Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 13 Ausgegeben in München am 29. September 2014 Jahrgang 2014
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. August 2014 Az.: VI.6-BS9506-9-7b.77 196
1. Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2014/2015 nach folgendem Zeitplan statt:
Dienstag, 9. Juni 2015 |
Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr |
Mittwoch, 10. Juni 2015 |
Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr |
Donnerstag, 11. Juni 2015
------------------------ (nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen)
------------------------
|
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache -------------------------- Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der 2. Ersten Fremdsprache -------------------------- Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre für Euro-Korrespondenten |
9.45 bis 11.15 Uhr
------------------- 8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr
------------------- 8.15 bis 9.45 Uhr
|
Freitag, 12. Juni 2015
(nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen) ------------------------
|
Fachübersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache
-------------------------- Aufgabe aus der Außenwirtschaft für Euro-Korrespon-denten
Aufgabe aus dem Rechnungswesen für Euro-Korrespondenten |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr
------------------- 8.15 bis 9.45 Uhr
10.15 bis 11.15 Uhr |
2. Für die Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:
2.1 Die
Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und
Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen
für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl S. 419, KWMBl I
S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVBl S. 641,
KWMBl I
2.2 Die Abschlussprüfungen 2015 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.
2.3 „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2015 zu beantragen.
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.
2.4 Die
Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem
Staatsministerium bis
2.5 Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 39
Staatliche Prüfung für
Übersetzer
und Dolmetscher 2015
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. August 2014 Az.: VI.6-BS9500-9-7b.109 602
I.
Die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch wird für das Schuljahr 2014/15 ab Mai 2015 als staatliche Abschlussprüfung an den Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern nach der Schulordnung für die Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern (FakOÜDol) vom 10. August 1987 (GVBl S. 278), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. März 2013 (GVBl S. 235), durchgeführt.
Bewerber für die Zulassung zur Prüfung in einer dieser Sprachen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, melden sich als „andere Bewerber“ bis spätestens 15. Januar 2015 (Poststempel) an einer der nachstehend genannten Fachakademien an, die die Prüfung in der gewünschten Fremdsprache und dem gewünschten Fachgebiet anbietet:
– Fachakademie für
Übersetzen und Dolmetschen des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München,
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S), Italienisch (I), Russisch (R)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften (nur für E, F, I)
Technik (nur für E, S, I, R)
Rechtswesen (nur für E, F, S, I)
Naturwissenschaften (nur für E)
– Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde, Hindenburgstraße 42, 91054 Erlangen, Tel.: 09131 81293-30
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Russisch (R), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Technik (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften (nur für E, F, S)
Rechtswesen (nur für E)
– Fachakademie für
Übersetzen und Dolmetschen der Würzburger Dolmetscherschule GmbH, Paradeplatz
4,
Sprachen: Englisch (E), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft
Naturwissenschaften (nur für E)
– Fachakademie für
Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen-Berufe GmbH,
Rathausplatz 2,
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
– Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Fremdspracheninstituts der Landeshauptstadt München, Amalienstraße 36, 80799 München, Tel.: 089 233416-50
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Technik (nur für E, S)
– Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Ingolstadt, Esplanade 36, 85049 Ingolstadt, Tel.: 0841 17001
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
– Fachakademie für
Übersetzen und Dolmetschen d. Euroakademie Bamberg, Ludwigstraße 25, 96052
Bamberg,
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
– Staatliche Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Weiden, Stockerhutweg 52, 92637 Weiden, Tel.: 0961 206215
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
Termin der schriftlichen Prüfung:
5./6./7. Mai 2015
Termin der mündlichen Prüfungen:
im Juni/Juli 2015,
für „andere Bewerber“ u. U. im
September/
Oktober 2015
II.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bietet im Jahr 2015 gleichzeitig die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den selteneren Sprachen Chinesisch, Dänisch, Finnisch, Kroatisch und Persisch an, die nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl S. 255), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. November 2009 (GVBl S. 602), durchgeführt wird. Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können unter der Internetadresse www.km.bayern.de (Links: Ministerium – Schule & Ausbildung – Staatliche Prüfung zum Übersetzer & Dolmetscher) abgerufen werden.
