Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 1*      Ausgegeben in München am 24. Januar 2017     Jahrgang 2017

 

 


Inhalt

 

Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen Ernährung/Gestaltung, Musik/Kommunikationstechnik, Englisch/Kommunikationstechnik, Sport/ Kommunikationstechnik, Englisch/Sport

 

Zweite Staatsprüfung 2018 für das Lehramt für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Ausschreibung des Schulinnovationspreises i.s.i. 2018

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Ausschreibung der Stelle des Leiters/der Leiterin der Abteilung II des Staatsinstituts für die Ausbildung der Fachlehrer in München

 

Ausschreibung der Stelle des Ministerial-beauftragten für die Beruflichen Oberschulen in Nordbayern sowie der Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Offene Stellen

 

 





Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen
Ernährung/Gestaltung, Musik/Kommunikationstechnik,
Englisch/Kommunikationstechnik, Sport/Kommunikationstechnik,
Englisch/Sport

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 12. Dezember 2016, Az. III.3-BS7040-4b.88 130

 

 

1.         Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach und München) gelten folgende Grundsätze:

 

1.1      Zwei Jahre ergänzende fachliche und pädagogische Ausbildung mit Abschluss der fachlichen und pädagogischen Prüfungen im 2. Studienjahr.

 

1.2      Mit erfolgreich abgelegter I. Lehramtsprüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Kommunikationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.

 

2.         Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Musik/Kommunikationstechnik bzw. Englisch/Kommunikationstechnik (Ansbach) und die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Sport/Kommunikationstechnik bzw. Englisch/Kommunikationstechnik oder Englisch/Sport (München) gilt Folgendes:

 

2.1      Erstes Jahr fachliche Ausbildung im Zweitfach Kommunikationstechnik bzw. Sport. Zweites Jahr pädagogische Ausbildung.

 

2.2      Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.

 

Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.

 

3.       Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:

    der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,

     entsprechende berufliche Erstausbildung,

      das Bestehen eines Eignungstests.

 

4.         Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind

      für die Ausbildung in München

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

- Abteilung II -

Am Stadtpark 20

81243 München

Tel.: 089 - 126 52 590,

Fax 089 - 126 52 593

E-Mail: büro@stif2.de

 

      für die Ausbildung in Ansbach

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

- Abteilung III -

Schlesierstraße 26 + 28

91522 Ansbach

Tel.: 0981 - 97258 03,

Fax 0981 - 97258 333

E-Mail:

AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de

 

bis 1. März 2017 einzureichen.

 

5.       Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung geleistet.

 

6.       An die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 3

 

 

 



Zweite Staatsprüfung 2018
für das Lehramt für Sonderpädagogik
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Dezember 2016, Az. III.7-BS8154-4a.108 644

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2018 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2016 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2016 (GVBl. S. 268) durchgeführt.

 

Hierzu wird bekanntgegeben:

 

1.      Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.

 

2.         Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.

 

3.         Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

   die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 15. Januar 2018 bis 4. Mai 2018

   das Kolloquium in der Zeit vom 9. April 2018 bis 27. April 2018

   die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 2. Mai 2018 bis 18. Mai 2018

 

         In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

4.         Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.

 

5.       Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2016 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2018 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).

 

Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

 

      An der Zweiten Staatsprüfung 2018 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2017 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

 

6.       Zur Zweiten Staatsprüfung 2018 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.

 

6.1      Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen

   falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2017,

   falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

6.2     Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

7.       Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 3

 

 

 



Ausschreibung des
Schulinnovationspreises i.s.i. 2018

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Dezember 2016, Az. IV.6-BS4640-6a.141 884

 

 

Die Stiftung Bildungspakt Bayern schreibt zum elften Mal den i.s.i. – Innere Schulentwicklung & Schulqualität Innovationspreis aus. Mit diesem Preis werden die Leistung und das Engagement bayerischer Schulen gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Ausgezeichnet werden Schulen, die die Qualität von Unterricht und Erziehung nachhaltig durch einen systematischen Schulentwicklungsprozess verbessern, indem sie innerhalb ihrer Schule neue Wege gehen. Im Mittelpunkt steht das Kernanliegen von Schule – wirkungsvolle und attraktive Formen des Lernens und Lehrens.

