Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 6* Ausgegeben in München am 10. Mai 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. April 2016, Az. VI.2-BS9153-7a.19 902
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2016 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2018 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 13. Juni 2016 bis Freitag, 15. Juli 2016 und von Montag, 7. November 2016 bis Freitag, 24. Februar 2017 an den Seminarschulen,
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 24. April 2017 bis Freitag, 21. Juli 2017 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit von Montag, 18. September 2017 bis Freitag, 27. Oktober 2017,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 18. September 2017 bis Freitag, 27. Oktober 2017.
– Die schriftliche Hausarbeit ist in der Zeit von Montag, 28. November 2016 bis Freitag, 28. April 2017 (Abgabetermin) anzufertigen.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2016 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung Februar 2018 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2017 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 24. April 2017 bis 21. Juli 2017 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 24. Februar 2017 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung Februar 2018 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals Februar 2017 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2017 bestanden haben, sich bis spätestens 20. Februar 2017 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 24. Februar 2017 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 24. April bis 21. Juli 2017 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Vorbereitungsdienste für das
Lehramt an
Gymnasien 2017 I und 2017 II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 6. April 2016, Az. IV.5-BS5111-PRA.19 949
Im Jahr 2017 werden Vorbereitungsdienste (2017 I und 2017 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl. S. 477), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-K) eingerichtet.
1. Voraussetzungen
für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum
Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) die Erste
Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl. S.
180), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS
2038-3-4-6-1-K), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I
i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl. S. 657, BayRS
2038-3-4-1-1-K) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung
gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten
Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
gleichwertig anerkannt worden ist,
b) die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
c) die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
a) Dauer und Meldeschluss
– Der Vorbereitungsdienst 2017 I beginnt am 20. Februar 2017 und endet am 15. Februar 2019.
Letzter Meldetag ist der 20. September 2016.
–
Der
Vorbereitungsdienst 2017 II beginnt am 13. September 2017 und endet am 9
September 2019.
Letzter Meldetag ist der 13. April 2017.
b) Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen
an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu
richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden
Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die
Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit
der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch
das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die
benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,
Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 18
Einrichtung von
Einführungsklassen
im Schuljahr 2016/2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. April 2016, Az. V.3-BS5401.1-6b.37 145
Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die an der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.
Im Schuljahr 2016/2017 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:
Maria-Ward-Gymnasium Altötting
Spessart-Gymnasium Alzenau
Max-Reger-Gymnasium Amberg
Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach
Theresien-Gymnasium Ansbach
Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
Holbein-Gymnasium Augsburg
Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
Karlsgymnasium Bad Reichenhall
Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz
Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg
Maria-Ward-Gymnasium Bamberg
Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
Aventinus-Gymnasium Burghausen
Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
Robert-Schuman-Gymnasium Cham
Gymnasium Casimirianum Coburg
Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf
Gymnasium Donauwörth
Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
Gymnasium Feuchtwangen
Herder-Gymnasium Forchheim
Gymnasium Freyung
Staatliches Gymnasium Friedberg
Hardenberg-Gymnasium Fürth
Gymnasium Füssen
Max-Born-Gymnasium Germering
Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
Dossenberger-Gymnasium Günzburg
Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Gymnasium Herzogenaurach
Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof
Gesamtschule Hollfeld
Apian-Gymnasium Ingolstadt
Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Allgäu-Gymnasium Kempten
Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach
Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg
Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Albertus-Gymnasium Lauingen
Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Gymnasium Lindenberg
Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld
Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt
Vöhlin-Gymnasium Memmingen
Asam-Gymnasium München
Erasmus-Grasser-Gymnasium München
Gisela-Gymnasium München
Rupprecht-Gymnasium München
Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München
Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München
Städt. Theodolinden-Gymnasium München
Staffelsee-Gymnasium Murnau
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm
Descartes-Gymnasium Neuburg a. d. Donau
Laurentius-Gymnasium Neuendettelsau
Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a. d. Aisch
Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen
Städt. Johannes-Scharrer-Gymnasium Nürnberg
Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg
Städt. Peter-Vischer-Gymnasium Nürnberg
Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
Gymnasium Ottobrunn
Gymnasium Leopoldinum Passau
Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen
Gymnasium Pfarrkirchen
Goethe-Gymnasium Regensburg
Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach a. d. Pegnitz
Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Karolinen-Gymnasium Rosenheim
Gymnasium Roth
Welfen-Gymnasium Schongau
Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
Ludwigsgymnasium Straubing
Gymnasium Tirschenreuth
Chiemgau-Gymnasium Traunstein
Senefelder-Schule Treuchtlingen
Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
Gymnasium Tutzing
Humboldt-Gymnasium Vaterstetten
Gymnasium Veitshöchheim
Dominicus-v.-Linprun-Gymnasium Viechtach
Gymnasium Waldkraiburg
Augustinus-Gymnasium Weiden
Gymnasium Wertingen
Röntgen-Gymnasium Würzburg
St. Ursula-Gymnasium Würzburg
Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel
Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).
Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO entsprechend mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen diesbezüglich als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.
Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 25. Juli 2016 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. April 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.34 957
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Aichach-Friedberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 27. Mai 2016.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. April 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.41 469
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.1 „Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen“ an der Regierung von Unterfranken ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
– Staatliche Schulaufsicht für Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien in den Fachrichtungen Gewerbe, Technik, Wirtschaft und Sprachen
– Schulbaumaßnahmen und Schulausstattung
– Organisation der staatlichen Schulen, insbesondere die Bildung von Kompetenzzentren
– Ausbildung des Lehrpersonals in den gewerblichen und kaufmännischen Fachrichtungen
– Betreuung der allgemeinbildenden Fächer (schulartübergreifend)
– Lehrerfortbildung (Koordination)
– Schulentwicklung, Schulberatung und Evaluation
– Staatspreise, EU-Bildungsprogramme
Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen. Gute IT-Kenntnisse, vertiefte Sozialkundekenntnisse, Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit, Interesse an organisatorischen Aufgaben und Freude am Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt mit gewerblich-technischer Fachrichtung in Betracht. Bewerber/Bewerberinnen sollten über Erfahrungen im Bereich der Lehrerausbildung (Studienreferendare/Studienreferendarinnen) verfügen. Erfahrungen in einer übertragenen Funktion sind von Vorteil. Eine Ausbildung als Schulentwicklungsmoderator ist erwünscht.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bzw. A 15 mit Amtszulage bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet 42.1 einzureichen.
Die Regierung von Unterfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung einer
Funktionsstelle an
einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. April 2016, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.45 998
A) Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 1. August 2016 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Hof, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Erfahrungen im Qualitätsmanagement wären wünschenswert.
B) Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Nordbayern, in Erlangen, ist mit Wirkung vom 18. Februar 2017 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom
Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. April 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.40 731
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Mit Wirkung vom 1. August 2016
Staatliche Berufsschule Günzburg mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege mit Außenstelle in Krumbach/Schwaben
Die Berufsschule Günzburg mit Außenstelle in Krumbach führt gewerbliche und kaufmännische Klassen und ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege organisatorisch verbunden. An der Berufsschule werden im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1 827 Schüler und Schülerinnen, an der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung 27 Schüler und Schülerinnen sowie an der Berufsfachschule für Kinderpflege 55 Schüler und Schülerinnen und an der Berufsfachschule für Sozialpflege 38 Schüler und Schülerinnen unterrichtet.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Mit Wirkung vom 1. September 2016
Staatliche
Berufsschule Kelheim mit Außenstelle in Mainburg, mit Beruflicher Oberschule
Kelheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule sowie der
Wirtschaftsschule
Abensberg
Die Berufsschule Kelheim, mit Außenstelle in Mainburg, führt Klassen mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen (1 523 Schüler und Schülerinnen). Sie ist mit der Fachoberschule (376 Schüler und Schülerinnen) und der Berufsoberschule (106 Schüler und Schülerinnen) sowie der Staatlichen Wirtschaftsschule Abensberg (70 Schüler und Schülerinnen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Schweinfurt mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege Schweinfurt
Die Berufsschule Schweinfurt III mit gewerblichen, hauswirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Klassen besuchen derzeit 472 Schüler und Schülerinnen. Sie ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (54 Schüler und Schülerinnen), Kinderpflege (133 Schüler und Schülerinnen) und Sozialpflege (85 Schüler und Schülerinnen) organisatorisch verbunden. Die Berufsfachschule für Altenpflege der Caritas-Schulen gGmbH wird in Personalunion mitgeführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
C) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Landshut I mit Staatlicher Berufsoberschule und Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik
Die Berufsschule I mit gewerblich-technischen Berufen mit derzeit 2 921 Schülern und Schülerinnen ist mit der Berufsoberschule Landshut (294 Schüler und Schülerinnen) und der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Landshut, die derzeit 50 Schüler und Schülerinnen besuchen, organisatorisch verbunden. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Berufsoberschule zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
2. Staatliche Fachoberschule Landshut mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik (Technikerschule) und Staatlicher Berufsfachschule für Maschinenbau Landshut
Die Fachoberschule Landshut (876 Schüler und Schülerinnen) ist mit der Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Landshut (61 Schüler und Schülerinnen) sowie der Berufsfachschule für Maschinenbau (121 Schüler und Schülerinnen) organisatorisch verbunden. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Fachschule und die Berufsfachschule zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin sowie des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
D) Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin an folgender Schule:
Staatliche Berufsschule Günzburg mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege mit Außenstelle in Krumbach/Schwaben
Die mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2015 (KWMBeibl. S. 259*) unter Buchst. D veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Staatliche Berufsschule Günzburg mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege mit Außenstelle in Krumbach/Schwaben, wird zurückgenommen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Abordnung an die
Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP4113-3.43 650
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Tätigkeit im
Ref. 1.4: Interkulturelles Lernen/Deutsch als Zweitsprache
für den Bereich Berufliche Schulen ausgeschrieben, die zunächst im Rahmen einer einjährigen Abordnung erfolgt.
Unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Berufliche Schulen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
– Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen zum Thema Spracherwerb/„Deutsch als Zweitsprache“ unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung.
– Organisation und Durchführung von Lehrgängen, die zum Staatsexamen im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ (nachträgliche Erweiterung) führen.
– Beteiligung an den Themenstellungen und Korrekturen für Klausuren im Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache.
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Dozenten gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zum Themenbereich „Deutsch als Zweitsprache“
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit hinreichend Berufserfahrung, die über eine mindestens gute fachliche Qualifikation verfügen (2,50 und besser in der universitären Abschlussprüfung). Die Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in der Sprachvermittlung, z. B. durch einen Einsatz in Berufsintegrationsklassen, vorweisen. Ein Erweiterungsstudium in diesem Bereich ist wünschenswert.
Der Nachweis der für die zu übernehmende Tätigkeit notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der universitären Abschlussprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) im relevanten Fachbereich ergänzt werden.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
− ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
− Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
− Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
− ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
− ein hohes Maß an Teamfähigkeit
− Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
− Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089 2186-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.43 650 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP 4113-5b.34 921
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen folgende Stelle zu besetzen. Eine Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Abteilung 3
Führung/Schul- und
Personalentwicklung
Die Funktion eines Abteilungsleiters an der Akademie Dillingen umfasst grundsätzlich folgende Aufgaben:
– Vorgesetzter aller Dozenten der Abteilung
– Durchführung von Dienstbesprechungen und Mitarbeitergesprächen
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
– Einarbeitung neuer Dozenten
– Sicherstellung des Lehrgangsbetriebs bei Personalausfällen
– Koordination des Lehrgangs- und Leistungsangebots der Abteilung inklusive E-Learning-Angebote (in Zusammenarbeit mit der Leitung des E-Learning-Kompetenzzentrums)
– Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots der Abteilung einschließlich der Kontrolle der Lehrgangsberichte
– Führung eines eigenen Fachreferats mit den allgemeinen Aufgaben eines Dozenten einschließlich der Konzeption von Online-Lehrgängen
Mit der Leitung von Abt. 3 sind folgende spezielle Aufgaben verbunden:
– Verantwortung für die Halbjahresprogramme der ALP für die Führungskräftefortbildung aller Schularten
– Ansprechpartner für Angelegenheiten der KMK und für Bildungsstandards
– Öffentlichkeitsarbeit
– inhaltliche Verantwortung für die Homepage der ALP
Mit Abteilungsleitung 3 ist die Leitung von Ref. 3.1 (Personalführung: Koordination Grund- und Mittelschule) mit folgendem Profil verbunden:
Ref. 3.1 Personalführung – Koordination Grund- und Mittelschule
Das Referat nimmt im Lehrgangsbetrieb folgende Aufgaben wahr:
– Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen für pädagogische Führungskräfte, v. a.
– Schulräte GS/MS
– Seminarleiter GS/MS/FöS
– Schulentwicklungsberater und -koordina-toren
– Schulleiterinnen und Schulleiter
– Die Aufgaben der Schulartkoordinatoren bestehen insbesondere in
– der Zusammenschau des gesamten Lehrgangsangebots der Schulart,
– der internen Vernetzung der Referatsleitungen, die Lehrgänge für die jeweilige Schulart anbieten.
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontakt zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte im Staatsdienst mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen in der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher mit aktueller Tätigkeit als Schulleiterin/Schulleiter im bayerischen Schuldienst oder in der Schulaufsicht, die mindestens dreijährige Erfahrung als Leiterin/Leiter einer großen Schule oder am Schulamt vorweisen können. Vorausgesetzt werden gute fachliche Qualifikationen sowie ein überdurchschnittliches Beurteilungsprädikat. Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird (2,50 und besser), kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.
