Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 4*      Ausgegeben in München am 30. März 2015     Jahrgang 2015

 

 

 


 

Inhalt

 

Verleihung eines Namens an die Staatliche Realschule Bad Kötzting

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2016

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

Verleihung eines Namens an die Staatliche Realschule Murnau

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2016/2017

Zweite Staatsprüfungen 2016 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

Ausschreibung einer Schulleiterstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2016/2017

59. Theatertage der Gymnasien in Bayern vom 26. bis 29. Juli 2015 in Schwabach

Neubesetzung der Stelle als Leiterin/Leiter der staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West

Neubesetzung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 





Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Bad Kötzting

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2015 Az.: IV.4-BO6210K8-5a.1 237

 

Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Bad Kötzting den Schulnamen

 

Realschule der Pfingstrittstadt

 

verliehen.

 

Der Schulname wird von der Schule ab 1. Mai 2015 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Besondere Leistungsfeststellung
zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule
an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 18. Februar 2015
Az.: III.2-III.6-BS7501(2016).4a.19 658

A)        Mittelschulen

 

1.      Rechtsgrundlage

 

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen.

 

2.      Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan:

 

Freitag, 24. Juni 2016

 

Muttersprache

(§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

 

 

 

Teil A

Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben

Teil B

Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben

180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten.)

 

8.30 bis 10.00 Uhr

 

 

10.10 bis 11.40 Uhr

 

 

Montag, 27. Juni 2016

 

Englisch

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)

 

Teile A und B

Listening Comprehension und Use of English

Teile C und D

Reading Comprehension und Text Production

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 9.05 Uhr

 

 

9.15 bis 10.10 Uhr

 

Dienstag, 28. Juni 2016

 

Deutsch

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

 

Teil A

Rechtschreiben

Teil B

Schriftlicher Sprachgebrauch

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 9.10 Uhr

 

9.20 bis 11.45 Uhr

 

Deutsch als Zweitsprache

(§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)

 

Teil A

Spracharbeit

Teil B

Textarbeit

110 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 9.00 Uhr

 

9.10 bis 10.30 Uhr

 

 

   Mittwoch, 29. Juni 2016

 

Mathematik

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

 

Teil A

Teil B

100 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 9.00 Uhr

9.10 bis 10.20 Uhr

 

   Donnerstag, 30. Juni 2016

 

Physik/Chemie/Biologie

Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 MSO)

60 Minuten Arbeitszeit

8.30 bis 9.30 Uhr

 

3.      Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“

 

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 80 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von 10 Minuten vorgesehen.

 

4.      Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 

 

5.      Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache

 

Gemäß § 58 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2016 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2015/2016 sind:

 

       Donnerstag, 7. April 2016

         (Leistungstest)

       Freitag, 24. Juni 2016

         (Abschlussprüfung)

 

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:

 

Derzeit zugelassene Sprachen:

Albanisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

 

6.      Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Meldung erfolgt 2016 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2016 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

7.      Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.      Nachholtermin

 

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 26. September bis 29. September 2016 nachholen (§ 62 Abs. 2 MSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.

 

9.      Einzelprüfung in Englisch

 

Nach § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

 

10.    Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 MSO bis spätestens zum 1. März 2016 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

B)     Förderzentren

 

1.         Rechtsgrundlage

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2014 an Förderzentren ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.

 

2.         Zeitplan

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Förderzentren sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2) und gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit § 58 MSO usw. festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

 

 

 

Freitag, 24. Juni 2016:

 

-  Muttersprache

(§ 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

(Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten.)

 

Montag, 27. Juni 2016:

 

-  Englisch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

-  Deutsche Gebärdensprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F)

30 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

Dienstag, 28. Juni 2016:

 

-  Deutsch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

-  Deutsch als Zweitsprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)

8.30 Uhr:

110 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch, 29. Juni 2016:

 

-  Mathematik

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

 

Donnerstag, 30. Juni 2016:

 

-  Physik/Chemie/

    Biologie

-  Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Nr. 5 MSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

 

3.      Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.

 

4.      Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache

 

Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 3) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 5) gelten für die Förderzentren entsprechend.

 

5.      Deutsche Gebärdensprache

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.

 

6.      Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Meldung erfolgt 2016 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2016 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

7.      Meldung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.      Nachholtermin

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 26. September bis 29. September 2016 nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 62 Abs. 2 MSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

9.      Einzelprüfung in Englisch

 

Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler eines Förderzentrums, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.

 

10.    Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2016 an dem öffentlichen Förderzentrum mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einem staatlich anerkannten privaten Förderzentrum.

