Abiturprüfung 2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. Oktober 2014 Az.: VI.8-5S5500-6b.131 608

 

 

1.      Die Abiturprüfung im Schuljahr 2015/16 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

 

1.1    Schriftlicher Teil

29. April 2016            Mathematik

3. Mai  2016               Deutsch

6. Mai  2016               3. Abiturprüfungsfach

 

1.2    Kolloquiumsprüfungen

 

Erste Prüfungswoche:

Montag, 30. Mai mit Freitag, 3. Juni 2016

Zweite Prüfungswoche:

Montag, 6. Juni mit Freitag, 10. Juni 2016

 

1.3    Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, den 14. März 2016 durchgeführt.

 

1.4    Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 17. Juni 2016 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

2.     Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

 

3.      Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2016 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.

 

4.      Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Oberstufenprogramm (WinQD).

 

5.      Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet am

Freitag, den 24. Juni 2016

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirigent

 

StAnz 2014 Nr. 45

 

 

 

 

 

 

 




Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. Oktober 2014 Az.: VI-5P5001.1-6.122 131

 

An folgenden Gymnasien ist zum 16. Februar 2015 die Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

 

1.   Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern

     Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 719 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.

 

2.   Gymnasium Albertinum Coburg

Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 482 Schüler und Schülerinnen).

 

3.   Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren

      Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Humanistisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1228 Schüler und Schülerinnen).

 

4.   Donau-Gymnasium Kelheim

    Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 965 Schüler und Schülerinnen).

 

5.   Erasmus-Grasser-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1234 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

6.   Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1124 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

7.   Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 911 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

8.   Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 852 Schüler und Schülerinnen).

 

9.   Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 955 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

 

10. Gymnasium Miesbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1119 Schüler und Schülerinnen).

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006) beizulegen.

 

Einem Außenbewerber/Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter/der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)    durch den Schulleiter/die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

b)    durch den Schulleiter/die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Besetzung von Stellen
eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin
in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. Oktober 2014 Az.: V-5P5001.1-6.122 132

 

An folgenden Gymnasien ist zum 16. Februar 2015 die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1.   Peutinger-Gymnasium Augsburg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 855 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

2.   Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 753 Schüler und Schülerinnen).

 

3.   Gymnasium Gaimersheim

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (etwa 666 Schüler und Schülerinnen).

 

4.   Christoph-Probst-Gymnasium Gilching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1385 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

5.   Gisela-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 977 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule trägt das Profil Inklusion.

 

6.   Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium Schwabach

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 855 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

7.   Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1247 Schüler und Schülerinnen).

 

An folgendem Gymnasium sind zum 16. Februar 2015 zwei Stellen eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums zu besetzen:

 

8.   Klenze-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 902 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers/der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.

 

Einem Außenbewerber/Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter/der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Der Leiter/Die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.

 

Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 




Staatliche Prüfung für
Schneesportlehrer 2015

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 17. Oktober 2014 Az.: VI.11-BK7200-3.129 657

 

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in der Zeit vom 28. März bis 2. April 2015 in Garmisch-Partenkirchen eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl S. 41), durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 24. und 25. März 2015 in München geprüft.

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 20. Februar 2015 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.

 

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

 

1.   ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;

 

2.   amtliches Führungszeugnis − nicht älter als drei Monate;

 

3.   ärztliches Zeugnis − nicht älter als drei Monate −, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;

 

4.   ein Passbild − Name und Anschrift auf der Rückseite;

 

5.   Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 (BayAPOFspl);

 

6.   Nachweis über wettkämpferische Betätigung − Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski Alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und

 

7.   Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.

 

Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 20 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 380,-- € erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.

 

Bankverbindung:   Bayern LB München

IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66

BIC (Swift-Code) der Bayern LB: „bylademm“

 

Empfänger:             Staatsoberkasse Bayern für die TUM

 

Verwendungszweck:

Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2015

PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2015“ anzugeben.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2014 Nr. 45

 

 




Fernstudium „Katholische Religionslehre“
für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen,
Mittelschulen und Förderschulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. Oktober 2014 Az.: III.3-BP7160.1-4b.130 006

 

Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für „Katholische Religionslehre“ bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grundschulen, Mittelschulen oder Förderschulen.

 

Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Staatsprüfung. Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der (erz-)diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung.

