Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 21* Ausgegeben in München am 18. November 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
Besetzung
von Stellen des Schulleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Oktober 2013 Az.: VI-5 P 5001.1-6.93 343
An folgenden Gymnasien ist zum 17. Februar 2014 die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin zu besetzen:
1. Gymnasium Carolinum Ansbach
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 609 Schüler und Schülerinnen).
2. Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 870 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
3. Gymnasium Grafing
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1223 Schüler und Schülerinnen).
4. Gymnasium Grünwald (Neugründung)
Die
Schule ist als Sprachliches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium
mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache vorgesehen. Sie nimmt den
Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2014/15 mit der Jahrgangsstufe 5 auf und
übernimmt Schüler und Schülerinnen der Nachbargymnasien, die im Schuljahr
2013/14 die Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchen. Aus schulorganisatorischen
Gründen soll der Schulleiter/die Schulleiterin bereits zum Februar 2014 benannt
werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2014 (zunächst Funktionsnummer
1012, Besoldungsgruppe
5. Gymnasium Holzkirchen (Neugründung)
Die Schule ist als Naturwissenschaftlich-technologisches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache vorgesehen. Sie nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2014/15 mit der Jahrgangsstufe 5 auf und übernimmt Schüler und Schülerinnen der Nachbargymnasien, die im Schuljahr 2013/14 die Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchen. Aus schulorganisatorischen Gründen soll der Schulleiter/die Schulleiterin bereits zum Februar 2014 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2014 (zunächst Funktionsnummer 1012, Besoldungsgruppe A 15 + Z).
6. Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1362 Schüler und Schülerinnen).
7. Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 665 Schüler und Schülerinnen).
8. Gymnasium Roth
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1161 Schüler und Schülerinnen).
9. Gymnasium Sonthofen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 742 Schüler und Schülerinnen).
Ihre Aufgaben:
− pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
− Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
− Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
− Entwicklung des Schulprofils
− Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
− Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
− Leitung der Verwaltungsgeschäfte
− Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
− erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
− ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
− Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
− Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
− Erfahrungen in der Schulentwicklung
− Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
− kommunikative und soziale Kompetenz
− Innovationsbereitschaft
− hohe Belastbarkeit
− gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleitern bzw. Schulleiterinnen sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7)) beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung des Bewerbers/der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Besetzung
von Stellen
des Ständigen Stellvertreters im
Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Oktober 2013 Az.: VI-5 P 5001.1-6.93 344
An folgenden Gymnasien ist zum 17. Februar 2014 die Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:
1. Aventinus-Gymnasium Burghausen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schüler und Schülerinnen).
2. Gymnasium Dorfen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1181 Schüler und Schülerinnen).
3. Frobenius-Gymnasium Hammelburg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 584 Schüler und Schülerinnen).
4. Frankenwald-Gymnasium Kronach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 842 Schüler und Schülerinnen).
5. Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffenberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 821 Schüler und Schülerinnen).
6. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1202 Schüler und Schülerinnen).
7. Gymnasium Leopoldinum Passau
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 431 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
8. Gymnasium Pfarrkirchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1053 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim.
9. Dominicus-von-Linprun-Gymnasium Viechtach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 634 Schüler und Schülerinnen).
10. Röntgen-Gymnasium Würzburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 821 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7)) beizulegen.
Einem Außenbewerber/Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter/der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter/die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch den Schulleiter/die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen
eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin in
der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Oktober 2013 Az.: VI-5 P 5001.1-6.93 345
An folgenden Gymnasien ist zum 17. Februar 2014 die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1702 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
2. Holbein-Gymnasium Augsburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1208 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
3. Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1025 Schüler und Schülerinnen).
4. Bodensee-Gymnasium Lindau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 718 Schüler und Schülerinnen).
5. Gymnasium München-Fürstenried
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 904 Schüler und Schülerinnen).
6. Regental-Gymnasium Nittenau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 636 Schüler und Schülerinnen).
7. Dürer-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 972 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt eine Förderklasse für Hochbegabte.
8. Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1128 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
9. Gymnasium Tegernsee
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 851 Schüler und Schülerinnen).
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers/der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.
Einem Außenbewerber/Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter/der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Der Leiter/Die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.
Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung
von Funktionsstellen
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Oktober 2013
Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.106 236
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen ab sofort zu besetzen:
Berufliche Oberschule Neusäß,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Berufliche Oberschule Neu-Ulm,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Oktober 2013 Az.: IV.3-5 P 7160.1-4b.122 741
Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für „Katholische Religionslehre“ bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grundschulen, Mittelschulen oder Förderschulen.
Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Staatsprüfung.
Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der (erz-)diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung.
Die Zulassung wird durch die (erz-)diözesane Schulabteilung erteilt.
Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente:
− Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium
− Teilnahme an einem Studientag zur Einführung
− Teilnahme an einer Studienwoche
− Fünf bis zehn Hospitationsstunden im Religionsunterricht
− Mündliche Abschlussprüfung
− Ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis.