 

C)     Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 13




Ausschreibung von Funktionsstellen
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Februar 2015 Az.: VI.6-BP9001.1-6-7a.22 485

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

Ab sofort:

Berufliche Oberschule Unterschleißheim,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Zum 1. August 2015:

Berufliche Oberschule Coburg,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 müssen erfüllt sein.

 

Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Murnau

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Februar 2015 Az.: IV.4-BO6210M19-5.8 061

 

Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Murnau den Schulnamen

 

Realschule im Blauen Land

 

verliehen.

 

Der Schulname wird von der Schule ab 19. März 2015 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 13

 

 

 

 

 

 

 

 




Aufnahme in die öffentlichen und privaten
zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
für das Schuljahr 2016/2017

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 25. Februar 2015 Az.: VI.4-5S9201-4-7.5 985

 

1.          Aufnahmeverfahren

 

1.1        Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay-EUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

1.2        Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 4. April bis 15. April 2016 statt.

 

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 5. August 2016.

 

1.3        Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 5. August 2016 entgegengenommen. Abweichend davon wird für die unter Punkt 1.5.2 genannte Möglichkeit der Aufnahme durch den Nachweis des Erreichens der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 33 Abs. 2 MSO als spätester Anmeldetermin zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule der 12. September 2016 festgelegt.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.4        Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

 

1.5        Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

 

1.5.1     das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und

 

1.5.2     für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder – in Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 33 Abs. 2 MSO. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

 

1.5.3     für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

 

2.           Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

 

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

 

2.1        Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

 

2.1.1     am 2., 3. und 4. Mai 2016 für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule;

 

2.1.2     am 7., 8. und 9. September 2016 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule.

 

2.2        Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

 

2.3        Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

3.           Meldungen durch Schulen

 

3.1        Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

 

3.2        Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html ) sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 23. September 2016 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Zweite Staatsprüfungen 2016 für das Lehramt an Grundschulen
und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Februar 2015 Az.: III.3-BS7154-4b.3 565

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2016 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-K) in der jeweils geltenden Fassung für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2014 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder eine Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben, die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ab.

Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind, und die Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.              Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg statt.

 

2.         Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

2.1       Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 25. Januar 2016 bis 13. Mai 2016,

 

             Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.

 

2.2       das Kolloquium in der Zeit vom 7. März 2016 bis 6. Mai 2016,

 

2.3           die mündliche Prüfung in der Zeit vom 17. Mai 2016 bis 20. Mai 2016.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

3.              Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 15. April 2015 bis zum 15. Oktober 2015.

 

4.         Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2014 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 14. Januar 2016 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

5.         Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:

 

             Zur Zweiten Staatsprüfung 2016 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2015 abgelegt und bestanden haben.

 

5.1       Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

5.1.1    falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 7. Juli 2015,

 

5.1.2    falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

5.2           Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 2 und Nr. 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

6.            Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl S. 222), sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirigent

 

StAnz 2015 Nr. 13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Februar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.24 355

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis Augsburg in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Schwaben nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Februar 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.24 356

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Erding ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.24 357

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Berufsbegleitende sonderpädagogische
Zusatzausbildung für das Personal
für heilpädagogische Unterrichtshilfe
an Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. März 2015 Az.: III.7-BS8031.1.1-4a-17 731

 

1.   Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst  veranstaltet in den Jahren 2015 bis 2017 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern erreicht wird.

 

Lehrgang 46 in Heilsbronn/Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Januar 2000 (KWMBl I S. 67)), Sprache (s. auch Bekanntmachung vom 12. November 1998 (KWMBl I S. 638)) und emotionale und soziale Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. August 2000 (KWMBl I S. 385)). Bewerbungen werden auch entgegengenommen aus dem Förderschwerpunkt Hören (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. September 1996 (KWMBl I S. 370)). Für diese Bewerber/Bewerberinnen wird - je nach der Zahl der Bewerbungen - geprüft, ob für sie Zusatzangebote, insbesondere zur Einführung in die Deutsche Gebärdensprache, bereitgestellt werden können.

 

2.   Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Förderzentren zur sonderpädagogischen Förderung (einschließlich der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe sowie der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste). Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte mit entsprechendem Einsatz bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 46 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber/Die Bewerberinnen sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.

 

3.   Kriterium für die Auswahl der etwa 30 Teilnehmer/Teilnehmerinnen ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer/Teilnehmerinnen bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nur eine Person berücksichtigt werden.

 

4.    Die Ausbildung beginnt im September 2015 und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet im Juli 2017 statt.

