Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 13* Ausgegeben in München am 26. Oktober 2015 Jahrgang 2015
Inhalt
32. Spieltage für das
Schultheater an den
Realschulen in Bayern 2016
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. September 2015,
Az. IV.2-BS6402.33-5.103 653
32. Theatertage der bayerischen Realschulen vom 2. bis 4. Mai 2016 in Weilheim
Veranstalter |
Die Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e.V. (FSR) veranstaltet von |
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Termin
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Montag, 2. Mai bis Mittwoch, 4. Mai 2016 in Weilheim die 32. Theatertage der bayerischen Realschulen. Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt. |
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Kontakt |
ZwRSKin Sabine Schmid, 1. Vorsitzende FSR Staatliche Realschule Füssen, Geschäftsstelle FSR Birkstraße 5 87629 Füssen Tel: 08362 92504-0 Fax: 08362 92504-21 |
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Zielsetzung |
Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es wie bisher, eine Begegnung der Theatergruppen der Realschulen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag der Realschule leistet.
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Voraussetzung für Anmeldung
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Die mindestens einmalige Teilnahme der Spielleiterin/des Spielleiters an vorherigen Theatertagen wird erwartet. |
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Wichtig!
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Mit der Anmeldung erklären sich die Gruppen verbindlich bereit, zu jedem angesetzten Termin an den drei Festivaltagen und an jedem zugewiesenen Spielort ihre Produktion aufzuführen. Eine zeitliche und örtliche Zuteilung erfolgt nach Abwägung aller Erfordernisse ausschließlich durch die Jury. |
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Meldeschluss
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Jede an der Teilnahme interessierte
Theatergruppe bewirbt sich mit dem auf der unten angegebenen Homepage der
Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V.
(FSR) erhältlichen Anmeldeformular möglichst bald, spätestens aber bis zum |
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Kontaktadresse
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Die Bewerbung ist zu richten an: ZwRSK Wolfram Janner, 2. Vorsitzender FSR Staatliche Realschule Schwabach Waikersreutherstraße 9a 91126 Schwabach Tel: 09122 63126 Fax: 09122 631280
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Aufführungs- oder Probenbesuch
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Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir, auf dem Anmeldeformular Termine anzugeben, an denen bis zum 5. Februar 2016 eine Aufführung oder eine Probe besucht werden kann. Ein Juror der Fördergemeinschaft besucht dann innerhalb einer kurzen Frist nach der Anmeldung (15. Januar bis 5. Februar 2016) die Theatergruppe vor Ort während einer Theaterprobe. Bei dieser Probe sollen zum einen einige zusammenhängende „fertige“ Szenen gezeigt werden. Außerdem soll es der Jurorin/dem Juror während dieses Probenbesuchs ermöglicht werden, sich einen Einblick in die grundsätzliche Arbeitsweise der Gruppe/des Spielleiters zu verschaffen. Sehr hilfreich für die Arbeit der Jury ist die Übersendung einer DVD, in der Stück und Arbeitsweise gezeigt bzw. kurz erläutert werden.
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Maximale Spieldauer |
Um, wie bisher, 7 bis 10 Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne, insbesondere bei notwendigen Kürzungen.
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Diskussionen
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Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die primär dem Erfahrungsaustausch dienen, werden auf Gesprächsbasis mit allen interessierten Teilnehmern geführt.
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Theaterwerkstatt
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Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.
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Gesprächsforen
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Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu verschiedenen Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion aller das Schultheater betreffenden Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienen sollen.
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Unterbringung
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Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen der Staatlichen Realschule Weilheim untergebracht. Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer der anreisenden Theatergruppen übernehmen die Aufsicht. Bei gemischtgeschlechtlichen Theatergruppen handelt es sich dabei verpflichtend um eine weibliche und eine männliche Betreuungslehrkraft. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Haus- bzw. Festivalordnung.
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Verpflegung
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Die Verpflegung erfolgt in der Schule.
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Kosten |
Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Verpflegung betragen 30,- €.
