Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 10* Ausgegeben in München am 28. Juli 2014 Jahrgang 2014
Inhalt
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Einstufungsprüfung 2015
zur Aufnahme in die Fachakademie für
Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9202-8-7a.55 800
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.
2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).
3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2015 ist bis spätestens 27. Februar 2015 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
5. Die Einstufungsprüfung 2015 findet am
Mittwoch, den 11. März 2015,
zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch: 9.30 bis 12.30 Uhr
Sozialkunde/
Geschichte: 14.00 bis 15.30 Uhr.
6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle/
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Juni 2014 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.63 482
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ an der Regierung von Mittelfranken wird ausgeschrieben.
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie über mehrjährige Erfahrungen in der Personalplanung, dem Personalmanagement, der Personalversorgung sowie der Schulorganisation aus dem Bereich der öffentlichen Grund- und Mittelschulen verfügen.
Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Mittelfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
– Organisation und Beaufsichtigung der Klassenbildung und des Unterrichtsbetriebs
– Fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter
– Personalplanung und Personalzuweisung
– Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen
– Datenverarbeitung in der Schulverwaltung und Schulaufsicht (u. a. Einführung von ASD-neu)
– Statistiken zum Unterrichtsbetrieb
– Herausgabe des Amtlichen Schulanzeigers
Vorausgesetzt für die Stelle der Sachgebietsleitung werden:
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft zu selbstständigem Arbeiten
– Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
– Hohe Beratungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Holzkirchen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Juni 2014 Az.: V.4-5 O 6210 H 18-5a.62 688
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Holzkirchen den Schulnamen
Oberland-Realschule
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 10. April 2015 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 30
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Juni 2014 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.66 154
Im Februar 2015 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214), durchgeführt.
I.
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. - die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
- zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst Februar 2015 beginnt am 16. Februar 2015 und endet am 17. Februar 2017.
Letzter Meldetag ist der 16. September 2014.
2. Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 30
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. Juli 2014 Az.: V.1-5 S 6154-PRA.63 718
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2014/2016 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2016 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 10. November 2014 bis 6. Februar 2015 an der Seminarschule,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 16. März 2015 bis 3. Juli 2015 an der Seminarschule,
– die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 22. Februar 2016 bis 29. April 2016 an der Einsatzschule,
– das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 18. Januar 2016 bis 5. Februar 2016 an der Seminarschule und
– die mündliche Prüfung in der Zeit vom 25. April 2016 bis 13. Mai 2016 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2014/2016, die eine Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) sowie 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2016 nehmen auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2015 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2015/2017 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2014/2016 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 18. Dezember 2015,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2016 bis 18. März 2016.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2015 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2015 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 22. Februar 2016 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 4. April 2016 bis 6. Mai 2016 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber
1. sich bis spätestens 28. September 2015 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2015 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
2. der Meldung eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und ggf. eine Bescheinigung über eine Personenstandsänderung (z. B. Heiratsurkunde) beifügen und
3. mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat III.1, zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 29. Februar 2016 bis 22. April 2016 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2015 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 30
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. Juli 2014 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.17 388
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Dingolfing-Landau ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Juli 2014 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.67 795
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgender Schule ab sofort zu besetzen:
Berufliche Oberschule für Technik München,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. Juli 2014 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.67 526
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen Bayern (Leitender Seminarvorstand) ist mit Wirkung vom 14. Februar 2015 zu besetzen.
Das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Bayern ist für die Ausbildung der Studienreferendare für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern zuständig und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unmittelbar nachgeordnet. Es hat seinen Sitz in München und eine Dienststelle in Nürnberg. Der Leitende Seminarvorstand ist Dienstvorgesetzter der Seminarvorstände sowie der an das Studienseminar abgeordneten Seminarlehrkräfte. Er regelt die Organisation des Studienseminars und in seinem Zuständigkeitsbereich die des Vorbereitungsdienstes. Er ist als Leiter des Staatlichen Studienseminars für die systematische Qualitätsentwicklung im Vorbereitungsdienst verantwortlich und hat die Fachaufsicht über die Abteilung IV des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern inne. Der Leitende Seminarvorstand arbeitet mit den für die Ausbildung zum Lehramt an beruflichen Schulen relevanten Lehrstühlen der bayerischen Universitäten zusammen und ist verantwortlich für die Gestaltung und Weiterentwicklung des „Universitätsschulkonzeptes“, insbesondere kooperiert er hierbei mit vom Staatsministerium bestimmten beruflichen Schulen („Universitätsschulen“) bei der Gestaltung der Praxisanteile während der universitären Lehramtsausbildung.
