Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 8* Ausgegeben in München am 6. Juli 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
38. Filmtage bayerischer
Schulen 2015
vom 16. bis 18. Oktober 2015
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Juni 2015 Az.: XI.8-BS4434.1-6a.69 330
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist auf die 38. Filmtage bayerischer Schulen hin. Die Anerkennung der Teilnahme durch Lehrkräfte im Hinblick auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegt dem Dienstvorgesetzten.
Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:
38. Filmtage bayerischer Schulen 2015
In diesem Jahr werden zum 38. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, ein Forum für schulische Filmgruppen und eine medienpädagogische Fortbildungsveranstaltung für alle interessierten Lehrkräfte. Die Filmtage sind Deutschlands traditionsreichstes und Bayerns größtes Schülerfilmfestival.
Einsendeschluss für Schülerfilme: 14. August 2015 (Poststempel)
Die 38. Filmtage finden vom 16. bis 18. Oktober 2015 in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) statt.
Beginn: Freitag, 16. Oktober 2015, 14.00 Uhr
Ende: Sonntag, 18. Oktober 2015, 12.00 Uhr
Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen sowie der Verein Drehort-Schule e. V.
Ausrichtende Schule ist die
Eichendorff-Schule Gerbrunn,
Eichendorffstraße 1, 97218 Gerbrunn
Telefon: 0931 707100, Telefax: 0931 702456
E-Mail: filmtage@vs-gerbrunn.de
Veranstaltungsort ist die schulnahe Mehrzweckhalle in Gerbrunn, Stefan-Krämer-Straße 22, 97218 Gerbrunn.
Die Leitung der Filmtage obliegt BerR Thomas Schulz aus der Eichendorff-Schule Gerbrunn.
Durch die Vorführung, Erläuterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Als Anerkennung und Förderung der weiteren Filmarbeit werden Geldpreise vergeben. Außerdem dienen besondere Filme und Workshops der Aus- bzw. Fortbildung der Teilnehmer. Wie schon in den letzten Jahren können die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung von Referendaren und Lehramtsanwärtern besucht werden, um hier die ganze Bandbreite medienpraktischer Arbeit in Augenschein zu nehmen und sowohl erste Versuche als auch ausgereifte Produktionen kennenzulernen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Produktionen, die von einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung einer Lehrkraft der betreffenden Schule selbständig erdacht, gefilmt und vorführfertig bearbeitet wurden.
Die Teams, deren Filme von der Vorjury
der Filmtage ausgewählt worden sind, melden sich bis spätestens Freitag,
Es besteht Einverständnis damit, dass Lehrern und Schülern der ausgewählten Filmgruppen am Freitag, dem 16. Oktober 2015 Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gewährt wird. Diese Teilnahme kann für die einzelnen Filmgruppen auch zur – nicht verbindlichen – Schulveranstaltung erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen dafür Sorge, dass alle Gruppen (auch volljährige Schüler) von einer für sie verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, der die Aufsichts- und Fürsorgepflicht obliegt.
Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während des Festivals und zur Beachtung der Hausordnung der gastgebenden Schule.
Die Teilnehmer entrichten (unabhängig von der Verweildauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen) einen pauschalen Unkostenbeitrag von 10 Euro pro Person und erhalten damit die Möglichkeit der Unterbringung im Schulhaus der Eichendorff-Schule Gerbrunn (Isomatte und Schlafsack sind mitzubringen) und die Berechtigung zur Teilnahme an der Gruppenverpflegung sowie der Benutzung des Hallenbades. Reisekosten können nicht erstattet werden.
Es besteht ferner Einverständnis, dass Teilnehmern an der Aus-/Fortbildungsveranstaltung Beurlaubung vom Unterricht gewährt wird, sofern es der Schulbetrieb erlaubt. Interessenten melden sich spätestens bis zum Mittwoch, 2. Oktober 2015 an der Eichendorff-Schule Gerbrunn und über FIBS an. Die Zahl der Teilnehmer für die Aus-/Fortbildungsveranstaltung ist auf 30 begrenzt.