 

Nach der erfolgreichen Ausbildung können ausschließlich die Erzieher/Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger/ Heilerziehungspflegerinnen die Berufsbezeichnung „Heilpädagogischer Förderlehrer/Heilpädagogische Förderlehrerin“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5.    Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

 

6.    Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 4. Mai 2015 an die zuständige Regierung zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.

 

7.    Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner/ihrer Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsantrag ist deshalb außerdem

      bei staatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

      bei nichtstaatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber/von der Bewerberin eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.    Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber/die Bewerberinnen rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2014/2015 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.    Staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen („Staatlich anerkannter Heilpädagoge“/„Staatlich anerkannte Heilpädagogin“). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber/der Bewerberinnen entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen/Absolventinnen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit „sehr gut“ bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen/die Absolventinnen die fachgebundene Hochschulreife und können nach § 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u. a. das Studium für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen/Absolventinnen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

 

Interessenten/Interessentinnen für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form) Ausbildung.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

ANLAGE 1

 

 

 

 

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(Zu- und Vorname)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2015 bis 2017

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.   Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Freistaats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

      der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

      des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

      des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.   Breche ich - ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden - diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

.......................................                                                                         .........................................

(Ort und Datum)                                                                                  (Unterschrift)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGE 2

 

 

 

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(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2015 bis 2017

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.   Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwandsvergütung mit Ausnahme des Versorgungszuschlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau .......................................... an den Wochenkursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/Frau .................................. während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .................................... während

 

      der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

      des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

      des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.   Bricht Herr/Frau ................................. - ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden - diese Zusatzausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.........................................                                                            ...............................................

(Ort und Datum)                                                                       (Unterschrift und Stempel)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 




Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.24 353

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.3 „Grund- und Mittelschulen - Schulaufsicht“ an der Regierung von Oberbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben.  Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.

 

Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 40.3 an der Regierung von Oberbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

1.     Schulaufsicht über Staatliche Schulämter:

      Qualitätssicherung an den Schulämtern (Mitarbeitergespräche, Gewinnung von Führungspersonal, Betreuung neu ernannter Schulrätinnen und Schulräte)

      Dienstliche Beurteilungen

      Sprengelbildung

      Besetzung von Funktionsstellen

      Genehmigung von Dienstreisen

      Dienstaufsichtsbeschwerden/Disziplinarmaßnahmen

      Klassenbildung in Zusammenarbeit mit SG 40.2 (Versetzungen, Einstellungen)

 

2.     Förderlehrerinnen/Förderlehrer als Koordinatorinnen/Koordinatoren:

      Fortbildung

      Stellenbesetzung

Förderlehrerinnen/Förderlehrer:

      Fachliche Fragen

      Stellenbesetzung

      Versetzung innerhalb Oberbayerns

 

3.     Schulaufsicht Privatschulen

 

4.     Fachliche Mitwirkung bei den schulaufsichtlichen Genehmigungen von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Grund- und Mittelschulen

 

Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über sehr gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen. Einen Schwerpunkt des Aufgabenbereiches stellt die Schulaufsicht über die Staatlichen Schulämter und die privaten Schulen dar. Erfahrungen in der Schulaufsicht sind deshalb gewünscht.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern, Frau Bereichsleiterin Anneliese Willfahrt, einzureichen.

 

Die Regierung von Oberbayern sichtet die eingegangenen Bewerbungen und legt sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung vor.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 




Ausschreibung einer Schulleiterstelle an einer
staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. März 2015 Az.: VI.2-BP9001.1-7a.3 924

 

Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen:

 

Staatliche Berufsfachschule für Holzbildhauer in Oberammergau

Die Berufsfachschule für Holzbildhauer in Oberammergau (Schnitzerschule Oberammergau) besuchen derzeit 39 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in drei Jahrgangsstufen.

 

Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom oder Master abgeschlossenem einschlägigen Studium an einer Universität oder Kunsthochschule in BesGr. A 15 bzw. in Entgeltgruppe E 15 TV-L, für gewerbliche Fachlehrer/Fachlehrerinnen bzw. Bewerber und Bewerberinnen mit vergleichbarerer Qualifikation in BesGr. A 14 mit Amtszulage bzw. in Entgeltgruppe E 14 TV-L mit Amtszulage ausgebracht. Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die noch nicht verbeamtet sind, erfolgt die Beschäftigung, vorbehaltlich einer weiteren Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen zunächst im tariflichen Beschäftigungsverhältnis. Für die Besetzung der Stellen kommen Bewerber und Bewerberinnen in Betracht, die

      die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen und eine einschlägige berufliche Vorbildung oder

      ein mit Diplom oder Master abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer Universität oder Kunsthochschule oder

      die Befähigung für das Lehramt der gewerblichen Fachlehrer und eine einschlägige berufliche Vorbildung oder

      die Meisterprüfung als Holzbildhauer, einen mittleren Schulabschluss und langjährige Berufserfahrung nachweisen.

