Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 17*      Ausgegeben in München am 13. September 2013     Jahrgang 2013

 

 

 


 

Inhalt

 

Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrerinnen/Religionslehrer an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen im Bereich der Erzdiözese Bamberg

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen

Abschlussprüfung 2014 für Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korrespondenten an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe

Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport

Hinweis

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 





Fortbildungsveranstaltung für katholische
Religionslehrerinnen/Religionslehrer an
Gymnasien und Beruflichen Oberschulen im Bereich der Erzdiözese Bamberg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. August 2013 Az.: VI.2-5 P 4160.9-5b.81 961

 

Die Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg bietet zusammen mit dem KRGB Bamberg am 24. und 25. Oktober 2013 im Diözesanhaus Vierzehnheiligen eine diözesane Fortbildung für die katholischen Religionslehrerinnen/Religionslehrer an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen im Bereich der Erzdiözese Bamberg an.

 

Thema der Veranstaltung: „Biblisch lernen“

 

Leitung:         OStD a. D. Edgar Hagel, Fachmitarbeiter im Schulreferat Bamberg

 

Referenten:   OR Hans-Dieter Franke, Erzbischöfliches Ordinariat Bamberg

StDin Dr. Claudia Leuser, 1. Vorsitzende des KRGB Bamberg

StD Reinhold Wick; K-Seminar am Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg

OStR Norbert Zips, Fachberater K für Franken

OStR Jürgen Herr, Mitarbeiter an der MB-Dienststelle Oberfranken

StD Gert Meusel, Mitarbeiter an der MB-Dienststelle Mittelfranken

Prof. Dr. Konstantin Lindner, Universität Bamberg

 

Ort:                 Diözesanhaus Vierzehnheiligen, Vierzehnheiligen 9, 96231 Bad Staffelstein

 

Programm:

 

Donnerstag, 24. Oktober 2013

 

14.30 Uhr:     Begrüßung und Einführung

Informationen aus der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht

 

15.00 Uhr:     Aktuelle Informationen zum Religionsunterricht in Bayern

Aktuelle Informationen aus den beiden Studienseminaren K in der Erzdiözese Bamberg

 

16.00 Uhr:     Die Bibel im Religionsunterricht thematisieren – Herausforderungen und didaktische Möglichkeiten (Vortrag und Diskussion)

17.00 Uhr:     Umsetzungsmöglichkeiten einer bibeltheologischen Didaktik im gymnasialen Religionsunterricht

 

19.00 Uhr:     Mitgliederversammlung des KRGB-Diözesanverbandes

 

 

Freitag, 25. Oktober 2013

 

9.00 Uhr:       Erstellen von Unterrichtsbausteinen zu ausgewählten biblischen Themen

 

11.00 Uhr:     Präsentation: Vorstellen und Auswertung der Ergebnisse

 

12.00 Uhr:     Zusammenfassung und Evaluierung der Tagung

 

Den Teilnehmern der Fortbildungsveranstaltung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, am 24. Oktober 2013 nachmittags und am 25. Oktober vormittags Dienstbefreiung gewährt werden. Den Trägern nicht-staatlicher Schulen wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen. Die Tagungs- und Übernachtungskosten werden von der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg übernommen.

 

Die Anmeldung zur Tagung erfolgt über FIBS.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Funktionsstellen an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. August 2013
Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.97 896

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen ab sofort zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Traunstein,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Der Bewerber/Die Bewerberin sollte neben hoher Sozialkompetenz und Teamfähigkeit auch Erfahrungen in den Bereichen Schul- und Unterrichtsorganisation und dem damit verbundenen Einsatz digitaler Medien und Software wie Gp-Untis mit Web-Untis sowie einschlägige Kenntnisse im Schulrecht insbesondere Aufnahmeverfahren und Schullaufbahnberatung an der Beruflichen Oberschule mitbringen. Ebenso wären vertiefte Kenntnisse bei Schulentwicklungsprozessen im Rahmen von QmbS und bei internen und externen Evaluationen wünschenswert.

