Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 2* Ausgegeben in München am 16. Februar 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
Zweite Staatsprüfung 2016
für das Lehramt für Sonderpädagogik
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Dezember 2014 Az.: III.7-BS8154-4a.110 890
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2016 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2014 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II − LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) durchgeführt.
Hierzu wird bekanntgegeben:
1. Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.
2. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
− die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 18. Januar 2016 bis 13. Mai 2016
− das Kolloquium in der Zeit vom 4. April 2016 bis 29. April 2016
− die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 2. Mai 2016 bis 13. Mai 2016
In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
4. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.
5. Studienreferendare,
die den Vorbereitungsdienst im September 2014 begonnen haben und eine Erste
Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des
Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2016 ablegen, können, soweit
sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung
auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung
im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt
für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1
(Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen
abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).
Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils
zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem
Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen
Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.
An der Zweiten Staatsprüfung 2016 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2015 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
6. Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.
6.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen
− falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2015,
− falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
6.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
7. Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 7
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Dezember 2014 Az.: VI.2-BS9101-7a.158 491
Im Jahr 2015 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146), durchgeführt.
I.
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. − die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden
haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
1. − zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden
Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst September 2015 beginnt am 15. September 2015 und endet am 11. September 2017.
Letzter Meldetag ist der 15. April 2015.
2. Meldeverfahren
Die
Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten
Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst zu richten.
Die Bewerbung ist nur online möglich unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 7
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. Dezember 2014 Az.: VII.2-BS9153-7a.147 606
I.
Die Studienreferendarinnen und
Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2014 nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen
(ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487,
KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S.
286, KWMBl S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das
Lehramt an beruflichen Schulen 2016 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung
für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
− Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. März 2015 bis 17. Juli 2015 an den Seminarschulen,
− die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 30. November 2015 bis 18. März 2016 an den Einsatzschulen,
− die Kolloquien in der Zeit vom 29. Februar 2016 bis 18. März 2016,
− die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 29. Februar 2016 bis 18. März 2016.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2014 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2016 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2015 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 30. November 2015 bis 18. März 2016 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 2. Oktober 2015 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2015 bestanden haben sich bis spätestens 18. September 2015 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
− eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
− gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
− gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
− eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 2. Oktober 2015 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 30. November 2015 bis 18. März 2016 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Januar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.3 536
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Ingolstadt ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Januar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.5 937
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Januar 2015 Az.: III.3-BP7023.4-4b.122 487
An der Abteilung III des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in Ansbach, Schlesierstraße 26 + 28, ist ab Schuljahr 2015/2016 die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu besetzen.
An der Abteilung III des Staatsinstituts wird die fachliche und pädagogisch-didaktische Vorbildung für den Beruf der Fachlehrkräfte in den Fächerverbindungen Ernährung und Gestaltung sowie Musik und Kommunikationstechnik vermittelt.
Die zweijährige Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer
pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, die als
Im Anschluss daran kann die Ausbildung zur Fachlehrkraft der Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung an der Abt. III in Ansbach durch den Besuch eines einjährigen Lehrgangs im Fach Kommunikationstechnik ergänzt werden.
Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen:
− Erste und Zweite Lehramtsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen, bevorzugt für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Volksschulen.
− Mehrjährige Berufserfahrung im staatlichen Schuldienst sowie eine Bewährung in der Schulaufsicht oder einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin, Institutsrektor bzw. Institutsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin.
Erwünscht sind
eine Zusatzqualifikation in den Fächern Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik,
Erfahrungen im Bereich der Lehrerbildung,
mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Unterrichtsgestaltung an Grund- und/oder Mittelschulen
sowie Kenntnisse und Fertigkeiten in den Informations- und Kommunikationstechniken.
