Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 3* Ausgegeben in München am 7. März 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Neubesetzung der Stelle
als Leiterin/Leiter
der Staatlichen Schulberatungsstelle für
Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Januar 2016, Az. IV.9-BS4305.9-6a.170 554
Die Stelle der Leiterin/des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle für Unterfranken ist zum 1. August 2016 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken zugeordnet. Der Dienstort ist Würzburg. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Unterfranken zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Unterfranken.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studiendirektor als Leiterin/Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle).
Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136).
Der Leiterin/Dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.
Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:
– die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
– die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
– die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
– beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
– mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes sowie Beamtinnen/Beamte am ISB und an der ALP Dillingen und an Staatlichen Schulberatungsstellen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
– Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
– Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)
– mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus
Besonders erwünscht sind:
– Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften bzw. in der Seminarausbildung
– Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere der Fortbildung von Beratungslehrkräften und/oder Schulpsychologen
– Erfahrungen mit den Themen Inklusion und Migration
Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:
– sehr gute organisatorische Fähigkeiten
– Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen
Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre
Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen
Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg ein. Der Bewerbung ist
weiter eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die
Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7.
September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für
die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im
Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom
Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Unterfranken dem Staatsministerium vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
bei der Ministerialbeauftragten für die
Gymnasien in Unterfranken
vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)
sechs Wochen
nach Erscheinen des Amtsblatts.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Januar 2016, Az. IV.9-BS4305.7-6a.170 553
Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken ist zum 1. September 2016 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken zugeordnet. Der Dienstort ist Hof. Die Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Oberfranken.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Eine unterhälftige Rückabordnung an ein Gymnasium ist möglich.
Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:
– Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen
– Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen
– Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule
– Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften
– Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten
Bewerben können sich Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes sowie am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätige Lehrkräfte, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
– Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien
– aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe
– Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt nicht schlechter als 2,50
– Gesamtnote in der Zweiten Staatsprüfung nicht schlechter als 2,50
Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.
Besonders berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Seminarausbildung im Fach Schulpsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder im Gebiet Psychologie tätig waren oder sind bzw. die Erfahrungen in der Aus- und Weiterbildung von Beratungslehrkräften haben.
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).
Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberfranken – ggf. unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle – eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. IV.9) vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberfranken
vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)
sechs Wochen
nach Erscheinen des Amtsblatts.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibungen von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. Februar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.7 382
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Ansbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Februar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.7 383
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Februar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.12 128
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Ingolstadt ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Februar 2016, Az. III.3-BP7001.1.14b.15 080
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und in der Stadt Weiden ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Februar 2016, Az. III.7-BP8001.1.1-4a.456
Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Mittelfranken wird für Beamtinnen/Beamte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik zur Bewerbung ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst und mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 aufweisen.
Das Förderschulwesen in Mittelfranken umfasst rund 65 staatliche und private Förderschulen aller Förderschwerpunkte einschließlich der dazugehörigen schulvorbereitenden Einrichtungen, Berufsschulen zur Sonderpädagogischen Förderung sowie vier Schulen für Kranke an verschiedenen Klinikstandorten.
Der Referentin/Dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
– Dienst- und Fachaufsicht über Sonderpädagogische Förderzentren und weitere Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen im südlichen und westlichen Mittelfranken
– Konzeptionelle Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren in allen Förderstufen
– Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
– Fachliche Aufsicht über die Schulvorbereitenden Einrichtungen
– Ansprechpartner in Fachfragen der Inklusion
– Planung und Organisation der Lehrerfortbildung im Bereich der Förderschulen auf regionaler Ebene
– Koordination und Weiterentwicklung der heilpädagogischen Zusatzausbildung
– Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen und bei der Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen
Vorausgesetzt werden:
– Studium der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik
– Umfassende Kenntnisse in allen Bereichen der Inklusion
– Vielfältige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung
– Erfahrung in innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben
– Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Qualifikationsprüfung (Zweite
Prüfung) der
Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 5. Februar 2016, Az. III.3-BS7175-4b.2 314
1. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Qualifikationsprüfung 2017 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer
(Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387),geändert durch Verordnung vom
2. Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen,
a) für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,
b) die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,
c) die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,
d) die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.
3. Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 2d).
4. Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 25. Januar bis 2. Juni 2017 statt.
Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2017 statt.
5. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 10. April 2017 statt.
