Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 16* Ausgegeben in München am 2. September 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
Teilzuweisung
an die Akademie für Politische Bildung Tutzing
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 18. Juni 2013 Az.: VII.9-5 S 1785-3.51 862
Gesucht wird zum 17. Februar 2014 für eine teilweise Zuweisung zur Dienstleitung (§ 20 BeamtStG) an die Akademie für Politische Bildung in Tutzing eine Lehrkraft der Besoldungsgruppe A 13/A 14 (unterhälftig, mindestens zwei Tage in der Woche). Die Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf insgesamt zwei Jahre.
Auf dieser Stelle sind u. a. folgende Aufgaben zu bewältigen:
− inhaltliche Mitarbeit bei der Vorbereitung und Konzeption von Veranstaltungen gerade mit Blick auf die didaktischen Komponenten der Politischen Bildung;
− konzeptionelle Unterstützung in Fragen der Vermittlung von Inhalten der politischen Bildung;
− kontinuierlicher Kontakt zu Schulen und Lehrkräften mit Blick auf die schulbezogenen Projekte der Akademie, die unabhängig von der Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalplanung Dillingen stattfinden: z. B. Politiksimulationen (u. a. zur Europapolitik), Lernstatt Demokratie, Projekt „Schule ohne Rassismus“, Tutzinger Didaktikforum, etc.
Fachliche Qualifikationen:
− Lehrbefähigung für Gymnasien, Realschulen oder berufliche Schulen mit einer Fakultas, die sich auch auf Geschichte und/oder Sozialkunde erstreckt;
− überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen;
− Erfahrungen im außerschulischen Bildungsbereich erwünscht.
Überfachliche Qualifikationen:
− Teamfähigkeit;
− überzeugendes Auftreten;
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten;
− Fähigkeit zu strukturiertem und interdisziplinärem Denken und Handeln;
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens auf dem Dienstweg zu richten an
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat VII.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist für den Bewerber eine Anlassbeurteilung beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis).
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. August 2013 Az.: I.6-5 P 4044.1-6b.84 059
1. Vorhaben
Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in Köln bayerische Lehrkräfte in die nachfolgend genannten Staaten:
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Volksrepublik China
Estland
Lettland
Litauen
Kroatien
Mazedonien
Montenegro
Polen
Rumänien
Russische Föderation
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Tschechische Republik
Ukraine
Ungarn
USA (Georgia)
In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne ausgewählte weitere, vornehmlich zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.
Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung der deutschen Sprache in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.
Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2014 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden.
2. Besonderes Bewerberprofil für alle Länder außer USA
Die Lehrtätigkeit in den Gastländern konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, in denen Deutsch als Fremdsprache im jeweiligen heimischen Schulsystem verankert ist und bzw. oder an denen das Deutsche Sprachdiplom I oder II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD I oder II) abgenommen wird. Vereinzelt werden Landesprogrammlehrkäfte an den nationalen Lehrerfortbildungszentren und Universitäten eingesetzt. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikator in der örtlichen und/oder regionalen Lehrerfortbildung gesucht.
In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.
3. Besonderes Bewerberprofil für einen Einsatz in den USA (Georgia)
Für den Einsatz an Elementary Schools in Georgia muss die Bewerberin bzw. der Bewerber die Lehramtsbefähigung für Grundschulen sowie im Rahmen des Lehramtsstudiums und in der Ersten Staatsprüfung entweder
− Deutsch als Unterrichtsfach oder
− Englisch als Unterrichtsfach
belegt haben. Nachweise über Qualifizierungen bzw. Berufserfahrungen im Unterricht von Deutsch als Fremdsprache, als Muttersprache oder als Zweitsprache und eine sehr gute Beherrschung von Englisch sind erwünscht.
4. Allgemeines Bewerberprofil
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.
Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:
Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.
Zweitbeurlaubung:
Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.
5. Finanzielle Regelung
Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.
Das jeweilige Gastland gewährt in einigen Fällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt und bemüht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln.
Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.
Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Lasten und Kosten vollständig übernimmt.
6. Verfahren
Interessierte Lehrkräfte richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2013 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d. h. bei Grund- und Mittelschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat I.6
80327 München.
Grund- und Mittelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:
Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehramt und Fächerverbindung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung, Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie Ortswünsche und Beweggründe für die Meldung. Bei der Angabe potenzieller Einsatzländer erhöht ein gewisses Maß an Flexibilität die Vermittlungschancen. Die Nennung mehrerer Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) wird empfohlen.
Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2014 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar. Andererseits liegt in vielen Ländern auf Grund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld vor, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. August 2013 Az.: VII.6-5 S 9500-7-7a.
1. Die Abiturprüfung 2015 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 18. Mai 2015 |
8.00 bis 13.00 Uhr |
Biologie: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Pädagogik/Psychologie: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Gestaltung: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
8.00 bis 13.15 Uhr |
Physik: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Englisch: |
Donnerstag, 21. Mai 2015 |
9.00 bis 10.30 Uhr (Reading-Teil) 11.00 bis 12.15 Uhr (Writing-Teil) |
Mathematik: |
Freitag, 22. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 27. April bis 15. Mai 2015 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2015 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 13. Mai 2015, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2015 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen.
Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.
5. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
6. Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
7. Zeugnisdatum für die Hochschulreife ist Freitag, der 10. Juli 2015. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 35
Fachabiturprüfung 2015
zum Erwerb der Fachhochschulreife
an Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. August 2013 Az.: VII.6-5 S 9500-6-7a.72 514
1. Die schriftliche Fachabiturprüfung 2015 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 18. Mai 2015 |
8.00 bis 13.00 Uhr |
Biologie: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Pädagogik/Psychologie: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Darstellung: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
8.00 bis 13.15 Uhr |
Physik: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Internationale Betriebswirtschafts- |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Gesundheitswissenschaften: |
Dienstag, 19. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Englisch: |
Donnerstag, 21. Mai 2015 |
9.00 bis 10.30 Uhr (Reading-Teil) 11.00 bis 12.15 Uhr (Writing-Teil) |
Mathematik: |
Freitag, 22. Mai 2015 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch zum Erwerb der Fachhochschulreife kann im Zeitraum vom 27. April bis 15. Mai 2015 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2015 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
5. Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
6. Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Freitag, der 10. Juli 2015. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 35
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat gewerblich-technische Bildung, für die Zeit von fünf Jahren in Vollzeit neu zu besetzen.
Arbeitsbereich: Versorgung/Ernährung
Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen
Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung
mitzuwirken.
Hierzu gehören im Einzelnen:
− Fachliche Fragen zum Unterricht in den Berufsfeldern Ernährung und Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft, Körperpflege, Textiltechnik und Bekleidung
− Erstellen der Abschlussprüfungen an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
− Fachliche Fragen zum Unterricht im Profilbereich der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnik an der Beruflichen Oberschule
− Fachliche Fragen zum Unterricht in den Monoberufen
− Fachliche Fragen zum Chemieunterricht an beruflichen Schulen
− Mitarbeit im Studienkreis Schule-Wirtschaft im Berufsfeld Chemie
− Fachliche Fragen zu DBFH-Bildungsgängen (Doppelqualifizierung: Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife)
− Mitarbeit bei der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems (QmbS) an den beruflichen Schulen
− Erstellen von Zusatzmaterialien für die Fächer im Profilbereich der AR Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnik und für das Fach Chemie an der Beruflichen Oberschule und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem
− Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
− Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung
− Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
− Kontaktpflege zu Universitäten, Verbänden und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Ernährungswissenschaften oder Agrarwissenschaften in Verbindung mit dem Zweitfach Chemie
− Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an einer beruflichen Schule
− Unterrichtserfahrung an der Beruflichen Oberschule im Fach Chemie
− Überdurchschnittliche Examensnoten und Beurteilungen
− Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik
− Erfahrungen in der Implementierung und Umsetzung von Maßnahmen der Schul- und Qualitätsentwicklung, insbesondere im Rahmen von QmbS
Vorausgesetzt werden:
Überfachliche Qualifikationen:
− Aufgeschlossenheit für Innovationen
− Freude an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten
− Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
− Bereitschaft zum Arbeiten im Team
− Sicheres und überzeugendes Auftreten
− Sehr gute EDV-Kenntnisse im Umgang mit Standard-Software
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
− Organisations- und Verhandlungsgeschick
− Überzeugende Kommunikationskompetenzen, einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
− Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
Wünschenswert sind:
− Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
− Erfahrungen in der Umsetzung von lernfeldstrukturierten Lehrplänen an Berufsschulen und Berufsfachschulen.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse des 1. und 2. Staatsexamens enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Georg Renner (Mailadresse: georg.renner@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und
Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________