Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 13* Ausgegeben in München am 15. Juli 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. Juni 2013 Az.: VII.3-5 S 9500.2-8-7a.59 505
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Schulordnung für die Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Fachakademieordnung Ernährungs- und Versorgungsmanagement − FakOErVers) vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 361), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2012 (GVBl S. 723).
2. Abschlussprüfung
2.1 Gegenstand des ersten, zentral gestellten Prüfungsabschnitts sind gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FakOErVers schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern
− Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
− Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik,
sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.
Zudem sind gemäß § 32 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FakOErVers zwei schriftliche Prüfungsaufgaben in zwei Wahlpflichtfächern, die durch den Prüfungsausschuss gestellt werden, Bestandteil des ersten Prüfungsabschnitts.
2.2 „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 38 FakOErVers am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 39 FakOErVers erfüllen.
„Andere Bewerber“ haben im ersten Prüfungsabschnitt dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien. Darüber hinaus haben sie in allen anderen Pflichtfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten. Die Bewerber wählen zudem an der prüfenden Schule zwei Wahlpflichtfächer aus den zur Prüfung angebotenen Wahlpflichtfächern aus in denen jeweils eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten abzulegen ist. Auf Antrag des Bewerbers finden in höchstens vier schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 38 Abs. 5 FakOErVers statt.
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2014 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 39 Abs. 2 FakOErVers genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement findet nach folgendem Prüfungsplan statt:
Prüfungstag |
Prüfungsfach |
Bearbeitungszeit |
Montag, 2. Juni 2014 |
Betriebswirt- schaft und Rechnungs- wesen |
180 Minuten
|
Mittwoch, 4. Juni 2014 |
Personalführung mit Berufs- und Arbeits- pädagogik |
180 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der mündliche Teil der Prüfung richtet sich nach §§ 32 und 38 Abs. 5 FakOErVers.
2.5 Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung (zweiter Prüfungsabschnitt) richtet sich nach § 33 FakOErVers.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 28
Verleihung eines Namens an das
Staatliche Gymnasium Diedorf
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2013 Az.: VI.2-5 O 5210D11-6c.61 061
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus hat auf Antrag dem Staatlichen Gymnasium Diedorf den Namen
Schmuttertal-Gymnasium Diedorf
verliehen.
Der neue Name wird von der Schule ab 1. August 2013 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 28
Besetzung von
Mitarbeiterstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2013 Az.: VI.9-5 O 5121-6b.67 413
Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen.
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Zum 1. August 2013
Fachreferent/Fachreferentin für Evangelische Religionslehre
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-West
Zum 1. August 2013
Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin
Zum 17. Februar 2014
Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin
3. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern
Zum 1. August 2013
Mitarbeiter/Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt
Fachreferent/Fachreferentin für Biologie
4. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz
Zum 1. August 2013
Fachreferent/Fachreferentin für Wirtschaft und Recht
Fachreferent/Fachreferentin für Chemie
5. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberfranken
Zum 1. August 2013
Fachreferent/Fachreferentin für Französisch
6. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben
Zum 1. August 2013
Fachreferent/Fachreferentin für Evangelische Religionslehre
Der Allgemeine Mitarbeiter bzw. die Allgemeine Mitarbeiterin sowie der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Besonderes Anforderungsprofil Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin bei dem/der Ministerialbeauftragten:
Der Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
1. Mitarbeit bei der Wahrnehmung schulaufsichtlicher Aufgaben durch den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte (z. B. Beratung der Schulen in schulrechtlichen und schulorganisatorischen Fragen, Auswertung von Leistungsergebnissen der Schulen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Schul -und Unterrichtsqualität, Mitarbeit bei den Aufgaben, die der/die Ministerialbeauftragte im Rahmen der externen Evaluation wahrnimmt, Behandlung von Aufsichtsbeschwerden, Überprüfung der Jahresberichte)
2. Mitwirkung bei der Planung von Direktorentagungen und Dienstbesprechungen der Fachreferenten
3. Mitwirkung bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen
4. Betreuung von Homepage und Gymnasialportal an der Dienststelle des/der Ministerialbeauftragten
5. Organisation und Durchführung der Prüfungen zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm
Voraussetzung für die Bewerbung sind deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen, mehrjährige Erfahrung an einer Schule, Grundkenntnisse im Schulrecht und im Bereich der Schulorganisation, Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich (einschließlich Content-Management-Systeme). Erwartet werden Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich rasch und umfassend in den Bereich der Dienststelle einzuarbeiten.
