Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 1* Ausgegeben in München am 26. Januar 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
Globalausschreibung des Kursangebots des Pädagogischen Austauschdienstes 2015: Romanisten in Italien
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. Dezember 2014
Az.: III.7-BP8001.1.3-4a.133 110
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung der Oberpfalz wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.
Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 an der Regierung der Oberpfalz im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
− Dienst- und Fachaufsicht über ausgewählte Sonderpädagogische Förderzentren und Förderzentren mit dem Förderschwerpunt emotionale und soziale Entwicklung, die Schule für Kranke und die Clearingstelle
− Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
− Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht an Förderschulen durch Evaluation und Schulentwicklung
− Fachfragen in Zusammenhang mit Multimedia an Förderschulen
− Koordination und Weiterentwicklung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes
− Fachliche Aufsicht über Schulvorbereitende Einrichtungen
− Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen
Vorausgesetzt werden:
− Studium der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik
− Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse im Bereich des Förderschwerpunktes Verhaltensgestörtenpädagogik
− Fundierte Berufserfahrung im Rahmen der Schulleitung und Personalführung
− Umfassende Kenntnisse inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik
− Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung
− Erfahrung in innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben
− Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen:
1. Gesuch
2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang
3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Dezember 2014
Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.150 362
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Dezember 2014
Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.150 895
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Dezember 2014
Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.158 897
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Dezember 2014
Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.158 902
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Dezember 2014
Az.: III.7-BP8001.1.3-4a.158 901
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung der Oberpfalz wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.
Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 an der Regierung der Oberpfalz im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
− Dienst- und Fachaufsicht über Sonderpädagogische Förderzentren und andere Förderzentren
− Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
− Fachfragen der Förderschwerpunkte Lernen und Sprache
− Fachliche Aufsicht über die Schulvorbereitenden Einrichtungen
− Fachfragen im Zusammenhang mit dem Übergang Schule-Beruf
− Fachliche Weiterentwicklung der Diagnose- und Werkstattklassen
− Koordination der mobilen Reserve
− Koordination der Maßnahmen der Berufsorientierung
− Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren auf der Grundlage des BayEUG
− Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen und bei der Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen
− Koordination der SMV-Arbeit auf Bezirksebene
− Fachliche Aufsicht und Koordination von Ganztagsangeboten an Förderschulen
Vorausgesetzt werden:
− Studium der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik oder Sprachheilpädagogik
− Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse in den Bereichen der Förderschwerpunkte Lernen und Sprache
− Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik
− Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung
− Umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben
− Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen:
1. Gesuch
2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang
3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Globalausschreibung des
Kursangebots
des Pädagogischen Austauschdienstes 2015:
Romanisten in Italien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Dezember 2014 Az.: IV.9-BP4152-3.163 789
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst macht auf das Kursangebot des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) in Italien im Jahr 2015 aufmerksam.
1. Allgemeine Informationen
Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig. Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.
Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (zum Teil in gekürzter Form) wiedergegeben:
Der Pädagogische Austauschdienst bittet um Verständnis, dass das Kursangebot in Italien nur in Form einer vorsorglichen Ausschreibung angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine kulturvertraglich vereinbarte Maßnahme, die sich alljährlich zu etwa gleichen Bedingungen und etwa gleichen Terminen wiederholt. Die Details der Veranstaltung gehen erfahrungsgemäß erst im Frühsommer ein, so dass eine präzise Ausschreibung dann nicht mehr möglich wäre.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es voraussichtlich Teilstipendien, die Kurs- und Aufenthaltskosten abdecken. Reisekosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
− Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen
− Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.
− Ein Eingangsniveau von B2 gemäß GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) ist unabdingbare Voraussetzung.
2. Ausschreibung
Kurs für Romanisten (vorsorgliche Ausschreibung):
Fortbildungskurs für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien
(voraussichtlich Perugia)
evtl. Plätze |
voraussichtlicher Termin |
voraussichtliches Thema |
voraussichtliche Finanzierung: |
20 |
Ende Juli/Anfang August |
Landeskunde, Didaktik, Methodik und Linguistik |
Teilstipendium |
Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ref. IV.9):
20. März 2015
3. Bewerbung
Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des Kurses und voraussichtlichen Termins schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München
E-Mail: eva.rosenberger@stmbw.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen können auch direkt aus dem Internet heruntergeladen werden: www.kmk-pad.org
Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum oben genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az.: IV.9-BP4152-3.163 789 vollständig einzureichen bei der oben genannten Adresse des Staatsministeriums.
