Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 11* Ausgegeben in München am 14. September 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
Jahresprogramm 2015/2016 des Staatsinstituts für
Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Das Jahresprogramm 2015/2016 des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wurde mit Schreiben des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31. Juli 2015 Az.: IV.10-BO4344-6c.87 752 genehmigt.
Das Jahresprogramm ist auf der Homepage des Staatsinstituts (http://www.isb.bayern.de/ueber-das-isb/jahresprogramm/) abrufbar.
Ausschreibungen von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. August 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.105 136
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Bamberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 12. Oktober 2015.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. August 2015 Az.: III.3-BP7001.1.5-4b.95 289
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 12. Oktober 2015.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. August 2015 Az.: III.3-BP7001.1.6-4b.108 356
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Würzburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 12. Oktober 2015.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. August 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.106 514
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 12. Oktober 2015.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Staatliche Prüfung für
Übersetzer
und Dolmetscher 2016
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. August 2015 Az.: VI.9-BS9500-9-7b.87 049
I.
Die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch wird für das Schuljahr 2015/16 ab Mai 2016 als staatliche Abschlussprüfung an den Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern nach der Schulordnung für die Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern (FakOÜDol) vom 10. August 1987 (GVBl. S. 278), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. März 2013 (GVBl. S. 235), durchgeführt.
Bewerber für die Zulassung zur Prüfung in einer dieser Sprachen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, melden sich als „andere Bewerber“ bis spätestens 15. Januar 2016 (Poststempel) an einer der nachstehend genannten Fachakademien an, die die Prüfung in der gewünschten Fremdsprache und dem gewünschten Fachgebiet anbietet:
−
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München,
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S), Italienisch (I), Russisch (R)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften (nur für I)
Technik (nur für alle E, S, I, R)
Rechtswesen (nur für E, F, S, I)
Naturwissenschaften (nur für E)
−
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde,
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Russisch (R), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Technik (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften (nur für E, F, S)
Rechtswesen (nur für E)
−
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen der Würzburger Dolmetscherschule GmbH, Paradeplatz
4,
Sprachen: Englisch (E), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft
Naturwissenschaften (nur für E)
− Fachakademie für
Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen-Berufe GmbH,
Rathausplatz 2,
Tel.: (0831) 2 60 25
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
− Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Fremdspracheninstituts der Landeshauptstadt München, Amalienstraße 36, 80799 München, Tel.: (089) 23 34 16-50
Sprachen: Englisch (E), Französisch (F), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Technik (nur für E, S)
− Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Ingolstadt, Esplanade 36, 85049 Ingolstadt, Tel.: (0841) 170 01
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
−
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen d. Euroakademie Bamberg, Ludwigstraße 25, 96052
Bamberg,
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
−
Staatliche
Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Weiden, Stockerhutweg 52, 92637
Weiden,
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
Termin der schriftlichen Prüfung:
2./3./4. Mai 2016
Termin der mündlichen Prüfungen:
im Juni/Juli 2016;
für „andere Bewerber“ u. U. im September/Oktober 2016
II.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bietet im Jahr 2016 gleichzeitig die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den selteneren Sprachen Chinesisch, Persisch und Türkisch an, die nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl. S. 255), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), durchgeführt wird. Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können unter der Internetadresse www.km.bayern.de (Pfad: Ministerium – Schule & Ausbildung – Staatliche Prüfung zum Übersetzer & Dolmetscher) abgerufen werden.
Meldungen für die Prüfung in diesen selteneren Sprachen sind auf Formblättern, die auf der oben genannten Internetseite ab Anfang Oktober 2015 zum Ausdruck verfügbar sein werden, bis spätestens 15. Januar 2016 (Poststempel) beim Staatsministerium einzureichen.
Termin der schriftlichen Prüfung:
2./3./4. Mai 2016
Termin der mündlichen Prüfungen:
ab Juli 2016
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2015 Nr. 37
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. August 2015 Az.: VI.6-BP9001.1-6-7a.106 334
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen zu besetzen:
Ab sofort:
Berufliche Oberschule Weiden,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Berufliche Oberschule Erlangen,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Berufliche Oberschule Ingolstadt,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Berufliche Oberschule Erding,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Vorausgesetzt werden Erfahrungen im schulischen Qualitätsmanagement und in der Erweiterten Schulleitung sowie gute EDV-Kenntnisse.
