Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 2* Ausgegeben in München am 15. Februar 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Ausschreibungen von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Januar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.440
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau und des Staatlichen Schulamts im Landkreis Regen (in Personalunion) ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 11. März 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Januar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.169 195
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 11. März 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 14. Januar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.169 196
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Kissingen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 11. März 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Januar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.444
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Traunstein ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 11. März 2016.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
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60. Theatertage der Gymnasien in Bayern vom
24. bis 27. Juli 2016 in Unterhaching
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Januar 2016, Az. XI.8-BS5434-6b.1 830
Die Teilnahme an der Veranstaltung 60. Theatertage der Gymnasien in Bayern kann vom Dienstvorgesetzten als Lehrerfortbildung anerkannt werden.
Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:
60. Theatertage der bayerischen Gymnasien vom 24. bis 27. Juli 2016 in Unterhaching
Veranstalter
Die
Theatertage der bayerischen Gymnasien werden von der Fördergemeinschaft für das
Schultheater an den bayerischen Gymnasien veranstaltet. Die Fördergemeinschaft
ist ein Zusammenschluss aus dem Fachverband Theater am Gymnasium in Bayern
(TAG), die Landeselternvereinigung (LEV) und dem Bayerischen Philologenverband
(bpv). Die Organisation und Durchführung der Theatertage übernimmt die
ausrichtende Schule vor Ort. Für die Erteilung der erforderlichen
Dienstbefreiungen ist der jeweilige Schulleiter der teilnehmenden Lehrkraft
zuständig.
Zielsetzung
Die
Theatertage sollen die Qualität des Theaterunterrichts an Gymnasien sichtbar
machen und einen vielfältigen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Theater
für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet. Sie wollen die Begegnung von
Theatergruppen ermöglichen, deren Erfahrungsaustausch fördern und ihr
Engagement unterstützen. Die Theatertage verstehen sich nicht als Wettbewerb,
sondern als Festival und Fortbildungsveranstaltung. Die teilnehmenden
Theaterlehrer und das interessierte Fachpublikum erhalten auf den Theatertagen
die Gelegenheit, den Fachdiskurs über das Theater am Gymnasium aktiv
mitzugestalten und Anregungen für weitere Arbeiten zu sammeln.
Meldeschluss
Alle
Gruppen, die an einem Gymnasium Theater spielen (Profilfach, P-Seminar,
Theaterklasse, Wahlfach bzw. AG) können sich ab sofort bis spätestens zum 15.
April 2016 mit dem offiziellen Anmeldeformular (www.theatertage-bayern.de) beim Leiter
der Fördergemeinschaft bewerben:
Maximilian Weig
Glockenhofstraße 29
90478 Nürnberg
Jury und Auswahlverfahren
Über die Auswahl und Anzahl der Gruppen, die an den 60. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen, entscheidet eine elfköpfige Jury am 4. Mai 2016. Neben Mitgliedern des Vorstandes des Fachverbandes Theater am Gymnasium in Bayern e. V., dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen e. V. sowie dem Landesberater für Theater, Film und szenisches Lernen, werden weitere Juroren vom Leiter der Fördergemeinschaft und dem Juryvorsitzenden benannt.
Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Theaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Damit die Jury sich einen möglichst anschaulichen Eindruck verschaffen kann, ist ein Aufführungs- oder Probenbesuch in fortgeschrittenem Stadium erforderlich. Von diesem Besuch wird eine digitale Aufzeichnung durch die Gruppe erstellt und der Jury im Anschluss über einen Datenspeicher im Internet (dropbox) für die Auswahlsitzung zur Verfügung gestellt.
Besichtigungstermin
Auf dem Anmeldeformular sind Termine anzugeben, an denen eine Aufführung oder
fortgeschrittene Probe durch die Juroren besucht werden kann. Letzter möglicher
Termin eines Jurybesuchs: 3. Mai 2016. Zwischen dem Eingang der Anmeldung
und den genannten Sichtungsterminen müssen aus organisatorischen Gründen
mindestens drei Wochen liegen!
Spieldauer
Damit
auf den Theatertagen ein möglichst vielfältiges Programm von Produktionen
präsentiert werden kann und trotzdem noch ausreichend Zeit für Besprechungen
und Fortbildung zur Verfügung steht, haben die Veranstalter die Aufführungen
bei den Theatertagen auf eine Dauer von max. 50 Minuten begrenzt.
