Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 10* Ausgegeben in München am 13. September 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an
Gymnasien 2018/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Juli 2016, Az. IV.5-BS5154-PRA.82 538
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2016/2018 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2018/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 21. November 2016 bis 17. Februar 2017 an der Seminarschule,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. April 2017 bis 23. Februar 2018 an der Einsatzschule,
- die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 12. März 2018 bis 8. Juni 2018 an der Seminarschule,
- das Kolloquium in der Zeit vom 26. Februar 2018 bis 18. Mai 2018 und
- die mündliche Prüfung in der Zeit vom 12. März 2018 bis 15. Juni 2018 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2016/2018, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2018/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2017/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2017/2019 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2016/2018 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 6. November 2017 bis 24. November 2017,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 8. Januar 2018 bis 9. März 2018.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 16. Oktober 2017 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2018/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2017/II oder 2018/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 19. Februar 2018 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 12. März 2018 bis 15. Juni 2018 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2018/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017/II oder 2018/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2017/II bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 15. September 2017 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 24. November 2017 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2018/I bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 23. Februar 2018 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 23. Februar 2018 bis 15. Juni 2018 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 16. Oktober 2017 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2018/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2017/II oder 2018/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs
ist die Vorlage eines entsprechenden
– hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist
regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche
Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des
Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu
prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und
wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht
möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen
immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden
Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen
ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).
Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.
VI.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 36
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Juli 2016, Az. VI.4-BS9500.8-8-7a.64 842
1. Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO).
2. Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“/zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin“
2.1 Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 68 Abs. 3 FakO).
2.2 „Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ (Bewerber/Bewerberinnen, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 37 FakO erfüllen.
„Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.
Darüber hinaus haben sie in den Fächern
- Rechnungswesen,
- Recht,
- Wirtschaftsmathematik mit Statistik,
- Englisch
(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 68 Abs. 4 FakO).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“/„andere Bewerberin“ ist bis spätestens 1. März 2017 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“/die „andere Bewerberin“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
2.3 Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 29. Mai bis 2. Juni 2017 nach folgendem Prüfungsplan statt:
Tag |
Fach |
Bearbeitungszeit |
Montag, 29. Mai 2017 |
Betriebswirtschaft |
180 Minuten |
Dienstag, 30. Mai 2017 |
Volkswirtschaft |
120 Minuten |
Donnerstag, 1. Juni 2017 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach I |
150 Minuten |
Freitag, 2. Juni 2017 |
das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II |
150 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“/„anderen Bewerberinnen“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“/„anderen Bewerberinnen“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.
2.4 Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 36
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Juli 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.77 615
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.3 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Ernährung und Versorgung“ an der Regierung von Oberbayern ist neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zur/zum Stellvertreterin/Stellvertre ter der/des Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiters kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen die Mitarbeit in folgenden Aufgaben:
1. Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten hauswirtschaftlichen, sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien sowie über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
2. Beratung der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
3. Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung der unter Nr. 1 genannten privaten beruflichen Schulen
4. Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten privaten und kommunalen beruflichen Schulen
5. Feststellung der pädagogischen Eignung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
6. Schulische Angelegenheiten der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
7. Prüfungsvorsitz an den unter Nr. 1 genannten staatlich genehmigten beruflichen Schulen
8. Schulfachliche Stellungnahme zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen
9. Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Gesundheits- und Pflegewissenschaft in Betracht, die Erfahrung an beruflichen Schulen und in der Schulaufsicht haben.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung
der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung, Bereich 4, ist der 30. September 2016.
Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Juli 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.77 610
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 30. September 2016.
Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Juli 2016, Az. III.3–BP7001.1.1–4b.80 928
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 30. September 2016.
Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Juli 2016, Az. VI.6-BS9500-7-7a.70 269
1. Die Abiturprüfung 2018 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 14. Mai 2018 |
8.00 bis 13.00 Uhr |
Biologie: |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Betriebswirt- schaftslehre mit Rechnungs- wesen:
|
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Pädagogik/ Psychologie: |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Gestaltung: |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
8.00 bis 13.15 Uhr |
Physik: |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Internationale Betriebswirt- schafts- und schaftslehre: (Schulversuch) |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr
|
Gesundheits- wissenschaften: (Schulversuch) |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Englisch: |
Donnerstag, 17. Mai 2018 |
9.00 bis 10.30 Uhr (Reading-Teil) 11.00 bis 12.15 Uhr (Writing-Teil) |
Mathematik: |
Freitag, 18. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 23. April bis 11. Mai 2018 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2018 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 9. Mai 2018, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2018 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen.
Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.
5. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
6. Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
7. Zeugnisdatum für die Hochschulreife ist Freitag, der 6. Juli 2018. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 36
Fachabiturprüfung 2018 zum
Erwerb
der Fachhochschulreife an Fachoberschulen
und Berufsoberschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Juli 2016, Az. VI.6-BS9500-7-7a.87 831
1. Die schriftliche Fachabiturprüfung 2018 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 14. Mai 2018 |
9.00 bis 13.00 Uhr |
Biologie: |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Betriebswirt- schaftslehre mit Rechnungs- wesen:
|
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Pädagogik/ Psychologie: |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Darstellung (praktische Prüfung) |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
8.00 bis 13.15 Uhr |
Physik: |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Internationale Betriebswirt- schafts- und schaftslehre: (Schulversuch) |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr
|
Gesundheits- wissenschaften: (Schulversuch) |
Dienstag, 15. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Englisch: |
Donnerstag, 17. Mai 2018 |
9.00 bis 10.30 Uhr (Reading-Teil) 11.00 bis 12.00 Uhr (Writing-Teil) |
Mathematik: |
Freitag, 18. Mai 2018 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 23. April bis 11. Mai 2018 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2018 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
5. Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
6. Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Freitag, der 6. Juli 2018. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 36
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Juli 2016, Az. VI.6-BS9506-9-7b.74 675
1. Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2016/2017 nach folgendem Zeitplan statt:
Dienstag, 30. Mai 2017 |
Allgemeine Übersetzung aus der Ersten Fremdsprache
Fachübersetzung aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr
|
Mittwoch, 31. Mai 2017
|
Fachübersetzung in die Erste Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Ersten Fremdsprache |
8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr
|
Donnerstag, 1. Juni 2017
----------------- (nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen)
-----------------
|
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der Zweiten Fremdsprache ------------------------ Allgemeine Übersetzung aus der 2. Ersten Fremdsprache
Bearbeitung von Korrespondenztexten aus der 2. Ersten Fremdsprache ------------------------ Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre für Euro-Korres-pondenten |
9.45 bis 11.15 Uhr
----------------- 8.15 bis 9.00 Uhr
9.45 bis 11.15 Uhr
----------------- 8.15 bis 9.45 Uhr
|
Freitag, 2. Juni 2017
(nur für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung in einer 2. Ersten Fremdsprache ablegen) -----------------
|
Fachübersetzung aus der 2. Ersten 8.15 bis 9.00 Uhr Fremdsprache
Fachübersetzung in die 2. Erste Fremdsprache
------------------------ Aufgabe aus der Außenwirtschaft für Euro-Korres-pondenten
Aufgabe aus dem Rechnungswesen für Euro-Korrespondenten
|
8.15 bis 9.00 Uhr
9.30 bis 10.15 Uhr
----------------- 8.15 bis 9.45 Uhr
10.15 bis 11.15 Uhr
|
2. Für die Abschlussprüfung 2017 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:
2.1 Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl. S. 419, KWMBl. I S. 338), zuletzt geändert durch § 13 der Verordnung zur Änderung von Schulordnungen zum Schuljahr 2016/2017 vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 164).
2.2 Die Abschlussprüfungen 2017 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.
2.3 „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2017 zu beantragen.
Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.
2.4 Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 17. Februar 2017 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/ oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.
2.5 Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 36
Staatliche Prüfung für
Übersetzer und Dolmetscher 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Juli 2016, Az. VI.6-BS9500-9-7b.74 681
I.
Die Staatliche Prüfung für Übersetzer
und Dolmetscher in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch
und Spanisch wird für das Schuljahr 2016/2017 ab Mai 2017 als staatliche Abschlussprüfung
an den Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern nach der Schulordnung
für die Fachakademien für Übersetzen und Dolmetschen in Bayern (FakOÜDol) vom
10. August 1987 (GVBl. S. 278), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli
2016 (GVBl.
Bewerber für die Zulassung zur Prüfung in einer dieser Sprachen, die keiner Fachakademie angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können, melden sich als „andere Bewerber“ bis spätestens 15. Januar 2017 (Poststempel) an einer der nachstehend genannten Fachakademien an, die die Prüfung in der gewünschten Fremdsprache und dem gewünschten Fachgebiet anbietet:
- Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München,
Baierbrunner Straße 28, 81379 München, Tel.: (0 89) 28 81 02-0
Sprachen: Englisch (E),
Französisch (F),
Spanisch (S), Italienisch (I),
Russisch (R)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften (nur für I)
Technik (nur für alle E, S, I, R)
Rechtswesen (nur für E, F, S, I)
Naturwissenschaften (nur für E)
- Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen und Auslandskunde, Hindenburgstraße 42, 91054 Erlangen, Tel.: (0 91 31) 8 12 93-30
Sprachen: Englisch (E),
Französisch (F),
Russisch (R), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Technik (für alle Sprachen)
Geisteswissenschaften
(nur für E, F, S)
Rechtswesen (nur für E)
- Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen der Würzburger Dolmetscherschule GmbH, Paradeplatz
4,
97070 Würzburg, Tel.: (09 31) 5 21 43,
Sprachen: Englisch (E), Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft
Naturwissenschaften (nur für E)
-
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen des Instituts für Fremdsprachen-Berufe GmbH,
Rathausplatz 2,
87435 Kempten (Allgäu), Tel.: (08 31) 2 60 25
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
-
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen des Fremdspracheninstituts der Landeshauptstadt
München,
Amalienstraße 36, 80799 München, Tel.: (0 89) 23 34 16-50
Sprachen: Englisch
(E), Französisch (F),
Spanisch (S)
Fachgebiete: Wirtschaft (für alle Sprachen)
Technik (nur für E, S)
-
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen des EURO Schulvereins Ingolstadt, Esplanade 36,
85049 Ingolstadt,
Tel.: (08 41) 170 01
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
-
Fachakademie
für Übersetzen und Dolmetschen der Euro Akademie Bamberg, Ludwigstraße 25,
96052 Bamberg,
Tel.: (09 51) 98 60 8-13
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
- Staatliche
Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen Weiden, Stockerhutweg 52, 92637
Weiden,
Tel.: (09 61) 20 62 15
Sprache: Englisch (E)
Fachgebiet: Wirtschaft
Termin der schriftlichen Prüfung:
2./3./4. Mai 2017
Termin der mündlichen Prüfungen:
im Juni/Juli 2017,
für „andere Bewerber“ u. U. im September/Oktober 2017
II.
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bietet im Jahr 2017 gleichzeitig die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher in den selteneren Sprachen Chinesisch, Arabisch und Dänisch an, die nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl. S. 255), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), durchgeführt wird. Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können unter der Internetadresse www.km.-bayern.de (Pfad: Ministerium – Schule & Ausbildung – Staatliche Prüfung zum Übersetzer & Dolmetscher) abgerufen werden.
Meldungen für die Prüfung in diesen selteneren Sprachen sind auf Formblättern, die auf der oben genannten Internetseite ab Anfang Oktober 2016 zum Ausdruck verfügbar sein werden, bis spätestens 15. Januar 2017 (Poststempel) beim Staatsministerium einzureichen.