 

Berufliche Oberschule Neuburg an der Donau,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausbildung von
Förderlehrerinnen und Förderlehrern
an Grund- und Mittelschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. August 2013 Az.: IV.3-5 S 7040-4b.98 511

 

1.  Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrerinnen und Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.

 

2.   Der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern beginnt am 16. September 2014 am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern.

 

3.  Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.

Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer.

 

4.       Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer sind:

a)       ein Mindestalter von 16 Jahren

b)    der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

c)       die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Förderlehrkraft

d)       das Bestehen eines Eignungstests.

 

Über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 14. Februar 2015.

 

5.   Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

6.    An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer ab, welche als Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil.

 

7.    Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme in den staatlichen Schul­dienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

8.       Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:

-         Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

– Abteilung I –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95445 Bayreuth

-     Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

  – Abteilung II –

  Heiliggeistgasse 1

85354 Freising

 

Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2013 (Datum des Poststempels)

-         für die Ausbildung in Bayreuth

                an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

– Abteilung I –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95445 Bayreuth

Tel.: 0921 45499

Fax: 0921 41783

E-Mail: verwaltung@foerderlehrer.info

http://www.foerderlehrer.info

-         für die Ausbildung in Freising

an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

                – Abteilung II –

                Heiliggeistgasse 1

85354 Freising

Tel.: 08161 173570

Fax: 08161 40138484

E-Mail: staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de

http://www.foerderlehrer-freising.de.

 

Der Bewerbung sind beizufügen:

a)       Lebenslauf (tabellarisch);

b)     Nachweis des unter Nr. 4b genannten mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigte Fotokopie bzw. Abschrift); wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen;

c)    ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass nach ihrer/seiner Kenntnis gegen sie/ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;

d)    bei Bewerberinnen und Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;

e)   bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;

f)        bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,

-    der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den  Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind oder

-         die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.

In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;

g)     Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.

 

Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen.

 

9.       Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 37

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Abschlussprüfung 2014
für Fremdsprachenkorrespondenten
und Euro-Korrespondenten
an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. August 2013 Az.: VII.6-5 S 9506-9-7b.78 294

 

1.             Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2013/2014 nach folgendem Zeitplan statt:

 

Dienstag,

3. Juni 2014

Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache

 

Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

 

9.30 bis 10.15 Uhr

Mittwoch,

4. Juni 2014

Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.45 bis 11.15 Uhr

Donnerstag,

5. Juni 2014

 

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(nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer

2. Ersten Fremdsprache ablegen)

 

----------------

 

 

 

 

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache

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Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der 2. Ersten Fremdsprache

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Aufgabe aus der Allgemeinen Wirt- schaftslehre für Euro-Korrespondenten

9.45 bis 11.15 Uhr

 

 

-----------------

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 


9.45 bis 11.15 Uhr

 

 

 

-----------------

8.15 bis 9.45 Uhr

Freitag,

6. Juni 2014

 

 

(nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer

2. Ersten Fremdsprache ablegen)

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Fachübersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache

 

Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache

 

 

 

 

 

 

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Aufgabe aus der Außenwirtschaft für Euro-Korrespondenten

 

Aufgabe aus dem Rechnungswesen für Euro-Korrespondenten

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.30 bis 10.15 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

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8.15 bis 9.45 Uhr

 

 

 

10.15 bis 11.15 Uhr

 

2.         Für die Abschlussprüfung 2014 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:

 

2.1      Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl S. 419, KWMBl I S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVBl S. 641, KWMBl I S. 340).

 

2.2      Die Abschlussprüfungen 2014 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.

 

2.3      „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2014 zu beantragen.

Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.

 

2.4      Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 20. Februar 2014 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.

 

2.5      Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 37

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausbildung von Fachlehrerinnen und
Fachlehrern an Grundschulen,
Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches
Zeichnen/Kommunikationstechnik/
Kunsterziehung bzw. Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. August 2013 Az.: IV.3-5 S 7032.3-4b.98 192

 

1.         Fachliche  und  pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport

 

1.1      Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2014/15 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-UK) in der jeweils geltenden Fassung.

 

1.2      Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind:

-         der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,

-         die gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers,

-        das Bestehen eines Eignungstests.

