Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 12* Ausgegeben in München am 15. November 2016 Jahrgang 2016
Inhalt
Jahresprogramm 2016/2017 des Staatsinstituts
für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Das Jahresprogramm 2016/2017 des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) wurde mit Schreiben des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30. September 2016, Az. IV.10-BO4344-6c.98 262 genehmigt.
Das Jahresprogramm ist auf der Homepage des Staatsinstituts unter dem Link http://www.isb.bayern.de/ueber-das-isb/jahresprogramm/ abrufbar.
33. Spieltage für das Schultheater an den
Realschulen in Bayern 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. Oktober 2016, Az. IV.2-BS6402.33/1/1
33. Theatertage der bayerischen Realschulen vom 2. bis 4. Mai 2017 in Nürnberg
Veranstalter
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Die Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V. (FSR) veranstaltet von |
Termin |
Dienstag, 2. Mai bis Donnerstag, 4. Mai 2017 in Nürnberg die 33. Theatertage der bayerischen Realschulen unter dem Motto Theater verRÜCKT. Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt.
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Kontakt |
ZwRSKin Sabine Schmid, 1. Vorsitzende FSR Staatliche Realschule Füssen, Geschäftsstelle FSR Birkstraße 5 87629 Füssen Tel: (0 83 62) 9 25 04-0 Fax: (0 83 62) 9 25 04-21
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Zielsetzung |
Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es wie bisher, eine Begegnung der Theatergruppen der Realschulen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag der Realschule leistet.
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Voraussetzung für Anmeldung
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Die mindestens einmalige Teilnahme der Spielleiterin/des Spielleiters an vorherigen Theatertagen wird erwartet.
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Wichtig!
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Mit der Anmeldung erklären sich die Gruppen verbindlich bereit, zu jedem angesetzten Termin an den drei Festivaltagen und an jedem zugewiesenen Spielort ihre Produktion aufzuführen. Eine zeitliche und örtliche Zuteilung erfolgt nach Abwägung aller Erfordernisse ausschließlich durch die Jury. |
Meldeschluss
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Jede an der Teilnahme interessierte Theatergruppe bewirbt sich mit dem auf der Homepage der Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V./FSR (http://www.fsr-bayern.dehttp://www.fsr-bayern.de<) erhältlichen Anmeldeformular möglichst bald, spätestens aber bis zum 15. Januar 2017 und so rechtzeitig, dass ein Proben- oder Aufführungsbesuch vereinbart werden kann.
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Kontaktadresse
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Die Bewerbung ist zu richten an: ZwRSK Wolfram Janner, 2. Vorsitzender FSR Staatliche Realschule Schwabach Waikersreutherstraße 9a 91126 Schwabach Tel: (0 91 22) 6 31 26 Fax: (0 91 22) 63 12 80 theatertage@fsr-bayern.de http://www.fsr-bayern.de
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Aufführungs- oder Probenbesuch
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Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir, auf dem Anmeldeformular Termine anzugeben, an denen bis zum 17. Februar 2017 eine Aufführung oder eine Probe besucht werden kann. Ein Juror der Fördergemeinschaft besucht dann innerhalb einer kurzen Frist nach der Anmeldung (16. Januar bis 17. Februar 2017) die Theatergruppe vor Ort während einer Theaterprobe. Bei dieser Probe sollen zum einen einige zusammenhängende "fertige" Szenen gezeigt werden. Außerdem soll es der Jurorin/dem Juror während dieses Probenbesuchs ermöglicht werden, sich einen Einblick in die grundsätzliche Arbeitsweise der Gruppe/des Spielleiters zu verschaffen. Sehr hilfreich für die Arbeit der Jury ist die Übersendung einer DVD, in der Stück und Arbeitsweise gezeigt bzw. kurz erläutert werden.
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Maximale Spieldauer |
Um 7 Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Vor allem Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne, insbesondere bei notwendigen Kürzungen.
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Diskussionen
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Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die primär dem Erfahrungsaustausch dienen, werden auf Gesprächsbasis mit allen interessierten Teilnehmern geführt.
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Theaterwerkstatt
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Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.
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Gesprächsforen
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Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu verschiedenen Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion aller das Schultheater betreffenden Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienen sollen.
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Unterbringung |
Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen der Jugendherberge Nürnberg untergebracht. Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer der anreisenden Theatergruppen übernehmen die Aufsicht. Bei gemischtgeschlechtlichen Theatergruppen handelt es sich dabei verpflichtend um eine weibliche und eine männliche Betreuungslehrkraft. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Hausordnung der Jugendherberge Nürnberg und der Festivalordnung der FSR.
Jugendherberge Nürnberg Burg 2 90403 Nürnberg
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Verpflegung
Kosten
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Die Verpflegung erfolgt durch die Jugendherberge.
Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Ver-pflegung betragen 55,- €. Dies ist durch Zuschüsse der FSR schon ein deutlich reduzierter Betrag.
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Teilnahme
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Die Spielgruppenleiter und andere geeignete bzw. interessierte Lehrer sowie die Schüler der ausgewählten Gruppen können vom 2. bis 4. Mai 2017 zur Teilnahme beurlaubt werden (Anmeldung auf der Homepage der FSR möglich). Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und Unterrichtsspiel gemäß ASR 5.5.3 teilgenommen haben, sowie interessierte Theaterlehrkräfte an bayerischen Schulen können sich auf der Theater-Homepage (www.theatertage2017.de) ab März 2017 anmelden. Folgende Festival-Preise (nur Eintritte) gelten: 1 Vorstellung: 5,- € 1 Tag: 11,- €; 2 Tage: 22,- € und 3 Tage: 33,- €
Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll für die einzelnen Theatergruppen durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gemäß § 2 Abs. 2 BaySchO erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
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Veranstaltungsort
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Theater Pfütze Äußerer Laufer Platz 22 90403 Nürnberg
Jugendherberge Nürnberg Burg 2 90403 Nürnberg
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Organisationsleitung
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Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an: ZwRSK Wolfram Janner, 2. Vorsitzender FSR Staatliche Realschule Schwabach Waikersreutherstraße 9a 91126 Schwabach Tel: (0 91 22) 6 31 26 Fax: (0 91 22) 63 12 80
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Programmauswahl |
Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Realschulen ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 33. Theatertagen der bayerischen Realschulen teilnehmen können, und den Aufführungstermin und -ort entscheidet der Vorstand der Fördergemeinschaft bei einer öffentlichen Jurysitzung im Februar 2017.
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Zuschüsse |
Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann aber erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen.
Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt. |
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Fortbildungstagungen für
Ethik-Lehrkräfte
an den Gymnasien in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Oktober 2016, V.2-BP5160.9-6b.105 769
Die Sammelbekanntmachung der Fortbildungsangebote soll es den Ethik-Lehrkräften an den Gymnasien erleichtern, ein abgestimmtes Fortbildungskonzept für das kommende Schuljahr zu erstellen.
