Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 23* Ausgegeben in München am 20. Dezember 2013 Jahrgang 2013
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. November 2013 Az.: VI.8-5 S 5500-6.138 068
1. Die Abiturprüfung im Schuljahr 2014/15 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:
1.1 Schriftlicher Teil
30. April 2015 Deutsch
5. Mai 2015 3. Abiturprüfungsfach
8. Mai 2015 Mathematik
1.2 Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche:
Montag 18. Mai mit Freitag 22. Mai 2015
Zweite Prüfungswoche:
Montag 8. Juni mit Freitag 12. Juni 2015
1.3 Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 16. März 2015 durchgeführt.
1.4 Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 19. Juni 2015 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.
Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.
2. Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.
Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.
3. Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2015 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.
4. Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Oberstufenprogramm (WinQD).
5. Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet
am Freitag, den 26. Juni 2015
statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
StAnz 2013 Nr. 51
Ausschreibungen von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. November 2013
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.103 787
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. November 2013
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.131 791
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau (einschließlich einer Teilabordnung im Umfang von 50 % an das Staatliche Schulamt im Landkreis Regen) ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. November 2013
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.103 788
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Donau-Ries ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. November 2013
Az.: VII.2-5 S 9032-7a.118 652
Am 16. September 2014 beginnt der einjährige Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 8. März 2013.
1. Allgemeines
Die bedarfsbezogene Ausbildung (Vorbereitungsdienst) findet am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern, Abteilung IV, Ansbach statt. Zulassungsvoraussetzung ist u. a. eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers an beruflichen Schulen besitzen.
Die Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung oder für Gesundheitsberufe (ohne Abschluss eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) anstreben, aus einem Lehrversuch und einem schriftlichen Deutschtest. Für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe (bei Nachweis eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) oder für Pflegeberufe anstreben, aus einem Lehrversuch. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.
Der Lehrversuch wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an der der spätere Einsatz der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Einstellungsprüfung nicht bestanden und kann am Deutschtest nicht mehr teilnehmen.
Der Deutschtest wird zentral vom Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit die Einstellungsprüfung nicht bestanden.
Die beruflichen
Schulen, die einen Bedarf an Fachlehrerinnen und Fachlehrern haben, werden in einem
Stellenforum ab
2. Bewerbung und Meldefrist für die Einstellungsprüfung
Die Bewerbung ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage der entsprechenden Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 3. Februar 2014 alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Einstellungsprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.
3. Zulassungsvoraussetzungen
3.1 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer
a) die Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat; an die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten,
b) über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein,
c) die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis der Mittleren Reife),
d) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
e) das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.
3.2 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung kann zugelassen werden, wer
a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung nachweist,
b) über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein,
c) die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses),
d) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
e) das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.
3.3 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe kann zugelassen werden, wer
a) ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat,
b) nach dem einschlägigen Studium eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachweisen kann; wurde vor dem Studium erfolgreich eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung absolviert, wird dies auf die notwendige dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium angerechnet,
c) die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses),
d) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
e) das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.
3.4 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe kann zugelassen werden, wer
a) eine berufliche Erstausbildung in dem einschlägigen Gesundheitsberuf erfolgreich abgeschlossen sowie hinreichend einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von in der Regel mindestens 200 Stunden absolviert oder ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich beendet hat,
b) über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildungen enthalten sein. Im Fall eines erfolgreich absolvierten einschlägigen Studiums genügt eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Beendigung des Studiums außerhalb des Schuldienstes,
c) die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses),
d) die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
e) das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.
3.5 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe kann zugelassen werden, wer
a) eine Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgreich absolviert,
b) ein einschlägiges Studium der Pflegepädagogik oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen hat,
c) mindestens sechs Monate Berufspraxis entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung, die auch neben dem Studium erworben werden kann, nachweist und
d) sich nach der Erfüllung der Buchst. a bis c mindestens ein Jahr in einer hauptberuflichen einschlägigen Unterrichtstätigkeit an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten beruflichen Schule bewährt hat; die Bewährungsfeststellung trifft die zuständige unmittelbare Schulaufsichtsbehörde.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 51
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. November 2013
Az.: VII.2-5 S 9101-7a.142 615
Im Jahr 2014 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214), durchgeführt.
I.
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. − die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
− zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst September 2014 beginnt am 16. September 2014 und endet am 12. September 2016.
Letzter Meldetag ist der 16. April 2014.
2. Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Bewerbung ist nur online möglich unter
formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 51
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. November 2013
Az.: VII.2-5 S 9008-7a.118 658
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik werden zu dem am 16. September 2014 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich jeweils bis zu 20 Diplomingenieure (Univ.) oder Masterabsolventen (Fachhochschule oder Universität) der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2008 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben.
