Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 2*      Ausgegeben in München am 16. Februar 2015     Jahrgang 2015

 

 

 


 

Inhalt

 

Zweite Staatsprüfung 2016 für das Lehramt für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen September 2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen September 2016 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Ausschreibung der Stelle des Leiters/der Leiterin der Abteilung III des Staatsinstituts für die Ausbildung der Fachlehrer in Ansbach

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2017/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2015/2017 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Ausschreibung einer Stelle für einen Ständigen Vertreter/eine Ständige Vertreterin an einer staatlichen beruflichen Schule

Besetzung von Stellen des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 






Zweite Staatsprüfung 2016
für das Lehramt für Sonderpädagogik
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 17. Dezember 2014 Az.: III.7-BS8154-4a.110 890

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2016 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2014 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II − LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) durchgeführt.

 

Hierzu wird bekanntgegeben:

 

1.      Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.

 

2.      Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.

 

3.      Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

      die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 18. Januar 2016 bis 13. Mai 2016

      das Kolloquium in der Zeit vom 4. April 2016 bis 29. April 2016

      die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 2. Mai 2016 bis 13. Mai 2016

 

         In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

4.      Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.

 

5.      Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2014 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2016 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).

Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

 

         An der Zweiten Staatsprüfung 2016 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2015 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

 

6.      Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.

 

6.1    Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen

      falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2015,

      falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

6.2    Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

7.        Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 7

 

 





Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen September 2015
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für
das Lehramt an beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 18. Dezember 2014 Az.: VI.2-BS9101-7a.158 491

 

 

Im Jahr 2015 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146), durchgeführt.

 

I.

 

Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

 

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die

 

1.    die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden

        haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

1.    zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden

        Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und

 

2.     die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

 

1.     Dauer und Meldeschluss

      Der Vorbereitungsdienst September 2015 beginnt am 15. September 2015 und endet am 11. September 2017.

Letzter Meldetag ist der 15. April 2015.

 

2.     Meldeverfahren

      Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Bewerbung ist nur online möglich unter
formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst.

 

Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 7

 

 





Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an beruflichen Schulen September 2016
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Dezember 2014 Az.: VII.2-BS9153-7a.147 606

 

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2014 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2016 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, KWMBl I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146) teil.

Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:

      Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. März 2015 bis 17. Juli 2015 an den Seminarschulen,

      die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 30. November 2015 bis 18. März 2016 an den Einsatzschulen,

      die Kolloquien in der Zeit vom 29. Februar 2016 bis 18. März 2016,

      die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 29. Februar 2016 bis 18. März 2016.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2014 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2016 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2015 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 30. November 2015 bis 18. März 2016 ab.

Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.

Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 2. Oktober 2015 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2015 bestanden haben sich bis spätestens 18. September 2015 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.

 

Der Meldung sind beizufügen:

      eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,

      gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),

      gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,

      eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.

 

Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 2. Oktober 2015 einzuholen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.

Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 30. November 2015 bis 18. März 2016 (Prüfungslehrproben) ab.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 





Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 15. Januar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.3 536

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Ingolstadt ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirigent

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Januar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.5 937

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer  mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 





Ausschreibung der Stelle des Leiters/der Leiterin der
Abteilung III des Staatsinstituts für
die Ausbildung der Fachlehrer in Ansbach

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Januar 2015 Az.: III.3-BP7023.4-4b.122 487

 

 

An der Abteilung III des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in Ansbach, Schlesierstraße 26 + 28, ist ab Schuljahr 2015/2016 die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu besetzen.

 

An der Abteilung III des Staatsinstituts wird die fachliche und pädagogisch-didaktische Vorbildung für den Beruf der Fachlehrkräfte in den Fächerverbindungen Ernährung und Gestaltung sowie Musik und Kommunikationstechnik vermittelt.

Die zweijährige Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, die als 1. Lehramtsprüfung gilt.

Im Anschluss daran kann die Ausbildung zur Fachlehrkraft der Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung an der Abt. III in Ansbach durch den Besuch eines einjährigen Lehrgangs im Fach Kommunikationstechnik ergänzt werden.

 

Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen:

      Erste und Zweite Lehramtsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen, bevorzugt für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Volksschulen.

      Mehrjährige Berufserfahrung im staatlichen Schuldienst sowie eine Bewährung in der Schulaufsicht oder einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin, Institutsrektor bzw. Institutsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin.

 

Erwünscht sind

eine Zusatzqualifikation in den Fächern Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik,

Erfahrungen im Bereich der Lehrerbildung,

mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Unterrichtsgestaltung an Grund- und/oder Mittelschulen

sowie Kenntnisse und Fertigkeiten in den Informations- und Kommunikationstechniken.