Für die ausgeschriebene Stelle steht eine Planstelle in der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 möglich.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an:
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
Herbert Püls
Ministerialdirigent
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Gymnasien 2017/I nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Januar 2015 Az.: IV.5-BS5154-PRA.1 845
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2015/2017 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2017/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 27. April 2015 bis 10. Juli 2015 an der Seminarschule,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. November 2015 bis 15. Juli 2016 an der Einsatzschule,
− die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. Oktober 2016 bis 2. Dezember 2016 an der Seminarschule,
− das Kolloquium in der Zeit vom 13. September 2016 bis 14. Oktober 2016 und
− die mündliche Prüfung in der Zeit vom 4. Oktober 2016 bis 2. Dezember 2016 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2015/2017, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach unter Angabe des Fachs und des Termins der erfolgreichen Ablegung der Prüfung unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2017/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2016/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2016/2017 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2015/2017 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
− die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 18. April 2016 bis 10. Juni 2016,
− die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 6. Juni 2016 bis 23. September 2016.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 15. März 2016 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016/I oder 2016/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 5. September 2016 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 4. Oktober 2016 bis 2. Dezember 2016 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2016/I oder 2016/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2016/I bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 4. März 2016 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 13. Mai 2016 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2016/II bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 5. September 2016 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 13. September 2016 bis 2. Dezember 2016 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 15. März 2016 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016/I oder 2016/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 7
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Januar 2015 Az.: IV.1-BS6111-PRA.1
Im Jahr 2015 wird der Vorbereitungsdienst (September 2015/2017) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.
I.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Vorbereitungsdienst September 2015/2017
1. Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:
15. September 2015 bis 11. September 2017
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.
2. Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:
Letzter Meldetag (Ausschlussfrist): 15. April 2015
3. Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, − Referat IV.5 −, Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.
4. Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst
bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis
ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es
a) zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und
b) an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, − Referat IV.5 −, Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen. Einzelheiten, speziell zum Termin, können den Anmeldeunterlagen entnommen werden.
5. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.
Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus
der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der
Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen
Schuldienst abgeleitet werden.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 7
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Januar 2015 Az.: VI.2-BP9001.1-7a.3 916
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
Berufliche Oberschule Fürth, Max-Grundig-Schule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 860 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung) 116 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle an der Beruflichen Oberschule, Fachoberschule und Berufsoberschule, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule − Fachoberschulen und Berufsoberschule − sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen des
Schulleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. Januar 2015 Az.: V-5P5001.1-6.4 792
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2015 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:
1. Comenius-Gymnasium Deggendorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 865 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim sowie einem Studienseminar. Sie führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.
2. Josef-Hofmiller-Gymnasium Freising
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 849 Schülerinnen und Schüler).
3. Werdenfels-Gymnasium Garmisch-Partenkirchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 801 Schülerinnen und Schüler).
4. Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1502 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.
5. Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium Icking
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 894 Schülerinnen und Schüler).
6. Gymnasium Landau a. d. Isar
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1039 Schülerinnen und Schüler).
7. Gymnasium Marktbreit
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 593 Schülerinnen und Schüler).
8. Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 642 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.
9. Gymnasium München Fürstenried
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1068 Schülerinnen und Schüler).
10. Staffelsee-Gymnasium Murnau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 938 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.
11. Gymnasium Parsberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 919 Schülerinnen und Schüler).
12. Gymnasium Penzberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1063 Schülerinnen und Schüler).
13. Goethe-Gymnasium Regensburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1146 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt eine Einführungsklasse.
14. Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 825 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.
15. Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 847 Schülerinnen und Schüler). Die Schulleitung der Schule ist verbunden mit der ehrenamtlichen Leitung der Kreis- und Stadtbibliothek am Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg.
16. Gymnasium Waldkraiburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 809 Schülerinnen und Schüler).
17. Elly-Heuss-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 634 Schülerinnen und Schüler).
18. Kepler-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1104 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.
19. Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 683 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt einen gymnasialen Ausbildungszweig für Mitglieder des Windsbacher Knabenchors.
20. Deutschhaus-Gymnasium Würzburg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1046 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.
21. Matthias-Grünewald-Gymnasium Würzburg
Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 673 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim sowie einem Studienseminar. Sie führt mit dem Studienzweig Musik Förderklassen für musikalisch Hochbegabte.
Ihre Aufgaben:
− pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
− Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
− Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
− Entwicklung des Schulprofils
− Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
− Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
− Leitung der Verwaltungsgeschäfte
− Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
− erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
− ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
− Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
− Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
− Erfahrungen in der Schulentwicklung
− Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
− kommunikative und soziale Kompetenz
− Innovationsbereitschaft
− hohe Belastbarkeit
− gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S.7)) beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung der Bewerberin/des Bewerbers zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen des
Ständigen Stellvertreters im
Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. Januar 2015 Az.: V-5P5001.1-6.4 793
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2015 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:
1. Deutschherren-Gymnasium Aichach
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1182 Schülerinnen und Schüler).