Die Bewerbungen sind bis spätestens
Freitag, 31. Januar 2014
an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. VII.2, 80327 München, zu richten.
Vorzulegen sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplom- oder Masterzeugnisses und ein tabellarischer Lebenslauf. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, eines mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikums oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen (v. a. an Berufsschulen, Fachschulen, Fachober- und Berufsoberschulen).
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber der Sondermaßnahme werden über weitere Details rechtzeitig informiert.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2013 Nr. 51
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 6. Dezember 2013
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.145 615
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Landsberg mit Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Berufsschule mit kaufmännischen und gewerblichen Berufen sowie Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis besuchen derzeit 1.433 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler und 54 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler. An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 673 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung) 133 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler unterrichtet. Die Schulen werden von der Schulleitung in Personalunion geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule Landshut I mit Staatlicher Berufsoberschule und Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik
Die Berufsschule I mit gewerblich-technischen Berufen mit derzeit 2.824 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern sowie 43 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschülern ist mit der Berufsoberschule Landshut (337 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler) und der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Landshut (44 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3. Staatliche Berufsschule Passau II mit Staatlicher Wirtschaftsschule Passau
Die Berufsschule II für kaufmännische Berufe mit derzeit 2.120 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern, wird mit der Wirtschaftsschule (396 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschülern) von einer Schulleitung in Personalunion geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
4. Berufliche Oberschule Neumarkt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 663 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung) 185 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
5. Staatliche Fachoberschule Nürnberg
An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Gestaltung, Gesundheit) werden derzeit insgesamt 1.661 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
6. Staatliche Berufsoberschule Nürnberg
An der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung) werden derzeit insgesamt 766 Vollzeitschülerinnen und unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin/des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach mit Staatlicher Berufsschule II und den staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege Ansbach sowie Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerativen Energien Ansbach/Triesdorf
An der Berufsschule Ansbach werden derzeit 698 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler unterrichtet. Die Berufsschule mit agrarwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Ausbildungsrichtung ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege (341 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler) sowie mit der Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerativen Energien (45 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
C) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin/des Schulleiters ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Freising mit Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege und Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik Freising
Die Berufsschule Freising mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 2.241 Teilzeitschülerinnen und 83 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler. Sie ist mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (121 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler) und der Fachakademie für Sozialpädagogik (48 Studierende) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Neuburg a. d. Donau, mit Staatlicher Berufsschule, staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege, Staatlicher Wirtschaftsschule, Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik sowie Staatlicher Fachoberschule und Berufsoberschule Neuburg a. d. Donau
Die Berufsschule ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (57 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler), für Kinderpflege (112 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler) und für Sozialpflege (35 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler) sowie der Fachakademie für Sozialpädagogik (86 Studierende) organisatorisch verbunden. Sie wird mit der Staatlichen Wirtschaftsschule Neuburg (476 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler), und der Staatlichen Fachoberschule (355 Schülerinnen und Schüler) und Berufsoberschule Neuburg (94 Schülerinnen und Schüler) in Personalunion von einem Schulleiter geführt. Die Berufsschule, für die der Ständige Vertreter/die Ständige Vertreterin des Schulleiters zuständig sein wird, mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung sowie für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis besuchen derzeit 1.238 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler und 36 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
An der Berufsschule Starnberg werden kaufmännische Berufe, Gesundheitsberufe sowie die Berufe Fischwirt, Fachkraft für Lebensmitteltechnik und Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis unterrichtet. Sie wird von einem Schulleiter in Personalunion mit der Berufsschule München-Land mit agrarwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Ausbildungsrichtung geführt. Die Berufsschule Starnberg mit derzeit 1.717 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern ist organisatorisch mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (170 Schülerinnen und Schüler) und der Fachakademie für Sozialpädagogik (141 Studierende) verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
4. Berufliche Schulen Wittelsbacher Land, Staatliche Berufsschule Aichach-Friedberg mit staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Ernährung und Versorgung
