Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 7*     Ausgegeben in München am 15. April 2013    Jahrgang 2013

 

 


 

Inhalt

 

Änderung der Bekanntmachung zu den Zweiten Staatsprüfungen 2014 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2014/2015

Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2014 der Fachlehrer

Ausschreibung einer Stelle für Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Ausschreibung der Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes 2013 für deutsche Lehrkräfte in Belgien

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2014/2015

Änderung der Bekanntmachung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2011/2013 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Änderung der Bekanntmachung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2012/2014 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Offene Stellen

 

 

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Änderung der Bekanntmachung
zu den Zweiten Staatsprüfungen 2014
für das Lehramt an Grundschulen
und das Lehramt an Mittelschulen
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. März 2013  Az.: IV.3-5 S 7175-4b.14 511

 

Die Bekanntmachung zu den Zweiten Staatsprüfungen 2014 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II vom 30. Januar 2013 (KWMBeibl S. 35*, StAnz Nr. 7) wird wie folgt geändert:

 

In Nummer 2.3 werden die Worte „10. Mai 2014 bis 13. Mai 2014“ durch die Worte „10. Juni 2014 bis 13. Juni 2014“ ersetzt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2013 Nr. 15

 

 

 

 





Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2014/2015

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. März 2013  Az.: VII.6-5 S 9610-6-7a.17 569

 

1.      Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 17. bis 28. Februar 2014 entgegengenommen.

 

2.       Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.

 

3.      Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 12. März 2014 statt.

 

4.       Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 23. Juli 2014 statt.

 

5.       Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 23. Juli 2014 statt.

 

6.       Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 23. Juli 2014 statt.

 

7.       Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

8.       Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2013 Nr. 15

 

 

 

 





Qualifikationsprüfung
(II. Lehramtsprüfung) 2014
der Fachlehrer

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. März 2013  Az.: IV.3-5 S 7170-4.872

 

Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2014 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl I 1997 S. 50, ber. KWMBl I S. 86), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (KWMBl S. 214), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs.1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, § 3) und hat Wettbewerbscharakter.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.         Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2013/2014 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).

 

2.         Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 12. April 2013 bis 11. Oktober 2013. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.

 

3.         Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

3.1      Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 28. Januar 2014 bis 6. Juni 2014 statt.

            Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

 

3.2      Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 14. April 2014 statt.

 

3.3      Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 10. Juni 2014 bis 13. Juni 2014 statt.

 

3.4      Für die Prüfungsteilnehmer 2014, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2014 festgelegt.

 

3.5      Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nummer 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.

 

4.         Zur Qualifikationsprüfung 2014 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben.

 

4.1      Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

4.1.1   falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 22. Juli 2013.

 

4.1.2   falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

4.2      Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 15

 

 

 

 





Ausschreibung einer Stelle
für Weitere Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. März 2013  Az.: VII.2-5 P 9001.1- 7a.27 859

 

Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/ der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2013 an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Augsburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

An der Fachoberschule werden derzeit 1.150 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule 340 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen sowie Gestaltung unterrichtet.               

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)   von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)   gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)    von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 





Ausschreibung der Kursangebote
des Pädagogischen Austauschdienstes 2013
für deutsche Lehrkräfte in Belgien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. März 2013  Az: III.6-5 P 4160.8-5b.33 151

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht auf die unten stehenden Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes in Belgien für das Jahr 2013 aufmerksam.

 

1.     Allgemeine Informationen und Ausschreibung

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

Kursangebot der flämischen Gemeinschaft:

 

„Motivierung im Französischunterricht“

(Kurssprache: Französisch, gute passive Englischkenntnisse von Vorteil)

Termin: 29. September bis 5. Oktober 2013

Ort: Ostende

 

Kursangebot der französischen und deutschen Gemeinschaft:

 

„Apprentissage des langues étrangères”

(Arbeitssprache: Französisch und Deutsch)

Termin: 21. Oktober bis 25. Oktober 2013

Ort: Brüssel (Bitte beachten Sie: Kontakte zu EU-Behörden vor Ort sind nicht vorgesehen!)

 

Die Kurskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der belgischen Seite übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

2.     Bewerbungsverfahren

 

        Bewerbungsvoraussetzungen:

-         Nur Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen werden bei der Bewerbung berücksichtigt.

-         Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.