Selbstverständlich sind auch deutlich kürzere Produktionen und Formate (ab 20
Minuten) erwünscht. Längere können aber nur in repräsentativen Ausschnitten
oder Einzelszenen gezeigt werden. Die Jurymitglieder beraten in Zweifelsfällen
gerne hinsichtlich sinnvoller Kürzungen.
Gesprächsforen
Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die dem Erfahrungsaustausch und
der fachlichen Auseinandersetzung über verschiedenste Formen und Arbeitsweisen
von Theaterunterricht dienen, werden in moderierten Gesprächsforen unter Schülern
und Lehrern durchgeführt.
Theaterworkshops
Für die Schüler der eingeladenen Gruppen werden Workshops angeboten, in denen
sie Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit erhalten und
gemeinsam mit den Schülern der anderen Gruppen direkt erproben können.
Fachtagung
Die Fachtagung greift jedes Jahr ein Thema auf, das durch Vorträge,
Impulsreferate und Praxisworkshops ausgewiesener Experten beleuchtet wird. Die
anschließenden Fachgespräche dienen der Diskussion aktueller Entwicklungen im
Schultheater und dem Fachdiskurs über didaktische und methodische Fragen des
Theaterunterrichts. Die Teilnahme kann vom Vorgesetzten auf die individuelle
Fortbildungsverpflichtung der Lehrkraft anerkannt werden. Allerdings können
keine Reise- und Fahrtkosten gewährt werden.
Unterbringung
Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen des
Lise-Meitner-Gymnasiums untergebracht. Die Aufsicht übernehmen die Theaterlehrer
der jeweiligen Gruppen. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen
Veranstaltungen während der gesamten Dauer der Theatertage und zur Einhaltung
der Hausordnung. Für Lehrkräfte, die ohne Schülergruppe an den Theatertagen
teilnehmen, stehen begrenzte Kontingente an Einzel- und Doppelzimmern in der
näheren Umgebung zur Verfügung. Weitere Empfehlungen werden auf der Homepage
der Theatertage bekannt gegeben.
Verpflegung
Die Verpflegung erfolgt über den Mensabetrieb in der Schule. Der Eigenbeitrag
für Unterbringung und Verpflegung beträgt 40,00 Euro pro Schüler.
Zuschüsse
Die Veranstalter bemühen sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren,
damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine
Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Es
wird dringend empfohlen, dass sich die Theatergruppen auch um eine Förderung
bei den schuleigenen Fördervereinen und Elternbeiräten bemühen. Belege für Reisekosten
sind unbedingt im Original aufzubewahren.
Ausrichtende Schule:
Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching
OStDin Brigitte Grams-Loibl, Schulleiterin
Jahnstraße 3
82008 Unterhaching
Tel.: 089 6155926
E-Mail: sekretariat@lmgu.de.
Homepage: www.gymnasiumunterhaching.de
Organisationsleitung
Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an:
Ursula Honisch
E-Mail: theatertage.2016@lmgu.de.
Weiterführende Informationen zu den Theatertagen der bayerischen Gymnasien sowie regionale Ansprechpartner zur fachlichen Beratung und Unterstützung bei einer Bewerbung sind unter www.theatertage-bayern.de zu finden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. Januar 2016, Az. IV.1-BS6111-PRA.181
Im Jahr 2016 wird der Vorbereitungsdienst (September 2016/2018) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.
I.
Voraussetzungen
für die Zulassung zum
Vorbereitungsdienst
Bewerberinnen und Bewerber, die die
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der
II.
Vorbereitungsdienst September 2016/2018
1. Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:
13. September 2016 bis 10. September 2018
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.
2. Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:
Letzter Meldetag
(Ausschlussfrist):
13. April 2016
3. Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, - Referat IV.5 -, Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.
4. Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst
bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis
ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es
a) zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und
b) an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, - Referat IV.5 , Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen. Einzelheiten, speziell zum Termin, können den Anmeldeunterlagen entnommen werden.
5. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.
Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus
der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der
Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen
Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Besetzung der Stelle
des/der Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in der Oberpfalz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. Januar 2016, Az. V-BP5001.1-6.1 041
Zum 1. August 2016 ist die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin des Albertus-Magnus-Gymnasiums Regensburg und des/der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz zu besetzen.
