Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 5 Ausgegeben in München am 23. April 2014 Jahrgang 2014
Inhalt
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Röthenbach a. d. Pegnitz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. März 2014 Az.: V.4-5 O 6210-R13-5a.5 924
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Röthenbach a. d. Pegnitz den Schulnamen
Realschule am Fränkischen Dünenweg
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 1. April 2014 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 16
Qualifikationsprüfung (Zweite
Prüfung) der
Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2015
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. März 2014 Az.: IV.3-5 S 7175-4b.900
1. Die Qualifikationsprüfung 2015 wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl S. 387) durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.
2. Die Meldungen zur Prüfung sind bis 9. Januar 2015 an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten.
3. Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen,
a) für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,
b) die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,
c) die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,
d) die
auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/
FöL II) unterziehen wollen.
4. Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 26. Januar 2015.
Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 26. bis 29. Mai 2015 statt.
5. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 30. März 2015 statt.
6. Für die Prüfungsteilnehmer 2015, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 3. August 2015 festgelegt.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. März 2014
Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501(2015)-4a.14 602
A) Mittelschulen
1. Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 26. Juni 2015
Muttersprache (§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
Teil A Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben Teil B Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben |
180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten)
8.30 bis 10.00 Uhr
10.10 bis 11.40 Uhr |
Montag, 29. Juni 2015
Englisch (§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) Teile A und B Listening Comprehension und Use of English Teile C und D Reading Comprehension und Text Production |
90 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.05 Uhr
9.15 bis 10.10 Uhr |
Dienstag, 30. Juni 2015
Deutsch (§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO) Teil A Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien Teil B Schriftlicher Sprachgebrauch |
180 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 8.50 Uhr
8.55 bis 9.10 Uhr
9.20 bis 11.45 Uhr |
Deutsch als Zweitsprache (§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) Teil A Lückendiktat und Spracharbeit Teil B Textarbeit |
90 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.00 Uhr
9.10 bis 10.10 Uhr |
Mittwoch, 1. Juli 2015
Mathematik (§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO) Teil A Teil B |
100 Minuten Arbeitszeit 8.30 bis 9.00 Uhr 9.10 bis 10.20 Uhr |
Donnerstag, 2. Juli 2015
Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde (§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO) |
60 Minuten Arbeitszeit 8.30 bis 9.30 Uhr
|
3. Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher, dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von 10 Minuten vorgesehen.
4. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
5. Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 58 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2015 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2014/2015 sind:
– Dienstag, 24. März 2015 (Leistungstest)
– Freitag, 26. Juni 2015 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Derzeit zugelassene Sprachen:
Albanisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/ Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2015 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 6. März 2015 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
7. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
8. Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 28. September bis 1. Oktober 2015 nachholen (§ 62 Abs. 2 MSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.
9. Einzelprüfung in Englisch
Nach § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.
10. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 MSO bis spätestens zum 1. März 2015 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
B) Förderzentren
1. Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2015 an Förderzentren ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 2. September 2012 (GVBl S. 455) durchzuführen.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen
Leistungsfeststellungen an Förderzentren sind die Termine der Mittelschulen die
Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2) und gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit
§ 58 MSO usw. festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit
für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders
ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der
vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung
trifft die Feststellungskommission.
Freitag, 26. Juni 2015:
– Muttersprache (§ 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO) |
8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit |
Montag, 29. Juni 2015:
– Englisch (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) |
8.30 Uhr: 90 Minuten Arbeitszeit |
– Deutsche Gebärdensprache (§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F) |
30 + 15 Minuten Arbeitszeit |
Dienstag, 30. Juni 2015:
– Deutsch (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO) |
8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit |
– Deutsch als Zweitsprache (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO) |
8.30 Uhr: 90 Minuten Arbeitszeit |
Mittwoch, 1. Juli 2015:
– Mathematik (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO) |
8.30 Uhr: 100 Minuten Arbeitszeit |
Donnerstag, 2. Juli 2015:
– Physik/Chemie/Biologie – Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Nr. 5 MSO) |
8.30 Uhr: 60 Minuten Arbeitszeit |
3. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
4. Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache
Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 3) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 5) gelten für die Förderzentren entsprechend.