6. Für die Prüfungsteilnehmer 2017, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 31. Juli 2017 festgelegt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
Gymnasien 2018/I nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Februar 2016, Az. IV.5-BS5154-PRA
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2016/2018 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2018/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 25. April 2016 bis 8. Juli 2016 an der Seminarschule,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. November 2016 bis 14. Juli 2017 an der Einsatzschule,
– die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. Oktober 2017 bis 1. Dezember 2017 an der Seminarschule,
– das Kolloquium in der Zeit vom 12. September 2017 bis 13. Oktober 2017 und
– die mündliche Prüfung in der Zeit vom 2. Oktober 2017 bis 1. Dezember 2017 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2016/2018, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach unter Angabe des Fachs und des Termins der erfolgreichen Ablegung der Prüfung unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2018/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2017/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2017/2019 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2016/2018 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
– die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. April 2017 bis 2. Juni 2017,
– die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 19. Juni 2017 bis 22. September 2017.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 13. März 2017 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2018/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2017/I oder 2017/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 4. September 2017 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 2. Oktober 2017 bis 1. Dezember 2017 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2018/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017/I oder 2017/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2017/I bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 3. März 2017 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 12. Mai 2017 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2017/II bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 4. September 2017 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 12. September 2017 bis 1. Dezember 2017 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 13. März 2017 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2018/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2017/I oder 2017/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).
Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.
VI.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 9
Qualifikationsprüfung
(II. Lehramtsprüfung) 2017 der Fachlehrer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Februar 2016, Az.: III.3-BS7170-4b.2 299
Die
Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2017 der Fachlehrer an
allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird
nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung)
der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl. I 1997 S. 50, ber.
KWMBl. I S. 86), zuletzt geändert durch
Hierzu wird bekannt gegeben:
1. Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2016/2017 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2. Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 14. April 2016 bis 14. Oktober 2016. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1 Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 25. Januar 2017 bis 2. Juni 2017 statt.
Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.
3.2 Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 10. April 2017 statt.
3.3 Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 6. Juni 2017 bis 9. Juni 2017 statt.
3.4 Für die Prüfungsteilnehmer 2017, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der
3.5 Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4. Zur Qualifikationsprüfung 2017 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2016 abgelegt und bestanden haben.
4.1 Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1 falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 5. Juli 2016.
4.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
4.2 Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 9
Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Februar 2016, Az. VI.2-BO9001.1-7a.1 202
Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Eichstätt mit Staatlicher Wirtschaftsschule Greding
Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Berufen, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sowie für berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchen derzeit 158 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 1.330 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Sie wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Staatlichen Wirtschaftsschule Greding, die derzeit 48 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen besuchen, geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliche Berufsschule I Traunstein mit Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe
Die Berufsschule mit gewerblicher Ausbildungsrichtung, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchen derzeit 128 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 2.207 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Die angegliederte einjährige Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe besuchen 25 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Staatliche Wirtschaftsschule Passau
Die Wirtschaftsschule besuchen derzeit 326 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Sie wird in Personalunion vom Schulleiter der Staatlichen Berufsschule II Passau geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
4. Staatliche Berufsschule I Kempten mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik
Die Berufsschule I mit rein gewerblicher Ausbildungsrichtung ist mit der Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 2.258 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. An der Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik werden 16 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Bei der Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule Eichstätt sowie der Staatlichen Berufsschule I Traunstein mit Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Traunstein werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an diesen Schulen eingesetzt wurden.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stellen des
Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die
Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in
der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen
Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als achtzehn Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Februar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.9 595
Die Stelle einer Seminarbeauftragten/eines Seminarbeauftragten als Referentin/Referent (Regierungsschulrätin/ Regierungsschulrat) in A 14 + AZ für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ ist ab dem 1. Juli 2016 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1. Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen sowie der Fachlehrerinnen/Fachlehrer und Förderlehrerinnen/Förderlehrer an Grund- und Mittelschulen
2. Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Seminaren (z. B. interne Seminarevaluation)
3. Mitwirkung bei der Besetzung von Seminarleiterstellen (GS, MS, FL, FöL)
4. Planung und Durchführung von Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen für Schulaufsicht und Seminar
5. Stellvertretende Leitung des Prüfungsamtes
6. Dienstliche Beurteilung von Seminarleiterinnen und Seminarleitern
7. Zusammenarbeit mit den Universitäten und Staatsinstituten
8. Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern
9. Zusammenarbeit mit den Kirchen und Schulpsychologen
10. Datenverarbeitung in Schulverwaltungsprogrammen
Schwerpunkte des Aufgabenbereiches stellen die Seminarentwicklung und die Beurteilung von Seminarleitungen dar. Die Bewerberin/Der Bewerber muss über Team- und Kommunikationsfähigkeit, Beratungs- und Beurteilungskompetenz sowie Bereitschaft und Fähigkeit verfügen, Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme bzw. die Bereitschaft sich diese Kenntnisse in angemessener Zeit anzueignen sind erforderlich. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in der Leitung eines Seminars.