Die Aufgaben des/der Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 9. Juli 2015 (KWMBl. S. 118).
Erwartet werden:
– umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung
– ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
– Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
– Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen
– enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– kommunikative und soziale Kompetenz
– Innovationsbereitschaft
– hohe Belastbarkeit
– sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die auf die erfolgreiche Leitung eines staatlichen Gymnasiums verweisen können. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Sollten hiernach mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der/die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift (ggf. über die Leitung der Schule) beim jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, der sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.
Die aktuelle periodische Beurteilung ist der Bewerbung in Kopie beizulegen.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen des Schulleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. Januar 2016, Az. V-BP5001.1-6.4 089
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2016 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:
1. Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 670 Schülerinnen und Schüler).
2. Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 580 Schülerinnen und Schüler).
3. E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist
ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache
(etwa 870 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt die musische Ausbildungsrichtung
auch in Kurzform mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache und ist eine
UNESCO-Projektschule sowie ein Gymnasium mit Studienseminar.
4. Gymnasium Beilngries
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 760 Schülerinnen und Schüler).
5. Gymnasium Buchloe
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 9 (derzeit etwa 420 Schülerinnen und Schüler).
6. Gymnasium Dorfen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1080 Schülerinnen und Schüler).
7. Gymnasium Fridericianum Erlangen
Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 490 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
8. Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler).
9. Hildegardis-Gymnasium Kempten
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1040 Schülerinnen und Schüler).
10. Gymnasium Kirchseeon
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1170 Schülerinnen und Schüler).
11. Melanchthon-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 570 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
12. Neues Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 840 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
13. Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 790 Schülerinnen und Schüler). Die räumliche Gestaltung der Schule ermöglicht die Umsetzung von besonderen pädagogischen und methodischen Arbeitsformen.
14. Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Schwandorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 710 Schülerinnen und Schüler).
15. Johannes-Turmair-Gymnasium Straubing
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 715 Schülerinnen und Schüler).
16. Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 540 Schülerinnen und Schüler).
17. Gymnasium Weilheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1360 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
Ihre Aufgaben:
– pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
– Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
– Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
– Entwicklung des Schulprofils
– Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
– Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
– Leitung der Verwaltungsgeschäfte
– Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
– erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
– ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
– Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
– Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
– Erfahrungen in der Schulentwicklung
– Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
– kommunikative und soziale Kompetenz
– Innovationsbereitschaft
– hohe Belastbarkeit
– gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121) insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen des
Ständigen Stellvertreters im Bereich der
staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. Januar 2016, Az. V-BP5001.1-6.4 090
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2016 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:
1. Gymnasium Eckental
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1130 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
2. Gymnasium Gröbenzell
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler).
3. Ernst-Mach-Gymnasium Haar
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1170 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
4. Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Humanistisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1130 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
5. Gymnasium Königsbrunn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler).
6. Rottmayr-Gymnasium Laufen
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 590 Schülerinnen und Schüler).
7. Franz-Ludwig-von-Erthal-Gymnasium Lohr a. M.
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 590 Schülerinnen und Schüler).
8. Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler).
9. Gymnasium Marktbreit
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 580 Schülerinnen und Schüler).
10. Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler).
11. Staatliches Gymnasium Mering
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 7 (derzeit etwa 290 Schülerinnen und Schüler).
12. Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 630 Schülerinnen und Schüler).
13. Gisela-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1030 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt das Schulprofil „Inklusion“.
14. Gymnasium München-Moosach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1090 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
15. Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1320 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
16. Descartes-Gymnasium Neuburg an der Donau
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler).
17. Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.
18. Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler).
19. Gymnasium Roth
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 920 Schülerinnen und Schüler).
20. Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schweinfurt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1140 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
21. Gymnasium Stein
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 990 Schülerinnen und Schüler).
22. Annette-Kolb-Gymnasium Traunstein
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler).
23. Carl-Spitzweg-Gymnasium Unterpfaffen-hofen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1180 Schülerinnen und Schüler).
24. Gymnasium Vilshofen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 820 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
25. Elly-Heuss-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 610 Schülerinnen).
26. Kepler-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1070 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Sie führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen
sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls
eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom
15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121) insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien)
sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation
von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,
b) durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters
in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. Januar 2016, Az. V-BP5001.1-6.4 091
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2016 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Theresien-Gymnasium Ansbach
Die Schule ist ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1150 Schülerinnen und Schüler).