5. Deutsche Gebärdensprache
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.
6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2015 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 6. März 2015 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
7. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
8. Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 28. September bis 1. Oktober 2015 nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 62 Abs. 2 MSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.
9. Einzelprüfung in Englisch
Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler eines Förderzentrums, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.
10. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
Die Anmeldung hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2015 an dem öffentlichen Förderzentrum mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einem staatlich anerkannten privaten Förderzentrum.
C) Schulen für Kranke
Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 16
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. März 2014
Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2015)-4a.14 601
A) Mittelschule
1. Rechtsgrundlage
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2015 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen.
2. Zeitplan
Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:
Montag, 22. Juni 2015
Deutsch (§ 64 Abs. 6 Nr. 1 MSO) Teil A Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien Teil B Schriftlicher Sprachgebrauch: Textarbeit |
200 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 8.50 Uhr
8.55 bis 9.10 Uhr
9.20 bis 12.05 Uhr |
Dienstag, 23. Juni 2015
Englisch (§ 64 Abs. 6 Nr. 3 MSO) Teile A – B Listening Comprehension and Use of English Teile C – D Reading Comprehension, Mediation and Text Pro-duction |
120 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.10 Uhr
9.20 bis 10.40 Uhr |
Muttersprache (§ 33 Abs. 3 und § 64 Abs. 6 Nr. 5 MSO)
|
120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten) 8.30 bis 10.30 Uhr |
Mittwoch, 24. Juni 2015
Mathematik (§ 64 Abs. 6 Nr. 2 MSO) |
150 Minuten Arbeitszeit 8.30 bis 11.00 Uhr |
3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2014/2015 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt:
Derzeit zugelassene Sprachen:
Albanisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/ Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.
Prüfungstermine im Schuljahr 2014/2015 sind:
– Donnerstag, 15. Januar 2015
(1. Zwischenprüfung)
– Mittwoch, 18. März 2015
(2. Zwischenprüfung)
– Dienstag, 23. Juni 2015
(Abschlussprüfung)
4. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
5. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 7. November 2014 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.
Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 6. März 2015. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.
6. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.
7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2015/2016 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 17. Juli 2015, und am Montag, 20. Juli 2015. Über Termine einer gegebenenfalls notwendigen Aufnahmeprüfung ergeht ein gesondertes Schreiben.
8. Nachholtermin
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 22. bis 24. September 2015 nachholen (vgl. § 67 Abs. 1 MSO). Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2015 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.
B) Förderzentren
1. Rechtsgrundlage
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren 2015 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2). Es gelten die in § 66 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.
Montag, 22. Juni 2015
– Deutsch: |
8.30 Uhr: 200 Minuten Arbeitszeit |
Dienstag, 23. Juni 2015
– Englisch: |
8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit |
– Muttersprache: |
8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit |
– Deutsche Gebärdensprache: |
45 + 15 Minuten Arbeitszeit |
Mittwoch, 24. Juni 2015
– Mathematik: |
8.30 Uhr: 150 Minuten Arbeitszeit |
3. Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 3) gelten für die Förderzentren entsprechend.
4. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
5. Deutsche Gebärdensprache
Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 64 Abs. 4 Satz 1 MSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).
6. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 7. November 2014 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.
Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 6. März 2015. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums.
7. Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Förderzentren, die zum Schuljahr 2015/2016 in die 10. Klasse der Förderzentren eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 17. Juli 2015, und am Montag, 20. Juli 2015. Über Termine einer gegebenenfalls notwendigen Aufnahmeprüfung ergeht ein gesondertes Schreiben.