 

Für die ausgeschriebene Stelle steht eine Planstelle in der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 möglich.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Salvatorstraße 2

80333 München

 

Herbert Püls

Ministerialdirigent

 

 

 





Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Gymnasien 2017/I nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Januar 2015 Az.: IV.5-BS5154-PRA.1 845

 

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2015/2017 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2017/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 27. April 2015 bis 10. Juli 2015 an der Seminarschule,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. November 2015 bis 15. Juli 2016 an der Einsatzschule,

      die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. Oktober 2016 bis 2. Dezember 2016 an der Seminarschule,

      das Kolloquium in der Zeit vom 13. September 2016 bis 14. Oktober 2016 und

      die mündliche Prüfung in der Zeit vom 4. Oktober 2016 bis 2. Dezember 2016 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2015/2017, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach unter Angabe des Fachs und des Termins der erfolgreichen Ablegung der Prüfung unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2017/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2016/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2016/2017 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2015/2017 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 18. April 2016 bis 10. Juni 2016,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 6. Juni 2016 bis 23. September 2016.

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 15. März 2016 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016/I oder 2016/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 5. September 2016 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 4. Oktober 2016 bis 2. Dezember 2016 an einer Seminarschule statt.

 

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2016/I oder 2016/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist

 

1.      für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2016/I bestanden haben, dass sie

 

1.1    sich bis spätestens 4. März 2016 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 13. Mai 2016 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

 

1.2    der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

 

1.3    mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

 

2.      für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2016/II bestanden haben, dass sie

 

2.1    sich bis spätestens 5. September 2016 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

 

2.2    gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 13. September 2016 bis 2. Dezember 2016 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 15. März 2016 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016/I oder 2016/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 7

 

 





Vorbereitungsdienst für das
Lehramt an Realschulen September 2015/2017 nach
der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für
das Lehramt an Realschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Januar 2015 Az.: IV.1-BS6111-PRA.1

 

 

Im Jahr 2015 wird der Vorbereitungsdienst (September 2015/2017) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

 

I.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

 

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Vorbereitungsdienst September 2015/2017

 

1.     Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

15. September 2015 bis 11. September 2017

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.

 

2.     Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist): 15. April 2015

 

3.     Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat IV.5 , Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.

 

4.     Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.


Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

 

a)       zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und

 

b)      an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, − Referat IV.5 −, Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen. Einzelheiten, speziell zum Termin, können den Anmeldeunterlagen entnommen werden.

 

5.     Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

 

III.

Verwendung im öffentlichen Schuldienst


Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 7

 

 





Ausschreibung einer Stelle für einen
Ständigen Vertreter/eine Ständige Vertreterin an
einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 28. Januar 2015 Az.: VI.2-BP9001.1-7a.3 916

 

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Fürth, Max-Grundig-Schule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 860 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung) 116 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle an der Beruflichen Oberschule, Fachoberschule und Berufsoberschule, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

 

Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule − Fachoberschulen und Berufsoberschule − sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)  von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)   gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)    von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 





Besetzung von Stellen des Schulleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Januar 2015 Az.: V-5P5001.1-6.4 792

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2015 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:

 

1.         Comenius-Gymnasium Deggendorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 865 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim sowie einem Studienseminar. Sie führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.

 

2.         Josef-Hofmiller-Gymnasium Freising

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 849 Schülerinnen und Schüler).

 

3.         Werdenfels-Gymnasium Garmisch-Partenkirchen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 801 Schülerinnen und Schüler).

 

4.         Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1502 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.

 

5.         Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium Icking

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 894 Schülerinnen und Schüler).

 

6.         Gymnasium Landau a. d. Isar

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1039 Schülerinnen und Schüler).

 

7.         Gymnasium Marktbreit

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 593 Schülerinnen und Schüler).

 

8.         Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 642 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.

 

9.         Gymnasium München Fürstenried

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1068 Schülerinnen und Schüler).

 

10.      Staffelsee-Gymnasium Murnau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 938 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.

 

11.      Gymnasium Parsberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 919 Schülerinnen und Schüler).

 

12.      Gymnasium Penzberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1063 Schülerinnen und Schüler).

 

13.      Goethe-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1146 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt eine Einführungsklasse.

 

14.      Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 825 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.

 

15.      Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 847 Schülerinnen und Schüler). Die Schulleitung der Schule ist verbunden mit der ehrenamtlichen Leitung der Kreis- und Stadtbibliothek am Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg.

 

16.      Gymnasium Waldkraiburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 809 Schülerinnen und Schüler).

 

17.      Elly-Heuss-Gymnasium Weiden

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 634 Schülerinnen und Schüler).

 

18.      Kepler-Gymnasium Weiden

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1104 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.

 

19.      Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 683 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt einen gymnasialen Ausbildungszweig für Mitglieder des Windsbacher Knabenchors.

 

20.      Deutschhaus-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1046 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.