Für die teilnehmenden Lehrkräfte schließt sich eine Fortbildung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen vom 7. Dezember 2015 bis 9. Dezember 2015 an:
Lg. 89/364 – „Filmkultur an bayerischen Schulen – medienpädagogische Fortbildung für Teilnehmer an den 38. Filmtagen der bayerischen Schulen“. Sie widmet sich in vertiefender Weise der Filmarbeit an bayerischen Schulen und insbesondere den auf den Filmtagen gezeigten Filmen. Es wird gebeten, sich rechtzeitig direkt nach den Filmtagen über FIBS anzumelden.
Teilnahmebedingungen für Schulfilmgruppen:
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrkräfte, die sie betreut und beraten haben. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Filmteams (maximal fünf Schüler pro Film), deren Filme von der Vorjury zugelassen wurden.
Das Festival bietet den Teilnehmern die Option, ihre Filme in HD-Qualität zu präsentieren.
Eingesandt werden sollten Videofilme auf MiniDV-Bändern (DV oder HDV) oder als Videodateien auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) in den Formaten Quicktime, Mpeg-4 H.264, ProRes 422 in den Auflösungen 720x576, 1280x720 oder 1980x1080. Diese Formate ermöglichen eine optimale Wiedergabequalität beim Festival. Außerdem können auch Video-DVDs eingesandt werden.
Nicht akzeptiert werden AVI- und MKV-Dateien, Video-CDs und S-Video-CDs, ebenso Videodateien, die ausschließlich zum Download zur Verfügung gestellt werden. Beim Festival wird im 16:9-Seitenverhältnis projiziert, Filme im 4:3-Format werden mit einer Letterbox versehen.
Die Filme müssen in der endgültigen Vorführfassung bis spätestens Freitag, 14. August 2015 (Poststempel) unter folgender Adresse an die Vorjury gesandt werden:
Eichendorff-Schule Gerbrunn
Filmtage bayerischer Schulen
Eichendorffstraße 1, 97218 Gerbrunn.
Auf jedem Filmspeichermedium (nicht nur auf der Schutzhülle) müssen Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, nachbearbeitete Vorführfassungen nachzureichen.
Zusätzlich muss sich jeder Einsender bis zum 14. August 2015 auf www.filmtage-bayerischer-schulen.de online anmelden.
Der Einsender bestätigt mit der Absendung des Onlineformulars, dass er alle Rechte an den eingereichten Arbeiten besitzt und gegen die bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht verstoßen hat. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Für Schäden oder Verlust während des Transports trägt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage können die eingesandten Filme wieder abgeholt werden.
Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Dokumentationen sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ästhetischer Gestaltung liegen. Die eingereichten Filme sollten nicht länger als 30 Minuten dauern.
Auswahl der eingereichten Filme und Festlegung der Preisträger:
Die Vorjury, die aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft und Schülern besteht, wird aus den eingeschickten Filmen ein Festivalprogramm erstellen, das zum einen aus den nominierten Wettbewerbsbeiträgen („Hauptprogramm“) besteht, zum anderen aber auch die nicht nominierten Filme umfasst, die im Themenprogramm („Horizonte“) gezeigt werden und für die während der Filmtage ein medienpädagogisches Angebot eingerichtet wird, das auch für alle übrigen Teilnehmer offen ist. Sollte die Zahl der eingereichten Filme die Struktur des Festivals überfordern, kann die Vorjury Filme ablehnen. Die Entscheidungen der Vorjury und der Wettbewerbsjury sind nicht anfechtbar.
Die Autoren der ausgewählten Filme werden spätestens bis zum 21. September 2015 benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht persönlich bei den Filmtagen anwesend sind, können nicht in das Programm genommen werden.
Die Wettbewerbsjury, die aus den nominierten Filmen die Preisträger der Förderpreise auswählt, besteht aus Repräsentanten der Veranstalter, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus Vertretern weiterer Medien. Sie wird von den Veranstaltern berufen. Der Filmpreis des Publikums wird von der Gesamtzahl der Festivalteilnehmer aus allen Beiträgen (Hauptprogramm und Horizonte) gewählt.
