Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 3* Ausgegeben in München am 14. Februar 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Januar 2013 Az.: VII.7-5 P 9070-7.1222
Die Stelle einer Sachgebietsleiterin/eines Sachgebietsleiters für das Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Mittelfranken ist ab 1. Mai 2013 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Mittelfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Staatliche Schulaufsicht über
-- die Berufsschulen Agrarwirtschaft und Hauswirtschaft
-- die Berufsfachschulen in den Fachrichtungen Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen, Kosmetik, Musik, Ballett, Schauspiel und Eurythmie
-- die Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Sozial- und Heilpädagogik
-- Statistik der beruflichen Schulen
-- Fachliche Zuständigkeit für die Fächer Sozialkunde, Religionslehre und Ethik an beruflichen Schulen
-- Allgemeine und fachrichtungsübergreifende Angelegenheiten der Fachhochschulreife und der Ergänzungsprüfung
-- Funktionspläne und Funktionen an beruflichen Schulen
-- Angelegenheiten des Telekollegs und der Erwachsenenbildung
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Lehrbefähigung in Betracht, die Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen; die derzeitige Tätigkeit sollte mindestens fünf Jahre ausgeübt worden sein.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist teilzeitfähig.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.
Die Regierung von Mittelfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Januar 2013 Az.: VII.7-5 P 9070-7.1222
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen / für Sonderpädagogik 2014 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2012 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK) durchgeführt.
Hierzu wird bekanntgegeben:
1. Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.
2. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
-- die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 27. Januar bis 23. Mai 2014
-- das Kolloquium in der Zeit vom 31. März bis 2. Mai 2014
-- die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 5. Mai bis 23. Mai 2014
In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
4. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.
5. Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2012 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2014 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen bzw. für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).
Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.
An der Zweiten Staatsprüfung 2014 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2013 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
6. Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.
6.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen
-- falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2013,
-- falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
6.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
7. Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 7
Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. Januar 2013 Az.: VI-5 P 5001.1-6.5847
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2013 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:
1. Gymnasium Diedorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Das Gymnasium Diedorf ist ein Gymnasium im Aufbau mit derzeit ca. 330 Schülern in zwölf Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 7. Bis 2015 wird der Unterricht in provisorischen Containern erteilt. Die Neubauplanungen bauen auf einem von der Schulfamilie verabschiedeten pädagogischen Konzept auf, das stark auf offene Unterrichtsformen in sog. Offenen Lernlandschaften setzt.
2. Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach am Main
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 921 Schüler).
3. Kurt-Huber-Gymnasium Gräfelfing
Die Schule ist ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 891 Schüler).
4. Ernst-Mach-Gymnasium Haar
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1282 Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.
5. Jean-Paul-Gymnasium Hof
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 493 Schüler). Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
6. Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1031 Schüler).
7. Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1508 Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
8. Gymnasium Lappersdorf
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Das Gymnasium Lappersdorf ist ein Gymnasium im Aufbau mit derzeit ca. 333 Schülern in zwölf Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 7.
9. Oskar-Maria-Graf-Gymnasium Neufahrn b. Freising
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 928 Schüler).
10. Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium, ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1333 Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
11. Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 848 Schüler).
12. Humboldt-Gymnasium Vaterstetten
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1613 Schüler). Die Schule führt Einführungsklassen im Naturwissenschaftlich-technologischen Zweig.
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006) beizulegen.
Einem Außenbewerber / Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 24. Januar 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.4383
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Weilheim-Schongau wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Januar 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.133 684
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Dachau ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es ist vorgesehen, den weiteren Schulrat/die weitere Schulrätin teilweise an das Staatliche Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck abzuordnen.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. Januar 2013 Az.: III.6-5 P 4159.1-5b.1854
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht
und Kultus macht auf das unten stehende Kursangebot des Europarates in Norwegen
vom 9. bis
Es wird erwartet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Kurs von Anfang bis zum Ende besuchen und nach Beendigung des Kurses einen schriftlichen Bericht für die kursanbietende Verbindungsstelle, den Europarat in Straßburg und den Pädagogischen Austauschdienst in Bonn anfertigen (Umfang: mindestens 1500 Wörter, Herausstellen der Bedeutung für die eigene schulische Arbeit).
Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung und die Anrechnung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung im Sinne der KMBek „Lehrerfortbildung in Bayern“ vom 9. August 2002 (KWMBl I S. 260) sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.
Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Pädagogischen Austauschdienstes (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:
|
Kursangebot 1: Drammen, Norwegen |
Titel: |
Evaluation of intercultural competence |
Datum: |
9. bis 13. September 2013 |
Arbeitssprache: |
English |
Zielgruppe: |
Teachers and teacher trainers |
|
Kursangebot 2: Graz, Österreich |
Titel: |
Sign language in the European classroom European workshop |
Datum: |
10. bis 12. Oktober 2013 |
Arbeitssprache: |
English, German, International sign language |
Zielgruppe: |
Teacher trainers, teachers of primary and secondary level with a background in integration (deaf and hard in hearing, bilingual classes, learning deficiencies) and who intend to work in this area |
Aufenthalts- und Kurskosten werden von der einladenden Seite getragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zusammen mit dem Einladungsschreiben detaillierte Informationen zur Anreise und zum Aufenthalt. Die Reisekosten zweiter Klasse werden nach Abschluss des Kurses und nach Vorlage des Berichts über den Europarat erstattet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, im Zusageschreiben des Europarates die Reisekostenregelung zu beachten. Für ausreichenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst verantwortlich.
Weitere Informationen zu den Kursen und zur Bewerbung können unter Angabe des Betreffs per E-Mail angefordert werden bei: sonja.umlauf@stmuk.bayern.de. Die Bewerbungsformulare sind elektronisch in der jeweiligen Kurssprache auszufüllen und ohne Plastik- oder Bewerbermappen in vierfacher Ausfertigung unter Angabe des Aktenzeichens III.6-5 P 4159.1-5b.1854 und unter Angabe des Kurses auf dem Dienstweg zu senden an:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat III.6
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bewerbungsschluss über den Dienstweg ist beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. III.6,
für Kursangebot 1 (Norwegen) am 5. März 2013,
für Kursangebot 2 (Österreich) am 25. Juni 2013.
Die Entscheidung über die Annahme einer Bewerbung trifft die einladende Seite. Zu- bzw. Absagen werden den Bewerbern direkt durch die Veranstalter zugesandt.
Achtung: Wenn die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung an den PAD.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30 . Januar 2013 Az.: IV.3-5 S 7154-4b.1799
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2014 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II − LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK) in der jeweils geltenden Fassung für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2012 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder eine Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben, die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ab.
Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind, und die Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.
Hierzu wird bekannt gegeben:
1. Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg statt.
2. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
2.1 Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 28. Januar 2014 bis 6. Juni 2014,
Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe − Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.
2.2 das Kolloquium in der Zeit vom 17. März 2014 bis 16. Mai 2014,
2.3 die mündliche Prüfung in der Zeit vom 10. Mai 2014 bis 13. Mai 2014.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
3. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 12. April 2013 bis zum 11. Oktober 2013.
4. Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2012 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 17. Januar 2014 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
5. Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:
Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben.
5.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
5.1.1 falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 22. Juli 2013,
5.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
5.2
Die Bewerberinnen
und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter
Nr. 2 und
Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl S.76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12), sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 7
Besetzung von Stellen
eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin
in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30. Januar 2013 Az.: VI-5 P 5001.1-6.5848
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2013 die Stelle eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Deutschherren-Gymnasium Aichach
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1049 Schüler).
2. Leibniz-Gymnasium Altdorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1151 Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und verfügt über das Profil Inklusion.
3. Gymnasium Bad Aibling
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1435 Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt Klassen mit bilingualem Unterricht.
4. Gymnasium bei St. Stephan Augsburg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 831 Schüler). Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte.
5. Graf-Rasso-Gymnasium Fürstenfeldbruck
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1097 Schüler).
6. Viscardi-Gymnasium Fürstenfeldbruck
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1270 Schüler).
7. Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 737 Schüler).
8. Gymnasium Geretsried
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1252 Schüler).
9. Ernst-Mach-Gymnasium Haar
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1282 Schüler).
10. Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1386 Schüler).
11. Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1031 Schüler).
12. Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1469 Schüler).
13. Gymnasium Kirchheim b. München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1234 Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.
14. Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1362 Schüler).
15. Gisela-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 944 Schüler). Das Gymnasium führt Einführungsklassen im Naturwissenschaftlich-technologischen Bereich. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und verfügt über das Schulprofil Inklusion.
16. Gymnasium Neubiberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1553 Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
17. Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1447 Schüler).
18. Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium, ein Sprachliches Gymnasium und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 865 Schüler). Die Schule führt Einführungsklassen im Naturwissenschaftlich-technologischen Zweig.
19. Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 799 Schüler).
Es können sich Beamte / Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers / der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.
Einem Außenbewerber / Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Der Leiter / Die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
„WERTvoll MITeinander“
INTERKULTURELLE BILDUNG für ein
gelingendes Zusammenleben
Das Projekt WERTvoll MITeinander will Schulen in dem Prozess unterstützen, eine langfristige, stabile Verankerung von interkultureller Bildung und Wertebildung sowie der Förderung von interkultureller Kompetenz zu gewährleisten.