2. Rhön-Gymnasium Bad Neustadt an der Saale
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 783 Schülerinnen und Schüler).
3. Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1041 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
4. Gymnasium Freyung
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 683 Schülerinnen und Schüler).
5. Gymnasium Grünwald
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2014/15 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (derzeit etwa 312 Schülerinnen und Schüler).
6. Jean-Paul-Gymnasium Hof (Fkt.-Nr. 1101)
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 434 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
7. Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 673 Schülerinnen und Schüler).
8. Gymnasium Holzkirchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2014/15 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (derzeit etwa 318 Schülerinnen und Schüler).
9. Gymnasium Immenstadt
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 685 Schülerinnen und Schüler).
10. Katharinen-Gymnasium Ingolstadt
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1094 Schülerinnen und Schüler).
11. Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 871 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt eine Einführungsklasse.
12. Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler).
13. Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a. d. Pegnitz
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1279 Schülerinnen und Schüler).
14. Albertus-Gymnasium Lauingen
Die Schule ist ein Musisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 654 Schülerinnen und Schüler).
15. Karolinen-Gymnasium Rosenheim
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 996 Schülerinnen und Schüler).
16. Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1089 Schülerinnen und Schüler).
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage − zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) − an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7)) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in
der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. Januar 2015 Az.: V-5P5001.1-6.4 795
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2015 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Platen-Gymnasium Ansbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 791 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
2. Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1278 Schülerinnen und Schüler).
3. Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1197 Schülerinnen und Schüler).
4. Otto-von-Taube-Gymnasium Gauting
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1087 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.
5. Donau-Gymnasium Kelheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 927 Schülerinnen und Schüler).
6. Gymnasium Miesbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1008 Schülerinnen und Schüler).
7. Max-Planck-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1065 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
8. Michaeli-Gymnasium München
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1121 Schülerinnen und Schüler).
9. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler).
10. Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Musisches und ein Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1093 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.
11. Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 601 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.
12. Welfen-Gymnasium Schongau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1021 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.
13. Gymnasium Untergriesbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 624 Schülerinnen und Schüler).
14. Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 683 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt einen gymnasialen Ausbildungszweig für Mitglieder des Windsbacher Knabenchors.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung der Bewerberin/des Bewerbers länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Referat „Pädagogische Grundsatzfragen“
Aufgabenbeschreibung:
Zum Schuljahr 2015/2016 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet neu zu besetzen:
Referat „Ganztag“
Aufgabenbeschreibung:
Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, in der Betreuung und Pflege des Ganztagsportals und in der Entwicklung von Unterstützungsmaterialien in diesem Bereich.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern
− Verbeamtung im staatlichen Realschuldienst (in der BesGr. A 13 oder A 13+AZ)
− mehrjährige Berufserfahrung
− überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen
− Erfahrungen in der Arbeit und/oder Koordination von Ganztagsschulen
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
− Engagement und Flexibilität
− Aufgeschlossenheit für Innovationen
− sicheres Auftreten
− Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
− Organisationsgeschick
− überdurchschnittliche Belastbarkeit
− überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
In der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ist eine unterhälftige Teilzeitstelle für eine Fachlehrkraft befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referat GMF 3 Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich − Berufsorientierende Wahlpflichtfächer
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
− Fachliche Betreuung der Fächer Werken und Gestalten an Grund- und Mittelschulen sowie Berufsorientierendes Wahlpflichtfach Soziales an Mittelschulen
− Lehrplanarbeit in den genannten Fächern
− Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen
− Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen und Tagungen
− Entwicklung von Materialien für den Unterricht
− Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
− Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft, Universitäten und anderen Einrichtungen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt Fachlehrkraft für Ernährung und Gestaltung
− Fundierte fachdidaktische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Fachbereich Ernährung und Gestaltung
− Erfahrungen im Unterricht an Grund- und Mittelschulen
− Praktische Erfahrungen mit kompetenzorientiertem Unterricht
− Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sowie in der ergebnisorientierten Führung von Arbeitsgruppen
− Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
− Engagement, Flexibilität und Mobilität
− Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
− Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
− Sicheres Auftreten
− Organisations- und Verhandlungsgeschick
− Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
− Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
− Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
(Zweitausschreibung)
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Beruflichen Abteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine unterhälftige Stelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 13/A 14.