Weitere Informationen unter:
www.filmtage-bayerischer-schulen.de
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Juni 2015 Az.: V.2-BP5160.9-6b.68 375
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) führt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auch im Schuljahr 2015/2016 in München und Heilsbronn jeweils vier eintägige Fortbildungsveranstaltungen durch. Dabei werden Grundkenntnisse vermittelt, die zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht an bayerischen Gymnasien notwendig sind.
Die Seminartage richten sich insbesondere an
− Pfarrer und Pfarrerinnen, die erstmalig Religionsunterricht am Gymnasium – auch nebenberuflich – erteilen,
− Religionslehrkräfte mit außerbayerischer Zweiter Staatsprüfung, die neu in den bayerischen Gymnasialdienst eintreten,
− alle Religionslehrkräfte, die nach längerer Pause wieder am Gymnasium Unterricht erteilen.
Programm und Termine:
Erster Seminartag:
München: Dienstag, 22. September 2015
Heilsbronn: Mittwoch, 30. September 2015
Das Profil des Faches Evangelische Religionslehre im Zusammenhang mit den „Leitlinien“; Lehrplan; Lehrbücher und Arbeitshilfen für den evangelischen Religionsunterricht
Zweiter Seminartag:
München: Mittwoch, 28. Oktober 2015
Heilsbronn: Montag, 19. Oktober 2015
Lernzielkontrolle, Leistungserhebungen und -bewertung im evangelischen Religionsunterricht; grundsätzliche Überlegungen und Behandlung konkreter Beispiele
Dritter Seminartag:
München: Montag, 23. November 2015
Heilsbronn: Dienstag, 17. November 2015
Selbstverständnis des Religionslehrers/der Religionslehrerin; seine/ihre Rolle an der Schule. – Disziplin und Unterricht. – Grundkenntnisse schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG, LDO, GSO) – Didaktisch-methodische Grundfragen
Vierter Seminartag:
München: Donnerstag, 17. Dezember 2015
Heilsbronn: Donnerstag, 14. Januar 2016
Evangelische Religionslehre als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach: Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung und des Colloquiums, jeweils mit konkreten Beispielen
Tagungsort München: Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Straße 7-13 (Neubau), 80333 München, Erdgeschoss, Leitung: StDin Ingrid Grill-Ahollinger
Tagungsort Heilsbronn: Religionspädagogisches Zentrum der ELKB, Neue Abtei, Leitung: StDin Erna Haag
Tagungsdauer: jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Auskünfte und Anmeldungen direkt bei den zuständigen Fachberaterinnen
Für Südbayern:
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.: 089 5595-615, Fax: 089 5595-8615, E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de
Für Nordbayern:
StDin Erna Haag,
Platen-Gymnasium, Bahnhofsplatz 15, 91522 Ansbach,
Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Die Fahrt wird bei staatlichen Lehrkräften als Fortbildungsreise im Sinne des Art. 24 Bayerisches Reisekostengesetz anerkannt. Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von den Lehrkräften bei der zuständigen Reisekostenstelle mit einer Kopie des Einladungsschreibens einzureichen (Kap. 0504 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72). Bei Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie bei Kauf einer DB-Karte (2. Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302. Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung von Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Juni 2015 Az.: VI.2-BO9001.1-7a.76 739
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule III Kempten
Die Berufsschule III Kempten mit gewerblichen und landwirtschaftlichen Klassen ist mit der Berufsfachschule für Kinderpflege und der Berufsfachschule für Sozialpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 25 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 782 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen, die Berufsfachschule für Kinderpflege 110 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Sozialpflege 42 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 20. Februar 2016 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule I Traunstein mit Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe
Die Berufsschule mit gewerblicher Ausbildungsrichtung, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge besuchen derzeit 124 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 2.215 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Die angegliederte einjährige Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe besuchen 16 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule I Deggendorf
Die Berufsschule I Deggendorf mit gewerblich-technischer Ausbildungsrichtung ist mit der Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobiltät (38 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. Die Berufsschule I besuchen derzeit 75 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 2.006 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
C) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 20. Februar 2016 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Bad-Neustadt/Saale
Die Berufsschule mit gewerblich-technischen Klassen sowie Wirtschafts- und Verwaltungsklassen besuchen derzeit 67 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 1.640 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Die Berufsschule ist mit der Fachschule für Elektrotechnik sowie der Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle an der Fachoberschule und Berufsoberschule kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Juni 2015 Az.: VI.2-5P9001.1-7a.76 740
Die Stelle eines Seminarvorstands am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen ist mit Wirkung vom 1. August 2015 zu besetzen.