 

Soweit Bewerber und Bewerberinnen bereits im staatlichen Schuldienst als Lehrkräfte tätig sind, gelten für sie die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7).

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind bis zum Freitag, 22. Mai 2015 mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs, Lichtbild sowie geeigneten Unterlagen über die Ausbildung (amtlich beglaubigte Kopien) und bisherigen Tätigkeiten, insbesondere Abbildungen über selbst gefertigte künstlerische Arbeiten o. ä. bei der Regierung von Oberbayern, SG 42.1, 80534 München einzureichen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2016/2017

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 11. März 2015 Az.: VI.6-BS9610-6-7a.8 284

 

1.     Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 22. Februar bis 4. März 2016 entgegengenommen.

 

2.     Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.

 

3.     Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 9. März 2016 statt.

 

4.     Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2016 statt.

 

5.     Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2016 statt.

 

6.     Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2016 statt.

 

7.     Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

8.     Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




59. Theatertage der Gymnasien in Bayern
vom 26. bis 29. Juli 2015 in Schwabach

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 12. März 2015 Az.: XI.8-BS5434-6b.39 140

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung 59. Theatertage der Gymnasien in Bayern kann vom Dienstvorgesetzten als Lehrerfortbildung anerkannt werden.

 

Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.

 

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

 

59. Theatertage der bayerischen Gymnasien vom 26. bis 29. Juli 2015 in Schwabach

 

Veranstalter

Die Theatertage der bayerischen Gymnasien werden von der Fördergemeinschaft für das Schultheater an den bayerischen Gymnasien veranstaltet. Die Fördergemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus dem Fachverband Theater am Gymnasium in Bayern (TAG), der Landeselternvereinigung (LEV) und dem Bayerischen Philologenverband (bpv). Die Organisation und Durchführung der Theatertage übernimmt die ausrichtende Schule vor Ort. Für die Erteilung der erforderlichen Dienstbefreiungen ist der jeweilige Schulleiter der teilnehmenden Lehrkraft zuständig.

 

Zielsetzung

Die Theatertage sollen die Qualität des Theaterunterrichts an Gymnasien sichtbar machen und einen vielfältigen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Theater für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet. Sie wollen die Begegnung von Theatergruppen ermöglichen, deren Erfahrungsaustausch fördern und ihr Engagement unterstützen. Die Theatertage verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und Fortbildungsveranstaltung. Die teilnehmenden Theaterlehrer und das interessierte Fachpublikum erhalten auf den Theatertagen die Gelegenheit, den Fachdiskurs über das Theater am Gymnasium aktiv mitzugestalten und Anregungen für weitere Arbeiten zu sammeln.

 

Meldeschluss

Alle Gruppen, die an einem Gymnasium Theater spielen (Profilfach, P-Seminar, Theaterklasse, Wahlfach bzw. AG) können sich ab sofort bis spätestens zum 20. April 2015 mit dem offiziellen Anmeldeformular (www.theatertage-bayern.de) beim Leiter der Fördergemeinschaft bewerben:

Maximilian Weig

Karolinenstraße 9

90763 Fürth

E-Mail: max.weig@tag-bayern.de.

 

Jury und Auswahlverfahren

 

Über die Auswahl und Anzahl der Gruppen, die an den 59. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen, entscheidet eine elfköpfige Jury am 15. Mai 2015. Neben Mitgliedern des Vorstandes des Fachverbandes Theater am Gymnasium in Bayern e. V., dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen e. V. sowie dem Landesberater für Theater, Film und szenisches Lernen, werden weitere Juroren vom Leiter der Fördergemeinschaft und dem Juryvorsitzenden benannt.

Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Theaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Damit die Jury sich einen möglichst anschaulichen Eindruck verschaffen kann, ist ein Aufführungs- oder Probenbesuch in fortgeschrittenem Stadium erforderlich. Von diesem Besuch wird eine digitale Aufzeichnung durch die Gruppe erstellt und der Jury im Anschluss über einen Datenspeicher im Internet (dropbox) für die Auswahlsitzung zur Verfügung gestellt.

