Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 7* Ausgegeben in München am 2. Juni 2014 Jahrgang 2014
Inhalt
Einrichtung von Einführungsklassen
im Schuljahr 2014/2015
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. April 2014 Az.: VI.3-5 S 5401.1-6b.30 696
Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die nach dem Besuch des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.
Im Schuljahr 2014/2015 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:
König-Karlmann-Gymnasium Altötting
Maria-Ward-Gymnasium Altötting
Spessart-Gymnasium Alzenau
Max-Reger-Gymnasium Amberg
Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach
Theresien-Gymnasium Ansbach
Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
Holbein-Gymnasium Augsburg
Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
Karlsgymnasium Bad Reichenhall
Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz
Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg
Maria-Ward-Gymnasium Bamberg
Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
Aventinus-Gymnasium Burghausen
Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
Robert-Schuman-Gymnasium Cham
Gymnasium Casimirianum Coburg
Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf
Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
Gymnasium Feuchtwangen
Herder-Gymnasium Forchheim
Gymnasium Freyung
Gymnasium Friedberg
Hardenberg-Gymnasium Fürth
Gymnasium Füssen
Max-Born-Gymnasium Germering
Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
Dossenberger-Gymnasium Günzburg
Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Gymnasium Herzogenaurach
Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof
Gesamtschule Hollfeld
Apian-Gymnasium Ingolstadt
Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Allgäu-Gymnasium Kempten
Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach
Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg
Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Albertus-Gymnasium Lauingen
Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Gymnasium Lindenberg
Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt
Vöhlin-Gymnasium Memmingen
Asam-Gymnasium München
Erasmus-Grasser-Gymnasium München
Gisela-Gymnasium München
Rupprecht-Gymnasium München
Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München
Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München
Städt. Theodolinden-Gymnasium München
Staffelsee-Gymnasium Murnau
Descartes-Gymnasium Neuburg
Laurentius-Gymnasium Neuendettelsau
Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt/Aisch
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm
Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen
Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
Städt. Joh.-Scharrer-Gymnasium Nürnberg
Städt. Peter-Vischer-Schule Nürnberg – Gymnasium
Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg
Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
Gymnasium Leopoldinum Passau
Gymnasium Pfarrkirchen (mit staatlichem Schülerheim)
Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach
Goethe-Gymnasium Regensburg
Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach
Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Gymnasium Roth
Welfen-Gymnasium Schongau
Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
Emil-v.-Behring-Gymnasium Spardorf
Ludwigsgymnasium Straubing
Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
Chiemgau-Gymnasium Traunstein
Senefelder-Schule Treuchtlingen
Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
Humboldt-Gymnasium Vaterstetten
Gymnasium Veitshöchheim
Dominicus-v.-Linprun-Gymnasium Viechtach
Gymnasium Waldkraiburg
Augustinus-Gymnasium Weiden
Gymnasium Wertingen
Röntgen-Gymnasium Würzburg
St. Ursula-Schule Würzburg – Gymnasium
Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel
Gymnasium Zwiesel
Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).
Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.
Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 27. Juli 2014 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Mai 2014 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.40 824
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgender Schule ab 1. August 2014 zu besetzen:
Berufliche Oberschule Fürth,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Das Aufgabenspektrum dieser Stelle umfasst insbesondere die Erstellung der Stunden- und Vertretungspläne sowie die Pflege und den Einsatz der Schulverwaltungsprogramme (WinLD und WinSD). Vertiefte EDV-Kenntnisse werden daher vorausgesetzt.
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Mai 2014 Az.: VI.2-5 P 5160.9-6b.46 661
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) führt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auch im Schuljahr 2014/15 in München und Heilsbronn jeweils vier eintägige Fortbildungsveranstaltungen durch. Dabei werden Grundkenntnisse vermittelt, die zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht an bayerischen Gymnasien notwendig sind.
Die Seminartage richten sich insbesondere an
– Pfarrerinnen und Pfarrer, die erstmalig Religionsunterricht am Gymnasium – auch nebenberuflich – erteilen,
– Religionslehrkräfte mit außerbayerischer Zweiter Staatsprüfung, die neu in den bayerischen Gymnasialdienst eintreten,
– alle Religionslehrkräfte, die nach längerer Pause wieder am Gymnasium Unterricht erteilen.
