Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 4* Ausgegeben in München am 30. März 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Abschlussprüfung an den
bayerischen Realschulen im Jahre 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. März 2016, Az. IV.2-BS6500-5.9 712
1. Die Abschlussprüfung 2017 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.
2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2017:
Prüfungsgegenstand |
Prüfungstermin |
Deutsch |
Mittwoch, 21. Juni 2017 Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb
des zeitlichen Rahmens: |
Französisch |
Donnerstag, 22. Juni 2017 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Englisch |
Freitag, 23. Juni 2017 Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause |
Andere Fremdsprachen |
Freitag, 23. Juni 2017 Prüfungsdauer 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
Mathematik I und Mathematik II |
Montag, 26. Juni 2017 Prüfungsdauer
150 Minuten 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen |
Dienstag, 27. Juni 2017 Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Physik |
Mittwoch, 28. Juni 2017 innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Kunst, Haushalt und Ernährung, Sozialwesen, Musik, Sport |
Donnerstag, 29. Juni 2017 Prüfungsdauer
in Ku, HuE, Musik, Sport: 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr Prüfungsdauer in Sozialwesen: 120 Minuten 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr |
Werken |
Freitag, 30. Juni 2017 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr |
Spanisch |
Montag, 3. Juli 2017 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
Prüfungsgegenstand |
Prüfungstermin |
Tschechisch |
Montag, 3. Juli 2017 Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2017 beim Leiter der von der oder dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
4. Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bis 24. Februar 2017 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Aufnahme in die Berufliche
Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2017/2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. März 2016, Az. VI.6-BS9610-6-7a.15 841
1. Die Anmeldungen
für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in
der Zeit vom 6. März bis 17. März 2017 entgegengenommen.
2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 22. März 2017 statt.
4. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 26. Juli 2017 statt.
5. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 26. Juli 2017 statt.
6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 26. Juli 2017 statt.
7. Die
Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus
der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und
Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz 2016 Nr. 12
Neubesetzung einer
Abordnungsstelle
am Bayerischen Obersten Rechnungshof
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. März 2016, Az. III.3-BP4023.2-6b.2 308
Beim Bayerischen Obersten Rechnungshof ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Prüfungsbeamten/Prüfungsbeamtin (z. B. Lehrkraft der BesGr. A 13 oder A 14) mit pädagogischer Ausbildung zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst primär Prüfungen im Schulbereich, z. B. die Verwendung staatlicher Haushaltsmittel im Bereich der öffentlichen und privaten Schulen. Abgesehen davon ist auch die Einbeziehung bei Prüfungen im Hochschulbereich möglich.
Der/Die Prüfer/Prüferin arbeitet sowohl selbständig als auch im Team. Er/Sie unterstützt das fachlich verantwortliche Kleine Kollegium und Prüfer und Prüferinnen des Obersten Rechnungshofs und der Staatl. Rechnungsprüfungsämter auch mit pädagogischem Sachverstand.
Erwartet werden sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, ein ausgewogenes Urteilsvermögen und die Fähigkeit, mündlich und schriftlich überzeugend zu argumentieren. Des Weiteren werden Flexibilität und die Bereitschaft zu Dienstreisen mit Übernachtungsaußendienst erwartet. Berufserfahrungen in der Schulverwaltung (z. B. Schulaufsicht, Regierung, Ministerium) wären wünschenswert.
Geboten werden ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet und Fortkommensmöglichkeiten bis zur BesGr. A 15. Der Einsatz im Obersten Rechnungshof soll im Wege der Versetzung befristet für drei bis fünf Jahre erfolgen.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens III.3-BP4023.2-6b.2 308 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. III.3
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Abschlussprüfung 2017 an
Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.4-5S9500-4-7.17 107
1. Die Abschlussprüfung 2017 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach |
Prüfungstermin |
Englisch, mündliche Prüfung |
Montag, 19. Juni 2017 bis Freitag, 23. Juni 2017 |
Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig) |
Montag, 19. Juni 2017 bis Donnerstag, 22. Juni 2017
|
Ersatzfremdsprache |
Freitag, 23. Juni 2017 |
Deutsch |
Montag, 26. Juni 2017 |
Englisch, schriftliche Prüfung |
Dienstag, 27. Juni 2017 |
Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig) |
Mittwoch, 28. Juni 2017 |
Mathematik (M-Zweig) |
Donnerstag, 29. Juni 2017
|
Betriebswirtschaft |
Freitag, 30. Juni 2017 |
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2. Für die Abschlussprüfung 2017 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) (siehe § 82 Abs. 2 Satz 2 der WSO in der seit 1. August 2015 geltenden Fassung)1.