 

Der i.s.i. wird landesweit ausgeschrieben und pro Schulart verliehen. Zusätzlich gibt es einen regionalen Grundschul-i.s.i., bei dem die innovativsten Grundschulen eines Regierungsbezirks prämiert werden.

 

Neben attraktiven Preisgeldern bietet die Aufnahme der Preisträgerschulen in das „i.s.i.-Netzwerk“ einen besonderen zusätzlichen Anreiz.

 

Mit dem i.s.i. 2018 will die Stiftung Bildungspakt Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Schulgemeinschaften für ihr dauerhaftes herausragendes Engagement zum Wohle der Schülerinnen und Schüler die verdiente Anerkennung verleihen.

 

Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular finden sich unter www.bildungspakt-bayern.de. Alle Schulen erhalten rechtzeitig Informationsbroschüren zum Wettbewerb.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 3

 

 

 



Ausschreibung von Funktionsstellen an
einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 28. Dezember 2016,
Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.143 897

 

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:

 

1.     Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Gewünscht sind Erfahrungen im Bereich Statistik und gängigen Schulverwaltungsprogrammen, in der Erstellung des Stundenplans sowie in der Schulentwicklung und Organisation der Flüchtlingsbeschulung.

 

2.     Berufliche Oberschule Holzkirchen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Aufgabenschwerpunkte sind die eigenständige Erstellung des Stunden- und Vertretungsplanes und die Arbeit mit Schulverwaltungsprogrammen. Zwingend erforderlich sind Praxiserfahrungen im Umgang mit dem Stundenplanprogramm UNTIS und der Lehrerdatei. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte neben hoher Sozialkompetenz und Teamfähigkeit auch über Erfahrungen in der Schulentwicklung verfügen.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Stefan Graf

Ministerialdirigent

 

 

 



Ausschreibung der Stelle
des Leiters/der Leiterin der Abteilung II des
Staatsinstituts für die Ausbildung
der Fachlehrer in München

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Januar 2017, Az. III.3-BP7023.4-4b.141 397

 

 

An der Abteilung II des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in München, Am Stadtpark 20, ist ab dem Schuljahr 2017/18 die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu besetzen.

 

An der Abteilung II des Staatsinstituts wird die fachliche und pädagogisch-didaktische Vorbildung für den Beruf des Fachlehrers/der Fachlehrerin in den Fächerverbindungen Ernährung und Gestaltung, Sport und Kommunikationstechnik, Englisch und Kommunikationstechnik sowie Englisch und Sport vermittelt.

Die zweijährige Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, die als Erste Lehramtsprüfung gilt.

Im Anschluss daran kann die Ausbildung zur Fachlehrkraft der Fächerverbindung Ernährung und Gestaltung an der Abt. II in München durch den Besuch eines einjährigen Lehrgangs im Fach Sport ergänzt werden.

 

Die Stelle weist folgendes Anforderungsprofil auf:

   Personalverantwortung als Dienstvorgesetzter für Lehrkräfte und Fachlehrkräfte am Staatsinstitut, Abt. II,

   verantwortliche Haushaltsführung,

   Leitung der jährlichen Aufnahmeprüfung und der Abschlussprüfung am Staatsinstitut, Abt. II,

   enge Kooperation mit dem Staatsministerium und den anderen Abteilungen des Staatsinstitutes zur Ausbildung von Fachlehrern/Fachlehrerinnen,

   Koordinierung der Praktikumsarbeit in Zusammenarbeit mit Regierung und Staatlichen Schulämtern.