2. Holbein-Gymnasium Augsburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
3. Robert-Schuman-Gymnasium Cham
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler).
4. Ohm-Gymnasium Erlangen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1150 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
5. Max-Born-Gymnasium Germering
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1100 Schülerinnen und Schüler).
6. Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1340 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
7. Gymnasium Herzogenaurach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1060 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
8. Gymnasium Holzkirchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 8 (derzeit etwa 480 Schülerinnen und Schüler).
9. Christoph-Scheiner-Gymnasium Ingolstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und eine UNESCO-Projektschule.
10. Staatliches Gymnasium Lappersdorf
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (derzeit etwa 600 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.
11. Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler).
12. Gymnasium Lindenberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen und Schüler).
13. Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1150 Schülerinnen und Schüler).
14. Gymnasium Neutraubling
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
15. Gymnasium Ottobrunn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
16. Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 670 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
17. Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen a.d. Ilm
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1210 Schülerinnen und Schüler).
18. Gymnasium Raubling
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler).
19. Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler).
20. Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing
Die Schule ist ein Musisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1110 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
21. Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690 Schülerinnen und Schüler).
22. Kepler-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1070 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Sie führt eine Förderklasse für Hochbegabte und wird derzeit zum Kompetenzzentrum für Begabtenförderung weiterqualifiziert.
23. Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 920 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
24. Matthias-Grünewald-Gymnasium Würzburg
Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim sowie einem Studienseminar. Sie führt mit dem Studienzweig Musik Förderklassen für musikalisch Hochbegabte.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121) insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Januar 2016, Az. VI.4-BS9201-4-7a.211
1. Aufnahmeverfahren
1.1 Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
1.2 Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit
vom 27. März bis 7. April 2017 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 11. August 2017.
1.3 Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 11. August 2017 entgegengenommen. Abweichend davon wird für die Fälle der unter Punkt 1.5.2 genannten Möglichkeit der Aufnahme durch den Nachweis des Erreichens der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 33 Abs. 2 MSO als spätester Anmeldetermin zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule der 11. September 2017 festgelegt.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
1.4 Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
1.5 Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1.5.1 das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
1.5.2 für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder – in Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 33 Abs. 2 MSO. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
1.5.3 für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
2. Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
2.1 Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:
2.1.1 am 8., 9. und 10. Mai 2017 für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule;
2.1.2 am 6., 7. und 8. September 2017 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule.
2.2 Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
2.3 Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
3. Meldungen durch Schulen
3.1 Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
3.2 Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html) sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 22. September 2017 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz. 2016 Nr. 6
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. Februar 2016, Az. X.7-M1354.1.0/4/3
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 14. Januar 2016 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 4) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2017 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 4. Juli 2016 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/Bewerberinnen zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und
3. grundsätzlich zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich) bzw.
für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten das 18. Lebensjahr bereits vollendet und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bewerber/Bewerberinnen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 1. Mai 2016 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem die Einzelheiten zum Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere für Schüler/Schülerinnen mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege wird am 10. Oktober 2016 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Ende März 2016 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Schmidt-Schule Jerusalem, Israel
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 4. März 2016
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 504
Deutsches Sprachdiplom I und II
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Eine mehrjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion in der Schule und gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber ist vom Schulträger erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgelt-gruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet eine Stelle als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter am Standort des Zentrums für Regionale Fortbildung – ReFo – der Region 16 in Ungarn mit Dienstort Budapest an.
Als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter haben Sie die ebenso spannende wie herausfordernde Aufgabe, dreizehn Deutsche Schulen in der Türkei, in Katar, Saudi-Arabien, im Iran, Irak und den Vereinigten Arabischen Emiraten bei ihren Schulentwicklungsprozessen zu begleiten und zu unterstützen. Sie gehören damit als Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Zentralstelle einem Team von 16 Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern an, die weltweit die Deutschen Schulen im Ausland betreuen und die sich im Rahmen von Tagungen sowie auf digitalem Wege über ihre Arbeit austauschen und sich gegenseitig unterstützen.
Arbeitsbeginn: 1.
September 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 9. März 2016
Qualifikation
Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt oder eine vergleichbare Qualifikation.