Das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Bayern ist für die Ausbildung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern zuständig und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unmittelbar nachgeordnet.
Die ausgeschriebene Stelle ist am Dienstsitz des Studienseminars in München angesiedelt. Der Seminarvorstand ist gemäß Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) für die Gesamtausbildung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen seines Zuständigkeitsbereichs (südliches und östliches Oberbayern) verantwortlich und erfüllt die Aufgaben nach den Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung II. Daneben unterstützt er den Leitenden Seminarvorstand in seinen Aufgaben, insbesondere bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des „Universitätsschulkonzeptes“. Hierbei kooperiert er mit vom Staatsministerium bestimmten beruflichen Schulen („Universitätsschulen“) bei der Gestaltung der Praxisanteile während der universitären Lehramtsausbildung.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie umfangreiche Erfahrungen in der 2. Phase der Lehrerbildung nachweisen. Besonderes Gewicht wird der Führungseignung beigemessen. Erfahrungen in der Verwaltung einer beruflichen Schule oder in der Schulaufsicht sind von Vorteil. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs ggf. über den für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Dienstvorgesetzten, der eine Stellungnahme erstellt, im Staatsministerium einzureichen. Lehrkräfte an Fachoberschulen und Berufsoberschulen leiten dem für sie zuständigen Ministerialbeauftragten, Lehrkräfte an den anderen beruflichen Schulen der für sie zuständigen Regierung eine Zweitschrift zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Juni 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.68 175
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. August 2015.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Juni 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 813
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. August 2015.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Juni 2015 Az.: III.3-BP001.1.1-4b.49 290
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation/Personal“ an der Regierung von Schwaben ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.
Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.2 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
− Organisation des Schulbetriebs an staatlichen Grund- und Mittelschulen
− Organisation des Schul-/Unterrichtsbetriebs an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen sowie Mitwirkung bei der Errichtung und Genehmigung privater Schulen
− EDV-gestützte Klassenbildung/Stundenbedarfs-berechnungen/Unterrichtsorganisation
− Personalplanung und Personalzuweisung (bedarfsgerechte Neueinstellung, Versetzungen der Regierungsbezirke, Ländertauschverfahren, etc.)
− Steuerung kurz-, mittel- und langfristiger Personalentwicklungen
− Ausschreibung von Funktionsstellen und Auswahlverfahren bei der Besetzung
− Datenverarbeitung in Schulverwaltungsprogrammen
− Statistiken zum Unterrichtsbereich
− dienstliche Beurteilungen
− Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen
− Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen
Vorausgesetzt werden:
− sehr gute EDV-Kenntnisse
− Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten bei Erledigung komplexer, termingebundener Tätigkeiten
− Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
− hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz
− Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
− umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in Organisations- und Koordinierungsaufgaben auch an übergeordnete Dienststellen
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. August 2015.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Juni 2015 Az.: IV.9-BP4113-3.71 221
Zum nächstmöglichen Termin ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14, ist möglich.