 

Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen:

   Erste und Zweite Lehramtsprüfung für das Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, bevorzugt für das Lehramt an Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen und Volksschulen,

   überdurchschnittliche Ergebnisse in der letzten dienstlichen Beurteilung,

   mehrjährige Berufserfahrung im staatlichen Schuldienst sowie eine Bewährung in der Schulaufsicht oder einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin, Institutsrektor bzw. Institutsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin.

 

Erwünscht sind:

   eine Zusatzqualifikation in den Fächern Pädagogik, Psychologie und Schulpädagogik,

   Erfahrungen im Bereich der Lehrerbildung,

   mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Unterrichtsgestaltung an Grund- und/oder Mittelschulen,

   Kenntnisse und Fertigkeiten in den Informations- und Kommunikationstechniken.

 

Für die ausgeschriebene Stelle steht eine Planstelle in der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 möglich.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird in den jeweiligen Amtlichen Schulanzeigern der Regierungen veröffentlicht.

 

Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an:

 

Staatsministerium für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Salvatorstraße 2

80333 München

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung der Stelle des
Ministerialbeauftragten für die Beruflichen Oberschulen in
Nordbayern sowie der Stellen für Schulleiter und
Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Januar 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.142 898

 

 

A)  Die Stelle des Ministerialbeauftragten/der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern und des Schulleiters/der Schulleiterin der Beruflichen Oberschule Erlangen (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule) ist mit Wirkung vom 1. August 2017 zu besetzen:

 

An der Fachoberschule Erlangen (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Sozialwesen) wurden im Schuljahr 2015/16 687 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen unterrichtet und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik) 124 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe B 3 ausgebracht.

 

B)  Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist

an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.       mit Wirkung vom 3. Juni 2017

 

Staatliche Fachoberschule II Nürnberg

Die Staatliche Fachoberschule II Nürnberg hat im Schuljahr 2016/17 ihren Schulbetrieb aufgenommen. Insgesamt werden sechs Klassen der Ausbildungsrichtung Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet.

Die Schule wird von 155 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Eine Beförderung bis in das Besoldungsamt A 16 ist möglich.

 

2.       mit Wirkung vom 1. August 2017

 

2.1  Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land in Freilassing mit Staatlicher Wirtschaftsschule Freilassing und den Staatlichen Berufsfachschulen für gastgewerbliche Berufe und für Hotel- und Tourismusmanagement

Die Berufsschule Berchtesgadener Land in Freilassing führt Klassen in den Berufsfeldern Bau-, Holz- und KFZ-Technik, Ernährung und Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2015/16 insgesamt 1.338 Teilzeitschüler/ Teilzeitschülerinnen. Sie ist mit der Wirtschaftsschule Freilassing (34 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen), der Staatlichen Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe (16 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie der Staatlichen Berufsfachschule für Hotel- und Tourismusmanagement (76 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.2     Staatliche Berufsschule Mindelheim mit Außenstellen in Bad Wörishofen und Memmingen

Die Staatliche Berufsschule Mindelheim mit den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Metall und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/16 2.030 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Dazu gehört die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Mindelheim mit 55 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

Die Außenstelle Bad Wörishofen besteht aus der Berufsschule für Hotel- und Gaststättengewerbe und der Staatlichen Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement (64 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen).

Zur Außenstelle Memmingen gehören die Berufsfachschule für Kinderpflege (82 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen), die Berufsfachschule für Sozialpflege (44 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (64 Vollzeitschüler/ Vollzeitschülerinnen).

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

C)  Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. Juni 2017 an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Pfarrkirchen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/16 insgesamt 527 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 113 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

D) Die Stellenausschreibung vom 20. Dezember 2016 unter B) 3.10 wird berichtigt.