Ziele des Modellprojektes sind
-- die Begleitung von interkulturellen Öffnungsprozessen in Schulen,
-- die Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Schulfamilie und
-- die Entwicklung wertebasierter interkultureller Lernprozesse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Dabei werden die beteiligten Schulen in ihren jeweils spezifischen Entwicklungsprozessen durch ein projektbegleitendes Coaching unterstützt. Somit sollen neue Impulse für das Leben innerhalb der Schule, aber auch im Blick auf die Kommunen sowie die langfristige Vernetzung mit Partnern vor Ort geschaffen werden.
Dies wird z. B. erreicht durch:
-- Einsetzung eines Entwicklungsteams an den Schulen, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Verantwortlichen und Beteiligten in der Schulfamilie zusammensetzt,
-- interkulturelle Fortbildung für die Entwicklungsteams und ggf. weitere Lehrkräfte und Interessierte an den Schulen,
-- systematische Unterstützung der Schulen durch externe Beratungsteams,
-- Erarbeitung einer Bedarfsanalyse und gemeinsame Entwicklung eines darauf aufbauenden situationsbezogenen Entwicklungskonzeptes für die jeweilige Schule,
-- Intensivierung der Vernetzung von Schulen mit lokalen Partnern,
-- Hinweise auf verschiedene erprobte Angebote (z. B. Elternbildung, interkulturelle Schulprojekte, Fortbildungen für Lehrkräfte) der Wertebündnispartner für die Schulen,
-- Hilfestellungen bei der Akquise von Fördermitteln und
-- eine projektbegleitende Evaluation, die sich vor allem auf qualitative Weise mit den Inhalten des Projektes und den Wirkungen auseinandersetzt.
Projektzeitraum
Mai 2013 bis Dezember 2014
Angebote im Rahmen der Projektbeteiligung
Den Schulen, die sich an diesem Projekt beteiligen, bieten wir folgende Leistungen:
-- mehrere interkulturelle Trainingstage von fachlich fundiert ausgebildeten Trainerinnen und Trainern für interkulturelle Verständigung,
-- mehrere Workshops des Entwicklungsteams, die durch ein fachlich gut qualifiziertes Beratungsteam begleitet werden,
-- Erarbeitung einer Bestandsaufnahme zur interkulturellen Öffnung der Schule,
-- Entwicklung eines Ziel- und Maßnahmen-Kataloges zur Projektumsetzung und dessen stete Überprüfung bzw. Weiterentwicklung,
-- Entwicklung eines konkreten Themas, das im Rahmen des Projektes bearbeitet wird,
-- fachliche Impulse zur Weiterentwicklung des Projektes und
-- Unterstützung in interkulturellen Konfliktsituationen im Zusammenhang mit der Projektumsetzung.
Kriterien für die Beteiligung von Schulen im Projekt
Wenn Sie Interesse haben, sich als Projektschule zu beteiligen, erwarten wir:
-- Aufstellung eines Entwicklungsteams aus acht bis zwölf Personen, wobei mindestens Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern in der Schule vertreten sein müssen, nach Möglichkeit und regionalen Gegebenheiten auch außerschulische Partner,
-- enge Anbindung dieses Entwicklungsteams an die Schulleitung (entweder durch Mitarbeit im Entwicklungsteam bzw. durch regelmäßige Konsultationen),
-- Bereitschaft der Teilnahme des Entwicklungsteams an insgesamt drei ganztägigen interkulturellen Trainings und sieben mindestens halbtägigen durch Coaches begleitete Workshops zwischen Mai 2013 und Dezember 2014,
-- Teilnahme an überregionalen Vernetzungstreffen der Projektschulen (max. drei Termine im Projektzeitraum) und
-- Bereitschaft und zeitliche Ressourcen für Treffen der Entwicklungsteams auch zwischen den Workshops je nach Bedarf an der Schule.
Weitere Informationen zum Projekt
Das Projekt ist auf insgesamt 3,5 Jahre angelegt. Es hat im Schuljahr 2011/12 mit vier Modellschulen begonnen.
Im Frühjahr 2013 beginnt die zweite Phase, mit der das Projekt auf weitere Schulformen und in weitere Regierungsbezirke ausgeweitet werden soll.
Die Ergebnisse aus den Beratungsprozessen werden evaluiert und nach Projektende veröffentlicht. Durch die Qualifizierung von Lehrkräften als fachkundige Beraterinnen und Berater in der Begleitung von interkulturellen Öffnungsprozessen in Schulen wird die nachhaltige Wirkung des Projektes unterstützt.