Folgende regionale und überregionale Lehrerfortbildungen werden für Ethik an den Gymnasien im Schuljahr 2016/17 angeboten:
Überregionale Fortbildungsangebote
Achtsamkeit
Zeit: 9. Dezember 2016,
14.30 bis 18.30 Uhr
Ort: LMU München, Leopoldstraße 13
(Zeitungslesehalle)
Leitung: Dr. Irina Spiegel
Referenten: Dr. Britta Hölzel,
Vera Kaltwasser,
Prof. Dr. Andreas de Bruin,
Dr. Barbara E. Meyer,
Dr. Irina Spiegel,
Rolf Roew
Kontakt: irina.spiegel@lrz.uni-muenchen.de
Examenskurs Religionsphilosophie und vergleichende Religionswissenschaft
Zeit: 21. Oktober 2016,
14.00 bis 15.30 Uhr;
28. Oktober 2016,
11. November 2016,
18. November 2016,
25. November 2016
jeweils 14.00 bis 18.30 Uhr
Ort: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Bismarckstraße 1, Erlangen
Veranstalter: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Leitung: Dr. Stefan Applis
Kontakt: stefan.applis@fau.de
Grundkurs Praktische Philosophie
Zeit: 13. Januar 2017,
20. Januar 2017,
27. Januar 2017,
3. Februar 2017,
10. Februar 2017
jeweils 14.00 bis 18.30 Uhr
Ort: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Bismarckstraße 1, Erlangen
Veranstalter: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Leitung: Prof. Dr. Nico Scarano
Kontakt: nico.scarano@fau.de
Didaktik des Philosophie- und Ethikunterrichts
Zeit: Sommersemester 2017,
5 Termine (Die genauen Termine sind derzeit noch nicht bekannt und können unter dem angegebenen Kontakt zu gegebener Zeit erfragt werden.), jeweils Freitag 14.00 bis 18.30 Uhr
Ort: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Bismarckstraße 1, Erlangen
Veranstalter: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Leitung: Dr. Stefan Applis
Kontakt: stefan.applis@fau.de
Examenskurs Angewandte Ethik
Zeit: Sommersemester 2017, 4 Termine (Die genauen Termine sind derzeit noch nicht bekannt und können unter dem angegebenen Kontakt zu gegebener Zeit erfragt werden.), jeweils Samstag 10.15 bis 16.30 Uhr
Ort: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
Bismarckstraße 1, Erlangen
Veranstalter: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Leitung: Sonja Pohl, M. A.
Kontakt: pohlsonja@hotmail.de
Didaktik des Ethik- und
Philosophieunterrichts
– Klassiker normativer Ethik
Zeit: Wintersemester 2016/17, jeweils
Montag 12.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Otto-Friedrich-Universität
Bamberg, Raum U2/00.26
Veranstalter: Otto-Friedrich-Universität
Bamberg
Leitung: Dr. Sandra Frey
Kontakt: sandra.frey@uni-bamberg.de
Fachdidaktischer Methodenkurs – Textinterpretation
Zeit: Wintersemester 2016/17, jeweils
Freitag 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Otto-Friedrich-Universität
Bamberg, Raum U11/00.24
Veranstalter: Otto-Friedrich-Universität
Bamberg
Leitung: Dr. Sandra Frey
Kontakt: sandra.frey@uni-bamberg.de
Umsorgt und autonom? (Fachtag Ethik)
Zeit: 5. April 2017
Ort: Evangelische Akademie Tutzing
Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing
Kontakt: schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de
Regierungsbezirk Oberfranken
Fachbetreuer-Tagung
Zeit: 10. November 2016,
9.00 bis 16.30 Uhr
Ort: Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth
Leitung: Bianka Zeitler
Kontakt: bianka.zeitler@gmx.de
Regierungsbezirk Schwaben
Das pädagogische Rollenspiel im Ethikunterricht
Zeit: 26. April 2017,
8.30 bis 17.00 Uhr
Ort: Allgäu-Gymnasium Kempten
Leitung: Rüdiger Born
Referent: Rolf Roew
Kontakt: rudiger.born@gmx.de
Pädagogisches Institut München
Leitung jeweils: Peter Schmidbauer
Kontakt: p-schmidbauer@web.de
Ethikunterricht in der 10. Jahrgangsstufe
Zeit: 21. Februar 2017,
14.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Pädagogisches Institut München
Referent: Peter Schmidbauer
Die KZ-Gedenkstätte Dachau als Lernort
Zeit: 6. April 2017,
9.00 bis 16.00 Uhr
Ort: KZ-Gedenkstätte Dachau
Referenten: Christoph Triebfürst,
Peter Schmidbauer
Inklusion
Zeit: 25. April 2017,
9.00 bis 15.00 Uhr
Ort: Pädagogisches Institut München
Referenten: Dr. Michael Spieker,
Sebastian Müller
Der Mensch und seine Moral
Zeit: 22. Juni 2017,
9.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Pädagogisches Institut München
Referent: Dr. Franz Hauber
Ethisch-literarischer Spaziergang
Zeit: 8. Juli 2017,
15.00 bis 17.00 Uhr
Ort: Innenstadt München
Referent: Dr. Dirk Heißerer
Handlungsorientierter Ethikunterricht – pädagogisches Rollenspiel und Kommunikationstraining
Zeit: 12. bis 14. Juli 2017
Ort: Achatswies
Referent: Rolf Roew
Die Teilnahme an den Fortbildungsangeboten wird den in Frage kommenden Ethik-Lehrkräften empfohlen. Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Bei auftretenden Fragen bezüglich der Anmeldemodalitäten ist der jeweils genannte Veranstalter der Ansprechpartner.
Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Staatliche Prüfung
für Schneesportlehrer 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Oktober 2016, Az. VI.11-BK7200-3.101 711
Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in der Zeit vom 2. bis 6. April 2017 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 41), durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 30. und 31. März 2017 in München an der TUM geprüft.
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 3. März 2017 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis – nicht älter als drei Monate;
3. ärztliches Zeugnis – nicht älter als drei Monate –, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;
4. ein Passbild – Name und Anschrift auf der Rückseite;
5. Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 (BayAPOFspl);
6. Nachweis über
wettkämpferische Betätigung
– Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter
Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren
an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski Alpin, Langlauf,
Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und
7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.
Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.
Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 20 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 380,-- € erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.
Bankverbindung:
Bayern LB München
IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66
BIC (Swift-Code) der Bayern LB: "bylademm"
Empfänger:
Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2017
PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2017“ anzugeben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Eignungsprüfung 2017
für das Studium eines Sportstudiengangs
an den Hochschulen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Oktober 2016, Az. VII.4-H1611.0/19/2
Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), wird für die Eignungsprüfung 2017 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern Folgendes bekannt gegeben:
1. Anmeldung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Die Anmeldung zur Eignungsprüfung muss bis
1. Juni 2017 (Ausschlussfrist)
erfolgt sein. 2Die Anmeldung ist ausschließlich online im Portal zur Eignungsprüfung 2017 (SPET-Portal: http://www.bayspet.de/ ) vorzunehmen. 3Die dort aufgeführten Daten sind vollständig einzutragen. 4Das erforderliche Passbild ist im SPET-Portal hochzuladen. 5Nach fristgerechter und ordnungsgemäßer Anmeldung erfolgt nach dem Anmeldetermin die schriftliche Einladung zur Eignungsprüfung über das SPET-Portal. 6Die Identität ist bei der Eignungsprüfung durch Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. 7Das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit (siehe Nr. 2) ist bei der Überprüfung der Identität mit vorzulegen.