Ref. 3.3 Personalführung (Grundschule, Mittelschule, Förderschule)
Das Referat nimmt folgende Aufgaben wahr:
− Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der Grund-, Mittel- und Förderschulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
− Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte
− Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“
− Fachliche Initiierung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit der E-Learning-Abteilung der ALP
− Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten
− Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
− Kontakt zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen, die über jeweils gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Staatsprüfung), mindestens seit einem Jahr in der Funktion als „Konrektorin/Konrektor“ tätig sind sowie ein überdurchschnittliches Beurteilungsprädikat vorweisen können.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere
− ein sehr hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen (vgl. oben),
− Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend),
− Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht,
− Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung, sowie die Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten,
− überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit (insbesondere mündlich),
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit sowie
− Bereitschaft zur Innovation.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 2 LlbG sowie z. B. Abschnitt A Nr. 4.5 bzw. Abschnitt B Nr. 4.3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.71 221 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg der
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie dem
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München
vorzulegen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Verwendung der
Verfassungsschutzberichte
im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Juni 2015 Az.: IV.10-5L0504.1-1a.71 753
Der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebene Verfassungsschutzbericht Bayern 2014 kann unter den Internetadressen
www.innenministerium.bayern.de
und
www.verfassungsschutz.bayern.de
als PDF-Datei abgerufen und dort in der erforderlichen Stückzahl bestellt werden.
Die Lehrkräfte werden gebeten, den Verfassungsschutzbericht Bayern 2014 in geeigneter Weise in den Unterricht einzubeziehen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Einstufungsprüfung 2016
zur Aufnahme in die
Fachakademie für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Juni 2015 Az.: VI.5-5S9202-8-7a.20 853
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.
2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).
3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2016 ist bis spätestens 26. Februar 2016 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
5. Die Einstufungsprüfung 2016 findet am
Mittwoch, den 9. März 2016,
zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch: 9.30 bis 12.30 Uhr
Sozialkunde/Geschichte: 14.00 bis 15.30 Uhr.
6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Abschlussprüfung 2016 an
Fachakademien für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Juni 2015 Az.: VI.5-5S9500.6-8-7a.20 851
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).
2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
– Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
– Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder Literatur- und Medienpädagogik.
Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesund-heitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2016 bei der Schule zu beantragen.
Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Dienstag, 7. Juni 2016
Donnerstag, 9. Juni 2016 |
Pädagogik/Psycho-logie/Heilpädagogik
Theologie/Religions-pädagogik nach Konfession oder Literatur- und Medienpädagogik |
240 Minuten
180 Minuten |
5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Juni 2015 Az.: VI.6-BP9001.1-6-7a.74 524
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 1. August 2015 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Bad Tölz,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Juni 2015 Az.: IV.9-BP4113-3.63 193
Zum 1. September 2015 ist die Stelle der Direktorin oder des Direktors der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (Besoldungsgruppe B 3) neu zu besetzen.
Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen ist die zentrale Fortbildungseinrichtung in Bayern für die Lehrkräfte aller Schularten und Fächer mit Ausnahme von Sport und Religion. Im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– koordiniert sie die Lehrerfortbildung
– konzipiert und organisiert sie jährlich ca. 1200 Präsenz- und zahlreiche Online-Lehrgänge
– qualifiziert sie Führungskräfte im Bildungsbereich
– schult sie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
– arbeitet sie mit Partnern im In- und Ausland zusammen
– fungiert sie als Außenstelle des Prüfungsamtes.
