Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 13*      Ausgegeben in München am 20. Dezember 2016     Jahrgang 2016

 

 


Inhalt

 

Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Mittelfranken

 

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen September 2017 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und  Weitere Ständige Vertreter  an staatlichen beruflichen Schulen

Offene Stellen

 

 





Fernstudium „Katholische Religionslehre“
für Lehrerinnen und Lehrer
an Grundschulen, Mittelschulen und
Förderschulen in Bayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 11. November 2016,
Az. III.3-BP7160.1-4b.112 359

 

 

Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für „Katholische Religionslehre“ bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grundschulen, Mittelschulen oder Förderschulen.

 

Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Staatsprüfung.

Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der (erz-)diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung.

Die Zulassung wird durch die (erz-)diözesane Schulabteilung erteilt.

 

Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente:

-    Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium

-    Teilnahme an einem Studientag zur Einführung

-    Teilnahme an einer Studienwoche

-    Fünf bis zehn Hospitationsstunden im Religionsunterricht

-    Mündliche Abschlussprüfung

-    Ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis.

 

Kursbeginn ist der 15. April 2017, die Dauer beträgt 15 Monate.

Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2017.

Weitere Informationen stehen unter

theologie@fernkurs-wuerzburg.de bzw. unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Mittelfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 11. November 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.122 332

 

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ an der Regierung von Mittelfranken wird ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der bayerischen Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

 

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Mittelfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

–       Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen

–       EDV-gestützte Vorbereitung, Umsetzung und Begleitung der Klassenbildung

–       Fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter

–       Personalplanung und Personalzuweisung

–       Prüfungsleitung der zweiten Lehramtsprüfung

–       Datenverarbeitung und Datenpflege in der Schulaufsicht und Schulverwaltung

–       Statistiken zu Personalversorgung und Klassenbildung

–       Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

 

Vorausgesetzt werden:

–       Sehr gute EDV-Kenntnisse

–       Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben

–       Hohe Beratungskompetenz

–       Team- und Kommunikationsfähigkeit

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. Januar 2017.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen September 2017
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für
das Lehramt an beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. November 2016, Az. VI.2-BS9101-7a.110 159

 

 

Im Jahr 2017 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungs-
ordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), durchgeführt.

 

I.

 

Voraussetzung für die Zulassung zum
Vorbereitungsdienst

 

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die

1.  – die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

–    zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungs-
dienst abzuleisten haben und

 

2.         die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

 

1.       Dauer und Meldeschluss

       Der Vorbereitungsdienst September 2017 beginnt am 12. September 2017 und endet am 9. September 2019. Letzter Meldetag ist der 12. April 2017.

 

2.       Meldeverfahren

       Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Bewerbung ist nur online möglich unter

        formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst.

 

        Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 50

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. November 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.129 155

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaates Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. Januar 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Dezember 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.141 715

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Haßberge ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 20. Januar 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung von Stellen
für Schulleiter, Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Dezember 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.142 079

 

 

A)       Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.    Berufliche Oberschule Donauwörth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 524 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 186 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.    Staatliche Berufsschule Ostallgäu mit Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und Staatlicher Berufsfachschule für Metalltechnik in Füssen

Die Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf mit den Berufsfeldern Agrar, Bautechnik, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Metall und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.358 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Dazu gehört die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung in Marktoberdorf mit 50 Vollzeitschülern/Vollzeit-
schülerinnen und die Berufsfachschule für Metalltechnik in Füssen mit 17 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)       Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.          mit sofortiger Wirkung

 

Staatliche Berufsschule II Rosenheim

Die Staatliche Berufsschule II Rosenheim mit kaufmännischen und medizinischen Klassen besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 2.338 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.          mit Wirkung vom 18. Februar 2017

 

Staatliche Berufsschule II Coburg und Staatliche Wirtschaftsschule Coburg-Cortendorf

An der Berufsschule werden kaufmännische Klassen unterrichtet; sie wird mit der Wirtschaftsschule von einer Schulleitung in Personalunion geführt. Im Schuljahr 2015/2016 besuchten die Berufsschule 1.227 Teilzeitschüler/ Teilzeitschülerinnen, die Wirtschaftsschule 198 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht

 

3.          mit Wirkung vom 1. August 2017

 

3.1    Staatliche Berufsschule Erding

Die Berufsschule Erding mit den Berufsfeldern Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Körperpflege, Metall sowie Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 2.330 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.2    Berufliches Schulzentrum Schongau mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung sowie Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege

          Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Elektro und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.059 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Dazu gehört die Berufsfachschule für Sozialpflege mit 51 Vollzeitschülern/ Vollzeitschülerinnen, die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung mit 41 Vollzeitschülern/Vollzeitschü-
lerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 52 Vollzeitschülern/ Vollzeitschülerinnen.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.3    Berufliches Schulzentrum Amberg mit Staatlicher Berufsschule, Beruflicher Oberschule Amberg sowie Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Mechatronik und Elektrotechnik Amberg

