Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 7* Ausgegeben in München am 13. Juni 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Mai 2016, Az. III.7-BP8001.1.1.1-4a.24 406
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Schwaben wird zur Bewerbung für bayerische Beamte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher aufweisen.
Dieser Referentin/Diesem Referenten obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Fachfragen der Förderschwerpunkte geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung
– Weiterentwicklung und Unterstützung von Formen einer inklusiven Beschulung
– Dienst- und Fachaufsicht über staatliche und private Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung
– Betreuung und Weiterentwicklung der interdisziplinären Frühförderung
– Betreuung und Fortbildung der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen
– Weiterentwicklung des MSD im Bereich geistige und körperlich-motorische Entwicklung
– Erstellung von regionalen Fortbildungskonzepten und der schulhausinternen Fortbildung in den Handlungsfeldern Diagnostik, Förderschwerpunkte geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung, im Bereich der frühen Förderung und Werteerziehung
– Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation
– Betreuung und Bestellung der Schulpsychologen im Förderschuldienst
– Betreuung der Zusatzqualifikation von heilpädagogischen Unterrichtshilfen
Erwartet und vorausgesetzt werden:
– Studium der Fachrichtung Geistigbehinderten- oder Körperbehindertenpädagogik
– Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern sowie mit kommunalen Behörden
– sehr gute EDV-Kenntnisse
– Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen
– umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 1. Juli 2016.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Mai 2016, Az. V.2-BP5160.9-6b.49 680
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) führt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auch im Schuljahr 2016/17 in München und Heilsbronn jeweils vier eintägige Fortbildungsveranstaltungen durch. Dabei werden Grundkenntnisse vermittelt, die zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht an bayerischen Gymnasien notwendig sind.
Die Seminartage richten sich insbesondere an
– Pfarrerinnen und Pfarrer, die erstmalig Religionsunterricht am Gymnasium – auch nebenberuflich – erteilen,
– Religionslehrkräfte mit außerbayerischer Zweiter Staatsprüfung, die neu in den bayerischen Gymnasialdienst eintreten,
– alle Religionslehrkräfte, die nach längerer Pause wieder am Gymnasium Unterricht erteilen.
Programm und Termine
Erster Seminartag:
München: Mittwoch, 21. September 2016
Heilsbronn: Donnerstag, 22. September 2016
Das Profil des Faches Evangelische Religionslehre im Zusammenhang mit den „Leitlinien“; Lehrplan; Lehrbücher und Arbeitshilfen für den evangelischen Religionsunterricht
Zweiter Seminartag:
München: Dienstag, 25. Oktober 2016
Heilsbronn: Dienstag, 25. Oktober 2016
Lernzielkontrolle, Leistungserhebungen und -bewertung im evangelischen Religionsunterricht: grundsätzliche Überlegungen und Behandlung konkreter Beispiele
Dritter Seminartag:
München: Donnerstag, 24. November 2016
Heilsbronn: Donnerstag, 24. November 2016
Selbstverständnis der Religionslehrerin/des Religionslehrers; ihre/seine Rolle an der Schule – Disziplin und Unterricht – Grundkenntnisse schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG, LDO, GSO) – Didaktisch-methodische Grundfragen
Vierter Seminartag:
München: Montag, 19. Dezember 2016
Heilsbronn: Montag, 9. Januar 2017
Evangelische Religionslehre als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach: Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung und des Colloquiums, jeweils mit konkreten Beispielen
Tagungsort München: Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Straße 7-13 (Neubau), 80333 München, Erdgeschoss; Leitung: StDin Ingrid Grill-Ahollinger
Tagungsort Heilsbronn: Religionspädagogisches Zentrum der ELKB, Neue Abtei; Leitung: StDin Erna Haag
Tagungsdauer: jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr
Auskünfte und Anmeldungen direkt bei den zuständigen Fachberaterinnen
Für Südbayern:
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.: 089 5595-615, Fax: 089 5595-8615, E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de
Für Nordbayern:
StDin Erna Haag, Platen-Gymnasium, Bahnhofsplatz 15, 91522 Ansbach, Tel.: 0981 5073, Fax: 0981 96634; privat: Tel.: 09845 405, Fax: 09845 987647, E-Mail: ernahaag@gmx.de
Die Fahrt wird bei staatlichen Lehrkräften als Fortbildungsreise im Sinne des Art. 24 Bayerisches Reisekostengesetz anerkannt. Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von den Lehrkräften bei der zuständigen Reisekostenstelle mit einer Kopie des Einladungsschreibens einzureichen (Kap. 0504 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72). Bei Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie bei Kauf einer DB-Karte (2. Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302.
Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Mai 2016, Az. VI.6-5O9230-7.54 441
Das Telekolleg ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mit Hilfe ausgestrahlter Lehrsendungen, anhand schriftlichen Begleitmaterials, multimedialer Angebote und im Rahmen von Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.
Das Telekolleg – Lehrgang 19 – beginnt im November 2016. Der Bayerische Rundfunk wird ab 7. November 2016 auf ARD-alpha die Lehrsendungen ausstrahlen. Der Lehrgang dauert bis Juli 2018. Zeugnisdatum ist der 7. Juli 2018.
Die Aufnahme in den Kollegtag des Telekollegs richtet sich nach der Zulassungs- und Prüfungsordnung für das Telekolleg vom 19. November 2002 (GVBl. S. 857), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2015 (GVBl. S. 253).
Zur Teilnahme am Kollegtag wird zugelassen, wer
– einen mittleren
Schulabschluss gemäß Art. 25 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.
Mai 2000 (GVBl.
– eine mindestens
zweijährige Berufsausbildung besitzt oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung
nachweist oder spätestens am Ende des Lehrgangs besitzt bzw. nachweist.
Zur Teilnahme am Kollegtag werden außerdem Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung oder Fachakademien und Bewerber mit vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern (Betriebswirt des Handwerks, Fachkaufmann, Fachwirt) zugelassen.
Zur Teilnahme am Kollegtag wird ferner zugelassen, wer die beruflichen Voraussetzungen (mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens vierjährige Berufserfahrung) erfüllt und nach einem verpflichtenden Vorkurs, der von Juni bis Oktober 2016 angeboten wird, und dem 1. Trimester die Eignung für die weitere Teilnahme am Telekolleg durch eine erfolgreiche Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nachweist.
Die Berufsausbildung oder die Berufserfahrung muss der gewählten Ausbildungsrichtung des Telekollegs entsprechen. Die für die Ausbildungsrichtung Sozialwesen erforderliche Berufserfahrung kann auch durch die selbständige Führung eines Familienhaushalts erworben werden.
Interessenten, die die Fachhochschulreife nicht erwerben wollen, kann in höchstens zwei Fächern gastweise die Teilnahme an den Kollegtagen und an den Feststellungsprüfungen gestattet werden. Über die erzielten Leistungen werden Bescheinigungen ausgestellt. Für eine Fachhochschulreife können die im Rahmen der gastweisen Teilnahme erbrachten Leistungen in den Feststellungsprüfungen nicht gewertet werden; die Interessenten sind hierauf vor ihrer Aufnahme hinzuweisen.
Die Anmeldung zum Kollegtag ist bis zum 17. Oktober 2016 an die Geschäftsstelle Telekolleg, Bayerischer Rundfunk per Adresse Telekolleg Teilnehmerverwaltung, BRmedia Service GmbH, Hopfenstraße 4, 80335 München, zu richten.
