Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 3* Ausgegeben in München am 10. März 2014 Jahrgang 2014
Inhalt
Erinnerung
an Flucht,
Vertreibung und Deportation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Januar 2014 Az.: III.8-5 S 4402.13-6a.151 819
1. Anlass und historische Einordnung
Die Bayerische Staatsregierung hat den Beschluss gefasst, dass jährlich der zweite Sonntag im Monat September der Erinnerung an die Erfahrungen mit Flucht, Vertreibung und Deportation in der europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts gewidmet werden soll. Gemäß der Proklamation des Bayerischen Ministerpräsidenten vom 27. August 2013 (GVBl S. 574) stellt der Gedenktag einen „Beitrag zum demokratischen Bewusstsein in unserem Land“ dar und dient dem „Auftrag der Völkerverständigung in Europa“. Der Ministerpräsident ruft dazu auf, den Gedenktag „jedes Jahr in würdiger Weise zusammen mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Bayern zu begehen“.
Der Bayerische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation bietet auch für die Schulen in Bayern jährlich einen Bezugspunkt, an dieses wichtige Thema im Umfeld dieses Gedenktages, der erstmals am 14. September 2014 begangen wird, bzw. im Laufe des Schuljahres zu einem geeigneten Zeitpunkt zu erinnern.
Dabei wird naturgemäß die Erfahrung mit Flucht und Vertreibung aus Territorien in Mittel- und Osteuropa, die seit Jahrhunderten von Deutschen besiedelt waren, einen Schwerpunkt bilden. Dieses Geschehen, das seinen Höhepunkt etwa in den Jahren 1944 bis 1950 erreichte, ist aber zugleich als Teil einer größeren historischen Dimension zu sehen, die mit den Besonderheiten des 20. Jahrhunderts in der europäischen Geschichte eng verbunden ist. Darunter sind vor allem zu nennen die Auseinandersetzung zwischen Demokratie und ideologisch begründeten totalitären Systemen, Radikalisierung, Übersteigerung und Abstrahierung des Denkens in Nationen, nationalen Besitzständen sowie ethnischen Kategorien und die überhöhte Geltung des sogenannten „Selbstbestimmungsrechts der Völker“, auch auf Kosten von Nachbarn und Minderheiten. Vor diesem Hintergrund spannt sich der Bogen europäischer Erfahrungen mit Flucht, Vertreibung und Deportation von den Balkankriegen, schon vor dem Ersten Weltkrieg, bis zu den Auseinandersetzungen im zerfallenden Jugoslawien am Beginn der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts.
Hinsichtlich der Einordnung von Flucht, Vertreibung und Deportation als wesentliche inhumane Erscheinungen in der deutschen und europäischen Geschichte des 20. Jahrhunderts erscheint eine Kontextualisierung in die Zivilisationsbrüche des 20. Jahrhunderts unabdingbar:
Das 20. Jahrhundert kannte insbesondere den „Zivilisationsbruch“ in Gestalt der möglichst vollständigen Auslöschung ganzer Gruppen von Menschen nach rassistischen, ethnischen, kulturellen und ideologischen Kriterien. In der deutschen Verantwortung stehen dabei an erster Stelle die möglichst vollständige Ermordung der Juden wie der Sinti und Roma in Europa. Das stalinistische System kannte das flächendeckende Phänomen massenhafter Morde wie Deportationen bestimmter sozialer Gruppen und Ethnien, ob die sog. Kulaken, Hunderttausende von Inhaftierten des Archipel Gulag, in Russland ansässige Deutsche oder etwa Volksgruppen aus dem Kaukasus, die weit nach Asien deportiert wurden. Auch die Aufhebung der sog. „Republik der Wolgadeutschen“ 1941 gehört in diesen Zusammenhang.
Hinsichtlich deutscher Verantwortlichkeiten gilt es schließlich zu bedenken, dass das sog. „Dritte Reich“, geleitet von Raum-, Eroberungs- und Autarkiedenken sowie von seinem Rassenwahn, ein großes Imperium in Osteuropa errichten wollte, für dessen Herstellung die teilweise Eliminierung (Hungertod), teilweise Versklavung der dort beheimateten Völker („Generalplan Ost“) wesentliche Voraussetzung sein sollte. Viele Maßnahmen der NS-Politik während des Zweiten Weltkrieges dienten dieser Zielsetzung und schufen in Osteuropa Erbitterung und das Bedürfnis nach Vergeltung. Grundsätzlich ist aber von Bedeutung, dass geschehenes Unrecht neues Unrecht, und darunter die Vertreibung der Deutschen, nicht legitimieren darf. Für das integrierte Europa als Rechtsgemeinschaft von heute muss vielmehr gelten, dass Rache, Vergeltung und kollektive Schuldzuweisungen unzulässig sind.