Programm und Termine:
Erster Seminartag:
München: Freitag, 26. September 2014
Heilsbronn: Donnerstag, 25. September 2014
Das Profil des Faches Evangelische Religionslehre im Zusammenhang mit den „Leitlinien“; Lehrplan; Lehrbücher und Arbeitshilfen für den evangelischen Religionsunterricht
Zweiter Seminartag:
München: Mittwoch, 15. Oktober 2014
Heilsbronn: Montag, 3. November 2014
Lernzielkontrolle, Leistungserhebungen und -bewertung im evangelischen Religionsunterricht: grundsätzliche Überlegungen und Behandlung konkreter Beispiele
Dritter Seminartag:
München: Dienstag, 25. November 2014
Heilsbronn: Dienstag, 2. Dezember 2014
Selbstverständnis der Religionslehrerin/des Religionslehrers; ihre/seine Rolle an der Schule. – Disziplin und Unterricht. – Grundkenntnisse schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG, LDO, GSO) – Didaktisch-methodische Grundfragen
Vierter Seminartag:
München: Dienstag, 13. Januar 2015
Heilsbronn: Mittwoch, 7. Januar 2015
Evangelische Religionslehre als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach: Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung und des Colloquiums, jeweils mit konkreten Beispielen.
Tagungsdauer: jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr
Tagungsort München: Dienstgebäude der ELKB, Marsstraße 19, großer Sitzungssaal (EG), Leitung: StDin Ingrid Grill-Ahollinger
Tagungsort Heilsbronn: Religionspädagogisches Zentrum der ELKB, Neue Abtei, Leitung: StDin Erna Haag
Auskünfte und Anmeldungen direkt bei den zuständigen Fachberaterinnen:
Für Südbayern:
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München, Tel.: 089 5595-615, Fax: 089 5595-8615, E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de
Für Nordbayern:
StDin Erna Haag, Platen-Gymnasium, Bahnhofsplatz 15, 91522 Ansbach, Tel.: 0981 5073, Fax: 0981 96634; privat: Tel.: 09845 405, Fax: 09845 987647, E-Mail: ernahaag@gmx.de
Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Die Fahrt wird bei staatlichen Lehrkräften als Fortbildungsreise im Sinne des Art. 24 Bayerisches Reisekostengesetz anerkannt. Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von den Lehrkräften bei der zuständigen Reisekostenstelle mit einer Kopie des Einladungsschreibens einzureichen (Kap. 0504 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72). Bei Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie bei Kauf einer DB-Karte (2. Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302. Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Mai 2014 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.47 869
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Freising ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Stellen
für Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Mai 2014 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.11 593
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters bzw. der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Bad Aibling
An der Berufsschule werden gewerbliche Klassen geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit insgesamt 1.051 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 73 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim
Die Berufsschule Kelheim mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen (1.415 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 40 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) ist mit der Fachoberschule (343 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), der Berufsoberschule (122 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und der Wirtschaftsschule Abensberg (26 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. Der Schule angegliedert ist zudem die Außenstelle Mainburg.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Würzburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 474 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) 152 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle an der Fachoberschule und Berufsoberschule kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als achtzehn Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Mai 2014 Az.: III.6-5 P 4113-5b.50 684
Zum 1. September 2014 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Leitung des
Referats 2.4 Biologie/Chemie
– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 15, ist möglich.
Das Referat nimmt schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:
– Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Präsenz- und Onlinelehrgängen (Blended Learning) unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
– Zielgruppen der Lehrgänge: Lehrkräfte und Seminarlehrkräfte Biologie und Chemie an Realschulen, an Gymnasien und beruflichen Schulen, bei Bedarf auch an der Grundschule/Mittelschule
– Durchführung von Aussprachen und Koordinierungstagungen
– Fachliche Zuständigkeit für die Sicherheit im Chemieunterricht
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
– Betreuung der Chemie- und Biologiesammlung sowie der Fachräume der Akademie Dillingen
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Fakultas Biologie und Chemie für das Lehramt an Gymnasien, die jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen (2,50 und besser sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Staatsprüfung) verfügen. Die Bewerber sollen Erfahrungen in der Lehrerfortbildung vorweisen können sowie hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gesammelt haben.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
− ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
− Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens
− Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit
− Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
− Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens III.6-5 P 4113-5b.50 684 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Direktor Dr. Paul Olbrich
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat III.6
Salvatorstraße 2
80333 München.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Besetzung einer Abordnungsstelle
im Haus der Bayerischen Geschichte
Zum 1. September
2014 ist im Haus der Bayerischen Geschichte eine ganze Mitarbeiterstelle (Vollzeit)
der BesGr.