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 14 + AZ bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Februar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.9 596
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ an der Regierung von Oberbayern wird ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über sehr gute EDV-Kenntnisse verfügen.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Mitwirkung bei der Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
– EDV-gestützte Vorbereitung, Umsetzung und Begleitung der Klassenbildung und Personalversorgung
– Personalplanung, Personalgewinnung und Personalbewegung
– Statistiken zu Personalversorgung und Klassenbildung
– Datenverarbeitung und Datenpflege in Schulaufsicht und Schulverwaltung
– User-Help-Desk
– Auslandsschuldienst
– Sportstättenbau – öffentliche und private Schulen
– Fachliche Angelegenheiten im Schulsport und Aufsicht über den Schulsport
– Amtliche Lehrerfortbildung im Bereich Sport
– Fachberater für Sport
– Koordinierung des Pilotprojektes „Partnerschulen des Leistungssports“ im Schulverbund
– Organisation der Schulsportwettbewerbe auf Regional- und Bezirksebene
– Koordinierung der Aufgaben in den Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“
Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung, ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben sowie ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Februar 2016, Az. III.3-BS7154-4b.1 126
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2017 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-K) in der jeweils geltenden Fassung für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2015 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder eine Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben, die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ab.
Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind sowie die Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.
Hierzu wird bekannt gegeben:
1. Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Fürth, Regensburg und Würzburg statt.
2. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
2.1 Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 25. Januar 2017 bis 2. Juni 2017,
Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe – Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.
2.2 das Kolloquium in der Zeit vom 20. März 2017 bis 26. Mai 2017,
2.3 die mündliche Prüfung in der Zeit vom 6. Juni 2017 bis 9. Juni 2017.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
3. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 14. April 2016 bis zum 14. Oktober 2016.
4. Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2015 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 11. Januar 2017 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
5. Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:
Zur Zweiten Staatsprüfung 2017 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2016 abgelegt und bestanden haben.
5.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
5.1.1 falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 5. Juli 2016,
5.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
5.2 Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter
6. Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S.76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222), sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 9
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Niederbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Februar 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.12 127
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Niederbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Dem Sachgebiet 42.1 obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Schulaufsicht über die beruflichen Schulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
– Fachliche Mitwirkung bei der Schulorganisation
– Mitwirkung beim Personaleinsatz
– Begleitung und Unterstützung von Schulentwicklungsmaßnahmen
– Beschulung von Asylsuchenden und unbegleiteten Minderjährigen im berufsschulpflichtigen Alter
– Organisation und Durchführung regionaler Lehrerfortbildungen
– Fachliche Mitwirkung bei schulaufsichtlichen Genehmigungen von Baumaßnahmen und deren Ausstattung
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Lehrbefähigung in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachgeordnetem Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 16 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Die Regierung nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle/Referentenstelle
an der Regierung von Niederbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Februar 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.15 076
Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ an der Regierung von Niederbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben bzw. folgende Bereiche:
– Fachliche Aufgaben der Grund- und Mittelschule
– Fachliche Begleitung von Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung
– Berufsorientierungsmaßnahmen
– Schulversuche und Schulwettbewerbe
– Fachliche Betreuung der Schulberatung und des schulpsychologischen Dienstes
– Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung
– Fachliche Betreuung der Beschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
– Organisation und Begleitung der Fachberatung
– Organisation und Koordinierung der Lehrerfortbildung
– Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes einschließlich Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen
– Implementierung und Qualitätssicherung der Ganztagsbetreuung
– Zusammenarbeit mit den Universitäten
– Allgemeine Sportangelegenheiten, Sportunterricht, Sportwettkämpfe, Sportstättenbau
– Schulaufsichtliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Weiterhin werden vorausgesetzt:
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Hohe Fachkompetenz in den Bereichen Unterrichtsqualität und Unterrichtsentwicklung
– Bereitschaft zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
– Erfahrung mit organisatorischen Planungen
– Hohe Beratungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ an der Regierung von Niederbayern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden.
Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben
– Hohe Beratungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule
Den Bewerbungen ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Arbeitsbeginn: 1. August 2016
Ende der Bewerbungsfrist: 4. April 2016
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel, die auf einem Eurocampus eng mit der englischen und französischen Schule kooperiert
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 115
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrung in einer Leitungsfunktion in der Schule ist erwünscht.