 

Besichtigungstermin

Auf dem Anmeldeformular sind Termine anzugeben, an denen eine Aufführung oder fortgeschrittene Probe durch die Juroren besucht werden kann. Letzter möglicher Termin eines Jurybesuchs: 13. Mai 2015. Zwischen dem Eingang der Anmeldung und den genannten Sichtungsterminen müssen aus organisatorischen Gründen mindestens drei Wochen liegen!

 

Spieldauer

Damit auf den Theatertagen ein möglichst vielfältiges Programm von Produktionen präsentiert werden kann und trotzdem noch ausreichend Zeit für Besprechungen und Fortbildung zur Verfügung steht, haben die Veranstalter die Aufführungen bei den Theatertagen auf eine Dauer von max. 50 Minuten begrenzt. Selbstverständlich sind auch deutlich kürzere Produktionen und Formate (ab 20 Minuten) erwünscht. Längere können aber nur in repräsentativen Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Die Jurymitglieder beraten in Zweifelsfällen gerne hinsichtlich sinnvoller Kürzungen.

 

Gesprächsforen

Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die dem Erfahrungsaustausch und der fachlichen Auseinandersetzung über verschiedenste Formen und Arbeitsweisen von Theaterunterricht dienen, werden in moderierten Gesprächsforen unter Schülern und Lehrern durchgeführt.

 

Theaterworkshops

Für die Schüler der eingeladenen Gruppen werden Workshops angeboten, in denen sie Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit erhalten und gemeinsam mit den Schülern der anderen Gruppen direkt erproben können.

 

Fachtagung

Die Fachtagung greift jedes Jahr ein Thema auf, das durch Vorträge, Impulsreferate und Praxisworkshops ausgewiesener Experten beleuchtet wird. Die anschließenden Fachgespräche dienen der Diskussion aktueller Entwicklungen im Schultheater und dem Fachdiskurs über didaktische und methodische Fragen des Theaterunterrichts. Die Teilnahme wird als Fortbildung offiziell anerkannt. Allerdings können keine Reisekosten gewährt werden.

 

Unterbringung

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen des Adam-Kraft-Gymnasiums untergebracht. Die Aufsicht übernehmen die Theaterlehrkräfte der jeweiligen Gruppen. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der gesamten Dauer der Theatertage und zur Einhaltung der Hausordnung. Für Lehrkräfte, die ohne Schülergruppe an den Theatertagen teilnehmen, stehen begrenzte Kontingente an Einzel- und Doppelzimmern in der näheren Umgebung zur Verfügung. Weitere Empfehlungen werden auf der Homepage der Theatertage bekannt gegeben.

 

Verpflegung

Die Verpflegung erfolgt über den Mensabetrieb in der Schule. Der Eigenbeitrag für Unterbringung und Verpflegung beträgt 40,00 Euro pro Schüler.

 

Zuschüsse

Die Veranstalter bemühen sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Es wird dringend empfohlen, dass sich die Theatergruppen auch um eine Förderung bei den schuleigenen Fördervereinen und Elternbeiräten bemühen. Belege für Reisekosten sind unbedingt im Original aufzubewahren.

 

Ausrichtende Schule

 

Adam-Kraft-Gymnasium
OStDin Dr. Angelika Fuchs, Schulleiterin
Bismarckstraße 6
91126 Schwabach
Tel.: 09122 69050
Fax: 09122 690555
E-Mail:
info@akg-schwabach.de
Homepage:
www.akg-schwabach.de

 

Organisationsleitung

Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an:

Johannes Möhler und Henning Krüger
E-Mail:
theatertage@akg-schwabach.de

 

Weiterführende Informationen zu den Theatertagen der bayerischen Gymnasien sowie regionale Ansprechpartner zur fachlichen Beratung und Unterstützung bei einer Bewerbung sind unter www.theatertage-bayern.de zu finden.

 

Leiter der Fördergemeinschaft

Maximilian Weig

 

Für den Bayerischen Philologenverband (bpv)

Max Schmidt, Rita Bovenz

 

Für die Landes-Eltern-Vereinigung (LEV)

Susanne Arndt, Anette Batora

 

Für den Fachverband Theater am Gymnasium (TAG)

Ingund Schwarz

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Neubesetzung der Stelle
als Leiterin/Leiter
der staatlichen Schulberatungsstelle für
Oberbayern-West

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 13. März 2015 Az.: IV.9-BS4305.8-6a.36 198

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West zugeordnet. Der Dienstort ist München. Die Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Oberbayern-West zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Starnberg, Weilheim sowie in der Stadt Ingolstadt.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studien-direktor als Leiterin/Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle).