2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2017 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
– Volkswirtschaft,
– ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
– ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO. Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
————————
StAnz. 2016 Nr. 12
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.20 062
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 42.3 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft“ an der Regierung von Oberbayern ist ab dem 1. Dezember 2016 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Der Sachgebietsleiterin/Dem Sachgebietsleiter im Sachgebiet 42.3 an der Regierung von Oberbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1.
Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten
hauswirtschaftlichen, sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen,
Fachschulen
und Fachakademien sowie über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
2. Beratung der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
3. Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung der unter Nr. 1 genannten privaten beruflichen Schulen
4. Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten privaten und kommunalen beruflichen Schulen
5. Feststellung der pädagogischen Eignung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
6. Schulische Angelegenheiten der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
7. Prüfungsvorsitz an den unter Nr. 1 genannten staatlich genehmigten beruflichen Schulen
8. Schulfachliche Stellungnahme zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen
9.
Mitwirkung
bei der Fortbildung des Lehrpersonals der unter Nr. 1 genannten beruflichen
Schulen
10. Dienstliche Beurteilungen
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte
– sehr gute EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten bei Erledigung komplexer, termingebundener Tätigkeiten
– Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
– hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz
– Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
– Erfahrungen in Organisations- und Koordinierungsaufgaben auch an übergeordnete Dienststellen
– umfassende Kenntnisse über rechtliche Vorgaben und Verwaltungsvorschriften im Bereich der beruflichen Schulen, insbesondere der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
haben.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung, bevorzugt in Sozialpädagogik und Gesundheits- und Pflegewissenschaft, in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachgeordnetem Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 16 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 25. April 2016.
Die Regierung nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.20 063
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Ernährung und Versorgung und Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Mittelfranken ist ab 1. August 2016 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Schulaufsicht über die folgenden Schulen
– Berufsfachschulen für Berufe des Gesundheitswesens (Pflegeberufe)
– Fachschulen für Familienpflege, Heilerziehungspflege, Heilerziehungspflegehilfe
– Berufsfachschulen für Kinderpflege, Ernährung und Versorgung und Sozialpflege
– Fachakademien für Sozialpädagogik und Heilpädagogik
– Mitwirkung bei der Schulentwicklung, insbesondere der Externen Evaluation und dem Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen
– Sozialkundeunterricht
– Schulsport
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte über ausgeprägte Teamfähigkeit, gute IT-Kenntnisse und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen und mit den Themen Schulentwicklung und QM-Arbeit vertraut sein. Er/Sie sollte über Erfahrungen im Bereich der Schulaufsicht verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt in der Fachrichtung Sozialpädagogik, möglichst mit dem Zweitfach Sozialkunde in Betracht. Erfahrungen in einer übertragenen Funktion an einer beruflichen Schule sowie in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bzw. A 15 mit Amtszulage bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 25. April 2016.
Die Regierung nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.15 695
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen“ an der Regierung von Unterfranken ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen in Fachrichtungen Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft sowie BVJ-Klassen, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sowie BAF-Klassen
– Staatliche Schulaufsicht für berufliche Schulen in den Fachrichtungen Sozial- und Gesundheitswesen sowie Musik und Kosmetik, insbesondere auch Überwachung der Organisation des Schul- und Unterrichtsbetriebs
– Personalwesen an privaten und öffentlichen Schulen der im ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Bereiche, insbesondere schulaufsichtliche Genehmigung des Lehrpersonals
– Ausbildung der Studienreferendare für das Lehramt an beruflichen Schulen
– Geschäftsstatistik und sonstige statistische Angelegenheiten der beruflichen Schulen
– Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen an privaten und kommunalen Schulen
– Angelegenheiten des Telekollegs und der Erwachsenenbildung
– Prüfungswesen in den o. g. Fachbereichen und Ergänzungsprüfung Fachhochschulreife
– Fragen des Religions- und Ethikunterrichts in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften
Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen, schwerpunktmäßig die vom fünften bis zum siebten Spiegelstrich genannten Aufgaben.
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte über ausgeprägte Teamfähigkeit, gute IT-Kenntnisse und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Erfahrungen in einer übertragenen Funktion an einer beruflichen Schule sowie in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 18. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. März 2016, Az. VI.2-5P9001.1-7a.1 209
Die Stelle eines Seminarvorstands/einer Seminarvorständin am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt für berufliche Schulen ist mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen.
Das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Bayern ist für die Ausbildung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern zuständig und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unmittelbar nachgeordnet.
