Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 1* Ausgegeben in München am 25. Januar 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Globalausschreibung des Kursangebots des Pädagogischen Austauschdienstes 2016: Romanisten in Italien
Ablegung des Namens der
Staatlichen Realschule Kitzingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Dezember 2015, Az. IV.4-BO6210K5-5.130 709
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Kitzingen entschieden, dass diese den Schulnamen „Richard-Rother-Realschule“ mit Ablauf des 31. Dezember 2015 ablegt und ab dem 1. Januar 2016 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel ausschließlich die Bezeichnung
Staatliche Realschule Kitzingen
führt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 3
Ausschreibung einer
Funktionsstelle an
einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Dezember 2015,
Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.157 313
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 1. August 2016 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsoberschule Nürnberg
Aufgabenschwerpunkt ist die Arbeit mit Schulverwaltungsprogrammen. Vertiefte EDV-Kenntnisse werden daher vorausgesetzt.
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. Dezember 2015,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.162 541
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 15. Februar 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. Dezember 2015,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.165 147
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die
Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 15. Februar 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. Dezember 2015,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.165 146
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Passau ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 15. Februar 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. Januar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.165 159
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Mühldorf am Inn ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 15. Februar 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Dezember 2015, Az. VI.2-BS9153-7a.132 928
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2017 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146) teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 29. Februar 2016 bis 15. Juli 2016 an den Seminarschulen,
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 28. November 2016 bis 7. April 2017 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit vom 17. März 2017 bis 28. April 2017,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 17. März 2017 bis 28. April 2017.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2015 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2017 nehmen
auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2016
nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1
LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden
sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 28. November 2016
bis
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 4. Oktober 2016 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2017 können
auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung
erstmals 2016 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2016 bestanden haben sich bis spätestens 19. September 2016 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 4. Oktober 2016 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig
zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Zweite Staatsprüfung 2017
für das Lehramt für Sonderpädagogik
nach der Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Dezember 2015, Az. III.7-BS8154-4a.105 302
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2017 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2015 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428) durchgeführt.
Hierzu wird bekanntgegeben:
1. Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.
2. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
– die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 16. Januar 2017 bis 12. Mai 2017
– das Kolloquium in der Zeit vom 3. April 2017 bis 12. Mai 2017
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 15. Mai 2017 bis 26. Mai 2017
In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
4. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.
5. Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2015 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2017 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1
(Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen
abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).
Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils
zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem
Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.
An der Zweiten Staatsprüfung 2017 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2016 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
6. Zur Zweiten Staatsprüfung 2017 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2016 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.
6.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen
– falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2016,
– falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
6.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
7. Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 3
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule für Knaben Lindau
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Dezember 2015,
Az. IV.4-BO6210L6-5.163 001
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule für Knaben Lindau den Schulnamen
Realschule im Dreiländereck
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab dem 1. August 2016 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 3
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 29. Dezember 2015, Az. III.3-BS7032.3-4b.160 374
1. Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach und München).
1.1 Zwei Jahre ergänzende fachliche und pädagogische Ausbildung mit Abschluss der fachlichen und pädagogischen Prüfungen im 2. Studienjahr.
1.2 Mit erfolgreich abgelegter I. Lehramtsprüfung für Fachlehrerinnen/Fachlehrer besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Kommunikationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.
2. Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Musik/ Kommunikationstechnik bzw. Englisch/Kommunikationstechnik (Ansbach)
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Sport/Kommunikationstechnik bzw. Englisch/ Kommunikationstechnik oder Englisch/Sport (München).
2.1 Erstes Jahr fachliche Ausbildung im Zweitfach Kommunikationstechnik bzw. Sport.
Zweites Jahr pädagogische Ausbildung.
2.2 Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung
richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung
von Fachlehrern (FISO) vom
3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
− der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
− entsprechende berufliche Erstausbildung,
− das Bestehen eines Eignungstests.
4. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
− für die Ausbildung in München
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
− Abteilung II −
Am Stadtpark 20
81243 München
Tel.: 089 12652590, Fax: 089 12652593,
E-Mail: büro@stif2.de
− für die Ausbildung in Ansbach
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
− Abteilung III −
Schlesierstraße 26+28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 9725803, Fax: 0981 97258333,
E-Mail: AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de
bis 1. März 2016 einzureichen.
5. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung geleistet.
6. An die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung.
Adolf Schicker
Ministerialdirigent
StAnz. 2016 Nr. 3
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 29. Dezember 2015, Az. III.3-BS7032.3-4b.160 375
1. Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Gestaltung/Ernährung/Kommunikationstechnik
1.1 Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre:
Drei Jahre fachliche Ausbildung in den Fächern Gestaltung, Ernährung und Kommunikationstechnik mit Abschluss der fachlichen Prüfung in diesen Fächern.
Im vierten Jahr endet die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung.
1.2 Zusätzlich kann im 4. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
− der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
− das Bestehen eines Eignungstests.
3. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
− Abteilung III −
Schlesierstraße 26+28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 9725803, Fax: 0981 97258333,
E-Mail: AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de
bis 1. April 2016 zu richten.
4. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung und zwar nach den für Schülerinnen/Schüler an den Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
5. An die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung.
Adolf Schicker
Ministerialdirigent
StAnz. 2016 Nr. 3
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Januar 2016, Az. X.8-BL0121.6/23/5
Das EU-Programm Erasmus+ fördert die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Für den schulischen Bereich sowie den Bereich der beruflichen Bildung bestehen die Markennamen Comenius und Leonardo fort.
Im Folgenden werden die für staatliche Schulen wichtigsten Informationen zusammengefasst. In Teil A werden allgemeine Hinweise zu Erasmus+ und den verschiedenen Leitaktionen gegeben. In Teil B finden Sie weiterführende Informationen und Terminhinweise für interessierte staatliche Schulen. Teil C enthält rechtliche Hinweise, die neben den Programmvorhaben zu beachten sind.
Maßgeblich für die Förderung aus dem Programm Erasmus+ sind alleine die folgenden Dokumente:
– Ausschreibung
der EU-Kommission zu Erasmus+
(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:C2015/347/06&from=EN)
– Programmleitfaden 2016 zu Erasmus+ (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/discover/guide/index_de.htm)
A) Allgemeine Informationen zu Erasmus+
Im Programmjahr 2016 nehmen neben den 28 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) auch die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, die Türkei sowie Island, Liechtenstein und Norwegen teil. Andere Länder können nur eingeschränkt am EU-Programm Erasmus+ teilnehmen.
Erasmus+ gliedert sich über alle Bildungsbereiche hinweg (Schulbildung, Berufliche Bildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung sowie die nicht formale und informelle Bildung im Jugendbereich) in drei Leitaktionen (sog. Key Actions) mit entsprechenden Antragsverfahren:
– Leitaktion 1: Lernmobilität für Einzelpersonen
– Leitaktion 2: Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis
– Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen
Im Bereich Comenius können über Leitaktion 1 Lehrerfortbildungen im Ausland durchgeführt werden. Im Bereich Leonardo erfasst Leitaktion 1 Mobilitätsprojekte sowohl von Lernenden in der beruflichen Bildung als auch von Berufsbildungspersonal. Von Leitaktion 2 werden alle Formen von Strategischen Partnerschaften erfasst. Leitaktion 3 spielt im schulischen Bereich sowie im Bereich der beruflichen Bildung eine untergeordnete Rolle.
B) Hinweise zur Antragstellung für staatliche Schulen (Leitaktionen 1 und 2):
1. Die Antragsformulare werden von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt und sind über die Internetseiten der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD: http://www.kmk-pad.org) bzw. der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BiBB: http://www.na-bibb.de/) abrufbar.