Referat BES II: Gewerblich-technische Bildung
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
Aufgabenbeschreibung:
Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, Abschlussprüfungen im Rahmen der Ergänzungsprüfung für die Fachakademien und Fachschulen zu erstellen. Ein weiterer Bereich ist die Betreuung von Lehrplankommissionen für LehrplanPLUS an der Beruflichen Oberschule.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Fach Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft bzw. eine vergleichbare Qualifikation
− Mehrjährige, unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
− Engagement und Flexibilität
− Aufgeschlossenheit für Innovationen
− Sicheres Auftreten
− Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
− Organisationsgeschick
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung von termingebundenen Aufgaben
− Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
− Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße155, 80797 München, z. H. Herrn StD Thomas Hochleitner (Mailadresse: thomas.hochleitner@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Internationale Schule Doha, Katar
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2015
Deutschsprachige Schule im Aufbau
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 155
Abschlüsse der Sekundarstufe I (der Antrag befindet sich im Genehmigungsverfahren)
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate im Aufbau
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
− Drittbewerbungen sind zulässig −
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Kuala Lumpur, Malaysia
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2015
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 185
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Colégio Visconde de Porto Seguro, Valinhos, Brasilien
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Deutsches Sprachdiplom I und II
Hochschulreifeprüfung
Schülerzahl Deutsche Abteilung: 494,
angeschlossen ist eine brasilianische Abteilung mit verstärktem Deutschunterricht mit 1943 Schülern
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
3. Deutsche Schule Puebla, Mexiko
Arbeitsbeginn: 1. Juli 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1156
Deutsches Sprachdiplom I und II
Hochschulreifeprüfung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Christliche Deutsche Schule Chiang Mai, Thailand
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2015
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 106
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Deutsche Schule Athen, Griechenland
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 13. März 2015
Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 939
Abitur (Reifeprüfung)
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Landeseigener Sekundarabschluss mit Ergänzungsprüfung
Deutsche Internationale Abiturprüfung im Aufbau
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind gewünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung der
Evangelischen Friedrich Oberlin Fachoberschule
in München-Pasing
Die Evangelische Friedrich Oberlin Fachoberschule in München-Pasing mit etwa 365 Schülerinnen und Schülern ist staatlich anerkannt in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung mit FOS 13. Träger der Schule sind die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Augustinum.
Zum 1. September 2015 ist die Stelle
der
stellvertretenden Schulleiterin/
des stellvertretenden Schulleiters
neu zu besetzen.
Wir suchen eine Führungspersönlichkeit mit der Befähigung zum Lehramt für Gymnasien, die innovativ sowie unternehmerisch zu denken und zu handeln gewohnt ist. Erfahrungen in der Schulverwaltung mit Kenntnissen in den einschlägigen EDV-Programmen (Lehrer-, Schülerdatei, Stunden- und Vertretungsplan) sind erwünscht. Wenn Sie bereit sind, das Profil einer evangelischen Schule mit ausgeprägter Sozialkompetenz und überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit zu verkörpern, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Zu den Aufgaben einer stellvertretenden Schulleiterin/eines stellvertretenden Schulleiters an der Friedrich Oberlin Fachoberschule gehören neben der Vertretung und Unterstützung der Schulleitung bei sämtlichen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben die Weiterentwicklung der Schule sowie insbesondere die Akquise der Schüler und eine intensive Elternarbeit.
Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach TV-L und staatlichen Eingruppierungsrichtlinien. Staatliche Lehrkräfte können unter Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn beurlaubt werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist eine Übernahme in das Kirchenbeamtenverhältnis möglich. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte senden Sie Bewerbungen bis zum 31. März 2015 an die
Augustinum Pädagogische Einrichtungen
Prof. Dr. Markus Rückert
(Vorsitzender des Stiftungsrats)
Ratkisstraße 1, 80933 München
E-Mail: m.heidler@augustinum.de.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kult us, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________