Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 10*      Ausgegeben in München am 27. Mai 2013     Jahrgang 2013

 

 

 


 

Inhalt

 

Abschlussprüfung 2014 an Wirtschaftsschulen

Ausschreibung von Schulratsstellen

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2014/2015

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung der Oberpfalz

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 




Abschlussprüfung 2014 an Wirtschaftsschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. April 2013 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.46 187

 

1.       Die Abschlussprüfung 2014 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:

 

Fach

Prüfungstermin

Englisch,

mündliche Prüfung

Montag, 2. Juni 2014 bis

Freitag, 6. Juni 2014

Rechnungswesen,

praktische Prüfung

(H-Zweig)

Montag, 2. Juni 2014 bis

Donnerstag, 5. Juni 2014

Ersatzfremdsprache

Freitag, 6. Juni 2014

Deutsch

Montag, 23. Juni 2014

Englisch,

schriftliche Prüfung

Dienstag, 24. Juni 2014

Rechnungswesen,

theoretische Prüfung

(H-Zweig)

Mittwoch, 25. Juni 2014

Mathematik (M-Zweig)

Donnerstag, 26. Juni 2014

Betriebswirtschaft

Freitag, 27. Juni 2014

 

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS.

Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.

 

2.       Für die Abschlussprüfung 2014 an den Wirtschaftsschulen gilt:

 

2.1  Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

2.2  Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.

 

2.3  Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2014 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.

 

Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:

-       Volkswirtschaft,

-         ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,

-       ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.

 

Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 21

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. April 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.33 520

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 




Aufnahme in die öffentlichen und privaten
zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
für das Schuljahr 2014/2015

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 2. Mai 2013 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.48 415

 

1.           Aufnahmeverfahren

 

1.1        Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

1.2        Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 31. März bis 11. April 2014 statt.

             

 

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 8. August 2014.

 

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 8. August 2014 entgegengenommen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.3        Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

 

1.4        Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

 

1.4.1     das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und

 

1.4.2     für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 30 Abs. 2 VSO oder – in Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

 

1.4.3     für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Mittelschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

 

2.           Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

 

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

 

2.1        Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

 

2.1.1     am 5., 6. und 7. Mai 2014 für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule;

 

2.1.2     am 10., 11. und 12. September 2014 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule.

 

2.2        Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

 

2.3        Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

3.           Meldungen durch Schulen

 

3.1        Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

 

3.2        Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html) sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 26. September 2014 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 21

 

 

 




Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 3. Mai 2013 Az.: IV.7-5 P 8001.1-4.46 132

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen" an der Regierung der Oberpfalz wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

-         Als Seminarbeauftragte/Seminarbeauftragter Organisation des Vorbereitungsdienstes im Förderschulbereich

-         Als örtliche Prüfungsleiterin/örtlicher Prüfungsleiter für die 2. Staatsprüfung nach LPO II Organisation der Prüfungen nach LPO II

-         Fortbildung

-         Organisation des Hausunterrichts

-         Dienst- und Fachaufsicht über ausgewählte Förderzentren

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation

-         Fachfragen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung, Hören, Sehen und weiterer Förderbedarf

-         Weiterentwicklung der Förderzentren geistige Entwicklung auf der Grundlage des BayEUG

-         Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen

 

Vorausgesetzt werden:

-         Studium der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik

-         Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse im Bereich des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung

-         Fundierte Berufserfahrung als Seminarleiter

-         Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik

-         Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung

-         Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit

-         Fähigkeit, selbständig und konzeptionell zu arbeiten

-         Umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben

-         Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen:

1.       Gesuch

2.       Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang

3.     Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und
Weitere Ständige Vertreter an staatlichen
beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Mai 2013 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.39 598

 

A)  Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn

Zum Beruflichen Schulzentrum Mühldorf am Inn gehören die kaufmännisch geprägte Berufsschule (1.085 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen), die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (87 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), die Berufsfachschule für Kinderpflege (178 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), die Berufsfachschule für Sozialpflege (91 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und die Berufsfachschule für Altenpflege (137 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen).

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)  Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:

 

        Staatliches Berufliches Schulzentrum Haßfurt

Die Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege sowie der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik organisatorisch verbunden. Derzeit besuchen 1.034 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 34 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Berufsschule. Die Berufsfachschulen werden von insgesamt 192 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an der jeweiligen Schule eingesetzt wurden. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 




Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Mai 2013 Az.: III.6-5 P 4113-5b. 52 791

 

Zum 1. August 2013 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung mit einer Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 ist möglich.