Tätigkeitsprofil
Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:
– Analyse der Qualitätsmanagementprozesse der Einzelschule unter Einsatz einer schultypenspezifischen Analysematrix (Stand der Schulentwicklung unter Berücksichtigung von schulinternen Ablauf-, Beteiligungs-, Kommunikations- und Evaluationsprozessen und verankerten Qualitätsroutinen)
– Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge
– Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region
– Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung
– Beratung von Schulen im Aufbau
– Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule
– Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)
– Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer-Schulungen)
– Regelmäßige Berichterstattung
Anforderungsprofil
Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter gelten:
– Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen
– Erfahrungen im Auslandsschuldienst
– Leitungserfahrung, vorzugsweise in der Schulleitung
– Langjährige Unterrichtserfahrung
– Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen
– Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement
– Identifikation mit dem pädagogischen Qualitätsmanagement für die deutschen Auslandsschulen
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes.Gr. A 14/ A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe
– Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache
Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen.
Die Prozessbegleiterin bzw. der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über
– Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit
– Interkulturelle Kompetenz
– Teamfähigkeit
– Selbstreflexionsfähigkeit
– Managementkompetenzen und Durchsetzungsfähigkeit
– Hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen
– Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien
und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich
eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: sandra.luthe@bva.bund.de
Tel.: 022899 358-8729
E-Mail: wilhelm.kruesemann@bva.bund.de
Tel.: 022899 358-8728
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: heidi.fahr@bva.bund.de
Tel.: 022899 358-8652
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Termin ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen eine unterhälftige Abordnung für den Arbeitsbereich Physik/Chemie/Biologie in der Mittelschule, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:
Referent/Referentin für Physik/Chemie/Biologie in der Mittelschule
Aufgabenbeschreibung:
Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Physik/Chemie/Biologie an Mittelschulen. Zur Aufgabe des Referats gehört weiterhin die Betreuung des Faches Informatik.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind die
– Fertigstellung und Implementierung des LehrplanPLUS im Fach Natur und Technik – insbesondere die Erstellung des Serviceteils für die Mittelschule
– Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Arbeitskreissitzungen
– Mitwirkung an der Implementierung erarbeiteter Produkte
– Erarbeitung von Unterrichtshilfen
– Kontaktpflege zu Verlagen und Herstellern von Unterrichtsmedien
– Beratung des Staatsministeriums
– Information und Beratung der Schulaufsicht im Hinblick auf Implementierung und Fortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen mit Physik und/oder Chemie und/oder Biologie als Unterrichtsfach mit guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
– Umfassendes Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens und der aktuellen Fachdidaktik im naturwissenschaftlichen Bereich
– Fundierte Erfahrungen im Bereich der Schulentwicklung
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Sicheres Auftreten
– Organisations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln, insbesondere Office-Anwendungen
– Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen teamorientiert anzuleiten und zu führen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn Oberstudiendirektor Arnulf Zöller (Mailadresse: arnulf.zoeller@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri-ums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine Teilzeitstelle (11/23) als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent
für Physik im
Referat GYM 2:
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften
Aufgabenbeschreibung:
– Erarbeitung und Implementierung von Lehrplänen
– Entwickeln von Unterrichtshilfen
– Erarbeitung von Prüfungsaufgaben
– Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Physik
– Inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung von fachbezogenen Internetportalen
– Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums
– Stellungnahmen zu Lehrwerken
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Fachliche Beratung
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Physik (1. und 2. Staatsexamen) bei deutlich überdurchschnittlicher Gesamtprüfungsnote
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
– Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Physik
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Ausprägung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten, ergebnisorientiert zu führen und fachliche Führungsverantwortung zu übernehmen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Es wird erwartet, dass die Referentin/der Referent für Physik neben der Tätigkeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung auch noch an einer Schule unterrichtet.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige Abordnung zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-1
Sprachlicher Bereich mit der Fächerkombination Französisch/Englisch – Arbeitsbereich Französisch
Im angegebenen Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Französisch
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Französisch und Englisch mit mindestens guten Ergebnissen
– Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation, die sich in dem Prädikat der dienstlichen Beurteilung widerspiegelt (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten
– Bereitschaft zur Arbeit im Team
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisationsgeschick
– Sicheres Auftreten
– Fundierte EDV-Kenntnisse
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7. Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. ID Günter Frey zu richten (E-Mail: guenter.frey@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes nach Bestehen der Probezeit.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle in der
Qualitätsagentur am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen:
Referat „Externe
und Interne Evaluation der Einzelschule“
(Schwerpunkt berufliche Schulen)
Aufgabengebiet:
In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Schulaufsicht vor Ort ist das Referat verantwortlich für die Konzeption und die Umsetzung der externen Evaluation im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung an allen bayerischen Schulen. Im Referat sind deshalb Lehrkräfte aller Schularten beschäftigt.