2. Europaweit gültige Antragstermine für die einzelnen Leitaktionen (Antragsschluss jeweils 12 Uhr mittags mitteleuropäischer Zeit):
– Für Leitaktion 1: 2. Februar 2016
– Für Leitaktion 2: 31. März 2016
3. Die Anträge aller Programmteile sind ausschließlich online direkt über die Internetseite der Nationalen Agenturen (NA im PAD/beim BiBB) einzureichen. Alle online gestellten Anträge sind zeitgleich als Abdruck per E-Mail an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) zu senden. Dies gilt auch für Anträge, bei denen die Schule nur kooperierende Einrichtung ist und deshalb selbst keinen Antrag stellt.
– Kontaktperson für Projekte aus dem Bereich Schulbildung: Frau Celina Edwards (comenius@isb.bayern.de)
– Kontaktperson für Projekte aus dem Bereich Berufsbildung: Herr Stephan Plichta (stephan.plichta@isb.bayern.de)
4. Antragsteller werden gebeten, sich vor Antragstellung auf den Internetseiten der NA im PAD bzw. der NA beim BiBB sowie des Bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (http://www.eu-bildungsprogramme.info) über die Programmvoraussetzungen, das Antragsverfahren für die jeweilige Aktion und über eventuelle Änderungen der Antragstermine zu informieren. Bayerische Antragsteller haben die Möglichkeit, sich am ISB eingehend zum EU-Programm Erasmus+ beraten zu lassen.
– Ansprechpartnerin für Projekte aus dem Bereich Schulbildung: Frau Celina Edwards
– Ansprechpartner für Projekte aus dem Bereich Berufsbildung: Herr Stephan Plichta
Es ist auf die Einhaltung der Antragstermine sowie auf die formale Korrektheit der Anträge zu achten. Verspätet eingehende, unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt. Nachbesserungen sind nicht möglich.
C) Rechtliche Hinweise für staatliche Schulen und Privatschulen mit abgeordnetem staatlichen Lehrpersonal
1. Die Teilnahme am EU-Programm Erasmus+ lässt die Vorgaben des bayerischen Schul-, Personal- und Haushaltsrechts unberührt.
2. Lehrkräften kann eine Mobilitätsmaßnahme von maximal 60 Tagen gewährt werden. Durch diese Maßnahmen sollte grundsätzlich kein Unterricht entfallen.
Aktuelle Informationen zur Abwicklung und Durchführung von Erasmus+-Projekten staatlicher Schulen finden sich unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/bund-und-europa/erasmus.html. Teilnehmende Schulen werden gebeten, sich hier regelmäßig über Neuerungen zu informieren. Aktualisierungen dieser Informationen werden den teilnehmenden staatlichen Schulen über einen E-Mail-Verteiler des ISB mitgeteilt. Für eine Aufnahme in den Verteiler wenden Sie sich für den Bereich Comenius bitte an Frau Celina Edwards (comenius@isb.bayern.de) und für den Bereich Leonardo an Herrn Stephan Plichta (stephan.plichta@isb.bayern.de).
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Globalausschreibung des
Kursangebots
des Pädagogischen Austauschdienstes 2016:
Romanisten in Italien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. Januar 2016, Az. IV.9-BP4160.8-3. 166 238
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst macht auf das Kursangebot des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) in Italien im Jahr 2016 aufmerksam.
1. Allgemeine Informationen
Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig. Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.
Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (zum Teil in gekürzter Form) wiedergegeben:
Der Pädagogische Austauschdienst bittet um Verständnis, dass das Kursangebot in Italien nur in Form einer vorsorglichen Ausschreibung angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine kulturvertraglich vereinbarte Maßnahme, die sich alljährlich zu etwa gleichen Bedingungen und etwa gleichen Terminen wiederholt. Die Details der Veranstaltung gehen erfahrungsgemäß erst im Frühsommer ein, so dass eine präzise Ausschreibung dann nicht mehr möglich wäre.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es voraussichtlich Teilstipendien, die Kurs- und Aufenthaltskosten abdecken. Reisekosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
– Fremdsprachenlehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen
– Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendienprogramm des PAD im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.