An der Berufsschule werden kaufmännische und gewerbliche Klassen geführt. Derzeit besuchen 1.508 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler sowie 51 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler die Berufsschule. Die Berufsfachschulen besuchen derzeit 70 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
5. Staatliche Berufsschule II Kempten mit Staatlicher Wirtschaftsschule Kempten
An der Berufsschule II Kempten werden Klassen aus den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit geführt. Derzeit besuchen 1.556 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler die Berufsschule und 425 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler die Wirtschaftsschule.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
D) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Haßfurt
Zum Beruflichen Schulzentrum Haßfurt gehören die Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege sowie die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik. Derzeit besuchen 1.034 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschüler sowie 34 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler die Berufsschule. Die Berufsfachschulen werden von insgesamt 192 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschülern besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Staatliche Berufsschule II Coburg mit Staatlicher Wirtschaftsschule Coburg-Cortendorf
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
F) Die Stelle des Leiters/der Leiterin der Außenstelle ist an folgender Schule mit Wirkung vom 15. Februar 2014 zu besetzen:
Die Außenstelle Eggenfelden an der überwiegend kaufmännische Berufe beschult werden gehört zur Berufschule Pfarrkirchen mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen und wird derzeit von 747 Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern besucht. Die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchen derzeit 96 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler, die Berufsfachschule für Kinderpflege besuchen derzeit 89 Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamtinnen und Beamte in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerberinnen und Bewerber müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin/des Schulleiters bzw. des Ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters müssen die Bewerberinnen und Bewerber Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleiterinnen und Schulleitern der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleiterinnen und Schulleitern werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiterin bzw. Schulleiter weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle der Weiteren Ständigen Vertreterin/des Weiteren Ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Haßfurt werden Bewerberinnen und Bewerber nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an dieser Schule eingesetzt wurden.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stellen der Ständigen Vertreterin/des Ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters und der Weiteren Ständigen Vertreterin/des Weiteren Ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der Leiterin/des Leiters einer Außenstelle können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaberinnen bzw. die künftigen Funktionsinhaber ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerberinnen und Bewerber bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 6. Dezember 2013 Az.: III.6-5 P 4113-5b.148 401
Zum 17. Februar 2014 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14+AZ, ist möglich.
Ref. 3.4 Führungsfortbildung (Realschule)
Das Referat nimmt schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:
− Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
Themen und Zielgruppen der Lehrgänge:
− Aus- und Fortbildung von Führungskräften (Modul A und C für alle Schularten, Modul B v. a. mit dem Schwerpunkt Realschule)
− Seminarlehrkräfte (besonders in den Bereichen Pädagogik und Psychologie der Realschule) und Seminarleiter
− Aus- und Weiterbildung von Evaluatoren
− Schulartkoordination des Lehrgangsangebots der Realschule
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
− Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen und weiteren Kooperationspartnern
− Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
− Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen in den Besoldungsgruppen A 13 oder A 13+AZ und mit einem Gesamtprädikat in der letzten Beurteilung von UB oder besser. Sie sollen mindestens über die Fakultas in einem der drei Fächer Mathematik, Deutsch oder Englisch verfügen. Sie müssen jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Staatsprüfung), Erfahrungen in der Lehrerfortbildung vorweisen können sowie mehrjährige Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gesammelt haben.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere
− ein sehr hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen (vgl. oben),
− Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend),
− Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen sowie die Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten,
− überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit (insbesondere mündlich),
− Fähigkeiten zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit.
Besonders berücksichtigt werden können zudem Erfahrungen in der Seminarausbildung oder in der Mitarbeit in der Schulverwaltung.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens III.6-5 P 4113-5b.148 401 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg der
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie dem
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat III.6
Salvatorstraße 2
80333 München
vorzulegen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Madrid, Spanien
Arbeitsbeginn: 1. September 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2013
Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1318
Reifeprüfung
Abschlüsse Sekundarstufe I
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.
− Drittbewerbungen sind zulässig −
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Internationale Schule Johannesburg, Südafrika
Arbeitsbeginn: 1. August 2014
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2014
Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 760
Abiturprüfung
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Zweitausschreibung
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Gewerblich-technische Bildung, für die Zeit von fünf Jahren in Vollzeit neu zu besetzen.
Arbeitsbereich:
Ernährung/Agrarwirtschaft/Chemie
Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken.