Es handelt sich um die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Nördlingen.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Ministerialbeauftragten/der Ministerialbeauftragten für die Beruflichen Oberschulen in Nordbayern ist mehrjährige Erfahrung als Schulleiter/Schulleiterin an Beruflichen Oberschulen erforderlich.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Fachoberschule Nürnberg II wird mehrjährige Erfahrung in der Verwaltung und ggf. Führung einer Beruflichen Oberschule gefordert.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Ebenso werden bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)  von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)   gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)   von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)   gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)   gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Januar 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.154 243

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Bamberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I
S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. Februar 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

vom 2. Januar 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.154 244

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Coburg mit hälftiger Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis Lichtenfels ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. Februar 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

vom 3. Januar 2017,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.154 242

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 2. September 2016 (KWMBeibl. Nr. 11/2016) erfolgte Ausschreibung der Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck wird mangels Bewerber, welche das geforderte Anforderungsprofil erfüllen (mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst), insoweit aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck zur Bewerbung neu ausgeschrieben.

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 17. Februar 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

vom 3. Januar 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.148 124

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Regensburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

Im Besonderen werden fundierte Erfahrungen im Bereich der Unterrichtsentwicklung an Mittelschulen erwartet.

 

Das Aufgabengebiet umschließt insbesondere folgende Arbeitsbereiche:

   Zusammenarbeit mit der Universität

   Einsatz der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen

   Bestellung und Einsatzplanung von Betreuungslehrkräften

   Planungen im Bereich der Lehramtsprüfungen und Zweitprüfungen an der Universität

   Zusammenarbeit mit den Seminarleitungen und Seminaren

   Lehrplanmultiplikation im Bereich der Mittelschulen

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. Februar 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Offene Stellen

 

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

 

Zum Schuljahr 2017/18 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung als hälftige Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF-5 Sonderpädagogische Förderung

Schulen für Kranke – Pädagogik bei Krankheit

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

        Fachliche Fragen zu Unterricht und Erziehung an Schulen für Kranke bzw. zur Pädagogik bei Krankheit

        Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

        Konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

        Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen

        Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

        Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schulen für Kranke, Schulen, Jugendhilfe, Medizin, Therapie und Fachdiensten

        Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen an Schulen und Klassen für Kranke

        Entwicklung von Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS zum Thema Pädagogik bei Krankheit

        Konzepte für Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Erkrankungen und psychischen Belastungen

 

Fachliche Qualifikationen:

        1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen

        Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

        Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pädagogik bei Krankheit

        Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

 

Überfachliche Qualifikationen:

        Engagement, Flexibilität und Mobilität

        Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

        Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

        Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

        Organisationsgeschick

        Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

        Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

        Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

        Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

 

 

*

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Schwaben

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Schwaben ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.

Der Sachgebietsleiterin/Dem Sachgebietsleiter im Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Schwaben sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

         Schulaufsicht über und Beratung der Berufsschulen in den Fachrichtungen Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft und Gastgewerbe sowie für fachrichtungsunabhängige Unterrichtsfächer

         Schulaufsicht über und Beratung der öffentlichen und privaten hauswirtschaftlichen, sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien sowie für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, für Fremdsprachenberufe, für Musik und für Kosmetik

         Erziehung und Unterricht, einschließlich Berufssprache Deutsch, Inklusion, Schulberatung und Schulpsychologie sowie digitale Bildung und Medienpädagogik

         Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen beruflichen Schulen sowie beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater beruflicher Schulen

         Mitwirkung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften der privaten und kommunalen beruflichen Schulen

         Mitwirkung bei der Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen

         Grundsätzliche und fachrichtungsunabhängige Angelegenheiten der regionalen Lehrerfortbildung, Koordinierung der Planung

         EU-Programme

         Schulentwicklung (Koordination)

         Evaluation/Zielvereinbarungen

         Übertragung von Funktionen fachrichtungsunabhängiger Fächer

         Mitwirkung bei fachlichen Personalaufgaben, wie z. B. dienstliche Beurteilungen

         Wettbewerbe und Preise

         Zertifikatsprüfung Englisch

         Telekolleg, Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

 

Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Mitglied der erweiterten Schulleitung) oder Verwaltungserfahrung in einem anderem, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachgeordneten Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 16 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung oder dem Ministerialbeauftragten ist der 10. Februar 2017.