– Ein Eingangsniveau von B2 gemäß GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) ist unabdingbare Voraussetzung.
2. Ausschreibung
Kurs für Romanisten (vorsorgliche Ausschreibung):
Fortbildungskurs für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien (voraussichtlich Perugia)
evtl. Plätze |
voraussichtlicher Termin |
voraussichtliches Thema |
voraussichtliche Finanzierung |
13 |
Ende Juli/Anfang August |
Landeskunde, Didaktik, Methodik und Linguistik |
Teilstipendium |
Bewerbungsschluss
über den Dienstweg beim Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
25. März 2016
3. Bewerbung
Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des Kurses und voraussichtlichen Termins schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München
E-Mail: eva.rosenberger@stmbw.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen können auch direkt aus dem Internet heruntergeladen werden: www.kmk-pad.org
Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum oben genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az. IV.9-BP4160.8-3.166 238 vollständig einzureichen bei der oben genannten Adresse des Staatsministeriums.
Achtung: Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung an den PAD.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Abordnung an die
Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Januar 2016, Az. IV.9-BP4113-3.162 529
Zum 22. Februar 2016 wird an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Tätigkeit im
Ref. 1.4: Interkulturelles Lernen/Deutsch als Zweitsprache
für den Bereich Grund- und Mittelschule ausgeschrieben, die zunächst im Rahmen einer einjährigen Abordnung erfolgt.
Unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Grund- und Mittelschule sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
− Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen zum Thema Spracherwerb/„Deutsch als Zweitsprache“ unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung.
− Organisation und Durchführung von Lehrgängen, die zum Staatsexamen im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ (nachträgliche Erweiterung) führen.
− Beteiligung an den Themenstellungen und Korrekturen für Klausuren im Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache.
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Dozenten gehören unter anderem:
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
− fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zum Themenbereich „Deutsch als Zweitsprache“
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
− Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
− Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, die jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl im Ersten Staatsexamen als auch in der Zweiten Staatsprüfung). Die Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DAZ) vorweisen. Ein Erweiterungsstudium in diesem Bereich ist wünschenswert.
Der Nachweis der für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) im relevanten Fachbereich ergänzt werden.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich DAZ, sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089 2186-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.162 529 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Abordnung an die
Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Januar 2016, Az. IV.9-BP4113-3.166 235
Zum 22. Februar 2016 wird an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Tätigkeit im
Ref. 1.4: Interkulturelles Lernen/Deutsch als Zweitsprache
für den Bereich Berufliche Schulen ausgeschrieben, die zunächst im Rahmen einer einjährigen Abordnung erfolgt.
Unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Berufliche Schulen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
– Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen zum Thema Spracherwerb/„Deutsch als Zweitsprache“ unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung.
– Organisation und Durchführung von Lehrgängen, die zum Staatsexamen im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ (nachträgliche Erweiterung) führen.
– Beteiligung an den Themenstellungen und Korrekturen für Klausuren im Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache.
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Dozenten gehören unter anderem:
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
− fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zum Themenbereich „Deutsch als Zweitsprache“
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
− Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
− Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, die jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl in der universitären Abschlussprüfung als auch in der Zweiten Staatsprüfung). Die Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in der Sprachvermittlung, z. B. durch einen Einsatz in Berufsintegrationsklassen, vorweisen. Ein Erweiterungsstudium in diesem Bereich ist wünschenswert.
Der Nachweis der für die zu übernehmende Tätigkeit notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der universitären Abschlussprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) im relevanten Fachbereich ergänzt werden.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der
Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort
gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der
Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen
(vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die
dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen
Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089 2186-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.166 235 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Abordnung an die
Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Januar 2016, Az. IV.9-BP4113-3.162 528
Zum 22. Februar 2016 wird an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Tätigkeit in der
Abt. 4: Pädagogik/Psychologie/Schulberatung
für den Bereich Sonderpädagogik ausgeschrieben, die zunächst im Rahmen einer einjährigen Abordnung erfolgt.