Die Direktorin bzw. der Direktor ist verantwortlich für alle Personal- und Haushaltsangelegenheiten und leitet den gesamten Lehr-, Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb an der ALP. Sie bzw. er ist Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter für alle an der Akademie tätigen Beamtinnen und Beamten im pädagogischen und Verwaltungsbereich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des Freistaats Bayern der Besoldungsgruppen ab A 15, die über gute Qualifikationen (mindestens 2,50 Gesamtprüfungsnote) verfügen und momentan im bayerischen Schuldienst tätig sind. Vorausgesetzt werden mehrjährige aktuelle Erfahrungen in der Funktion als Schulleiterin bzw. Schulleiter. Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, mit Baumaßnahmen, in der Presse- und/oder Öffentlichkeitsarbeit sowie im Change Management sind wünschenswert. Auch fundierte Verwaltungskenntnisse und Erfahrungen als Seminarvorstand bzw. als Leiterin oder Leiter eines Studienseminars sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, die Akademie Dillingen erfolgreich zu führen und nach außen angemessen zu vertreten:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Belastbarkeit, nachgewiesen durch entsprechende dienstliche Beurteilungen
– ein besonders konstruktiver Führungsstil, der lösungsorientiert unterschiedliche Interessen und Erwartungshaltungen berücksichtigt, nachgewiesen durch entsprechende dienstliche Beurteilungen
– ein besonders hohes Maß an Organisations- und Planungsvermögen sowie Entscheidungsfreude, nachgewiesen durch entsprechende dienstliche Beurteilungen
– die Fähigkeit und Bereitschaft zur erfolgreichen Umsetzung von Verwaltungsvorschriften und -vorgaben
Ferner werden erwartet:
– wirtschaftliches Handeln gemäß der Maßgaben der bayerischen Haushaltsgesetzgebung
– die Fähigkeit und Bereitschaft zur konzeptionellen Arbeit und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als aufsichtführender Behörde und den vielfältigen Partnern der bayerischen Lehrerfortbildung
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Wohnung am Dienstort oder in unmittelbarer Nähe nimmt.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 2 LlbG sowie z. B. Abschnitt A Nr. 4.5 bzw. Abschnitt B Nr. 4.3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern, Bekanntmachung des Bayerischen Statsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.63 193 spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Juni 2015 Az.: IV.9-BP4113-81 546
Zum 1. September 2015 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) eine Stelle im
Referat 5.5: E-Learning-Kompetenzzentrum
für den Bereich Realschule – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Eine Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14 + Z, ist möglich.
Das Referat nimmt unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Realschule folgende Aufgaben wahr:
– Planung, Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
– Inhalte und Zielgruppen der Tätigkeit:
– Inhaltliche und mediendidaktische Weiterentwicklung der Beratungs- und Lehrgangsangebote des E-Learning-Kompetenzzentrums
– Technische Umsetzung online-gestützter Fortbildungsangebote, insbesondere unter Einsatz von Learning-Management-Systemen, Web-Konferenzsystemen und Autorenwerkzeugen
– Weiterentwicklung der Blended-Learning-Lehrgänge für das Fach Informationstechnologie an Realschulen
– Unterstützung von Dozentinnen und Dozenten der Akademie Dillingen bei der Konzeption, Durchführung und Evaluation technologiegestützter Lehrerfortbildungsmaßnahmen
Zu den weiteren Aufgaben des Dozenten gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen, die mindestens über die Lehrerlaubnis im Fach Informationstechnologie, nach Möglichkeit über die Fakultas Informatik verfügen. Eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation mit erfolgreichem Abschluss in Medienpädagogik/-didaktik oder einem vergleichbaren Studium ist wünschenswert. Bewerber sollen jeweils gute fachliche und pädagogische Qualifikationen (2,50 und besser sowohl in der universitären Abschlussprüfung als auch in der Zweiten Staatsprüfung) vorweisen können sowie hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gesammelt haben. Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der technologieunterstützten zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-81 546 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie
für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Direktor Dr. Paul Olbrich
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches
Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft
und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 22. Februar 2016 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:
Referat I.4: IT an Schulen, IT im Ministerium
Referat ZS 2: Öffentlichkeitsarbeit
Aufgabenbeschreibung:
Ref. I.4:
– Online-Kommunikation mit den Schulen und der Schulverwaltung
– Technische Betreuung des Schulportals
– Technische Umsetzung von Online-Erhebungen (Erstellung von Online-Formularen mit Datenbankanbindung)
– OWA-Postfach (Webmail): Administration der Benutzer und Verteilergruppen, Supportanfragen, Versand von individualisierten Serien-E-Mails
– Technische und organisatorische Abstimmung mit dem IT-Dienstleistungszentrum
Ref. ZS 2:
– Technische Betreuung der Internetauftritte des Staatsministeriums
– Beratung des Ministeriums bei der Weiterentwicklung oder der Neuanlage von Webseiten
– Implementierung technischer Neuerungen, auch in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Online-Agentur
– Betreuung der Messe-Auftritte des Staatsministeriums, insbesondere aus technischer Sicht
– Redaktionsarbeit für das Erstellen von Artikeln, Beiträgen und Interviews für die Zeitschrift „Schule & Wir“
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Erfahrungen im Programmieren, insbesondere im Themenbereich SQL/Datenbankanbindung
– Befähigung für das Lehramt an weiterführenden Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0
– Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule
Überfachliche Qualifikationen:
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte
– Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Überzeugendes Auftreten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/15/1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle
am Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 22. Februar 2016 ist
in Referat IV.1
Fachfragen der Schulaufsicht, Lehrpläne, Schulversuche und des Vorbereitungsdienstes
des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
BesGr.