 

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136).

Der Leiterin/Dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.

 

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

      die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,

      die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,

      die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,

      beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,

      mit anderen staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)  und den Universitäten.

 

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes sowie Beamtinnen/Beamte am ISB und an der ALP Dillingen und an staatlichen Schulberatungsstellen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

      Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

      mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus

      Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder in der Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gemäß § 111 LPO I) bzw. einer entsprechenden Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) nicht schlechter als 2,50

      Gesamtnote in der Zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 2,50

 

Besonders erwünscht sind:

      Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften bzw. in der Seminarausbildung

      Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere der Fortbildung von Beratungslehrkräften und/oder Schulpsychologen

      Erfahrungen mit dem Thema Inklusion

 

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

      sehr gute organisatorische Fähigkeiten

      Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen

 

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg ein. Der Bewerbung ist weiter eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West dem Staatsministerium vor.

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim Ministerialbeauftragten für die

Gymnasien in Oberbayern-West

vier Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)

sechs Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 




Neubesetzung der Stelle
einer zentralen Schulpsychologin/
eines zentralen Schulpsychologen
für die Grund- und Mittelschulen an der
staatlichen Schulberatungsstelle
für Oberbayern-West

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 13. März 2015 Az.: IV.9-BS4305.8-6a.36 199

 

Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der staatlichen Schulberatungsstelle in Oberbayern-West ist zum 1. September 2015 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West zugeordnet. Als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Oberbayern-West ist sie Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Starnberg, Weilheim sowie in der Stadt Ingolstadt.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14 (Beratungsrektorin, Beratungsrektor) ausgebracht. Bei Erweiterungsstudium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist eine Beförderung nach A 14 möglich.

 

Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

Sie umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:

-   Einzelberatung von Schülern und Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

-   Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

-   Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule

-   Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Beratungslehrkräften und Schulpsychologen

-   Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit den Universitäten, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes sowie Beamtinnen/Beamte am ISB und an der ALP Dillingen sowie an staatlichen Schulberatungsstellen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

-   Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen

-   mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe

-   Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt nicht schlechter als 2,50

-   Gesamtnote in der Zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 2,50

 

Zudem wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Regierung von Oberbayern legt die Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West als Dienstvorgesetzten der staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West dem Staatsministerium vor. Sowohl die Regierung von Oberbayern als auch der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West nehmen zum Bewerberfeld Stellung – letzterer ggf. unter Einbeziehung der Leitung der staatlichen Schulberatungsstelle.

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

bei der Regierung von Oberbayern

vier Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)

sechs Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Offene Stellen

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2015

Ende der Bewerbungsfrist:   30. April 2015

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 902

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. der Sek. I

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.   Deutsche Schule Mexiko-Stadt (Xochimilco)

 

Arbeitsbeginn:                               1. August 2015

Ende der Bewerbungsfrist:         30. April 2015

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 890

Deutsches Sprachdiplom I und II

Abitur (Hochschulreifeprüfung)

Landeseigener Sekundarabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.   Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei

 

Arbeitsbeginn:                        1. September 2015

Ende der Bewerbungsfrist:   30. April 2015

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 74

 

Prüfungsverbund Sek I mit Ankara

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB) – Abschluss beantragt

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

3.     Deutsche Europäische Schule Manila,

Philippinen

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2015

Ende der Bewerbungsfrist:      17. April 2015

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 116

Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I

Deutsche mittlere Abschlüsse

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

– Drittbewerbungen sind zulässig –

 

4.     Deutsche Schule – Colegio Andino Bogota, Kolumbien

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:   30. April 2015

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1674

Hochschulreifeprüfung

Deutsches Sprachdiplom I und II

Landeseigener Sekundarabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

– Drittbewerbungen sind zulässig –

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2015/16 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung, befristet auf fünf Jahre folgende Stelle in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF-4,
Förderschwerpunkt Hören/Sehen

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

      Adaption von Lehrplänen an den spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf

      Adaption von Prüfungsaufgaben

      Fachliche Fragen der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf Hören/Sehen

      Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

      Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen

      Förderung von Sprachkompetenz bei Schülern mit Förderbedarf Hören

      Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung

      Konzepte für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste

      Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und außerschulischen Fachdiensten

      Konzeptionen zu Bildung, Erziehung, Therapie und Pflege von Schülern mit dem Förderschwerpunkt Hören/Sehen

      Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

 

Aktuelle Projekte des Referats:

      Adaption des LehrplanPLUS für Hören/Sehen

      Erstellung von Materialien für LIS

      Standards für den inklusiven Unterricht hör- bzw. sehgeschädigter Kinder und Jugendlicher

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Studium der Hör- bzw. Sehgeschädigtenpädagogik

      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen

      Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst

      Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

      Umfangreiche Kenntnisse im Bereich Hör- und/oder Sehgeschädigtenpädagogik

      Breite Berufserfahrung an Förderschulen mit Förderschwerpunkt Hören bzw. Sehen

      Erfahrungen in der Arbeit mit Lehrplankommissionen und/oder -adaptionen

      Fundierte Kenntnisse in DGS und hörgeschädigtenspezifischen Arbeitsweisen und/oder sehbehindertenspezifischen Arbeitsweisen

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Engagement, Flexibilität und Mobilität

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

      Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

      Organisations- und Verhandlungsgeschick

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

      Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

      auf dem Dienstweg und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail arnulf.zoeller@isb.bayern.de)

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

Die Stelle ist nicht weiter teilzeitfähig.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum 1. August 2015, ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen eine Vollzeitstelle im Referat Mittelschule, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:

 

Referentin/Referent

für Deutsch in der Mittelschule

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind die

         Fertigstellung und Implementierung des LehrplanPLUS im Fach Deutsch, insbesondere Erstellung des Serviceteils

         Erstellung der Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie deren Ergebnisanalyse

         Erarbeitung und Auswertung von Jahrgangsstufenarbeiten und Evaluation von Aufgaben für VERA 8

         Erarbeitung von Unterrichtshilfen

         Kontaktpflege zu Verlagen und Herstellern von Unterrichtsmedien

         Beratung des Staatsministeriums

         Information und Beratung der Schulaufsicht im Hinblick auf Implementierung und Fortbildung

         Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen mit Deutsch als Unterrichtsfach mit guten Ergebnissen

      Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

      Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst

      Umfassendes Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards Deutsch Mittelschule sowie der aktuellen Fachdidaktik Deutsch

      Kenntnisse im Bereich der pädagogischen Diagnostik

      Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Engagement, Flexibilität und Mobilität

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Sicheres Auftreten

      Organisations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln, insbesondere mit Blick auf Office-Anwendungen

      Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen teamorientiert anzuleiten und zu führen

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

      auf dem Dienstweg an das Staatsministerium und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail arnulf.zoeller@isb.bayern.de)

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

 

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2015/16 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige Abordnung zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referentin/Referent im Referat RS-1

Sprachlich-musisch-ästhetischer Bereich mit der Fächerkombination Kunst/Werken und Beifach - Arbeitsbereich Werken RS-1.5

 

Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:

      Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Abschlussprüfungen

      Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen

      Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Werken

      Erarbeitung fachbezogener Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität

      Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen

      Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen

      Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen

 

Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:

      Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Kunst/Werken und Beifach mit mindestens guten Ergebnissen

      überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

      Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst (BesGr. A 13 oder BesGr. A 13 + Z)

      mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule

 

Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:

      Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten

      Bereitschaft zur Arbeit im Team

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Organisationsgeschick

      sicheres Auftreten

      fundierte EDV-Kenntnisse

      gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

      auf dem Dienstweg und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. ID Günter Frey (guenter.frey@isb.bayern.de)

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

Die Stelle ist nicht weiter teilzeitfähig.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine Vollzeit-Stelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

Referentin/Referent für Deutsch im Referat GYM 1:

Sprachlich-musisch-ästhetischer Bereich

 

Aufgabenbeschreibung:

      Erarbeitung und Implementierung von Lehrplänen im Rahmen des Projekts LehrplanPLUS

      Entwickeln von Unterrichtshilfen

      Erarbeitung von Prüfungsaufgaben, auch länderübergreifend

      Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Deutsch

      Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums

      Stellungnahmen zu Lehrwerken

      Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

      Fachliche Beratung

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Deutsch (1. und 2. Staatsexamen)

      Verbeamtung beim Freistaat Bayern

      Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium

      Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Deutsch

      Fachnote Deutsch in der Ersten Lehramtsprüfung nicht schlechter als 2,00

      Gesamtnote in der Zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 2,00

      Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat

      Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Ausprägung

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Sicheres und überzeugendes Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

      auf dem Dienstweg an das Staatsministerium und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig.