Berufliche Oberschule Fürth,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte neben hoher Sozialkompetenz und Teamfähigkeit auch einschlägige Kenntnisse im Schulrecht, insbesondere beim Aufnahmeverfahren und bei der Schullaufbahnberatung mitbringen. Wünschenswert sind weiterhin vertiefte Kenntnisse bei Schulentwicklungsprozessen im Rahmen vom QmbS und bei internen und externen Evaluationen.
Zum 20. Februar 2016:
Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Aufgabenschwerpunkt ist die Arbeit mit den Schulverwaltungsprogrammen. Vertiefte EDV-Kenntnisse werden daher vorausgesetzt.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Oberschulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom
Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. August 2015 Az.: IV.9-BP4160.8-3.112 755
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst macht auf das Fortbildungsprogramm „Diversity in US-Education“ der Fulbright-Kommission an der University of Connecticut in Storrs, Neuengland aufmerksam, das vom 20. März bis 3. April 2016 stattfinden wird.
Inhalte des Fortbildungsprogramms
− Modul 1: Vorträge und Diskussionen zur Schul- und Bildungspolitik sowie zu aktuellen Entwicklungen im wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen sowie demographischen Bereich an der University of Connecticut in Storrs, Neuengland
− Modul 2: Schulpraktische Erfahrungen an Schulen in der Nachbarschaft der US-Hochschule und Begegnungen mit amerikanischen Kolleginnen und Kollegen
Ein
verbindliches Vorbereitungstreffen findet voraussichtlich am 19. Januar 2016 in
Berlin statt. Ein Nachtreffen ist für den
Langfristiges Ziel
Die Kenntnisse, die im Rahmen des Fortbildungsprogramms erworben werden, sollen den Unterricht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereichern und eine verstärkte persönliche Motivation für den transatlantischen Bildungsdialog schaffen.
Kosten
−
Übernahme der Basiskosten für die Transatlantik-Flüge (Frankfurt/Main
nach Boston am 20. März 2016 und zurück am
− Finanzierung der möglichen zusätzlichen Kosten durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere Kosten für Zubringer, zusätzliche Gepäckstücke, Umbuchungen und ESTA-Registrierungsgebühren
− keine Übernahme von Kosten aus Mitteln der staatlichen bayerischen Lehrerfortbildung möglich
Voraussetzungen einer Bewerbung
Bewerben können sich ausschließlich festangestellte oder verbeamtete Lehrkräfte aller Fachrichtungen (also auch der naturwissenschaftlichen und künstlerischen Fächer), die
− über ein 2. Staatsexamen verfügen,
− an weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I und/oder II unterrichten, und zwar an Schulen mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, oder die selbst über einen Migrationshintergrund verfügen,
− nach Abschluss des 2. Staatsexamens mindestens drei Jahre im bayerischen Schuldienst tätig sind,
− gute Englischkenntnisse
− und einen gültigen deutschen Reisepass sowie
− Interesse an transatlantischen Beziehungen und
− möglichst wenig USA-Erfahrungen besitzen,
− am Vorbereitungstreffen teilnehmen können.
Ausgeschlossen sind Lehrkräfte, die in den letzten fünf Jahren ein Stipendium der Fulbright-Kommission erhalten haben.
Auswahl
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geprüft und bei Erfüllung aller genannten Kriterien an den Pädagogischen Austauschdienst weitergeleitet. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch eine Kommission.
Bewerbung
Um sich zu bewerben, sind folgende Dokumente einzureichen:
− Bewerbungsformular (in englischer Sprache und am PC ausgefüllt), zu finden unter http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/useducation2016/
− tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache
− Einverständniserklärung zur Seminarteilnahme und Empfehlungsschreiben des Dienstvorgesetzten (in deutscher Sprache), siehe Punkt 14 des Bewerbungsbogens.
Die Bewerbungsunterlagen (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) sind in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis spätestens Montag, den 28. September 2015 (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az.: IV.9-BP4160.8-3.112 755 vollständig einzureichen bei:
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München
Achtung:
− Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine sehr beschränkte Zahl an Plätzen zur Verfügung stehen wird.
− Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Fulbright-Kommission in Berlin (Tel. 030 / 2844 4316,
E-Mail:
specialprograms@fulbright.de).
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. August 2015 Az.: III.3-BS7032.3-4b.110 800
1. Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken / Technisches Zeichnen / Kommunikationstechnik / Kunsterziehung bzw. Sport
1.1 Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beginnt im Schuljahr 2016/17 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind:
− der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
− die gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers,
− das Bestehen eines Eignungstests.
1.3 Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2017.
2. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind
− für die Ausbildung in Augsburg
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
− Abteilung I −
Henisiusstraße 1
86152 Augsburg
Tel. 0821 2422790, Fax: 0821 24227913
E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de
http://www.fachlehrer-augsburg.de
− für die Ausbildung in Bayreuth
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung V –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95440 Bayreuth
Tel. 0921 41603, Fax: 0921 741126
E-Mail: info@fachlehrer.de
bis spätestens 20. Oktober 2015 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.
3. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
4. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2015 Nr. 37
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. August 2015 Az.: VI.2-BO9001.1-7a.76 750
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit Beruflicher Oberschule Obernburg, Staatlicher Fachoberschule und Berufsoberschule
An der Berufsschule mit den Standorten in Miltenberg und Obernburg werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Die Berufsschule wird mit der Beruflichen Oberschule, Fachoberschule und Berufsoberschule in Personalunion geleitet. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.743 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 74 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung 205 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 49 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
1. Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach – Höchstadt an der Aisch mit der Staatlichen Berufsschule in Herzogenaurach und den staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege in Höchstadt a. d. Aisch sowie der Staatlichen Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik und der Kommunalen Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbau in Herzogenaurach
Die Berufsschule Herzogenaurach ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege (145 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) an der Außenstelle in Höchstadt a. d. Aisch organisatorisch verbunden. An die Berufsschule ist die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik (14 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und die Kommunale Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Herzogenaurach angegliedert (57 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen). Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Ernährung/Nahrung (Gastronomie), Metalltechnik und Kraftfahrzeugmechatronik sowie Wirtschaft/Verwaltung besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.141 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 17 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Gunzenhausen mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Wirtschaftsschule und Staatlicher Fachschule für Schreiner sowie Staatliche Berufsschule Weißenburg
An der Staatlichen Berufsschule Gunzenhausen mit den Berufsfeldern Hauswirtschaft und Gastronomie, Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung, Bautechnik und Holztechnik wurden im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 818 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 82 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet. Die Berufsschule ist mit der Staatlichen Fachschule (Meisterschule) für Schreiner (20 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und der Staatlichen Wirtschaftsschule (87 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen; zwei- und vierstufig) organisatorisch verbunden. An der Staatlichen Berufsschule Weißenburg mit den Berufsfeldern Ernährung/Nahrung, Metalltechnik und Fahrzeugtechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung (Einzelhandel) wurden im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 587 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen unterrichtet. Diese Schule wird künftig von einer Schulleitung in Personalunion mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Gunzenhausen geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Staatliche Berufsschule Bayreuth
An der Berufsschule II werden Fachklassen für Wirtschaft, Verwaltung sowie Gesundheit geführt. Im Schuljahr 2014/2015 wurden dort 1.517 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
4. Staatliche Berufsschule II Coburg und Staatliche Wirtschaftsschule Coburg-Cortendorf
An der Berufsschule werden kaufmännische Klassen unterrichtet; sie wird mit der Wirtschaftsschule von einer Schulleitung in Personalunion geführt. Im Schuljahr 2014/2015 besuchten die Berufsschule 1.249 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen, die Wirtschaftsschule 191 Schüler und Schülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
5. Berufliche Oberschule Cham, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 335 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 131 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
6. Berufliche Oberschule Kulmbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 346 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 100 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
7. Berufliche Oberschule Wasserburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 388 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 84 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
C) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Rothenburg o. d. Tauber – Dinkelsbühl mit Außenstelle Dinkelsbühl und Staatlicher Wirtschaftsschule Dinkelsbühl
Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird für die Wirtschaftsschule zuständig sein. Die zwei- und vierstufige Wirtschaftsschule besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 229 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird für die Wirtschaftsschule zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
D) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
1. Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut II
Die Berufsschule II mit kaufmännischen Klassen besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.942 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen, die Wirtschaftsschule 374 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Sie wird von einer Schulleitung in Personalunion geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule I Schweinfurt mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik
Die Berufsschule I mit gewerblich-technischer Ausrichtung ist mit der Fachschule für Maschinenbautechnik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.839 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 17 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Fachschule für Maschinenbautechnik 58 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Regensburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.168 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen und Technik 252 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Beide Schulen werden ab dem Schuljahr 2015/2016 am Schulversuch „Gesundheit“ teilnehmen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
E) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum für Produktdesign und Prüftechnik Selb
Zum Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Selb gehören die Staatliche Berufsschule Selb, die Staatliche Berufsfachschule für Produktdesign Selb, die Staatliche Fachschule für Produktdesign Selb und die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Werkstoff- und Prüftechnik Selb. An der Berufsschule werden gewerbliche Klassen geführt. Im Schuljahr 2014/2015 besuchten 690 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen die Berufsschule, 92 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Berufsfachschule für Produktdesign, 73 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Fachschule für Produktdesign sowie 43 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Fachschule (Technikerschule) für Werkstoff- und Prüftechnik.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
F) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Schongau
Die Berufsschule mit kaufmännischen und elektrotechnischen Klassen, die im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.076 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 18 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen besuchten, ist mit den staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (32 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), mit den staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege (55 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und den staatlichen Berufsfachschulen für Sozialpflege (49 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde. Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Staatlichen Berufsschule I Schweinfurt mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an diesen Schulen eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bei der Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters bzw. der Schulleiterin an der Staatlichen Berufsschule Bayreuth II und der Staatlichen Berufsschule II Coburg und Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg-Cortendorf werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an diesen Schulen eingesetzt waren.
Bei der Besetzung der Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters an der Staatlichen Wirtschaftsschule Dinkelsbühl werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als achtzehn Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
G) Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin an folgender Schule:
Staatliche Berufsschule Bad Kissingen
Die mit Bekanntmachung vom 20. Mai 2015 (KWMBeibl. Nr. 7*/2015) unter Buchst. B Nr. 1 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Staatlichen Berufsschule Bad Kissingen, wird zurückgenommen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. August 2015 Az.: VI. 2-BS9032-7a.76 754
Am 13. September 2016 beginnt die bedarfsbezogene Ausbildung (einjährige Vorbereitungsdienst bzw. Qualifizierungsjahr bei Pflegeberufen) der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern, Abteilung IV, Ansbach. Sie richtet sich nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 8. März 2013.
1. Stellenausschreibungen
Die aufgrund der Bedarfe zu besetzenden freien Stellen an beruflichen Schulen werden in einem Stellenforum ab Freitag, 20. November 2015 bis einschließlich Freitag, 18. Dezember 2015 auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (www.km.bayern.de) unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben.
2. Bewerbung und Meldefrist für das Auswahlverfahren; Einstellungsprüfung
Die Bewerbung
ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage der
entsprechenden Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines
tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es
können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der
Bewerbungsfrist am 18. Dezember 2015 alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen
nachweisen. Das Bewerbungsverfahren ist mit Ablauf des
3. Zulassungsverfahren für die einzelnen Fachrichtungen
3.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Zum Auswahlverfahren bzw. zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe kann zugelassen werden, wer
− die Deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz bis zur Einstellung besitzt und
− die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
− bei Beginn des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.
3.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen
3.2.1 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer
3.2.1.1 die Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat; an die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten,
3.2.1.2 über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein,
3.2.1.3 die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses).
3.2.2 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung kann zugelassen werden, wer
3.2.2.1 eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung nachweist,
3.2.2.2 über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein,
3.2.2.3 die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses).
3.2.3 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe kann zugelassen werden, wer
3.2.3.1 ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat,
3.2.3.2 nach dem einschlägigen Studium eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachweisen kann; wurde vor dem Studium erfolgreich eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung absolviert, wird dies auf die notwendige dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium angerechnet,
3.2.4 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe
Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe kann zugelassen werden, wer
3.2.4.1 eine berufliche Erstausbildung in dem einschlägigen Gesundheitsberuf erfolgreich abgeschlossen sowie hinreichend einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von in der Regel mindestens 200 Stunden absolviert oder ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich beendet hat,
3.2.4.2 über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildungen enthalten sein. Im Fall eines erfolgreich absolvierten einschlägigen Studiums genügt eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Beendigung des Studiums außerhalb des Schuldienstes,
3.2.4.3 die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses)
3.2.5 Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe
Für das Qualifizierungsjahr der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe, das im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses absolviert wird, kann zugelassen werden, wer
3.2.5.1 eine Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgreich absolviert,
3.2.5.2 ein einschlägiges Studium der Pflegepädagogik oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen hat,
3.2.5.3 mindestens sechs Monate Berufspraxis entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung, die auch neben dem Studium erworben werden kann, nachweist.
4. Auswahlverfahren, Einstellungsprüfung
Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bzw. in das Qualifizierungsjahr (bei Pflegeberufen) der Fachlehrer und Fachlehrerinnen ist neben den allgemeinen und besonderen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung nötig, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung zur Qualifikation für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft im Geschäftsbereich des Staatsministeriums als Fachlehrerin bzw. als Fachlehrer an beruflichen Schulen besitzen.
Die Einstellungsprüfung wird im Auftrag des Staatsministeriums von einem beim Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. IV, eingerichteten Prüfungsausschuss durchgeführt. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Auswahljahr abgelegt werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Auswahlprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.
4.1 Prüfungsinhalt
Die Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung oder für Gesundheitsberufe (ohne Abschluss eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) anstreben, aus einem Lehrversuch und einem schriftlichen Deutschtest. Für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe (bei Nachweis eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) oder für Pflegeberufe anstreben, aus einem Lehrversuch.
4.1.1 Lehrversuch, Prüfungsort
Der Lehrversuch wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an der der spätere Einsatz der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Auswahlprüfung nicht bestanden und kann am Deutschtest nicht mehr teilnehmen.
4.1.2 Deutschtest, Prüfungsort
Der Deutschtest wird zentral vom Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit die Auswahlprüfung nicht bestanden.
4.2 Geltung der Einstellungsprüfung, Wiederholung
Das Ergebnis der Einstellungsprüfung gilt für Bewerberinnen und Bewerber für das laufende Kalenderjahr. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.
4.3 Nachteilsausgleich
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit) für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte schwerbehinderte Menschen ist eine entsprechende Antragstellung notwendig.
4.4 Ergebnis des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Einstellungsprüfung bestanden wurde (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 4 ggf. i. V. m. § 5 Satz 4 QualVFl). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz 2015 Nr. 37
Neubesetzung
einer Abordnungsstelle
am Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 22. Februar 2016 ist
in Referat VI.6
Fachoberschulen, Berufsoberschulen;
(Fach-)Hochschulreifen, Fremdsprachenberufe
des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
Aufgabenbeschreibung:
− Mitwirkung bei der Umsetzung aktueller Themen der bayerischen Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie der Berufsfachschulen und Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen
− Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Ausbildung und Aufstiegsfortbildung in Fremdsprachenberufen
− Betreuung der fachlichen Angelegenheiten der Berufsfachschulen und Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen
− Organisation der staatlichen Prüfungen für Fremdsprachen- und Eurokorrespondenten sowie für Übersetzer und Dolmetscher
− Anerkennung außerbayerischer Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen
− Fachliche Betreuung des Deutschunterrichts an beruflichen Schulen sowie der zweiten Fremdsprachen an Fachoberschulen und Berufsoberschulen einschließlich der Fachabitur- und Abiturprüfungen sowie der Lehrplanarbeiten
− Entwurf und Koordinierung von Reden in der beruflichen Abteilung
− Aktive Mitwirkung bei der Gestaltung von fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen
− Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie von Landtagsanfragen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder an Gymnasien, in Fächerkombinationen Deutsch vorzugsweise mit Französisch oder Spanisch
− Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
− Mehrere Jahre berufliche Erfahrung an Beruflichen Oberschulen oder Gymnasien
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
− Überzeugendes Auftreten
− Teamfähigkeit
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-M1123.1-1b.103 925 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung
einer Abordnungsstelle
am Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 22. Februar 2016 ist
in Referat IV.8
Ganztagsschulen, Mittagsbetreuung
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
− Mitwirkung an der Umsetzung der Ganztagsschule und der Mittagsbetreuung in Bayern: Konzeption, Genehmigung, Finanzierung und Statistik
− Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen z. B. von Schulen, Kommunen und Eltern sowie von Landtagsanfragen
− Mitwirkung bei Berechnungen im Zusammenhang mit dem Ausbau und Aufwuchs schulischer Ganztagsangebote
− Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit zu den o. g. Themenbereichen
− Teilnahme, aktive Mitwirkung und Gestaltung von fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder Realschulen
− Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
− Mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule
− Berufliche Erfahrung im Bereich der Ganztagsangebote
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
− Fundierte Kenntnisse in der Erstellung und Auswertung von Tabellenkalkulationen
− Neigung zur sorgfältigen Planung von Verwaltungsabläufen
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten, sowie entsprechende zeitliche Flexibilität
− Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
− Überzeugendes Auftreten
− Teamfähigkeit
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-M1123.1-1b.111 389 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Concepción, Chile
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Oktober 2015
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 874
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrung in der Schulleitung, Spanischkenntnisse und die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Oktober 2015
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 902
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I
und/
oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst und in der Schulleitung sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja,
Ungarn
Arbeitsbeginn: 24. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Oktober 2015
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 786
Hochschulreifeprüfung
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst und in der Schulleitung sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
In der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Referent/Referentin im Referat
Externe und
interne Evaluation der
Einzelschule
(Schwerpunkt Mittelschule)
Dem Referat obliegt die inhaltliche und fachliche Betreuung der Evaluatoren. In enger Abstimmung mit dem Staatsministerium ist es verantwortlich für das Konzept der externen und internen Evaluation im Gesamtrahmen von Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Im Einzelnen nimmt das Referat folgende Aufgaben wahr:
– Betreuung und Beratung der Evaluationsteams hinsichtlich der Praxis der Evaluation, insbesondere des Einsatzes der Instrumente, der Erstellung der Evaluationsberichte sowie der Erarbeitung von Ziel- und Handlungsvereinbarungen zur Qualitätsverbesserung der einzelnen Schule
– Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatoren
– Analyse und Auswertung der Evaluationsberichte für die Bildungsberichterstattung
– Enge Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser
– Verbeamtung beim Freistaat Bayern
– Erfahrung mit Führung, z. B. in der Schulleitung
– Fundierte Kenntnisse über das bayerische Konzept zur externen und internen Evaluation
– Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Schulentwicklung und Evaluation
– Fähigkeit und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen zu Schule und Bildung
– Interesse an einer wissenschaftlichen Weiterqualifizierung
– Fähigkeit und Bereitschaft zum Arbeiten im Team
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie in den gängigen Kommunikationstechniken
– Sicheres und angemessenes Auftreten
Erfahrung als Evaluator/Evaluatorin ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig.
Es wird darauf hingewiesen, dass Reisetätigkeiten anfallen. Angesichts der in den nächsten Jahren bevorstehenden Behördenverlagerung der Qualitätsagentur in den Raum Weißenburg/Gunzenhausen werden Lehrkräfte aus dieser Gegend besonders ermuntert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. Frau Prof. Dr. Eva-Maria Lankes zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung, folgende Vollzeitstelle, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:
Referat GMF 5,
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind
– Fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
– Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung
– Konzepte für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste
– Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
– Konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege
– Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten
Aktuelle Schwerpunkte des Referats:
– Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
– Koordinierung und Begleitung der Maßnahmen Übergang Förderschule - Beruf sowie Berufsorientierung individuell für den Schulbereich
– Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS Grundschule
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
– Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pädagogik bei geistiger Behinderung
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisationsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de)
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat BES-2 Gewerblich-technische Bildung, eine Stelle in unterhälftiger Abordnung zu besetzen. Die Abordnung ist auf drei Jahre befristet.
Arbeitsbereich: Chemie/Biologie
Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich LehrplanPLUS der Beruflichen Oberschule.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das gymnasiale Lehramt in einer Fächerverbindung mit Chemie und/oder Biologie mit jeweils guten Ergebnissen
– Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an einer Fach- oder Berufsoberschule im Fach Chemie und/oder Biologie
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
– Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Lehrplanentwicklung und Kompetenzorientierung
Überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude an theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zum Arbeiten im Team
– Sicheres Auftreten
– Fundierte EDV-Kenntnisse
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– Organisationsgeschick
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Wünschenswert sind:
– Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
– Fakultas im Fach Biologie
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt per E-Mail (thomas.hochleitner@isb.bayern.de) an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Herrn StD Thomas Hochleitner, Schellingstraße 155, 80797 München zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat BES-1 Allgemeinbildende Fächer, eine Stelle in unterhälftiger Abordnung zu besetzen. Die Abordnung ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf fünf Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Arbeitsbereich: BES-1.2 Deutsch
Zentrale Aufgabe ist es, Lehrpläne und Handreichungen für die beruflichen Schulen in diesem Arbeitsbereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken.
Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben, Abschlussprüfungen im Fach Deutsch für die Ergänzungsprüfung zu erstellen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich LehrplanPLUS der Beruflichen Oberschule.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für das Gymnasium in einer Fächerverbindung mit Deutsch jeweils mit guten Ergebnissen
– Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an einer Fach- oder Berufsoberschule im Fach Deutsch
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
Überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zum Arbeiten im Team
– Sicheres Auftreten
– Fundierte EDV-Kenntnisse
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– Organisationsgeschick
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Wünschenswert sind:
– Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
– Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Lehrplanentwicklung und Kompetenzorientierung
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Herrn StD Thomas Hochleitner, Schellingstraße 155, 80797 München (thomas.hochleitner@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum 22. Februar 2016 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Stelle „Deutsch als Zweitsprache und interkulturelles Lernen“ für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung zu besetzen.
Referat GMF-1 Grundschule
Aufgabenbeschreibung:
Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Deutsch als Zweitsprache. Zur Aufgabe des Referats gehört weiterhin der Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens.
Hierzu gehört im Einzelnen:
− Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in Grund- und Mittelschule
− Implementieren des neuen Grundschullehrplans für Deutsch als Zweitsprache
− Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache
− Prüfungserstellung im Bereich der Muttersprachen
− Zusammenarbeit mit dem Ungarndeutschen Pädagogischen Institut
− Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
− Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen
− Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
− 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen
− Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache
− Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse
− Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
− Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
− Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache.
Überfachliche Qualifikationen:
− Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
− Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
− Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
− Sicheres und überzeugendes Auftreten
− Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
− Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
− Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
− Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
− Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn Oberstudiendirektor Arnulf Zöller (Mailadresse: arnulf.zoeller@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl S. 121)).
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Stellenausschreibung an der St. Marien-Realschule
der
Schulstiftung der Diözese Regensburg
An der oben genannten Realschule innerhalb des Schulzentrums der St. Marien-Schulen mit Gymnasium ist zum Februar 2016 die Stelle der/des
Realschulkonrektorin/Realschulkonrektors
neu zu besetzen.
Derzeit besuchen die Schule 451 Schülerinnen in 15 Klassen. Sie werden von 37 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa und IIIb unterrichtet. Die St. Marien-Realschule und das St. Marien-Gymnasium stehen unter einheitlicher Leitung.
Der Schulträger erwartet eine am christlichen Glauben und den Grundsätzen der katholischen Kirche orientierte Lehrerpersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete Realschulkraft gute fachliche und pädagogische Qualifikationen aufweist,
– die Kompetenz in der Personalführung und Verwaltungskenntnisse besitzt,
– die fähig und bereit ist, vertrauensvoll mit dem Schulträger, dem Gesamtschulleiter der Realschule und des Gymnasiums, dem Kollegium und den Eltern zusammenzuarbeiten,
– die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbständigen Frauen fördert,
– die Interesse und Freude hat, an der konzeptionellen Weiterentwicklung eines vom christlichen Menschenbild geprägten Schulprofils zu arbeiten.
Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen (ABD). Die Stelle in Regensburg ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beurlaubung von Lehrkräften des staatlichen Realschuldienstes aus dem Staatsdienst ist zum 20. Februar 2016 nicht möglich. Eine Beurlaubung zum 1. August 2016 kann jedoch in Aussicht gestellt werden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 30. Oktober 2015 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.
Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel. 0941 597-1505, E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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