Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 10* Ausgegeben in München am 27. Mai 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
Abschlussprüfung 2014 an
Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 24. April 2013 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.46 187
1. Die Abschlussprüfung 2014 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach |
Prüfungstermin |
Englisch, mündliche Prüfung |
Montag, 2. Juni 2014 bis Freitag, 6. Juni 2014 |
Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig) |
Montag, 2. Juni 2014 bis Donnerstag, 5. Juni 2014 |
Ersatzfremdsprache |
Freitag, 6. Juni 2014 |
Deutsch |
Montag, 23. Juni 2014 |
Englisch, schriftliche Prüfung |
Dienstag, 24. Juni 2014 |
Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig) |
Mittwoch, 25. Juni 2014 |
Mathematik (M-Zweig) |
Donnerstag, 26. Juni 2014 |
Betriebswirtschaft |
Freitag, 27. Juni 2014 |
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2. Für die Abschlussprüfung 2014 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2014 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
- Volkswirtschaft,
- ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
- ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2013 Nr. 21
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. April 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.33 520
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 2. Mai 2013 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.48 415
1. Aufnahmeverfahren
1.1 Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
1.2 Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 31. März bis 11. April 2014 statt.
Die Anmeldefrist
für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule
endet am 8. August 2014. Die Anmeldungen
zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den
Wirtschaftsschulen bis 8. August 2014 entgegengenommen. Die örtlichen
Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen
Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt
werden. 1.3 Die
Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen
werden wollen. 1.4 Bei
der Anmeldung sind vorzulegen: 1.4.1 das
Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und 1.4.2 für
die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses
der Mittelschule ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das
Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der
Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 30 Abs. 2 VSO oder – in Ausnahmefällen
– das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die
Eignung nachgewiesen werden kann. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den
Besuch der Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher
besuchten Schulen bzw. 1.4.3 für
die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den
qualifizierenden oder den erfolgreichen Mittelschulabschluss oder – falls die
Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die
Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch
mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule
oder des Gymnasiums erfolgen. 2. Probeunterricht
und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule) Soweit notwendig,
wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt. 2.1 Der
Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und
vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt: 2.1.1 am
5., 6. und 7. Mai 2014 für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule; 2.1.2 am
10., 11. und 12. September 2014 für die übrigen Schülerinnen und
Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der
Mittelschule. 2.2 Die
Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in
den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin
bzw. der Schulleiter. 2.3 Schülerinnen
und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen
haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen. 3. Meldungen
durch Schulen 3.1 Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten
dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts.
Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung
werden per KMS bekannt gegeben. 3.2 Die
Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an
Wirtschaftsschulen (abzurufen unter
http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html)
sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und
nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 26. September 2014 in
zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden. Josef Kufner Ministerialdirigent StAnz
2013 Nr. 21 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 3. Mai 2013 Az.: IV.7-5 P 8001.1-4.46 132 Die
Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw.
Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41
„Förderschulen" an der Regierung der Oberpfalz wird zur Bewerbung für
Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben,
die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt
der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen. Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 im
Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen: -
Als Seminarbeauftragte/Seminarbeauftragter Organisation des
Vorbereitungsdienstes im Förderschulbereich -
Als örtliche Prüfungsleiterin/örtlicher Prüfungsleiter für die 2.
Staatsprüfung nach LPO II Organisation der Prüfungen nach LPO II -
Fortbildung -
Organisation des Hausunterrichts -
Dienst- und Fachaufsicht über ausgewählte Förderzentren -
Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung
und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation -
Fachfragen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung, Hören, Sehen
und weiterer Förderbedarf -
Weiterentwicklung der Förderzentren geistige Entwicklung auf der
Grundlage des BayEUG -
Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der
Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater
Schulen Vorausgesetzt werden: -
Studium der Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik -
Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse im Bereich des
Förderschwerpunktes geistige Entwicklung -
Fundierte Berufserfahrung als Seminarleiter -
Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte
sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in
diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik -
Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden,
der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in
administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung -
Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit -
Fähigkeit, selbständig und konzeptionell zu arbeiten -
Umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie
organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben -
Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am
Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine
Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die
ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt. Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen bei der Regierung der
Oberpfalz einzureichen: 1. Gesuch 2. Lebenslauf
mit genauen Angaben über Bildungsgang 3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit
Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Der Termin für die
Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der
Oberpfalz veröffentlicht. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 6. Mai 2013 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.39 598 A)
Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit
Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen: Staatliches
Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn Zum Beruflichen
Schulzentrum Mühldorf am Inn gehören die kaufmännisch geprägte Berufsschule
(1.085 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen), die Berufsfachschule für Ernährung
und Versorgung (87 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), die Berufsfachschule
für Kinderpflege (178 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), die
Berufsfachschule für Sozialpflege (91 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen)
und die Berufsfachschule für Altenpflege (137 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen). Die Stelle ist
in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht. B)
Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen
Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule mit sofortiger
Wirkung zu besetzen: Staatliches
Berufliches Schulzentrum Haßfurt Die Berufsschule
mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen
für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege sowie der Berufsfachschule
für technische Assistenten für Informatik organisatorisch verbunden. Derzeit
besuchen 1.034 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 34
Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Berufsschule. Die Berufsfachschulen
werden von insgesamt 192 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen besucht. Die Stelle ist
in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Für die Besetzung der Stellen kommen
staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das
Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf
die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen
beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007
S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen. Für die Besetzung der Stelle des
Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen
Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.
Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der
Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen
werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion
als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde. Bei der Besetzung der Stelle des
Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der
Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie
im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen
Unterrichtszeit an der jeweiligen Schule eingesetzt wurden. Die Stelle des
Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der
Schulleiterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von
mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Sollten mehrere Bewerber bzw.
Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet
sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im
Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Bewerbungen von Frauen werden
ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen
Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am
Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen. Bewerbungen sind zwei Wochen nach
Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen
Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die
Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen
und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für
die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung. Zu den Bewerbungen ist Stellung zu
nehmen: a) von
der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die
Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte
dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter
Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche
Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin,
insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und
eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die
Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer
Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten
dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte), b) gegebenenfalls
von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht
zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen;
die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den
Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle
zu besetzen ist, c) von
der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren
Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig
mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim
Staatsministerium vorzulegen, d) ggf.
vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift. Auf die Mitwirkung der Bewerber und
Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen. Die Schulleitungen geben die
Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. Josef Kufner Ministerialdirigent Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 6. Mai 2013 Az.: III.6-5 P 4113-5b. 52 791 Zum 1. August 2013 ist an der Akademie
für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) folgende
Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit
erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung mit einer
Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 ist möglich. Ref. 2.3 Mathematik und Englisch in der
Grund- und Mittelschule Das Referat
nimmt schulartübergreifend im Lehrgangsbetrieb folgende Aufgaben wahr: -
Planung,
Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer
Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und
bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für
die bayerische Lehrerfortbildung -
Themen
der Lehrgänge: -
Mathematik
(Schwerpunkt Mittelschule) -
Englisch
(Grundschule, Mittelschule, Förderschule) Zu den weiteren
Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem: -
Fachliche
Betreuung des Sprachkompetenztests für Grundschullehrkräfte -
Entwicklung
von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten,
v. a. in den Fächern Mathematik und Englisch -
Darstellung
der Arbeit des Referats auf der Homepage der Akademie -
Fachliche
und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für
E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen -
Abstimmung
des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung
(RLFB) -
Kooperation
und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsinstituts für
Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen und der Wirtschaft -
Veröffentlichungen
im Zuständigkeitsbereich -
Kontaktpflege
zur Fach- und Verbandspresse sowie zu Verbänden Anforderungsprofil: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen
über die Lehrbefähigung für das „Lehramt an Hauptschulen“ und über mindestens
gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen, mehrjährige Berufserfahrung
nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gesammelt haben und hervorragende Englischsprachkompetenzen
besitzen. Darüber hinaus sind fundierte Erfahrungen im Mathematikunterricht der
Haupt-/Mittelschule erforderlich. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und der Erwachsenenpädagogik vorweisen
können. Erfahrungen im Unterricht der Grundschule sind erwünscht, da
Fortbildungslehrgänge für die Grundschule in enger Kooperation mit dem Referat
Grundschule der Akademie (Referat für Pädagogik und Didaktik der Grundschule)
erfolgen. Vorausgesetzt
werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet
exzellent vertreten zu können, insbesondere: -
ein
überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft,
nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen; -
Kenntnis
neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur
Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern
(schulartübergreifend); -
Aufgeschlossenheit
für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen sowie die
Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten; -
Erfahrungen
im Einsatz multimedialer Präsentations- und Moderationsformen, im Publikationswesen
und gestalterisches Geschick. Es wird erwartet, dass die zukünftige
Referatsleiterin bzw. der zukünftige Referatsleiter Wohnung am Dienstort oder
in angemessener Nähe nimmt. Die Stelle ist grundsätzlich
teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist eine aktuelle
Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als
vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom
Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die
Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert
oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der
letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Aussagekräftige
Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens
fünf Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7 89407 Dillingen sowie in Kopie an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Referat III.6 Salvatorstraße 2 80333 München. Josef Kufner Ministerialdirigent Neubesetzung einer Abordnungsstelle am Zum
1. September 2013 ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und
Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max.
fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen: Ref.