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung, befristet auf fünf Jahre folgende Vollzeitstelle neu zu besetzen:
Referat GMF 5, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind
– Fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
– Überarbeitung und Anpassung an die Konzeption LehrplanPLUS des Lehrplans für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
– Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung
– Konzepte für Aufgabenfelder der Mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste
– Planung, Organisation und Leitung der Lehrplankommission und von Arbeitskreisen
– Konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege
– Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten
– Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
– Koordinierung und Begleitung der Maßnahmen Übergang Förderschule – Beruf sowie Berufsorientierung individuell für den Schulbereich
– Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS Grundschule
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pädagogik bei geistiger Behinderung
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisationsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine Teilzeitstelle (11/23) als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent für Geographie
im Referat GYM 3:
Religion und Ethik, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften
Aufgabenbeschreibung:
– Erarbeitung und Implementierung von Lehrplänen
– Entwickeln von Unterrichtshilfen
– Erarbeitung von Prüfungsaufgaben, insbesondere des Abiturs
– Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Geographie
– Inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung von fachbezogenen Internetportalen
– Stellungnahmen zu Fragen des Faches Geographie am Gymnasium
– Stellungnahmen zu Lehrwerken
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Fachliche Beratung
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des Freistaates Bayern mit folgenden Qualifikationen:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für
das Lehramt am Gymnasium im Fach Geographie
– Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
– Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Geographie
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Ausprägung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten, ergebnisorientiert zu führen und fachliche Führungsverantwortung zu übernehmen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Es wird erwartet, dass die Referentin/der Referent für Geographie neben der Tätigkeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung auch noch an einem staatlichen Gymnasium in Bayern unterrichtet.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine Teilzeitstelle (11/23) als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent für Wirtschaft und Recht sowie
Wirtschaftsinformatik
im Referat GYM 3:
Religion und Ethik, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften
Aufgabenbeschreibung:
– Erarbeitung und Implementierung von Lehrplänen
– Entwickeln von Unterrichtshilfen
– Erarbeitung von Prüfungsaufgaben, v. a. für das Abitur
– Konzeptionelle Weiterentwicklung der Fächer Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik
– Inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung von fachbezogenen Internetportalen
– Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen der Fächer Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik am Gymnasium
– Stellungnahmen zu Lehrwerken
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Fachliche Beratung
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des Freistaates Bayern mit folgenden Qualifikationen:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt am Gymnasium in den Fächern Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik (1. und 2. Staatsexamen mit mindestens guten Ergebnissen)
– Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium im Fach Wirtschaft und Recht, nach Möglichkeit auch im Fach Wirtschaftsinformatik; ggf. Bereitschaft, sich in das Fach Wirtschaftsinformatik selbstständig einzuarbeiten
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Ausprägung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten, ergebnisorientiert zu führen und fachliche Führungsverantwortung zu übernehmen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Es wird erwartet, dass die Referentin/der Referent für Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik neben der Tätigkeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung auch noch an einem staatlichen Gymnasium in Bayern unterrichtet.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
*
Neubesetzung
einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent für die Entwicklung und Betreuung der gymnasialen Oberstufe zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent
für die
Entwicklung und Betreuung der
gymnasialen Oberstufe
Aufgabenbeschreibung:
– Konzeptionelle Weiterentwicklung und Evaluation der Oberstufe am Gymnasium
– Profilierung und Qualitätssicherung der P- und W-Seminare
– Mitwirkung bei der Fortbildung für die Oberstufe
– Referententätigkeit in der Lehrerfortbildung
– Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen der Oberstufe
– Fachliche Beratung, insbesondere der Oberstufenkoordinatoren
– Erarbeitung, bzw. Pflege und Aktualisierung einschlägiger Informationsmedien (z. B. Handreichungen, Kommunikationsplattformen, Internetportale)
– Stellungnahme zu Lernmitteln
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt am Gymnasium (1. und 2. Staatsexamen) mit mindestens guten Ergebnissen
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation und Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Breite Berufserfahrung und mehrjährige Unterrichtserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
– Unterrichtserfahrung in der Oberstufe, insbesondere in W-Seminaren und P-Seminaren
– Vertrautheit mit Fragen der Lehrplanentwicklung, insbesondere mit dem Konzept der Kompetenzorientierung
– Nachgewiesene Tätigkeiten in der oberstufenspezifischen Lehrerfortbildung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend einzuarbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Angemessenes Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
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Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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