Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 15* Ausgegeben in München am 19. August 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
___________________________________________________________________________________
100. Wiederkehr des Ausbruchs des
Ersten Weltkrieges im Jahr 2014
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 15. Juli 2013 Az.: III.8-5 S 4306.3-7a.107 471
Präambel
Aus historischer Sicht firmiert der „Erste Weltkrieg“ vielfach als sog. „Europäische Urkatastrophe“. Gemeint ist damit, dass mit dem Ersten Weltkrieg das Zeitalter ideologischer Konflikte, verhärteter nationalistischer Auseinandersetzungen und der Genozide wesentlich begann. Umgekehrt ist auch vom sog. „Kurzen Jahrhundert der Europäer“ die Rede. Es habe mit der Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas und dem Ende des Kalten Krieges 1989/91 sein Ende gefunden. Ferner steht der Erste Weltkrieg als Zäsur auch für den beginnenden Abstieg Europas als politisch und ökonomisch führende Weltregion und weist damit in der Konsequenz auf das Erfordernis der europäischen Integration in unserer Gegenwart hin, damit unser Kontinent im Zeichen der Globalisierung nicht vom Subjekt zum Objekt der Weltpolitik wird.
1. Historisch-politischer Bezugsrahmen
Der Erste Weltkrieg stellt einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der historisch-politischen Bildung dar. Als militärischer Konflikt erreicht er bis dahin ungeahnte Dimensionen. Involviert sind sämtliche Weltregionen, die während der Industriellen Revolution entwickelten neuartigen technischen Kapazitäten werden voll in den Dienst des bewaffneten Konfliktes gestellt, darunter Waffensysteme wie Giftgas, Flammenwerfer und U-Boot, die auch gleichzeitig zivilisatorische Brüche darstellen. Der Krieg fordert an die 10 Mio. Tote, er prägt und traumatisiert eine ganze Generation in Europa, er wird zum Ausgangspunkt für vielfache nationalistische Verhärtungen und Konflikte, und er steht zugleich am Beginn des sog. „Zeitalters der Ideologien“ (Karl Dietrich Bracher).
Dieser Krieg schafft zugleich eine völlig neue Staatenwelt in Europa, die bis
in unsere Gegenwart prägend erscheint: Er bringt das Ende der drei großen multinationalen
Imperien Osmanisches Reich, österreichisch-ungarische Doppelmonarchie und
zaristisches Russland. An und nach seinem Ende entsteht in der gesamten Region
zwischen der Ostsee und dem Schwarzen Meer eine neue europäische Staatenstruktur,
die nach dem Ende des Kalten Krieges 1989/91 teilweise gestärkt und neu
formiert erscheint. Daraus ergibt sich ein erheblicher, gerade für Deutschland
wichtiger mittelosteuropäischer Bezug.
Der
Erste Weltkrieg bedeutet ferner eine weltpolitisch wesentliche, erste
Legitimationskrise der kolonialen Imperien und weist damit bereits in die Zeit
nach dem Zweiten Weltkrieg mit ihren Tendenzen zur Dekolonialisierung und zur
Stärkung außereuropäischer Akteure.
Für Deutschland stellt der Erste Weltkrieg vor allem den Auftakt des
jahrzehntelangen Konfliktes zwischen Demokratie und ideologisch bestimmten,
inhumanen Diktaturen dar. Antisemitismus, Rassismus, Chauvinismus und imperiales
Raumdenken erfahren durch Krieg und insbesondere Kriegsniederlage eine
erhebliche Forcierung, die seit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929
politisch immer wirkungsmächtiger wird. Zugleich setzt der Erste Weltkrieg aber
auch demokratische Kräfte frei: Die Parteien, die hinter der 1948/49 geformten
Ordnung des Grundgesetzes stehen, CDU/CSU, SPD und FDP, befinden sich zugleich
in der Kontinuität jener Parteien, die im Sommer 1917 die sog.
Friedensresolution des Deutschen Reichstages verabschiedeten, sich in einem
Interfraktionellen Ausschuss um Parlamentarisierung und Demokratisierung bemühten
und 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung die erste
demokratisch-republikanische Staatsordnung für Deutschland durchsetzten und
verabschiedeten. Der für die weitere deutsche Zeitgeschichte so wesentliche
Antagonismus von Demokratie und Diktatur steht somit ebenso im Zusammenhang mit
dem Ersten Weltkrieg wie der Konflikt zwischen Moderne und Antimoderne,
zwischen Aufklärung und Gegenaufklärung: Denn der Nationalsozialismus verstand
sich ganz wesentlich als eine Gegenentwicklung zur europäischen Aufklärung, zu
den Gedanken der Würde und der Gleichwertigkeit des Menschen. Nicht zuletzt
unter dem Eindruck des Ersten Weltkrieges fanden die von ihm kolportierten
Geschichtsbilder von der Ungleichwertigkeit des Menschen, vom Kampf der Rassen
und Völker, wachsenden Anhang.