II.4 Bildungsstatistik,
quantitative
Fragen der Bildungsplanung Aufgabenbeschreibung:
-
Konzeption
und Durchführung statistischer Erhebungen -
statistische
Auswertungen, Analysen und Veröffentlichungen -
Beantwortung
von Anfragen zur Bildungsstatistik (adressatenbezogene Aufbereitung und
Kommentierung von Auswertungsergebnissen) -
Mitarbeit
bei vielfältigen bildungsstatistischen Fragen auf Landesebene und im Rahmen
der Kultusministerkonferenz (KMK) -
Mitwirkung
bei der Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ Vorausgesetzt
werden: Fachliche
Qualifikationen: -
Befähigung
für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen
mit Mathematik oder Informatik -
Gesamtprüfungsnote
mindestens 2,00 -
gute
Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere in der Erstellung
komplexer Excel-Anwendungen und in der Auswertung von Datenbanken Überfachliche
Qualifikationen: -
Teamfähigkeit -
Fähigkeit
und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
-
Fähigkeit
zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte -
Offenheit
gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
-
Fähigkeit
zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit -
überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten -
überzeugendes
Auftreten Die
ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten
geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten
sind gegeben. Aussagekräftige Bewerbungen sind
innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im
Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1b.56 842 auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Referat I.1 Salvatorstraße 2 80333 München zu richten. Der
Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A
Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und
Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung
der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S.
306)) beizufügen. Die Ausschreibung richtet sich
ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der
Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis). Die Schulleitungen werden gebeten, den
Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben. Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel.
089 2186-2490) gerne zur Verfügung. * Stellenausschreibung Die folgende Stelle für
Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen: Deutsche
Schule Oslo, Norwegen Arbeitsbeginn: 1.
August 2014 Ende
der Bewerbungsfrist: 31. Juli 2013 Integrierte
Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel Klassenstufen:
1 bis 12 Schülerzahl:
222 Deutsches
Sprachdiplom der KMK Abschlüsse
der Sekundarstufe I Deutsche
Internationale Abiturprüfung (DIAP) Qualifikation Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I
und II BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden
Entgeltgruppen des TV-L Gute Englischkenntnisse sind
erforderlich. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind
erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit
kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Die Stelle kann nur in
Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren: Fragebögen für die Bewerbung stehen im
Internet unter der Adresse:
www.auslandsschulwesen.de
zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach
auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die
Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das
Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu
richten. Eine weitere Ausfertigung der
Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des
Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR
Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer
Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines
Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation)
wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt
werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der
Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle
aus Bundesmitteln (Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in
der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit
Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im
Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und
erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die
ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare
Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die
Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn
erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber
höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für
eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis
der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der
für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe
erforderlich. * Neubesetzung einer frei werdenden Stelle Zum Schuljahr 2013/2014 ist am
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der
Abteilung Berufliche Schulen, Referat Allgemeinbildende Fächer, für die Zeit
von fünf Jahren als unterhälftige Abordnung neu zu besetzten. Arbeitsbereich: Mathematik/Physik Zentrale Aufgabe
ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem
Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Der
Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich der Beruflichen Oberschule. Hierzu gehören
im Einzelnen: -
Fachliche
Fragen zum Mathematik- und Physikunterricht an beruflichen Schulen -
Erstellen
der Abschlussprüfungen im Fach Mathematik für das Telekolleg sowie im Rahmen
der Ergänzungsprüfung für die Fachakademien und Fachschulen -
Begleitung
und Evaluierung des Schulversuchs zum Einsatz von Computer-Algebra-Systemen im
Mathematikunterricht an Fachoberschulen -
Erstellen
von Zusatzmaterialien für die Fächer Mathematik und Physik und Einpflegen in
das Lehrplaninformationssystem -
Planung,
Organisation und Leitung von Arbeitskreisen -
Mitwirkung
bei der Lehrerfortbildung -
Kooperation
mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung -
Kontaktpflege
zu Universitäten und Verlagen Vorausgesetzt werden: Fachliche
Qualifikationen: -
1.
und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das
gymnasiale Lehramt in einer Fächerverbindung mit Mathematik oder eine
vergleichbare Qualifikation -
Mehrjährige
unterrichtliche Tätigkeit an der Beruflichen Oberschule -
Überdurchschnittliche
Examensnoten und Beurteilungen -
Umfassendes
Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen
Fachdidaktik Überfachliche
Qualifikationen: -
Aufgeschlossenheit
für Innovationen -
Freude
an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten -
Bereitschaft
und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen -
Bereitschaft
zum Arbeiten im Team -
Sicheres
und überzeugendes Auftreten -
Fundierte
EDV-Kenntnisse -
Sicherheit
im mündlichen und schriftlichen Ausdruck -
Überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben -
Organisations-
und Verhandlungsgeschick -
Überzeugende
Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations-
und Präsentationstechniken -
Bereitschaft,
sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten Wünschenswert
sind: -
Erfahrungen
in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung -
Unterrichtserfahrung
im Fach Physik Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich
begrüßt. Schwerbehinderte werden bei ansonsten
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen
tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die
Zeugnisse des 1. und 2. Staatsexamens enthalten müssen, sind spätestens drei
Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem
Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Georg
Renner (Mailadresse:
georg.renner@isb.bayern.de)
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche
Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen
in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
__________________________________________________________________________________________________________________ Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon Technische Umsetzung: Bayerische
Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische __________________________________________________________________________________________________________________
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz
für Unterricht und Kultus
für Unterricht und Kultus
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
für Unterricht und Kultus
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
im deutschen Auslandsschulwesen
am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung