Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 11* Ausgegeben in München am 19. August 2014 Jahrgang 2014
Inhalt
Vorbereitungsdienste für das
Lehramt an Gymnasien 2015 I und 2015 II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. Juni 2014 Az.: III.1-5 S 5111-PRA.53 419
Im Jahr 2015 werden Vorbereitungsdienste (2015 I und 2015 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl S. 477), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK), eingerichtet.
1. Voraussetzungen
für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum
Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) die Erste
Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S.
180), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, BayRS
2038-3-4-6-1-UK), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657, BayRS
2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren
Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der
Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an
Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
b) die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
c) die für den
Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
a) Dauer und Meldeschluss
− Der Vorbereitungsdienst 2015 I beginnt am 16. Februar 2015 und endet am 17. Februar 2017.
Letzter Meldetag ist der 23. September 2014.
−
Der
Vorbereitungsdienst 2015 II beginnt am 16. September 2015 und endet am 11.
September 2017.
Letzter Meldetag ist der 16. April 2015.
b) Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen
an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu
richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden
Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die
Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit
der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch
das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die
benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,
Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten
Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst
abgeleitet werden.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 33
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Juli 2014 Az.: VII.7-5 P 9070-7.17 393
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.3 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Ernährung und Versorgung“ an der Regierung von Oberbayern ist ab dem 1. August 2014 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 42.3 an der Regierung von Oberbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1. Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten hauswirtschaftlichen, sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien sowie über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
2. Beratung der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
3. Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung der unter Nr. 1 genannten privaten beruflichen Schulen
4. Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten privaten und kommunalen beruflichen Schulen
5. Feststellung der pädagogischen Eignung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
6. Schulische Angelegenheiten der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
7. Prüfungsvorsitz an den unter Nr. 1 genannten staatlich genehmigten beruflichen Schulen
8. Schulfachliche Stellungnahme zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen
9. Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung, bevorzugt in Gesundheits- und Pflegewissenschaft in Betracht.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtsdienst an. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern, Frau Bereichsleiterin Anneliese Willfahrt, einzureichen.
Die Regierung von Oberbayern sichtet die eingegangenen Bewerbungen und legt sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung vor.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Passau
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Juli 2014 Az.: V.4-5 O 6210 P 2-5a.67 324
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Passau den Schulnamen
Dreiflüsse-Realschule
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 1. August 2014 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 33
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Juli 2014 Az.: IV.3-5 P 7001.1.7-4b.67 520
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Verwendung der Verfassungsschutzberichte
im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Juli 2014 Az.: III.7-5 L 0504.1-1a.51 759
Der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr herausgegebene Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 kann unter den Internetadressen
http://www.innenministerium.bayern.de und
http://www.verfassungsschutz.bayern.de
eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Lehrkräfte werden gebeten, den Verfassungsschutzbericht Bayern 2013 in geeigneter Weise in den Unterricht einzubeziehen. Zur Behandlung ausgewählter Themen im Rahmen des Lehrplans können vor allem in Fächern der politischen Bildung bei Bedarf Druckfassungen (ggf. im Klassensatz) beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Sachgebiet Verfassungsschutz, Odeonsplatz 3, 80539 München angefordert oder direkt unter http://www.innenministerium.bayern.de/service/publikationen/ (Thema Verfassungsschutz) online bestellt werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Referentenstelle an
der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Juli 2014 Az.: VII.7-5 P 9070-7.17 396
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
− Schulaufsicht über die folgenden Schulen:
− Berufsfachschulen für Berufe des Gesundheitswesens (Pflegeberufe)
− Fachschulen für Familienpflege, Heilerziehungspflege, Heilerziehungspflegehilfe
− Berufsfachschulen für Kinderpflege, Ernährung und Versorgung und Sozialpflege
− Fachakademien für Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Ernährungs- und Versorgungsmanagement
− Mitwirkung bei der Schulentwicklung, insbesondere der Externen Evaluation und dem Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen
− Sozialkundeunterricht, Religionslehre und Ethik an beruflichen Schulen
− Schulsport
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte über ausgeprägte Teamfähigkeit, gute IT-Kenntnisse und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen und mit den Themen Schulentwicklung und QM-Arbeit vertraut sein. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte über Erfahrungen im Bereich der Schulaufsicht verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt in der Fachrichtung Sozialpädagogik, möglichst mit dem Zweitfach Sozialkunde oder Religionslehre in Betracht.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtsdienst an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 42.2 einzureichen.
Die Regierung von Mittelfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. Juli 2014 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7a.67 641
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung − FakO).
2. Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“/zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin“
2.1 Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 68 Abs. 3 FakO).
2.2 „Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ (Bewerber/Bewerberinnen, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 37 FakO erfüllen.
„Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.
Darüber hinaus haben sie in den Fächern
– Rechnungswesen,
– Recht,
– Wirtschaftsmathematik mit Statistik,
– Englisch
(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 68 Abs. 4 FakO).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“/„andere Bewerberin“ ist bis spätestens 1. März 2015 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“/die „andere Bewerberin“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 9. Juni bis 12. Juni 2015 nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Dienstag, 9. Juni 2015 |
Betriebswirtschaft |
180 Minuten |
Mittwoch, 10. Juni 2015 |
Volkswirtschaft |
120 Minuten |
Donnerstag, 11. Juni 2015 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach I |
150 Minuten |
Freitag, 12. Juni 2015 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II |
150 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“/„anderen Bewerberinnen“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“/„anderen Bewerberinnen“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 33
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Sofia, Bulgarien
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2014
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 214
Abitur (Reifeprüfung)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Engeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule – Colegio Andino Bogotá, Kolumbien
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2014
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1674
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom I und II
Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Engeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Ausschreibung der Stelle der Schulleiterin/
des Schulleiters an der Realschule der Maria-Ward-Stiftung in Aschaffenburg
An der Realschule der Maria-Ward-Stiftung in Aschaffenburg ist zum 14. Februar 2015 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
Die staatlich anerkannte Maria-Ward-Realschule in Aschaffenburg führt einen kaufmännischen, sprachlichen und hauswirtschaftlichen Zweig. Der Maria-Ward-Schule ist neben der Realschule auch ein Gymnasium im gleichen Schulkomplex angegliedert. Zusätzlich besteht eine offene Ganztagsbetreuung. An der Realschule werden derzeit 514 Schülerinnen von 29 Lehrkräften unterrichtet.
Der Schulträger sucht eine verantwortungsbewusste, katholische, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung sind erwünscht. Bereitschaft zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Leitung des angegliederten Gymnasiums, dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern wird erwartet.
Die Identifikation mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft, mit Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind vorausgesetzt.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 15. Oktober 2014 erbeten an die Maria-Ward-Stiftung, Brentanoplatz 8/10, 63739 Aschaffenburg. Rückfragen sind möglich unter 06021 3136-15 oder zimlich@mws-ab.de.
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Ausschreibung der Stelle der Schulleiterin/
des Schulleiters am Gymnasium der Maria-Ward-Stiftung in Aschaffenburg
Am Gymnasium der Maria-Ward-Stiftung in Aschaffenburg ist zum 14. Februar 2015 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
Das staatlich anerkannte Maria-Ward-Gymnasium in Aschaffenburg führt einen sprachlichen, einen naturwissenschaftlich-technologischen und einen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweig mit sozialwissenschaftlichem Profil. Der Maria-Ward-Schule ist neben dem Gymnasium auch eine Realschule im gleichen Schulkomplex angegliedert. Zusätzlich besteht eine offene Ganztagsbetreuung. Am Gymnasium werden derzeit 545 Schülerinnen von 65 Lehrkräften unterrichtet.
Der Schulträger sucht eine verantwortungsbewusste, katholische, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Gymnasien in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung sind erwünscht. Bereitschaft zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Leitung der angegliederten Realschule, dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern wird erwartet.
Die Identifikation mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft, mit Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind vorausgesetzt.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 15. Oktober 2014 erbeten an die Maria-Ward-Stiftung, Brentanoplatz 8/10, 63739 Aschaffenburg. Rückfragen sind möglich unter 06021 3136-15 oder zimlich@mws-ab.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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