In enger Kooperation mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referats gehört zu den Aufgaben der hier zu besetzenden Stelle:
– Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatorinnen und Evaluatoren
– Betreuung und Beratung der Evaluationsteams bei der Durchführung der Evaluation
– Analyse und Auswertung der Evaluationsberichte für die Bildungsberichterstattung
– Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht
– Vortragstätigkeit im Rahmen der Implementierung
– Zusammenarbeit mit den anderen Referaten der Qualitätsagentur in den Bereichen Bildungsmonitoring, Vergleichsarbeiten und Interne Evaluation
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Mehrjährige Unterrichtspraxis
– Fundierte Kenntnisse in Schulentwicklung und Evaluation
– Praktische Erfahrungen mit schulischen Qualitätsmanagementsystemen (z. B. QmbS)
– Interesse an Fragen zur Theorie der Schule und der Bildung
– Aufgeschlossenheit für empirisch gestütztes Arbeiten
Eine Tätigkeit als Evaluatorin/Evaluator ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zum Arbeiten im Team
– Organisationsgeschick
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
– Engagement und Flexibilität
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Reisetätigkeiten anfallen. Angesichts der in den nächsten Jahren bevorstehenden
Behördenverlagerung der Qualitätsagentur in den Raum Weißenburg/
Gunzenhausen werden Lehrkräfte aus dieser Gegend besonders ermuntert, sich zu
bewerben.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau Prof. Dr. Lankes zu richten (E-Mail: eva-maria.lankes@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeri-ums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Ausschreibung der Stelle der Leitenden Direktorin/
des Leitenden Direktors
als Gesamtschulleiterin/Gesamtschulleiter
für die Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg, Evangelische Kooperative Gesamtschule
Leitende
Direktorin/Leitenden Direktor
als Gesamtschulleiterin/Gesamtschulleiter
für die Evangelische Kooperative Gesamtschule.
Die Wilhelm-Löhe-Schule ist eine staatlich anerkannte Evangelische Kooperative Gesamtschule. Sie umfasst unter einer Gesamtleitung Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule und ermöglicht so ihren Schülerinnen und Schülern das Erreichen aller Abschlüsse des allgemein bildenden Schulwesens, die im Freistaat Bayern möglich sind. Gemäß ihrem Leitmotiv miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit dient die Schule dem Auftrag der Kirche, junge Menschen – unabhängig von ihrer Konfession oder Religion – im Geiste des Evangeliums zu bilden, zu erziehen und zu verantwortlichem Leben zu befähigen. Sie ist mit insgesamt ca. 2050 Schülerinnen und Schülern die größte Schule Deutschlands in evangelischer Trägerschaft (Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg).