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Teilnahme
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Die Spielgruppenleiter und andere geeignete bzw. interessierte Lehrer sowie die Schüler der ausgewählten Gruppen können vom 2. bis 4. Mai 2016 zur Teilnahme beurlaubt werden (Anmeldung über die Homepage der RS Weilheim möglich). Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und Unterrichtsspiel gemäß ASR 5.5.3 teilgenommen haben, sowie interessierte Theaterlehrkräfte an bayerischen Schulen können sich bei der ausrichtenden Schule anmelden. Wegen der geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Garantien für eine Unterbringung in der Schule werden nicht übernommen.
Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll für die einzelnen Theatergruppen durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gemäß § 4 Abs. 2 RSO erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
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Veranstaltungsort
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Staatliche Realschule Weilheim Leitung: RSD Peter Pickal Prälatenweg 5 82362 Weilheim Tel: 0881 9254950 Fax: 0881 63381 Internetadresse: http://www.rs-weilheim.de E-Mail: pickal@rswm.de
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Organisationsleitung
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Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an: StRin (RS) Sabine Junkers-Haunstetter Prälatenweg 5 82362 Weilheim Tel: 0881 9254950 Fax: 0881 63381 E-Mail: junkers@rswm.de
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Programmauswahl |
Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Realschulen ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 32. Theatertagen der bayerischen Realschulen teilnehmen können, und den Aufführungstermin und -ort entscheidet der Vorstand der Fördergemeinschaft bei einer öffentlichen Jurysitzung im Februar 2016.
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Zuschüsse |
Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann aber erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen.
Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt. |
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Staatliche Prüfung für
Schneesportlehrer 2016
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. September 2015, Az. VI.11-BK7200-3.120 397
Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in der Zeit vom 28. März bis 2. April 2016 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 41), durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 21. und 22. März 2016 in München an der Technischen Universität München geprüft.
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 19. Februar 2016 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis - nicht älter als drei Monate;
3. ärztliches Zeugnis - nicht älter als drei Monate -, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;
4. ein Passbild - Name und Anschrift auf der Rückseite;
5. Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 (BayAPOFspl);
6. Nachweis über wettkämpferische Betätigung - Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski Alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und
7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.
Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.
Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 20 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 380,-- € erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.
Bankverbindung:
Bayern LB München
IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66
BIC (Swift-Code) der Bayern LB: „bylademm“
Empfänger:
Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2016
PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2016“ anzugeben.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
StAnz. 2015 Nr. 43
Besetzung von Funktionsstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. September 2015, Az. V.9-BO5121-6b.112 226
Folgende Funktionsstellen bei
Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind
jeweils zum
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberfranken
Fachreferent/Fachreferentin Geographie
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Unterfranken
Fachreferent/Fachreferentin Deutsch
Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienräte und Studienrätinnen sollen über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Für die Bewerbung auf die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin darf darüber hinaus die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung nicht schlechter als 2,50 sein. Der Nachweis der für diese Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im jeweils relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin soll an einer Schule im Aufsichtsbezirk des jeweiligen Ministerialbeauftragten beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden Aufsichtsbezirk versetzen zu lassen.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2014) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung ist beizufügen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. September 2015, Az. V.8-BS55006b.113 319
1. Die Abiturprüfung im Schuljahr 2016/17 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:
1.1 Schriftlicher Teil
3. Mai 2017 Mathematik
9. Mai 2017 Deutsch
12. Mai 2017 3. Abiturprüfungsfach
1.2 Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche:
Montag, 22. Mai mit Freitag, 26. Mai 2017
Zweite Prüfungswoche:
Montag, 29. Mai mit Freitag, 2. Juni 2017
1.3 Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, den 20. März 2017 durchgeführt.
1.4 Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 23. Juni 2017 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.
Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.
2. Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.
Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.
3. Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2017 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.
4. Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Oberstufenprogramm (WinQD).
5. Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet
am Freitag, den 30. Juni 2017
statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2015 Nr. 43
Fortbildungstagungen für
Ethik-Lehrkräfte
an den Gymnasien in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. Oktober 2015, Az. V.2-BP5160.9-6b.117 382
Die Sammelbekanntmachung der Fortbildungsangebote soll es den Ethik-Lehrkräften an den Gymnasien erleichtern, ein abgestimmtes Fortbildungskonzept für das kommende Schuljahr zu erstellen.
Folgende regionale und überregionale Lehrerfortbildungen werden für Ethik an den Gymnasien im Schuljahr 2015/16 angeboten:
Überregionale Fortbildungsangebote
Das Nutztier als Mitgeschöpf
Zeit: 16. bis 17. November 2015
Ort: Evangelische Akademie Tutzing
Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing
Kontakt: schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de
Auf der Flucht
Zeit: 27. bis 29. November 2015
Ort: Evangelische Akademie Tutzing
Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing
Kontakt: schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de
Kinder-Jugend-Hospiz – Tod und Sterben
Zeit: 9. bis 10. Oktober 2015
Ort: Evangelische Akademie Tutzing
Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing
Kontakt: schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de
Anything goes? (Alltagsethik)
Zeit: 19. bis 21. Mai 2016
Ort: Evangelische Akademie Tutzing
Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing
Kontakt: schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de
Maschinengepflegt – Forum Ethik Interdisziplinär
Zeit: 23. bis 24. Juni 2016
Ort: Nürnberg
Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing
Kontakt: schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de
Examenskurs Religionsphilosophie und vergleichende Religionswissenschaft
Zeit: 16. Oktober 2015, 23. Oktober 2015, 6. November 2015, 15. Januar 2016, jeweils 14.00 bis 16.00 Uhr;
22. Januar 2016, 14.00 bis 18.30 Uhr
Ort: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Bismarckstraße1, Raum A301
Veranstalter: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Leitung: Dr. Stefan Applis
Kontakt: stefan.applis@gmx.de
UNESCO-Welttag der Philosophie
Zeit: 19. November 2015, 15.30 bis 18.00 Uhr
Ort: Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstalter: Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Kontakt: christian.illies@uni-bamberg.de
Pädagogisches Institut München
Leitung jeweils: Peter Schmidbauer
Kontakt: p-schmidbauer@web.de
Ethikunterricht in der Jahrgangsstufe 10
Zeit: 23. Februar 2016, 14.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Pädagogisches Institut München
Referent: Peter Schmidbauer
Palliativmedizin, Sterbebegleitung, Sterbehilfe
Zeit: 7. März 2016, 9.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Pädagogisches Institut München
Referent: Sepp Raisch (Deutscher Ethikrat)
Ethisch-literarischer Spaziergang
Zeit: 7. Mai 2016, 10.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Augsburg
Referent: Dr. Dirk Heißerer
Philosophie und Ethik in der Oberstufe
Zeit: 11. bis 15. Juli 2015
Ort: Achatswies
Referent: Dr. Michael Spieker,
Peter Schmidbauer
Die Teilnahme an den Fortbildungsangeboten wird den in Frage kommenden Ethik-Lehrkräften empfohlen. Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Bei auftretenden Fragen bezüglich der Anmeldemodalitäten ist der Ansprechpartner der jeweils genannte Veranstalter.
Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Oktober 2015, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.126 486
Die mit Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
Die Aufhebung der Stellenausschreibung wird wie folgt begründet:
Die Stelle steht aufgrund kurzfristiger organisatorischer Umsetzungen nicht mehr in der ausgeschriebenen Form zur Verfügung.
Gleichzeitig erfolgt eine Neuausschreibung für die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau mit Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck:
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es ist vorgesehen, den weiteren Schulrat/die weitere Schulrätin teilweise an das Staatliche Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck abzuordnen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der
Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung einer
Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Oktober 2015, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.129 162
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 20. Februar 2016 an der folgenden Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Weißenburg,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Besetzung von Stellen des
Schulleiters im
Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Oktober 2015, Az. V-BP5001.1-6.92 710
An folgenden Gymnasien ist zum 22. Februar 2016 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:
1. Ammersee-Gymnasium Dießen
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 820 Schülerinnen und Schüler).