Über die endgültige Zulassung zum Kollegtag entscheidet die Kolleggruppenleitung. Informationsmaterial zum Telekolleg kann bei der Geschäftsstelle Telekolleg oder beim Staatsministerium angefordert oder im Internet unter www.telekolleg.de abgerufen werden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. Mai 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.58 650
A) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:
1. Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1 205 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 173 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Berufliche Oberschule Marktheidenfeld, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 287 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 75 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
3. Staatliche Berufsschule II Kempten mit Staatlicher Wirtschaftsschule Kempten
An der Berufsschule II Kempten werden Klassen aus den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit geführt. Derzeit besuchen 1 502 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen die Berufsschule und 409 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen die Wirtschaftsschule.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
B) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:
1. mit sofortiger Wirkung
Staatliches Berufliches Schulzentrum Neusäß
Zum Beruflichen Schulzentrum gehören die Berufsschule an der kaufmännische und agrarwirtschaftliche Klassen sowie Klassen für Schüler und Schülerinnen ohne Ausbildungsverhältnis und Berufsintegrationsklassen für junge Migranten geführt werden sowie die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung und für Kinderpflege mit 54 bzw. 69 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen sowie für Diätassistenten/Diätassistentinnen (am Standort Schwabmünchen) mit 41 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1 083 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Angegliedert ist eine Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Biotechnologie mit insgesamt 740 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen und eine Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Biotechnologie mit 113 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird schwerpunktmäßig für die Berufsschule zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. mit Wirkung vom 1. November 2016
Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege und Altenpflege
An der Berufsschule II werden derzeit 1 010 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen in kaufmännischen Berufen, Gesundheitsberufen, Ernährungsberufen sowie Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis unterrichtet. Sie ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (89 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), für Kinderpflege (188 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), für Sozialpflege (92 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und für Altenpflege (171 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin sowie des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschule - sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
C) Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin an folgender Schule:
Staatliche Berufsschule II Traunstein mit Staatlicher Berufsschule III Traunstein mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege
Die mit Bekanntmachung vom 1. Juli 2013 (KWMBeibl. S. 175*) unter Buchst. A veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Staatlichen Berufsschule II Traunstein mit Staatlicher Berufsschule III Traunstein mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege, wird zurückgenommen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
Arbeitsbeginn: 1. August 2017
Ende der Bewerbungsfrist: 17. Juni 2016
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1 067
Fachhochschulreifeprüfung
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitsbeginn: 1. August 2017
Ende der Bewerbungsfrist: 17. Juni 2016
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 468
Fachhochschulreifeprüfung
Deutsches Internationales Abitur
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Französischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt
folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen eine Abordnung im Referat Mittelschule, Deutsch, befristet auf ein Jahr, neu zu besetzen:
Referat GMF-2
Mittelschule – Sprachen, Deutsch
Aufgabenbeschreibung:
Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Deutsch an Mittelschulen.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
– Unterstützung der Implementierung des LehrplanPLUS im Fach Deutsch – insbesondere Erstellung des Serviceteils
– Erstellung der Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie deren Nachkorrektur und Ergebnisanalyse
– Erarbeitung und Auswertung von Jahrgangsstufenarbeiten und Evaluation von Aufgaben für VERA 8
– Mitwirkung an der Implementierung erarbeiteter Produkte
– Erarbeitung von Unterrichtshilfen
– Kontaktpflege zu Verlagen und Herstellern von Unterrichtsmedien
– Beratung des Staatsministeriums
– Information und Beratung der Schulaufsicht im Hinblick auf Implementierung und Fortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen mit Deutsch als Unterrichtsfach und mindestens guten Ergebnissen
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Umfassendes Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards Deutsch Mittelschule sowie der aktuellen Fachdidaktik Deutsch
– Kenntnisse im Bereich der pädagogischen Diagnostik
– Fundierte Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Sicheres Auftreten
– Organisations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln, insbesondere Office-Anwendungen
– Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen teamorientiert anzuleiten und zu führen
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum 12. September 2016 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.
Referat Medienbildung
Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig die Weiterentwicklung bestehender und die Konzeptionierung neuer Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“.
