Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 7* Ausgegeben in München am 9. Juni 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. April 2015 Az.: VI.2-BS9153-7a.44 345
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2017 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, KWMBl I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146), teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2.
Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 22. Juni 2015 bis Freitag, 17. Juli
2015 und von Montag,
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 11. April 2016 bis Freitag, 15. Juli 2016 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit von Montag, 19. September 2016 bis Freitag, 28. Oktober 2016,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 19. September 2016 bis Freitag, 28. Oktober 2016.
– Die schriftliche Hausarbeit ist in der Zeit von Montag, 30. November 2015 bis Freitag, 29. April 2016 (Abgabetermin) anzufertigen.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2015 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung Februar 2017 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2016 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 11. April 2016 bis 15. Juli 2016 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 26. Februar 2016 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung Februar 2017 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals Februar 2016 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2016 bestanden haben, sich bis spätestens 22. Februar 2016 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 26. Februar 2016 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig
zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Vorbereitungsdienste für das
Lehramt an
Gymnasien 2016 I und 2016 II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. April 2015 Az.: IV.5-BS5111-PRA.18 927
Im Jahr 2016 werden Vorbereitungsdienste
(2016 I und 2016 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und
Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl S.
477), geändert durch Verordnung vom
1. Voraussetzungen
für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum
Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) die Erste
Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl S.
180), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-K),
oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F.
der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-K) für
das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4
des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der
Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden
ist,
b) die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
c) die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
a) Dauer und Meldeschluss
– Der Vorbereitungsdienst 2016 I beginnt am 22. Februar 2016 und endet am 23. Februar 2018.
Letzter Meldetag ist der 22. September 2015.
– Der Vorbereitungsdienst 2016 II beginnt am 14. September 2016 und endet am 10. September 2018.
Letzter Meldetag ist der 14. April 2016.
b) Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten
Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst
abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz 2015 Nr. 23
Besetzung von Funktionsstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. April 2015 Az.: V.9-BO5121-6b.50 495
Folgende Funktionsstellen bei
Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind
jeweils zum
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken
Fachreferent/Fachreferentin Spanisch
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern
Fachreferent/Fachreferentin Informatik
3. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben
Fachreferent/Fachreferentin Mathematik
Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienrätinnen und Studienräte sollen über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Für die Bewerbung auf die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin darf darüber hinaus die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung nicht schlechter als 2,50 sein. Der Nachweis der für diese Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im jeweils relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin soll an einer Schule im Aufsichtsbezirk des jeweiligen Ministerialbeauftragten beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden Aufsichtsbezirk versetzen zu lassen.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2014) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung ist beizufügen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Erweiterung des Namens
des Finsterwalder-Gymnasiums Rosenheim
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 6. Mai 2015 Az.: V.2-5O5210R8-6c.57 634
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag den Namen des Finsterwalder-Gymnasiums Rosenheim erweitert und der Schule den Namen
Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 1. August 2015 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Mai 2015 Az.: IV.9-BS4305.6-6a.65 553
Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der staatlichen Schulberatungsstelle für die Oberpfalz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz zugeordnet. Sie ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in der Oberpfalz.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Eine unterhälftige Rückabordnung an ein Gymnasium ist möglich.
Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:
– Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen
– Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen
– Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule
– Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften
– Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten
Bewerben können sich Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes sowie am ISB, an der ALP Dillingen oder an den staatlichen Schulberatungsstellen tätige Lehrkräfte, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
– Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien
– mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe
– Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt nicht schlechter als 2,50
– Gesamtnote in der Zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 2,50
Besonders berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Seminarausbildung im Gebiet Psychologie oder im Fach Schulpsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt tätig waren oder sind bzw. die Erfahrungen in der Aus- und Weiterbildung von Beratungslehrkräften haben.