Die Abordnung ist zunächst auf ein Jahr befristet (Verlängerung auf max. fünf Jahre möglich).
Das Haus der Bayerischen Geschichte (Augsburg) ist Teil des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Es hat die Aufgabe,
– die geschichtliche und kulturelle Vielfalt Bayerns allen Bevölkerungsschichten, vor allem der jungen Generation, in allen Landesteilen zugänglich zu machen,
– die Gesamtstaatlichkeit Bayerns und die Entwicklung von Staat und Gesellschaft bis zur Gegenwart im historisch-politisch-kulturellen Rahmen darzustellen,
– das Geschichtsbewusstsein zu fördern und zu pflegen und dadurch das geschichtliche Erbe für die Zukunft des Freistaats Bayern im deutschen und europäischen Rahmen fruchtbar zu machen.
Diese Aufgaben werden vor allem durch Ausstellungen (die jährlich stattfindenden Bayerischen Landesausstellungen und Wanderausstellungen in allen Landesteilen) sowie durch Veröffentlichungen, Vorträge, Tagungen, Medienangebote, Zeitzeugenprojekte und den Aufbau eines Bildarchivs zur bayerischen Geschichte erfüllt. Weitere Informationen sind dem Internetauftritt des Hauses der Bayerischen Geschichte zu entnehmen (www.hdbg.de).
Aufgabenbeschreibung:
– Mitwirkung bei der Bayerischen Landesausstellung 2017 zum Thema „Ritter, Bauern, Lutheraner“: Konzeptarbeit, Erarbeitung von Inhalten der Ausstellung, Entwicklung eines didaktischen/pädagogischen Angebots insbesondere für Schulen, Durchführen von Lehrerfortbildungen und anderen Multiplikatorenveranstaltungen, Betreuung der Ausstellung vor Ort.
– Betreuung und Weiterentwicklung von Angeboten des Hauses der Bayerischen Geschichte für Schulen wie Schulprojekte, Unterrichtsmaterialien, Internetangebote, Geschichte frei Haus.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern, in Fächerverbindungen mit dem Fach Geschichte
– Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser
– Überdurchschnittliche Dienstliche Beurteilung
– Erfahrungen im außerschulischen Bildungsbereich erwünscht
Überfachliche Qualifikationen:
– Teamfähigkeit
– Überzeugendes Auftreten
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und interdisziplinärem Denken und Handeln
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Wolf
(Tel.: 0821 3295-116,
E-Mail: peter.wolf@hdbg.bayern.de)
zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens A 1-M 1319-A 1/6 209 auf dem Dienstweg zu richten an das
Bayerische Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat A 1
Salvatorstraße 2
80333 München.
Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist für die Bewerberin/den Bewerber eine Anlassbeurteilung beizufügen. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamtinnen und Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis). Die Stelle kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
In Frage kommende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch in das Haus der Bayerischen Geschichte (Zeuggasse 7, 86150 Augsburg) eingeladen.
*
Besetzung einer Stelle am Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung
Zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.
Referat GMF 1 Mathematik Grundschule
Aufgabenbeschreibung:
Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Mathematik an der Grundschule. Zur Aufgabe des Referats gehören außerdem fachunabhängige Themen aus dem Bereich der Grundschule.
Hierzu gehört im Einzelnen:
– Fragen zur Mathematik an der Grundschule
– Implementierung des LehrplanPLUS Grundschule einschließlich der Erstellung von Materialien im Bereich der Mathematik
– Mitwirkung bei VERA 3 Mathematik
– SINUS an Grundschulen (bzw. Nachfolgeprojekt)
– Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern
– Fragen zu Übertritten von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule und von der Grundschule in weiterführende Schulen
– Inklusion an Grundschulen
– Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
– Kooperation mit dem Institut für Frühpädagogik
– Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt Grundschule
– eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
– Studium des Faches Mathematik, bevorzugt als Unterrichtsfach
– fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen
– deutlich überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn IR Karl Rauscheder (Mailadresse: karl.rauscheder@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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