2. Die besonderen deutschen Erfahrungen
Flucht, Vertreibung und Deportation als deutsche Erfahrungen wurden in der Endphase des Zweiten Weltkrieges ab 1944 wirksam. Im Zusammenhang mit dem Vordringen der Roten Armee nach Mitteleuropa gerieten die deutschen Bevölkerungsgruppen auf dem Boden Rumäniens, Ungarns und Jugoslawiens in eine extrem bedrohte Lage. Sie wurden diskriminiert, verloren ihr Eigentum, viele wurden in die Sowjetunion deportiert; die in den genannten Ländern verbliebenen Deutschen verließen ihre Heimat überwiegend in einem langen historischen Prozess, der bis in die neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts anhielt. 1944 eroberte die Rote Armee schon den größten Teil des Baltikums und einen Streifen des östlichen Ostpreußens. Damit setzten Flucht und Vertreibung bereits auf dem Boden des damaligen Deutschen Reiches ein; zugleich traten erstmals jene massenhaften Verbrechenstatbestände auf, die dann das weitere Vordringen der Roten Armee bis zur Eroberung Berlins Ende April 1945 kennzeichnen sollten: Morde, Plünderungen und ungezählte Vergewaltigungen. Die Deutschen aus den Gebieten des Deutschen Reiches östlich von Oder und Neiße verloren ebenso ihre Heimat wie die Sudetendeutschen in Böhmen und Mähren.
3. Wirkungen
Mit Flucht und Vertreibung in der frühen Nachkriegszeit verloren Territorien ihre deutsche Prägung, die seit dem Mittelalter von deutscher Seite besiedelt wie kulturell und wirtschaftlich erschlossen worden waren. Ca. 12 Mio. „Vertriebene“ aus diesen Gebieten mussten sich in der Bundesrepublik Deutschland, zu einem kleineren Teil auch in der DDR, eine neue Heimat suchen, sich ihre Existenz wirtschaftlich und kulturell neu aufbauen. Während in der Bundesrepublik ihre Opfer und Verluste wie ihre Integrationsleistungen für den Wiederaufbau in der Nachkriegszeit offen thematisiert und gewürdigt werden durften, wurde dieses Thema in der DDR tabuisiert. Die Raison des sowjetischen Imperiums erzwang dies als historische Manipulation, verbrämend durfte nur von „Umsiedlern“ gesprochen werden.
Durch Flucht und Vertreibung waren nicht nur für Deutschland wertvolle und wirtschaftlich wichtige Territorien verloren gegangen, sondern ebenso auch zentrale Bezugsorte deutscher Geschichte und Kultur wie demokratischer Politik: Erinnert sei nur an den Philosophen Immanuel Kant wie den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Preußens in der Weimarer Republik Otto Braun aus Ostpreußen, an die Dichter Joseph von Eichendorff aus Schlesien und Adalbert Stifter aus Böhmen. Schlesien, Pommern und Ostpreußen hatten unbestreitbar einen Teil deutscher Identität ausgemacht. Böhmen und Mähren hatten über Jahrhunderte zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gehört.
Zugleich gilt, dass die deutsch-polnische wie die deutsch-tschechische Geschichte seit dem Mittelalter durchaus nicht nur als ein Konfrontationsgeschehen gesehen werden kann. Deutsche und Polen, Deutsche und Tschechen hatten oft nicht nur friedlich neben- und miteinander gelebt, sondern sich auch gegenseitig vielfach inspiriert. Historisches Zeugnis legen davon etwa die Universitäten Prag, Breslau und Krakau ab, gleichfalls in Krakau der Altar von Veit Stoß in der Marienkirche wie das gotische und barocke Antlitz Prags. Dieses Miteinander als gemeinsames europäisches Erbe neu zu erschließen, erscheint wissenschaftlich wie schulisch außerordentlich bedeutsam und perspektivreich.
Grundsätzlich geht es darum, die europäischen Erfahrungen mit Flucht, Vertreibung und Deportation im historischen Erinnern unseres Kontinents zu verankern. Die damit verbundene Sinnstiftung weist über eine bloße historische Tradierung hinaus: Es geht einmal darum, dass die Europäer aus den dunklen Seiten ihrer Vergangenheit für ihr künftiges Miteinander lernen. Zum anderen befähigt sie die Erfahrung von Flucht, Vertreibung und Deportation in ihrer Geschichte dazu, in einer immer mehr zusammen wachsenden Welt politisch wie moralisch dazu beizutragen, dass anderen Kontinenten solche Erfahrungen möglichst erspart bleiben.
4. Schulische Möglichkeiten
Im Jahr 2014 kämen als chronologische Anknüpfungspunkte für ein Aufgreifen als Jahresthema, im Unterricht einzelner Klassen oder in schulischen Projekten insbesondere – nach 70 Jahren − z. B. die 1944 beginnende Flucht wie Unterdrückung der Deutschen im Bereich der Balkan-Länder wie des östlichen Ostpreußen in Frage, auf der anderen Seite der am 1. August dieses Jahres begonnene Warschauer Aufstand, der sich gegen die deutsche Besatzung Polens richtete.
