Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 4* Ausgegeben in München am 1. März 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
Besetzung der Stelle
des / der Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. Dezember 2012 Az.: VI-5 P 5001.1-6.133 549
Zum August 2013 ist die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin des Wirsberg-Gymnasiums Würzburg und des / der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken zu besetzen.
Die Aufgaben des
/ der Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Dienstanweisung
vom 19. Oktober 2009
Unsere Erwartungen:
− umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung
− ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
− Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
− Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen
− enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
− kommunikative und soziale Kompetenz
− Innovationsbereitschaft
− hohe Belastbarkeit
− sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 15 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 15 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bewerber und Bewerberinnen sollten in der Regel auf eine erfolgreiche Leitung einer Schule verweisen können. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der / die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift (ggf. über die Leitung der Schule) beim jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, der sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.
Ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung oder gegebenenfalls der aktuellen Anlassbeurteilung ist der Bewerbung beizulegen.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten und zur Vorlage beim Staatsministerium |
zwei Wochen vier Wochen |
nach Erscheinen des Amtsblattes.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. Januar 2013 Az.: VII.3-5 S 9500.2-8-7a.7276
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Schulordnung für die Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Fachakademieordnung Ernährungs- und Versorgungsmanagement - FakOErVers) vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 361), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2012 (GVBl S. 723).
2. Abschlussprüfung
2.1 Gegenstand des ersten, zentral gestellten Prüfungsabschnitts sind gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FakOErVers schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern
− Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
− Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik,
sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.
Zudem sind gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FakOErVers zwei schriftliche Prüfungsaufgaben in zwei Wahlpflichtfächern, die durch den Prüfungsausschuss gestellt werden, Bestandteil des ersten Prüfungsabschnitts.
2.2 „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 38 FakOErVers am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 39 FakOErVers erfüllen.
„Andere
Bewerber“ haben dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die
Studierenden im ersten Prüfungsabschnitt. Darüber hinaus haben sie in allen
anderen Pflichtfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je
90 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit
einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten. Die Bewerber wählen zudem
zwei Wahlpflichtfächer aus, die an der Fachakademie angeboten werden, in denen
jeweils eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten abzulegen ist. Auf
Antrag des Bewerbers finden in höchstens vier schriftlich geprüften Fächern
zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2013 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 39 Abs. 2 FakOErVers genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement findet nach folgendem Prüfungsplan statt:
Prüfungstag |
Prüfungsfach |
Bearbeitungszeit |
Montag, 10. Juni 2013 |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen |
180 Minuten |
Mittwoch, 12. Juni 2013 |
Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik |
180 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der mündliche Teil der Prüfung richtet sich nach §§ 32 und 38 Abs. 5 FakOErVers.
2.5 Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung (Zweiter Prüfungsabschnitt) richtet sich nach § 33 FakOErVers.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 6
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 30. Januar 2013 Az.: VII.7-5 P 9070-7.1250
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe" an der Regierung von Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Dem Sachgebiet 42.1 obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
− Schulaufsicht über die beruflichen Schulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
− Mitwirkung bei Personaleinsatz und Organisation der staatlichen beruflichen Schulen
− Schulentwicklung und Evaluation an den beruflichen Schulen
− Leitung des Prüfungsamtes und Mitwirkung bei der Ausbildung des Lehrpersonals in den gewerblich-technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Lehrbefähigung in Betracht, die Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.
Die Regierung von Mittelfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. Februar 2013 Az.: VII.2-5 S 9008-7a.6682
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik werden ausnahmsweise zu dem am 12. September 2013 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich jeweils bis zu 20 Diplomingenieure (Univ.) oder Masterabsolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2007 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben. Sie sollten bei Beginn des Vorbereitungsdienstes das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Bewerbungen sind bis spätestens
Freitag, 22. März 2013
an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München, zu richten.
Vorzulegen sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplom- oder Masterzeugnisses und ein tabellarischer Lebenslauf. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, eines mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikums oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen (v. a. an Berufsschulen, Fachschulen, Fachober- und Berufsoberschulen).
