Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 6* Ausgegeben in München am 2. April 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 29. November 2012 Az.: VI.8-5 S 5500-6.133 422
1. Die Abiturprüfung im Schuljahr 2013/14 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:
1.1 Schriftlicher Teil
6. Mai 2014 Deutsch
9. Mai 2014 3. Abiturprüfungsfach
13. Mai 2014 Mathematik
1.2 Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche:
Montag 19. Mai mit Freitag 23. Mai 2014
Zweite Prüfungswoche:
Montag 26. Mai mit Freitag 30. Mai 2014
1.3 Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 17. März 2014 durchgeführt.
1.4 Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 6. Juni 2014 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.
Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.
2. Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.
Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.
3. Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2014 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), nehmen zu dem unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Termin an der Abiturprüfung teil.
4. Die Schulen übermitteln dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Oberstufenprogramm (WinQD).
5. Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet
am Freitag, den 27. Juni 2014
statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 13
Abschlussprüfung
an den bayerischen Realschulen im Jahre 2014
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 7. März 2013 Az.: V.2-5 S 6500-5a.9 574
1. Die Abschlussprüfung 2014 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.
2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2014
Prüfungsgegen- stand |
Prüfungstermin |
Französisch/ Spanisch/ Tschechisch |
Mittwoch, 4. Juni 2014 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Deutsch |
Donnerstag, 5. Juni 2014 Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Englisch |
Freitag, 6. Juni 2014 Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause |
Andere Fremdsprachen |
Freitag, 6. Juni 2014 Prüfungsdauer 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
Mathematik I und Mathematik II |
Mittwoch, 25. Juni 2014 Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen und Physik |
Donnerstag, 26. Juni 2014 Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe IIIb |
Freitag, 27. Juni 2014 Prüfungsdauer in Ku, We, HuE: 90 Minuten 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Prüfungsdauer in Sozialwesen: 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2014 beim Leiter der vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
4. Die Schulleiterinnen/Schulleiter teilen dem Staatsministerium bis 20. Februar 2014 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2013 Nr. 13
Woche des Waldes und Tag des Baumes 2013
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 12. März 2013 Az.: VI.8-5 S 4430.3-6a.20 380
Die Schulen werden gebeten, den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr die Bedeutung des Waldes und seiner Bewirtschaftung nahe zu bringen und in diesem Jahr insbesondere das aus der Forstwirtschaft stammende Prinzip der Nachhaltigkeit als Wegweiser für eine zukunftsfähige gesellschaftliche Entwicklung zu vermitteln. Ergänzend zum Unterricht können die Schülerinnen und Schüler die ökologischen, ökonomischen und sozialen Leistungen des Waldes für Mensch und Gesellschaft sowie den nachhaltigen Umgang mit dem Wald besonders anschaulich bei einer Führung mit dem zuständigen Förster durch den Wald erleben.
Das Motto der Woche des Waldes 2013 lautet: „300 Jahre Nachhaltigkeit“.
Von „Nachhaltigkeit“ wird zurzeit viel gesprochen und geschrieben. Leider wird der Begriff auch immer wieder als Worthülse missbraucht, um Sachverhalte schön zu reden. Dabei ist Nachhaltigkeit als Prinzip des schonenden und verantwortungsvollen Umgangs mit natürlichen Ressourcen heute wichtiger denn je. Aus diesem Grund hat die UNESCO auch den Zeitraum 2005 bis 2014 zur Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ erklärt. Wenige sind sich dabei der forstlichen Wurzeln des Begriffs bewusst: 1713, vor genau 300 Jahren, wurde der Begriff „Nachhaltigkeit“ durch den sächsischen Berghauptmann Hans Carl von Carlowitz als Prinzip der dauerhaft angelegten Waldbewirtschaftung, die Übernutzung vermeidet, geprägt. Nachhaltigkeit schließt die Berücksichtigung des Wohlergehens nachkommender Generationen mit ein. Das Prinzip weist heute über den Wald hinaus. Letztendlich geht es darum, eine lebenswerte Gesellschaft für alle Menschen, nah und fern, heute und morgen, zu gestalten.