Anknüpfend an die Lehrpläne haben die Schulen zahlreiche Möglichkeiten, Flucht, Vertreibung und Deportation ebenso zu thematisieren wie Geschichte und Kultur Ostmittel- und Osteuropas, im Unterricht nicht nur im Fach Geschichte, sondern insbesondere auch in den Fächern Geographie und Deutsch (sowohl Literatur aus ehemals deutsch besiedelten Territorien als auch Literatur, die Flucht, Vertreibung und Deportation behandelt – vgl. hierzu den Gesamtkatalog unter www.leseforum.bayern.de).
Besondere Authentizität können in der Schule Zeitzeugen herstellen, die als Kinder und Jugendliche Flucht, Vertreibung, Integration und Wiederaufbau in Bayern erlebt haben.
W- und P-Seminare an Gymnasien wie Projekttage an allen Schularten können sich ausgewählten einschlägigen Themen widmen. Dabei wird das vor Ort vorfindliche Quellenmaterial insbesondere dazu Gelegenheit geben, die Integration der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge in Bayern wie ihren Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung unseres Landes zu untersuchen. Zeitzeugengespräche, Tagebücher, Autobiographien und anderes Material können als Quellengrundlage dafür dienen, Familiengeschichten aus Ostmittel- und Osteuropa zu erschließen. Vielen Schülerinnen und Schülern vermittelt die Beschäftigung mit diesem Thema Einblick in die eigene Familiengeschichte. Eine Reihe von Museen in Deutschland präsentiert das Erbe der ehemaligen ostdeutschen Territorien wie der Deutschen in den böhmischen Ländern, so in Bayern das Kulturzentrum Ostpreußen in Ellingen, das Kunstforum ostdeutsche Galerie in Regensburg, das Egerlandmuseum in Marktredwitz und das Isergebirgsmuseum in Kaufbeuren-Neugablonz. In München wird das Sudetendeutsche Museum entstehen. Verwiesen sei ferner auf das Schlesische Museum in Görlitz, das Ostpreußische Museum in Lüneburg und die in Berlin, im sog. „Deutschlandhaus“, im Aufbau befindliche Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung und Versöhnung“.
Der Schülerwettbewerb „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn“ gibt besondere Gelegenheit, sich auch mit der Thematik „Flucht, Vertreibung und Deportation“ zu befassen. Er wird sich bei der nächsten Durchführung (vom Oktober 2014 − Aussendung der Wettbewerbsunterlagen − bis zum Juli 2015) mit der Slowakei und Ungarn befassen.
Schließlich sei auf die Möglichkeiten verwiesen, die sich aus Partnerschaften mit Schulen in Polen, Tschechien, aber auch z. B. Ungarn und Rumänien ergeben. In allen genannten Ländern sind spannende Prozesse in Wissenschaft und Publizistik in Gang gekommen, sich das Geschehen der Zeit seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, darunter insbesondere auch die Vertreibung der Deutschen, neu zu vergegenwärtigen, Trennendes zu überwinden und bisherige – bisweilen einseitige − historische Narrative in Frage zu stellen. Das bedeutet nicht Konformität um jeden Preis, sondern produktive Pluralität in der verbindenden Absicht, aus einer schwierigen und komplexen Vergangenheit für eine gemeinsame Zukunft zu lernen. An solchen Prozessen teilhaben zu können, ist für die Schülerinnen und Schüler von großem Wert.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 10
Aufhebung
der Ausschreibung
einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. Januar 2014
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.148 073
Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16. Oktober 2013 (KWMBeibl S. 250) erfolgte Ausschreibung der Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat der BesGr. A14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Oberfranken wird aufgehoben.
Die Aufhebung der Stellenausschreibung wird wie folgt begründet:
Die Stelle steht aufgrund kurzfristiger organisatorischer Umstrukturierungen nicht mehr zur Verfügung.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Ausschreibung
einer Sachgebietsleiterstelle/Referentenstelle
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 31. Januar 2014 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.8317
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal" an der Regierung von Unterfranken wird ausgeschrieben.
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie über mehrjährige Erfahrungen in der Personalplanung, dem Personalmanagement, der Personalversorgung sowie der Schulorganisation aus dem Bereich der öffentlichen Grund- und Mittelschulen verfügen.
Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 „Organisation/Personal“ an der Regierung von Unterfranken frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden.
Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
− Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
− Organisation und Beaufsichtigung der Klassenbildung und des Unterrichtsbetriebs
− Fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter
− Personalplanung und Personalzuweisung
− Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen
− Datenverarbeitung in der Schulverwaltung und Schulaufsicht (u. a. Einführung von ASD-neu)
− Statistiken zum Unterrichtsbetrieb
− Herausgabe des Amtlichen Schulanzeigers
Vorausgesetzt für die Stelle der Sachgebietsleitung werden:
− Sehr gute EDV-Kenntnisse
− Bereitschaft zu selbstständigem Arbeiten
− Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
− Hohe Beratungskompetenz
− Team- und Kommunikationsfähigkeit
Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:
− Sehr gute EDV-Kenntnisse
− Erfahrung in Tätigkeiten der Schulaufsicht
− Mehrjährige Tätigkeit in Aufgabenbereichen, die selbstständiges Arbeiten erfordern
− Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben
Hierbei sind erwünscht:
− Hohe Beratungskompetenz
− Team- und Kommunikationsfähigkeit
− Vertiefte Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule
− Eigeninitiative
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Abschlussprüfung
an den bayerischen Realschulen im Jahre 2015
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Februar 2014 Az.: V.2-5 S 6500-5a.7418
1. Die Abschlussprüfung 2015 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.
2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2015
Prüfungsgegenstand |
Prüfungstermin |
Spanisch |
Montag, 15. Juni 2015 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Tschechisch |
Dienstag, 16. Juni 2015 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Französisch |
Mittwoch, 17. Juni 2015 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Deutsch |
Donnerstag, 18. Juni 2015 Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: |
Englisch |
Freitag, 19. Juni 2015 Prüfungsdauer 135 Minuten 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause |
Andere Fremdsprachen |
Freitag, 19. Juni 2015 Prüfungsdauer 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
Mathematik I und Mathematik II |
Montag, 22. Juni 2015 Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre / |
Dienstag, 23. Juni 2015 Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Physik |
Mittwoch, 24. Juni 2015 Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Werken |
Donnerstag, 25. Juni 2015 Prüfungsdauer 90 Minuten 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr |
Kunst, Haushalt und Ernährung Sozialwesen, Musik, Sport |
Freitag, 26. Juni 2015 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Prüfungsdauer in Sozialwesen 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 30. Januar 2015 beim Leiter der vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
4. Die Schulleiterinnen/Die Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bis 25. Februar 2015 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 10
58.
Theatertage der Gymnasien in Bayern
vom 23. bis 26. Juli 2014 in Münsterschwarzach
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Februar 2014 Az.: III.2-5 P 5434-6b.7593
Die Teilnahme an der Veranstaltung 58. Theatertage der Gymnasien in Bayern kann vom Dienstvorgesetzten als Lehrerfortbildung anerkannt werden.
Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:
58. Theatertage der bayerischen Gymnasien vom 23. bis 26. Juli 2014 in Münsterschwarzach
Veranstalter
Die 58. Theatertage der bayerischen
Gymnasien werden von der Fördergemeinschaft für das Schultheater an den
bayerischen Gymnasien (FSG) vom 23. bis 26. Juli 2014 in Münsterschwarzach ausgerichtet.
Die Fördergemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus dem Bayerischen
Philologenverband (bpv), der Landeselternvereinigung (LEV) und dem Fachverband
Theater am Gymnasium in Bayern (TAG).
Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst mit den erforderlichen Dienstbefreiungen genehmigt.
Zielsetzung
Die Theatertage sollen die Qualität des Schultheaters an Gymnasien sichtbar machen und einen vielfältigen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Theater für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet. Die Theatertage sollen eine Begegnung gymnasialer Theatergruppen ermöglichen, deren Erfahrungsausch fördern und ihr Engagement unterstützen. Die Theatertage sind zugleich Festival und Fortbildungsveranstaltung. Die teilnehmenden Theaterlehrer und das interessierte Fachpublikum bekommen auf den Theatertagen die Gelegenheit, den Fachdiskurs über das Schultheater aktiv mitzugestalten und Anregungen für weitere Arbeiten zu sammeln.
Meldeschluss
Alle Gruppen, die an einem Gymnasium Theater spielen (Profilfach, P-Seminar, Theaterklasse, Wahlfach bzw. AG) können sich ab sofort bis spätestens zum
31. März 2014
mit dem offiziellen Anmeldeformular (über www.tag-bayern.de) beim Leiter der Jury der Theatertage bewerben:
Josef Meißner
Lindental 51a
94032 Passau
Tel: 0851/34319
Handy: 0170 2488004
E-Mail: seppmeissner@yahoo.de
Jury und Auswahlverfahren
Über die Auswahl und Anzahl der Gruppen, die an den 58. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen können, entscheidet eine Jury, die sich aus verschiedenen Funktionsträgern der Veranstalter zusammensetzt, am 9. Mai 2014. Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollten einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Damit die Jury sich einen möglichst anschaulichen Eindruck verschaffen kann, ist ein Aufführungs- oder Probenbesuch in fortgeschrittenem Stadium erforderlich. Von diesem Besuch muss auch eine digitale Aufzeichnung (ausschließlich auf DVD) durch die Gruppe organisiert, erstellt und umgehend den Juroren ausgehändigt werden.