Schulartübergreifend sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
− Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
− Fachliche Zuständigkeit für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, insbesondere „emotional-soziale Entwicklung“ sowie „Lernen“
Zielgruppen der Lehrgänge sind Lehrkräfte der Regelschulen, die in einem inklusiven Setting tätig sind.
Zu den weiteren Aufgaben des Dozenten gehören unter anderem:
− Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
− fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen
− Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
− Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
− Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
− Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik in der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik oder Lernbehindertenpädagogik, wobei eine zusätzliche Qualifikation in der jeweils anderen Fachrichtung wünschenswert ist, mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, die jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl im Ersten Staatsexamen als auch in der Zweiten Staatsprüfung).
Die Bewerber sollen aktuelle Erfahrungen im MSD aufweisen.
Der Nachweis der für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) im relevanten Fachbereich ergänzt werden.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089 2186-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.162 528 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Januar 2016, Az. VI.2-BO9001.1-7a.1 192
A) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neusäß
Zum Beruflichen Schulzentrum gehören die Berufsschule an der kaufmännische und agrarwirtschaftliche Klassen sowie Klassen für Schüler und Schülerinnen ohne Ausbildungsverhältnis und Berufsintegrationsklassen für junge Migranten geführt werden sowie die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege mit 54 bzw. 69 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen sowie für Diätassistenten/Diätassistentinnen (am Standort Schwabmünchen) mit 41 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.083 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Angegliedert ist eine Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Biotechnologie mit insgesamt 740 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen und eine Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Biotechnologie mit 113 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des
Schulleiters ist an folgenden Schulen zum
1. Staatliche Berufsschule II Fürth, Ludwig-Erhard-Schule
An der Ludwig-Erhard-Schule, für kaufmännische und verwaltende Ausbildungsberufe werden derzeit 1.479 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliche Fachoberschule II Nürnberg
Die Fachoberschule II wird zum Schuljahr 2016/2017 mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung neu errichtet werden. Sie wird zunächst von der Schulleitung der Lothar-von-Faber-Schule Nürnberg in Personalunion geführt werden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stelle an der Fachoberschule kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Beruflichen Oberschulen nachweisen. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stellen des Ständigen
Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber
und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der
Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Fachoberschule sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2017
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Januar 2016
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1161
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom I und II der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Ab 2018 Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitsbeginn: 1. September 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Januar 2016
Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl Deutsche Abteilung: 330
angeschlossen ist eine brasilianische Abteilung mit verstärktem Deutschunterricht mit 1458 Schülern
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom I und II der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Ab 2018 Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland und eine hohe interkulturelle Kompetenz werden erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter und einer Institutsleiterin oder eines Institutsleiters sind zu besetzen:
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Januar 2016
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 923
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und die Lehrbefähigung für Deutsch oder einer modernen Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
− Drittbewerbungen sind zulässig −
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 22. Januar 2016
Die zukünftige Institutsleiterin oder der zukünftige Institutsleiter muss über eine Lehrbefähigung für die allgemeinbildende Schule, sowie über Erfahrungen in der Lehrerbildung verfügen.
Weiterhin wird eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch bzw. Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder einer modernen Fremdsprache vorausgesetzt.
Eine mehrjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion in der Schule und/oder in der Lehreraus- und -fortbildung im seminaristischen oder hochschulischen Bereich sind unabdingbare Voraussetzungen; sehr gute Spanischkenntnisse und Promotion (Sprachwissenschaften/Erziehungswissenschaften) sind erforderlich. Auslandserfahrungen im pädagogischen Umfeld sind wünschenswert.