Kursbeginn ist der 15. April 2014, die Dauer beträgt 15 Monate.
Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2014.
Weitere Informationen stehen unter theologie@fernkurs-wuerzburg.de bzw. unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Besetzung von Mitarbeiterstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 29. Oktober 2013 Az.: VI.9-5 O 5121-6b.127 820
Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen.
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern
Zum 17. Februar 2014
Fachreferent/Fachreferentin für Evangelische Religionslehre
Fachreferent/Fachreferentin für Wirtschaft und Recht
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben
Zum 1. August 2014
Fachreferent/Fachreferentin für Deutsch
Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Darüber hinaus soll der Bewerber bzw. die Bewerberin an einer Schule im Zuständigkeitsbereich des Bezirks des/der Ministerialbeauftragten, bei dem/der die Stelle, für die er/sie sich bewirbt, ausgeschrieben ist, beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden MB-Bezirk versetzen zu lassen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienräte und Studienrätinnen sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte haben vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Personen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Wenn noch keine periodische Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin erfolgt ist, die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt, der Bewerber bzw. die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde, der Bewerber bzw. die Bewerberin mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen, betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, oder wenn sich die Leistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion wesentlich verändert haben, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen und beizufügen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien 2015/II
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 29. Oktober 2013
Az.: III.1-5 S 5154-PRA.120 841
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2013/2015 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2015/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 25. November 2013 bis 14. Februar 2014 an der Seminarschule,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 28. April 2014 bis 13. Februar 2015 an der Einsatzschule,
− die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 16. März 2015 bis 12. Juni 2015 an der Seminarschule,
− das Kolloquium in der Zeit vom 23. Februar 2015 bis 8. Mai 2015 und
− die mündliche Prüfung in der Zeit vom 16. März 2015 bis 12. Juni 2015 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2013/2015, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2015/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2014/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2014/2016 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2013/2015 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 3. November 2014 bis 28. November 2014,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2015 bis 13. März 2015.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 17. Oktober 2014 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2014/II oder 2015/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 13. Februar 2015 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 16. März 2015 bis 12. Juni 2015 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2014/II oder 2015/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2014/II bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 17. September 2014 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 1. Dezember 2014 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2015/I bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 23. Februar 2015 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 23. Februar 2015 bis 12. Juni 2015 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 17. Oktober 2014 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2015/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2014/II oder 2015/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 46
Staatliche Prüfung
für Skilehrer und Snowboardlehrer 2014
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. Oktober 2013 Az.: VII.11-5 K 7200-3.120 679
Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in der Zeit vom 24. März bis 28. März 2014 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (BayRS 227-3-2-1-UK/WFK, GVBl S. 40) durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 17. und 18. März 2014 in München geprüft.
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer bis spätestens 21. Februar 2014 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Passbild, der folgende Angaben enthält:
Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);
3. ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Skilehrer bzw. Snowboardlehrer bescheinigt;
4. Nachweis über wettkämpferische Betätigung (anerkannt werden Bestätigungen von Vereinen/Verbänden – nicht Ski- bzw. Snowboardschulleitern – bzw. einschlägige Urkunden) in bestätigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber an mindestens fünf Wettbewerben – Alpin- und Langlaufwettbewerbe für Skilehrer, Snowboardwettbewerbe für Snowboardlehrer – teilgenommen hat. Bestätigungen über die Teilnahme an internen Vereins- bzw. Snowboard- und Skischulrennen bzw. entsprechende Urkunden sind davon ausgenommen;
5. Nachweis über die erfolgreiche Ablegung des Abschlusslehrgangs;
6. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren;
7. Nachweis über die Ableistung des vorgeschriebenen Praktikums (Vorlage des Arbeitsbuchs).
Die Nachweise nach Nrn. 4 und 7 können bis spätestens 7. März 2014 (Posteingang) nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen.
Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 6 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen ist nur die dem jeweiligen Prüfungsaufwand entsprechende Prüfungsgebühr einzuzahlen. Der im Einzelfall zutreffende Betrag hängt von den abzulegenden Prüfungsteilen ab und wird auf Anfrage von der Technischen Universität München mitgeteilt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Ski- bzw. Snowboardlehrer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern vom 30. November 1999 (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK, GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 350,-- € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
Bankverbindung: Bayern LB München
BLZ 700 500 00
Kontonummer 24866
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2014
PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:
IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66
BIC (Swift-Code) der Bayern LB: "bylademm"
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2014“ anzugeben.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 46
Mitarbeit am Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 17. Februar 2014 besteht am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Möglichkeit einer Mitarbeit als
Modulverantwortlicher
im Projekt
Amtliche Schulverwaltung (ASV).