Aufgabenbeschreibung:
Als pädagogische Mitarbeiterin/pädagogischer Mitarbeiter in Referat IV.1 des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wirken Sie insbesondere bei der Organisation des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Realschulen mit. Zu Ihrem Aufgabenbereich gehört ferner die Anerkennung von außerbayerischen Lehramtsqualifikationen. Als Grundsatzreferat für die Schulart Realschule ist Referat IV.1 in hohem Maß mit konzeptionellen Aufgaben, z. B. LehrplanPLUS, sowie Modellversuchen betraut, in die Sie ebenfalls eingebunden sind. Das breit gefächerte Aufgabenspektrum bringt es mit sich, dass Entwürfe für Reden anzufertigen sind, sofern die Anlässe Bezug zur Schulart haben. Neben den beschriebenen Aufgaben bestimmen aktuelle Anlässe Ihre Tätigkeit, z. B. die Beantwortung von Anfragen des Bayerischen Landtags oder sonstige Stellungnahmen zu Themen der Realschule.
Sie erledigen Ihre Aufgaben zunehmend eigenständig, setzen dabei Ihre wachsenden Fachkenntnisse ein und nutzen Ihre guten Fähigkeiten im schriftlichen und mündlichen Sprachgebrauch sowie Ihre fundierten EDV-Kenntnisse.
In Ihrer Rolle repräsentieren Sie die Schulart Realschule und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in angemessener Weise.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt an Realschulen
− Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0
− Sichere EDV-Kenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und während der Sommermonate
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
− Überzeugendes Auftreten
− Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule
− Teamfähigkeit
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.68 830 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent für Spanisch im Referat GYM 4:
Moderne Fremdsprachen
Aufgabenbeschreibung:
− Erarbeitung und Implementierung von Lehrplänen
− Entwickeln von Unterrichtshilfen
− Erarbeitung von Prüfungsaufgaben
− Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Spanisch
− Betreuung und Weiterentwicklung von Internetportalen
− Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums
− Stellungnahmen zu Lehrwerken
− Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
− Fachliche Beratung
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Spanisch (1. und 2. Staatsexamen)
− Verbeamtung beim Freistaat Bayern
− Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
− Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Spanisch
− Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
− Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat
− Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Ausprägung
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
− Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
− Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Sicheres und überzeugendes Auftreten
− Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten, ergebnisorientiert zu führen und fachliche Führungsverantwortung zu übernehmen
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
− Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
− Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
− auf dem Dienstweg an das Staatsministerium und zeitgleich
− direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:
Referat Qualitätsentwicklung an Schulen
Aufgabenbeschreibung:
Arbeitsschwerpunkte sind die konzeptionelle Weiterentwicklung der inneren Schulentwicklung sowie die Begleitung von (bereits bestehenden) Projekten zur Intensivierung und Unterstützung einer systematischen und kontinuierlichen schulischen Qualitätsarbeit.
Hierzu gehört insbesondere:
− Koordination, Betreuung und Unterstützung der Schulentwicklungsarbeit
− Mitarbeit in Projekten im Bereich Qualitätsentwicklung (QmbS, QML)
− Weiterentwicklung einschlägiger Materialien
− Betreuung einschlägiger Portale (SE, QmbS)
− Mitwirkung bei der Konzipierung, Durchführung und Dokumentation einschlägiger Fachtagungen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt an Haupt-, Realschulen, an beruflichen Schulen oder an Gymnasien mit guten Ergebnissen
− Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
− Mehrjährige Berufserfahrung
− Erfahrungen in der Schulentwicklungsarbeit und im Qualitätsmanagement
− Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung schulartübergreifender Projekte
− Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilung
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
− Engagement und Flexibilität
− Aufgeschlossenheit für Innovationen
− Sicheres Auftreten
− Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
− Organisationsgeschick
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle einer Institutsleiterin oder eines Institutsleiters ist zu besetzen
Lehrerbildungsinstitut (LBI) Wilhelm von Humboldt Santiago, Chile
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Juli 2015
Das Deutsche Lehrerbildungsinstitut (LBI) Wilhelm von Humboldt ist eine kleine private bilinguale Pädagogische Hochschule chilenischen Stiftungsrechtes in Santiago de Chile mit rund 30 haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und aktuell rd. 60 Studierenden. Am LBI werden bilinguale Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte, in Zukunft auch Sekundarlehrkräfte ausgebildet. Neben dem Studienbetrieb unterhält das LBI eine Fortbildungsabteilung, die pro Studienjahr rund 50 Kurse mit etwa tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern organisiert und koordiniert.
Qualifikation
Lehrbefähigung für die allgemeinbildenden Schulen.
Erfahrungen in der Lehrerbildung sowie eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch bzw. Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder einer modernen Fremdsprache werden vorausgesetzt.
Eine mehrjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion in der Schule und/oder in der Lehreraus- und -fortbildung im seminaristischen oder hochschulischen Bereich sind unabdingbare Voraussetzungen.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst und Auslandserfahrungen im pädagogischen Umfeld und die Promotion (Sprachwissenschaften/Erziehungswissenschaften) sind wünschenswert.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Internationale Schule Jakarta, Indonesien
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2015
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 309
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsche Internationale Abiturprüfung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
2. Deutsche Botschaftsschule Teheran, Iran
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2015
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel und Internationale Abteilung
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 260
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsche Internationale Abiturprüfung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
3. Deutsche Schule Arequipa, Peru
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2015
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 906
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
4. Deutsche Schule Beverly Hills, Kairo,
Ägypten
Arbeitsbeginn: 1. August 2015
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Juni 2015
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 240
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung
für die Sekundarstufen I und/
oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) ist erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber
höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für
eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis
der Bewerberin oder des Bewerbers
zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe
erforderlich.
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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche
Schule Mexiko-Stadt
(Lomas Verdes)
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 784
Deutsches Sprachdiplom I und II
Hochschulreifeprüfung
Landeseigener Sekundarabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2. Deutsche Schule Mexiko-Stadt
(Xochimilco)
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 890
Deutsches Sprachdiplom I und II
Abitur (Hochschuleifeprüfung)
Landeseigener Sekundarabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber
höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für
eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das
Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers
zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung des
Erzbischöflichen Ordinariates München
Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 2 Fachoberschulen mit insgesamt mehr als 12.000 Schülerinnen und Schülern. Diese katholischen Schulen sind für uns von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Beitrag für die christlich geprägte Bildung und Erziehung junger Menschen leisten.
An folgender Schule ist zum 1. August 2015 eine Leitungsposition neu zu besetzen:
Erzbischöfliche Maria-Ward-Mädchenrealschule in Traunstein-Sparz
stellvertretende Schulleiterin/
stellvertretender Schulleiter
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit
− die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht;
− die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten;
− die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
− ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie;
− eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags;
− ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel.: 089 2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de .
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 16. Juli 2015 unter Angabe der Referenznummer 113-15 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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