Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 5* Ausgegeben in München am 20. April 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Lauingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. März 2015 Az.: IV.4-BO6210L5-5.21 225
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Lauingen den Schulnamen
Donau-Realschule Lauingen
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 1. August 2015 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 16
Besetzung von Stellen
der Heimleiterin/des Heimleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. März 2015 Az.: V.5-BP5001.1-6b.37 604
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2015 die Stelle der Heimleiterin/des Heimleiters zu besetzen (Funktions-Nr. 9100, Wertigkeit 1):
1. Max-Reger-Gymnasium Amberg
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 630 Schülerinnen und Schüler). Das Heim bietet Platz für 55 Mädchen und Buben, welche von dort aus auch die benachbarten Schulen besuchen.
2. Gymnasium Pegnitz
Die UNESCO-Projektschule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler). Das Heim bietet Platz für 37 Buben.
3. Bayernkolleg Augsburg
Die Schule ist ein Gymnasium des zweiten Bildungswegs (etwa 520 Schülerinnen und Schüler) und führt die sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster und Französisch, Latein oder Spanisch als zweiter Fremdsprache. Das angeschlossene Heim verfügt über 60 Plätze für Kollegiatinnen und Kollegiaten.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 13 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes mit mehrjähriger Erfahrung im Heimschul- bzw. Internatsdienst unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass eine Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Im Hinblick auf die am Bayernkolleg Augsburg zu besetzende Stelle wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der besonderen Stundentafel für Gymnasien des zweiten Bildungswegs Bewerbungen von Lehrkräften mit der Fakultas für die Doppelfächer Kunst oder Musik nicht berücksichtigt werden können.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.24 382
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Deggendorf ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.24 380
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und in der Stadt Weiden ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 808
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.24 283
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München (einschließlich einer Teilabordnung im Umfang von 50% an das Staatliche Schulamt im Landkreis München) ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 810
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen oder an Grundschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 805
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung der Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung der Oberpfalz obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Organisation des Schulbetriebs der staatlichen Grund- und Mittelschulen
– Organisation des Schul-/Unterrichtsbetriebs der privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen sowie Mitwirkung bei der Errichtung und Genehmigung privater Schulen
– Klassenbildung/Stundenbedarfsberechnungen/
Unterrichtsorganisation
– Personalplanung und Personalzuweisung (Einstellung, Lehrerausgleich, Versetzungen etc.)
– Organisation der Mobilen Reserve
– Ausschreibung von Funktionsstellen und Auswahlverfahren bei der Besetzung
– Datenverarbeitung in Schulverwaltungsprogrammen
– Statistiken zum Unterrichtsbereich
– dienstliche Beurteilungen
– Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen sowie der Fachlehrerinnen/Fachlehrer und Förderlehrerinnen/Förderlehrer an Grund- und Mittelschulen sowie Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen
– Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen
Vorausgesetzt werden:
– sehr gute EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
– Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 804
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung der Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Neben der Tätigkeit für das Sachgebiet 40.1 ist eine Mitarbeit im Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Personal/Organisation“ beabsichtigt.
Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.
Die Tätigkeit an der Regierung der Oberpfalz umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
Lehrerausbildung
(Seminarbeauftragte/Seminarbeauftragter)
– Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen sowie der Fachlehrerinnen/Fachlehrer und Förderlehrerinnen/Förderlehrer an Grund- und Mittelschulen
– Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Seminaren (z. B. interne Seminarevaluation)
– Mitwirkung bei der Besetzung von Seminarleiterstellen (GS, MS, FL, FöL)
– Planung und Durchführung von Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen für Schulaufsicht und Seminar
– Planung, Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen (LPO II), Fachlehrerinnen/Fachlehrer (ZAPO – F II) und Förderlehrerinnen/Förderlehrer (ZAPO/FöL II)
– Stellvertretende Leitung des Prüfungsamtes
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung der Seminarleitungen
– Fachliche Betreuung und Koordination der Betreuungs- und Praktikumslehrerinnen/Praktikumslehrer
– Zusammenarbeit mit den Universitäten und Staatsinstituten
– Nachqualifikation für ein Lehramt
– Organisation von Anpassungslehrgängen sowie Fachgesprächen bei EU-Bewerbungen
– Datenverarbeitung in Schulverwaltungsprogrammen
Weitere Aufgaben:
– Organisation und fachliche Betreuung des Unterrichtsbetriebs der privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen
– Organisation der externen Evaluation
– Mitarbeit im Bereich der Klassenbildung an Grund- und Mittelschulen
– Erstellung statistischer Erhebungen
– Mitwirkung bei der Einstellung von Lehrkräften
– Mitarbeit bei aktuellen schulischen Vorhaben/Projekten
Vorausgesetzt werden:
– Mehrjährige Erfahrung in einer Leitungs- bzw. Führungsposition
– Vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Grund- oder Mittelschule
– Umfassende, mehrjährige berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)
– Beratungs- und Beurteilungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– Sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme
– Fähigkeit, selbständig zu arbeiten
– Organisationsgeschick und Planungsfähigkeit in komplexen Situationen
– Bereitschaft und Fähigkeit, Konzepte zu entwickeln und umzusetzen
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. März 2015 Az.: III.7-BP8001.1.3-4a.40 809
Die mit Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
Gleichzeitig wird die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen" an der Regierung der Oberpfalz zur Bewerbung neu ausgeschrieben.
Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.
Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
– Dienst- und Fachaufsicht über ausgewählte Sonderpädagogische Förderzentren und Förderzentren
– Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
– Fachfragen der Förderschwerpunkte Lernen und Sprache
– Fachliche Aufsicht über die Schulvorbereitenden Einrichtungen
– Fachfragen im Zusammenhang mit dem Übergang Schule-Beruf
– Fachliche Weiterentwicklung der Diagnose- und Werkstattklassen
– Koordination der mobilen Reserve
– Koordination der Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung
– Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren auf der Grundlage des BayEUG
– Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen
– Koordination der SMV-Arbeit auf Bezirksebene
– Fachliche Aufsicht und Koordination von Ganztagsangeboten an Förderschule
Vorausgesetzt werden:
– Studium der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik oder Sprachheilpädagogik im Erstfach
– Einschlägige Führungserfahrungen
– Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden und der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen
– Vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung
– Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse
Wünschenswert sind:
– Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse in den Bereichen der Förderschwerpunkte Lernen und Sprache
– Umfassende Kenntnisse hinsichtlich des Rahmenlehrplans Lernen und Sprache
– Vielfältige Erfahrungen als Fortbildungsreferent
– Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik
– Umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen:
1. Gesuch
2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang
3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 815
Die mit Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
Die Aufhebung der Stellenausschreibung wird wie folgt begründet:
Die Stelle wird zum zunächst vorgesehenen Zeitpunkt nicht frei.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 816
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen − Organisation, Personal“ an der Regierung von Oberbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.
Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.2 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
– Versetzungen innerhalb des Bundesgebiets, innerhalb Bayerns und innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern
– Mitwirkung an der Vorbereitung und Durchführung der Einstellungen im Regierungsbezirk Oberbayern
− Enge Zusammenarbeit mit Sachgebiet 43 - Schulpersonal
– Regionale Erfassung und Zuteilung von Anrechnungsstunden im Rahmen der Klassenbildung unter Einbeziehung der Schulämter
– Intensive Kommunikation mit den Regierungsbezirken im Rahmen der Versetzungen
– Statistische Erhebungen zu unterschiedlichen Bereichen (z. B. Mobile Reserve)
– Betreuung des Nachrück-Verfahrens (Online-Ausschreibung der Stellen, Auswahl, Information der Bewerber usw.)
Vorausgesetzt werden
– sichere EDV-Kenntnisse (Textverarbeitung, Tabellenbearbeitung usw.)
– Bereitschaft zu selbständigem, verantwortlichem Arbeiten bei der Erledigung komplexer, termingebundener Aufgaben auch in den Ferienzeiten
– umfassende Erfahrung in organisatorischen Planungs- und Koordinierungsaufgaben auch an vorgesetzten Dienstbehörden
– überdurchschnittliche Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz
– hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit.
