Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 17* Ausgegeben in München am 22. Dezember 2014 Jahrgang 2014
Inhalt
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. November 2014 Az.: VI.7-BP9070-7.130 487
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Schulaufsicht über die gewerblich-technischen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien
Mitwirkung bei der Personalplanung und -zuweisung, insbesondere beim Einsatz der Fachlehrerinnen/Fachlehrer an den beruflichen Schulen
Fachliche Zuständigkeit für Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz an den Berufsschulen
Zuständigkeit für die EDV-Fachbetreuung und Datenschutz
Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebskostenzuschüssen
Fachliche Zuständigkeit für die Verleihung von Meister- und Staatspreisen an beruflichen Schulen
Mitwirkung bei der Kooperation von Mittelschule und Berufsschule (MuBiK)
Mitwirkung bei der Kooperation mit den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über eine ausgeprägte Teamfähigkeit, sehr gute IT-Kenntnisse, Interesse an organisatorischen Aufgaben und Erfahrungen im Bereich der Lehrerausbildung (Studienreferendarinnen/Studienreferendare) verfügen. Die Bewerberin/Der Bewerber sollte Erfahrungen im Bereich der Schulaufsicht haben, z. B. als Fachmitarbeiterin/Fachmitarbeiter.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung in Betracht.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken, Bereich 4, einzureichen.
Die Regierung von Mittelfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bayerisches
Schülerleistungsschreiben 2015
in Texterfassung (PC) und Textorganisation
(Autorenkorrektur − Kategorie 1 und 2)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. Dezember 2014
Az.: IV.2-BS4306.3.15-7a.154 117
Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2015 in Texterfassung (PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur − Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 9. bis 20. März 2015 an folgenden Schularten durchgeführt:
− Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe
− Berufsschulen
− Mittelschulen
− Gymnasien
− Realschulen
− Wirtschaftsschulen.
Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e. V., Amperstraße 1, 93057 Regensburg (Tel.: 0941 47804, Fax: 0941 42447, E-Mail: info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: www.bayerischer-stenografenverband.de).
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Dezember 2014 Az.: IV.9-BP4113-3.159 416
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) die Leitung des
Ref. 2.6
Ernährung/
Hauswirtschaft/Gesundheit/Soziale Berufe
− befristet auf fünf Jahre − neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen einer unterhälftigen Abordnung.
Das Referat nimmt schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:
− Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
− Fachliche Zuständigkeit für Themen und Zielgruppen der Lehrgänge:
− Lehrkräfte der Berufsfelder Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik und Sozialpflege
− Lehrkräfte der Berufsfelder Gesundheit, Körperpflege und Bekleidung
− Seminarlehrkräfte II (der allgemeinbildenden Fächer) an beruflichen Schulen
− Lehrgänge zum Unterrichtsgegenstand „Alltagskompetenz und Lebensökonomie“
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
− Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen und Verbänden der Wirtschaft
− Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich und Pflege der Referatsseite auf der Homepage der Akademie
− Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fakultas „Gesundheit und Pflege“ oder „Ernährung und Hauswirtschaft“ oder „Sozialpädagogik“, die in der universitären Abschlussprüfung sowie im Zweiten Staatsexamen jeweils die Note 2,50 oder besser nachweisen können und über mehrjährige berufliche Tätigkeit an beruflichen Schulen verfügen. Sie sollen über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung verfügen sowie mindestens vier Jahre nach dem Vorbereitungsdienst im staatlichen Schuldienst beschäftigt sein.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet sehr gut vertreten zu können, insbesondere
− ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft;
− ein sicheres und angemessenes Auftreten sowie Verhandlungsgeschick;
− Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern;
− Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt, in vereinfachter Form erstellt wurde oder noch keine periodische Beurteilung der Bewerberin/des Bewerbers vorliegt, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.159 416 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg der
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Herrn Direktor Dr. Paul Olbrich Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7 89407 Dillingen
sowie in Kopie dem
Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat IV.9 Salvatorstraße 2 80333 München
vorzulegen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Neubesetzung der Stelle
als Leiterin/Leiter
der staatlichen Schulberatungsstelle
für Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Dezember 2014 Az.: IV.9-BS4305.8-6a.152 485
Die Stelle der Leiterin/des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken zugeordnet. Sie ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Mittelfranken zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.A.-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen sowie in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studiendirektor als Leiterin/Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle).
Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136)).
Der Leiterin/Dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.
Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:
− die Chancen und Möglichkeiten des gegliederten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
− die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
− die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
− beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
− mit anderen staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes sowie Beamtinnen/Beamte am ISB und an der ALP Dillingen und an staatlichen Schulberatungsstellen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
− Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
− mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus
− Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder in der Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gemäß § 111 LPO I) bzw. einer entsprechenden Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) nicht schlechter als 2,50
− Gesamtnote in der Zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 2,50
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere der Fortbildung von Beratungsfachkräften, oder Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften bzw. in der Seminarausbildung sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:
− sehr gute organisatorische Fähigkeiten
− Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
− überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen
Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg ein. Der Bewerbung ist weiter eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken dem Staatsministerium vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)
sechs Wochen
nach Erscheinen des Amtsblatts.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunstt
Zum 1. August 2015 ist
in Referat ZS 6 − Presse
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
− Mitarbeit im Team der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
− Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen von Medien
− Publizistische Vorbereitung und Begleitung von öffentlichen Veranstaltungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
− Mitarbeit beim Mediascreening
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für ein Lehramt insbesondere an weiterführenden Schulen; bevorzugt gesellschaftswissenschaftliche oder sprachliche Fächer
− Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen (Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0)
− Hervorragende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Freude an der Arbeit mit Texten und am Formulieren
− Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Sachverhalte systematisch zu durchdringen und adressatengerecht textlich aufzubereiten
− Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule
Überfachliche Qualifikationen:
− Aufgeschlossenheit für aktuelle gesellschafts- und bildungspolitische Themen
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit und Fähigkeit zur Erstellung hochwertiger Texte unter Zeitdruck
− Erfahrung in redaktioneller Arbeit
− Ausgeprägtes Interesse am gesamten Themenspektrum des Geschäftsbereichs Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
− Freude an der Arbeit im Team
− Hohe Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Sicherheit im Umgang mit IT-Standardprogrammen
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.150 579 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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