2. Helene-Lange-Gymnasium Fürth
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1300 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar sowie eine UNESCO-Projektschule. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
3. Gymnasium Gröbenzell
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler).
4. Dossenberger-Gymnasium Günzburg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1100 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
5. Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Humanistisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
6. Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler).
7. Gymnasium München-Nord
Die Schule ist
als Sprachliches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit
Englisch als erster Pflichtfremdsprache vorgesehen. Zusätzlich wird sie für ausgewiesene Talente der vertraglich in die Eliteschule
eingebundenen olympischen Sportfachverbände die in Bayern etablierten
Strukturmerkmale einer Eliteschule des Sports vorhalten. Dies setzt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem
unter Federführung des Olympiastützpunkts Bayern organisierten Sport voraus.
Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum
Schuljahr 2016/17 mit der Jahrgangsstufe 5 auf und übernimmt Schülerinnen und
Schüler der Nachbargymnasien, die im Schuljahr 2015/16 die Jahrgangsstufen 5
und 6 besuchen. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der
Schulleiter bereits zum Februar 2016 benannt werden. Die förmliche Bestellung
erfolgt zum 1. August 2016 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A
15 + Z).
8. Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler).
9. Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 800 Schülerinnen und Schüler).
10. Gymnasium Stein
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 990 Schülerinnen und Schüler).
Ihre Aufgaben:
– pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
– Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
– Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
– Entwicklung des Schulprofils
– Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
– Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
– Leitung der Verwaltungsgeschäfte
– Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
– erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
– ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
– Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
– Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
– Erfahrungen in der Schulentwicklung
– Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
– Kommunikative und soziale Kompetenz
– Innovationsbereitschaft
– hohe Belastbarkeit
– gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung der Bewerberin/des Bewerbers zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Besetzung von Stellen des
Ständigen Stellvertreters im Bereich der
staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Oktober 2015, Az. V-BP5001.1-6.92 711
An folgenden Gymnasien ist zum 22. Februar 2016 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:
1. Peutinger-Gymnasium Augsburg
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, eine erweiterte Schulleitung ist eingerichtet.
2. Johann-Michael-Fischer-Gymnasium
Burglengenfeld
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 810 Schülerinnen und Schüler).
3. Comenius-Gymnasium Deggendorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 850 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim sowie einem Studienseminar. Sie führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.
4. Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler).
5. Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler).
6. Gymnasium Lindenberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen und Schüler).
7. Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler).
8. Gymnasium Waldkraiburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schülerinnen und Schüler).
9. Elly-Heuss-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 610 Schülerinnen).
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.
Bewerbungen
werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen
der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer
Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),
b) durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Besetzung von Stellen einer
Mitarbeiterin/
eines Mitarbeiters in der Leitung
eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Oktober 2015, Az. V-BP5001.1-6.130 807
An folgenden Gymnasien ist zum 22. Februar 2016 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Christian-Ernst-Gymnasium Erlangen
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, eine erweiterte Schulleitung ist eingerichtet.
2. Gymnasium Gars am Inn
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 760 Schülerinnen und Schüler).
3. Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Humanistisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
4. Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium
Lauf a.d. Pegnitz
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1270 Schülerinnen und Schüler).
5. Albert-Einstein-Gymnasium München
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, eine erweiterte Schulleitung ist eingerichtet.
6. Theresien-Gymnasium München
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 610 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
7. Gymnasium München Trudering
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2013/14 neu gegründet und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). Eine erweiterte Schulleitung ist eingerichtet.
8. Gymnasium Neubiberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1310 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, eine erweiterte Schulleitung ist eingerichtet.
9. Gymnasium Neutraubling
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
10. Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 630 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
11. Walter-Gropius-Gymnasium Selb
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler).
12. Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt einen gymnasialen Ausbildungszweig für Mitglieder des Windsbacher Knabenchors.