8. Nachholtermin
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 22. bis 24. September 2015 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2015 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.
C) Schulen für Kranke
Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 16
Abschlussprüfung 2015 an
Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. März 2014 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.1 937
1. Die Abschlussprüfung 2015 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach |
Prüfungstermin |
Englisch, mündliche Prüfung |
Montag, 15. Juni 2015 bis Freitag, 19. Juni 2015 |
Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig) |
Montag, 15. Juni 2015 bis Donnerstag, 18. Juni 2015 |
Ersatzfremdsprache |
Freitag, 19. Juni 2015 |
Deutsch |
Montag, 22. Juni 2015 |
Englisch, schriftliche Prüfung |
Dienstag, 23. Juni 2015 |
Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig) |
Mittwoch, 24. Juni 2015 |
Mathematik (M-Zweig) |
Donnerstag, 25. Juni 2015 |
Betriebswirtschaft |
Freitag, 26. Juni 2015 |
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2. Für die Abschlussprüfung 2015 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2015 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
– Volkswirtschaft,
– ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
– ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 16
Woche des Waldes und Tag des
Baumes 2014
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 25. März 2014 Az.: VI.8-5 S 7400.22-4b.19 787
Die Schulen werden gebeten, den Schülern auch in diesem Jahr die Bedeutung des Waldes und seiner Lebewesen nahezubringen, diesmal insbesondere der Pilze:
Das Motto der Woche des Waldes 2014 lautet „Pilze“.
Pilze bieten ein enormes Potential in der Waldpädagogik und sind ein wichtiges Thema beim Rahmenthema Wald im Lehrplan der Jahrgangsstufe 3, für das Schüler und Lehrer ein großes Interesse und viel Begeisterung zeigen. Pilze faszinieren durch ihren Reichtum an Formen, an Farben und sogar an Gerüchen. Zur Lebenswelt von Kindern und Erwachsenen gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte: Etliche Pilzarten sind eine schmackhafte Bereicherung des Speiseplans, helfen z. B. als Hefen bei der Herstellung von Lebensmitteln oder dienen als Lieferant von Antibiotika dem Menschen medizinisch.
Ob als Zersetzer im Stoffkreislauf oder als wachstumsfördernder Symbiose-Partner von Bäumen – Pilze sind für den Wald unverzichtbarer Bestandteil des Ökosystems. Dennoch werden sie häufig übersehen – die meisten Arten leben versteckt und unscheinbar. Mit der diesjährigen Woche des Waldes wollen wir den vielseitigen Pilzen zu neuer Aufmerksamkeit verhelfen.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden vom 21. September bis 28. September 2014 bayernweit Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten, die Woche des Waldes wird – dem Thema geschuldet – in diesem Jahr ausnahmsweise in den Herbst verlegt.
Ergänzend zum Unterricht können die Schüler dabei die Leistungen des Waldes für Mensch, Biodiversität und Gesellschaft sowie seine nachhaltige Nutzung und Pflege besonders anschaulich bei einer Waldführung mit dem zuständigen Förster erleben. Die neue Handreichung „Pilze in der Waldpädagogik“ ist eine praktische Hilfe, das Thema und die Begeisterung für die Pilze im Wald auch ohne Expertenwissen zu vermitteln (abrufbar unter:
www.stmelf.bayern.de/wald/waldpaedagogik/index.php).
Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.
Mehr Informationen und das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind ebenfalls unter www.forst.bayern.de zu finden.
Der Aktionsrahmen zum „Tag des Baumes 2014“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) steht unter dem Motto:
„Pilze in unserem Wald“.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V. bietet Merkblätter zum Thema Waldpilze an, die ab April 2014 für schulische Zwecke gegen eine geringe Gebühr angefordert werden können. Über die Verteilung der Merkblätter an die Schülerinnen und Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst befürwortet wird, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 4 Abs. 2 GSO, § 4 Abs. 2 RSO, § 4 Abs. 2 GrSO, § 4 Abs. 2 MSO bzw. entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der übrigen Schularten).