Achtung: Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung an den PAD.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Parlamentsseminare 2015
der Bayerischen Landeszentrale
für politische Bildungsarbeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. Dezember 2014 Az.: IV.9-BP4153-3.164 769
Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2015 drei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch:
123. Parlamentsseminar vom 10. bis 12. Februar 2015
(Anmeldeschluss: 23. Januar 2015; Bekanntgabe aus terminlichen Gründen über den Lehrernewsletter vom 19. Dezember 2014)
124. Parlamentsseminar vom 9. bis 11. Juni 2015
(Anmeldeschluss: 15. Mai 2015)
125. Parlamentsseminar vom 27. bis 29. Oktober 2015
(Anmeldeschluss: 9. Oktober 2015)
Diese Seminare sollen
− das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen,
− die Rolle der Länder – hier: des Freistaates Bayern – im Bundesstaat darstellen und
− den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln.
An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderschulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt.
Die erforderliche Dienstbefreiung sowie die Anerkennung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegen dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. Vor der Anmeldung ist daher die Genehmigung des Dienstvorgesetzten einzuholen, der diese schriftlich auf dem Anmeldeformular bestätigt.
Die Anmeldung erfolgt bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, welche die Teilnehmergruppe zusammenstellt.
Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, LZ 3, z. H. Frau Elke Kapell, Praterinsel 2, 80538 München, weitergeleitet. Hierfür soll das Anmeldeformular für Parlamentsseminare verwendet werden, das im Internet unter http://www.blz.bayern.de/blz/veranstaltungen/parlamentsseminare/index.asp zur Verfügung steht.
Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet.
Im Falle der Verhinderung aus unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen (Tel.: 089 2186-2175), damit kurzfristig Ersatzteilnehmer benannt werden können.
Die Kosten der Übernachtung (Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens Fahrt mit Deutsche Bahn AG 2. Klasse) trägt die Landeszentrale.
Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Funktionsstelle an
einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Januar 2015 Az.: VI.6-BP9001.1-6-7a.162 702
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgender Schule ab 1. August 2015 zu besetzen:
Berufliche Oberschule Bayreuth,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitung wird gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Januar 2015 Az.: X.8-BL0121.3.2-1a.141 993
Das EU-Programm Erasmus+ fördert die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Für den schulischen Bereich sowie den Bereich der beruflichen Bildung bestehen die Markennamen Comenius und Leonardo fort.
Im Folgenden werden die für staatliche Schulen wichtigsten Informationen zusammengefasst. In Teil A werden allgemeine Hinweise zu Erasmus+ und den verschiedenen Leitaktionen gegeben. In Teil B finden Sie weiterführende Informationen und Terminhinweise für interessierte staatliche Schulen. Teil C enthält rechtliche Hinweise, die neben den Programmvorgaben zu beachten sind.
Maßgeblich für die Förderung aus dem Programm Erasmus+ sind allein die folgenden Dokumente: − Ausschreibung der EU-Kommission zu Erasmus+ − Programmleitfaden 2015 zu Erasmus+ (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/guide/index_de.htm)
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A) Allgemeine Informationen zu Erasmus+
Im Programmjahr 2015 nehmen neben den 28 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) auch die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, die Türkei sowie Island, Liechtenstein und Norwegen teil. Andere Länder können nur eingeschränkt am EU-Programm Erasmus+ teilnehmen.
Erasmus+ gliedert sich über alle Bildungsbereiche hinweg (Schulbildung, Berufliche Bildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung) in drei Leitaktionen (sog. Key Actions) mit entsprechenden Antragsverfahren:
− Leitaktion 1: Lernmobilität für Einzelpersonen
− Leitaktion 2: Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis
− Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen
Im Bereich Comenius können über Leitaktion 1 Lehrerfortbildungen im Ausland durchgeführt werden. Im Bereich Leonardo erfasst Leitaktion 1 verschiedene Mobilitätsprojekte sowohl von Lernenden in der beruflichen Bildung als auch von Berufsbildungspersonal. Von Leitaktion 2 werden alle Formen von Strategischen Partnerschaften erfasst. Leitaktion 3 spielt im schulischen Bereich sowie im Bereich der beruflichen Bildung eine untergeordnete Rolle.
