Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 14* Ausgegeben in München am 29. Juli 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
___________________________________________________________________________________
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. Juli 2013 Az.: VII.7-5 P 9070-7.70 932
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Schwaben ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Dem Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Schwaben obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Schulaufsicht über die technischen, gewerblichen und kaufmännischen beruflichen Schulen bzw. Fachklassen (ohne agrarwirtschaftliche, hauswirtschaftliche und gastgewerbliche Berufe) sowie für Klassen für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und für Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge
- Mitwirkung bei der Organisation der staatlichen beruflichen Schulen sowie bei der Sprengelbildung
- Lehrerbedarfsberechnung, Personalplanung, Klassenbildung, Mitwirkung bei Personaleinsatz und Personalangelegenheiten
- Leitung des Prüfungsamtes und Mitwirkung bei der Ausbildung des Lehrpersonals in allen Fachrichtungen der dritten und vierten Qualifikationsebene
- Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals für die technischen, gewerblichen und kaufmännischen Berufe und Schulen
- Funktionenpläne und Funktionen an beruflichen Schulen
- Statistik der beruflichen Schulen
- Schulaufsichtliche Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher beruflicher Schulen sowie Mitwirkung bei entsprechenden Bauvorhaben privater beruflicher Schulen
- Grundsätzliche Angelegenheiten der Schulausstattung
- Mitwirkung bei der finanziellen Förderung im Bereich der beruflichen Schulen
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte neben herausragenden fachlichen Qualifikationen über gute EDV-Kenntnisse, Verhandlungsgeschick, ein sicheres und gewinnendes Auftreten, Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, eine hohe Konfliktfähigkeit, eine ausgeprägte Teamfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnischen Abwicklung verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt in technischen Fachrichtungen oder Wirtschaftswissenschaften, in Betracht, die über Erfahrungen in einer übertragenen Leitungsfunktion oder in der Schulaufsicht verfügen.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Regierung von Schwaben sichtet die eingegangenen Bewerbungen und leitet die Bewerbungsunterlagen sowie die Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 9. Juli 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.70 933
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberbayern wird ausgeschrieben.
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung verfügen.
Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
- Fachliche Angelegenheiten der Grundschule und Mittelschule
- Umsetzung bildungspolitischer Konzepte
- Fachliche Begleitung von Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung sowie Organisation der Externen Evaluation und fachliche Betreuung der Evaluatoren
- Kooperation mit Förderschulen, Berufsschulen, Realschulen und Gymnasien
- Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund
- Umsetzung von Inklusion
- Organisation und Durchführung der regionalen Fortbildung
- Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der LAA, FLA, FöLA
- Organisation der 2. Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
36. Filmtage bayerischer
Schulen 2013
vom 18. bis 20. Oktober 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. Juli 2013 Az.: III.2-5 P 4160.6-6a.72 109
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist auf die 36. Filmtage bayerischer Schulen hin. Die Anerkennung der Teilnahme durch Lehrkräfte im Hinblick auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegt dem Dienst-vorgesetzten.
Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:
36. Filmtage bayerischer Schulen 2013
In diesem Jahr werden zum 36. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, ein Forum für schulische Filmgruppen und eine medienpädagogische Fortbildungsveranstaltung für alle interessierten Lehrkräfte. Die Filmtage sind Deutschlands traditionsreichstes und Bayerns größtes Schülerfilmfestival.
Einsendeschluss für Schülerfilme: 16. August 2013 (Poststempel)
Die 36. Filmtage finden vom 18. bis 20. Oktober 2013 in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) statt.
Beginn: Freitag, 18. Oktober, 14.00 Uhr
Ende: Sonntag, 20. Oktober, 12.00 Uhr
Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen sowie der Verein Drehort-Schule e. V.
Eichendorffstraße 1, 97218 Gerbrunn
Telefon: 0931 707100, Telefax: 0931 702456,
E-Mail: filmtage@vs-gerbrunn.de.
Veranstaltungsort ist die schulnahe Mehrzweckhalle in Gerbrunn,
Stefan-Krämer-Straße 22,
97218 Gerbrunn.
Die Leitung der Filmtage obliegt BerR Thomas Schulz aus der Eichendorff-Schule Gerbrunn.
Durch die Vorführung, Erläuterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Als Anerkennung und Förderung der weiteren Filmarbeit werden Geldpreise vergeben. Außerdem dienen besondere Filme und Workshops der Aus- bzw. Fortbildung der Teilnehmer. Wie schon in den letzten Jahren können die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung von Referendarinnen und Referendaren und Lehr-amtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern besucht werden, um hier die ganze Bandbreite medienpraktischer Arbeit in Augenschein zu nehmen und sowohl erste Versuche als auch ausgereifte Produktionen kennenzulernen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Produktionen, die von einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung einer Lehrkraft der betreffenden Schule selbständig erdacht, gefilmt und vorführfertig bearbeitet wurden.
Die Teams, deren Filme von der Vorjury
der Filmtage ausgewählt worden sind, melden sich bis spätestens Mittwoch,
Es besteht Einverständnis damit, dass Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern der ausgewählten Filmgruppen am Freitag, 18. Oktober 2013 Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gewährt wird. Diese Teilnahme kann für die einzelnen Filmgruppen auch zur – nicht verbindlichen – Schulveranstaltung erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schülerinnen und Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen dafür Sorge, dass alle Gruppen (auch volljährige Schülerinnen und Schüler) von einer für sie verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, der die Aufsichts- und Fürsorgepflicht obliegen.
Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während des Festivals und zur Beachtung der Hausordnung der gastgebenden Schule.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entrichten (unabhängig von der Verweildauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen) einen pauschalen Unkostenbeitrag von 5 Euro pro Person und erhalten damit die Möglichkeit der Unterbringung im Schulhaus der Eichendorffschule Gerbrunn (Isomatte und Schlafsack sind mitzubringen) und die Berechtigung zur Teilnahme an der Gruppenverpflegung sowie der Benutzung des Hallenbades. Reisekosten können nicht erstattet werden.
Es besteht ferner Einverständnis, dass
Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Aus-/Fortbildungsveranstaltung
Beurlaubung vom Unterricht gewährt wird, sofern es der Schulbetrieb erlaubt. Interessenten
melden sich spätestens bis zum Mittwoch,
Für die teilnehmenden Lehrkräfte schließt sich eine Fortbildung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen vom 11. bis 13. Dezember an. Sie widmet sich in vertiefender Weise der Filmarbeit an bayerischen Schulen und insbesondere den auf den Filmtagen gezeigten Filmen. Es wird gebeten, sich rechtzeitig direkt nach den Filmtagen über FIBS anzumelden.
Teilnahmebedingungen für Schulfilmgruppen:
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrkräfte, die sie betreut und beraten haben. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Filmteams (maximal fünf Schüler pro Film), deren Filme von der Vorjury zugelassen wurden.
Das Festival bietet den Teilnehmern die Option, ihre Filme in HD-Qualität zu präsentieren.
Eingesandt werden sollten Videofilme auf MiniDV-Bändern (DV oder HDV) oder als Videodateien auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) in den Formaten Quicktime, Mpeg-4 H.264, ProRes 422 in den Auflösungen 720x576, 1280x720 oder 1980x1080. Diese Formate ermöglichen eine optimale Wiedergabequalität beim Festival. Außerdem können auch Video-DVDs eingesandt werden.
Nicht akzeptiert werden AVI- und MKV-Dateien, Video-CDs und S-Video-CDs, ebenso Videodateien, die ausschließlich zum Download zur Verfügung gestellt werden. Beim Festival wird im 16:9-Seitenverhältnis projiziert, Filme im 4:3-Format werden mit einer Letterbox versehen.
Die Filme müssen in der endgültigen Vorführfassung bis spätestens Freitag, 16. August 2013 (Poststempel) unter folgender Adresse an die Vorjury gesandt werden:
Auf jedem Filmspeichermedium (nicht nur auf der Schutzhülle) müssen Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, nachbearbeitete Vorführfassungen nachzureichen.
Zusätzlich muss sich jeder Einsender bis zum 16. August 2013 auf www.filmtage-bayerischer-schulen.de online anmelden.
Der Einsender bestätigt mit der Absendung des Onlineformulars, dass er alle Rechte an den eingereichten Arbeiten besitzt und gegen die bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht verstoßen hat. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Für Schäden oder Verlust während des Transports trägt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage können die eingesandten Filme wieder abgeholt werden.
Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Dokumentationen sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ästhetischer Gestaltung liegen. Die eingereichten Filme sollten nicht länger als 30 Minuten dauern.
Auswahl der eingereichten Filme und Festlegung der Preisträger:
Die Vorjury, die aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft und Schülern besteht, wird aus den eingeschickten Filmen ein Festivalprogramm erstellen, das zum einen aus den nominierten Wettbewerbsbeiträgen („Hauptprogramm“) besteht, zum anderen aber auch die nicht nominierten Filme umfasst, die im Themenprogramm („Horizonte“) gezeigt werden und für die während der Filmtage ein medienpädagogisches Angebot eingerichtet wird, das auch für alle übrigen Teilnehmer offen ist. Sollte die Zahl der eingereichten Filme die Struktur des Festivals überfordern, kann die Vorjury Filme ablehnen. Die Entscheidungen der Vorjury und der Wettbewerbsjury sind nicht anfechtbar.
Die Autoren der ausgewählten Filme werden spätestens bis zum 20. September 2013 benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht persönlich bei den Filmtagen anwesend sind, können nicht in das Programm genommen werden.
Die Wettbewerbsjury, die aus den nominierten Filmen die Preisträger der Förderpreise auswählt, besteht aus Repräsentanten der Veranstalter, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus Vertretern weiterer Medien. Sie wird von den Veranstaltern berufen. Der Filmpreis des Publikums wird von der Gesamtzahl der Festivalteilnehmer aus allen Beiträgen (Hauptprogramm und Horizonte) gewählt.
Weitere Informationen unter:
www.filmtage-bayerischer-schulen.de
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Prüfung 2014
zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“
an Fachakademien für Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 10. Juli 2013 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7.78 036
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO).
2. Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“
2.1 Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
Betriebswirtschaft,
Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten
Schwerpunkts (§ 68
2.2 „Andere
Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an
der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können
nach § 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen
gemäß § 37 FakO erfüllen.
„Andere Bewerber“
haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen
Prüfungsleistungen
Darüber hinaus haben sie in den Fächern
- Rechnungswesen,
- Recht,
- Wirtschaftsmathematik mit Statistik,
- Englisch
(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 68 Abs. 4 FakO).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ ist bis spätestens 1. März 2014 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 2. Juni bis 6. Juni 2014 nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Montag, 2. Juni 2014 |
Betriebswirtschaft |
180 Minuten |
Dienstag, 3. Juni 2014 |
Volkswirtschaft |
120 Minuten |
Donnerstag, 5. Juni 2014 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwer-punktfach I |
150 Minuten |
Freitag, 6. Juni 2014 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II |
150 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 30
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________