 

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des betreffenden Kurses schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München

sonja.umlauf@stmuk.bayern.de

 

oder direkt unter:

 

http://www.kmk-pad.org/programme.html

 

Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum unten genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az. III.6-5 P 4160.8-5b.33 151 vollständig einzureichen bei der oben genannten Adresse des Staatsministeriums.

 

Achtung: Wenn die o. g. Bewebungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung.

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ref. III.6) ist Freitag, der 10. Mai 2013.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 





Termine für die Anmeldung an den Gymnasien
für das Schuljahr 2014/2015

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. März 2013  Az.: VI-5 S 5302-6b.21 153

 

1.       Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 5. Mai 2014 bis 9. Mai 2014 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

2.       Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- und Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.

 

3.       Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.

 

4.       Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 13. bis 15. Mai 2014 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.

 

5.       Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 und 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 15

 

 

 

 





Änderung der Bekanntmachung
zum Vorbereitungsdienst für das
Lehramt an Realschulen September 2011/2013
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an Realschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2013  Az.: V.1-5 S 6111-PRA.22 976

 

Die Bekanntmachung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2011/2013 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen vom 31. Januar 2011 (KWMBeibl S. 31*, StAnz Nr. 6) wird wie folgt geändert:

In Abschnitt II Nr. 1 werden die Worte

„13. September 2011 bis 10. September 2013“

durch die Worte

„13. September 2011 bis 11. September 2013“

ersetzt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2013 Nr. 15

 

 

 

 





Änderung der Bekanntmachung
zum Vorbereitungsdienst für das
Lehramt an Realschulen September 2012/2014
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an Realschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2013  Az.: V.1-5 S 6111-PRA.22 977

 

Die Bekanntmachung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2012/2014 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen vom 24. Januar 2012 (KWMBeibl S. 29*, StAnz Nr. 5) wird wie folgt geändert:

 

In Abschnitt II Nr. 1 werden die Worte

„13. September 2012 bis 14. September 2014“

durch die Worte

„13. September 2012 bis 15. September 2014“

ersetzt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2013 Nr. 15

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:

 

Kabul, Afghanistan

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder eine gleichwertige Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               30. April 2013

Arbeitsbeginn:                   1. September 2013

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Kabul, Afghanistan (Amani-Oberrealschule) ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

-         Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildung mit Erwachsenen

-         Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, den Lehrereinsatz an Partnerschulen zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         Profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-         Bereitschaft und Fähigkeit, für die aus Deutschland vermittelten Lehrkräfte Führungsverantwortung zu übernehmen

-         Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den afghanischen Stellen

-         Kooperationskompetenz

-         Hohe interkulturelle Kompetenz

-         Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

-         Ausgezeichnete Englischkenntnisse

-         Diplomatisches Geschick

-         Hohe Teamfähigkeit

-         Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

-         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den afghanischen Partnerschulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort im Bereich DaF eingesetzten Lehrkräfte

-         Eigenständiger DaF-Unterricht an der Amani-Oberrealschule Kabul

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Kabul hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-         Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-         Zusammenarbeit mit und Beratung der afghanischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-         Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

Ansprechpartner:

E-Mail:  hans-georg-schroeder@bva.bund.de

Tel.:        0221 758-1446

 

Ansprechpartnerin für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail:  Marita.Hannemann@bva.bund.de

Tel.:        0221 758-1455 oder 02289 358-1455

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll zunächst eine ca. zweijährige Regeleinsatzzeit, voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2015, ermöglichen.

Eine Mitreise von Familienangehörigen oder Lebenspartnern ist nicht möglich.

Die Bewegungsmöglichkeiten vor Ort sind nach den Sicherheitsvorgaben des Auswärtigen Amtes eingeschränkt.

Die Tropentauglichkeit muss nachgewiesen werden.

 

Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

 

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig

 

 

 

 

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Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2013/2014 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung für Lehrkräfte im Staatlichen Schuldienst folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet neu zu besetzen:

 

Referat „Pädagogische Grundsatzfragen“

 

Aufgabenbeschreibung:

Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld „Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Ganztagsschulen“.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt im Primar- oder Sekundarbereich

-         Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen

-         Mehrjährige Berufserfahrung

-         Erfahrungen in der Arbeit und/oder Koordination von Ganztagsschulen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Engagement und Flexibilität

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Sicheres Auftreten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Organisationsgeschick

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit

-         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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