Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 10*      Ausgegeben in München am 24. August 2015     Jahrgang 2015

 

 

 


 

Inhalt

 

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2016 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2017/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Abschlussprüfung 2016 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Abiturprüfung 2017 zum Erwerb der fachge-bundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum  Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Fachabiturprüfung 2017 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Abschlussprüfung 2016 für Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korrespondenten an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe

Abschlussprüfung 2016 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Prüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“/ zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin“ an Fachakademien für Wirtschaft

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Offene Stellen

 

 

 







Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
beruflichen Schulen Februar 2016 nach der Zulassungs- und
Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 9. Juli 2015 Az.: VI.2-BS9153-7a.81 271

 

 

Im Februar 2016 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, KWMBl S. 146), durchgeführt.

 

I.

 

Voraussetzung für die Zulassung zum
Vorbereitungsdienst

 

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die

 

1.       die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

    zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und

 

2.     die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

 

1.     Dauer und Meldeschluss

      Der Vorbereitungsdienst Februar 2016 beginnt am 22. Februar 2016 und endet am 16. Februar 2018.
Letzter Meldetag ist der 22. September 2015.

 

2.     Meldeverfahren

      Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.

 

Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 34

 

 





Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien 2017/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Juli 2015 Az. IV.5-BS5154-PRA.82 538

 

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2015/2017 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2017/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 23. November 2015 bis 19. Februar 2016 an der Seminarschule,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 25. April 2016 bis 17. Februar 2017 an der Einsatzschule,

      die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 13. März 2017 bis 2. Juni 2017 an der Seminarschule,

      das Kolloquium in der Zeit vom 20. Februar 2017 bis 19. Mai 2017 und

      die mündliche Prüfung in der Zeit vom 13. März 2017 bis 2. Juni 2017 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2015/2017, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2017/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2016/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2016/2018 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2015/2017 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. November 2016 bis 25. November 2016,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. Januar 2017 bis 10. März 2017.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 17. Oktober 2016 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016/II oder 2017/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 13. Februar 2017 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 13. März 2017 bis 2. Juni 2017 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2016/II oder 2017/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist

 

1.      für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2016/II bestanden haben, dass sie

 

1.1    sich bis spätestens 16. September 2016 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 25. November 2016 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

 

1.2    der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

 

1.3    mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

 

2.      für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2017/I bestanden haben, dass sie

 

2.1    sich bis spätestens 24. Februar 2017 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

 

2.2    gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 24. Februar 2017 bis 2. Juni 2017 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 17. Oktober 2016 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016/II oder 2017/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 34

 

 





Abschlussprüfung 2016
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Juli 2015 Az.: VI.5-BS9500-5-7a.80 404

 

 

1.     Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2016 an folgendem Termin statt:

 

Mittwoch, 8. Juni 2016

Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

 

Montag, 6. Juni 2016

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

      Deutsch           (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),

      Sozialkunde    (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

      Englisch          (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

und am

 

Freitag, 10. Juni 2016

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

      Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

        Berufs- und Rechtskunde

(11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

statt.

 

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

 

Mittwoch, 28. September 2016

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am

 

Montag, 26. September 2016

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

        Deutsch              (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),

        Sozialkunde       (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

        Englisch             (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

 

und am

 

Freitag, 30. September 2016

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

        Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

        Berufs- und Rechtskunde

(11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

statt.

 

2.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe.

 

3.     Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

 

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 22. Februar 2016 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 43, die Prüfungsgegenstände in § 44 der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe geregelt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 





Abiturprüfung 2017 zum Erwerb
der fachgebundenen Hochschulreife
an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie
Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juli 2015 Az.: VI.6-BS9500-7-7a.87 830

 

 

1.    Die Abiturprüfung 2017 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag, 29. Mai 2017

8.00 bis 13.00 Uhr

Englisch:

Dienstag, 30. Mai 2017

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)

11.00 bis 12.15 Uhr

(Writing-Teil)

Mathematik:

Donnerstag, 1. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirtschaftslehre

mit Rechnungswesen:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/Psychologie:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Gestaltung:

Freitag, 2. Juni 2017

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Internationale
Betriebswirtschafts- und
Volkswirtschaftslehre:

(Schulversuch)

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Gesundheitswissenschaften:

(Schulversuch)

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

 

2.    Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 8. Mai bis 26. Mai 2017 durchgeführt werden.

 

3.    Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2017 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.    Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2017 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen. Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.

 

5.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

6.    Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

7.    Zeugnisdatum für die Hochschulreife ist Freitag, der 7. Juli 2017. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 34

 

 





Fachabiturprüfung 2017 zum Erwerb
der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juli 2015 Az.: VI.6-BS9500-7-7a.87 831

 

 

1.    Die schriftliche Fachabiturprüfung 2017 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag, 29. Mai 2017

9.00 bis 13.00 Uhr

Englisch:

Dienstag, 30. Mai 2017

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)

11.00 bis 12.00 Uhr

(Writing-Teil)

Mathematik:

Donnerstag, 1. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirtschaftslehre

mit Rechnungswesen:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/Psychologie:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Darstellung

(praktische Prüfung):

Freitag, 2. Juni 2017

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Internationale
Betriebswirtschafts- und
Volkswirtschaftslehre:

(Schulversuch)

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

Gesundheitswissenschaften:

(Schulversuch)

Freitag, 2. Juni 2017

9.00 bis 12.00 Uhr

 

2.    Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 8. Mai bis 26. Mai 2017 durchgeführt werden.

 

3.    Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2017 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

5.    Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

6.    Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Freitag, der 7. Juli 2017. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 34

 

 





Abschlussprüfung 2016 für
Fremdsprachenkorrespondenten und
Euro-Korrespondenten an
Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juli 2015 Az.: VI.9-BS9506-9-7b.87 048

 

 

1.         Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2015/2016 nach folgendem Zeitplan statt:

 

Dienstag, 7. Juni 2016

Allgemeine Übersetzung aus
der Ersten Fremdsprache

 

Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.30 bis 10.15 Uhr

 

Mittwoch, 8. Juni 2016

 

Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus
der Ersten Fremdsprache

 

8.15 bis 9.00 Uhr

 

9.45 bis 11.15 Uhr

 

Donnerstag, 9. Juni 2016

 

------------------------------------

(nur für Prüfungsteilnehmer,
die die Prüfung in einer
2. Ersten Fremdsprache
ablegen)

 

------------------------------------

 

 

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus
der Zweiten Fremdsprache

-----------------------------------------------------------

Allgemeine Übersetzung aus
der 2. Ersten Fremdsprache

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus
der 2. Ersten Fremdsprache

-----------------------------------------------------------

Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre
für Euro-Korrespondenten

 

9.45 bis 11.15 Uhr

 

-----------------------

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.45 bis 11.15 Uhr

 

-----------------------

8.15 bis 9.45 Uhr

 

Freitag, 10. Juni 2016

 

(nur für Prüfungsteilnehmer, die
die Prüfung in einer
2. Ersten Fremdsprache
ablegen)

------------------------------------

 

 

Fachübersetzung aus
der 2. Ersten Fremdsprache

 

Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache

 

 

-----------------------------------------------------------

Aufgabe aus der Außenwirtschaft
für Euro-Korrespondenten

 

Aufgabe aus dem Rechnungswesen
für Euro-Korrespondenten

 

8.15 bis 9.00 Uhr

 

9.30 bis 10.15 Uhr

 

 

 

-----------------------

8.15 bis 9.45 Uhr

 

 

10.15 bis 11.15 Uhr

 

 

2.     Für die Abschlussprüfung 2016 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:

 

2.1   Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl S. 419, KWMBl I S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2007 (GVBl S. 641, KWMBl I S. 340).

 

2.2   Die Abschlussprüfungen 2016 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.

 

2.3   „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2016 zu beantragen.

Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.

 

2.4   Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 20. Februar 2016 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.

 

2.5   Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 34

 

 





Abschlussprüfung 2016
an Berufsfachschulen für Kinderpflege,
im Sozialpädagogischen Seminar
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. Juli 2015 Az.: VI.5-BS9500-3-7a.90 766

 

 

1.   Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2016 an folgenden Terminen statt:

 

      Montag, 27. Juni 2016

8.30 bis 10.00 Uhr        Pädagogik und Psychologie

      10.45 bis 12.15 Uhr      Deutsch und Kommunikation

               

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:

 

Montag, 19. September 2016

8.30 bis 10.00 Uhr        Pädagogik und Psychologie

10.45 bis 12.15 Uhr      Deutsch und Kommunikation

 

2.   Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2016 an folgenden Terminen statt:

 

      Montag, 27. Juni 2016

8.30 bis 9.30 Uhr          Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr      Pflege und Betreuung

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:

 

Montag, 19. September 2016

8.30 bis 9.30 Uhr          Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr     Pflege und Betreuung

 

3.  Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.

 

4.  Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Kinderpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.

Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sopzialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.

 

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2016 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 71, die Prüfungsgegenstände in § 72 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) geregelt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 





Prüfung zum
„Staatlich geprüften Betriebswirt“/
zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin“
an Fachakademien für Wirtschaft

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Juli 2015 Az.: VI.4-BS9500.8-8-7a.88 379

 

 

1.       Rechtsgrundlagen

 

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO).

 

2.         Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“/zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin“

 

2.1   Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 68 Abs. 3 FakO).

 

2.2   „Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ (Bewerber/Bewerberinnen, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 37 FakO erfüllen.

 

„Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.

Darüber hinaus haben sie in den Fächern

    Rechnungswesen,

    Recht,

    Wirtschaftsmathematik mit Statistik,

    Englisch

(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 68 Abs. 4 FakO).

 

Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“/„andere Bewerberin“ ist bis spätestens 1. März 2016 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“/die „andere Bewerberin“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

2.3    Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 6. Juni bis 10. Juni 2016 nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Tag

Fach

Bearbeitungszeit

Montag, 6. Juni 2016

Betriebswirtschaft

180 Minuten

Dienstag, 7. Juni 2016

Volkswirtschaft

120 Minuten

Donnerstag, 9. Juni 2016

das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach I

150 Minuten

Freitag, 10. Juni 2016

das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II

150 Minuten

 

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“/„anderen Bewerberinnen“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“/„anderen Bewerberinnen“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.

 

2.4     Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 34

 

 





Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.88 875

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kelheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer  mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1 4b.88 876

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.88 882

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Main-Spessart ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die bisherige Inhaberin der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis Main-Spessart  in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Unterfranken nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.97 723

 

Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.93 861

 

Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Rottal-Inn ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.93 862

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.88 884

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 





Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Mexiko-Stadt (La Herradura – West), Mexiko

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:      30. September 2015

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 800

Deutsches Sprachdiplom I und II

Hochschulreifeprüfung

Landeseigener Sekundar-Abschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

Ab 2019 Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Europäische Schule Singapur

Besetzungsdatum:                 1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:   30. September 2015

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1204

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur (DIA)

Sekundarabschluss des Landes (MYP)

International Baccalaureate (IB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Christliche Deutsche Schule Chiang Mai, Thailand

 

Besetzungsdatum:                 1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:   30. September 2015

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 106

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur (DIA)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

3.     Deutsche Schule San Salvador, El Salvador

 

Besetzungsdatum:                 1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:   30. September 2015

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 803

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. I

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse und die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet eine Stelle als Prozessbegleiterin/ Prozessbegleiter am Standort des Zentrums für Regionale Fortbildung – ReFo – der Region 9 an der Internationalen Deutschen Schule in Paris an.

 

Arbeitsbeginn:                        1. Februar 2016
Ende der Bewerbungsfrist:   30. September 2015

 

Qualifikation:

 

Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen

 

Tätigkeitsprofil:

Prozessbegleiter nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:

        Analyse der Qualitätsmanagementprozesse der Einzelschule unter Einsatz einer schultypenspezifischen Analysematrix (Stand der Schulentwicklung unter Berücksichtigung von schulinternen Ablauf-, Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsprozessen und verankerten Qualitätsroutinen)

        Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge

        Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region

        Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung

         Beratung von Schulen im Aufbau

        Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule

        Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen  Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)

        Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen)

        Regelmäßige Berichterstattung

 

Anforderungsprofil:

Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiter gelten:

        Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen

        Erfahrungen im Auslandsschuldienst

        Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)

        Langjährige Unterrichtserfahrung

        Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen

        Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement

        Identifikation mit dem Pädagogischen Qualitätsmanagement für Deutsche Auslandsschulen

        Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur BesGr. A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe

        Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache

 

Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen.

Die Prozessbegleiterin/Der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über

        Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit

        Interkulturelle Kompetenz

        Teamfähigkeit

         Selbstreflexionsfähigkeit

        Managementkompetenzen und Durchsetzungsfähigkeit

        hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

        hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen

        Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien

und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.


Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.

 

Arbeitgeberleistungen:

 

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:

 

E-Mail: sandra.luthe@bva.bund.de

Tel.: 022899 358-8729

 

E-Mail: wilhelm.kruesemann@bva.bund.de

Tel.: 022899 358-8728

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

 

E-Mail: heidi.fahr@bva.bund.de

Tel.: 022899 358-8739

 

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 4
50728 Köln
.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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