An folgenden Gymnasien sind zum 22. Februar 2016 zwei Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums zu besetzen:
13. Friedrich-Dessauer-Gymnasium
Aschaffenburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1400 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, eine erweiterte Schulleitung ist eingerichtet.
14. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium
München
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1260 Schülerinnen und Schüler).
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung der Bewerberin/des Bewerbers länger als vier Jahre zurückliegt, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Oktober 2015, Az. VI.2-BO9001.1-7a.126 659
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Kaufbeuren mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege und mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik
Die Berufsschule
führt gewerbliche und kaufmännische Klassen und ist mit den staatlichen
Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege und mit
der neu errichteten Staatlichen Fachakademie für Sozialpädagogik
organisatorisch verbunden. An der Berufsschule wurden im Schuljahr 2014/2015
insgesamt 1.990 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 21 Vollzeitschüler
und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsfachschule für Ernährung und
Versorgung 53 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie an der
Berufsfachschule für Kinderpflege
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Berufliche Oberschule Straubing, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 679 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik, Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung 146 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
C) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 20. Februar 2016 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Regen und Berufliche Oberschule Regen, Staatliche Fachoberschule
Die Berufsschule wird mit der Staatlichen Fachoberschule in Personalunion von einer Schulleitung geführt. Die Berufsschule für gewerblich-technische und kaufmännische Berufe besuchten zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 886 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 85 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 157 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
D) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zum 1. August 2016 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Günzburg mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege mit Außenstelle in Krumbach/Schwaben
Die Berufsschule Günzburg mit Außenstelle in Krumbach führt gewerbliche und kaufmännische Klassen und ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege organisatorisch verbunden. An der Berufsschule wurden im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.793 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 18 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, an der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung 29 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie an der Berufsfachschule für Kinderpflege 54 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsfachschule für Sozialpflege 39 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Berufliche Oberschule Kaufbeuren, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 508 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 145 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Marktheidenfeld, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 262 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 74 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
E) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
1. Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt in der Oberpfalz
Zum Beruflichen Schulzentrum gehören die Berufsschule mit der Außenstelle Dietfurt/Mühlbach, an der gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt werden sowie die Fachschule für Bautechnik (mit 34 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen) und die Wirtschaftsschule in Kooperation mit 65 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 2.207 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 124 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg mit Beruflicher Oberschule Obernburg, Staatlicher Fachoberschule und Berufsoberschule
An der Berufsschule mit den Standorten in Miltenberg und Obernburg werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 1.743 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 74 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Fachoberschule und Berufsoberschule besuchen derzeit insgesamt 205 Vollzeit- und 25 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Bamberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten zum Schuljahr 2014/2015 insgesamt 492 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 218 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stellen des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde. Bei der Besetzung der Stellen des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an diesen Schulen eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als achtzehn Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
F) Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin an folgender Schule:
Staatliche Berufsschule III Kempten
Die mit Bekanntmachung vom 12. Juni 2015 (KWMBeibl. S. 142*) unter Buchst. A veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Staatlichen Berufsschule III Kempten, wird zurückgenommen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 22. Februar 2016 ist
in Referat IV.3
Staatliches Lehrpersonal der Realschulen
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 13+AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Verwaltung des Lehrpersonals an staatlichen Realschulen, einschließlich Funktionsstellen und erweiterter Schulleitung
– Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen, einschließlich Bedarfsanalysen und Stellenplanung
– Mitwirkung beim Vollzug der Lehrerdienstordnung im Bereich der Realschulen
– Bearbeitung allgemeiner Fragen der Fortbildungen der Lehrer und Fachlehrer an Realschulen
– Einsatz der EDV für Aufgaben der Personalverwaltung und der Unterrichtsversorgung im Bereich der Realschulen
– Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik oder dem Fach Informatik
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0
– Sichere EDV-Kenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und während der Sommermonate (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen für das jeweils neue Schuljahr)
– Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überzeugendes Auftreten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.111 391 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:
1. Bratislava/Slowakei
2. Kiew/Ukraine
3. Breslau/Polen
4. Stockholm/Schweden
5. Taschkent/Usbekistan
Tätigkeitsprofil:
Zu
den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des
Fachberaters/Koordinators gehört:
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an Schulen des Gastlandes sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm
– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)
– Beratung der Bildungsbehörden des Gastlandes – im Falle von Stockholm auch der Bildungsbehörden in Dänemark – bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. ä.)