Meldungen für die Prüfung in diesen selteneren Sprachen sind auf Formblättern, die auf der oben genannten Internetseite ab Anfang Oktober 2014 zum Ausdruck verfügbar sein werden, bis spätestens 15. Januar 2015 (Poststempel) beim Staatsministerium einzureichen.
Termin der schriftlichen Prüfung:
5./6./7. Mai 2015
Termin der mündlichen Prüfungen:
ab Juli 2015
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 39
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. August 2014 Az.: III.3-BS7032.3-4b.82 402
1.
Fachliche
und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/
Kunsterziehung bzw. Sport
1.1 Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beginnt im Schuljahr 2015/16 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind:
– der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
– die gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers,
– das Bestehen eines Eignungstests.
1.3 Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2016.
2. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind
– für die Ausbildung in Augsburg
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung I –
Henisiusstraße 1
86152 Augsburg
Tel.: 0821 2422790, Fax: 0821 24227913
E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de
http://www.fachlehrer-augsburg.de
– für die Ausbildung in Bayreuth
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung V –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95440 Bayreuth
Tel.: 0921 41603, Fax: 0921 741126
E-Mail: info@fachlehrer.de
http://www.fachlehrer.de
bis spätestens 20. Oktober 2014 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.
3. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
4. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2014 Nr. 39
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. August 2014 Az.: VII.5-5S9500-3-7a.54 003I
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst „Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege“ vom 5. Juni 2014 (KWMBeib. S. 135*) wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 1 werden die Worte „30. Juni 2015“ durch die Worte „29. Juni 2015“ ersetzt.
2. In Nr. 2 werden die Worte „30. Juni 2015“ durch die Worte „29. Juni 2015“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2014 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien 2016/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. August 2014 Az.: IV.5-BS5154-PRA.444
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2014/2016 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2016/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. November 2014 bis 13. Februar 2015 an der Seminarschule,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 27. April 2015 bis 12. Februar 2016 an der Einsatzschule,
– die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 14. März 2016 bis 10. Juni 2016 an der Seminarschule,
– das Kolloquium in der Zeit vom 22. Februar 2016 bis 13. Mai 2016 und
– die mündliche Prüfung in der Zeit vom 14. März 2016 bis 10. Juni 2016 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2014/2016, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2016/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2015/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2015/2017 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2014/2016 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. November 2015 bis 27. November 2015,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2016 bis 11. März 2016.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 16. Oktober 2015 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2016/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2015/II oder 2016/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 15. Februar 2016 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 14. März 2016 bis 10. Juni 2016 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2016/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015/II oder 2016/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2015/II bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 15. September 2015 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. November 2015 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2016/I bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 22. Februar 2016 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.
Diese
Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der
Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen
(Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 22. Februar 2016 bis
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 16. Oktober 2015 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2016/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2015/II oder 2016/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirigent
StAnz 2014 Nr. 39
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. August 2014 Az.: X.9-BP4044.1-6b.101 327
1. Vorhaben:
Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in Köln/Bonn bayerische Lehrkräfte in die nachfolgend genannten Staaten:
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Volksrepublik China
Estland
Lettland
Litauen
Kroatien
Mazedonien
Montenegro
Polen
Rumänien
Russische Föderation
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Tschechische Republik
Ukraine
Ungarn
In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne ausgewählte weitere, vornehmlich zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.
Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung der deutschen Sprache in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.
Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2015 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden.