Kontakt: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Bayern e. V.
Ludwigstraße 2
80539 München
Telefon: 089 284394
Telefax: 089 281964
E-Mail: sdwbayern@t-online.de
Internet: www.sdw-bayern.de
Bayerisches
Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Bayerisches
Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Georg Windisch
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 16
Besetzung von Funktionsstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. März 2014 Az.: VI.9-5 O 5121-6b.5 093
Folgende Funktionsstellen bei
Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind jeweils
zum
1. August 2014 zu besetzen:
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern
Fachreferent/Fachreferentin für Musik
Fachreferent/Fachreferentin für Physik
3. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz
Fachreferent/Fachreferentin Ethik
4. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Fachreferent/Fachreferentin Evangelische Religionslehre
Der Allgemeine Mitarbeiter bzw. die Allgemeine Mitarbeiterin sowie der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Besonderes Anforderungsprofil Allgemeiner Mitarbeiter/Allgemeine Mitarbeiterin bei dem Ministerialbeauftragten:
Dieser Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
1. Mitarbeit bei der Wahrnehmung schulaufsichtlicher Aufgaben durch den Ministerialbeauftragten. Hierzu gehören beispielsweise
– Beratung der Schulen in schulrechtlichen und -organisatorischen Fragen
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung der Schulleiter, insbesondere Vorbereitung und Dokumentation der Schulbesuche des Ministerialbeauftragten
– Auswertung von Leistungsergebnissen der Schulen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Schul- und Unterrichtsqualität
– Mitarbeit bei den Aufgaben, die der/die Ministerialbeauftragte im Rahmen der externen Evaluation wahrnimmt
– Durchführung von Umfragen bei den Gymnasien
– Überprüfung der Jahresberichte
– Behandlung von Aufsichtsbeschwerden
– Nachteilsausgleich
2. Mitwirkung bei der Planung von Direktorentagungen und Dienstbesprechungen der Fachreferenten
3. Mitwirkung bei der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen der Lehrkräfte
4. Erstellung von Redeentwürfen
5. Betreuung von Homepage und Gymnasialportal an der Dienststelle des/der Ministerialbeauftragten
6. Organisation und Durchführung der Prüfungen zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm sowie Betreuung sonstiger Programme zur Begabtenförderung
Voraussetzung für die Bewerbung sind deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen, mehrjährige Erfahrung an einer Schule, Grundkenntnisse im Schulrecht und im Bereich der Schulorganisation, Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich (einschließlich Content-Management-Systeme). Erwartet werden Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich rasch und umfassend in den Bereich der Dienststelle einzuarbeiten.
Für alle ausgeschriebenen Stellen gilt:
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Darüber hinaus soll der Bewerber bzw. die Bewerberin an einer Schule im Zuständigkeitsbereich des Bezirks des/der Ministerialbeauftragten, bei dem/der die Stelle, für die er/sie sich bewirbt, ausgeschrieben ist, beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden MB-Bezirk versetzen zu lassen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienräte und Studienrätinnen sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Wenn noch keine periodische Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin erfolgt ist, die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt, der Bewerber bzw. die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde, der Bewerber bzw. die Bewerberin mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen, betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, oder wenn sich die Leistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion wesentlich verändert haben, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen und beizufügen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2015/2016
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. April 2014 Az.: V.2-5 S 6301-5a.31 163
1. Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).
2. Anmeldung
Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
a) Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 11. Mai bis 15. Mai 2015;
b) Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 11. Mai bis 15. Mai 2015;
c) Schüler der Haupt-/Mittelschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 5. August 2015; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen
a) das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Haupt-/Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,
b) das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,
c) ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
d) ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.
3. Probeunterricht
Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet zu folgenden Terminen statt:
a) für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 19./20. und 21. Mai 2015,
b) in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens zwei Tagen.
4. Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.
5. Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens
18. Mai 2015
dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Pompejikurs 2014
des Deutschen Archäologischen Instituts Rom
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. April 2014 Az.: VI.3-5 P 5160.1-6.30 695
Das Deutsche Archäologische Institut Rom hält vom 20. bis zum 25. Oktober 2014 den traditionellen
POMPEJIKURS
für Lehrkräfte des Gymnasiums ab.
Der seit über hundert Jahren alljährlich durchgeführte Fortbildungskurs richtet sich an Lehrer mit den Fächern Latein, Griechisch, Geschichte oder Kunst, die bemüht sind, das Interesse der Schüler an der Kultur der Antike und an Archäologie durch entsprechende pädagogische Programme, Arbeitsgemeinschaften und Studienfahrten zu wecken, und sich hierfür in den antiken Stätten fortbilden wollen.
Der sechstägige Intensivlehrgang wird in Pompeji und in ausgewählten Städten des Golfs von Neapel unter der Führung von Fachwissenschaftlern des Instituts ausgerichtet. Das Programm des Kurses befasst sich mit Fragen der Alltagskultur, des Wohnens und des öffentlichen Lebens. Hierbei werden an den archäologischen Denkmälern Grundkenntnisse zur Architektur, zur künstlerischen Produktion und zur städtischen wie sozialen Organisation der römischen Zeit vermittelt. Gleichzeitig soll es reichlich Gelegenheit zum Dialog mit den beteiligten Wissenschaftlern geben. Von den Kursteilnehmern wird eine aktive Mitarbeit erwartet.
Die Zahl der Teilnehmer muss aus organisatorischen Gründen auf 20 beschränkt bleiben. An- und Abreise sowie die Hotelreservierung in Pompeji sind von den Kursteilnehmern selbst zu organisieren. Die hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls von den Teilnehmern getragen.
Für die Bewerbung bitten wir um Zusendung des ausgefüllten Bewerbungsbogens (online abrufbar unter www.dainst.org), eines Anschreibens und eines Lebenslaufes.
Einsendeschluss der Bewerbungen ist der 31. Mai 2014.
Fragen zum Kurs und den Bewerbungsmodalitäten beantworten Alessandra Ridolfi (alessandra.ridolfi@dainst.de)
und Dr. des. Christiane Nowak (christiane.nowak@dainst.de).
Deutsches Archäologisches Institut Rom
– Pompejikurs –
Via Curtatone 4D
I - 00185 Roma
Das Staatsministerium kann mit Rücksicht auf die Personallage nur wenige Lehrkräfte zu diesem Kurs beurlauben. Die Beurlaubung ist bis zum 1. Juli 2014 zu beantragen. Die Schulleitung nimmt zu dem Gesuch Stellung und bemerkt, ob eine fachliche Vertretung gewährleistet ist.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Ausschreibung einer
Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. April 2014 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.30 489
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgender Schule ab sofort zu besetzen:
Berufliche Oberschule Landsberg am Lech,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Ein Aufgabenschwerpunkt der Stelle liegt in der Weiterentwicklung und Pflege des Intranets mit integrierter webbasierter Notenverwaltung, der Anfertigung von Statistiken sowie in der Stundenplan-Arbeit. Erfahrungen und vertiefte Erkenntnisse in diesen Bereichen werden deshalb vorausgesetzt. Weiter wird mit Einführung der neuen Schulverwaltungssoftware (ASV) deren Implementierung und Betreuung zu den Aufgaben dieses Mitarbeiters/dieser Mitarbeiterin gehören.
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. April 2014 Az.: III.9-5 P 1132.1-1b.33 433
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 17. März 2014 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 12) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, die im Herbst 2015 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 6. Oktober 2014 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 27. Juni 2014 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung des Zweckverbands
Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein Landschulheim Kempfenhausen 82335 Berg
ab 1. August 2014
einen Internatsleiter/eine Internatsleiterin (Funktionenkatalog Nr. 9100, Funktionswertigkeit 1).