Besichtigungstermin
Auf dem Anmeldeformular sind Termine anzugeben, an denen eine Aufführung oder fortgeschrittene Probe durch die Juroren besucht werden kann. Letzter möglicher Termin eines Jurybesuchs: 8. Mai 2014.
Spieldauer
Damit auf den Theatertagen ein möglichst vielfältiges Programm von Produktionen präsentiert werden kann und trotzdem noch ausreichend Zeit für Besprechungen und Fortbildung zur Verfügung steht, haben die Veranstalter die Aufführungen bei den Theatertagen auf eine Dauer von max. 50 Minuten begrenzt. Selbstverständlich sind auch deutlich kürzere Produktionen erwünscht. Längere können aber nur in repräsentativen Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Die Jurymitglieder beraten in Zweifelsfällen gerne hinsichtlich sinnvoller Kürzungen.
Gesprächsforen
Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die in erster Linie dem Erfahrungsausch dienen, werden in moderierten Gesprächsforen, unter Schülern und Lehrern durchgeführt.
Theaterworkshops
Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen werden professionell geleitete Workshops angeboten, in denen man Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit erhalten und erproben kann.
Fachtagung
Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion relevanter Fragen des Schultheaters und dem intensiven Erfahrungsausch dienen. Die Fachtagung greift jedes Jahr ein Thema auf, das durch Vorträge oder Impulsreferate ausgewiesener Experten beleuchtet wird. Die Teilnahme wird als Fortbildung offiziell anerkannt. Allerdings können keine Reisekosten gewährt werden.
Unterbringung
Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen des Egbert-Gymnasium Münsterschwarzach untergebracht. Die Aufsicht übernehmen die Theaterlehrerinnen/Theaterlehrer der jeweiligen Gruppen. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der gesamten Dauer der Theatertage und zur Einhaltung der Hausordnung. Für Lehrkräfte, die ohne Schülergruppe an den Theatertagen teilnehmen, stehen Kontingente an Einzel- und Doppelzimmern in der näheren Umgebung zur Verfügung. Weitere Empfehlungen werden auf der Homepage der Theatertage bekannt gegeben.
Verpflegung
Die Verpflegung erfolgt über den Mensabetrieb in der Schule. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung betragen ca. 40,-- Euro pro Schüler.
Zuschüsse
Die Veranstalter bemühen sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Es wird dringend empfohlen, dass sich die Theatergruppen auch um eine Förderung bei den schuleigenen Fördergemeinschaften und Elternbeiräten bemühen. Belege für Reisekosten sind unbedingt im Original aufzubewahren.
Ausrichtende Schule:
Egbert-Gymnasium Münsterschwarzach
Schulleitung: OStD Robert Scheller
Schweinfurter-Straße 40
97359 Münsterschwarzach
Tel.: 09324 / 20260
Fax : 09324 / 20460
E-Mail: info@Egbert-Gymnasium.de
Homepage: www.egbert-gymnasium.de
Organisationsleitung
Fragen zur örtlichen Organisation für Gruppen mit deren Leiterinnen/Leitern richten Sie bitte an:
StD Michael Aust
E-Mail: MichAust@t-online.de.
Allgemeine Informationen zu den Theatertagen der bayerischen Gymnasien (Chronik, Homepages der letzten Ausrichter, Rezensionen vergangener Theatertage, Bildergalerien etc.) sowie regionale Ansprechpartner zur Unterstützung bei einer Bewerbung sind auf der Homepage des Fachverbandes Theater am Gymnasium (TAG) zu finden:
Der Leiter der Fördergemeinschaft (FSG) |
Maximilian Weig |
Für den Bayerischen Philologenverband (bpv) |
Max Schmidt, Rita Bovenz |
Für die Landes-Eltern-vereinigung (LEV) |
Susanne Arndt, Anette Batora |
Für den Fachverband Theater am Gymnasium (TAG) |
Sabine Köstler-Kilian |
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
Besetzung
von Stellen
des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Februar 2014 Az.: VI-5 P 5001.1-6.7460
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2014 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:
1. König-Karlmann-Gymnasium Altötting
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 826 Schüler und Schülerinnen).
2. Bayernkolleg Augsburg
Die Schule ist ein Gymnasium des zweiten Bildungswegs (etwa 560 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt die sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster und Französisch, Latein oder Spanisch als zweiter Fremdsprache.
3. Franz-Miltenberger-Gymnasium Bad Brückenau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 421 Schüler und Schülerinnen).
4. Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 961 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
5. Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1047 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
6. Gymnasium Buchloe
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2013/14 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (derzeit etwa 279 Schüler und Schülerinnen).
7. Gymnasium Ergolding
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2013/14 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 6 auf (derzeit etwa 200 Schüler und Schülerinnen).
8. Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 751 Schüler und Schülerinnen).
9. Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1385 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
10. Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2013/14 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 9 auf (derzeit etwa 353 Schüler und Schülerinnen).
11. Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 831 Schüler und Schülerinnen).