2. Ärztliches Attest (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Für das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit ist der im SPET-Portal (siehe dort Infoblatt zur Eignungsprüfung, Anhang I) herunterzuladende Vordruck zu verwenden. 2Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als drei Monate sein.
3. Zeitpunkt und Ort der Eignungsprüfung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Die Eignungsprüfung findet am
7. und 8. Juli 2017 (Haupttermin)
für Bewerberinnen am Institut für Sportwissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg und für Bewerber am Institut für Sportwissenschaft und Sportzentrum der Universität Regensburg statt. 2Für Bewerberinnen und Bewerber, die an diesem Termin aufgrund einer Verletzung oder Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die die Bewerberin oder der Bewerber nicht zu vertreten hat, nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen können, wird ein Nachtermin am
27. und 28. Juli 2017
eingerichtet. 3Die Teilnahme am Nachtermin ist ausschließlich online im SPET-Portal zu beantragen und der Nachweis der Verhinderung (z. B. ärztliches Attest) hochzuladen. 4Auf Antrag ebenfalls zum Nachtermin zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit die Prüfung am Haupttermin nicht abschließen können (unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes, spätestens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung). 5Der Antrag ist ausschließlich online im SPET-Portal zu stellen und das ärztliche Attest hochzuladen. 6Wegen des Wettbewerbscharakters der Prüfung sowie aus organisatorischen Gründen ist ein weiterer Nachtermin nicht möglich.
4. Prüfungsinhalte (zu § 12 Abs. 4 Satz 2 QualV)
1Die Eignungsprüfung wird in Form einer praktischen Prüfung in den Prüfungsgebieten Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, Schwimmen und Sportspiele durchgeführt, für die folgende Prüfungsinhalte festgelegt werden:
4.1 Gerätturnen
Eine Pflichtübung an folgenden Geräten:
4.1.1 Männer: Reck (stirnhoch)
Kippaufschwung aus dem Vorlaufen, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Hocke
4.1.2 Frauen: Holmreck (stirnhoch)
Hüftaufschwung vorlings rückwärts, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Niedersprung, Unterschwung zum Stand
2Grundlage für die Bewertung sind die Bewegungsausführung, der Bewegungsfluss und die Haltung.
4.2 Leichtathletik
4.2.1 3000m-Lauf (Männer) bzw. 2000m-Lauf (Frauen)
4.2.2 60m-Lauf mit Einzelstart (fliegender Start, ca. 1 m Anlauf) ohne Startkommando
4.2.3 Ballweitwurf (Männer: Vollball 600 g, ca. 105 mm Durchmesser; Frauen: Vollball 400 g, ca. 105 mm Durchmesser), nur Schlagwurftechnik (aus dem Stand oder Anlauf), drei Versuche
4.3 Tanz
3Kürübung nach vorgegebener Musik (ca. 60 Sekunden) auf einer Fläche von 12 m x 12 m.4Die vorgegebene Musik wird vom Prüfungsausschuss festgesetzt und im SPET-Portal bekannt gemacht. 5Grundlage für die Bewertung sind die Ausführung der gymnastisch-tänzerischen Grundformen, der Bewegungsfluss, die Übereinstimmung von Musik und Bewegung sowie die Ausnutzung des Raumes. 6Anstelle der Prüfung im Tanz kann bei der Anmeldung auch eine Prüfung in einem zweiten Sportspiel nach Nr. 4.5 gewählt werden.
4.4 Schwimmen
100m-Schwimmen auf Zeit (Freistil)
4.5 Sportspiele
Überprüfung der Spielfertigkeiten in einem der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball
7Bei der Anmeldung kann zwischen den Sportspielen gewählt werden. 8Die Prüfungsform wird vom Prüfungsausschuss festgelegt und im SPET-Portal bekannt gemacht; organisatorisch notwendig werdende Änderungen bleiben vorbehalten. 9Die Prüferinnen und Prüfer haben das Recht, zur Sicherung des Prüfungszwecks in den Sportspielen beurteilungsadäquate Situationen zu arrangieren sowie ggf. zusätzlich die Demonstration von spielspezifischen Techniken zu fordern. 10Grundlage der Bewertung in den einzelnen Sportspielen sind die Ausführung der wichtigsten technischen Elemente und deren Anwendung im Spiel sowie spielgerechtes individual- und gruppentaktisches Angriffs- und Abwehrverhalten.
5. Wertungstabellen (zu § 15 Abs. 2 Satz 1 QualV)
Die Bewertung messbarer Leistungen erfolgt anhand der Wertungstabellen laut Anhang.
6. Prüfungsergebnis (zu § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 QualV)
1Die Eignungsprüfung ist nicht bestanden, wenn
6.1 in einem oder mehreren der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 nicht mindestens die Endnote 4 erreicht wurde oder
6.2 in den Teilprüfungen 3000m-Lauf (Herren) bzw. 2000m-Lauf (Frauen) nach Nr. 4.2.1 nicht mindestens die Note 4 erreicht wurde.
2Wurde in nur einem der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 die Endnote 5 erreicht, so kann sie durch eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,50 ausgeglichen werden; von dieser Ausgleichsmöglichkeit ist das Prüfungsgebiet Schwimmen nach Nr. 4.4 ausgenommen. 3Ein Ausgleich ist nur bei vollständiger Teilnahme an der Eignungsprüfung möglich.