Die Aufgaben der Ltd. Direktorin/des Ltd. Direktors der Gesamtschule sind in der Satzung und der Geschäftsordnung der Wilhelm-Löhe-Schule umrissen, dazu gehören insbesondere:
– Vertretung der Schule in Öffentlichkeit und Kirche sowie gegenüber allen staatlichen Stellen
– Personalführung, wie z. B. aufsichtsrechtliche Funktion für die gesamte Schule; zuständig auch für die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
– Leitung des Gremiums der Gesamtschulleitung, Förderung der Kooperation zwischen den Teilschulen und Stärkung der gemeinsamen Identität
– Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen bzw. Schülern
– Verantwortung für die Verwaltung des Sachbedarfs und den Erhalt des Schulhauses nach Maßgabe des Wirtschaftsplans mit Unterstützung des Verwaltungsleiters
– Förderung des evangelischen Profils und der Schulentwicklung der Gesamtschule wie der Teilschulen (inkl. Evaluation)
– Zusammenarbeit mit dem Rechtsträger und der Evangelischen Schulstiftung in Bayern sowie mit Elternbeirat und SMV und Leitung des Schulparlaments der Wilhelm-Löhe-Schule
– eigene Unterrichtstätigkeit in angemessenem Umfang
Für die Position werden folgende Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmalen erwartet:
– Verbundenheit mit der Evangelischen Kirche als Volkskirche und Bereitschaft zur pädagogischen Konzeptarbeit aus dem Geist des Evangeliums, dazu gehört insbesondere auch die weitere Begleitung des Prozesses der Öffnung der Schule auch für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen
– ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung wahrzunehmen, zu integrieren und Kooperation zu pflegen
– die Gabe, eine große multiprofessionell zusammengesetzte Mitarbeiterschaft zu führen und zu motivieren
– vertieftes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs einer großen Privatschule mit der Bereitschaft, auch neue Finanzierungsquellen zu erschließen und die vorhandenen Fördereinrichtungen (Vereinigung der Freunde der Wilhelm-Löhe-Schule, Stiftung semper reformanda, Förderverein für Schulsozialarbeit u. a.) in ihrem Wirken zu unterstützen
Die Wilhelm-Löhe-Schule liegt im Zentrum Nürnbergs in der Nähe der historischen Altstadt und ist sehr gut erreichbar. Die Stelle ist geeignet sowohl für kirchliche wie auch staatliche Bewerberinnen/Bewerber, die die entsprechende staatliche Lehrbefähigung haben. Die Stelle der Leitenden Direktorin/des Leitenden Direktors ist mit A 16 + Amtszulage (FN1 BayBesG) bewertet und geeignet für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, die die Voraussetzungen für die Wahrnehmung einer solchen Leitungsaufgabe mitbringen. Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.
Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Für nähere Informationen im Vorfeld steht Ihnen der gegenwärtige Leitende Direktor der Gesamtschule, Michael Schopp (Tel.: 0911 2708283) sowie der Vorsitzende des Schulausschusses der Dekanatssynode, Dekan Dirk Wessel (Tel.: 0911 23991950) gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an der vorgestellten Leitungsfunktion haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit einer Darlegung Ihrer Vorstellungen bitte bis zum 29. Februar 2016 an: Wilhelm-Löhe-Schule, Leiter der Verwaltung, Wolfgang Hörner, Deutschherrnstraße 10, 90429 Nürnberg. www.loehe-schule.de
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Stellenausschreibung der
Evangelischen Friedrich Oberlin Fachoberschule
in München-Pasing
Die Evangelische Friedrich Oberlin Fachoberschule in München-Pasing mit etwa 365 Schülerinnen und Schülern ist staatlich anerkannt in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung mit F 13. Träger der Schule sind die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Augustinum.
Zum 1. September 2016 ist die Stelle der/des
stellvertretenden Schulleiterin/
stellvertretenden Schulleiters
neu zu besetzen.
Sie sind eine Führungspersönlichkeit mit der Befähigung zum Lehramt für Gymnasien, die innovativ und unternehmerisch agiert. Mehrjährige Unterrichtstätigkeit sowie Erfahrungen in der Schulverwaltung mit Kenntnissen in den einschlägigen EDV-Programmen (Lehrer-, Schülerdatei, Stunden- und Vertretungsplan) sind von Vorteil, die Bereitschaft zur intensiven Einarbeitung und Fortbildung wird erwartet. Die mittelfristige Übernahme der Schulleitung ist angedacht. Zudem sind Sie bereit, das Profil einer evangelischen Schule mit ausgeprägter Sozialkompetenz und überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit zu verkörpern und weiterzuentwickeln.
Zu den Aufgaben einer stellvertretenden Schulleiterin/eines stellvertretenden Schulleiters an der Friedrich-Oberlin Fachoberschule gehören neben der Vertretung und Unterstützung der Schulleitung bei sämtlichen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben, das Qualitätsmanagement und Berichtswesen sowie die Weiterentwicklung der Schule. Darüber hinaus engagieren Sie sich bei der Akquise der Schüler sowie einer intensiven Schüler- und Elternarbeit.
Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach TV-L und staatlichen Eingruppierungsrichtlinien. Staatliche Lehrkräfte können unter Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn beurlaubt werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist eine Übernahme in das Kirchenbeamtenverhältnis möglich.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind an Anja Ratteit, Augustinum gGmbH, Stiftsbogen 74, 81375 München zu richten (E-Mail: anja.ratteit@augustinum.de).
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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