 

21.      Matthias-Grünewald-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 673 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim sowie einem Studienseminar. Sie führt mit dem Studienzweig Musik Förderklassen für musikalisch Hochbegabte.

 

Ihre Aufgaben:

      pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

      Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

      Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

      Entwicklung des Schulprofils

      Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

      Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

      Leitung der Verwaltungsgeschäfte

      Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

      erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

      ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

      Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

      Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

      Erfahrungen in der Schulentwicklung

      Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

      kommunikative und soziale Kompetenz

      Innovationsbereitschaft

      hohe Belastbarkeit

      gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S.7)) beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung der Bewerberin/des Bewerbers zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 





Besetzung von Stellen des
Ständigen Stellvertreters im
Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Januar 2015 Az.: V-5P5001.1-6.4 793

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2015 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:

 

1.      Deutschherren-Gymnasium Aichach

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1182 Schülerinnen und Schüler).

 

2.      Rhön-Gymnasium Bad Neustadt an der Saale

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 783 Schülerinnen und Schüler).

 

3.      Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1041 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

4.      Gymnasium Freyung

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 683 Schülerinnen und Schüler).

 

5.      Gymnasium Grünwald

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2014/15 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (derzeit etwa 312 Schülerinnen und Schüler).

 

6.      Jean-Paul-Gymnasium Hof (Fkt.-Nr. 1101)

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 434 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

7.      Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 673 Schülerinnen und Schüler).

 

8.      Gymnasium Holzkirchen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2014/15 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (derzeit etwa 318 Schülerinnen und Schüler).

 

9.      Gymnasium Immenstadt

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 685 Schülerinnen und Schüler).

 

10.    Katharinen-Gymnasium Ingolstadt

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1094 Schülerinnen und Schüler).

 

11.    Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 871 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt eine Einführungsklasse.

 

12.    Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler).

 

13.    Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a. d. Pegnitz

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1279 Schülerinnen und Schüler).

 

14.    Albertus-Gymnasium Lauingen

Die Schule ist ein Musisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 654 Schülerinnen und Schüler).

 

15.    Karolinen-Gymnasium Rosenheim

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 996 Schülerinnen und Schüler).

 

16.    Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1089 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage − zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) − an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7)) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)  durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 





Besetzung von Stellen
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in
der Leitung eines Gymnasiums

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Januar 2015 Az.: V-5P5001.1-6.4 795

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2015 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1.         Platen-Gymnasium Ansbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 791 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

2.         Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1278 Schülerinnen und Schüler).

 

3.         Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1197 Schülerinnen und Schüler).

 

4.         Otto-von-Taube-Gymnasium Gauting

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1087 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.

 

5.         Donau-Gymnasium Kelheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 927 Schülerinnen und Schüler).

 

6.         Gymnasium Miesbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1008 Schülerinnen und Schüler).

 

7.         Max-Planck-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1065 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

8.         Michaeli-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1121 Schülerinnen und Schüler).

 

9.         Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler).

 

10.         Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Musisches und ein Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1093 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.

       

11.         Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 601 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.

 

12.         Welfen-Gymnasium Schongau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1021 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt eine Einführungsklasse.

 

13.         Gymnasium Untergriesbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 624 Schülerinnen und Schüler).

 

14.         Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 683 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt einen gymnasialen Ausbildungszweig für Mitglieder des Windsbacher Knabenchors.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung der Bewerberin/des Bewerbers länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 





Offene Stellen

 

Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Referat „Pädagogische Grundsatzfragen“

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Zum Schuljahr 2015/2016 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet neu zu besetzen:

 

Referat „Ganztag“

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, in der Betreuung und Pflege des Ganztagsportals und in der Entwicklung von Unterstützungsmaterialien in diesem Bereich.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern

      Verbeamtung im staatlichen Realschuldienst (in der BesGr. A 13 oder A 13+AZ)

      mehrjährige Berufserfahrung

      überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen

      Erfahrungen in der Arbeit und/oder Koordination von Ganztagsschulen

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

      Engagement und Flexibilität

      Aufgeschlossenheit für Innovationen

      sicheres Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisationsgeschick

      überdurchschnittliche Belastbarkeit

      überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

In der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ist eine unterhälftige Teilzeitstelle für eine Fachlehrkraft befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referat GMF 3 Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich − Berufsorientierende Wahlpflichtfächer

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

         Fachliche Betreuung der Fächer Werken und Gestalten an Grund- und Mittelschulen sowie Berufsorientierendes Wahlpflichtfach Soziales an Mittelschulen

         Lehrplanarbeit in den genannten Fächern

         Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen

         Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen und Tagungen

         Entwicklung von Materialien für den Unterricht

         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

         Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft, Universitäten und anderen Einrichtungen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt Fachlehrkraft für Ernährung und Gestaltung

         Fundierte fachdidaktische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Fachbereich Ernährung und Gestaltung

         Erfahrungen im Unterricht an Grund- und Mittelschulen

         Praktische Erfahrungen mit kompetenzorientiertem Unterricht

         Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sowie in der ergebnisorientierten Führung von Arbeitsgruppen

         Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

         Engagement, Flexibilität und Mobilität

         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

         Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

         Sicheres Auftreten

         Organisations- und Verhandlungsgeschick

         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

         Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

         Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
(Zweitausschreibung)

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Beruflichen Abteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine unterhälftige Stelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 13/A 14.