Grundsätzlich
geht es somit darum, nicht nur das Geschehen der Jahre von 1914 bis 1919 in seinen
einzelnen politischen und militärischen Abläufen zu vermitteln, sondern vor
allem Rolle und Bedeutung des Konfliktes für die weitere deutsche und europäische
Geschichte zu verdeutlichen.
2. Schulische Aktivitäten
Die
Geschehensabläufe der Jahre 1914 bis 1919 gelten heute als auf der „Makroebene“
gut erforscht, neue Akzente werden allerdings weiterhin stetig hinsichtlich der
Bewertung des Kriegsausbruches und seiner Vorgeschichte, insbesondere
hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei den beteiligten Mächten, gesetzt.
Bei der Befassung mit diesem Geschehen dürfte es sich daher auch empfehlen, im Sinne eines forschenden Lernens und um ein Höchstmaß an Authenzität zu erreichen, sich insbesondere den Auswirkungen des Ersten Weltkrieges wie seiner Nachgeschichte auf der lokalen und regionalen Ebene zuzuwenden. Dazu bietet sich eine Fülle an Fragestellungen im politischen, kulturellen, medialen, sozialen und ökonomischen Bereich an. Zwar stehen für diesen Zeitraum keine Zeitzeugen mehr zur Verfügung, wohl aber gibt es eine Vielzahl an familiären Erinnerungen wie lokalen Archivbeständen, ferner Presseüberlieferungen und weiteres Material, das in der Summe den Schülerinnen und Schülern dabei behilflich ist, sich ein besonders eindrucksvolles und plastisches Bild dieser Zeit zu erarbeiten. Damit kann die Schule auch einen spezifischen Beitrag zur Landesgeschichte leisten.
Mögliche Anregungen für die Schulen zur Form der Auseinandersetzung mit dem Ersten Weltkrieg sind:
- die Durchführung eines fächerübergreifenden Projekttages;
- eine Exkursion zu einem historischen Gedenkort (z. B. Kriegerdenkmal) oder in ein spezifisches Museum (z. B.: Bayerisches Armeemuseum in Ingolstadt);
- Berücksichtigung der Thematik im Rahmen von Studienfahrten oder Schüleraustauschen, z. B. mit Frankreich;
- Beteiligung am Geschichtswettbewerb „Erinnerungszeichen“, der in der Wettbewerbsrunde 2014/15 das Thema „Erster Weltkrieg“ aufgreifen wird;
- die Durchführung von W- und P-Seminaren an den Gymnasien zum Ersten Weltkrieg (z. B. in der Qualifikationsphase 2014/16);
- Auseinandersetzung mit der Thematik „Erster Weltkrieg“ im kreativ-künstlerischen Bereich (z. B. im Kunstunterricht);
- die Erarbeitung und Durchführung einer kleinen Ausstellung zum Ersten Weltkrieg unter besonderer Berücksichtigung lokaler Bezüge.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 33
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. Juli 2013 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.79 451
Im Februar 2014 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214), durchgeführt.
I.
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. - die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
- zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst Februar 2014 beginnt am 17. Februar 2014 und endet am 19. Februar 2016.
Letzter Meldetag ist der 17. September 2013.
2. Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2013 Nr. 33
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. Juli 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.70 945
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 24. Juli 2013 Az.: VII.7-5 P 9070-7.70 938
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche kaufmännische und künstlerische Berufe“ an der Regierung von Oberbayern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Oberbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1. Schulaufsicht über die Wirtschaftsschulen sowie Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien unterschiedlicher Fachrichtungen
2. Beratung der unter 1. genannten Schulen
3. Schulaufsichtliche Genehmigung des Lehrpersonals beruflicher Schulen
4. Fachliche Mitwirkung bei
- der finanziellen Förderung beruflicher Schulen
- der Neugründung beruflicher Schulen
- der Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten beruflicher Schulen
5. Schülerwettbewerbe, Ferienseminare
6. Auswahl und Bestellung von Praktikumslehrern im Rahmen der Lehramtsprüfung I für berufliche Schulen
7. Mitwirkung bei der Planung und Organisation der regionalen Lehrerfortbildung.
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft, Freude an der Arbeit im Team und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung, bevorzugt in Wirtschaftswissenschaften, in Betracht, die Erfahrungen in der Schulaufsicht aufweisen.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtsdienst an. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Die Regierung von Oberbayern sichtet die eingegangenen Bewerbungen und legt sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung vor.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Juli 2013 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7a.66 441
1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2014 an folgenden Terminen statt:
Montag, 30. Juni 2014
8.30 bis 10.00 Uhr |
Pädagogik und Psychologie |
10.45 bis 12.15 Uhr |
Deutsch und Kommunikation |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:
Montag, 22. September 2014
8.30 bis 10.00 Uhr |
Pädagogik und Psychologie |
10.45 bis 12.15 Uhr |
Deutsch und Kommunikation |
2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2014 an folgenden Terminen statt:
Montag, 30. Juni 2014
8.30 bis 9.30 Uhr
|
Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung |
10.15 bis 11.45 Uhr |
Pflege und Betreuung |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:
Montag, 22. September 2014
8.30 bis 9.30 Uhr |
Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung |
10.15 bis 11.45 Uhr |
Pflege und Betreuung |
3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.