Wie hat sich das Prinzip Nachhaltigkeit auf den Wald in Deutschland ausgewirkt? Unsere bewirtschafteten Wälder sind vielfältige Lebensräume mit hoher Biodiversität und stellen den größten Biotopverbund unseres Landes dar. Gleichzeitig sind sie Quelle von Arbeit und Einkommen für viele Menschen. Dies gilt nicht nur in der Forstwirtschaft, sondern auch für die eng verbundenen Wirtschaftsbereiche der Holzbe- und -verarbeitung sowie der Holzenergie. Naturnahe Forstwirtschaft sichert und verbessert unter anderem Wasser- und Klimaschutzfunktionen des Waldes. Außerdem ist der Wald ein idealer Bildungsort und seine nachhaltige Nutzung ein hervorragendes Bildungsthema für die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden vom 1. Juni bis 9. Juni 2013 bayernweit Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten.
Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.
Mehr Informationen und die Adresse des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de.
Der Aktionsrahmen zum „Tag des Baumes 2013“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) steht unter dem Motto:
„Im Wald der Nachhaltigkeit auf der Spur“
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V. bietet Merkblätter zum Thema „Im Wald der Nachhaltigkeit auf der Spur“ an, die ab März 2013 für schulische Zwecke gegen eine Klassensatzpauschale angefordert werden können. Über die Verteilung der Merkblätter an die Schülerinnen und Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus befürwortet wird, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 4 Abs. 2 GSO, § 4 Abs. 2 RSO, § 4 Abs. 2 VSO bzw. entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der übrigen Schularten).
Kontakt: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Bayern e. V.
Ludwigstraße 2
80539 München
Telefon: 089 284394
Telefax: 089 281964
E-Mail: sdwbayern@t-online.de
Internet: www.sdw-bayern.de
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Georg Windisch
Ministerialdirigent
StAnz 2013 Nr. 13
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. März 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.22 650
Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Ingolstadt wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Romkurs 2013
des Deutschen Archäologischen Instituts Rom
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. März 2013 Az.: VI.3-5 P 5160.1-6.21 159
Das Deutsche Archäologische Institut Rom hält vom 7. bis zum 12. Oktober 2013 einen
Romkurs
für Lehrkräfte des Gymnasiums ab.
Der seit über hundert Jahren alljährlich durchgeführte Fortbildungskurs richtet sich an Lehrkräfte mit den Fächern Latein, Griechisch, Geschichte oder Kunst, die bemüht sind, das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Kultur der Antike und an Archäologie durch entsprechende pädagogische Programme, Arbeitsgemeinschaften und Studienfahrten zu wecken, und sich hierfür in den antiken Stätten fortbilden wollen.
Der sechstägige Intensivlehrgang wird in Rom und Ostia unter der Führung von Fachwissenschaftlern des Instituts ausgerichtet. Das Programm des Kurses befasst sich mit Fragen der Alltagskultur, des Wohnens und des öffentlichen Lebens. Hierbei werden an den archäologischen Denkmälern nicht nur Grundkenntnisse zur Architektur, künstlerischen Produktion und städtischen wie sozialen Organisation der römischen Zeit vermittelt, sondern auch reichlich Gelegenheit zum Dialog mit den unmittelbar an der archäologischen Forschung beteiligten Wissenschaftlern gegeben. Von den Kursteilnehmern wird eine aktive Mitarbeit erwartet.
Die Zahl der Teilnehmer muss aus organisatorischen Gründen auf 20 beschränkt bleiben. An- und Abreise sowie die Hotelreservierung in Rom sind von den Kursteilnehmern selbst zu organisieren. Die hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls von den Teilnehmern getragen. Das Institut stellt eine Liste von Unterkunftsmöglichkeiten bereit und gibt Hinweise zur An- und Abreise.
Der Bewerbungsbogen kann unter folgender Adresse im Internet
http://www.dainst.org/de/event/ausschreibung-romkurs abgerufen werden.
Einsendeschluss der Bewerbungen (Bewerbungsbogen und Anschreiben; bitte nur digital!) für den Kurs 2013 ist der 30. April 2013.
Fragen zum Kurs und den Bewerbungsmodalitäten beantworten Alessandra Ridolfi (ridolfi@rom.dainst.org) und Dr. des. Christiane Nowak (nowak@rom.dainst.org).
Deutsches Archäologisches Institut Rom
– Romkurs –
Via Curtatone 4D
I - 00185 Roma
Das Staatsministerium kann mit Rücksicht auf die Personallage nur wenige Lehrkräfte zu diesem Kurs beurlauben. Die Beurlaubung ist bis zum 1. Juli 2013 zu beantragen. Die Schulleitung nimmt zu dem Gesuch Stellung und bemerkt, ob eine fachliche Vertretung gewährleistet ist.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
– Zweitausschreibung –
Deutsche Schule Shanghai - EuroCampus, China
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 30. April 2013
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 732
Reifeprüfung
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zulässig.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Staatlich anerkannte Berufsfachschule Mariahilf Bamberg der Erzdiözese Bamberg
In der staatlich anerkannten Berufsfachschule Mariahilf Bamberg der Erzdiözese Bamberg ist zum 1. August 2013 die Stelle des Stellvertreters/der Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen.
Die Berufsfachschule Mariahilf bietet die Ausbildung in den Ausbildungszweigen Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege an. Im laufenden Schuljahr werden 155 Schülerinnen in 7 Klassen von 24 Lehrkräften unterrichtet.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen. Erwartet wird die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Schulleiter, dem Schulträger und allen anderen am Schulgeschehen beteiligten Gruppen und Personen.
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein und Freude an der Mitgestaltung schulischer Arbeits- und Entwicklungsprozesse im Rahmen der Schulleitung und damit verbundener Aufgabenbereiche haben. Erfahrungen in der Schulverwaltung und Schulorganisation sind vorteilhaft. Die Identifikation mit den Werten einer Schule in kirchlicher Trägerschaft wird vorausgesetzt.
Die Vergütung erfolgt nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen ABD bzw. nach dem Bayerischen Beamtenrecht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 19. April 2013 an das Erzbischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg erbeten. Telefonische Rückfragen sind unter 0951 502-2401 möglich.
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Ausschreibung der Stelle der Schulleiterin/
des Schulleiters
am Privat-Gymnasium Pindl in Regensburg
Mit Wirkung vom 1. September 2013 ist am Privat-Gymnasium Pindl in Regensburg die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
Das staatlich anerkannte Privat-Gymnasium Pindl führt einen naturwissenschaftlich-technologischen und einen sprachlichen Zweig, flankiert von vielfältigen Angeboten. An der Schule unterrichten derzeit 80 Lehrkräfte 750 Schülerinnen und Schüler.
Besonders wichtig ist der Schule die individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers nach seinen ganz persönlichen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung des Leistungspotentials und sozialer Kompetenz.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien in Bayern,
- engagierte, verantwortungsbewusste, teamorientierte, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit,
- Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in Funktionsstellen der Schulleitung sind erwünscht,
- Interesse an der Förderung und Weiterentwicklung des zeitgemäßen Konzeptes der Schule in den Bereichen Ganztag, Internationalität, Zusammenarbeit mit Hochschulen, der Wirtschaft sowie öffentlichen Einrichtungen,
- Aufgeschlossenheit gegenüber pädagogischer Innovation,
- Fähigkeit zu kreativer Öffentlichkeitsarbeit,
- Bereitschaft zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Kollegium der Schule, den Eltern, dem Träger und den weiteren trägereigenen Schulen.
Die Schule bietet:
- Einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz innerhalb einer gelebten Schulgemeinschaft, in der die Verwirklichung zukunftsweisender Ideen gewünscht und gefördert wird.
- Die Vergütung erfolgt außertariflich und ist an die Besoldungsgruppen A 15/A 16 angelehnt.
Auch Bewerbungen von Beamten des staatlichen gymnasialen Schulwesens werden entgegen genommen. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Schwerbehinderte und solchen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte schriftlich bis zum 15. Mai 2013 an die
Private Schulen Pindl GmbH
Wittelsbacherstraße 1, 93049 Regensburg.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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