 

Sie/Er leitet eine Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und eine Bewerberübersicht zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und
– soweit verfügbar – den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

 

 

*

 

 

Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet drei Stellen als Prozessbegleiterin/ Prozessbegleiter an einem Standort einer Deutschen Schule in den Fortbildungsregionen Südamerika I, Südamerika II und Südostasien an.

 

Qualifikation

 

Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen

 

Arbeitsbeginn

Region Südamerika I:      1. August 2017

Region Südamerika II:     1. Januar 2018

Region Südostasien:         1. September 2017

 

Ende der Bewerbungsfrist

ist jeweils der:                31. Januar 2017

 

Tätigkeitsprofil

 

Prozessbegleiter nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:

      Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion

      Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge

      Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region

      Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung

      Beratung von Schulen im Aufbau

      Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule

      Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)

      Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der jeweiligen Region und ggf. im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin

      Regelmäßige Berichterstattung

      Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen

 

Anforderungsprofil

 

Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter gelten:

    Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen

    Erfahrungen im Auslandsschuldienst

    Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)

    Langjährige Unterrichtserfahrung

    Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen

    Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement

    Identifikation mit dem Pädagogischen Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)

    Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes. Gr. A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe

    Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache

 

Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen.

 

Die Prozessbegleiterin/Der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über

    Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit

    Interkulturelle Kompetenz

    Teamfähigkeit

    Selbstreflexionsfähigkeit

    Durchsetzungsfähigkeit

    Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

    Hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen

    Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Ansprechpartner:

 

für Informationen zur Stelle:

E-Mail: Sandra.Luthe@bva.bund.de

Tel.: 022899-358-8729

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Christina.Wengel@bva.bund.de

Tel.: 022899-358-8652

 

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter bzw. der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 4

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

 

 

 

*

 

 

 

Stellenausschreibung

 

Am Erzbischöflichen St.-Irmengard-Gymnasium Garmisch-Partenkirchen ist zum 1. August 2017 die Stelle

 

der Ständigen Stellvertreterin/
des Ständigen Stellvertreters der Schulleitung

neu zu besetzen.

 

Gesucht wird für die Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

        die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt,

        die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

        die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

An der Schule wird geboten

        ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie,

        eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,

        ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD).

Schwerbehinderte Bewerberlinnen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising, Tel.: 089/2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die Übermittlung der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird bis spätestens 28. Februar 2017 unter Angabe der Referenznummer 325-16 erbeten an:

Erzbischöfliches Ordinariat München Personal Einrichtungen und Verwaltung, Postfach 33 03 60, 80063 München, E-Mail: Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

 

 

*

 

 

 

Stellenausschreibung

 

An der Erzbischöflichen Realschule Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf ist zum 1. August 2017 die Stelle

 

des Ständigen Vertreters/
der Ständigen Vertreterin
des Schulleiters/der Schulleiterin

 

neu zu besetzen.

 

Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

–      die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt

–    die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten

–       die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Wir bieten an unserer Schule

–       ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie

–       eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags

–       ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 0 89/21 37 - 13 68 und E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 10. Februar 2017 unter der Angabe der Referenznummer 326-16 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

 

 

*

 

 

 

Stellenausschreibung

 

An der Erzbischöflichen Realschule Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf ist zum 1. August 2017 die Stelle

 

des ständigen Mitarbeiters/der ständigen
Mitarbeiterin der Schulleitung

 

neu zu besetzen.

 

Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

–       die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt

–    die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten

–       die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Wir bieten an unserer Schule

–       ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie

–       eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags

–       ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 0 89/21 37 - 13 68 und E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 10. Februar 2017 unter der Angabe der Referenznummer 327-16 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de


 

 

______________________________________________________________________________________________________

 

Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

______________________________________________________________________________________________________