Hierzu gehören insbesondere:
– Konzeptionelle Weiterentwicklung der Erfassung, Qualitätssicherung und Distribution von digitalen Unterrichtsmedien
– Planung und Unterstützung bei der technischen Umsetzung neuer Web-Anwendungen
– Eigenständiges Verfassen von Lastenheften, Mitwirken bei der Auftragsvergabe an externe Partner und Vertragsabwicklung
– Technische Betreuung von Entwicklern
– Prüfung und Dokumentation programmiertechnischer Arbeiten externer Partner
– Erarbeitung und Bereitstellung von Materialien zum digitalen Lehren und Lernen
– Unterstützung und Beratung der Abteilungen des Hauses bei Fragen zur Medienbildung
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Mehrjährige Berufserfahrung
– Fähigkeit zur fachbezogenen Medienanalyse und -bewertung
– Erfahrungen im Bereich allgemeiner Webtechnologien und Webstandards wie z. B. PHP, JavaScript, HTML, CSS u. a.
– Kenntnisse in objektorientierter Programmierung, Prozessmodellierung und Software-Ergonomie
– Praktische Erfahrungen im Bereich schulischer Medienbildung und im Umgang mit den Angeboten von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Engagement und Flexibilität
– Bereitschaft sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisationsgeschick
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicheres Auftreten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller (arnulf.zoeller@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum 12. September 2016 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.
Referat Medienbildung
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind Fragestellungen im Bereich der Medienentwicklungsplanung sowie die Betreuung und Weiterentwicklung der Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
Hierzu gehört insbesondere:
– Bereitstellung von Informationen und Unterstützungsmaterialien zur nachhaltigen Medienentwicklungsplanung
– Erarbeitung und Bereitstellung von Materialien zum digitalen Lehren und Lernen
– Redaktionelle Betreuung und Administration des mebis-Infoportals
– Akquise und Redaktion von Beiträgen externer Autoren aus Wissenschaft und Praxis zur Medienbildung
– Planung und Unterstützung bei der Umsetzung neuer Web-Anwendungen für „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
– Unterstützung der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit
– Unterstützung und Beratung der Abteilungen des Hauses bei Fragen zur Medienbildung
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen mit mindestens guten Ergebnissen, vorzugsweise mit Zusatzqualifikation „Medienpädagogik“
– Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Mehrjährige Berufserfahrung
– Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich schulischer Medienbildung und im Umgang mit digitalen Werkzeugen
– Fähigkeit zur Entwicklung medienpädagogischer Materialien und Unterrichtsbeispiele
– Praktische Erfahrungen im Umgang mit den Angeboten von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“
– Fundierte IT-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit Content-Management-Systemen
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Engagement und Flexibilität
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisationsgeschick
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicheres Auftreten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller (arnulf.zoeller@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Ausschreibung der Position
der Gründungsgeschäftsführerin bzw.
des Gründungsgeschäftsführers
der Selb 2023 gGmbh
Zum 1. September 2016 ist die Position der Gründungsgeschäftsführerin bzw. des Gründungsgeschäftsführers der Selb 2023 gGmbh zu besetzen.
Stellenbeschreibung
Der Freistaat Bayern wird im Sommer 2023 gemeinsam mit und in der Großen Kreisstadt Selb, Landkreis Wunsiedel, unter Einbeziehung der Grenzregion und der tschechischen Stadt Asch die „Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen Selb 2023“ ausrichten. Die Freundschaftswochen sollen als attraktives, lebendiges, grenzüberschreitendes Regionalfest ein Aushängeschild der neuen Qualität der bayerisch-tschechischen Beziehungen werden und über einen Zeitraum von rund zwölf Wochen vielfältige attraktive Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger aus ganz Bayern und aus Tschechien bieten (u. a. Kulturveranstaltungen wie Festivals und Konzerte, Sportveranstaltungen, Natur- und Erlebnisveranstaltungen, Konferenzen und Fachtagungen). Darüber hinaus sollen die Freundschaftswochen einen Beitrag zur Regionalentwicklung leisten und eine nachhaltige Stadtentwicklung in Selb unterstützen.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen werden Freistaat Bayern und Stadt Selb eine gemeinnützige Gesellschaft errichten (Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung und Durchführung der Bayerisch-Tschechischen Freundschaftswochen Selb 2023 mbH - Selb 2023 gGmbH). Der Freistaat Bayern wird 90 % des Stammkapitals der Gesellschaft halten, die Stadt Selb 10 %. Sitz der Gesellschaft wird Selb sein.