Das Deutsche Lehrerbildungsinstitut (LBI) Wilhelm von Humboldt ist eine kleine private bilinguale Pädagogische Hochschule chilenischen Stiftungsrechtes in Santiago de Chile mit rund 30 haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und aktuell rd. 60 Studierenden. Am LBI werden bilinguale Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte, in Zukunft auch Sekundarlehrkräfte ausgebildet. Neben dem Studienbetrieb unterhält das LBI eine Fortbildungsabteilung, die pro Studienjahr rund 50 Kurse mit etwa tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern organisiert und koordiniert
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland und eine hohe interkulturelle Kompetenz werden erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
− Drittbewerbungen sind zulässig −
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:
1. Bukarest/Rumänien
Tätigkeitsprofil:
Zu
den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des
Fachberaters/Koordinators gehört:
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an rumänischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm
– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut, PAD)
– Beratung der rumänischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. a.)
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Bewerbungsfrist: 8. Januar 2016
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache
– Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen rumänischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
– Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
2. San Francisco/USA
Tätigkeitsprofil:
Zu
den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:
– Einsatz als Beraterin/Berater für den Deutschunterricht
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an amerikanischen Schulen der Westküste sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) und Betreuung mexikanischer Schulen
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen im Rahmen der Deutschförderung in den USA und zum DSD-Programm
– Zusammenarbeit im Netzwerk Deutsch Plus der Beraterinnen/Berater für den Deutschunterricht
– Beratung der amerikanischen Bildungsbehörden bezüglich der Deutschförderung und im Speziellen der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. a.)
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Arbeitsbeginn: 1.
August 2016
Bewerbungsfrist: 8. Januar 2016
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache
– Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen amerikanischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
– Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf eine der Stellen bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 5
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen
schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied
des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas
Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
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Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator in Columbus in den USA ist zu besetzen:
Tätigkeitsprofil:
Zu
den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des
Fachberaters/Koordinators gehört:
– Einsatz als Beraterin/Berater für den Deutschunterricht in den USA
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an amerikanischen Schulen im mittleren Nordosten der USA
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen im Rahmen der Deutschförderung in den USA und zum DSD-Programm
– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut, PAD, AATG)
– Zusammenarbeit im Netzwerk Deutsch Plus der Beraterinnen/Berater für den Deutschunterricht
– Beratung der amerikanischen Bildungsbehörden bezüglich der Deutschförderung und im Speziellen der DSD-Prüfungen sowie der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. ä.)
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Bewerbungsfrist: 22. Januar 2016
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen amerikanischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Verhandlungssichere Englischkenntnisse
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
– Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf eine der Stellen bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Bundesverwaltungsamt
–
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 5
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen
schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied
des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas
Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.
Besonderer Hinweis:
Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
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Ausschreibung einer Stelle
im Religionspädagogischen Zentrum in Bayern (RPZ
Wir suchen für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 1. September 2016 oder früher eine/einen Beamtin/Beamten oder Angestellte/Angestellten in Vollzeit als
Wissenschaftliche Referentin/Wissenschaftlichen Referenten für den Bereich Mittelschule.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
– Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen
– konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
– Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre
– Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene
– Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern
– Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen
– Unterstützung der Bereiche Übergangssysteme und Beschulung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Wir erwarten von Ihnen ein mit dem II. Staatsexamen abgeschlossenes Studium für das Lehramt an Mittelschulen mit Missio canonica oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Pädagogik oder der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master). Eine Promotion ist wünschenswert. Sie haben einschlägige Berufserfahrung (Unterricht an Mittelschulen) sowie vertiefte Kenntnisse in religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben und können Kommissionen sowie Arbeitsgruppen moderieren und leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig. Sie gehören der katholischen Kirche an und identifizieren sich mit ihren Zielen und Inhalten.
Wir bieten einen vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz sowie eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit zahlreichen Zusatzleistungen, z. B. betriebliche Altersversorgung, Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 8. Februar 2016 mit Angabe der Referenz 282-15 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personalplanung Ordinariat
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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