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 tritt die Bekanntmachung über die Eignungsprüfung für das Studium eines Sportstudiengangs an den Universitäten in Bayern vom 14. Oktober 2015 (KWMBeibl. S. 270) außer Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Anhang
Leichtathletik
60m-Lauf (Sekunden)
Note |
Männer |
Frauen |
1 |
bis 7,40 |
bis 8,70 |
2 |
7,41 – 7,60 |
8,71 – 8,90 |
3 |
7,61 – 7,80 |
8,91 – 9,10 |
4 |
7,81 – 8,00 |
9,11 – 9,30 |
5 |
8,01 – 8,20 |
9,31 – 9,50 |
6 |
ab 8,21 |
ab 9,51 |
Ballweitwurf (Meter)
Note |
Männer |
Frauen |
1 |
ab 41,00 |
ab 27,50 |
2 |
40,99 – 38,00 |
27,49 – 25,00 |
3 |
37,99 – 35,00 |
24,99 – 22,50 |
4 |
34,99 – 32,00 |
22,49 – 20,00 |
5 |
31,99 – 29,00 |
19,99 – 17,50 |
6 |
ab 28,99 |
ab 17,49 |
3000m-Lauf (Minuten) – Männer/
2000m-Lauf (Minuten) – Frauen
Note |
Männer (3000 m) |
Frauen (2000 m) |
1 |
bis 10:30 |
bis 08:30 |
2 |
10:31 – 11:10 |
08:31 – 09:00 |
3 |
11:11 – 11:50 |
09:01 – 09:30 |
4 |
11:51 – 12:30 |
09:31 – 10:00 |
5 |
12:31 – 13:10 |
10:01 – 10:30 |
6 |
ab 13:11 |
ab 10:31 |
Schwimmen (Minuten):
|
Männer (100 m) |
Frauen (100 m) |
Note |
Freistil |
Freistil |
1 |
bis 1:21,0 |
bis 1:31,0 |
2 |
1:21,1 – 1:29,0 |
1:31,1 – 1:39,0 |
3 |
1:29,1 – 1:37,0 |
1:39,1 – 1:47,0 |
4 |
1:37,1 – 1:45,0 |
1:47,1 – 1:55,0 |
5 |
1:45,1 – 1:53,0 |
1:55,1 – 2:03,0 |
6 |
ab 1:53,1 |
ab 2:03,1 |
Besetzung von Funktionsstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Oktober 2016, Az. V.9-BO5121-6b.103 964
Folgende Funktionsstellen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind jeweils zum 20. Februar 2017 zu besetzen:
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Mitarbeiter/Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt
Fachreferent/Fachreferentin Chemie
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz
Fachreferent/Fachreferentin Deutsch
3. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Mittelfranken
Fachreferent/Fachreferentin Griechisch
4. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben
Fachreferent/Fachreferentin Kunst
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt und der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützen den Ministerialbeauftragten oder die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Besonderes Anforderungsprofil des Mitarbeiters /der Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt:
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin für RLFB /Praktikumsamt nimmt im Auftrag des Ministerialbeauftragten vor allem folgende beide Aufgaben wahr:
1. Organisation der Regionalen Lehrerfortbildung
2. Leitung des Praktikumsamtes
Darüber hinaus unterstützt der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin den Ministerialbeauftragten bei weiteren schulaufsichtlichen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise:
– Beratung der Schulen in Fragen der Schulentwicklung
– Mitwirkung bei der Planung von Direktorentagungen und Dienstbesprechungen der Fachreferenten
– Auswertung von Leistungsergebnissen der Schulen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Schul- und Unterrichtsqualität
– Mitarbeit bei den Aufgaben, die der/die Ministerialbeauftragte im Rahmen der externen Evaluation wahrnimmt
Erwartet werden Grundkenntnisse im Schulrecht und im Bereich der Schulorganisation, Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich rasch und umfassend in den Bereich der Dienststelle einzuarbeiten.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll über eine mindestens dreijährige Erfahrung an einer Schule verfügen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss bereit sein, sich an das Maria-Theresia-Gymnasium München versetzen zu lassen.
Für alle ausgeschriebenen Funktionen gilt:
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienrätinnen und Studienräte sollen über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Für die Bewerbung auf die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin darf darüber hinaus die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung nicht schlechter als 2,50 sein. Der Nachweis der für diese Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im jeweils relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden. Erfahrungen in der Fachbetreuung sind wünschenswert.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin soll an einer Schule im Aufsichtsbezirk des jeweiligen Ministerialbeauftragten beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden Aufsichtsbezirk versetzen zu lassen.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2014) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) ist beizufügen.
Um einen einheitlichen Vollzug der geänderten Beurteilungsrichtlinien zu gewährleisten, wird gebeten, sich vor Erstellung einer Anlassbeurteilung ins Benehmen mit der zuständigen MB-Dienststelle zu setzen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Parlamentsseminare 2017
der Bayerischen Landeszentrale
für politische Bildungsarbeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Oktober 2016, Az. IV.9-BP4153-3.96 637
Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2017 drei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch:
– 129.
Parlamentsseminar
vom 21. bis 23. Februar 2017
(Anmeldeschluss: 20. Januar 2017)
– 130.
Parlamentsseminar
vom 20. bis 22. Juni 2017
(Anmeldeschluss: 12. Mai 2017)
– 131.
Parlamentsseminar
vom 28. bis 30. November 2017
(Anmeldeschluss: 20. Oktober 2017)
Diese Seminare sollen
– das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen,
– die Rolle der Länder – hier: des Freistaates Bayern – im Bundesstaat darstellen und
– den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln.
An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt. Im Übrigen erfolgt die Auswahl nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen.
Die erforderliche Dienstbefreiung sowie die Anerkennung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegen dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. Vor der Anmeldung ist daher die Genehmigung des Dienstvorgesetzten einzuholen, der diese schriftlich auf dem Anmeldeformular bestätigt.
Die Anmeldung erfolgt bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, welche die Teilnehmergruppe zusammenstellt. Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, LZ 3, Frau Elke Kapell, Praterinsel 2, 80538 München, weitergeleitet. Hierfür soll das Anmeldeformular für Parlamentsseminare verwendet werden, das im Internet unter http://www.blz.bayern.de/blz/veranstaltungen/parlamentsseminare/index.asp zur Verfügung steht.
Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet.
Im Falle der Verhinderung aus
unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen
Die Kosten der Übernachtung
(Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens Fahrt mit Deutsche
Bahn AG
Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Oktober 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.118 500
Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13. September 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.102 253 (KWMBeibl. Nr. 11 S. 214*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München wird aufgehoben.
Die Aufhebung der Stellenausschreibung wird wie folgt begründet:
Die Stellenausschreibung erfolgte aufgrund eines redaktionellen Versehens (Doppelausschreibung). Die Stelle steht daher nicht zur Verfügung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Oktober 2016, Az. VI.2-BS9153-7a.110 160
I.
Die Studienreferendarinnen und
Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2016 nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen
(ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 20. Februar 2017 bis 14. Juli 2017 an den Seminarschulen,
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 4. Dezember 2017 bis 23. März 2018 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit vom 2. März 2018 bis 13. April 2018,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 2. März 2018 bis 13. April 2018.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2016 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2018 nehmen
auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2017
nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1
LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden
sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 4. Dezember 2017
bis
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 2. Oktober 2017 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2018 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2017 bestanden haben sich bis spätestens 18. September 2017 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 2. Oktober 2017 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 4. Dezember 2017 bis 23. März 2018 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Oktober 2016, Az. III.3-BS 7040-4b.88 131
1. Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Gestaltung/Ernährung/Kommunikationstechnik gelten folgende Grundsätze:
1.1 Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre:
Drei Jahre fachliche Ausbildung in den Fächern Gestaltung, Ernährung und Kommunikationstechnik mit Abschluss der fachlichen Prüfung in diesen Fächern.
Im vierten Jahr endet die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung.
1.2 Zusätzlich kann im 4. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung richtet sich nach der
Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO)
vom
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
– der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
– das Bestehen eines Eignungstests.
3. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind an das
Staatsinstitut für die Ausbildung
von Fachlehrern
- Abteilung III -
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: (09 81) 9 72 58 03,
Fax: (09 81) 9 72 58 333
E-Mail: AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de
bis 18. November 2016 zu richten.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Homepage des Staatsinstituts, Abteilung III unter http://staatsinstitut.de.
4. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung und zwar nach den für Schülerinnen und Schüler an den Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
5. An die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45
Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Oktober 2016, Az. VI.7-BP9070-7b.118 539
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 42.1 „Berufsschulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Oberbayern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Der Sachgebietsleiterin/Dem Sachgebietsleiter im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Oberbayern sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1. Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des beruflichen Schulwesens
2. Schulaufsicht über die öffentlichen Berufsschulen
3. Beratung der unter Nr. 2 genannten Schulen
4. Schulorganisation (Koordinierung; Mitwirkung bei den staatl. beruflichen Schulen)
– Schulsprengel
– Klassenbildung an staatlichen Berufsschulen
– Schulversuche
5. Fachliche Angelegenheiten bei den Berufsschulen der gewerblichen Fachrichtungen
6. Fortbildung des Lehrpersonals im Berufsfeld Agrarwirtschaft
7. Fachliche Mitwirkung bei
– der Neugründung von beruflichen Schulen
– den schulaufsichtlichen Genehmigungen (Raumprogramm und Projektgenehmigung) von Neu-, Um-, und Erweiterungsbauten öffentlicher beruflicher Schulen (mit Sachgebiet 12.2)
– der finanziellen Förderung beruflicher Schulen (mit Sachgebiet 44)
8. Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonalzuschüssen
9. Personalwesen, Personaleinsatz und Personalverwaltung
– Personalplanung
– Lehrerbedarfsberechnung
– fachlicher Personaleinsatz
– Mitwirkung in Personalangelegenheiten des staatlichen Unterrichtspersonals (mit Sachgebiet 43)
– Fachliche Entscheidung über Einstellung, Anstellung, Umwandlung eines Beamtenverhältnisses, Übertragung eines Nebenamtes, Vertragsänderung, Eingruppierung, Beförderung, Entlassung, Beendigung des Arbeitsvertrags und Ruhestandsversetzung
– Fachliche Entscheidung über Abordnung, Versetzung, Auswahl des Lehrpersonals zum Aushilfsdienst, Maßnahmen nach Art. 88-91 BayBG, Urlaub, insbesondere Urlaub nach §§ 13, 15, 16 und 17 UrlV, Nebentätigkeit und UK-Stellung
– Mitwirkung bei Dienstaufsichtsbeschwerden, Disziplinar- und Gnadensachen
10. Dienstliche Beurteilungen
11. Gastschulverhältnisse
12. Unterrichtsmedien an Berufsschulen
13. Internationaler Austausch von Jugendlichen in der beruflichen Bildung
14. Anstellungsprüfungen im Bereich des StMELF, Fachrichtung Landwirtschaft
15. Auszeichnung von Schülern und Schülergruppen für besondere Leistungen (Staatspreis)
16. Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte
– sehr gute EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten bei Erledigung komplexer, termingebundener Tätigkeiten
– Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
– hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz
– Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
– Erfahrungen in Organisations- und Koordinierungsaufgaben auch an übergeordneten Dienststellen
– umfassende Kenntnisse über rechtliche Vorgaben und Verwaltungsvorschriften im Bereich der beruflichen Schulen, insbesondere der Berufsschulen
haben.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung, bevorzugt in gewerblich-technischer Fachrichtung in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderem, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachgeordneten Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 16 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung oder dem Ministerialbeauftragten ist der 15. Dezember 2016.
Sie/Er leitet eine Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und eine Bewerberübersicht zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und – soweit verfügbar – den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Oktober 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.118 505
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Landsberg am Lech ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 12. Dezember 2016.
Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. November 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.118 507
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in den Landkreisen Oberallgäu und Kempten sowie in der Stadt Kempten ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 12. Dezember 2016.
Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialrätin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 25. Oktober 2016,
Az. IV.2-BS4306.3.15-7a.103 694
Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2017 in Texterfassung (PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur – Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 20. bis 31. März 2017 an folgenden Schularten durchgeführt:
– Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe
– Berufsschulen
– Mittelschulen
– Gymnasien
– Realschulen
– Wirtschaftsschulen.
Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e. V., Amperstraße 1, 93057 Regensburg, Tel. (09 41) 4 78 04, Fax: (09 41) 4 24 47, E-Mail: info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: www.bayerischer-stenografenverband.de.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Oktober 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.117 986
A) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 18. Februar 2017 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Altötting mit Staatlicher Wirtschaftsschule Altötting und den Staatlichen Fachschulen (Technikerschulen) für Elektrotechnik, für Umweltschutztechnik und regenerative Energien sowie der Staatlichen Fachschule für Maschinenbautechnik Altötting
Die Staatliche Berufsschule Altötting mit Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Chemie, Ernährung, Körperpflege, Metall und Wirtschaft sowie Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis und berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 2.465 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Sie ist mit der Staatlichen Wirtschaftsschule Altötting (30 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen), der Staatlichen Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik (36 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie der Staatlichen Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien (23 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. Seit diesem Schuljahr werden auch Klassen an der Staatlichen Fachschule für Maschinenbautechnik Altötting geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
B) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel
Die Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel mit gewerblich-technischen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Klassen besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.049 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Sie ist mit der Fachoberschule Marktredwitz (306 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen), der Berufsoberschule Marktredwitz (64 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen), der Staatlichen Wirtschaftsschule Wunsiedel (143 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen) sowie der Fachschule (Technikerschule) für Steintechnik Wunsiedel (26 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. Der Weitere Ständige Vertreter/ die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Wirtschaftsschule Wunsiedel zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Sondermaßnahme zur Sicherung
des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen
zum Schuljahr 2017/2018;
Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.)
oder Masterabsolventen der Fachrichtungen
Elektrotechnik und Maschinenbau
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen für
September 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Oktober 2016, Az. VI.2-BS9008-7a.123 118
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden zu dem am 12. September 2017 beginnenden Vorbereitungsdienst insgesamt bis zu 30 Diplomingenieure (Univ.) oder Masterabsolventen (Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Maschinenbau zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2011 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben. Das erste Jahr des Vorbereitungsdienstes erfolgt an einer Seminarschule in Nordbayern, d. h. in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, 27. Januar 2017
an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ref. VI.2
80327 München
zu richten.
Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses bzw. Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikum oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).
Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter: http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen (v. a. an Berufsschulen, Fachschulen, Fachober- und Berufsoberschulen).
Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden über weitere Details rechtzeitig informiert.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Oktober 2016,
Az. IV.9-BP4113-5b.118 115
Zum nächstmöglichen Termin ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Stelle – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Die Tätigkeit ist angesiedelt in der Organisationseinheit
3.6 Personalführung (Berufliche Schulen)
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich jeweils beim Freistaat Bayern auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in den Besoldungsgruppen A 13 bzw. A 14 und mit einem Gesamtprädikat in der letzten Beurteilung von „UB“ oder besser, die eine gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation aufweisen. Erfahrungen im Bereich der Schulentwicklung oder in der Lehrerfortbildung (regional/zentral) sind wünschenswert; Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Führungserfahrungen nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.