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle der Direktorin/des Direktors des Schulwerks der Diözese Augsburg

 

Das Schulwerk der Diözese Augsburg – Stiftung öffentlichen Rechts – mit Sitz in Augsburg ist einer der größten freien Schulträger im süddeutschen Raum. Die Stiftung führt im Bereich des Bistums Augsburg 38 staatlich anerkannte katholische Schulen, an denen 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 20.000 Schülerinnen und Schüler bilden, erziehen und betreuen. Das christliche Menschenbild und fachliche wie pädagogische Professionalität bestimmen die Arbeit des Schulwerks zum Wohl der Kinder und Jugendlichen.

Nach dem altersbedingten Ausscheiden des bisherigen Leiters ist die Stelle

 

der Direktorin/des Direktors

des Schulwerks der Diözese Augsburg

 

neu zu besetzen. Eine angemessene Einarbeitungszeit ist vorgesehen.

 

Position:

Der Direktorin/Dem Direktor obliegt die Gesamtleitung der Stiftung nach Maßgabe der Stiftungs­satzung und der Beschlüsse der Stiftungsgremien. Als Vorsitzende/Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist sie/er verantwortlich für die personellen, wirtschaftlichen, organisatorischen und baulichen Belange der jeweiligen Schule wie der gesamten Stiftung.

Ziel ist die Profilierung der Einrichtungen der Stiftung als attraktive katholische Schulen mit besonderem pädagogischem Konzept.

 

Erwartet werden:

      Leitungserfahrung im gymnasialen Schuldienst, umfassende Kenntnis des bayerischen Schulrechts, Erfahrungen in der Lehreraus- und -fortbildung, theologisch-pädagogisches Grundwissen

      Hohe Kommunikations- und Führungskompetenz, Empathiefähigkeit und Belastbarkeit

      Identifikation mit den Grundsätzen und Zielen der katholischen Kirche sowie  Beteiligung am kirchlichen Leben, Übereinstimmung mit der Zielsetzung und dem Bildungsverständnis katholischer Schulen

      Innovations- und Entscheidungsfreude in Verbindung mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein

 

Angeboten werden:

      Interessantes, vielseitiges, herausforderndes Aufgabengebiet

      Kooperative, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle

      Dem Arbeitsverhältnis liegt das „Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD)“ zu Grunde. Das Entgelt entspricht der Bedeutung der Stelle. Für Kirchenbeamte oder Beamte des Freistaats Bayern gelten besondere Bestimmungen.

 

Senden Sie aussagefähige Bewerbungsunterlagen bitte bis 14 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Hoher Weg 14, 86152 Augsburg. Telefonische Auskunft  erhalten  Sie  unter 0821 3166-5501 (Ulrich Haaf); Näheres zur Stiftung erfahren Sie unter der Adresse www.schulwerk-augsburg.de.

 

 

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

An der Knabenrealschule Rebdorf der Diözese Eichstätt ist zum 1. September 2015 die Stelle

 

der Realschulkonrektorin i. K./

des Realschulkonrektors i. K.

 

neu zu besetzen.

 

An der Knabenrealschule Rebdorf unterrichten derzeit 59 Lehrkräfte insgesamt 650 Schüler in 25 Klassen. An der Schule sind die Wahlpflichtfächergruppen I, II und III (III a: Französisch; III b: Werken) eingerichtet. Zusätzlich besteht eine Offene Ganztagesbetreuung mit drei Gruppen. Im gleichen Schulkomplex ist noch die Maria-Ward-Realschule Eichstätt angesiedelt.

 

Gesucht wird eine verantwortungsvolle, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulentwicklung und  -verwaltung, und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht, bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet. Die begonnenen und vom Schulträger angezielten und unterstützten Schulentwicklungsprozesse mit Elementen des Marchtaler Plans sollen fortgeführt und vertieft werden, ebenso die Elemente der Bläserklasse(n) und des Lions-Quest-Programms.

 

Die Identifikation mit den Werten und Grundsätzen der katholischen Kirche sowie die persönliche Beteiligung am kirchlichen Leben sind für die Übernahme der Stelle Voraussetzung.

 

Es wird erwartet, dass die Realschulkonrektorin/der Realschulkonrektor mit dem Schulleiter, dem Zweiten Realschulkonrektor, mit dem Kollegium der Schule, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Eltern und der Diözese Eichstätt als Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen und wertschätzend verbunden sein und in der verantwortlichen Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen. Die Wohnung soll am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe genommen werden.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst grundsätzlich möglich.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 17. April 2015 an das Bischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schulen und Hochschulen, Luitpoldstraße 6, 85072 Eichstätt, erbeten.

 

Telefonische Rückfragen sind möglich unter 08421 50-240 oder per mail: pnothaft@bistum-eichstaett.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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