Die ausgeschriebene Stelle ist am Dienstsitz des Studienseminars in München angesiedelt. Der Seminarvorstand/die Seminarvorständin ist gemäß Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) für die Gesamtausbildung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen seines/ihres Zuständigkeitsbereichs (Niederbayern und nördliches Oberbayern) verantwortlich und erfüllt die Aufgaben nach den Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung II. Daneben unterstützt er/sie die Leitende Seminarvorständin in ihren Aufgaben, insbesondere bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des „Universitätsschulkonzeptes“. Hierbei kooperiert er/sie mit vom Staatsministerium bestimmten beruflichen Schulen („Universitätsschulen“) bei der Gestaltung der Praxisanteile während der universitären Lehramtsausbildung.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht; sie ist nicht teilzeitfähig.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie umfangreiche Erfahrungen in der 2. Phase der Lehrerbildung nachweisen. Besonderes Gewicht wird der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über den für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Dienstvorgesetzten sowie die zuständige Regierung beim Staatlichen Studienseminar einzureichen. Lehrkräfte von staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung beim Staatlichen Studienseminar ein; eine Zweitschrift ist dem für sie zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatliche Studienseminar weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) ggf. von der zuständigen Regierung, in deren Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, unter Beifügen des Personalakts,
c) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen beim Staatlichen Studienseminar. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium, Ref. VI.2 vorzulegen.
d) vom Staatlichen Studienseminar; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Termine für die Anmeldung an
den Gymnasien
für das Schuljahr 2017/2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2016, Az. V-BS5302-6b.19 161
1. Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien werden von den Gymnasien vom 8. Mai 2017 bis 12. Mai 2017 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
2. Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- und Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
3. Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
4. Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 16. Mai bis 18. Mai 2017 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
5. Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 und 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 25 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 32 der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) in der jeweils gültigen Fassung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2016, Az. III.7-BP7001.1.1.1-4b.24 397
Die Stelle eines Referenten/einer
Referentin für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen –
Erziehung/Unterricht/
Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberfranken ist
ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15
ist möglich.
Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgabenbereiche:
– fachliche Fragen der Mittelschule
– Mitwirkung bei der Einführung des LehrplanPlus in der Mittelschule
– Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Mittelschule
– Mitwirkung im Bereich der Evaluation und der Qualitätssicherung
– Mitwirkung bei der Qualifikation von Führungskräften
– Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen, sowie der Fachlehrer/Fachlehrerinnen und Förderlehrer/Förderlehrerinnen an Grund- und Mittelschulen
– Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grund- und Mittelschulen (LPO II), Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (ZAPO – F II) und Zweite Prüfung der Förderlehrer (ZAPO/FöL II)
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung der Seminarleitungen
Vorausgesetzt werden:
– umfassende Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Grund- und der Mittelschule
– vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse im Unterricht der Mittelschule
– mehrjährige berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)
– mehrjährige Tätigkeit als Leiter/Leiterin einer Schule
– Organisationsfähigkeit
– Beratungs- und Beurteilungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 18. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2016, Az. III.7-BP7001.1.1.1.4b.24 404
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Schwaben wird zur Bewerbung für Lehrerinnen und Lehrer mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher, aufweisen.
Dieser Referentin/Diesem Referenten obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Fachfragen der Förderschwerpunkte emotional-soziale Entwicklung und Lernen
– Weiterentwicklung und Unterstützung von Formen inklusiver Beschulung
– Dienst- und Fachaufsicht über staatliche und private Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung
– Betreuung und Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes emotional-soziale Entwicklung an den Sonderpädagogischen Förderzentren
– Erstellung von regionalen Fortbildungskonzepten in den Handlungsfeldern der Trias emotional-soziale Entwicklung, Lernen und Sprache
– Verwaltung und Verteilung von Fortbildungs- und Kooperationsmitteln
– Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
– Schulentwicklung an Förderschulen
– Organisation des Hausunterrichts aller Schulen
Erwartet und vorausgesetzt werden:
– Studium der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik oder Lernbehindertenpädagogik
– Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern sowie mit kommunalen Behörden
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen
– Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profilbildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 18. April 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Waldpädagogik
Woche des Waldes – Tag des Baumes 2016 – Initiative „Auf in den Schulwald“
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 10. März 2016, Az. V.8-BS4430.3/1/2
Die Woche des Waldes 2016 steht unter dem Motto „Kunst im Wald”
Kunst, Kreativität und Wald bilden eine ideale Verbindung zwischen dem Rahmenthema Wald (Lernbereich: „Natur und Umwelt“) und den Lernbereichen „Erfahrungswelten“ und „Fantasiewelten“ im Lehrplan der Jahrgangsstufe 3. Schüler zeigen großes Interesse und viel Begeisterung beim Gestalten mit Naturmaterialien. Die Einbindung der Kunst in waldpädagogische Angebote ermöglicht einen emotionalen Zugang zum Wald. Kinder dürfen ihre Kreativität ausleben, sie sind mit allen Sinnen und mit dem Herzen bei der Sache.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden vom 6. bis 12. Juni 2016 bayernweit Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten.