12. Wittelsbacher-Gymnasium München
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 626 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
13. Gymnasium München Trudering
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2013/14 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf (derzeit etwa 540 Schüler und Schülerinnen).
14. Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 800 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt eine Einführungsklasse im Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweig.
15. Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 771 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
16. Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1247 Schüler und Schülerinnen).
17. Nikolaus-Kopernikus-Gymnasium Weißen-horn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 862 Schüler und Schülerinnen).
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006) beizulegen.
Einem Außenbewerber / Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Februar 2014 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.11 582
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:
1. Berufliche Oberschule Krumbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 280 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung) 76 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliche Wirtschaftsschule Weiden
Die zwei- und vierstufige Wirtschaftsschule besuchen derzeit 537 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. September 2014 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule II Fürth
An der Berufsschule II werden kaufmännische und verwaltende Ausbildungsberufe unterrichtet. Die Schule besuchen derzeit 1.579 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
C) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
1. Staatliche Fachoberschule Holzkirchen
An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 439 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet. Im Schuljahr 2014/15 wird – bei ausreichenden Schüleranmeldungen – die Ausbildungsrichtung Technik hinzukommen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule Dachau
Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen sowie Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis besuchen derzeit 1.459 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 57 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Staatliche Berufsschule Cham mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Waldmünchen
An der Berufsschule Cham werden gewerbliche, kaufmännische und hauswirtschaftliche Klassen geführt. Ferner werden Gesundheitsberufe und Berufe aus dem Bereich Gastronomie unterrichtet. Derzeit besuchen 2.430 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 63 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Berufsschule. Die Fachschule für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Waldmünchen mit derzeit 36 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen ist organisatorisch mit der Berufsschule Cham verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
D) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn mit Staatlicher Berufsfachschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege, für Sozialpflege und für Altenpflege
Die Berufsschule (1.085 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen) ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (86 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), für Kinderpflege (183 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), für Sozialpflege (101 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und für Altenpflege (154 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. An der Berufsschule werden derzeit kaufmännische Berufe, Gesundheitsberufe, Ernährungsberufe sowie Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters und des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule − sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
Staatliche
Prüfung für
Schneesportlehrer 2014
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Februar 2014
Az.: VII.11-5 K 7200-3.10 886
Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in der Zeit vom 24. März bis 28. März 2014 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl S. 41), durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 17. und 18. März 2014 in München geprüft.
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 14. März 2014 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis − nicht älter als drei Monate −;
3. ärztliches Zeugnis − nicht älter als drei Monate −, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;
4. ein Passbild − Name und Anschrift auf der Rückseite;
5. Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 (BayAPOFspl);
6. Nachweis über wettkämpferische Betätigung − Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski Alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und
7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.
Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.
Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 20 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 380,-- € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.
Bankverbindung: Bayern LB München
IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66
BIC (Swift-Code) der Bayern LB: "bylademm"
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2014
PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2014“ anzugeben.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 10
Neubesetzungen
von Stellen
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Februar 2014 Az.: III.6-5 P 4113-5b.14 864
Zum nächstmöglichen Termin ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14+AZ, ist möglich.
Ref. 3.4 Führungsfortbildung (Realschule)
Das Referat nimmt schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:
− Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
Themen und Zielgruppen der Lehrgänge:
− Aus- und Fortbildung von schulischen Führungskräften
− Seminarlehrkräfte (besonders in den Bereichen Pädagogik und Psychologie der Realschule) und Seminarleiter
− Aus- und Weiterbildung von Evaluatoren
− Schulartkoordination des Lehrgangsangebots der Realschule
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten
− Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge, ggf. Veröffentlichungen, in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen und weiteren Kooperationspartnern
− Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen nach Bestehen der Probezeit in den Besoldungsgruppen A 13 oder A 13+AZ und mit einem Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser. Sie müssen jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Staatsprüfung) und Erfahrungen in der zentralen, regionalen oder schulinternen Lehrerfortbildung vorweisen können.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere
− Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens,
− Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen sowie die Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten,
− Überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit (insbesondere mündlich),
− Fähigkeiten zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt, in vereinfachter Form erstellt wurde oder noch keine periodische Beurteilung der Bewerberin / des Bewerbers vorliegt, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin / der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens III.6-5 P 4113-5b.14 864 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg der
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Direktor Dr. Paul Olbrich
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie dem
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat III.6
Salvatorstraße 2
80333 München
vorzulegen.