B) Hinweise zur Antragstellung für staatliche Schulen (Leitaktionen 1 und 2):
1. Die Antragsformulare werden von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt und sind über die Internetseiten des PAD bzw. der NA beim BiBB (http://www.kmk-pad.org bzw. http://www.na-bibb.de/) abrufbar. Modelle der Formulare in englischer Sprache sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/guide/documents-applicants_en.htm
2. Europaweit gültige Antragstermine für die einzelnen Leitaktionen (Antragsschluss jeweils 12 Uhr mittags mitteleuropäischer Zeit):
− Für Leitaktion 1: 4. März 2015
− Für Leitaktion 2: 31. März 2015
(Korrektur der Ausschreibung der Europäischen Kommission vom 2. Oktober 2014!)
3. Die Anträge aller Programmteile sind ausschließlich online direkt über die Internetseite der Nationalen Agenturen (NA im PAD/beim BiBB) einzureichen. Alle online gestellten Anträge sind zeitgleich als Abdruck per E-Mail an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) zu senden. Dies gilt auch für Anträge, bei denen die Schule nur kooperierende Einrichtung ist und deshalb selbst keinen Antrag stellt.
− Kontaktperson für Projekte aus dem Bereich Schulbildung: Frau Celina Edwards (comenius@isb.bayern.de)
− Kontaktperson für Projekte aus dem Bereich Berufsbildung: Herr Stephan Plichta (stephan.plichta@isb.bayern.de)
4. Antragsteller werden gebeten, sich vor Antragstellung auf den Internetseiten der NA im PAD bzw. der NA beim BiBB sowie des Bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (http://www.eu-bildungspro-gramme.info) über die Programmvoraussetzungen, das Antragsverfahren für die jeweilige Aktion und über eventuelle Änderungen der Antragstermine zu informieren. Bayerische Antragsteller haben die Möglichkeit, sich am ISB eingehend zum EU-Programm Erasmus+ beraten zu lassen.
− Ansprechpartnerin für Projekte aus dem Bereich Schulbildung: Frau Celina Edwards (Tel. 089 2170-2244, Fax 089 2170-2205, E-Mail comenius@isb.bayern.de)
− Ansprechpartner für Projekte aus dem Bereich Berufsbildung: Herr Stephan Plichta (Tel. 089 2170-2220, Fax 089 2170-2205, E-Mail stephan.plichta@isb.bayern.de)
Es ist auf die Einhaltung der Antragstermine sowie auf die formale Korrektheit der Anträge zu achten. Verspätet eingehende, unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt. Nachbesserungen sind nicht möglich.
C) Rechtliche Hinweise für staatliche Schulen und Privatschulen mit zugeordnetem staatlichen Lehrpersonal
1. Die Teilnahme an
dem EU-Programm Erasmus+ lässt die Vorgaben des bayerischen
Schul-, Personal- und Haushaltsrechts unberührt.
2. Lehrkräften kann auf dem Dienstweg eine Mobilitätsmaßnahme von maximal 60 Tagen gewährt werden. Durch diese Maßnahmen sollte grundsätzlich kein Unterricht entfallen.
3. Aktuelle Informationen zur Abwicklung und Durchführung von Erasmus+-Projekten staatlicher Schulen finden sich unter http://www.km.bayern.de/ministerium/bund-und-europa/erasmus.html. Teilnehmende Schulen werden gebeten, sich hier regelmäßig über Neuerungen zu informieren. Aktualisierungen dieser Informationen werden den teilnehmenden staatlichen Schulen über einen E-Mail-Verteiler des ISB mitgeteilt. Für eine Aufnahme in den Verteiler wenden Sie sich für den Bereich Comenius bitte an Frau Celina Edwards (comenius@isb.bayern.de) und für den Bereich Leonardo an Herrn Stephan Plichta (stephan.plichta@isb.bayern.de).