          Die Berufsschule mit Klassen in den Berufsfeldern Elektro, Ernährung, Gesundheit, Körperpflege, Metall und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 1.451 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule – beide besitzen die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung – besuchten 517 bzw. 187 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatronik und Elektrotechnik wurde von 52 Vollzeitschülern/Vollzeitschü-
lerinnen besucht.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.4    Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land – mit Staatlicher Berufsschule, mit Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Hof sowie mit Staatlicher Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik

          Die Berufsschule mit Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Gesundheit, Holz, Körperpflege, Metall und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 3.086 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

     Sie ist organisatorisch mit der Staatlichen Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik (43 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie der Staatlichen Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik (101 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) verbunden.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.5    Staatliche Berufsschule Ostallgäu mit Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und Staatlicher Berufsfachschule für Metalltechnik in Füssen

Die Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf mit den Berufsfeldern Agrar, Bautechnik, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Metall und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1.358 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Dazu gehört die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung in Marktoberdorf mit 50 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Metalltechnik in Füssen mit 17 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.6    Berufliche Oberschule für Technik München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

         Die Fachoberschule für Technik München wurde im Schuljahr 2015/2016 von insgesamt 1.033 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Berufsoberschule für Technik München von 281 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.7    Berufliche Oberschule Rosenheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

          Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 898 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 275 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.8    Berufliche Oberschule Schweinfurt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

      Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 854 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 207 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.9    Berufliche Oberschule Fürth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

       Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Internationale Wirtschaft, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 829 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 115 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.10 Staatliches Berufliches Schulzentrum Nördlingen mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Wirtschaftsschule und Staatlicher Fachschule für Bau-, Elektro-, Maschinenbau- und Mechatroniktechnik (Technikerschule)

          Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 639 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen, die Wirtschaftsschule 196 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen und die Technikerschule 116 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

          Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

C)     Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.      Staatliche Berufsschule II Kempten mit Staatlicher Wirtschaftsschule

Die Staatliche Berufsschule II Kempten und die Staatliche Wirtschaftsschule Kempten vermitteln kaufmännische Lerninhalte.

Im Schuljahr 2015/2016 wurde die Berufsschule von insgesamt 1.502 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Wirtschaftsschule besuchten 409 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Wirtschaftsschule zuständig sein.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.      Staatliches Berufliches Schulzentrum Gunzenhausen mit Staatlicher Fachschule (Meisterschule) für Schreiner und Staatlicher Wirtschaftsschule

Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Ernährung, Holz, Metall sowie Wirtschaft ist mit der Fachschule (Meisterschule) für Schreiner und der Wirtschaftsschule organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 823 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen, die Meisterschule 22 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen und die Wirtschaftsschule 272 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Wirtschaftsschule zuständig sein.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

3.      Berufliches Schulzentrum Cham, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule mit Staatlicher Wirtschaftsschule Waldmünchen

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 310 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungs-
richtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 97 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Wirtschaftsschule in Waldmünchen wird von 168 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Wirtschaftsschule zuständig sein.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin am Beruflichen Schulzentrum Hof – Stadt und Land – mit Staatlicher Berufsschule, mit Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Hof sowie mit Staatlicher Fachschule für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an diesem Schulzentrum eingesetzt waren.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)  gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)  von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)  gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
des Beruflichen Schulzentrums Neuendettelsau
der Diakonie Neuendettelsau

 

 

Die Diakonie Neuendettelsau sucht für das Schulleitungsteam des Beruflichen Schulzentrums auf dem Löhe-Campus in Neuendettelsau in Vollzeit eine

 

Schulleitung (m/w)

 

Zum Beruflichen Schulzentrum gehören fünf Schularten: Berufsfachschule für Kinderpflege, Berufsfachschule für Diätassistenten/Diätassistentinnen, Berufsfachschule für Sozialpflege, Fachakademie für Sozialpädagogik und die Heimberufsschule für Hauswirtschaft; ein Kollegium von knapp 50 Lehrkräften, ca. 500 Schülerinnen und Schülern sowie 6 Mitarbeiterinnen.

 

Wir erwarten:

-    2. Staatsexamen für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Gymnasium oder eine vergleichbare Ausbildung

-    mehrjährige Unterrichts- und möglichst Leitungserfahrung

-    Bereitschaft zur Arbeit mit Schulverwaltungsprogrammen, idealerweise Erfahrung mit diesen

-    sehr gute EDV-Kenntnisse

-    Einsatzfreude und Belastbarkeit

-    Organisationsgeschick und Zuverlässigkeit

-    Kommunikationsfähigkeit-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit

-    hohes Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungskraft

-    Engagement, das besondere Profil einer evangelischen, diakonischen Schule zu stärken und weiterzuentwickeln

 

Wir bieten:

-    interessante und vielseitige Aufgaben im Bereich Organisation und Führung

-    umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten

-    betriebliche Altersversorgung und Beihilfeversicherung

-    übergreifende Zusammenarbeit und Kooperationsmöglichkeiten in einem großen diakonischen Unternehmen

 

Die Vergütung der Position des Schulleiters/der Schulleiterin erfolgt analog staatlicher Regelungen.