4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2014 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 33
Abschlussprüfung 2014
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Juli 2013 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7a.66 439
1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2014 an folgendem Termin statt:
Mittwoch, 4. Juni 2014
Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am
Freitag, 6. Juni 2014
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr),
Montag, 9. Juni 2014
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)
statt.
Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist
Donnerstag, 25. September 2014
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am
Freitag, 26. September 2014
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Deutsch (9.30 bis 10.30 Uhr),
- Sozialkunde (11.00 bis 12.00 Uhr),
- Englisch (12.30 bis 13.30 Uhr)
und am
Montag, 29. September 2014
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)
und
- Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)
statt.
2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe.
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2014 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 43, die Prüfungsgegenstände in § 44 der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe geregelt.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2013 Nr. 33
Einstufungsprüfung 2014
zur Aufnahme in die
Fachakademie für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Juli 2013 Az.: VII.5-5 S 9202-8-7a.69 323
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.
2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).
3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2014 ist – abweichend und im Vorgriff auf die zu ändernde Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) – bis spätestens 28. Februar 2014 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
5. Die Einstufungsprüfung 2014 findet am
Mittwoch, den 12. März 2014,
zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch:
9.30 bis 12.30 Uhr
Sozialkunde/Geschichte:
14.00 bis 15.30 Uhr.
6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 33
Abschlussprüfung 2014
an Fachakademien für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Juli 2013 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7a.66 440
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).
2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
- Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder Literatur- und Medienpädagogik.
Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2014 bei der Schule zu beantragen.
Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Dienstag, 3. Juni 2014 |
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik |
240 Minuten |
Donnerstag, 5. Juni 2014 |
Theologie/Religionspädagogik nach Konfession oder Literatur- und Medienpädagogik |
180 Minuten |
5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.
StAnz 2013 Nr. 33
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1.
ASET – Asociación Hispano-Alemana de Enseñanzas Técnicas – Barcelona,
Spanien
Arbeitsbeginn: 1. September 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2013
Deutsche berufsbildende Schule
Schülerzahl: 85
Fachhochschulreifeprüfung
Industriekauffrau/Industriekaufmann
Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistik
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
Diplomhandelslehrerinnen/Diplomhandelslehrer mit Unterrichtserfahrung in mindestens einem der zwei Ausbildungsberufe
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Leitungserfahrungen an einer beruflichen Schule sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Deutsche Europäische Schule Singapur
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2013
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1214
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Hauptschul- und Realschulabschluss
Reifeprüfung
Sekundarabschluss des Landes
International Baccalaureate
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
3. Deutsche Schule – Colegio Andino Bogotá, Kolumbien
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2013
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1583
Deutsches Sprachdiplom I und II
Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
–
Drittbewerbungen sind zulässig –
4. Deutsche Schule Valdivia, Chile
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2013
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 652
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden zwei Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:
1. Warschau/Polen Nord
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 1. Oktober 2013
Arbeitsbeginn: 1. September 2014
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Warschau/Polen Nord ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
- Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
- Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen polnischen Stellen
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
- Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an polnischen Schulen im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
- Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
- Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau für den Deutschunterricht verantwortlich sind
- In Abstimmung mit der Fachberatung Breslau Beratung der polnischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
- Reisetätigkeit
- Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: christian.larisika@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1438 oder 0221 758-1438
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2.
Bischkek, Kirgistan
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2013
Arbeitsbeginn: 1. September 2014
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Bischkek, Kirgistan, ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
- 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
- Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen
- Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
- Profunde Erfahrungen in der schulischen Erwachsenenbildung, Bereitschaft und Fähigkeit im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
- Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten
- Verhandlungsgeschick im Umgang mit den kirgisischen Stellen
- Hohe interkulturelle Kompetenz
- Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
- Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:
- Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an kirgisischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
- Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I und DSD II)
- Beratung neuer Schulen, die Interesse haben und die Voraussetzungen für die Einführung des DSD und den Einsatz von PLK erfüllen
- Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut, PAD u. ä.)
- Zusammenarbeit mit und Beratung der kirgisischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
- Reisetätigkeit
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: christian.larisika@bva.bund.de
Tel.:
0221 758-1438
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de
Tel.: 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls
über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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