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle periodische Beurteilung bzw. gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
Als für die staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in der Oberpfalz – ggf. unter Einbeziehung des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle – eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. IV.9) vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz
vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)
sechs Wochen
nach Erscheinen des Amtsblatts.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. Mai 2015 Az.: VI.2-BO9001.1-7a.26 037
A) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel
Die Berufsschule
Marktredwitz-Wunsiedel mit gewerblich-technischen, kaufmännischen und
hauswirtschaftlichen Klassen (1.093 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen
sowie 24 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) ist mit der
Fachoberschule Marktredwitz (317 Vollzeitschüler und
Vollzeitschülerinnen), der Berufsoberschule Marktredwitz
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
B) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Bad Kissingen
Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 1.465 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 94 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die angegliederte Staatliche Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe besuchen 25 Schüler und Schülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Berufliche Oberschule Bayreuth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Bayreuth
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 608 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 131 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Beide Schulen nehmen am Schulversuch „Gesundheit“ teil.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Deggendorf, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Deggendorf
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 394 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 189 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
C) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen:
1. Staatliche Wirtschaftsschule Weiden, Gustl-Lang-Schule
Die zwei- und vierstufige Wirtschaftsschule besuchen derzeit 498 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Berufliche Oberschule Ingolstadt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Ingolstadt
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 1.162 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 383 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Beide Schulen nehmen derzeit am Schulversuch „Internationale Wirtschaft“ teil.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Landsberg am Lech, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Landsberg am Lech
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit insgesamt 728 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung besuchen derzeit 137 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
D) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen:
Staatliche Fachoberschule Starnberg
Die Staatliche Fachoberschule Starnberg wird zum Schuljahr 2015/2016 neu errichtet und in Personalunion mit dem Schulleiter der Staatlichen Berufsschule Starnberg geführt. Es werden dort die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen. Für die Neubesetzung der Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters an der Staatlichen Fachoberschule Starnberg müssen alle Bewerber und Bewerberinnen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragten zuzuleiten in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als achtzehn Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
E) Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Wirtschaftsschule Dinkelsbühl
Die mit Bekanntmachung vom 17. November 2014 (KWMBeibl S. 246) unter Buchstabe C Nr. 1 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Wirtschaftsschule Dinkelsbühl wird zurückgenommen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Mai 2015 Az.: IV.9-BP4113-3.68 025
Zum 1. September 2015 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) die Leitung des
Referats 2.5 Wirtschaftswissenschaften
– befristet auf sechs Jahre – neu zu
besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine
spätere Versetzung und Beförderung entsprechend der jeweils gültigen
Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe
Das Referat nimmt schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:
– Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Präsenz- und Onlinelehrgängen (Blended Learning) unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung.
– Themen und Zielgruppen der Lehrgänge:
– Seminarlehrer in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern (SL I) an beruflichen Schulen, an der Realschule und am Gymnasium
– Wirtschaft und Recht
– berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge
– Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
– Mitwirkung in der Führungsfortbildung (Vorqualifikation Modul A)
– Schulartkoordination Berufliche Oberschule an der Akademie Dillingen
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten, insbesondere LehrplanPLUS an Beruflichen Oberschulen
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
– Abstimmung des Fortbildungsangebots, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstitutes für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft, insbesondere mit den Kammern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Fach Wirtschaftswissenschaften, die jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl in der universitären Abschlussprüfung als auch in der Zweiten Staatsprüfung). Die Bewerber sollen Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und im Publikationswesen vorweisen können sowie mehrjährige Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gesammelt haben.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.68 025 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Direktor Dr. Paul Olbrich
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Neue Deutsche Schule Alexandria, Ägypten
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Juni 2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: derzeit 1 bis 9, zukünftig bis Jahrgangsstufe 12
Deutsches Sprachdiplom
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Schülerzahl: 240
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Neubesetzung einer freien Stelle am Staatsinstitut
für
Schulqualität und Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2015/2016 ist in der Grundsatzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.
Referat Pädagogische Grundsatzfragen
Aufgabenbeschreibung:
Die Stelle umfasst im Wesentlichen die Mitarbeit im Projektteam LehrplanPLUS der Grundsatzabteilung (Koordinierung, Evaluation) sowie die Betreuung der Themenbereiche „individuelle Förderung“ und „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im schulischen Kontext. Auch die Bereitstellung von Unterstützungsmaterialien für Schülerzeitungsredaktionen fällt in das Aufgabengebiet.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien mit mindestens guten Ergebnissen
– Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
– Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Lehrplanentwicklung und Kompetenzorientierung
– Erfahrungen und Kenntnisse in den Themenbereichen „individuelle Förderung“ (fach- und schulartübergreifend), „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und „Schülerzeitung“.
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail arnulf.zoeller@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2015/16 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung – Inklusion, befristet auf fünf Jahre folgende Stelle in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:
Referat GMF 5, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Aufgabenbeschreibung:
– Adaption des LehrplanPLUS Grundschule für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
– Förderschwerpunktspezifische Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS Grundschule
Hierzu gehört im Einzelnen:
– Fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie zur Autismus-Spektrum-Störung und zu Epilepsie
– Fragen zu „Unterstützter Kommunikation“ und dem Einsatz von Kommunikationshilfen
– Adaption von Lehrplänen an den spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf
– Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege
– Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung
– Konzepte für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste
– Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und außerschulischen Fachdiensten
– Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Körperbehindertenpädagogik
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisations- und Verhandlungsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn IR Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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