Projektträger und Ansprechpartnerinnen und -partner:
Waltraud Lučić |
Michaela Hillmeier & Stephan Schack |
Vizepräsidentin |
VIA Bayern |
Projektpartner
Das Projekt wurde im Rahmen des „Wertebündnis Bayern“ angestoßen und wird zusammen mit folgenden Partnern durchgeführt:
-- Bayerischer Volkshochschulverband
-- Bund der Vertriebenen
-- Evangelische Hochschule Nürnberg
-- Griechisch-Orthodoxe Metropolie Deutschland, Vikariat Bayern
-- Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
-- Kinder lesen und schreiben für Kinder e. V.
-- Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern
-- Stiftung LERNEN der Schul-Jugendzeit-schriften FLOHKISTE und Floh
Bewerbungsmodalitäten
Gehen Sie in Ihrer Bewerbung bitte auf folgende Aspekte ein:
-- die Motivation als Modellschule an dem Projekt teilnehmen zu wollen,
-- die Formulierung einer Fragestellung (oder eines Problems) zur interkulturellen Orientierung, die im Rahmen des Projektes bearbeitet werden sollte,
-- eine kurze Darstellung des Schulprofils sowie
-- die Kontaktdaten der Schulleitung und von Ansprechpersonen des Projektes.
Dies alles sollten Sie bitte auf maximal drei DIN A 4 Seiten darstellen.
Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf können Sie Kontakt mit der Projektleitung aufnehmen – wir unterstützen Sie gern bei der Erarbeitung Ihrer Bewerbung.
Im Rahmen des Auswahlprozesses werden wir mit interessierten Schulen ein Informationsgespräch führen, in dem die Grundzüge, Inhalte, Schwerpunkte und die beiderseitigen Erwartungen an die Zusammenarbeit im Projekt besprochen werden.
Bewerbungsschluss 15. März 2013 (Eingangsdatum) an folgende Adresse:
BLLV
z. H. Frau Waltraud Lučić
Bavariaring 37
80336 München
oder per E-Mail an: vizepraesidentin@bllv.de.
WERTvoll MITeinander ist ein Projekt im Rahmen des Wertebündnis Bayern:
http://www.bayern.de/Wertebuendnis-Bayern-.2336.htm.
Stellenausschreibung des
Zweckverbands
Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime
− Träger
öffentlicher Internatsschulen in Bayern − ist eine kommunale
Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen
wird.
Der Zweckverband sucht für sein Franken-Landschulheim Schloss Gaibach, 97332 Volkach, Ufr.
ab August 2013
einen Ständigen Stellvertreter / eine Ständige Stellvertreterin des Schulleiters.
Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem sprachlichen Gymnasium und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (ca. 825 Schüler / Schülerinnen einschließlich einer Außenstelle in Gerolzhofen) und einer angeschlossenen Realschule mit ca. 475 Schülern / Schülerinnen (mit Realschulrektor).
Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 165, im Tagesheim (offene Ganztagsbetreuung) ca. 110 Schüler / Schülerinnen betreut.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, bei der Erfüllung der in Artikel 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als stellvertretender Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Internatsschule sowie bei der Vertretung der Internatsschule nach Außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG).
Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sowie Erfahrungen im Bereich Bauwesen und Beschaffungen sind wünschenswert.
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer / Fachbetreuerin oder Oberstufenkoordinator / Oberstufenkoordinatorin an einem (Internats-) Gymnasium.
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische
Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20
80, 80720 München), Telefon: 089-278140-0, Fax: 089-78140-23, Homepage: www.bayern-internate.de,
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
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Stellenausschreibung
der Evangelischen Friedrich Oberlin Fachoberschule
in München-Pasing
Die Evangelische Friedrich Oberlin Fachoberschule in München-Pasing mit etwa 365 Schülerinnen und Schülern ist staatlich anerkannt in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung mit FOS13. Träger der Schule sind die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Augustinum.
Zum 1. September 2013 ist die Stelle des
stellvertretenden Schulleiters
neu zu besetzen.
Wir suchen eine Persönlichkeit mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, die über Kenntnisse der Schulentwicklung verfügt und unternehmerisch zu denken und zu handeln gewohnt ist. Wenn Sie bereit sind, das Profil einer evangelischen Schule mit Lebenslust und Tatendrang zu verkörpern, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Zu den Aufgaben eines stellvertretenden Schulleiters gehören auch die Unterstützung der Schulleitung bei sämtlichen Leitungsaufgaben, die Weiterentwicklung der Schule sowie insbesondere Freude an Verwaltungstätigkeit im Bereich der schulischen Abläufe; diesbezügliche Kompetenzen und besonders vertiefte EDV-Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach TVL und staatlichen Eingruppierungsrichtlinien. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist eine Übernahme in das Kirchenbeamtenverhältnis möglich.
Bewerbungen sind bis zum 22. März 2013 an den Vorsitzenden des Stiftungsrats Prof. Dr. Markus Rückert, Augustinum Pädagogische Einrichtungen, Ratkisstraße 1, 80933 München zu richten.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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