Die Zulassung wird durch die (erz-)diözesane Schulabteilung erteilt.

 

Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente:

      Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium

      Teilnahme an einem Studientag zur Einführung

      Teilnahme an einer Studienwoche

      Fünf bis zehn Hospitationsstunden im Religionsunterricht

      Mündliche Abschlussprüfung

      Ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis.

 

Kursbeginn ist der 15. April 2015, die Dauer beträgt 15 Monate.

Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2015.

Weitere Informationen stehen unter theologie@fernkurs-wuerzburg.de bzw. unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Fortbildungstagungen für Ethik-Lehrkräfte
an den Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Oktober 2014 Az.: V.2-BP5160.9-6b.120 436

 

Die Sammelbekanntmachung der Fortbildungsangebote soll es den Ethik-Lehrkräften an den Gymnasien erleichtern, ein abgestimmtes Fortbildungskonzept für das kommende Schuljahr zu erstellen.

Folgende regionale und überregionale Lehrerfortbildungen werden für Ethik an den Gymnasien im Schuljahr 2014/15 angeboten:

 

 

Überregionale Fortbildungsangebote

 

Bioethik im Diskurs

Zeit:                 24. bis 25. November 2014

Ort:                  Evangelische Akademie Tutzing

Veranstalter:    Evangelische Akademie Tutzing

Kontakt:          schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de

 

Technik und Verantwortung: Das Anthropozän als ethischer Appell

Zeit:                 8. bis 12. Dezember 2014

Ort:                  München

Veranstalter:    ALP Dillingen

Leitung:          Dr. Gottlieb Gaiser

Kontakt:         g.gaiser@alp.dillingen.de

 

Würde ist es wert

Zeit:                 12. bis 14. Dezember 2014

Ort:                  Evangelische Akademie Tutzing

Veranstalter:    Evangelische Akademie Tutzing 

Kontakt:         schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de

 

Kompromiss/los

Zeit:                 12. bis 14. Dezember 2014

Ort:                  Evangelische Akademie Tutzing

Veranstalter:    Evangelische Akademie Tutzing 

Kontakt:          schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de

 

Law & Order, Gesetz & Ordnung

Zeit:                 16. bis 18. Januar 2015

Ort:                  Evangelische Akademie Tutzing

Veranstalter:    Evangelische Akademie Tutzing 

Kontakt:          schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de

 

Freiheit und Determination

Zeit:                 13. bis 17. April 2015

Veranstalter:   ALP Dillingen

Leitung:          Dr. Gottlieb Gaiser

Kontakt:          g.gaiser@alp.dillingen.de

 

Ethikgipfel: Öffentliche Veranstaltung und Workshops

Zeit:                 6. Dezember 2014

Ort:                  LMU München

Veranstalter:    LMU München

Leitung:          Dr. Irina Spiegel

Kontakt:         irina.spiegel@lrz.uni-muenchen.de

Programm:     ethik-gipfel.mke@lmu.de

 

 

Hauptthemen der Praktischen Philosophie

Zeit:                 14. November 2014,                15.00 bis 18.30    Uhr

                         15. November 2014,                9.00 bis 13.00      Uhr

                         28. November 2014,                15.00 bis 18.30    Uhr

                         29. November 2014,                9.00 bis 13.00      Uhr

                         5. Dezember 2014,                 15.00 bis 18.30      Uhr

                         6. Dezember 2014,                  9.00 bis 13.00        Uhr

Ort:                  Universität Erlangen, Bismarckstraße 1, Raum A301

Veranstalter:   Universität Erlangen

Leitung:          Dr. Rudolf Kötter/Prof. Dr. Nico Scarano

Kontakt:         rudolf.koetter@fau.de

 

Pädagogisches Institut München

 

Leitung jeweils: Peter Schmidbauer

Kontakt: p-schmidbauer@web.de

 

Konsequentialismus/Utilitarismus und Diskursethik

Zeit:                 24. Februar 2015, 10.00 bis 16.00 Uhr

Ort:                  Pädagogisches Institut München

Referent:         Dr. Irina Spiegel

 

Unterrichtspraxis in der Unterstufe II

Zeit:                 11. März 2015, 14.00 bis 17.00 Uhr

Ort:                  Pädagogisches Institut München

Referent:         Peter Schmidbauer

 