 

Ref. 2.3 Mathematik und Englisch in der Grund- und Mittelschule

 

Das Referat nimmt schulartübergreifend im Lehrgangsbetrieb folgende Aufgaben wahr:

-         Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

-         Themen der Lehrgänge:

-         Mathematik (Schwerpunkt Mittelschule)

-         Englisch (Grundschule, Mittelschule, Förderschule)

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

-         Fachliche Betreuung des Sprachkompetenztests für Grundschullehrkräfte

-         Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten, v. a. in den Fächern Mathematik und Englisch

-         Darstellung der Arbeit des Referats auf der Homepage der Akademie

-         Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

-         Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-         Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen und der Wirtschaft

-         Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-         Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse sowie zu Verbänden

 

Anforderungsprofil:

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die Lehrbefähigung für das „Lehramt an Hauptschulen“ und über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen, mehrjährige Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gesammelt haben und hervorragende Englischsprachkompetenzen besitzen. Darüber hinaus sind fundierte Erfahrungen im Mathematikunterricht der Haupt-/Mittelschule erforderlich. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und der Erwachsenenpädagogik vorweisen können. Erfahrungen im Unterricht der Grundschule sind erwünscht, da Fortbildungslehrgänge für die Grundschule in enger Kooperation mit dem Referat Grundschule der Akademie (Referat für Pädagogik und Didaktik der Grundschule) erfolgen.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere:

-         ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen;

-         Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend);

-         Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen sowie die Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten;

-         Erfahrungen im Einsatz multimedialer Präsentations- und Moderationsformen, im Publikationswesen und gestalterisches Geschick.

 

Es wird erwartet, dass die zukünftige Referatsleiterin bzw. der zukünftige Referatsleiter Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens fünf Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

sowie in Kopie an das

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 




Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. September 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen:

 

Ref. II.4

Bildungsstatistik,

quantitative Fragen der Bildungsplanung

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Konzeption und Durchführung statistischer Erhebungen

-         statistische Auswertungen, Analysen und Veröffentlichungen

-         Beantwortung von Anfragen zur Bildungsstatistik (adressatenbezogene Aufbereitung und Kommentierung von Auswertungsergebnissen)

-         Mitarbeit bei vielfältigen bildungs­statistischen Fragen auf Landesebene und im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK)

-         Mitwirkung bei der Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

-         Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

-         gute Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere in der Erstellung komplexer Excel-Anwendungen und in der Auswertung von Datenbanken

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Teamfähigkeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte

-         Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1b.56 842 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Oslo, Norwegen

 

Arbeitsbeginn:                          1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:     31. Juli 2013

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 222

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2013/2014 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Allgemeinbildende Fächer, für die Zeit von fünf Jahren als unterhälftige Abordnung neu zu besetzten.

 

Arbeitsbereich: Mathematik/Physik

 

Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich der Beruflichen Oberschule.

Hierzu gehören im Einzelnen:

-         Fachliche Fragen zum Mathematik- und Physikunterricht an beruflichen Schulen

-         Erstellen der Abschlussprüfungen im Fach Mathematik für das Telekolleg sowie im Rahmen der Ergänzungsprüfung für die Fachakademien und Fachschulen

-         Begleitung und Evaluierung des Schulversuchs zum Einsatz von Computer-Algebra-Systemen im Mathematikunterricht an Fachoberschulen

-         Erstellen von Zusatzmaterialien für die Fächer Mathematik und Physik und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem

-         Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

-         Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung

-         Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

-         Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das gymnasiale Lehramt in einer Fächerverbindung mit Mathematik oder eine vergleichbare Qualifikation

-         Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an der Beruflichen Oberschule

-         Überdurchschnittliche Examensnoten und Beurteilungen

-         Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Freude an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

-         Bereitschaft zum Arbeiten im Team

-         Sicheres und überzeugendes Auftreten

-         Fundierte EDV-Kenntnisse

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-         Organisations- und Verhandlungsgeschick

-         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

-         Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

 

Wünschenswert sind:

-         Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung

-         Unterrichtserfahrung im Fach Physik

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse des 1. und 2. Staatsexamens enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Georg Renner (Mailadresse: georg.renner@isb.bayern.de) zu richten.

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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