Erfahrungen in der zentralen Lehrerfortbildung, der Schulentwicklung und in Modus F sowie schulartübergreifende Erfahrungen sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung (schulartübergreifend)
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin/des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 089 2186-2642) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-5b.34 921 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP4113-5b.44 261
Zum nächstmöglichen Termin ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14, ist möglich.
Ref. 3.2
Personalführung (Grundschule,
Mittelschule, Förderschule)
Das Referat nimmt folgende Aufgaben wahr:
– Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der Grund- und Mittelschulen, auch der Förderschulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
– Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte
– Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“
– Fachliche Initiierung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit der E-Learning-Abteilung der ALP
– Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten
– Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontakt zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen, die über jeweils gute fachliche Qualifikationen verfügen, mindestens seit einem Jahr in der Funktion als „Konrektorin/Konrektor“ tätig sind sowie ein überdurchschnittliches Beurteilungsprädikat vorweisen können.
Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird (2,50 und besser in der Ersten Staatsprüfung), kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 089 2186-2642) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-5b.44 261 bis spätestens sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP4113-3.154 702
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Leitung des Referats
4.7 Pädagogik und Didaktik der Mittelschule
– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien ist möglich.
Folgende Aufgaben sind hierbei zu erfüllen:
– Planung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen zum Fächerkanon der Mittelschule, vor allem im Fach Deutsch, Arbeit-Wirtschaft-Technik (künftig Wirtschaft und Beruf) sowie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (künftig: Geschichte/Politik/Geographie) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen
– Lehrgänge im Rahmen der Implementierung des LehrplanPLUS für die Mittelschulen
– fachliche Initiierung, inhaltliche Mitgestaltung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Fächerkanon der Mittelschule in enger Zusammenarbeit mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum
– Initiierung und Erstellung von Akademieveröffentlichungen zu Mittelschulthemen
– Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern
Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören weiterhin:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Anforderungsprofil
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen, die über eine mindestens gute fachliche Qualifikation verfügen (2,50 und besser im Ersten Staatsexamen).
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, Erwachsenenpädagogik und im Publikationswesen sowie mit Medieneinsatz im Unterricht und in Fortbildungsseminaren werden bei den Bewerberinnen und Bewerbern vorausgesetzt. Weitere Erfahrungen in den Bereichen Ganztagsschule, Elternarbeit und Kooperation mit der Jugendsozialarbeit an Schulen sind erwünscht.
Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
− ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
− Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern
− Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
− ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
− Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
− Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.154 702 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 22. April 2016, Az. IV.9-BS4305.4-6a.44 298
Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt und für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West zugeordnet. Der Dienstort ist München. Die Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Oberbayern-West (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Starnberg, Weilheim sowie Stadt Ingolstadt).
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:
– Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen
– Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen
– Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung)
– Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften
– Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
– Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien
– Aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe
– Nachweis über die notwendige wissenschaftliche Qualifikation
Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht (2,50 und besser) und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.
Besonders berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Seminarausbildung im Fach Schulpsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder im Gebiet Psychologie tätig waren oder sind bzw. die Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit haben.
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).
Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-West zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West – ggf. unter Einbeziehung der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle – eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. IV.9) vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West sowie bei der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Oberbayern-West
vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) sechs Wochen
nach Erscheinen des Amtsblatts.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2016 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:
Referat I.5: | IT an Hochschulen und im Kunstbereich |
Referat IX.2: |
Technologietransfer, Forschungsnetzwerke, Zentrum Digitalisierung.Bayern, Forschung im Bereich der Lebenswissenschaften |
Aufgabenbeschreibung:
– Umsetzung landesweiter Programme und Initiativen zum Einsatz von Informationstechnik an Hochschulen
– Koordinierung des Themas Cybersicherheit in der Wissenschaft
– Bearbeitung von Fragen zum digitalen Campus an Hochschulen
– Betreuung der IT-Angelegenheiten von Museen, Theatern u. a.
– Betreuung und Bearbeitung aller Angelegenheiten des Zentrums Digitalisierung.Bayern im Wissenschaftsbereich sowie des geplanten Internet-Instituts
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, möglichst in einer Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0
– Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einem Gymnasium oder einer Fachoberschule/Berufsoberschule
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überzeugendes Auftreten
– Teamfähigkeit
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/28/1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. September 2016 ist
im Referat IV.5 – Prüfungsamt
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Das Prüfungsamt ist u. a. zuständig für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter und für den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Gymnasien und Realschulen. Aufgrund Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 4. März 2015 wird das Prüfungsamt im Rahmen der Regionalisierung der Verwaltung mittelfristig nach Gunzenhausen verlagert werden. Die Bereitschaft zur späteren Dienstleistung in Gunzenhausen ist daher Voraussetzung für eine Abordnung.