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Für alle genannten Stellen gilt:
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Bewerbungsfrist: 15. November 2015
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache
– Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen Stellen des Gastlandes – im Falle von Stockholm auch mit den staatlichen dänischen Stellen – und Kooperationspartnern im Bildungsbereich
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
– Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle
Regelungen ADLK/ BPLK
Für alle Stellenbeschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf eine der Stellen bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll zunächst eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
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Stellenausschreibung
An der Realschule innerhalb der Vision Privatschulen ist ab sofort die Stelle der/des
Schulleiterin/Schulleiters
neu zu besetzen.
Derzeit besuchen die Schule 100 Schülerinnen in 6 Klassen. Sie werden von 20 Lehrerinnen und Lehrern in der Wahlpflichtfächergruppe IIIa unterrichtet. Der Schule ist ein Internat angegliedert.
Interessierte Bewerber, die über eine langjährige Erfahrung im Schulleitungsbereich verfügen, richten ihre Bewerbung an die Geschäftsführung der Vision Privatschulen:
Vision-Privatschulen gGmbH, z. H. Herrn Zambak, Hauptstraße 240, 89343 Jettingen-Scheppach.
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Stellenausschreibung
Die Kooperative Evangelische Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg sucht zum 15. Februar 2016 eine/einen
Die Wilhelm-Löhe-Schule ist eine staatlich anerkannte Evangelische Kooperative Gesamtschule. Sie umfasst unter einer Gesamtleitung Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule. Gemäß ihrem Leitmotiv miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit dient sie dem Auftrag der Kirche, junge Menschen im Geiste des Evangeliums zu bilden, zu erziehen und zu verantwortlichem Leben zu befähigen.
Die Realschule ist mit ca. 420 Schülerinnen und Schülern eine in den Jahrgängen 5 und 6 zweizügig, in 7 bis 10 dreizügig geführte Teilschule. Ab Klasse 7 bietet die Schule regelmäßig drei Ausbildungsrichtungen/Wahlpflichtfächergruppen an: Wirtschaft (II), 2. Fremdsprache Französisch (IIIa) und Sozialwesen (IIIb). Zahlreiche Schülerinnen und Schüler treten nach der 10. Jahrgangsstufe an die Fachoberschule – auch im eigenen Haus – über.
Es wird eine Leiterin/ein Leiter mit diesen Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmalen gesucht:
– Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung für die Realschule wahrzunehmen
– Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation im Leitungsteam der Gesamtschule wie dem der Realschule
– Nachgewiesene Leitungserfahrung, Sicherheit im Umgang mit schulrechtlichen Vorschriften sowie Erfahrung mit dem pädagogischen Qualitätsmanagement
– Bereitschaft, Impulse für den Schulentwicklungsprozess (insbesondere bei der Unterrichtsentwicklung und der Individualisierung des Bildungsweges) zu setzen
– Fortführung und
Neugestaltung der Kooperation insbesondere mit der Fachoberschule (Sek II)
sowie der Mittelschule
– Schulartübergreifendes Denken und Handeln sowie Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs einer großen Privatschule
Personen, die sich der Evangelischen Kirche als Volkskirche verbunden und innerlich zugehörig wissen und über die notwendigen Qualifikationen verfügen, finden an dieser Stelle die herausfordernde, entwicklungsfähige und befriedigende Aufgabe, gemeinsam mit einem engagierten Kollegium und an einem in jeder Hinsicht gut ausgestatteten Arbeitsplatz zukunftsfähige Schule zu gestalten. Die Löhe-Schule liegt im Zentrum Nürnbergs in der Nähe der historischen Altstadt und ist sehr gut erreichbar.