Aufgabenbeschreibung:
– Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigene Lehrtätigkeit) und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der beruflichen Schulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
– Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte
– Aus- und Fortbildung sowie Betreuung der QmbS-Beraterinnen und -Berater
– Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“
– Fachliche
Initiierung und Betreuung von
E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation
mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern
Zu den weiteren Aufgaben gehören unter anderem:
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen sowie Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kontakt zur Fach- und Verbandspresse
Vorausgesetzt werden jeweils die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers jeweils eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder, Tel.: (0 89) 21 86-26 42 gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-5b.118 115 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 31. Oktober 2016, Az. IV.9-BP4113-3.124 744
Zum 20. Februar 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in den Organisationseinheiten
3.7 Personalführung
sowie
5.3
Informationstechnische
Qualifizierung und Beratung
– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit voraussichtlich bis zur Besoldungsgruppe A 15, ist möglich.
Im Einzelnen nimmt der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:
– Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigene Lehrtätigkeit) und Evaluation von Lehrgängen
● in der Qualifizierung schulischer Führungskräfte schwerpunktmäßig zum Bereich „Digitalisierung“
● für Systembetreuerinnen und Systembetreuer im Rahmen der SCHULNETZ-Qualifizierungsmaßnahme
● für IT-Lehrkräfte
● für die Qualifizierung von Multiplikatoren für die SCHULNETZ-Qualifizierungsmaßnahme (SCHULNETZ-Trainer)
jeweils unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie der Inhalte des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung
–
Fachliche
Initiierung und Betreuung von
E-Learning-Fortbildungen schwerpunktmäßig zum Themenbereich
„Führung/Schulleitung und Digitalisierung“ in enger Kooperation mit dem
E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Mitarbeit an der Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte
– Mitwirkung an der Beratung von Schulen bei Fragen zur IT-Ausstattung
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Stelleninhabers/der zukünftigen Stelleninhaberin gehören unter anderem:
– Betreuung regional wirkender IT-Multiplikatoren (SCHULNETZ-Trainer)
– Koordinierung und organisatorische Betreuung der schulartübergreifenden regionalen SCHULNETZ-Lehrgänge
Anforderungsprofil
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien, Realschulen oder beruflichen Schulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und erster schulischer Führungserfahrung (z. B. als Fachbetreuer/in), die eine gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation aufweisen.
Bewerber mit Fakultas bzw. Lehrbefähigung im Fach Informatik werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt.
Die Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in Informationstechnologie, insbesondere im Bereich der Konzeption, Administration und Betreuung von Schulnetzen (bspw. als Systembetreuer) aufweisen.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich der Qualifizierung von Systembetreuern (SCHULNETZ) oder IT-Lehrkräften, sind wünschenswert.
Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
– Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den zuständigen fachlichen Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung und den dezentralen Trägern der Lehrerfortbildung
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehr-kräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter, (Tel. 0 89/21 86-21 38) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.124 744 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Fortbildungstagungen
für evangelische Religionslehrkräfte an den
Gymnasien in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. Oktober 2016, Az. V.2-BP5160.9-6b.132 132
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veranstaltet im Einvernehmen mit dem Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eintägige Fortbildungsveranstaltungen für hauptberufliche und nebenberufliche Religionslehrkräfte an den Gymnasien.
Folgende Termine und Programme sind für die Fachtagungen in den einzelnen (Teil-) Bezirken vorgesehen:
Oberbayern-West und -Ost
Dienstag, 7. März 2017, 9.30 bis 16.30 Uhr
Klinikum Großhadern, Treffpunkt: Infopoint (Anfahrt mit U 6)
Marchioninistraße 15, 81377 München
Programm:
1. Das Krankenhaus
als Arbeitswelt – Ethik der Berufe zwischen Heil(ung) und Herausforderung.
Religionspädagogische Erkundungen im Universitätsklinikum Großhadern
Referenten:
– Dr. Roland Pelikan, Industrie- u. Sozialpfarrer kda/SeitenWechsel Bayern
– Helle Dokken, Pflegedirektorin
– Frau Müller, stv. Pflegeleitung
– Geplant sind außerdem Gespräche mit Mitarbeitenden der Palliativstation und der Krankenhausseelsorge.
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München
Anmeldungen werden erbeten bis 21. Februar 2017 an:
Ingrid Grill-Ahollinger,
Landeskirchenamt der ELKB, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.
Wichtig: Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl für diese Fortbildung auf 30 begrenzt. Bitte melden Sie sich per E-Mail an oder geben unbedingt Ihre E-Mail-Adresse auf der Anmeldung an; Sie erhalten eine Nachricht, ob Sie an der Fortbildung teilnehmen können.
Ein gemeinsames Essen (auf eigene Kosten) in der Kantine des Klinikums kann organisiert werden; bitte vermerken Sie bei der Anmeldung, wenn Sie daran teilnehmen möchten.
Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.
Oberbayern-West und -Ost
Dienstag, 14. März 2017, 9.15 bis 16.15 Uhr
Pädagogisches Institut der Landeshauptstadt München, Raum U 1 (s. a. Elektronische Anzeigentafel im Foyer)
Herrnstraße 19, 80539 München, S-Bahn Isartorplatz (2 Minuten Fußweg vom Isartor)
Programm:
1. Dissonanz und Resonanz
Sünde und Rechtfertigung in der Lebenserfahrung heute. Alltagsdogmatische Versuche im Blick auf den RU der Oberstufe
Prof. Dr. Jörg Lauster, Lehrstuhl für Dogmatik, Religionsphilosophie und Ökumene an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der LMU München
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München
Anmeldungen werden erbeten bis 6. März 2017 an:
Ingrid Grill-Ahollinger,
Landeskirchenamt der ELKB, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.
Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.
Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.
Oberbayern-Ost/Südost
Dienstag, 25. April 2017, 9.30 bis 16.30 Uhr
Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium
Königstraße 25, 83022 Rosenheim
(Parkmöglichkeiten Nähe Eisstadion, Jahnstraße)
Programm:
1. Reformatorisches Freiheitsverständnis in Film und Bild
Arbeit an ausgewählten (Spiel-) Filmausschnitten und unterschiedlichen Bildmedien sowie Diskussion von Einsatzmöglichkeiten in den Themenbereichen Ev 8.3 (bzw. ER 8, LB 1) sowie in Themen und Fragestellungen der Oberstufe
LAssin Mirjam Loos (Ev, D), Doktorandin im Fach Kirchengeschichte und Lehrbeauftragte im Fach Religionspädagogik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der LMU
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München
Anmeldungen werden erbeten bis 3. April 2017 an:
Ingrid Grill-Ahollinger,
Landeskirchenamt der ELKB, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in einem nahegelegenen Lokal teilnehmen.
Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.
Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.
Niederbayern
Mittwoch, 8. März 2017, 9.30 bis 16.30 Uhr
Ludwigsgymnasium Straubing
Max-Planck-Straße 25, 94315 Straubing
Programm:
1. „Schau es an, bis es zurückschaut und mit dir spricht.“
Im Dialog mit Bildern und Literatur den Religionsunterricht der Oberstufe gestalten
Anhand von Beispielen und konkreter Arbeit soll gezeigt werden, wie sich über den Blick von Künstlern und Schriftstellern ein oft überraschend neuer Zugang zu schwierigen theologischen Themen eröffnet und wie genaue Wahrnehmung von Bildern oder Literatur im Unterrichtskontext zu Einfällen führt und das eigenen Sprechen formt.
Silvia Berger, Künstlerin (Sakrale Raumgestaltung und freie Malerei), Lehrerin für Evangelische Religionslehre und Leiterin der Werkstätten für künstlerischen Ausdruck in Bild und Wort an der Stiftung Landheim Schondorf
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München
Anmeldungen werden erbeten bis 27. Februar 2017 an:
Ingrid Grill-Ahollinger,
Landeskirchenamt der ELKB, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen.
Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.
Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.
Schwaben (Nord)
Montag, 24. April 2017, 9.15 bis 16.15 Uhr
A.B. von Stettensches Institut (Gymnasium)
Am Katzenstadel 18a, 86152 Augsburg
Programm:
1. Reformatorisches Freiheitsverständnis in Film und Bild
Arbeit an ausgewählten (Spiel-) Filmausschnitten und unterschiedlichen Bildmedien sowie Diskussion von Einsatzmöglichkeiten in den Themenbereichen Ev 8.3 (bzw. ER 8, LB 1) sowie in Themen und Fragestellungen der Oberstufe
LAssin Mirjam Loos (Ev, D), Doktorandin im Fach Kirchengeschichte und Lehrbeauftragte im Fach Religionspädagogik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der LMU
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München
Anmeldungen werden erbeten bis 3. April 2017 an:
Ingrid Grill-Ahollinger,
Landeskirchenamt der ELKB, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in der Schulmensa teilnehmen.
Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.
Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.
Schwaben (Süd)
Montag, 20. März 2017, 9.30 bis 16.30 Uhr
Allgäu-Gymnasium
Eberhard-Schobacher-Weg 1, 87435 Kempten
Programm:
1. „Schau es an, bis es zurückschaut und mit dir spricht.“
Im Dialog mit Bildern und Literatur den Religionsunterricht der Oberstufe gestalten
Anhand von Beispielen und konkreter Arbeit soll gezeigt werden, wie sich über den Blick von Künstlern und Schriftstellern ein oft überraschend neuer Zugang zu schwierigen theologischen Themen eröffnet und wie genaue Wahrnehmung von Bildern oder Literatur im Unterrichtskontext zu Einfällen führt und das eigenen Sprechen formt.
Silvia Berger, Künstlerin (Sakrale Raumgestaltung und freie Malerei), Lehrerin für Evangelische Religionslehre und Leiterin der Werkstätten für künstlerischen Ausdruck in Bild und Wort an der Stiftung Landheim Schondorf
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München
Anmeldungen werden erbeten bis 6. März 2017 an:
Ingrid Grill-Ahollinger,
Landeskirchenamt der ELKB, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in einem benachbarten Lokal teilnehmen.
Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.
Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.
Oberfranken
Mittwoch, 8. März 2017, 9.00 bis 16.00 Uhr
Graf-Münster-Gymnasium
Schützenplatz 12, 95444 Bayreuth
Programm:
1. „Seminare – neue Perspektiven für die Oberstufe”
Am Beispiel zweier erprobter W-Seminare
„Big Brother und
die Macht der Medien – Medienethik“ und „Sexismus und Emanzipation –
Rollenbilder in Gesellschaften und Religionen“ wird aufgezeigt, dass es sich
lohnt,
W-Seminare in der Oberstufe anzubieten. Der Referent gibt Informationen und
Ratschläge zur Planung und Durchführung eines W-Seminars an die Teilnehmenden
weiter und berichtet über seine Erfahrungen aus den vergangenen Jahren.
Praktische Übungen und offene Gesprächsrunden vertiefen und veranschaulichen
die Einheiten.
Pfarrer im Schuldienst Annop Tirakitti, Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach
Anmeldungen werden erbeten bis 24. Februar 2017 an:
Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten, Tel: (0 98 45) 4 05,
E-Mail: ernahaag@gmx.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.
Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.
Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.
Mittelfranken
Montag, 6. März 2017, 9.00 bis 16.00 Uhr
eckstein – das haus der evang.-luth.
kirche,
Raum E 01
Burgstraße 1-5, 90403 Nürnberg
Programm:
1. „Alte Lieder neu gesungen“ – Praxisbeispiele für den RU
Unsere alten Kirchenlieder sind ein Schatz.
Doch wie können wir sie im Religionsunterricht vermitteln? Ist dafür nicht die Zeit zu knapp? Sind die Melodien nicht zu ungewohnt, die Texte zu alt, die Worte zu fremd?
Nun, ungewohnt, alt und fremd – ja! Aber gerade deswegen lohnt sich das Abenteuer, diesen Schatz zu heben! Anhand von vielfach erprobten Praxismodellen werden wir das in dieser Fortbildung erleben – und theologisch reflektieren. Denn erst unsere eigene Auseinandersetzung mit dem Gehalt der Texte, unsere bewusste Entscheidung für ein Lied aufgrund seiner religiösen Dimension befähigt uns, dieses Lied dann auch für die Schüler überzeugend zu vermitteln.
Dann aber ist das Singen im RU kein Zeitvertreib, erst recht kein Zeitverlust, sondern Bildung in schönster Form – ganzheitlich, mit Lust und Freude – und tiefem Gehalt, der bleibt!
Pfarrerin im Schuldienst Katharina Kemnitzer, Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach
Anmeldungen werden erbeten bis 22. Februar 2017 an:
Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten, Tel: (0 98 45) 4 05,
E-Mail: ernahaag@gmx.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.
Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.
Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.
Unterfranken
Montag 20. Februar 2017, 9.00 bis 16.00
Uhr
Friedrich-Koenig-Gymnasium
Friedrichstraße 22, 97082 Würzburg
Programm:
1. „Muslime und Christen: Monotheisten – aber glauben sie an denselben Gott?“
Zumeist wird gedacht, dass die beiden Religionen sich von vielen anderen dadurch unterscheiden, dass sie eben monotheistisch sind und dass sie zu ein- und demselben Gott beten, den sie freilich anders ansprechen.
Wir nähern uns der Frage nicht religionswissenschaftlich aus der Außenperspektive, sondern aus der Mitte des christlichen Glaubens heraus: Was ist typisch und unverzichtbar für den christlichen Monotheismus? Welche Rolle spielt dabei und was soll überhaupt die Trinitätslehre? Und schließlich: Was hat das für die christliche Nachbarschaft zum Islam für Konsequenzen?
