Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 8*     Ausgegeben in München am 29. April 2013    Jahrgang 2013

 

 


 

Inhalt

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Niederbayern

Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2014/2015

Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2014

Vorbereitungsdienste für das Lehramt an Gymnasien 2014 I und 2014 II

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Studienbeginn Herbst 2014)

Hinweis

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Niederbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. März 2013 Az.: VII.7-5 P 9070-7.22 667

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen“ an der Regierung von Niederbayern ist ab 1. August 2013 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Niederbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

-         Schulaufsicht über Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen

-         Lehrergenehmigung und Überwachung des Lehrereinsatzes an kommunalen und privaten beruflichen Schulen

-         Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen

-         Schülerwettbewerbe, Ferienseminare, Auszeichnungen, Zertifikatsprüfung Englisch, EU-Bildungsprogramme

-         Fachliche Beratung der Schulen bei kaufmännischen Berufen

-         Mitarbeit bei der Organisation der regionalen Lehrerfortbildung

 

Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und Erfahrungen in der Schulaufsicht in Betracht.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

Die Regierung von Niederbayern nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2014/2015

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 28. März 2013 Az.: V.2-5 S 6301-5.22 979

 

1.       Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).

 

2.       Anmeldung

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind

a)       Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 5. Mai bis 9. Mai 2014;

b)       Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 5. Mai bis 9. Mai 2014;

c)       Schüler der Haupt-/Mittelschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 1. August 2014; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

a)       das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Hauptschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,

b)       das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,

c)       ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und

d)       ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

 

3.       Probeunterricht

Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet zu folgenden Terminen statt:

a)       für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 13./14. und 15. Mai 2014,

b)       in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens zwei Tagen.

 

4.       Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

5.       Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens

12. Mai 2014

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2013 Nr. 17

 

 

 

 

 

 

 

 




Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung)
der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2014

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 2. April 2013 Az.: IV.3-5 S 7175-4b.873

 

1.     Die Qualifikationsprüfung 2014 wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl S. 387) durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.

 

2.     Die Meldungen zur Prüfung sind bis 10. Januar 2014 an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten.

 

3.     Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen

a)    für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,

b)    die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,

c)     die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,

d)    die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.

 

4.     Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 28. Januar 2014.

Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 10. bis 13. Juni 2014 statt.

 

5.     Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 14. April 2014 statt.

 

6.     Für die Prüfungsteilnehmer 2014, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2014 festgelegt.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Vorbereitungsdienste für das
Lehramt an Gymnasien 2014 I und 2014 II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 9. April 2013 Az.: III.1-5 S 5111-PRA.36 076

 

Im Jahr 2014 werden Vorbereitungsdienste (2014 I und 2014 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl S. 477), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK) eingerichtet.

 

1.       Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

a)       die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S. 180), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,

b)       die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und

c)       die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

 

2.       Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren

a)       Dauer und Meldeschluss

-         Der Vorbereitungsdienst 2014 I beginnt am 17. Februar 2014 und endet am 19. Februar 2016.

Letzter Meldetag ist der 17. September 2013.

-         Der Vorbereitungsdienst 2014 II beginnt am 17. September 2014 und endet am 12. September 2016.

Letzter Meldetag ist der 17. April 2014.

b)       Meldeverfahren

Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.

 

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.

 

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 17

 

 

 

 

 

 

 




Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. April 2013 Az.: III.6-5 P 4113-5b.39 745

 

Zum 1. August 2013 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.

 

Ref. 1.6 Geschichte, Sozialkunde

 

Das Referat nimmt schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:

-         Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

-         Themen und Zielgruppen der Lehrgänge:

-         Fachliche Zuständigkeit für Geschichte, Sozialkunde, fächerübergreifende politische Bildung

-         Seminarlehrkräfte in Geschichte, Sozialkunde, Staatsbürgerlicher Bildung an der Realschule und am Gymnasium sowie Zentrale Fachleiter an der Realschule und Zentrale Fachberater am Gymnasium

-         Lehrgangssequenzen zur Erlangung der Fakultas in Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien

 

Zu den Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

-         Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-         Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

-         Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-         Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, der Akademie für Politische Bildung Tutzing, dem Haus der Bayerischen Geschichte, dem Haus des Deutschen Ostens und weiteren Kooperationspartnern

-         Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-         Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil:

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen

-         über die Lehrbefähigung für das Lehramt am Gymnasium in einer Fächerkombination mit dem Fach Geschichte und/oder mit dem Fach Sozialkunde verfügen, und zwar mit jeweils mindestens guten fachlichen und pädagogischen Qualifikationen,

-         mehrjährige Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gesammelt haben,

-         Erfahrung in der Lehrerfortbildung vorweisen können

-         und nach Möglichkeit bereits über Erfahrungen im Publikationswesen verfügen.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere:

-         ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen;

-         Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend);

-         Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien;

-         Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen.