Es können sich sowohl kirchliche als auch staatliche Lehrkräfte bewerben, die die entsprechende staatliche Lehrbefähigung haben. Eine Beurlaubung von Lehrkräften des staatlichen Realschuldienstes aus dem Staatsdienst kann allerdings erst zum 1. August 2016 in Aussicht gestellt werden. Die Stelle ist mit der BesGr. A 15+AZ (bzw. der entsprechenden Entgeltgruppe des TV-L für Angestellte) bewertet.
Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Fragen und Gespräche im Vorfeld steht Ihnen der Leitende Direktor der Gesamtschule Michael Schopp (Tel. 0911 2708283) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der vorgestellten Leitungsfunktion haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit einer Darlegung Ihrer Vorstellungen bis zum 10. November 2015 an: Wilhelm-Löhe-Schule, Leiter der Verwaltung, W. Hörner, Deutschherrnstraße 10, 90429 Nürnberg. www.loehe-schule.de
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Stellenausschreibung
Die Kooperative Evangelische
Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg sucht zum 15. Februar 2016,
spätestens zum
Die Wilhelm-Löhe-Schule ist eine staatlich anerkannte Evangelische Kooperative Gesamtschule. Sie umfasst unter einer Gesamtleitung Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule. Gemäß ihrem Leitmotiv miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit dient sie dem Auftrag der Kirche, junge Menschen im Geiste des Evangeliums zu bilden, zu erziehen und zu verantwortlichem Leben zu befähigen.
Die Realschule ist mit ca. 420 Schülerinnen und Schülern eine in den Jahrgängen 5 und 6 zweizügig, in 7 bis 10 dreizügig geführte Teilschule. Ab Klasse 7 bietet die Schule regelmäßig drei Ausbildungsrichtungen/Wahlpflichtfächergruppen an: Wirtschaft (II), 2. Fremdsprache Französisch (IIIa) und Sozialwesen (IIIb). Zahlreiche Schülerinnen und Schüler treten nach der 10. Jahrgangsstufe an die Fachoberschule – auch im eigenen Haus – über.
Es wird eine stellv. Schulleiterin/ein stellv. Schulleiter mit diesen Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmalen gesucht:
– Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation im Leitungsteam der Realschule sowie mit der Leitung der Gesamtschule und der anderen Teilschulen
– Nachgewiesene Erfahrung mit den Instrumenten der Schulverwaltung, Sicherheit im Umgang mit schulrechtlichen Vorschriften sowie Erfahrung mit dem pädagogischen Qualitätsmanagement
– Bereitschaft, sich in die Schulverwaltungsprogramme schnell und eigenverantwortlich einzuarbeiten
– Bereitschaft, sich am Schulentwicklungsprozess (insbesondere bei der Unterrichtsentwicklung) verantwortlich zu beteiligen
– Mitarbeit bei der Gestaltung der Kooperation insbesondere mit der Fachoberschule (Sek II) sowie der Mittelschule (Sek I)
– Schulartübergreifendes Denken und Handeln sowie Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs einer großen Privatschule
Personen, die sich der Evangelischen Kirche als Volkskirche verbunden und innerlich zugehörig wissen und über die notwendigen Qualifikationen verfügen, finden an dieser Stelle eine herausfordernde, entwicklungsfähige und befriedigende Aufgabe. Die Löhe-Schule liegt im Zentrum Nürnbergs in der Nähe der historischen Altstadt und ist sehr gut erreichbar.
Es können sich sowohl kirchliche als auch staatliche Lehrkräfte bewerben. Eine Beurlaubung von Lehrkräften des staatlichen Realschuldienstes aus dem Staatsdienst kann allerdings erst zum 1. August 2016 in Aussicht gestellt werden. Die Stelle ist mit der BesGr. A 15 (bzw. der entsprechenden Entgeltgruppe des TV-L für Angestellte) bewertet.
Da im Schuljahr 2015/2016 sowohl die Direktorin als auch der Konrektor der Realschule in den Ruhestand gehen, bevorzugt die Schule eine Aufnahme des Dienstes bereits zum 15. Februar 2016.
Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Fragen und Gespräche im Vorfeld steht Ihnen der Leitende Direktor der Gesamtschule Michael Schopp (Tel. 0911 2708283) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der vorgestellten Leitungsfunktion haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit einer Darlegung Ihrer Vorstellungen bis zum 10. November 2015 an: Wilhelm-Löhe-Schule, Leiter der Verwaltung, W. Hörner, Deutschherrnstraße 10, 90429 Nürnberg. www.loehe-schule.de
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Ausschreibung einer Schulleiterstelle an der
Johann-Hinrich-Wichern-Fachakademie
für Sozialpädagogik
der Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchengemeinde
Schweinfurt
Auf Wunsch der Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchengemeinde Schweinfurt erfolgt folgende Veröffentlichung:
An der Johann-Hinrich-Wichern-Fachakademie
für Sozialpädagogik der Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirchen-
gemeinde
Schweinfurt ist zum 1. März 2016 die Stelle
eines Schulleiters/einer Schulleiterin
neu zu besetzen.
Die Johann-Hinrich-Wichern-Fachakademie ist eine Fachakademie für Sozialpädagogik in kirchlicher Trägerschaft mit staatlicher Anerkennung. Sie wird mit zwei Zügen vom Sozialpädagogischen Seminar bis zum Berufspraktikum geführt (ca. 250 Erzieherpraktikanten und Erzieherpraktikantinnen und Studierende).
Die Stellenausschreibung richtet sich an:
1. Lehrkräfte, die die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen (4. Qualifikationsebene) in der Fachrichtung Sozialpädagogik haben, möglichst mit dem Unterrichtsfach evangelische Religionslehre,
2. Pfarrer/Pfarrerinnen mit pädagogischer Qualifikation, die schulische Erfahrung haben und sich in leitenden Tätigkeiten bewährt haben. Mit der Aufgabe ist die Unterrichtserteilung im Fach Theologie/Religionspädagogik verbunden.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll der Evang.-Luth. Kirche in Bayern angehören.
Die ausführliche Ausschreibung und die Kontaktadressen finden Sie auf der Homepage des Evang.-Luth. Dekanats Schweinfurt (www.schweinfurt-evangelisch.de/stellen).
Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen werden
bis zum 30. November 2015
an das Evang.-Luth. Dekanat, z. H. Herrn Dekan Oliver Bruckmann, Martin-Luther-Platz 18, 97421 Schweinfurt, erbeten.
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Stellenausschreibung des Zweckverbands
Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime - Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern - ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein Landschulheim Schloss Ising, 83339 Chieming
ab 1. Februar 2016
einen Schulleiter/eine Schulleiterin.
Das
Landschulheim Schloss Ising besteht aus einem Sprachlichen Gymnasium, einem
Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und einem Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil
Ihre Aufgaben:
– Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule
– Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
– Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
– Entwicklung des Schulprofils
– Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat
– Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle
– Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule
– Vertretung der Internatsschule nach außen
– Dienststellenleiter i. S. d. BayPVG
Erwartet werden:
– Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
– Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
– Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung
– Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Internatsschulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
– Erfahrungen in der Schulentwicklung
– Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
– Kommunikative und soziale Kompetenz
– Innovationsbereitschaft
– Hohe Belastbarkeit
– Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/Fachbetreuerin oder Oberstufenkoordinator/Oberstufenkoordinatorin an einem Internatsgymnasium.
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Betrifft Bewerbung eines Schulleiters/einer Schulleiterin:
Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in einem besonders begründeten Ausnahmefall möglich. Bei einem Versetzungsantrag werden die dienstlichen Belange an der geleiteten Schule berücksichtigt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist nicht möglich.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Bewerber/von der Bewerberin eine Anlassbeurteilung zu beantragen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München)
Tel.: 089-2781400, Fax: 089-27814023,
Homepage: www.bayern-internate.de,
E-mail: info@zvbl.de).
zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband:
zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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