Ethisch-literarischer Spaziergang

Zeit:                 4. Juli 2015, 15.00 bis 17.00 Uhr

Ort:                  Maxvorstadt in München

Referent:         Dr. Dirk Heißerer

 

P-Seminare in Ethik: Glück und Sinnfindung

Zeit:                 15. bis 17. Juli 2015

Ort:                  Achatswies

Referent:         Christoph Unterhuber

 

 

Die Teilnahme an den Fortbildungsangeboten wird den in Frage kommenden Ethik-Lehrkräften empfohlen. Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Bei auftretenden Fragen bezüglich der Anmeldemodalitäten ist der Ansprechpartner der jeweils genannte Veranstalter.

Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Einstellungsprüfung zum
staatlichen Vorbereitungsdienst für
Fachlehrerinnen und Fachlehrer
verschiedener Ausbildungsrichtungen an
beruflichen Schulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Oktober 2014 Az.: VI.2-BS9032-7a.115 241

 

Am 15. September 2015 beginnt der einjährige Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 8. März 2013.

 

1.         Allgemeines

 

Die bedarfsbezogene Ausbildung (Vorbereitungsdienst) findet am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern, Abteilung IV, Ansbach statt. Zulassungsvoraussetzung ist u. a. eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers an beruflichen Schulen besitzen.

 

Die Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung oder für Gesundheitsberufe (ohne Abschluss eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) anstreben, aus einem Lehrversuch und einem schriftlichen Deutschtest. Für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe (bei Nachweis eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) oder für Pflegeberufe anstreben, aus einem Lehrversuch. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.

 

Der Lehrversuch wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an der der spätere Einsatz der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Einstellungsprüfung nicht bestanden und kann am Deutschtest nicht mehr teilnehmen.

Der Deutschtest wird zentral vom Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit die Einstellungsprüfung nicht bestanden.

 

Die beruflichen Schulen, die einen Bedarf an Fachlehrerinnen und Fachlehrern haben, werden in einem Stellenforum ab 7. Januar bis einschließlich 2. Februar 2015 auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (www.km.bayern.de) unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben.

 

2.         Bewerbung und Meldefrist für die Einstellungsprüfung

 

Die Bewerbung ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage der entsprechenden Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 2. Februar 2015 alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Einstellungsprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

 

3.         Zulassungsvoraussetzungen

 

3.1      Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer

a)    die Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat; an die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten,

b)    über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein,

c)     die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis der Mittleren Reife),

d)    die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

e)     das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

3.2      Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung kann zugelassen werden, wer

a)    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung nachweist,

b)    über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein,

c)     die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses),

d)    die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

e)     das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

3.3      Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe kann zugelassen werden, wer

a)    ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat,

b)    nach dem einschlägigen Studium eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachweisen kann; wurde vor dem Studium erfolgreich eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung absolviert, wird dies auf die notwendige dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium angerechnet,

c)     die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses),

d)    die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

e)     das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

3.4      Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe kann zugelassen werden, wer

a)    eine berufliche Erstausbildung in dem einschlägigen Gesundheitsberuf erfolgreich abgeschlossen sowie hinreichend einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von in der Regel mindestens 200 Stunden absolviert oder ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich beendet hat,

b)    über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildungen enthalten sein. Im Fall eines erfolgreich absolvierten einschlägigen Studiums genügt eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Beendigung des Studiums außerhalb des Schuldienstes,

c)     die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses),

d)    die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

e)     das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

3.5    Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe

 

Für das Qualifizierungsjahr der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe kann zugelassen werden, wer

a)    eine Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgreich absolviert,

b)    ein einschlägiges Studium der Pflegepädagogik oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen hat,

c)     mindestens sechs Monate Berufspraxis entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung, die auch neben dem Studium erworben werden kann, nachweist.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz 2014 Nr. 45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 16. Februar 2015 ist in

 

Referat IV.3 - Staatliches Lehrpersonal
der Realschulen

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 13+AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung/Tätigkeitsfelder:

      Verwaltung des Lehrpersonals an staatlichen Realschulen, einschließlich Funktionsstellen und erweiterter Schulleitung

      Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen, einschließlich Bedarfsanalysen und Stellenplanung