Hierzu gehören im Einzelnen:
− Fachliche Fragen zum Unterricht in den Berufsfeldern Ernährung und Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft, Körperpflege, Textiltechnik und Bekleidung
− Erstellen der Abschlussprüfungen an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
− Fachliche Fragen zum Chemieunterricht an beruflichen Schulen
− Mitarbeit im Studienkreis Schule-Wirtschaft im Berufsfeld Chemie
− Mitarbeit bei der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems an den beruflichen Schulen (QmbS)
− Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen und Lehrplankommissionen
− Erstellen von Zusatzmaterialien für die Fächer im Profilbereich der AR Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnik und für das Fach Chemie an der Beruflichen Oberschule und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem
− Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung
− Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
− Kontaktpflege zu Universitäten, Verbänden und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Ernährungswissenschaften oder Agrarwissenschaften in Verbindung mit dem Zweitfach Chemie
− Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an einer beruflichen Schule, insbesondere auch an der Beruflichen Oberschule im Fach Chemie
Überfachliche Qualifikationen:
− Aufgeschlossenheit für Innovationen
− Freude an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten
− Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
− Bereitschaft zum Arbeiten im Team
− Sicheres und überzeugendes Auftreten
− Sehr gute EDV-Kenntnisse im Umgang mit Standard-Software
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
− Organisations- und Verhandlungsgeschick
− Überzeugende Kommunikationskompetenzen, einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
− Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
Wünschenswert sind:
− Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
− Erfahrungen in der Umsetzung von lernfeldstrukturierten Lehrplänen an Berufsschulen und Berufsfachschulen
− Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik
− Erfahrungen in der Implementierung und Umsetzung von Maßnahmen der Schul- und Qualitätsentwicklung, insbesondere im Rahmen von QmbS
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, die sich im aktiven Dienst an einer öffentlichen Schule befinden
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse des 1. und 2. Staatsexamens enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Georg Renner (Mailadresse: georg.renner@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
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Ausschreibung einer Stelle im
Sachgebiet staatliche Lehrerfortbildung für
den Sportunterricht an der
Bayerischen Landesstelle für den Schulsport
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport eine Stelle im Sachgebiet staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
− Planung, Organisation, Koordinierung und Evaluation von Maßnahmen der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht einschließlich Ausschreibungen sowie des Einsatzes der Referenten
− Programmerstellung im Rahmen der Gesamtplanung der staatlichen Lehrerfortbildung
− Unterstützung des Staatsministeriums bei der Analyse und Weiterentwicklung staatlicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Sportunterricht
− Erarbeitung von Informationsmaterial im Rahmen des Sachgebiets
− Mitarbeit im Sachgebiet schulsportliche Wettbewerbe
Vorausgesetzt werden:
− Mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegte 2. und – sofern abgelegt – 1. Staatsprüfung für ein Lehramt in einer Fächerkombination mit Sport
− Erfahrungen im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung (z. B. Einsatz als Referentin bzw. Referent)
− Mehrjährige Berufserfahrung
− Überdurchschnittliche Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
− Engagement, Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement
− Fähigkeit zu strukturiertem Denken und Handeln
− Team- und Kommunikationsfähigkeit
− Sicheres, überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit
− Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
− Organisations- und Verhandlungsgeschick
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Sicherheit im Umgang mit modernen Kommunikations- und Präsentationstechnologien
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 14 ausgebracht. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. VII.10
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
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Ausschreibung der Leitung des Sachgebiets
schulsportliche Wettbewerbe an der
Bayerischen Landesstelle für den Schulsport
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport die Leitung des Sachgebiets schulsportliche Wettbewerbe neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
− Planung, Organisation, Koordinierung und Auswertung schulsportlicher Wettkampfprogramme
− Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung schulsportlicher Wettbewerbe auf Qualifikations-, Landesebene und darüber hinaus inkl. Ausschreibungen
− Mitarbeit in der Geschäftsstelle „Landesausschuss Sport in Schule und Verein“
− Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden
− Führung von Dienstbesprechungen
− Unterstützung des Staatsministeriums bei der Konzeption und Analyse schulsportlicher Wettbewerbe
− Unterstützung des Staatsministeriums bei der Durchführung von Ehrungen im Bereich des Schulsports
− Fragestellungen im Bereich der schulsportlichen Wettbewerbe
− Mitarbeit im Sachgebiet staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht
Vorausgesetzt werden:
− Mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegte 2. und – sofern abgelegt – 1. Staatsprüfung für ein Lehramt in einer Fächerkombination mit Sport
− Erfahrungen im Bereich der schulsportlichen Wettbewerbe
− Erfahrungen bei der Organisation schulsportlicher Veranstaltungen
− Mehrjährige Berufserfahrung
− Überdurchschnittliche Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
− Organisations- und Verhandlungsgeschick
− Team- und Kommunikationsfähigkeit
− Sicheres, überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit
− Engagement, Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
− Fähigkeit zu strukturiertem Denken und Handeln
− Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Sicherheit im Umgang mit modernen Kommunikations- und Präsentationstechnologien
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das
Bayerische
Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft
und Kunst
Ref. VII.10
Salvatorstraße
2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
*
Ausschreibung der Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters an der
Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt des
Schulwerks der Diözese Augsburg
An der Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt des Schulwerks der Diözese Augsburg ist zum 1. August 2014 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
An der Mädchenrealschule Maria Stern Immenstadt unterrichten derzeit 36 Lehrkräfte 496 Schülerinnen in 18 Klassen.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte (etwa Marchtaler Plan) aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.
Die Stelle wird als Führungsposition für die Dauer von einem Jahr zunächst auf Probe besetzt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 31. Januar 2014 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten.
Telefonische Rückfragen sind möglich unter 0821 3166-5511.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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