2. Bewerberprofil:
Die Lehrtätigkeit in den Gastländern konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, in denen Deutsch als Fremdsprache im jeweiligen heimischen Schulsystem verankert ist und bzw. oder an denen das Deutsche Sprachdiplom I oder II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD I oder II) abgenommen wird. Vereinzelt werden Landesprogrammlehrkräfte an den nationalen Lehrerfortbildungszentren und Universitäten eingesetzt. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikator in der örtlichen oder regionalen Lehrerfortbildung gesucht.
In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. Bewerbungen können grundsätzlich höchstens bis einschließlich Statusamt A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14 berücksichtigt werden. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss sich im inländischen Schuldienst bewährt haben. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.
Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:
Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.
Zweitbeurlaubung:
Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.
3. Finanzielle Regelung:
Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.
Das jeweilige Gastland gewährt in einigen Fällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt und bemüht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln.
Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.
Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.
Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Kosten und Lasten vollständig übernimmt.
4. Verfahren:
Interessierte Lehrkräfte richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2014 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d. h. bei Grund- und Mittelschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat X.9
80327 München.
Grund- und Mittelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat X.9. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.
Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:
Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehramt und Fächerverbindung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung, Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie Ortswünsche und Beweggründe für die Meldung. Bei der Angabe potenzieller Einsatzländer erhöht ein gewisses Maß an Flexibilität die Vermittlungschancen. Die Nennung mehrerer Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) wird empfohlen.
Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2015 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar. Andererseits erwartet die Landesprogrammlehrkräfte auf Grund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. September 2014
Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.107 804
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert. Aufgabenschwerpunkte sind alle fachlichen und organisatorischen Angelegenheiten des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund inklusive der entsprechenden Lehrerfortbildungen.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. September 2014
Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.107 805
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Aufgabenschwerpunkte sind EDV-gestützte Planung und Personaleinsatz, Systembetreuung sowie der gesamte Medienbereich.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung (2. Stellvertretung) des Staatlichen Schulamts in der Landeshauptstadt München in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Oberbayern nach Besetzung der Stelle bestellt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. September 2014
Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.107 806
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Aufgabenschwerpunkte sind alle fachlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Mittelschule inklusive aller Ganztagsangebote sowie Angelegenheiten des Fremdsprachenunterrichts und Fragen der Jugendhilfe und Schulsozialarbeit in Grund- und Mittelschule.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. September 2014 Az.: VI.7-BP9070-7.107 811
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Oberbayern ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Oberbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1. Schulaufsicht über die öffentlichen Berufsschulen
2. Beratung der unter Nr. 1 genannten Schulen
3. Schulorganisation
– Schulsprengel
– Klassenbildung an staatlichen Berufsschulen
– Schulversuche
4. Schulfachliche Stellungnahme zur Gewährung von Lehrpersonalzuschüssen
5. Gastschulverhältnisse
6. Internationaler Austausch von Jugendlichen in der beruflichen Bildung
7. Auszeichnung von Schülern und Schülergruppen für besondere Leistungen (Staatspreis)
8. Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis
9. Beschulung berufsschulpflichtiger Asylsuchender und Flüchtlinge
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über sehr gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Einen Schwerpunkt des Aufgabenbereiches stellt die Organisation der Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylsuchenden und Flüchtlingen dar. Die Bewerberin/Der Bewerber sollte bereit sein, sich auf diesem Gebiet besonders zu engagieren.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt mit gewerblich-technischer Fachrichtung in Betracht.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern, Frau Bereichsleiterin Anneliese Willfahrt, einzureichen.
Die Regierung von Oberbayern sichtet die eingegangenen Bewerbungen und legt sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung vor.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
31. Spieltage für das
Schultheater
an den Realschulen in Bayern 2015
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. September 2014
Az.: IV.2-BS6402.33-5a.107 293
31. Theatertage der bayerischen Realschulen vom 11. bis 13. Mai 2015 in Rehau
Veranstalter |
Die Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V. (FSR) veranstaltet vom |
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Termin
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Montag, 11. Mai bis Mittwoch, 13. Mai 2015 in Rehau die 31. Theatertage der bayerischen Realschulen. Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt.
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Kontakt |
ZwRSKin Sabine Schmid, 1. Vorsitzende FSR Staatliche Realschule Füssen, Geschäftsstelle FSR Birkstraße 5 87629 Füssen Tel.: 08362 6880 Fax: 08362 940197 E-Mail:
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Zielsetzung |
Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es wie bisher, eine Begegnung der Theatergruppen der Realschulen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag der Realschule leistet.
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Voraussetzung für Anmeldung
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Die mindestens einmalige Teilnahme der Spielleiterin/des Spielleiters an vorherigen Theatertagen wird erwartet.
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Wichtig!
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Mit der Anmeldung erklären sich die Gruppen verbindlich bereit, zu jedem angesetzten Termin an den drei Festivaltagen und an jedem zugewiesenen Spielort ihre Produktion aufzuführen. Eine zeitliche und örtliche Zuteilung erfolgt nach Abwägung aller Erfordernisse ausschließlich durch die Jury.
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Meldeschluss
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Jede an der Teilnahme interessierte
Theatergruppe bewirbt sich mit dem auf der unten angegebenen Homepage der Fördergemeinschaft
für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V. (FSR) erhältlichen
Anmeldeformular möglichst bald, spätestens aber bis zum
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Kontaktadresse
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Die Bewerbung ist zu richten an: ZwRSK Wolfram Janner, 2. Vorsitzender FSR Staatliche Realschule Schwabach Waikersreutherstraße 9a 91126 Schwabach Tel.: 09122 63126 Fax: 09122 631280 E-Mail: Internetadresse:
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Aufführungs- oder Probenbesuch
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Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir, auf dem Anmeldeformular Termine anzugeben, an denen bis zum 3. Februar 2015 eine Aufführung oder eine Probe besucht werden kann. Ein Juror der Fördergemeinschaft besucht dann innerhalb einer kurzen Frist nach der Anmeldung (13. Januar bis 3. Februar 2015) die Theatergruppe vor Ort während einer Theaterprobe. Bei dieser Probe sollen zum einen einige zusammenhängende „fertige“ Szenen gezeigt werden. Außerdem soll es der Jurorin/dem Juror während dieses Probenbesuchs ermöglicht werden, sich einen Einblick in die grundsätzliche Arbeitsweise der Gruppe/des Spielleiters zu verschaffen. Sehr hilfreich für die Arbeit der Jury ist die Übersendung einer DVD, in der Stück und Arbeitsweise gezeigt bzw. kurz erläutert werden.
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Maximale Spieldauer |
Um, wie bisher, höchstens zehn Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne, insbesondere bei notwendigen Kürzungen.
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Diskussionen
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Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die primär dem Erfahrungsaustausch dienen, werden auf Gesprächsbasis mit allen interessierten Teilnehmern geführt.
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Theaterwerkstatt
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Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.
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Gesprächsforen
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Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu verschiedenen Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion aller das Schultheater betreffenden Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienen sollen.
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Unterbringung
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Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen der Staatlichen Realschule Rehau untergebracht. Ihre Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Aufsicht. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Haus- bzw. Festivalordnung.
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Verpflegung Kosten
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Die Verpflegung erfolgt in der Schule. Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Verpflegung betragen 25,-- Euro.
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Teilnahme
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Die Spielgruppenleiter und
andere geeignete bzw. interessierte Lehrer sowie die Schüler der ausgewählten
Gruppen können vom 11. bis
Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll für die einzelnen Theatergruppen durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gemäß § 4 Abs.2 RSO erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
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Veranstaltungsort
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Staatliche Realschule Rehau Leitung: RSD Rüdiger Lang Pilgramsreutherstraße 34 95111 Rehau Tel.: 09283 81110 Fax: 09283 81111 Internetadresse: E-Mail: verwaltung@rsrehau.de
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Organisationsleitung
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Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an: StRin (RS) Sandra Kuhmann Pilgramsreutherstraße 34 95111 Rehau Tel.: 09283 81110 Fax: 09283 81111 E-Mail:
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Programmauswahl |
Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Realschulen ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 31. Theatertagen der bayerischen Realschulen teilnehmen können, und den Aufführungstermin und -ort entscheidet der Vorstand der Fördergemeinschaft bei einer öffentlichen Jurysitzung im Februar 2015.