Für alle ausgeschriebenen Stellen gilt:
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Darüber hinaus soll der Bewerber bzw. die Bewerberin an einer Schule im Zuständigkeitsbereich des Bezirks des/der Ministerialbeauftragten, bei dem/der die Stelle, für die er/sie sich bewirbt, ausgeschrieben ist, beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden MB-Bezirk versetzen zu lassen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienräte und Studienrätinnen sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Wenn noch keine periodische Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin erfolgt ist, die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt, der Bewerber bzw. die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde, der Bewerber bzw. die Bewerberin mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen, betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, oder wenn sich die Leistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion wesentlich verändert haben, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen und beizufügen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 20. Juni 2013 Az.: V.1-5 S 6154-PRA.63 570
Ausschreibung für den Prüfungstermin 2015
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2013/2015 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2015 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 11. November 2013 bis 7. Februar 2014 an der Seminarschule,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 17. März 2014 bis 4. Juli 2014 an der Seminarschule,
− die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 23. Februar 2015 bis 30. April 2015 an der Einsatzschule,
− das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis 6. Februar 2015 an der Seminarschule und
− die mündliche Prüfung in der Zeit vom 27. April 2015 bis 15. Mai 2015 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2013/2015, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen im Zeitraum vom 7. Juli 2014 bis 13. Februar 2015 (Lehrprobe) und zu dem in Abschnitt I Spiegelstrich 5 (mündliche Prüfung) genannten Termin abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2015 nehmen auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2014 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2014/2016 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2013/2015 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 20. Oktober 2014 bis 19. Dezember 2014,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2015 bis 27. März 2015.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2014 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2014 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 16. Februar 2015 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 13. April 2015 bis 15. Mai 2015 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2014 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber
1. sich bis spätestens 29. September 2014 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2014 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
2. der Meldung eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und ggf. eine Bescheinigung über eine Personenstandsänderung (z. B. Heiratsurkunde) beifügen und
3. mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.1, zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 2. März 2015 bis 24. April 2015 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2014 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2014 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2013 Nr. 28
Ausschreibung von
Funktionsstellen
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 26. Juni 2013 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.70 335
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist zum 1. August 2013 an folgenden Schulen zu besetzen:
Berufliche Oberschule Freising,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Berufliche Oberschule Augsburg,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 1. Juli 2013 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.70 338
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule II Traunstein mit Staatlicher Berufsschule III Traunstein mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege
Die Berufsschule II (1.635 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen) mit kaufmännische Klassen und Klassen für Gesundheitsberufe wird in Personalunion geführt mit der agrarwirtschaftlich geprägten Berufsschule III (173 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen, 46 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (68 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), Kinderpflege (140 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) sowie Sozialpflege (51 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen).
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule I Rosenheim mit Staatlicher Fachschule für Holztechnik Rosenheim
Die Berufsschule mit gewerblichen, hauswirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Berufen mit derzeit 1.665 Teilzeitschülern und Teilzeitschülerinnen sowie 175 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen wird in Personalunion mit der Fachschule für Holztechnik Rosenheim (184 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule II Ingolstadt
Die Berufsschule mit kaufmännischen Klassen und Klassen für Gesundheitsberufe wird derzeit von 2.080 Teilzeitschülern und Teilzeitschülerinnen sowie 17 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
C) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt im Allgäu
Der Weitere Ständige Vertreter des Schulleiters/Die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters ist überwiegend für die Staatliche Fachoberschule Sonthofen zuständig. An der Fachoberschule werden derzeit 303 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Die Stellen des Ständigen Vertreters der Schulleiterin/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin und des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung der
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Fakultät Humanwissenschaften
Auf Wunsch der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fakultät Humanwissenschaften erfolgt folgende Ausschreibung:
An der Fakultät Humanwissenschaften, am Lehrstuhl Sozialpädagogik ist ab dem 1. Oktober 2013 folgende Stelle zu besetzen:
Akademische
Rätin/Akademischer Rat
(Lehrkraft für besondere Aufgaben)
für die Studiengänge BA/MA Ed. Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik im Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 13/100 % unbefristet)
Wir bieten Ihnen:
− Die Möglichkeit zur Forschung, Lehre und Mitarbeit in einem aktiven Team.
− Einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz an einer dynamischen Fakultät.
Wir erwarten von Ihnen:
− Interesse an Forschung und Lehre (18 SWS) insbesondere in den Bereichen: Interventionsprogramme, Konzepte und Organisationsformen, Soziale Probleme und abweichendes Verhalten, Professionalisierung und Ethik für berufliche Bildung; Fachdidaktik der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik.
− Wissenschaftliche Dienstleistungen in der Organisation, Koordination und Forschung der Studiengänge BA/MA Ed. Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik.
− Organisation und selbstständige Durchführung von Lehrveranstaltungen, Praxismodulen, Seminar- und Abschlussarbeiten.
− Übernahme von administrativen Aufgaben.
Sie haben:
− Ein hohes Maß an Eigeninitiative und arbeiten gerne im Team.
− Ausgeprägte analytische und kommunikative Fähigkeiten, ein Prädikatsexamen in einem universitären Studiengang mit bevorzugt berufsbildendem/sozialpädagogischem Schwerpunkt.
− Die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen.
− Eine überdurchschnittliche Promotion in einem Fach der Pädagogik/Erziehungswissenschaft.
− Den Nachweis der pädagogischen Eignung.
− Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit an einer beruflichen Schule.
− Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich noch nicht im bayerischen Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit befinden, dürfen zum Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg wurde von der Hertie-Stiftung als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte auf dem Postweg bis zum 31. Juli 2013 an
Otto-Friedrich-Universität
Bamberg
Institut für Erziehungswissenschaft
Prof. Dr. Rita Braches-Chyrek
Lehrstuhl
Sozialpädagogik
Markusplatz 3, 96047 Bamberg.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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