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber der Sondermaßnahme werden über weitere Details rechtzeitig informiert.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 8
Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien 2015/I
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. Februar 2013 Az.: III.1-5 S 5154-PRA.4830
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2013/2015 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2015/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 29. April 2013 bis 12. Juli 2013 an der Seminarschule,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. November 2013 bis 11. Juli 2014 an der Einsatzschule,
− die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 6. Oktober 2014 bis 5. Dezember 2014 an der Seminarschule,
− das Kolloquium in der Zeit vom 15. September 2014 bis 17. Oktober 2014 und
− die mündliche Prüfung in der Zeit vom 6. Oktober 2014 bis 5. Dezember 2014 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2013/2015, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2015/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2014/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2014/2016 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2013/2015 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 28. April 2014 bis 7. Juni 2014,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 23. Juni 2014 bis 26. September 2014.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 18. März 2014 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2014/I oder 2014/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 8. September 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 6. Oktober 2014 bis 5. Dezember 2014 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2014/I oder 2014/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2014/I bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 7. März 2014 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. Mai 2014 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2014/II bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 8. September 2014 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und
Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur
Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium
und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 15. September 2014 bis
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 18. März 2014 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2014/I oder 2014/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 8
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Februar 2013 Az.: II.7-5 P 1132.1-1b.11 402
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 23. Januar 2013 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 5) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2014 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 8. Juli 2013 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Hauptschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Hauptschulabschluss mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze regelmäßig nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin oder Beamter in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 3. Mai 2013 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege wird am 7. Oktober 2013 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Ende März 2013 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 5
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. Februar 2013 Az.: IV.7-5 P 8031.1.1-4.3543
1. Die Stiftung Pfennigparade München veranstaltet in den Jahren 2013 bis 2015 einen 5. Lehrgang zur berufsbegleitenden (sonderpädagogischen) Weiterbildung zum / zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor / Pädagogisch-therapeutischen Konduktorin“. Dieser Lehrgang wird als amtliche Fortbildung für Lehrkräfte und das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen (Erzieher / Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen) anerkannt.
2. Die Weiterbildung beginnt im September 2013 und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in Wochenkursen bzw. Wochenendseminaren als auch an Einzeltagen durchgeführt. Sie umfasst insgesamt 1.700 Stunden einschließlich des Praxisanteils und schließt mit einer Prüfung ab. Im Rahmen des Praxisanteils wird erwartet, dass die Teilnehmer / Teilnehmerinnen mindestens zehn Wochenstunden konduktiv arbeiten. Diese zehn Wochenstunden sind Bestandteil der praktischen Ausbildung und werden in regelmäßigen Abständen von den Praxisanleitern supervidiert. Die Abschlussprüfung findet im Sommer 2015 statt.
3. Der Lehrgang der Stiftung Pfennigparade ist für insgesamt ca. 20 Teilnehmer / Teilnehmerinnen vorgesehen. Für die Teilnehmer / Teilnehmerinnen aus dem schulischen Bereich ist er inhaltlich auf die entsprechenden sonderpädagogischen Einsatzfelder an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (bzw. Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in Verbindung mit weiterem Förderschwerpunkt wie z. B. geistige Entwicklung) bezogen.
Neben den Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus dem schulischen Bereich können Teilnehmer / Teilnehmerinnen aus außerschulischen Einrichtungen wie z. B. Heimen, Tagesstätten, Frühförderstellen u. ä. teilnehmen, die im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen liegen.
Mit der Ausschreibung zum Lehrgang sollen aus dem schulischen Bereich vor allem
Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als
Lehrkraft oder als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an
Förderschulen mit den o. g. Einsatzfeldern versehen.
Die Bewerber / Bewerberinnen sollen sich mindestens zwei Jahre lang im Dienst
an Förderschulen bewährt haben und mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
beschäftigt sein. Kriterium für die Auswahl der etwa zehn Teilnehmer /
Teilnehmerinnen aus dem schulischen Bereich ist auch die Dauer der bisherigen Tätigkeit
im staatlichen oder privaten (schulischen) Förderschuldienst. Die Teilnehmer / Teilnehmerinnen
sollen im Anschluss an die Weiterbildung im Bereich der konduktiven Förderung
tätig sein und als Multiplikatoren, insbesondere für die schulinterne Lehrerfortbildung,
eingesetzt werden können. Bewerben können sich von schulischer Seite aus sowohl
Lehrkräfte als auch Personal für Heilpädagogische Unterrichtshilfe (Erzieher /
Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen), sofern
sie noch nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen.
4. Für die Finanzierung der Teilnahme erhebt die Stiftung Pfennigparade einen Eigenanteil in Höhe von € 2500 bis maximal € 3000 von allen Lehrgangsteilnehmern und Lehrgangsteilteilnehmerinnen.
Für staatliches schulisches Personal übernimmt die Regierung von Oberbayern die gesamte Kostenerstattung (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten sowie Unterkunft und Verpflegung nach dem bayerischen Reisekostenrecht), ausgenommen die Eigenbeteiligung in Höhe von € 2500 bis maximal € 3000.
Nichtstaatliche Teilnehmer / Teilnehmerinnen aus dem schulischen Bereich haben für die Lehrgangskosten sowie im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse bzw. Wochenendseminare auch für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, werden ihnen die Auslagen − ausgenommen die Eigenbeteiligung − als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden (vgl. Ziffer 12.5.17 der KMBek vom 14. Dezember 1982 (KMBl S. 577) und KMS vom 3. Mai 1971 Nr. III A 8-4/24 075).
5. Der Lehrgang schließt mit einem Zertifikat der Stiftung Pfennigparade ab. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt mit der Aushändigung des Zertifikats fest, dass der Weiterbildungslehrgang zum / zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor / Pädagogisch-therapeutischen Konduktorin“ der Stiftung Pfennigparade gleichwertig ist der staatlichen berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Bayern. Erzieher / Erzieherinnen oder Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen, die als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe im bayerischen Förderschuldienst beschäftigt sind, sind nach erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpädagogischer Förderlehrer / Heilpädagogische Förderlehrerin“ gemäß Art. 60 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) berechtigt und können entsprechend eingruppiert werden. Nichtstaatliches Personal kann in entsprechender Anwendung der Ziffer 10.5 der KMBek vom 14. Dezember 1982 (KMBl S. 577) vergütet werden.
Nicht schulisches Personal erwirbt mit der Bestätigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus keinen Anspruch auf Übernahme in den Schuldienst.
6. Bewerbungen außerschulischer Personen zur Weiterbildung sind bis 27. Mai 2013 an die Stiftung Pfennigparade, Phoenix GmbH, Oberföhringer Straße 150, 81925 München, Frau Stelczerné-Oberszt, zu richten. Der Bewerbung ist eine Lebenslaufdarstellung mit Lichtbild beizugeben, aus der die berufliche Ausbildung und die bisherige berufliche Praxis zu ersehen sind.
Bewerbungen schulischen Personals sind auf dem Dienstweg bis 27. Mai 2013 zusammen mit einer Stellungnahme der Schulleitung über die spätere Verwendungsmöglichkeit in der konduktiven Förderung an die zuständige Regierung zu richten. Eine Kopie der Bewerbung erhält die Stiftung Pfennigparade.
Die Zulassung der schulischen Bewerber und Bewerberinnen erfolgt in jedem Fall unter der Bedingung, dass der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in der Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsgesuch ist deshalb außerdem
− bei staatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1
− bei nichtstaatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2
beizufügen.
Den privaten Schulträgern wird deshalb empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber oder von der Bewerberin eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.
Das Staatsministerium
kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn
diese eine besondere Härte bedeuten würde.
7. Die Auswahl der Bewerber / Bewerberinnen aus dem schulischen Bereich trifft das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit der Stiftung Pfennigparade. Die Auswahl der Bewerber / Bewerberinnen, für die die Lehrgangskosten – mit Ausnahme der Selbstbeteiligung – vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen übernommen werden, trifft die Stiftung Pfennigparade. Die Zulassung erfolgt dann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Die Organisation des Lehrgangs obliegt der Stiftung Pfennigparade. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber / Bewerberinnen rechtzeitig über die Regierungen unterrichtet.
8.
Die Stiftung Pfennigparade
veranstaltet für alle Interessenten und Interessentinnen am Freitag, den 12. April 2013 um 15.00 Uhr in den Räumen der Phoenix GmbH, Oberföhringer Straße 150,
81925 München, einen Hospitations- und Informationstag. Anmeldungen dazu werden
unter Telefonnummer 089 / 83936394, Faxnummer 089 / 89936395, E-Mail: Mariann.Stelczerné-Oberszt@pfennigparade.de,
erbeten.
9. Ob der geplante Lehrgang durchgeführt werden kann, ist abhängig von der Bewerbersituation als Ergebnis der Ausschreibung.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 9
ANLAGE 1
...........................................................................
(Zu- und Vorname)
Berufsbegleitende sonderpädagogische Weiterbildung zum / zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor / Pädagogisch-therapeutischen Konduktorin“ für Lehrkräfte, das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe und Heilerziehungspfleger 2013 bis 2015
E R K L Ä R U N G
1. Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Weiterbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in meiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Freistaats Bayern ausscheide.
Ich habe dann bei einem Ausscheiden während
− der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,
− des zweiten Jahres 66 ⅔ %,
− des dritten Jahres 33 ⅓ %
der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.
2. Breche ich − ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden − diese Weiterbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.
....................................... .........................................
(Ort und Datum) (Unterschrift)
ANLAGE 2
..............................................................
(Name und Anschrift des Schulträgers)
Berufsbegleitende sonderpädagogische Weiterbildung zum / zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor / Pädagogisch-therapeutischen Konduktorin in“ für Lehrkräfte, das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe und Heilerziehungspfleger 2013 bis 2015
E R K L Ä R U N G
1. Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns unwiderruflich, die mir / uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwandsvergütung mit Ausnahme des Versorgungszuschlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn / Frau ………................................. an den Wochenkursen, Wochenendseminaren und Einzeltagen dieser Weiterbildung entspricht, wenn Herr / Frau ....................................... während der Weiterbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung aus dem Förderschuldienst bei mir / uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.
Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn / Frau .................................. während
− der Weiterbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,
− des zweiten Jahres 66 ⅔ %,
− des dritten Jahres 33 ⅓ %
der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten zurückzuzahlen.
2. Bricht Herr / Frau ................................. − ohne aus dem Förderschuldienst bei mir / uns auszuscheiden − diese Weiterbildung ab, bin ich / sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner / ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführten Wochenkursen, Wochenendseminaren und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.
......................................... ..............................................
(Ort und Datum) (Unterschrift und Stempel)
Besetzung einer Abordnungsstelle
im Haus der Bayerischen Geschichte
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7. Februar 2013 Az.: VI.4-5 S 4400.18-6.11 667
Zum 1. September 2013 ist im Haus der Bayerischen Geschichte eine ganze Mitarbeiterstelle (Vollzeit) der BesGr. A 13/A 14 neu zu besetzen. Die Abordnung ist zunächst auf drei Jahre befristet (Verlängerung auf max. fünf Jahre möglich).
Das Haus der Bayerischen Geschichte (Augsburg) ist Teil des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Es hat die Aufgabe,
− die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten, vor allem der jungen Generation, in allen Landesteilen zugänglich zu machen,
− die Gesamtstaatlichkeit Bayerns und die Entwicklung von Staat und Gesellschaft bis zur Gegenwart im historisch-politisch-kulturellen Rahmen darzustellen,
− das Geschichtsbewusstsein zu fördern und zu pflegen und dadurch das geschichtliche Erbe für die Zukunft des Freistaats Bayern im deutschen und europäischen Rahmen fruchtbar zu machen.
Diese Aufgaben werden vor allem durch Ausstellungen – durch die jährlich stattfindenden Bayerischen Landesausstellungen und Wanderausstellungen in allen Landesteilen – sowie durch Veröffentlichungen, Vorträge, Tagungen, Medienangebote, Zeitzeugenprojekte und den Aufbau eines Bildarchivs zur bayerischen Geschichte erfüllt.
Aufgabenbeschreibung:
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Mitwirkung bei der Bayerischen Landesausstellung 2016 zum Thema „Bier in
Bayern“ und anderen Projekten des HdBG:
Konzeptarbeit, Erarbeitung von Inhalten der Ausstellung, Entwicklung eines
didaktischen / pädagogischen Angebots insbesondere für Schulen, Durchführen
von Lehrerfortbildungen und anderen Multiplikatorenveranstaltungen, Betreuung
der Ausstellung vor Ort.
− Betreuung und Weiterentwicklung von Angeboten des Hauses der Bayerischen Geschichte für Schulen wie Schulprojekte, Unterrichtsmaterialien, Internetangebote, Geschichte frei Haus.
Weitere Informationen sind dem Internetauftritt des Hauses der Bayerischen Geschichte zu entnehmen (www.hdbg.de). Dortige Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Frau Dr. Bruniecki (Tel. 0821 3295-122).
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern, in Fächerverbindungen mit dem Fach Geschichte
− Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser
− überdurchschnittliche Dienstliche Beurteilung
− Erfahrungen im außerschulischen Bildungsbereich erwünscht
Überfachliche Qualifikationen:
− Teamfähigkeit
− überzeugendes Auftreten
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Fähigkeit zu strukturiertem und interdisziplinärem Denken und Handeln
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
− überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
Aussagekräftige
Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung
im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens auf dem Dienstweg zu richten an
das
Bayerische Staatsministerium für Unterricht
und Kultus
Referat VI.4
Salvatorstraße 2
80333 München.
Sofern keine
aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist für den Bewerber eine
Anlassbeurteilung beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats
Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem
unbefristeten Beschäftigungsverhältnis). Die Stelle kann auch in Teilzeit (mit einer
Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden
bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
In Frage kommende Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch in das Haus der Bayerischen Geschichte (Zeuggasse 7, 86150 Augsburg) eingeladen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung
von Referentenstellen
der Bayerischen Staatskanzlei
In der Bayerischen Staatskanzlei sind in nächster Zeit mehrere Stellen für Referentinnen / Referenten in der Abteilung „Grundsatzfragen, Planung, Kommunikation“ (A III) zu besetzen. Dienstort ist München. Die Abteilung ist im Wesentlichen mit der Vorbereitung von Reden, Texten und Stellungnahmen zu gesellschafts-, wirtschafts-, sozial- und kulturpolitischen Themen befasst.
Die Stellen bieten die Möglichkeit zu eigenständiger, verantwortlicher Arbeit bei flexibler Arbeitszeit. Sie sind in der Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 plus Ministerialzulage ausgebracht.
Auf die Stellen können sich vorrangig Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien bewerben, die eine mehrjährige Bewährung in der Schule vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen im Fach Deutsch mit Geschichte / Sozialkunde / Wirtschaftswissenschaften qualifiziert sein.
Erwartet wird Freude und Motivation zum Schreiben und die Fähigkeit, Reden und Texte präzise, schnell und rhetorisch angemessen zu verfassen. Ein breites Allgemeinwissen sowie Interesse an Politik, insbesondere an der Landespolitik, wird vorausgesetzt.
Die Besetzung der Dienstposten erfolgt im Rahmen der Versetzung an die Bayerische Staatskanzlei mit einer Verwendungsdauer von ca. drei bis fünf Jahren mit anschließender Rückkehr in das Ressort.
Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und bei Vorhandensein von zwei Teilzeitkräften, die sich zeitlich ergänzen, möglich.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des Studienverlaufs, des beruflichen Werdegangs sowie der sonstigen Qualifikationen und der letzten aktuellen dienstlichen Beurteilung auf dem Dienstweg einzureichen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus leitet seine Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten der Staatskanzlei zur endgültigen Entscheidung zu.
Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet stehen Ihnen Frau Annegret Schneider (Tel.: 089-2165 2369) und in personalrechtlicher Hinsicht Herr Dr. Thomas Langer (Tel.: 089-2165 2553) gerne zur Verfügung.
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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Colégio Visconde de
Porto Seguro I San Paulo, Brasilien
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2013
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 3355
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarstufenabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Portugiesischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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