Zum 1. September 2016 ist die Position
der
Gründungsgeschäftsführerin/des Gründungsgeschäftsführers der Selb 2023
gGmbH zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkte:
– Aufbau und verantwortliche Leitung der Gesellschaft
– Weiterentwicklung und Konkretisierung der Veranstaltungskonzeption in Abstimmung mit Bayerischer Staatsregierung und Stadt Selb
– Koordination und Beratung aller mit Planung, Gestaltung und Durchführung der Veranstaltungen befassten Behörden, Verbände sowie sonstigen juristischen und natürlichen Personen
– Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit den Freundschaftswochen, die nicht in Regie von Stadt Selb oder staatlichen Stellen erfolgen (z. B. Wettbewerbe und Planungsleistungen zur Gestaltung von Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen)
– Koordination des Veranstaltungsprogramms im Auftrag des Freistaats Bayern und in Abstimmung mit der Großen Kreisstadt Selb
– Konzeption eines attraktiven Rahmenprogramms
– Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anforderungen:
– abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Master bzw. Dipl. FH oder Dipl. Univ.)
– mehrjährige Verwaltungserfahrung, insbesondere auch in den Bereichen Vergaberecht und Haushalt
– derzeitige Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe maximal A 15 bzw. E 15
– Gestaltungswillen und ausgeprägtes Interesse an neuen und vielfältigen Herausforderungen, hohes Maß an Eigeninitiative
– Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Themen und Aufgabenfelder und zur Übernahme umfassender operativer und organisatorischer Aufgaben insbesondere in der Aufbauphase des Unternehmens
– Interesse an grenzüberschreitender Zusammenarbeit, idealerweise bereits praktische Erfahrungen in der Kooperation mit Institutionen in der Tschechischen Republik
– Führungsfähigkeit, strategisches Denk- und Planungsvermögen, Motivationsvermögen
– überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, hohe Belastbarkeit
– sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft
– Erfahrung und Sensibilität in der Kommunikation mit Mandatsträgern und Öffentlichkeit
– Bereitschaft zur Übernahme hoher Verantwortung
Die Anstellung als Geschäftsführerin/Geschäftsführer erfolgt zunächst befristet auf drei Jahre, eine Verlängerung des Geschäftsführervertrages ist möglich. Für die Dauer der Tätigkeit bei der Selb 2023 gGmbH soll die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer ohne Leistungen des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers im dienstlichen Interesse beurlaubt werden. Die Bestellung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers erfolgt durch die Gesellschafterversammlung der Selb 2023 gGmbH.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig; der Teilzeitanteil umfasst mindestens 50 %.
Die Stelle ist außerdem für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern werden insbesondere Frauen zu einer Bewerbung ermutigt.
Aussagekräftige Bewerbungen sind bis spätestens 16. Juni 2016 per E-Mail an Andreas.Preising@stmuv.bayern.de
zu richten (sämtliche Anlagen sind in einer pdf-Datei mit maximal zehn MB zusammenzufassen).
Alternativ können schriftliche Bewerbungen an folgende Adresse gerichtet werden:
Bayerisches
Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 16 - Umweltökonomie
Postfach 81 01 40
81901 München
Nähere Auskünfte erteilt gerne Herr LMR Andreas Preising (Tel. 089 9214-3700).
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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