 

1.3    Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewer­bers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 14. Februar 2015.

 

2.         Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind

-         für die Ausbildung in Augsburg

an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

– Abteilung I –

Henisiusstraße 1

86152 Augsburg

Tel.: 0821 2422790

Fax: 0821 24227913

E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de

http://www.fachlehrer-augsburg.de

-         für die Ausbildung in Bayreuth

an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

– Abteilung V –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95440 Bayreuth

Tel.: 0921 41603

Fax: 0921 741126

E-Mail: info@fachlehrer.de

http://www.fachlehrer.de

bis spätestens 30. September 2013 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.

 

3.    Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

4.      Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

5.             Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schul­dienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 37

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Hinweis

Jahresprogramm 2013/14
des Staatsinstituts für Schulqualität und
Bildungsforschung (ISB)

 

Das Jahresprogramm 2013/14 des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wurde mit Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. August 2013 (Az.: III.7-5 O 4341-6c.85 074) genehmigt.

 

Das Jahresprogramm ist auf der Homepage des Staatsinstituts (http://www.isb.bayern.de/ueber-das-isb/jahresprogramm-13-14/) abrufbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Offene Stellen

Ausschreibung einer Stelle
eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin
bei der Regierung von Oberfranken (Bereich Schulen)

 

Die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin im Sachgebiet 42.1 bei der Regierung von Oberfranken (Bereich Schulen) wird ausgeschrieben.

Bei der Stelle handelt es sich beförderungsrechtlich um eine Fachmitarbeiterstelle, sie ist jedoch im vollen Stundenumfang ausgebracht und zunächst bis zum 31. August 2015 befristet. Im Rahmen einer Abordnung wird die Lehrkraft zunächst im vollen Stundenumfang der Regierung von Oberfranken zur Dienstleistung zugewiesen. Eine Verlängerung wird bei Bewährung angestrebt. Die Beförderung nach A 15 ist grundsätzlich möglich. Die durch die Abordnung eingebrachten Zeiten können gemäß Ernennungsrichtlinien (ErbSch) bei der Verkürzung der Beförderungswartezeiten berücksichtigt werden.

Dem Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben in folgenden Bereichen:

-         Organisation der Berufsschulen

-         Schulaufsichtliche und fachliche Aufgaben in den gewerblich-technischen Berufsfeldern an den Berufsschulen sowie den entsprechenden Berufsfachschulen und Fachschulen

-         Schulaufsichtliche Zuständigkeiten über die Berufsfachschulen und Fachschulen des Gesundheitswesens und des Sozialwesens einschließlich der Fachakademien

-         Fortbildung der staatlichen Lehrkräfte

-         Ausbildung des Lehrpersonals

-         Darüber hinaus ist das Sachgebiet gemäß der einschlägigen Gesetze über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit in den Bereichen Altenpflege, Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe zuständig. Ihm sind diese Aufgaben zentral für den Freistaat Bayern insgesamt übertragen.

 

Die Ausschreibung richtet sich an staatliche Lehrkräfte der 4. Qualifikationsebene, vorzugsweise mit einer Lehrbefähigung in den Fachrichtungen: Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Sozialpädagogik/Gesundheitspädagogik. Bei der Bereitschaft zu einer entsprechenden Einarbeitung sind auch andere Fachrichtungen denkbar.

 

Vorausgesetzt werden:

-         Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,

-         Fähigkeit, selbständig und konzeptionell zu arbeiten,

-         umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben,

-         vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse vor allem der sichere Umgang mit WORD und EXCEL.

 

Bewerber und Bewerberinnen sollen die Bereitschaft mitbringen, sich engagiert in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen bei der Regierung von Oberfranken einzureichen:

1.       Bewerbungsschreiben

2.       Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang

3.       Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben der Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

 

Interessierte Lehrkräfte richten ihre Bewerbung bis zum 15. Oktober 2013 über die Schulleitung an das SG 42.1 der Regierung von Oberfranken.

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Asunción, Paraguay

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:         30. November 2013

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 991

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

International Baccalaureate (gemischtsprachig)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail:
poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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