Die Mitarbeit erfolgt unterhälftig und wird über die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes wahrgenommen. Eine Präsenz am Staatsministerium im Rahmen einer Abordnung ist nicht vorgesehen. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber der BesGr. A 13/A 14.
Aufgabenbeschreibung:
− Entwicklung schulfachlicher Konzepte insbesondere für die Module Lehrkräfte und Unterricht
− Weiterentwicklung von Abläufen, Funktionen und Masken
− Anpassung an geänderte fachliche Rahmenbedingungen, z. B. Beamtenrecht, Schulordnung, BayEUG
− Detailklärung zur Bearbeitung von Sonderfällen
− Betreuung der Schnittstelle zu Stundenplanprogrammen
− Programmtests am neuen Verfahren ASV
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt an weiterführenden Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
− überdurchschnittliche fachliche Qualifikation sowie Beurteilungen
− vorteilhaft ist Erfahrung in der Schulverwaltung oder mit Schulleitungsaufgaben
Überfachliche Qualifikationen:
− Interesse an Projektarbeit
− Teamfähigkeit
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
− überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Bereitschaft zu anlassbezogenen Dienstreisen zur fachlichen Abstimmung
Die Mitarbeit ist für eine Schwerbehinderte bzw. einen Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Mitarbeit kann auch im Rahmen einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.103 108 auf dem Dienstweg an das
Bayerische
Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Rolz (Tel. 089 2186-2048) gerne zur Verfügung.
*
Mitarbeit am Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2014 besteht am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Möglichkeit einer Mitarbeit als
Tester im Projekt Amtliche Schulverwaltung (ASV).
Die Mitarbeit erfolgt unterhälftig und wird über die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes wahrgenommen. Eine Präsenz am Staatsministerium im Rahmen einer Abordnung ist nicht vorgesehen. Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber der BesGr. A 13/A 14.
Aufgabenbeschreibung:
− Programmtests am neuen Verfahren ASV auf Basis der fachlichen Detailkonzepte
− Erweiterung der Online-Dokumentation auf www.asv.bayern.de
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
− überdurchschnittliche fachliche Qualifikation sowie Beurteilungen
− vorteilhaft ist Erfahrung in der Schulverwaltung oder mit Schulleitungsaufgaben
Überfachliche Qualifikationen:
− Interesse an Projektarbeit
− Teamfähigkeit
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Fähigkeit zu strukturiertem Denken und Handeln
− Fähigkeit zu selbstständiger Arbeit
− überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Bereitschaft zu anlassbezogenen Dienstreisen zur fachlichen Abstimmung
Die Mitarbeit ist für eine Schwerbehinderte bzw. einen Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Mitarbeit kann auch im Rahmen einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1b.103 109 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Rolz (Tel. 089 2186-2048) gerne zur Verfügung.
*
Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:
1. Moskau/Russland
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. November 2013
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Moskau/Russland ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
− 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
− Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
− Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
− Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
− Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
− Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)
− Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen russischen Stellen
− Hohe interkulturelle Kompetenz
− Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte
− Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:
− Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an russischen Schulen im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Moskau sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
− Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
− Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Moskau in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
− Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
− Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Moskau für den Deutschunterricht verantwortlich sind
− In Abstimmung mit den anderen Fachberatungen in Russland Beratung der russischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumsentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
− Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
− Reisetätigkeit
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
Christian Larisika
E-Mail: Christian.Larisika@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1438 oder 0221 758-1438
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Marita Hannemann
E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
2. Sarajevo/Bosnien und Herzegowina
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. November 2013
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Sarajevo/Bosnien und Herzegowina ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
− 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
− Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
− Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
− Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
− Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
− Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)
− Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen bosnischen Stellen
− Hohe interkulturelle Kompetenz
− Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte
− Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:
− Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an bosnischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
− Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
− Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
− Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
− Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die für den Deutschunterricht verantwortlich sind
− Beratung der bosnischen kantonalen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
− Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
− Reisetätigkeit
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
Heinrich Heinrichsen
E-Mail: Heinrich.Heinrichsen@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1439 oder 0221 758-1439
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Marita Hannemann
E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
3. Riga/Lettland
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. November 2013
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Riga/Lettland ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
− 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
− Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache
− Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
− Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
− Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen
− Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)
− Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen lettischen Stellen
− Hohe interkulturelle Kompetenz
− Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte
− Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu
den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des
Fachberaters/Koordinators gehört:
− Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an lettischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
− Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
− Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms
− Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
− Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die für den Deutschunterricht verantwortlich sind
− Beratung der lettischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)
− Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken
− Reisetätigkeit
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
Heinrich Heinrichsen
E-Mail: Heinrich.Heinrichsen@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1439 oder 0221 758-1439
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Marita Hannemann
E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de
Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen − ZfA 3, 50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
*
Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Seoul International, Korea
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2013
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 155
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
− Drittbewerbungen sind zulässig −
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen
für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de
zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Internationale Schule Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2013
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 251
Realschulabschluss
Deutsche Internationale Abiturprüfung
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80327 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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