Erwünscht sind:
– Erfahrungen im Bereich der Klassenbildung auf mehreren Ebenen
– Bereitschaft zu gründlicher Datenbearbeitung und -pflege
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. März 2015 Az.: VI.6-BP9001.1-6-7a.39 215
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Ansbach,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. April 2015 Az.: X.7-M1354.1.0/4-1b.45 077
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 10. März 2015 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 12) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, die im Herbst 2016 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 5. Oktober 2015 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. die Hochschulzugangsberechtigung über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 28. Juni 2015 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Stellen
für Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. April 2015 Az.: VI.2-BP9001.1-7a.26 027
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen:
An der Staatlichen Berufsschule Gunzenhausen mit den Berufsfeldern Hauswirtschaft und Gastronomie, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung, Bautechnik und Holztechnik werden derzeit 818 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 82 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen im Berufsgrundschuljahr und im Berufsvorbereitungsjahr unterrichtet. Die Berufsschule ist mit der Staatlichen Fachschule (Meisterschule) für Schreiner (20 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und der Staatlichen Wirtschaftsschule (87 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen; zwei- und vierstufig) organisatorisch verbunden. An der Staatlichen Berufsschule Weißenburg mit den Berufsfeldern Ernährung/Nahrung, Metalltechnik und Fahrzeugtechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung (Einzelhandel) werden derzeit 587 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen unterrichtet. Diese Schule wird künftig von einer Schulleitung in Personalunion mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Gunzenhausen geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters bzw. der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Bad Kissingen
Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 1.465 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 94 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die angegliederte Staatliche Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe besuchen 25 Schüler und Schülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Berufliche Oberschule Aschaffenburg (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule)
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Weiden (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule)
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde. Bei der Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters bzw. der Schulleiterin der Beruflichen Oberschule Aschaffenburg und der Beruflichen Oberschule Weiden werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an diesen Schulen eingesetzt wurden.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bayerischer Verkehrssicherheitspreis
Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit
Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Stiftung loben im Jahr 2015 erneut den Bayerischen Verkehrssicherheitspreis aus. Er wird im Jahr 2015 zum neunzehnten Mal verliehen.
Teilnehmen können alle, die sich in Bayern z. B. durch eine entsprechende Kampagne, durch einen Medienbeitrag, durch ein Bauprojekt oder ein anderes kreatives Projekt, für mehr Verkehrssicherheit eingesetzt haben. Der Beitrag kann von Einzelpersonen, von Gruppen, von Kommunen oder Schulklassen eingereicht werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in Bayern wohnhaft und mindestens zehn Jahre alt sein.
Die Beiträge müssen nachprüfbare Darstellungen von Aktivitäten enthalten. Eine Mindest- oder Maximallänge der Einsendungen ist nicht vorgeschrieben. Noch nicht umgesetzte Ideen und Projekte können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Ausgelobt wird ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 7.500 €. Die Jury behält sich vor, den Preis ggf. zu teilen. In der Beurteilung zählen Aspekte wie Nachhaltigkeit, Originalität, ehrenamtlicher Einsatz und persönliches Engagement.
Wettbewerbsbeiträge müssen bis 30. Mai 2015 bei der Landesverkehrswacht Bayern e. V. eingereicht werden. Die Landesverkehrswacht Bayern e. V. und die Stiftung der Versicherungskammer Bayern hoffen auf eine rege Teilnahme.
Weitere Auskünfte erteilt die Landesverkehrswacht Bayern e. V., Ridlerstraße 35 a, 80339 München, Tel.: 089 540133, Fax: 089 54075810, Mail: lvw@verkehrswacht-bayern.
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2015 ist
in Referat ZS 4 – Presse
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Mitarbeit im Team der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen von Medien
– Publizistische Vorbereitung und Begleitung von öffentlichen Veranstaltungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Mitarbeit beim Mediascreening
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für ein Lehramt insbesondere an weiterführenden Schulen; bevorzugt gesellschaftswissenschaftliche oder sprachliche Fächer
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen (Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0)
– Hervorragende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Freude an der Arbeit mit Texten und am Formulieren
– Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Sachverhalte systematisch zu durchdringen und adressatengerecht textlich aufzubereiten
– Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule
Überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für aktuelle gesellschafts- und bildungspolitische Themen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit und Fähigkeit zur Erstellung hochwertiger Texte unter Zeitdruck
– Erfahrung in redaktioneller Arbeit
– Ausgeprägtes Interesse am gesamten Themenspektrum des Geschäftsbereichs Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Freude an der Arbeit im Team
– Hohe Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im Umgang mit IT-Standardprogrammen
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.41 259 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schulhalbjahr 2015/16 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Vollzeitstelle in der Abteilung Realschule zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referentin/Referent
im Referat RS-1
Sprachlich-musisch-ästhetischer
Bereich mit der
Fächerkombination Deutsch und bevorzugtem
Beifach Geschichte, Sozialkunde,
Erdkunde oder Musik
Arbeitsbereich Deutsch
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Deutsch
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Deutsch und Beifach mit guten Ergebnissen
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation, die sich in der dienstlichen Beurteilung widerspiegelt (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit im staatlichen Realschuldienst
– mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zur Arbeit im Team
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisationsgeschick
– sicheres Auftreten
– fundierte EDV-Kenntnisse
– sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. ID Günter Frey
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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