Prof. Dr. Martin Hailer, Professor für Evangelische Theologie und ihre Didaktik, Schwerpunkt Systematische Theologie, Pädagogische Hochschule Heidelberg
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach
Anmeldungen werden erbeten bis 10. Februar 2017 an:
Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten, Tel: (0 98 45) 4 05,
E-Mail: ernahaag@gmx.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.
Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.
Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.
Oberpfalz
Donnerstag, 23. Februar 2017, 9.00 bis 16.00 Uhr
Evangelisches Gemeindehaus St. Markus
Killermannstraße 58a, 93049 Regensburg
Programm:
1. „Sterben dürfen“ – Kritische Rückfragen an Kirche, Gesellschaft und Staat
Nicht erst seit der Entscheidung des Bundestages ist deutlich: Staat und Kirchen scheinen sich darin einig, dass Sterbehilfe durch Dritte mit Hilfe des Strafgesetzbuches und der christlichen Ethik grundsätzlich verboten werden muss. Dennoch ist Sterben eine zutiefst persönliche Angelegenheit. Sie gehört in die Intimsphäre des Menschen, die seitens des Staates und der Kirchen zu achten ist. Doch geschieht dies? Greifen beide Institutionen durch ihre Verbote nicht in Freiheitsrechte des Einzelnen und seine Freiheit als Christenmensch ein? Entspricht positionelle Eindeutigkeit dem Ansatz einer evangelischen Ethik der Freiheit? Gibt es dazu Alternativen?
Prof. Dr. Dr. Werner Ritter, Universität Bamberg
2. Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:
– Religionspädagogische Informationen
– Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach
Anmeldungen werden erbeten bis 15. Februar 2017 an:
Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten, Tel: (0 98 45) 4 05,
E-Mail: ernahaag@gmx.de
Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.
Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.
Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.
Die Tagungen werden geleitet von Studiendirektorin Erna Haag in Nordbayern und Studiendirektorin Ingrid Grill-Ahollinger in Südbayern.
Die Teilnahme an den Tagungen wird den in Frage kommenden evangelischen Religionslehrern und Religionslehrerinnen empfohlen. Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden.
Die hauptberuflichen evangelischen Religionslehrkräfte auswärtiger staatlicher Gymnasien erhalten Reisekostenerstattung gemäß Art. 24 Bayer. Reisekostengesetz. Die Reisekostenrechnungen sind binnen zwei Wochen nach der Veranstaltung bei den zuständigen Dienststellen des Landesamtes für Finanzen einzureichen. Die Auszahlung erfolgt zu Lasten Kap. 05 04 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72.
Bei Kauf einer DB-Fahrkarte (2. Klasse) ist die Großkundennummer 7102302 anzugeben.
Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. November 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.129 060
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat) in A 14 + AZ für das Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ an der Regierung von Mittelfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.
Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Mittelfranken sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1. Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs an staatlichen Grund- und Mittelschulen
2. Personalplanung und Personalzuweisung (bedarfsgerechte Neueinstellungen, Versetzungen zwischen den Regierungsbezirken, Ländertauschverfahren)
3. Ausschreibung von Funktionsstellen und Auswahlverfahren bei der Besetzung
4. Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen
5. Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen
6. Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
7. Statistiken zum Unterrichtsbereich
Vorausgesetzt werden:
1. sehr gute EDV-Kenntnisse
2. hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität sowie Beratungskompetenz
3. Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. Januar 2017.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 20. Februar 2017 ist
in der
Stabsstelle
Flüchtlingsintegration im Bildungsbereich
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer zunächst auf ein Jahr befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Konzeption und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten des Staatsministeriums für Asylbewerber und Flüchtlinge
– Mitarbeit bei der Organisation und Steuerung dieser Bildungsangebote
– Mitarbeit in allen Aufgabenbereichen der Stabsstelle, im Schwerpunkt bezogen auf die Angelegenheiten im Bereich der beruflichen Schulen
– Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Bürgern, Verbänden, Kammern, Behörden und sonstigen Institutionen mit Bezug zu den vielfältigen Aufgabenbereichen der Stabsstelle
– Mitarbeit in Angelegenheiten des Bayerischen Landtags des Ministerrats sowie sonstiger landesweiter und nationaler und internationaler Gremien.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überzeugendes Auftreten, auch in kritischen Situationen
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1–M1122/69/1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt, (Tel: 0 89/21 86-20 60) gerne zur Verfügung.
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Zum 15. Januar 2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen eine Abordnungsstelle im Referat Grundschule, Deutsch, befristet auf ein Jahr, zu besetzen:
Referentin/Referent
für Deutsch in der Grundschule
Aufgabenbeschreibung:
Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Deutsch an Grundschulen.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind die
– Unterstützung der Implementierung des LehrplanPLUS im Fach Deutsch – insbesondere die Erstellung des Serviceteils
– Erarbeitung und Auswertung der Orientierungsarbeiten Deutsch und Evaluation von Aufgaben für VERA 3
– Mitwirkung an der Implementierung erarbeiteter Produkte
– Erarbeitung von Unterrichtshilfen
– Kontaktpflege zu Verlagen und Herstellern von Unterrichtsmedien
– Beratung des Staatsministeriums
– Information und Beratung der Schulaufsicht im Hinblick auf Implementierung und Fortbildung
– Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen mit Deutsch als Unterrichtsfach mit mindestens guten Ergebnissen
– Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– Umfassendes Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, des er Bildungsstandards Deutsch sowie der aktuellen Fachdidaktik Deutsch, insbesondere bezüglich des Grundschulbereichs
– Kenntnisse im Bereich der pädagogischen Diagnostik
– Fundierte Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Sicheres Auftreten
– Organisations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln, insbesondere Office-Anwendungen
– Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen teamorientiert anzuleiten und zu führen
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Arnulf Zöller, Leiter der Grundsatzabteilung, zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl S. 121)).
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Stellenausschreibung an der
Gerhardinger-Realschule Cham der Schulstiftung
der Diözese Regensburg
An der Gerhardinger-Realschule Cham der Schulstiftung der Diözese Regensburg ist zum 1. August 2017 die Stelle der/des
Realschulkonrektorin/Realschulkonrektors
neu zu besetzen.
Derzeit besuchen die Schule 573 Schülerinnen in 21 Klassen. Sie werden von 44 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa und IIIb unterrichtet.
Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis oder in der Schulberatung vorweisen kann,
– die sich mit Engagement für eine Festlegung sowie Realisierung von Schulentwicklungszielen und damit verbundenen Prozessen zur nachhaltigen Festigung eines Schulprofiles einbringt,
– die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,
– die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayer. (Erz) Diözesen (ABD). Die Stelle in Cham ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem staatlichen Realschuldienst kann in Aussicht gestellt werden.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 20. Januar 2017 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.
Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel.: (09 41) 5 97-15 05, E-Mail: schulstiftung@ bistum-regensburg.de
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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