Aufgabenbeschreibung:
– Unterstützung beim Projektmanagement und Entwicklung von IT-Verfahren im Rahmen der Organisation und Durchführung der Staatsprüfungen
– Konzeptionelle Mitarbeit bei inhaltlichen und strukturellen Reformen der Lehrerbildung
– Zusammenarbeit mit Universitäten als auch mit Seminarschulen zu Fragen der Lehrerbildung
– Bearbeitung von Stellungnahmen des Staatsministeriums zur Lehrerbildung auch im Zusammenhang mit der Lehrerbildung in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit Mathematik, Physik oder Informatik
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Interesse an schulart- und fächerübergreifenden Themen zur Lehrerbildung
– IT-Erfahrung und gute Programmierkenntnisse
– Gute Englischkenntnisse
Überfachliche Qualifikationen:
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
– Fähigkeit zu analytisch-strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln
– Technisches Verständnis und Bereitschaft zur Einarbeitung in die Nutzung großrechnerähnlicher EDV-Anlagen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Überzeugendes Auftreten und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/27/1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:
Referat GMF-1.2
Grundschule,
Heimat- und Sachunterricht
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
– Fachliche Fragen zum Heimat- und Sachunterricht und Mitwirkung bei den Vergleichsarbeiten in der Grundschule
– Implementierung des Lehrplans für die Grundschule im Fach Heimat- und Sachunterricht
– Erstellen von Zusatzmaterialien für den Lehrplan im Fach Heimat- und Sachunterricht und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem
– Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
– Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
– Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschule, insbesondere im Fach Heimat- und Sachunterricht
– Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards sowie der aktuellen Fachdidaktik für den Heimat- und Sachunterricht
Überfachliche Qualifikationen:
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung zu besetzen:
Referat GMF-1.4 Grundschule,
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
– Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule und der Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens
– Implementieren des neuen Grundschullehrplans für Deutsch als Zweitsprache
– Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache
– Zusammenarbeit mit dem Ungarndeutschen Pädagogischen Institut
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen
– Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Volksschulen (mit Grundschulerfahrung) mit mindestens guten Ergebnissen
– Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
– Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse
– Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen.
Referat GMF-1.5
Grundschule,
Musische Fächer und Ethik
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
– Fachliche Fragen zum Unterricht in den Fächern Kunst, Musik und Ethik
– Unterrichtsentwicklung gemäß dem LehrplanPLUS für die Grundschule in den Fächern Kunst, Musik und Ethik
– Erstellen von Zusatzmaterialien für den LehrplanPLUS in den Fächern Kunst, Musik und Ethik und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem
– Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
– Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
– Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschule, insbesondere in den Fächern Kunst, Musik und Ethik
– Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards sowie der aktuellen Fachdidaktik für die Fächer Kunst, Musik und Ethik
Überfachliche Qualifikationen:
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Abordnung für die Dauer von einem Jahr zu besetzen:
Referat GMF-2.2 Mittelschule –
Sprachen, Deutsch als Zweitsprache
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
– Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in der Mittelschule, der Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens
– Fachliche Fragen zu Kindern und Jugendlichen, die als ehemals Flüchtende und Asylbewerber beschult werden
– Unterstützung der Implementierung des neuen LehrplanPLUS Mittelschule für Deutsch als Zweitsprache
– Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache
– Prüfungserstellung im Bereich der Mittelschule und Muttersprachen
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen
– Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschule mit mindestens guten Ergebnissen
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache
– Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
– Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse
– Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache.
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schulhalbjahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Realschule folgende Vollzeitstelle zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-3
Gesellschafts- und wirtschafts-wissenschaftlicher Bereich
mit der bevorzugten Fächerkombination
Deutsch/Geschichte/Sozialkunde
Arbeitsbereich
Geschichte/Sozialkunde/
Sozialwesen/Soziallehre
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
–  Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Geschichte/Sozialkunde/Sozial-wesen/Soziallehre
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Staatsministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Deutsch und Geschichte
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen
– mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung
Überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisations- und Kommunikationsgeschick
– sicheres und überzeugendes Auftreten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– fundierte EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt werden kann.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Günter Frey (guenter.frey@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der BesGr. A 13 nach Bestehen der Probezeit.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
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Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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