Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 3* Ausgegeben in München am 9. März 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
Abschlussprüfung
an den bayerischen Realschulen im Jahre 2016
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Januar 2015 Az.: IV.2-BS6500-5.6
1. Die Abschlussprüfung 2016 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.
2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2016
Prüfungsgegenstand
|
Prüfungstermin |
Spanisch |
Dienstag, 21. Juni 2016 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Tschechisch |
Dienstag, 21. Juni 2016 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Französisch |
Mittwoch, 22. Juni 2016 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Deutsch |
Donnerstag, 23. Juni 2016 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Englisch |
Freitag, 24. Juni 2016 Prüfungsdauer 135 Minuten 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause |
Andere Fremdsprachen |
Freitag, 24. Juni 2016 Prüfungsdauer 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
Mathematik I und Mathematik II |
Montag, 27. Juni 2016 150 Minuten 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen |
Dienstag, 28. Juni 2016 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Physik |
Mittwoch, 29. Juni 2016 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Kunst, Haushalt und Ernährung Sozialwesen, Musik, Sport |
Donnerstag, 30. Juni 2016 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Prüfungsdauer in Sozialwesen 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
Werken |
Freitag, 1. Juli 2016 90 Minuten 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr |
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2016 beim Leiter der vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
4. Die Schulleiterinnen/Die Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bis 25. Februar 2016 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirigent
Ausschreibungen von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Januar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.5 942
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Forchheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Januar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.5 943
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Günzburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die bisherige Inhaberin der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis Günzburg in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Schwaben nach Besetzung der Stelle bestellt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Januar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.6 435
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Regensburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung der Oberpfalz nach Besetzung der Stelle bestellt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Februar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.5 941
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 6. Februar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.5 951
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Landshut in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Niederbayern nach Besetzung der Stelle bestellt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Februar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.17 601
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Poing
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Februar 2015 Az.: IV.4-BO6210P11-5a.3 642
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Poing den Schulnamen
Dominik-Brunner-Realschule
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 1. Juni 2015 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 10
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. Februar 2015 Az.: III.2-III.6-BS7502-4b.5 87
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2015 vom 18. März 2014 (KWMBeibl S. 78*, StAnz Nr. 16) wird wie folgt geändert:
1. In Buchst. A
Nr. 7 Satz 1 werden jeweils die Anmeldetermine geändert: Die Worte „17.
Juli“ werden ersetzt durch
2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 26. Januar 2015 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 10
Qualifikationsprüfung
(II. Lehramtsprüfung) 2016 der Fachlehrer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Februar 2015 Az.: III.3-BS7170-4b.1 886
Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2016 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (GVBl S. 562, ber. 1997 S. 23, KWMBl I 1997 S. 50, ber. S. 86), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 511), und hat Wettbewerbscharakter.
Hierzu wird bekannt gegeben:
1. Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2015/2016 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2. Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 15. April 2015 bis 15. Oktober 2015. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1 Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 25. Januar 2016 bis 13. Mai 2016 statt.
Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.
3.2 Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 21. März 2016 statt.
3.3 Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 17. Mai 2016 bis 20. Mai 2016 statt.
3.4
Für
die Prüfungsteilnehmer 2016, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen
haben, wird als Termin der
3.5 Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4. Zur Qualifikationsprüfung 2016 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben.
4.1 Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1 falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 5. Juli 2015.
4.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
4.2 Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 10
Qualifikationsprüfung (Zweite
Prüfung) der
Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2016
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Februar 2015 Az.: III.3-BS7175-4b.196
1. Das
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
führt die Qualifikationsprüfung 2016 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer
(Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl S. 387),
geändert durch Verordnung vom
2. Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen,
a) für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,
b) die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,
c) die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,
d) die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.
3. Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 2d).
4. Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 25. Januar 2016.
Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 17. bis 20. Mai 2016 statt.
5. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 21. März 2016 statt.
6. Für die Prüfungsteilnehmer 2016, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2016 festgelegt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Abschlussprüfung 2016 an
Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Februar 2015 Az.: VI.4-5S9500-4-7.5 984
1. Die Abschlussprüfung 2016 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach
|
Prüfungstermin |
Englisch, mündliche Prüfung |
Montag, 20. Juni 2016 bis Freitag, 24. Juni 2016 |
Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig) |
Montag, 20. Juni 2016 bis Donnerstag, 23. Juni 2016 |
Ersatzfremdsprache |
Freitag, 24. Juni 2016 |
Deutsch |
Montag, 27. Juni 2016 |
Englisch, schriftliche Prüfung |
Dienstag, 28. Juni 2016 |
Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig) |
Mittwoch, 29. Juni 2016 |
Mathematik (M-Zweig) |
Donnerstag, 30. Juni 2016 |
Betriebswirtschaft |
Freitag, 1. Juli 2016 |
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2. Für die Abschlussprüfung 2016 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2016 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
– Volkswirtschaft,
– ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
– ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Dr. Peter Müller
StAnz 2015 Nr. 10
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. Februar 2015 Az.: VI.2-BP9001.1-7a.3 923
Staatliche Berufsschule II Coburg mit Staatlicher Wirtschaftsschule Coburg-Cortendorf
Die Berufsschule II mit kaufmännischen Klassen und die Wirtschaftsschule werden von einer Schulleitung in Personalunion geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.249 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen, die Wirtschaftsschule 191 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim
Die Berufsschule Kelheim mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Klassen (1.396 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 59 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) ist mit der Fachoberschule (370 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), der Berufsoberschule (121 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und der Wirtschaftsschule Abensberg (50 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. Der Schule angegliedert ist zudem die Außenstelle Mainburg. Der Weitere ständige Vertreter/Die Weitere ständige Vertreterin der Schulleiterin wird überwiegend für die Fachoberschule und Berufsoberschule Kelheim zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Februar 2015 Az.: X.7-M1350/11/1-1b.17 582
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2015 (veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 5) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2016 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 6. Juli 2015 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/Bewerberinnen zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich) bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten zum Einstellungszeitpunkt das 18. Lebensjahr bereits vollendet und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bewerber/Bewerberinnen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 3. Mai 2015 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem die Einzelheiten zum Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere für Schüler/Schülerinnen mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Die Auswahlprüfung für die Studienplätze
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege wird am
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Mitarbeit am Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2015 besteht am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Möglichkeit einer Mitarbeit als
Modulverantwortlicher
im Projekt
Amtliche Schulverwaltung (ASV).