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Zuschüsse |
Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann aber erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt.
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Herbert Püls
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. September 2014
Az.: VI.2-5B9001.1-7a.108 333
1. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Kaufbeuren mit staatlichen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft/Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege Kaufbeuren
Die Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft/Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchten zum Schuljahr 2013/2014 2 062 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 22 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen; die Berufsfachschule für Hauswirtschaft/Ernährung und Versorgung zählt 61 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege 98 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule zum 14. Februar 2015 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule III Straubing mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege sowie Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege
An der
Berufsschule III wurden zum Schuljahr 2013/2014 168 Teilzeitschüler und
Teilzeitschülerinnen sowie
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirigent
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 16. Februar 2015 ist
in Referat I.4
IT an Schulen,
IT am Staatsministerium
des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
BesGr.
Aufgabenbeschreibung:
– Betreuung der EDV-Verfahren zur Verwaltung des staatlichen Personals an Schulen (VIVA und Lehrerdatei), insbesondere
– Erstellung zentraler Auswertungen
– Erstellung von Korrekturlisten (Qualitätssicherung)
– Festlegungen zur Datenhaltung
– Koordinierung mit anderen EDV-Verfahren
– Abbildung der Dienststellenstruktur
– Vollzug des EDV-Haushalts bei Kap. 05 02 TG 99
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0
– Souveräner Umgang mit Computern, grundlegende Programmierkenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln
– Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Überzeugendes Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.113 668 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 16. Februar 2015 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:
Referat IV.6 (Innere Schulentwicklung, Schülermitverantwortung)
Referat V.4 (Deutsch, Geschichte, Sozialkunde, Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, Schulbibliotheken, Schulentwicklung und -qualität am Gymnasium)
Referat X.10 (Grundsatzfragen deutscher und bayerischer Geschichte, Geschichte und politische Bildung im Unterricht)
Aufgabenbeschreibung:
– Mitarbeit in den Themenbereichen Deutsch und Geschichte als Unterrichtsfach am Gymnasium, Schulbuchzulassung, historisch-politische Bildung, Leseförderung/Schulbibliotheken (schulartübergreifend), Migration, Personalverwaltung (Studienreferendare, fachliche Funktionen und Abordnungen), Lehrerbildung und -fortbildung
– Koordination der überörtlichen SMV-Arbeit und Begleitung des Landesschülerrats
– Koordination der Arbeit der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz
– Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit auch zu den Themenbereichen Schülermitverantwortung, politischer Extremismus, Geschichtskultur und historische Jubiläen (insbesondere „Luther-Dekade“)
– Mitwirkung bei Konzeption, inhaltlicher und technisch-organisatorischer Durchführung fachbezogener Veranstaltungen und Termine
– Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Bürgern, Verbänden sowie von Landtagsanfragen
– Vertretung der Referate in verschiedenen Gremien; insbesondere auch im Bayerischen Landtag
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte sowie nach Möglichkeit Sozialkunde
– Gesamtprüfungsnote 2,0 oder besser, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation, überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung
– Kenntnis der aktuellen fachwissenschaftlichen Entwicklungen
– Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule
Überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Bereitschaft zur redaktionellen Bearbeitung auch längerer Texte
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln
– Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und Bereitschaft, sich rasch Abläufe des staatlichen Verwaltungshandelns anzueignen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Überzeugendes Auftreten
– Sicherheit im Umgang mit IT-Standard-programmen
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.110 085 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 16. Februar 2015 ist
in Referat ZS 6 - Presse
des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
BesGr.