Termin der schriftlichen Prüfung:
2./3./4. Mai 2017
Termin der mündlichen Prüfungen:
ab Juli 2017
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 36
Besetzung der Stelle
des/der Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Juli 2016, V-BP5001.1-6.65 662
Zum 20. Februar 2017 ist die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin des Hans-Sachs-Gymnasiums Nürnberg und des/der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken zu besetzen.
Die Aufgaben des/der Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 9. Juli 2015 (KWMBl. S. 118).
Unsere Erwartungen:
- umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
- Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen
- enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
- Erfahrungen mit Fragen der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- hohe Belastbarkeit
- sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die auf die erfolgreiche Leitung eines staatlichen Gymnasiums verweisen können. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Sollten hiernach mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der/die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift (ggf. über die Leitung der Schule) beim jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, der sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.
Die aktuelle periodische Beurteilung ist der Bewerbung in Kopie beizulegen.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten
zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. August 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.85 325
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 18. Februar 2017 zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kulmbach mit Staatlicher Berufsschule, Beruflicher Oberschule Kulmbach, Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik Kulmbach sowie der Staatlichen Fachschule (Technikerschule) für Fleischerei- und Lebensmittelverarbeitungstechnik Kulmbach und der kommunalen Fachschule für Heizung-, Lüftungs- und Klimatechnik Kulmbach
Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung ist mit der Beruflichen Oberschule Kulmbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, den Staatlichen Fachschulen (Technikerschulen) für Bautechnik sowie für Fleischerei- und Lebensmittelverarbeitungstechnik Kulmbach und der kommunalen Fachschule für Heizung-, Lüftungs- und Klimatechnik Kulmbach organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.763 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen, die Fachschule für Bautechnik 31 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Fachschule für Lebensmittelverarbeitungstechnik 94 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die kommunale Fachschule 44 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 362 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 77 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 18. Februar 2017 an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Berufliche Oberschule Rosenheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 898 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 275 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliche Fachoberschule Nürnberg
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.665 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
C) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:
1. mit sofortiger Wirkung
1.1 Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut II
Die Berufsschule II mit kaufmännischen Klassen besuchten im
Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.970 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen, die Wirtschaftsschule 332 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Sie wird von einer Schulleitung in Personalunion geführt. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Wirtschaftsschule zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
1.2 Staatliches Berufliches Schulzentrum Neumarkt in der Oberpfalz
Zum Beruflichen Schulzentrum gehören die Berufsschule mit der Außenstelle Dietfurt/Mühlbach, an der gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt werden, sowie die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik und energiesparendes Bauen mit 33 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Wirtschaftsschule in Kooperation mit 71 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 2.204 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen und 127 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
2. mit Wirkung vom 18. Februar 2017
Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen an der Ilm mit Beruflicher Oberschule Scheyern, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Metall, Elektro, Landwirtschaft, Holz und Wirtschaft ist organisatorisch mit der Beruflichen Oberschule Scheyern, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, verbunden. Im Schuljahr 2015/2016 besuchten 1.783 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen die Berufsschule. An der Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurden im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 256 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen unterrichtet, an der Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 172 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Berufliche Oberschule Scheyern, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Staatlichen Berufsschule II Landshut werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausbildung von
Förderlehrerinnen und
Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. August 2016, Az. III.3-BS7040-4b.86 519
1. Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrerinnen und Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.
2. Am 11. September 2017 beginnt ein weiterer Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern.
3. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.
Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer.
4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer sind:
a) ein Mindestalter von 16 Jahren
b) der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
c) die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Förderlehrkraft
d) das Bestehen eines Eignungstests.
Über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2018.
5. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
6. An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer ab, welche als Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil.
7. Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
8. Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:
·
Staatsinstitut für die Ausbildung
von Förderlehrern
– Abteilung I –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
·
Staatsinstitut für die Ausbildung
von Förderlehrern
– Abteilung II –
Heiliggeistgasse 1
85354 Freising
Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2016 (Datum des Poststempels)
- für die
Ausbildung in Bayreuth
an das Staatsinstitut für die Ausbildung
von Förderlehrern
– Abteilung I –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
Tel. 0921 45499, Fax: 0921 41783
E-Mail: verwaltung@foerderlehrer.info
http://www.foerderlehrer.info
- für die
Ausbildung in Freising
an das Staatsinstitut für die Ausbildung
von Förderlehrern
– Abteilung II –
Heiliggeistgasse 1
85354 Freising
Tel. 08161 173570,
Fax: 08161 40138484
E-Mail: staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de
http://www.foerderlehrer-freising.de.
Der Bewerbung sind beizufügen:
a) Lebenslauf (tabellarisch);
b) Nachweis des unter Nr. 4 b genannten mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigte Fotokopie bzw. Abschrift); wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen;
c) ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass nach ihrer/seiner Kenntnis gegen sie/ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;
d) bei Bewerberinnen und Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;
e) bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;
f) bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,
- der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufs-qualifikationen eingeräumt haben, sind oder
- die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.
In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;
g) Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.
Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen.
9. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 36
Neubesetzung einer Stelle am Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Grundsatzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung eine unterhälftige Stelle zunächst für ein Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit zu besetzen. Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 12/A 13 im staatlichen bayerischen Schuldienst.
Referat GA I:
Pädagogische Grundsatzfragen
Aufgabenbeschreibung:
Zentrale Aufgabe ist es, das Stipendienprogramm „Talent im Land Bayern“ ab dem neuen Stipendiatenjahrgang 2016 in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Robert Bosch Stiftung konzeptionell und organisatorisch zu begleiten. Dazu gehören zum Teil auch längere Termine am Wochenende und in den Schulferien. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, die Maßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund durch die Entwicklung von Materialien und Handreichungen zu unterstützen und beim Aufbau von Netzwerken von Lehrkräften mit Migrationshintergrund mitzuwirken.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen und persönliche Eignung:
- 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt
- Mehrjährige, unterrichtliche Tätigkeit an staatlichen bayerischen Schulen
Überfachliche Qualifikationen:
- Organisationsgeschick
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Engagement und Flexibilität
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- Sicheres Auftreten
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, auch bei der Wahrnehmung von Terminen am Wochenende oder in den Schulferien
- Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
- Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Lehrkräfte mit Migrationshintergrund werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
- auf dem Dienstweg und zeitgleich
- direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller (arnulf.zoeller@isb.bayern.de)
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
*
Ausschreibung einer Stelle
im Religionspädagogischen Zentrum in Bayern (RPZ)
Wir suchen für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 1. Januar 2017 oder früher eine/einen Beamtin/Beamten oder Angestellte/Angestellten im Umfang von 25 Stunden/Woche als
Wissenschaftliche Referentin/
Wissenschaftlicher Referent für den
Bereich Förderschule
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen
- konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
- Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre
- Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene
- Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern
- Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen.
Wir erwarten von Ihnen ein mit dem II. Staatsexamen abgeschlossenes Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik oder ein anderes Lehramt mit nachträglicher Qualifikation für Sonderpädagogik (jeweils mit Missio canonica) oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master).
Sie haben einschlägige Berufserfahrung (Unterricht an Förderschulen) sowie vertiefte Kenntnisse in religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben und können Kommissionen sowie Arbeitsgruppen moderieren und leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig. Sie gehören der katholischen Kirche an und identifizieren sich mit ihren Zielen und Inhalten.
Wir bieten einen vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz sowie eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit zahlreichen Zusatzleistungen, z. B. betriebliche Altersversorgung, Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 4. Oktober 2016 mit Angabe der Referenz 209-16 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personalplanung Ordinariat
Postfach 33 03 60, 80063 München
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________