Die Schulen werden gebeten, ihren Schülern auch in diesem Jahr die Bedeutung des Waldes und seiner Lebewesen nahezubringen. Ergänzend zum Unterricht können die Schüler die Leistungen des Waldes für Mensch, Biodiversität und Gesellschaft sowie seine nachhaltige Nutzung und Pflege besonders anschaulich bei einer Waldführung mit dem zuständigen Förster erleben.
Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.
Mehr Informationen und das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind unter www.forst.bayern.de zu finden.
Der Aktionsrahmen zum Tag des Baumes 2016 der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) steht unter dem Motto:
„Der Wald im Jahreslauf“
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V., bietet ein Merkblatt zum Thema Jahreszeiten im Wald mit Aktivitätsvorschlägen an, die ab April 2016 für schulische Zwecke gegen eine geringe Gebühr angefordert werden können. Über die Verteilung der Merkblätter an die Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst befürwortet wird, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 4 Abs. 2 GSO, § 4 Abs. 2 RSO, § 4 Abs. 2 MSO, § 4 Abs. 2 GrSO bzw. entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der übrigen Schularten).
Kontakt:
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald,
Landesverband Bayern e. V.,
Ludwigstraße 2, 80539 München,
Telefon: 089 284394,
Telefax: 089 281964,
E-Mail: sdwbayern@t-online.de,
Internet: www.sdw-bayern.de
Die Initiative „Auf in den Schulwald“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) will die Beziehung der Schüler zur Natur, vor allem dem Wald, verbessern. Schüler sollen Kenntnisse über gesellschaftlich wichtige Waldfunktionen im Rahmen von Waldbesuchen mit engagierten Ehrenamtlichen erlangen. Die Initiative will Lehrer, Förster, Waldbesitzer, sowie Waldfreunde animieren, ihre Liebe zum Wald an Schüler weiterzugeben. Neben der Broschüre „Auf in den Schulwald“ kann für die Initiierung, Umsetzung und Begleitung des Projekts bei der hierfür eingesetzten Schulwaldbeauftragten Unterstützung eingeholt werden. Kontaktadresse der Schulwaldbeauftragten und Broschüre können bei der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V. angefordert werden.
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Georg Windisch
Ministerialdirigent
StAnz. 2016 Nr. 127
Ausschreibung von Stellen für
Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. März 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.26 544
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Bad Aibling
Die Berufsschule mit gewerblichen Berufen, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sowie für berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchen derzeit 1.305 Schüler und Schülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleitung ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Dachau
Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sowie für berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchen derzeit 1.571 Schüler und Schülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Rosenheim mit Staatlicher Berufsschule I Rosenheim und Staatlicher Fachschule für Holztechnik Rosenheim
Die Berufsschule mit gewerblichen, hauswirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Berufen sowie Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchen derzeit 1.674 Schüler und Schülerinnen und ist organisatorisch mit der Fachschule für Holztechnik Rosenheim verbunden, welche derzeit 175 Schüler und Schülerinnen besuchen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Neu-Ulm, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Gesundheit, sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 989 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung 214 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde. Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. März 2016, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.26 554
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 1. August 2016 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Amberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Führungskraft. Die Bewerber und Bewerberinnen sollten über fundierte Kenntnisse in den Programmen UNTIS, Web-UNTIS und WIN-LD verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom
4. November
2013 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2016 besteht am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Möglichkeit einer Mitarbeit als
Modulverantwortlicher
im Projekt
Amtliche Schulverwaltung (ASV).
Die Mitarbeit erfolgt unterhälftig und wird über die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes wahrgenommen. Die Präsenz am Staatsministerium im Rahmen einer Abordnung ist nicht vorgesehen.