Das Landschulheim Kempfenhausen ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit beiden Profilen (ca. 680 Schüler/Schülerinnen).
Im Internat werden ca. 100 und in der offenen Ganztagsschule und der gebundenen Ganztagsschule ca. 85 Schüler/Schülerinnen betreut.
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit an einer Internatsschule. Voraussetzungen sind weiter Organisations- und Kommunikationskompetenz, Teamfähigkeit und Freude an pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 13 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes bewerben.
Ebenso in Betracht kommen Bewerber/Bewerberinnen mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und einschlägiger erfolgreicher beruflicher Tätigkeit.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Teilzeit ist nicht möglich.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Tel.: 089 278140-0, Fax: 089 278140-23, Homepage: www.bayern-internate.de, E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbungen beim Zweckverband: Zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
*
Ausschreibung der Konrektorenstelle
an der
Maria-Ward-Mädchenrealschule der Erzdiözese
München und Freising, München Berg am Laim
Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 2 Fachoberschulen mit insgesamt mehr als 12.000 Schülerinnen und Schülern. Diese Schulen leisten einen wichtigen Beitrag für die christlich geprägte Bildung und Erziehung junger Menschen.
An folgender Schule ist zum 1. August 2014 eine Leitungsposition neu zu besetzen:
Maria-Ward-Mädchenrealschule
in Berg am Laim in München
Konrektorin/Konrektor
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht;
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten;
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie;
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags;
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089 2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 9. Mai 2014 unter Angabe der Referenznummer 67-14 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
*
Ausschreibung der Schulleiterstelle am A. B. von
Stettenschen Institut in Augsburg
Die Anna Barbara von Stettenschen Stiftungen sind öffentliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts, gehören dem Diakonischen Werk und der Evangelischen Schulstiftung in Bayern an und sind Träger des A. B. von Stettenschen Instituts, eines Gymnasiums und einer Realschule für Mädchen. Beide Schulen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen.
Zum 16. Februar 2015 ist die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
Die Schulleiterin/Der Schulleiter untersteht der Administration der A. B. von Stettenschen Stiftungen und ist Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter von rund 90 verbeamteten oder angestellten Lehrkräften beider Schulen, wobei die administrative Leitung der Realschule einer Realschulrektorin übertragen ist. Die Schulleiterin/Der Schulleiter vertritt beide Schulen gegenüber der Öffentlichkeit, der Kirche und der staatlichen Schulaufsicht.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die der Evangelisch-Lutherischen Kirche angehört, in deren Glaubenstraditionen beheimatet ist und sich der Förderung des evangelischen Profils der beiden Schulen verpflichtet fühlt. Die freie Trägerschaft des A. B. von Stettenschen Instituts erfordert neben strategischem Denken bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Schule auch Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 16 BBesG bewertet und mit der Berufsbezeichnung Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor im Kirchendienst verbunden. Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Befähigung zum gymnasialen Lehramt in Bayern ab Besoldungsstufe A 14 bzw. ab einer vergleichbaren Einstufung. Sofern die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt sind, kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern erfolgen. Eine Beurlaubung aus dem Schuldienst des Freistaats Bayern ist grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15. Juni 2014 an die Vorsitzende der Administration der A. B. von Stettenschen Stiftungen, Frau Stadtdekanin Kasch, Am Katzenstadel 18, 86152 Augsburg. Über die Besetzung der Stelle entscheidet die Administration.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Stadtdekanin Kasch (0821 450175110), der Schulleiter Herr OStD i. K. Schröder (0821 5010730) und die Geschäftsführerin Frau Leis (0821 5010760) gern zur Verfügung.
Informationen über die Schulen finden Sie auch unter www.stetten-institut.de.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________