 

Bei ansonsten gleicher Eignung werden Bewerberinnen bzw. Bewerber, die sowohl über die Fakultas im Fach Geschichte als auch über die Fakultas in Sozialkunde oder aber über entsprechende Unterrichtserfahrung in beiden Fächern verfügen, besonders berücksichtigt.

 

Es wird erwartet, dass die zukünftige Referatsleiterin bzw. der zukünftige Referatsleiter Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

sowie in Kopie an das

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 




Auswahlverfahren für die Studienplätze an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
(Studienbeginn Herbst 2014)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. April 2013 Az.: II.7-5 P 1132.1-1b.41 125

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 18. März 2013 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 12) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, die im Herbst 2014 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 7. Oktober 2013 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die

 

1.       Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,

 

2.       mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben und

 

3.       zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 28. Juni 2013 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar.

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und -teil-nehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 




Hinweis

22. Ordentlicher Verbandstag
des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V.

 

In der Zeit vom 7. bis 8. Juni 2013 findet der 22. Ordentliche Verbandstag des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. statt. Lehrkräften, die als Delegierte zu dieser Veranstaltung entsandt werden, kann für den 7. Juni 2013 Dienstbefreiung gewährt werden.

 

Voraussetzung für die Dienstbefreiung ist grundsätzlich, dass dadurch kein Unterricht ausfällt (§ 12 Abs. 5 Satz 2 der Dienstordnung für Lehrer an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung – LDO)).

 

 

 

 

 

 




Offene Stellen

Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden zwei Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Ko-ordinator sind zu besetzen:

 

1. Warschau/Polen Nord


Zweitausschreibung

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               17. Mai 2013

Arbeitsbeginn:                   1. September 2013

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Warschau/Polen Nord ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

 

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-         Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

-         Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-         Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-         Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen polnischen Stellen

-         Hohe interkulturelle Kompetenz

-         Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

-         Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:

 

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

-         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an polnischen Schulen im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-         Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-         Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau für den Deutschunterricht verantwortlich sind

-         In Abstimmung mit der Fachberatung Breslau Beratung der polnischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-         Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken

-         Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:

E-Mail: wilhelm.kruesemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1438 oder 0221 758-1438

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Drittbewerbungen sind zulässig

2. Bischkek, Kirgistan

 

Drittausschreibung

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               17. Mai 2013

Arbeitsbeginn:                   19. September 2013

 

Kurztext:

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Bischkek, Kirgistan, ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

 

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-         Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-         Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         Profunde Erfahrungen in der schulischen Erwachsenenbildung, Bereitschaft und Fähigkeit im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-         Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den kirgisischen Stellen

-         Hohe interkulturelle Kompetenz

-         Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

-         Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:

 

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

-         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an kirgisischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum  Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I und DSD II)

-         Beratung neuer Schulen, die Interesse haben und die Voraussetzungen für die Einführung des DSD und den Einsatz von PLK erfüllen

-         Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut, PAD u. ä.)

-         Zusammenarbeit mit und Beratung der kirgisischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-         Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

 

für Informationen zur Stelle:

E-Mail: wilhelm.kruesemann@bva.bund.de

Tel.: 0221 758-1438

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de

Tel.:  0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.


Drittbewerbungen sind zulässig

 

Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

 

Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ZfA 3
50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

 

 

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine weitere Stelle Deutsch als Zweitsprache und interkulturelles Lernen für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung zu besetzen.

 

Referat GMF-2 Mittelschule (Sprachen)

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Deutsch als Zweitsprache. Zur Aufgabe des Referats gehört weiterhin der Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens.

Hierzu gehört im Einzelnen:

-         Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in Grund- und Mittelschule

-         Implementieren des neuen Grundschullehrplans für Deutsch als Zweitsprache

-         Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache

-         Prüfungserstellung im Bereich der Muttersprachen

-         Zusammenarbeit mit dem Ungarndeutschen Pädagogischen Institut

-         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-         Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

-         Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschule mit guten Ergebnissen

-         Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache

-         Eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

-         Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse

-         Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Sicheres und überzeugendes Auftreten

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse aller Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau IDin Alexandra Brumann (Mailadresse: alexandra.brumann@isb.bayern.de) zu richten.

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

 

 

 

 

 

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Ausschreibung einer Stelle für
einen Leiter/eine Leiterin
der Städtischen Wirtschaftsschule Amberg

 

Bei der Stadt Amberg ist zum 1. August 2013 die Stelle

 

des Leiters/der Leiterin
der Städtischen Wirtschaftsschule

 

zu besetzen.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Amberg unter www.amberg.de in der Rubrik Rathaus/Stellenangebote.

 

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an Jörg Herrmann - Die Personalberater Human Resources Management GmbH, Wirthstraße 2, 95445 Bayreuth, zu Händen von Frau Sabrina Tutas oder Herrn Johannes Schnetzer, die das Personalauswahlverfahren begleiten.

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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