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Januar 2015 Az.: VI.2-BP9001.1-7a.108 343
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 14. Februar 2015 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Freising mit Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege und Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik Freising
Die Berufsschule Freising mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 80 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und 2.162 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Sie ist mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (118 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und der Fachakademie für Sozialpädagogik (85 Studierende) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach – Höchstadt an der Aisch mit der Staatlichen Berufsschule in Herzogenaurach und den staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege in Höchstadt a. d. Aisch sowie der Staatlichen Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik und der Kommunalen Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbau in Herzogenaurach
Die Berufsschule Herzogenaurach ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege (145 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) an der Außenstelle in Höchstadt a. d. Aisch organisatorisch verbunden. An die Berufsschule ist die staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik (14 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und die kommunale Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Herzogenaurach angegliedert (57 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen). Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Ernährung/Nahrung (Gastronomie), Metalltechnik und Kraftfahrzeugmechatronik und Wirtschaft/ Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 1.141 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 17 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen im Berufsvorbereitungsjahr.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule München – Wirtschaft, Staatliche Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Staatliche Berufsoberschule für Wirtschaft und Verwaltung München sowie Staatliche Wirtschaftsschule München (Zweitausschreibung)
Die Berufliche Oberschule München – Wirtschaft ist mit der Wirtschaftsschule (derzeit 292 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden und wird von einer Schulleitung geführt. An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung) werden derzeit insgesamt 907 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung) 397 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Staatliches Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
C) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 14. Februar 2015 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule mit Beruflicher Oberschule, Staatlicher Fachoberschule und Berufsoberschule Regen
Die Berufsschule mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen (derzeit 867 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 39 Vollzeiterschüler und Vollzeitschülerinnen) und einer Außenstelle in Viechtach ist mit der staatlichen Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen mit 139 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen) und der Berufssoberschule (Ausbildungsrichtung Technik mit 15 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
D) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 14. Februar 2015 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule III Straubing mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege sowie Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege (Zweitauschreibung)
An der Berufsschule III werden derzeit 185 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 65 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Floristik und im Bereich JoA und BAF unterrichtet. Sie ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (52 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (87 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) sowie der Berufsfachschule für Sozialpflege (40 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Staatlichen Beruflichen Oberschule München – Wirtschaft sowie der Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule III Straubing ist der Nachweis einer einschlägigen beruflichen Fachrichtung nicht erforderlich. Für die Stelle an der Fachoberschule und Berufsoberschule kommen auch staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als achtzehn Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von Schulleiterstellen
An den Realschulen
Maria-Ward-Realschule Günzburg
des Schulwerks der Diözese Augsburg
und
Maristenkolleg Mindelheim - Realschule für Knaben
des Schulwerks der Diözese Augsburg
sind zum 1. August 2015 die Stellen
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
An der Maria-Ward-Realschule Günzburg unterrichten derzeit 32 Lehrkräfte 411 Schülerinnen in 16 Klassen.
An der Realschule des Maristenkollegs in Mindelheim unterrichten derzeit 39 Lehrkräfte 519 Schüler in 20 Klassen.
Gesucht wird jeweils eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte (etwa Marchtaler Plan) aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.
Die Stelle wird als Führungsposition für die Dauer von einem Jahr zunächst auf Probe besetzt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 20. Februar 2015 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten.
Telefonische Rückfragen sind möglich unter 0821 3166-5511.
*
Ausschreibung der Schulleiterstelle am
Marianum Buxheim Gymnasium des
Schulwerks der Diözese Augsburg
Am Marianum Buxheim Gymnasium des Schulwerks der
Diözese Augsburg, ist zum 1. August 2015 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
Das Marianum Buxheim führt einen sprachlichen und einen naturwissenschaftlich-technologischen Zweig. An der Schule unterrichten derzeit 45 Lehrkräfte 365 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sowie 108 Schülerinnen und Schüler in Q11 und Q12.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Gymnasien. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet, beispielsweise nach dem Konzept des Marchtaler Plans. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst für Beamte der Besoldungsgruppe A 15 und A 16 ist grundsätzlich möglich. Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwar-tet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern, dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayer. (Erz-) Diözesen ABD Teil A. Die Stelle in Buxheim ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 20. Februar 2015 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten. Telefonische Rückfragen sind möglich unter 0821 3166-5511.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
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Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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