Dr. Peter M ü l l e r
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. Februar 2014 Az.: III.6-5 P 4113-5b.10 431
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen folgende Stelle zu besetzen:
Abteilung 4
Pädagogik/Psychologie/Schulberatung (A 16)
Die Funktion eines Abteilungsleiters/einer Abteilungsleiterin an der Akademie Dillingen umfasst grundsätzlich folgende Aufgaben:
− Vorgesetztentätigkeiten sowie Koordination des Lehrgangsangebots der Abteilung (auch: E-Learning)
− Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots
− Publikationen im eigenen Zuständigkeitsbereich inklusive Ausschreibungen sowie Kontaktpflege mit Behörden, Verbänden und Kooperationspartnern
Mit der Leitung von Abt. 4 sind folgende spezielle Aufgaben verbunden:
− Auswertungen von Statistiken und Analysen
− Qualitätssicherung und -entwicklung
− Konzeptionelle Weiterentwicklung der bayerischen Lehrerfortbildung
− Hausinterne Fortbildungsmaßnahmen
− Aufsicht über die Themenkomplexe Pädagogik/Psychologie/Schulberatung
Mit Abteilungsleitung 4 ist die Leitung von Ref. 4.1 (Schulartübergreifende pädagogische Leitziele) mit folgendem Profil verbunden:
Ref. 4.1 Schulartübergreifende pädagogische Leitziele
Das Referat nimmt schulartübergreifend im Lehrgangsbetrieb folgende Aufgaben wahr:
− Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen
− Schwerpunktmäßig Lehrgänge gemäß der jeweils gültigen fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele (z. B. erweiterte Schulleitung und Lehrplan PLUS)
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen und der Wirtschaft
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Darstellung der Arbeit des Referats auf der Homepage der Akademie
− Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
− Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich und Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse sowie zu Verbänden
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte im Staatsdienst in der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher mit aktuellen Personalführungsaufgaben. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und sehr gute bis gute Qualifikationen (jeweils 2,00 und besser) sowohl in der Ersten Lehramtsprüfung bzw. einer entsprechenden Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) als auch in der Zweiten Staatsprüfung. Besonders berücksichtigt werden Erfahrungen in der 2. Phase der Lehrerbildung und/oder in der Beratungstätigkeit.
Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:
− Herausragende organisatorische Fähigkeiten
− Fähigkeiten zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit (schriftlich und mündlich)
− Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen
Es wird erwartet, dass der Wohnort des Bewerbers/der Bewerberin eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens Az.: III.6-5 P 4113-5b.10 431 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an das
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat III.6
Salvatorstraße 2
80333 München.
Der/Die Dienstvorgesetzte bzw. ggfs. die jeweils zuständige Schulaufsicht nehmen zur Bewerbung Stellung.
Josef K u f n e r
Ministerialdirigent
Besetzung
von Stellen
eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin
in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Februar 2014 Az.: VI-5 P5001.1-6.7461
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2014 die Stelle eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Spessart-Gymnasium Alzenau
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1492 Schüler und Schülerinnen).
2. Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1088 Schüler und Schülerinnen).
3. Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1047 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
4. Gymnasium Burgkunstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 646 Schüler und Schülerinnen).
5. Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schüler und Schülerinnen).
6. Ohm-Gymnasium Erlangen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1172 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
7. Otto-von-Taube-Gymnasium Gauting
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1083 und Schülerinnen).
8. Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium Icking
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 919 Schüler und Schülerinnen).
9. Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1343 Schüler und Schülerinnen).
10. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1207 Schüler und Schülerinnen).
11. Johann-Andreas-Schmeller-Gymnasium Nabburg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 887 Schüler und Schülerinnen).
12. Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen a. d. Ilm
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1305 Schüler und Schülerinnen).
13. Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1298 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
14. Celtis-Gymnasium Schweinfurt
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 935 Schüler und Schülerinnen).
15. Dominicus-von-Linprun-Gymnasium Viechtach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 655 Schüler und Schülerinnen).
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers / der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.
Einem Außenbewerber / Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Der Leiter / Die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.
Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Elfriede O h r n b e r g e r
Ministerialdirigentin
Neubesetzung
einer Abordnungsstelle
am Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 10. Juni 2014 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine Stelle als Mitarbeiter/Mitarbeiterin im „Referat Reden, Fachveröffentlichungen“ sowie im Referat „Öffentlichkeitsarbeit“ zu besetzen.
Gesucht wird eine Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien des Faches Deutsch – im Idealfall in Kombination mit Englisch oder Latein (Besoldungsgruppe A13/A14).
Die Übernahme an das Staatsministerium ist im Wege der Abordnung (zunächst für ein Jahr, maximal fünf Jahre) vorgesehen.
Das Referat entwirft und redigiert Reden, schriftliche Grußworte und Beiträge für den Staatsminister, die Staatssekretäre und die Amtschefs. Neben dieser Kernaufgabe bearbeitet es die vielfältigen Aufgaben, die im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium anfallen – vom Erstellen von Publikationen bis hin zu Pflege und Weiterentwicklung von Internetauftritten.