 

Referat BES II: Gewerblich-technische Bildung

Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, Abschlussprüfungen im Rahmen der Ergänzungsprüfung für die Fachakademien und Fachschulen zu erstellen. Ein weiterer Bereich ist die Betreuung von Lehrplankommissionen für LehrplanPLUS an der Beruflichen Oberschule.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Fach Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft bzw. eine vergleichbare Qualifikation

      Mehrjährige, unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

      Engagement und Flexibilität

      Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Sicheres Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisationsgeschick

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung von termingebundenen Aufgaben

      Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße155, 80797 München, z. H. Herrn StD Thomas Hochleitner (Mailadresse: thomas.hochleitner@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Internationale Schule Doha, Katar

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2015

Ende der Bewerbungsfrist:      13. März 2015

 

Deutschsprachige Schule im Aufbau

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 155

Abschlüsse der Sekundarstufe I (der Antrag befindet sich im Genehmigungsverfahren)

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate im Aufbau

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Kuala Lumpur, Malaysia

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:         31. März 2015

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 185

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Colégio Visconde de Porto Seguro, Valinhos, Brasilien

 

Arbeitsbeginn:                              1. Januar 2016

Ende der Bewerbungsfrist:         13. März 2015

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Deutsches Sprachdiplom I und II

Hochschulreifeprüfung

Schülerzahl Deutsche Abteilung: 494,

angeschlossen ist eine brasilianische Abteilung mit verstärktem Deutschunterricht mit 1943 Schülern

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

3.     Deutsche Schule Puebla, Mexiko

 

      Arbeitsbeginn:                              1. Juli 2015

Ende der Bewerbungsfrist:         13. März 2015

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1156

Deutsches Sprachdiplom I und II

Hochschulreifeprüfung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Christliche Deutsche Schule Chiang Mai, Thailand

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2015

Ende der Bewerbungsfrist:         13. März 2015

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 106

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsche Internationale Abiturprüfung (DIAP)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Deutsche Schule Athen, Griechenland

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:         13. März 2015

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 939

Abitur (Reifeprüfung)

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Landeseigener Sekundarabschluss mit Ergänzungsprüfung

Deutsche Internationale Abiturprüfung im Aufbau

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind gewünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg − gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung − und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung der
Evangelischen Friedrich Oberlin Fachoberschule
in München-Pasing

 

Die Evangelische Friedrich Oberlin Fachoberschule in München-Pasing mit etwa 365 Schülerinnen und Schülern ist staatlich anerkannt in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung mit FOS 13. Träger der Schule sind die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Augustinum.

 

Zum 1. September 2015 ist die Stelle

 

der stellvertretenden Schulleiterin/
des stellvertretenden Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Wir suchen eine Führungspersönlichkeit mit der Befähigung zum Lehramt für Gymnasien, die innovativ sowie unternehmerisch zu denken und zu handeln gewohnt ist. Erfahrungen in der Schulverwaltung mit Kenntnissen in den einschlägigen EDV-Programmen (Lehrer-, Schülerdatei, Stunden- und Vertretungsplan) sind erwünscht. Wenn Sie bereit sind, das Profil einer evangelischen Schule mit ausgeprägter Sozialkompetenz und überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit zu verkörpern, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

 

Zu den Aufgaben einer stellvertretenden Schulleiterin/eines stellvertretenden Schulleiters an der Friedrich Oberlin Fachoberschule gehören neben der Vertretung und Unterstützung der Schulleitung bei sämtlichen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben die Weiterentwicklung der Schule sowie insbesondere die Akquise der Schüler und eine intensive Elternarbeit.

 

Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach TV-L und staatlichen Eingruppierungsrichtlinien. Staatliche Lehrkräfte können unter Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn beurlaubt werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist eine Übernahme in das Kirchenbeamtenverhältnis möglich. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bitte senden Sie Bewerbungen bis zum 31. März 2015 an die

 

Augustinum Pädagogische Einrichtungen

Prof. Dr. Markus Rückert

(Vorsitzender des Stiftungsrats)

Ratkisstraße 1, 80933 München

E-Mail: m.heidler@augustinum.de.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kult us, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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