      Mitwirkung beim Vollzug der Lehrerdienstordnung im Bereich der Realschulen

      Bearbeitung allgemeiner Fragen der Fortbildungen der Lehrer und Fachlehrer an Realschulen

      Einsatz der EDV für Aufgaben der Personalverwaltung und der Unterrichtsversorgung im Bereich der Realschulen

      Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Realschulen, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik oder dem Fach Informatik

      Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser

      Sichere EDV-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und während der Sommermonate (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen für das jeweils neue Schuljahr)

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Überzeugendes Auftreten

      Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule

      Teamfähigkeit

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.135 689 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel. 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 16. Februar 2015 ist

 

in Referat IV.5 - Prüfungsamt

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Projektmanagement und Entwicklung von IT-Verfahren im Rahmen der Organisation und Durchführung der Staatsprüfungen

      Konzeptionelle Mitarbeit bei inhaltlichen und strukturellen Reformen der Lehrerbildung

      Zusammenarbeit mit Universitäten als auch mit Seminarschulen zu Fragen der Lehrerbildung

      Bearbeitung von Stellungnahmen des Staatsministeriums zur Lehrerbildung auch im Zusammenhang mit der Lehrerbildung in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in einer der Fächerverbindungen Mathematik/Physik ggf. mit Erweiterungsfach Informatik, Mathematik/Informatik oder Informatik/Physik

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0

      Interesse an schulart- und fächerübergreifenden Themen zur Lehrerbildung

      IT-Erfahrung und gute Programmierkenntnisse

      Gute Englischkenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Teamfähigkeit

      Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

      Fähigkeit zu analytisch-strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

      Technisches Verständnis und Bereitschaft zur Einarbeitung in die Nutzung großrechnerähnlicher EDV-Anlagen

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Überzeugendes Auftreten und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.113 688 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel. 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Besetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung (ISB)

 

In der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) ist ab dem Schulhalbjahr 2014/15 folgende Stelle als unterhälftige Abordnung zu besetzen:

 

Referent/Referentin im Referat „Externe und interne Evaluation der Einzelschule“
(Schwerpunkt: Realschule)

 

Dem Referat obliegt die inhaltliche und fachliche Betreuung der Evaluatoren. In enger Abstimmung mit dem Staatsministerium ist es für das Konzept der externen und internen Evaluation im Gesamtrahmen von Qualitätsentwicklung und -sicherung verantwortlich.

 

Im Einzelnen nimmt das Referat folgende Aufgaben wahr:

      Betreuung und Beratung der Evaluationsteams hinsichtlich der Praxis der Evaluation, insbesondere des Einsatzes der Instrumente, der Erstellung der Evaluationsberichte sowie der Erarbeitung von Ziel- und Handlungsvereinbarungen zur Qualitätsverbesserung der einzelnen Schule

      Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatoren

      Analyse und Auswertung der Evaluationsberichte für die Bildungsberichterstattung

      Enge Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen mit mindestens guten Ergebnissen

      Verbeamtung im staatlichen Schuldienst des Freistaats Bayern

      Berufserfahrung als Lehrkraft an der Realschule

      Kenntnisse über Schulentwicklung und Evaluation

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen zu Schule und Bildung

      Aufgeschlossenheit für empirisch gestütztes Arbeiten

      Fähigkeit und Bereitschaft zum Arbeiten im Team

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie in den gängigen Kommunikationstechniken

      Sicheres und angemessenes Auftreten

 

Die Stelle ist auf fünf Jahre befristet.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisetätigkeiten anfallen.

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau Prof. Dr. Eva-Maria Lankes zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

 

 

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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgenden Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:

 

1.   Ankara/Türkei

 

2.   Almaty/Kasachstan

 

3.   Edmonton/Kanada

 

4.   Prag/Tschechische Republik

 

Tätigkeitsprofil Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator:

 

Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

      Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an Schulen des Gastlandes sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

      Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

      Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm und – im Falle von Edmonton/Kanada – von Lehrerfortbildungen zur Methodik/Didaktik DaF im Allgemeinen

      Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut) und – im Falle von Edmonton/Kanada – den einheimischen Institutionen und Verbänden, die im Zuständigkeitsbereich für den Deutschunterricht verantwortlich sind sowie den deutschen Auslandsvertretungen im Zuständigkeitsbereich

      Beratung der Bildungsbehörden des Gastlandes bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. ä.)

      Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

      Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)

      Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

      Öffentlichkeitsarbeit

 

Die folgende Stelle für eine Tätigkeit als Beraterin/Berater für den Deutschunterricht ist zu besetzen:

 

Atlanta/USA

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben der Beraterin/des Beraters für den Deutschunterricht gehört:

 

Bildungspolitische Lobbyarbeit und flächendeckende Schulbetreuung; im Einzelnen:

      Enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft und dem Goethe-Institut bei der Umsetzung der neuen Förderstrategie des Auswärtigen Amtes

      Zusammenarbeit mit den übrigen deutschen Auslandsvertretungen im Zuständigkeitsbereich, Mittlerorganisationen (z. B. DAAD) sowie einheimischen Institutionen und Verbänden, die im Zuständigkeitsbereich für den Deutschunterricht verantwortlich sind

      Nachwuchsförderung

      Öffentlichkeitsarbeit

      Beratung und Betreuung von US-Schulen bei der Initiierung von neuen Deutschprogrammen sowie der Unterstützung von bestehenden Programmen in enger Kooperation mit den einheimischen Bildungsbehörden (insbesondere mit dem Department of Education Georgia) sowie mit einheimischen Lehrkräften im Zuständigkeitsbereich

      Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen und Immersionsschulen

      Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zur Methodik/Didaktik DaF im Allgemeinen und zum DSD-Programm im Besonderen

      Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

      Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

      Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

      Fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der im Zuständigkeitsbereich eingesetzten Lehrkräfte (PLK)

      Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltmitteln; Berichtswesen)

 

Für alle oben genannten Stellen gilt:

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II und die Lehrbefähigung für in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               30. November 2014

Arbeitsbeginn:                   1. August 2015

 

Anforderungsprofil:

      1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

      Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache

      Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

      Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben

      Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

      Fundierte PC-Kenntnisse

      Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen Stellen des Gastlandes und Kooperationspartnern im Bildungsbereich

      Hohe interkulturelle Kompetenz

      Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

      Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

      Im Falle von Edmonton/Kanada (Fachberaterin/Fachberater) und Atlanta/USA (Beraterin/Berater für den Deutschunterricht): verhandlungssichere Englischsprachkenntnisse

      Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:    Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Für alle Stellenbeschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator oder als Beraterin/Berater für den Deutschunterricht der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf eine der Stellen bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt

− Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 5

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.

 

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle einer Schulleiterin
eines Schulleiters an der Erzbischöflichen
St.-Ursula-Mädchenrealschule
Schloss Hohenburg Lenggries

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 2 Fachoberschulen mit insgesamt rund 12 000 Schülerinnen und Schülern. Diese katholischen Schulen sind für uns von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Beitrag für die christlich geprägte Bildung und Erziehung junger Menschen leisten.

 

An folgender Schule ist zum 16. Februar 2015 (spätestens 1. August 2015 bei Beurlaubung aus dem Staatsdienst) die Leitungsposition neu zu besetzen:

 

Erzbischöfliche St.-Ursula-Mädchenrealschule Schloss Hohenburg Lenggries

Schulleiterin/Schulleiter

 

Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

      die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht,

      die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

      die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Wir bieten an unserer Schule

      ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie,

      eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,

      ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising:

Tel. 089 2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 24. November 2014 unter Angabe der Referenznummer 205-14 an

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.

 

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
am Erzbischöflichen Edith-Stein-Gymnasium
München

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 2 Fachoberschulen mit insgesamt rund 12.000 Schülerinnen und Schülern.

 

An folgender Schule ist zum 1. August 2015 die Leitungsposition neu zu besetzen:

 

Erzbischöfliches Edith-Stein-Gymnasium

München

Schulleiterin/Schulleiter

 

Gesucht wird eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

      die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht;

      die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu selbstbewussten jungen Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten;

      die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Die Schule bietet

      ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie;

      eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung des christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags;

      ein Kollegium der Schulleitungen der diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising, Tel. 089 2137-1368, E-Mail: skrump@eo-muc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 24. November 2014 unter Angabe der Referenznummer 206-14 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbkwk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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