Aufgabenbeschreibung:
– Mitarbeit im Team der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen von Medien
– Publizistische Vorbereitung und Begleitung von öffentlichen Veranstaltungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Mitarbeit beim Mediascreening
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für ein Lehramt insbesondere an weiterführenden Schulen; bevorzugt gesellschaftswissenschaftliche oder sprachliche Fächer
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen (Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0)
– Hervorragende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Freude an der Arbeit mit Texten und am Formulieren
– Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Sachverhalte systematisch zu durchdringen und adressatengerecht textlich aufzubereiten
– Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule
Überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für aktuelle gesellschafts- und bildungspolitische Themen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit und Fähigkeit zur Erstellung hochwertiger Texte unter Zeitdruck
– Erfahrung in redaktioneller Arbeit
– Ausgeprägtes Interesse am gesamten Themenspektrum des Geschäftsbereichs Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Freude an der Arbeit im Team
– Hohe Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im Umgang mit IT-Standard-programmen
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.110 086 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet neu zu besetzen:
Referat „Pädagogische Grundsatzfragen“
Aufgabenbeschreibung:
Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Ganztagsschulen.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt an bayerischen Schulen mit guten Ergebnissen
– Mehrjährige Berufserfahrung an staatlichen Schulen in Bayern
– Erfahrungen in der Arbeit und/oder Koordination von Ganztagsschulen
– Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Engagement und Flexibilität
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Sicheres Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisationsgeschick
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige
Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung
sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens
drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem
Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf
Zöller zu richten
(E-Mail:
arnulf.zoeller@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung im Referat Sonderpädagogische Förderung – Integration, befristet auf fünf Jahre folgende Stelle in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:
Referat GHF-5-3, Berufliche Bildung an Förderschulen
Aufgabenbeschreibung:
– Erarbeitung von Materialien für den Unterricht an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung und für die Umsetzung der Lehrpläne für Ausbildungsberufe gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO
– Mitwirkung im Schulversuch „Inklusive Berufliche Bildung in Bayern“
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Information und Beratung von Schulen und schulischen Einrichtungen im Bereich der vorberuflichen und beruflichen Bildung
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Kooperation mit Kammern, Ämtern, Bildungsträgern und der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen
– Einblick in die Strukturen der beruflichen Bildung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
– Fachdidaktische, methodische und sonderpädagogische Kenntnisse im Bereich beruflicher Bildung
– Überblick über Ansätze inklusiven Unterrichts
– Mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisations- und Verhandlungsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
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Ausschreibung einer Stelle
im Religionspädagogischen Zentrum in Bayern (RPZ)
Wir suchen für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ), das dem Katholischen Schulkommissariat zugeordnet ist, zum 1. September 2015 oder früher eine/einen Beamtin/Beamten oder Angestellte/Angestellten als
Wissenschaftliche Referentin/Wissenschaftlichen Referenten für den Bereich Real- und Wirtschaftsschule.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
– Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen
– Konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
– Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre
– Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene
– Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern
– Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen.
Wir erwarten von Ihnen ein mit dem II. Staatsexamen abgeschlossenes Studium für das Lehramt an Realschulen mit Missio canonica oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Pädagogik oder der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master). Eine Promotion ist wünschenswert. Sie haben Unterrichtserfahrung sowie vertiefte Kenntnisse in religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben und können Kommissionen sowie Arbeitsgruppen moderieren und leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig. Sie gehören der katholischen Kirche an und identifizieren sich mit ihren Zielen und Inhalten.
Wir bieten einen vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz sowie eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit zahlreichen Zusatzleistungen, z. B. betriebliche Altersversorgung, Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 15. November 2014 mit Angabe der Referenz 176-14 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München,
Personal Einrichtungen und Verwaltung,
Postfach 330 360, 80063 München,
E-Mail: Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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