Von den Bewerbern und Bewerberinnen erwarten wir folgende Qualifikationen und Fähigkeiten:
− deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen (mindestens Gesamtprüfungsnote 2,0 für das Lehramt an Gymnasien);
− mehrjährige Erfahrungen an einer Schule,
− besondere Fähigkeit, zielgruppen- und publikumsorientiert zu denken und zu formulieren;
− präzise und gewandte mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Freude an der Arbeit mit Texten und am Formulieren;
− überdurchschnittliche Belastbarkeit und Fähigkeit, rasch und unter Zeitdruck ansprechende Reden und schriftliche Beiträge zu erstellen;
− ausgeprägtes Interesse an gesellschaftspolitischen Themen mit den Schwerpunkten Schule, Hochschule, Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie an Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;
− Interesse, sich in das reichhaltige Themenspektrum des Geschäftsbereichs einzuarbeiten und mit den Kollegen und Kolleginnen in den Fachreferaten Themen für Reden und zur Öffentlichkeitsarbeit aufzuarbeiten;
− gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in die Gestaltung und Pflege von Webseiten einzuarbeiten;
− Freude am Arbeiten im Team.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Schriftliche Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Beiblatt zum Amtsblatt mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit und Beurteilung auf dem Dienstweg vorzulegen beim:
Bayerisches
Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat A 1
Salvatorstraße 2
80333 München.
Für Auskünfte steht Herr Leitender Ministerialrat Peter Käser (Telefon 089/2186-2591) zur Verfügung.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaates Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis). Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
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Besetzung einer Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
In der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ist zum 15. September 2014 folgende Stelle zu besetzen:
Referent/Referentin im Referat
externe und interne Evaluation der Einzelschule
(Schwerpunkt
Grund-, Mittel-
und Förderschule)
Dem Referat obliegt die inhaltliche und fachliche Betreuung der Evaluatoren. In enger Abstimmung mit dem Staatsministerium ist es verantwortlich für das Konzept der externen und internen Evaluation im Gesamtrahmen von Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Im Einzelnen nimmt das Referat folgende Aufgaben wahr:
− Betreuung und Beratung der Evaluationsteams hinsichtlich der Praxis der Evaluation, insbesondere des Einsatzes der Instrumente, der Erstellung der Evaluationsberichte sowie der Erarbeitung von Ziel- und Handlungsvereinbarungen zur Qualitätsverbesserung der einzelnen Schule
− Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatoren
− Analyse und Auswertung der Evaluationsberichte für die Bildungsberichterstattung
− Enge Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Förderschulen mit guten Ergebnissen
− Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst
− Mehrjährige Erfahrung in der Schulaufsicht
− Fundierte Kenntnisse über das bayerische Konzept zur externen und internen Evaluation
− Erfahrungen mit Evaluation an Schulen
− Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Schulentwicklung
− Fähigkeit und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen zu Schule und Bildung
− Aufgeschlossenheit für empirisch gestütztes Arbeiten
− Fähigkeit und Bereitschaft zum Arbeiten im Team
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie in den gängigen Kommunikationstechniken
− Sicheres und angemessenes Auftreten
Erfahrung als Evaluator/Evaluatorin ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Die Stelle ist auf fünf Jahre befristet.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte bei werden im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Reisetätigkeiten anfallen.
Aussagekräftige Bewerbungen sind bis spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau Prof. Dr. Eva-Maria Lankes zu richten.
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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:
Kairo/Ägypten
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 30. April 2014
Arbeitsbeginn: 1. September 2014
Kurztext:
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator mit schulkoordinatorischen Aufgaben in Kairo/Ägypten ist zu besetzen.
Text:
Die gesamte Tätigkeit hat einen Koordinations-, Beratungs- und Fortbildungsschwerpunkt. Sie erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.
Anforderungsprofil:
− 1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
− Umfangreiche, fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache in Theorie und Praxis
− Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, ein umfangreiches Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
− Fundierte Schulverwaltungserfahrung vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen
− Ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit
− Profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
− Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen
− Professionelle PC-Kenntnisse (MS Office)
− Verhandlungsgeschick im Umgang mit ägyptischen Stellen
− Verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache
− Hohe interkulturelle Kompetenz und Belastbarkeit sowie ausgewiesene Teamfähigkeit
− Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern
− Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:
− Beratung und Betreuung von bestehenden DSD-Schulen und Identifizierung neuer PASCH-/DSD-Schulkandidaten in Ägypten
− Beantragung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz
− Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch im Fremdsprachenunterricht
− Mitarbeit bei Konzepten zur Förderung der deutschen Sprache in Ägypten
− Intensive Kontaktpflege zu der jeweiligen Auslandsvertretung, den Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)
− Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen
− Durchführung von eigenem Unterricht
− Kooperation mit den deutschen Auslandsschulen in Ägypten
− Reisetätigkeit
− Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
− Außerdem: schulkoordinatorische Beratungstätigkeiten an den deutschen Auslandsschulen in Ägypten (Kairo, Alexandria, Hurghada), die sich im Aufbau befinden (in Abstimmung mit dem Prozessbegleiter Kairo) und in ihrer Entwicklung pädagogisch und in den Bereichen Schulstruktur und Schulverwaltung beraten werden sollen
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: dieter.stolze@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8727
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8739
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
− Drittbewerber sind zulässig. −
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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