Aufgabenbeschreibung:
– Entwicklung schulfachlicher Konzepte insbesondere für die Module Lehrkräfte und Unterricht unter besonderer Berücksichtigung der Belange der unterschiedlichen allgemeinbildenden Schularten
– Weiterentwicklung von Abläufen, Funktionen und Masken
– Anpassung an geänderte fachliche Rahmenbedingungen, z. B. Schulordnung, BayEUG
– Detailklärung zur Bearbeitung von Sonderfällen
– Betreuung der Schnittstelle zu anderen Programmen
– Programmtests am Verfahren ASV
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
– Überdurchschnittliche fachliche Qualifikation sowie Beurteilungen
– Mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst sowie Erfahrung in der Schulverwaltung
– Vorteilhaft sind Kenntnisse in Datenbankmodellierung und SQL
Überfachliche Qualifikationen:
– Interesse an Projektarbeit
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft zu anlassbezogenen Dienstreisen zur fachlichen Abstimmung
Die Mitarbeit ist für einen schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Mitarbeit kann auch im Rahmen einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/20/1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2016 ist
im Referat IV.2
Fachliche Fragen
der Schulordnung,
Abschlussprüfungen,
Zulassung von Lernmitteln an Realschulen,
Schulbau, Schulverwaltung
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine halbe Mitarbeiterstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitspflichtzeit) der BesGr. A 13/A 13 + AZ im Wege einer Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Zulassung von Lernmitteln, insbesondere für den neuen LehrplanPLUS
– Organisation und fachliche Betreuung des Zulassungsverfahrens für Lernmittel an den Realschulen in Bayern
– Auswahl der Buchgutachter, Auswertung von Gutachten
– Verfassen von Stellungnahmen
– Weitere im Referat IV.2 anfallende Arbeiten u. a. zu den Bereichen Abschlussprüfung, Eltern- und Schülerangelegenheiten, Inklusion, Flüchtlingsbeschulung
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Sichere und umfassende EDV-Kenntnisse (z. B. Excel)
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Interesse an gesellschaftspolitischen Themen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1–M1122/19/1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2016 ist
im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:
Referat ZS 2: Öffentlichkeitsarbeit (Staatsministerium)
Referat LZ 2: Öffentlichkeitsarbeit (Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)
Aufgabenbeschreibung:
Öffentlichkeitsarbeit Staatsministerium:
– Redaktionsarbeit für das Erstellen von Artikeln, Beiträgen und Interviews für die Zeitschrift „Schule&Wir“ sowie für die Homepage www.km.bayern.de.
– Entwürfe und Schlussredaktion von Broschüren, Flyern und Plakaten
Öffentlichkeitsarbeit (Landeszentrale für politische Bildungsarbeit):
– v. a. im Bereich Internetauftritt und Neue Medien, Erstellung und Redaktion von medialen didaktischen Angeboten,
zielgruppenorientierte Kommunikation
– Betreuung von Projekten zur politischen Bildung
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, wenn möglich in Fächerkombinationen mit Geschichte
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule
– Souveräner Umgang mit CMS-Software
– Hohe Affinität zur Umsetzung von Online-Projekten
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Interesse an gesellschaftspolitischen Themen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/21/1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige Abordnung zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-2
Mathematisch-naturwissenschaftlicher
und
informationstechnischer Bereich mit der
Fächerkombination Mathematik/Physik,
Arbeitsbereich Physik
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Physik
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Mathematik und Physik mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zur Arbeit im Team
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisationsgeschick
– Sicheres Auftreten
– Fundierte EDV-Kenntnisse
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7. Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. ID Günter Frey zu richten (E-Mail: guenter.frey@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der BesGr. A 13/A 13 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige Abordnung zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-4 Musisch-ästhetischer Bereich mit der Fächerkombination Kunst und Beifach Arbeitsbereich Kunst
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Kunst
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Kunst und Beifach mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zur Arbeit im Team
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisationsgeschick
– Sicheres Auftreten
– Fundierte EDV-Kenntnisse
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7. Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. ID Günter Frey zu richten (E-Mail: guenter.frey@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der BesGr. A 13/A 13 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
*
Stellenausschreibung des
Zweckverbands Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime - Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern - ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein
Landschulheim Kempfenhausen, 82335 Berg
ab 20. Februar 2017 (Schulhalbjahr 2016/2017)
eine
Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in der
Leitung eines Gymnasiums.
Das Landschulheim Kempfenhausen besteht aus einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit gebundener Ganztagsschule (ca. 650 Schülerinnen/Schüler). Im Internat - mit Internatsleiterin - werden ca. 95, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 50 Schülerinnen/Schüler betreut.
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, z. B. als Fachbetreuerin/Fachbetreuer oder Oberstufenkoordinatorin/Oberstufenkoordinator an einem Internatsgymnasium.
Es können sich Beamtinnen/Beamte des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass eine Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist in funktionsverträglichen Umfang möglich.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München)
Tel.: 089 2781400, Fax: 089 27814023,
Homepage: www.bayern-internate.de, E-mail: info@zvbl.de , zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband:
zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________