Die Mitarbeit erfolgt unterhälftig und wird über die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes wahrgenommen. Die Präsenz am Staatsministerium im Rahmen einer Abordnung ist nicht vorgesehen.
Aufgabenbeschreibung:
– Entwicklung schulfachlicher Konzepte insbesondere für das Modul Schüler
– Weiterentwicklung von Abläufen, Funktionen und Masken
– Anpassung an geänderte fachliche Rahmenbedingungen, z. B. Schulordnung, BayEUG
– Detailklärung zur Bearbeitung von Sonderfällen
– Betreuung der Schnittstelle zu anderen Programmen
– Programmtests am neuen Verfahren ASV
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für ein Lehramt in Bayern, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
– Überdurchschnittliche fachliche Qualifikation sowie Beurteilungen
– Mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst sowie Erfahrung in der Schulverwaltung
– Vorteilhaft sind Kenntnisse in Datenbankmodellierung und SQL
Überfachliche Qualifikationen:
– Interesse an Projektarbeit
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft zu anlassbezogenen Dienstreisen zur fachlichen Abstimmung
Die Mitarbeit ist für einen schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Mitarbeit kann auch im Rahmen einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.12 648 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Mitarbeit am Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2015 besteht am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Möglichkeit einer Mitarbeit als
Tester im Projekt Amtliche Schulverwaltung (ASV).
Die Mitarbeit erfolgt unterhälftig und wird über die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes wahrgenommen. Die Präsenz am Staatsministerium im Rahmen einer Abordnung ist nicht vorgesehen.
Aufgabenbeschreibung:
– Programmtests am neuen Verfahren ASV auf Basis der fachlichen Detailkonzepte
– Erweiterung der Online-Dokumentation auf www.asv.bayern.de
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für ein Lehramt in Bayern, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
– Überdurchschnittliche fachliche Qualifikation sowie Beurteilungen
– Mindestens dreijährige berufliche Erfahrung im Schuldienst sowie Erfahrung in der Schulverwaltung
– Vorteilhaft sind Kenntnisse in Datenbankmodellierung und SQL
Überfachliche Qualifikationen:
– Interesse an Projektarbeit
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft zu anlassbezogenen Dienstreisen zur fachlichen Abstimmung
Die Mitarbeit ist für einen schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Mitarbeit kann auch im Rahmen einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.12 650 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Lomas Verdes)
Arbeitsbeginn: 1. September 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 784
Deutsches Sprachdiplom I und II
Hochschulreifeprüfung
Landeseigener Sekundarabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2. Deutsche Schule Guatemala, Guatemala
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2015
Gegliederte Begegnungsschule/berufsbildender Zweig (IVP)
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 887
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Von der KMK anerkannte Berufsschule
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
3. Colégio Visconde de Porto Seguro I
Sao Paulo, Brasilien
Arbeitsbeginn: 1. September 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2015
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl Deutsche Abteilung: 540
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Hochschulreifeprüfung
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent
für Sport im
Referat GYM 1:
Sprachlich-musisch-ästhetischer Bereich
Aufgabenbeschreibung:
– Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Sport
– Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen
– Erarbeitung von Prüfungsaufgaben
– Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums
– Stellungnahmen zu Lehrwerken
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Schulartübergreifende fachliche Beratung
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Sport (1. und 2. Staatsexamen)
– Verbeamtung beim Freistaat Bayern
– Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
– Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Sport
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent für Katholische Religionslehre im Referat GYM 3:
Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich
Aufgabenbeschreibung:
– Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Katholische Religionslehre
– Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen
– Erarbeitung von Prüfungsaufgaben
– Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums
– Stellungnahmen zu Lehrwerken
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Schulartübergreifende fachliche Beratung
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Katholische Religionslehre (1. und 2. Staatsexamen)
– Verbeamtung beim Freistaat Bayern
– Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
– Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Katholische Religionslehre
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Ausschreibung der Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters
an der Gerhardinger-Realschule Cham der Schulstiftung der Diözese
Regensburg
An der Realschule
Gerhardinger-Realschule Cham der
Schulstiftung der Diözese Regensburg
ist zum 1. August 2015 die Stelle der/des
Schulleiterin/Schulleiters
neu zu besetzen.
Derzeit besuchen die Schule 620 Schülerinnen in 22 Klassen. Sie werden von 47 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa und IIIb unterrichtet.
Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis oder in der Schulberatung vorweisen kann,
– die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,
– die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayer. (Erz-) Diözesen (ABD). Die Stelle in Cham ist in Besoldungsgruppe A 15 + Z ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. April 2015 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.
Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel.: 0941 597-1505, E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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