 

Die Stelle ist zum 1. Februar 2017 oder nach Vereinbarung zu besetzen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis 31. Januar 2017 an:

 

Diakonie Neuendettelsau

Abteilung Bildung

Abteilungsdirektor Pfarrer Matthias Weigart

Wilhelm-Löhe-Straße 23

91564 Neuendettelsau

Tel. 09874-86340

matthias.weigart@diakonieneuendettelsau.de

www.diakonieneuendettelsau.de

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung als hälftige Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF-5 Sonderpädagogische Förderung

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

-    Fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

-    Überarbeitung und Anpassung an die Konzeption LehrplanPLUS des Lehrplans für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

-    Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung

-    Konzepte für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste

-    Planung, Organisation und Leitung der Lehrplankommission und von Arbeitskreisen

-    Konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-    Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen

-    Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

-    Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege

-    Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten

-    Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

-    Koordinierung und Begleitung der Maßnahmen Übergang Förderschule-Beruf sowie Berufsorientierung Individuell für den Schulbereich

-    Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS Grundschule

 

Fachliche Qualifikationen:

-    1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen

-    Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-    Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pädagogik bei geistiger Behinderung

-    Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

-    Überfachliche Qualifikationen:

-    Engagement, Flexibilität und Mobilität

-    Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-    Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

-    Organisationsgeschick

-    Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-    Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

-    Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl S. 121)).

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung als hälftige Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF-4 Sonderpädagogische Förderung

Förderschwerpunkt emotional-soziale
Entwicklung

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

-    Fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung

-    Überarbeitung und  Anpassung an die Konzeption LehrplanPLUS des Lehrplans für den Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung

-    Weiterentwicklung von Diagnostik und Förderung im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung

-    Konzepte für Aufgabenfelder der Mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste

-    Planung, Organisation und Leitung der Lehrplankommission und von Arbeitskreisen

-    Konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-    Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen

-    Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

-    Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Medizin, Therapie, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten

-    Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten in Schulen und inklusiven Settings

-    Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS

 

Fachliche Qualifikationen:

-    1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen

-    Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-    Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pädagogik bei Verhaltensstörung

-    Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

 

Überfachliche Qualifikationen:

-    Engagement, Flexibilität und Mobilität

-    Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-    Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

-    Organisationsgeschick

-    Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-    Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

-    Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstr. 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl S. 121)).

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

An der Erzbischöflichen Realschule Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf ist zum 1. August 2017 die Stelle der/des

 

Schulleiterin/Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.

 

Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

−       die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht

−       die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten

−       die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Wir bieten an unserer Schule

−       ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie

−       eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags

−       ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 0 89/21 37 - 13 68 und E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 13. Januar 2017 unter der Angabe der Referenznummer 297-16 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

An der Erzbischöflichen Mädchenrealschule Franz von Assisi in Freilassing ist zum 1. August 2017 die Stelle der/des

 

Schulleiterin/Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.

 

Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

−       die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht

−       die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten

−       die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Wir bieten an unserer Schule

−       ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie

−       eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags

−       ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 0 89/21 37 - 13 68 und E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 13. Januar 2017 unter der Angabe der Referenznummer 298-16 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

 

 

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Ausschreibung einer Stelle
im Religionspädagogischen Zentrum in Bayern (RPZ)

 

Wir suchen für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 1. August 2017 eine/einen Beamtin/Beamten oder Angestellte/Angestellten im Umfang von 25 Stunden/Woche als

 

Wissenschaftliche Referentin/Wissenschaftlicher Referent für den Bereich Förderschule

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

-    Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen

-    konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts

-    Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre

-    Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene

-    Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern/innen

-    Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen.

 

Wir erwarten von Ihnen ein mit dem II. Staatsexamen abgeschlossenes Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik oder ein anderes Lehramt mit nachträglicher Qualifikation für Sonderpädagogik (jeweils mit Missio canonica) oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master) oder ein abgeschlossenes Studium Religionspädagogik (FH) mit förderpädagogischer Zusatzqualifikation.

Sie haben einschlägige Berufserfahrung (Unterricht an Förderschulen) sowie vertiefte Kenntnisse in religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben und können Kommissionen sowie Arbeitsgruppen moderieren und leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem und wissenschaftlichem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig. Sie gehören der katholischen Kirche an und identifizieren sich mit ihren Zielen und Inhalten.

 

Wir bieten einen vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz sowie eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit zahlreichen Zusatzleistungen, z.  B. betriebliche Altersversorgung, Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 29. Januar 2017 mit Angabe der Referenz 291-16 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Ressort Personal, Personalplanung Ordinariat

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@eomuc.de


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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