Die Stelle ist derzeit in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie umfangreiche Führungserfahrung als Leiter oder Leiterin einer beruflichen Schule bzw. eines beruflichen Schulzentrums in Bayern und Erfahrungen in der Lehrerbildung nachweisen und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Statusamt A 16 befinden.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs ggf. über den für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Dienstvorgesetzten, der eine Stellungnahme erstellt, im Staatsministerium einzureichen. Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. Juli 2014 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.74 202
A) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Dingolfing
Die Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen und der Außenstelle in Landau an der Isar besuchen derzeit 2 242 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 33 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Scheinfeld
Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Agrarwirtschaft und Ernährung/Hauswirtschaft besuchen derzeit 36 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 16 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen (Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft). Die Berufsschule ist mit der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (75 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), Berufsfachschule für Kinderpflege (100 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und der Berufsfachschule für Sozialpflege (45 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
B) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule II Coburg mit Staatlicher Wirtschaftsschule Coburg-Cortendorf
Die Berufsschule mit kaufmännischen Klassen (mit derzeit 1 308 Teilzeitschülern und Teilzeitschülerinnen) wird in Personalunion mit der Wirtschaftsschule (223 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) geführt. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin der Schulleiterin wird für die Wirtschaftsschule zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Höchstädt an der Donau
Die Berufsschule mit gewerblichen und agrarwirtschaftlichen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege sowie der Fachschule (Technikerschule) für Umwelttechnik und regenerative Energien organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 960 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 20 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsfachschulen insgesamt 164 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und die Fachschule 26 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird schwerpunktmäßig für die Berufsfachschulen zuständig.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
3. Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel
Die Berufsschule ist mit der Wirtschaftsschule, der Fachschule (Technikerschule) für Steintechnik, der Fachoberschule und Berufsoberschule sowie der Berufsfachschule für Hauswirtschaft des Landkreises Wunsiedel organisatorisch verbunden und wird von einem Schulleiter geführt. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird für die Berufliche Oberschule, Fachoberschule und Berufsoberschule zuständig sein. An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 276 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung) 80 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
C) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 14. Februar 2015 zu besetzen:
Berufliche Oberschule München – Wirtschaft, Staatliche Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Staatliche Berufsoberschule für Wirtschaft und Verwaltung München sowie Staatliche Wirtschaftsschule München
Die Berufliche Oberschule München – Wirtschaft ist mit der Wirtschaftsschule (derzeit 272 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden und wird von einer Schulleitung geführt. An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 835 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung) 387 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
D) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 14. Februar 2015 zu besetzen:
Staatliche Wirtschaftsschule Eschenbach
Die zwei- und vierstufige Wirtschaftsschule besuchen derzeit 277 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Bewerber und Bewerberinnen für die Stellen an den Wirtschaftsschulen sollen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen und über Erfahrungen mit der Wirtschaftsschule verfügen. Es kommen für die Wirtschaftsschule aber auch staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; für diese Lehrkräfte ist jedoch Unterrichtserfahrung an einer Wirtschaftsschule Voraussetzung. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin und des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Washington, Washington USA
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 29. August 2014
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 460
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Abitur (Reifeprüfung)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Deutsche Schule Guatemala, Guatemala
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 29. August 2014
Gegliederte Begegnungsschule/berufsbildender Zweig (IVP)
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 887
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
3. Deutsche Schule Mexiko-Stadt
(Lomas Verdes)
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 29. August 2014
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 784
Deutsches Sprachdiplom I und II
Hochschulreifeprüfung
Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
4. Colégio Visconde de Porto Seguro I
Sao Paulo, Brasilien
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 29. August 2014
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl Deutsche Abteilung: 540
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Hochschulreifeprüfung
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Internationale Schule Doha, Katar
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 29. August 2014
Deutschsprachige Schule im Aufbau
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 155
Abschlüsse der Sekundarstufe I (der Antrag befindet sich im Genehmigungsverfahren)
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate im Aufbau
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Deutsche Schule Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2014
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 116
Abschlüsse der Sekundarschule I
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
3. Deutsche Internationale Schule Kapstadt, Südafrika
Arbeitsbeginn: 1. Juli 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 29. August 2014
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 802
Deutsche internationale Abiturprüfung
Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit international anerkannter Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
4. FEDA Madrid, Spanien (Formación Empresarial Dual Alemana)
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 29. August 2014
Deutsche Auslandsberufsschule
Klassenstufen: 2 (1. und 2. Ausbildungsjahr)
Schülerzahl: 86
Abschlussprüfungen:
Industriekauffrau/Industriekaufmann
Kauffrau/Kaufmann für Spedition- und Logis-tikdienstleistung
Técnica en Comercio/Técnico en Comercio
Qualifikation
Diplomhandelslehrerinnen/Diplomhandelslehrer mit Unterrichtserfahrung in mindestens einem der genannten Ausbildungsberufe
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Leitungserfahrungen an einer beruflichen Schule und überdurchschnittliches persönliches und berufliches Engagement sind erwünscht.
Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgelt-gruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Moskau, Russland
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2014
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 435
Abitur (Reifeprüfung)
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Deutsche Schule Thessaloniki, Griechenland
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2014
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 527
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Abitur (Reifeprüfung)
Landeseigener Sekundarabschluss mit Ergänzungsprüfung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
3. Deutsche Höhere Privatschule Windhuk, Namibia
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2014
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 996
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Abitur (Deutsche Internationale Abiturprüfung)
Landeseigener Sekundarabschluss
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind gewünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgelt-gruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
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