Zweite Staatsprüfungen 2018
für das Lehramt an Grundschulen und
das Lehramt an Mittelschulen nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 7. Februar 2017, Az. III.3-BS7154-4b.6 490

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2018 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-K) in der jeweils geltenden Fassung für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2016 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder eine Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben, die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ab.

Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind, sowie die Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.               Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Fürth, Regensburg und Würzburg statt.

 

2.                   Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

2.1               Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 23. Januar 2018 bis 18. Mai 2018,

 

Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.

 

2.2               das Kolloquium in der Zeit vom 12. März 2018 bis 11. Mai 2018,

 

2.3               die mündliche Prüfung in der Zeit vom 22. Mai 2018 bis 25. Mai 2018.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

3.                 Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 25. April 2017 bis zum 25. Oktober 2017.

 

4.                 Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2016 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 11. Januar 2018 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

5.               Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2018 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017 abgelegt und bestanden haben.

 

5.1               Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

5.1.1          falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 17. Juli 2017,

5.1.2          falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

5.2            Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 2 und Nr. 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

6.             Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222), sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 12











Aufnahme in die öffentlichen und privaten
zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
für das Schuljahr 2018/2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. Februar 2017, Az. VI.4-BS9201-4-7a.2 223

 

1.            Aufnahmeverfahren

 

1.1         Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

1.2       Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 26. Februar 2018 bis 2. März 2018 und/oder vom 12. März 2018 bis 23. März 2018 statt.

 

           Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 10. August 2018.

 

1.3         Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 10. August 2018 entgegengenommen. Abweichend davon wird für die Fälle der unter Punkt 1.5.2 genannten Möglichkeit der Aufnahme durch den Nachweis des Erreichens der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO als spätester Anmeldetermin zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule der 10. September 2018 festgelegt.

 

          Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.4           Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

 

1.5           Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

 

1.5.1      das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und

 

1.5.2    für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder – in Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann, ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, müssen die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

 

1.5.3      für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen vorgelegt werden. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

 

2.              Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

 

             Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

 

2.1        Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

 

2.1.1      am 7., 8. und 9. Mai 2018 für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule;

 

2.1.2      am 5., 6. und 7. September 2018 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule.

 

2.2       Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

 

2.3         Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

3.              Meldungen durch Schulen

 

3.1       Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

 

3.2         Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html) sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 21. September 2018 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 12











Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2018/2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 3. März 2017, Az. VI.6-BS9610-6-7a.144 732

 

1.       Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 26. Februar bis 9. März 2018 entgegengenommen.

 

2.         Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.

 

3.         Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 14. März 2018 statt.

 

4.     Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2018 statt.

 

5.       Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2018 statt.

 

6.       Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2018 statt.

 

7.      Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO).

 

8.         Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 12











61. Theatertage der Gymnasien in Bayern
vom 23. bis 26. Juli 2017 in Bamberg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 3. März 2017, Az. XI.8-BS5434-6b.17 438

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung 61. Theatertage der Gymnasien in Bayern kann vom Dienstvorgesetzten als Lehrerfortbildung anerkannt werden.

 

Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.

 

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

 

61. Theatertage der Gymnasien in Bayern vom 23. bis 26. Juli 2017 in Bamberg

 

Veranstalter

Die Theatertage der bayerischen Gymnasien werden von der Fördergemeinschaft für das Schultheater an den bayerischen Gymnasien gemeinsam mit dem Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg veranstaltet. Die Fördergemeinschaft bilden die Landes-Eltern-Vereinigung (LEV), der Bayerische Philologenverband (bpv) und der Fachverband Theater am Gymnasium in Bayern (TAG). Die Organisation und Durchführung der Theatertage übernimmt die ausrichtende Schule vor Ort. Für die Erteilung der erforderlichen Dienstbefreiungen ist der jeweilige Schulleiter der teilnehmenden Lehrkraft zuständig.

 

Zielsetzung

Die Theatertage sollen die Qualität des Theaterunterrichts an Gymnasien sichtbar machen und einen vielfältigen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Theater für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet. Sie wollen die Begegnung von Theatergruppen ermöglichen, deren Erfahrungsaustausch fördern und ihr Engagement unterstützen. Die Theatertage verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und Fortbildungsveranstaltung. Die teilnehmenden Theaterlehrer und das interessierte Fachpublikum können sich auf den Theatertagen am Fachdiskurs aktiv beteiligen und Anregungen für eigene Arbeiten sammeln.

 

Meldeschluss

Alle Gruppen, die an einem Gymnasium Theater spielen (Theaterklasse, Wahlfach bzw. AG, P-Seminar, Profilfach), können sich ab sofort bis spätestens zum 30. April 2017 mit dem offiziellen Anmeldeformular (www.theatertage-bayern.de) beim Leiter der Fördergemeinschaft bewerben:

 

Maximilian Weig

Glockenhofstraße 29

90478 Nürnberg

max.weig@tag-bayern.de

 

Jury und Auswahlverfahren

Über die Auswahl und Anzahl der Gruppen, die an den 61. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen, entscheidet eine 11-köpfige Jury am 19. Mai 2017. Die Leitung der Jury übernimmt Thomas Ritter vom Ernst-Mach-Gymnasium Haar. Je ein Vertreter der Verbände der Fördergemeinschaft (LEV, bpv und TAG) sowie ein Vertreter der gastgebenden Schule nehmen in beratender Funktion an der Jurysitzung teil.

Die auf den Theatertagen gezeigten Produktionen sollen einen repräsentativen Einblick in die Qualität und Vielfalt der Theaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Damit die Jury sich einen Eindruck verschaffen kann, ist ein Aufführungs- oder Probenbesuch erforderlich. Von diesem Besuch wird eine digitale Aufzeichnung durch die Gruppe erstellt und der Jury im Anschluss über einen Datenspeicher im Internet (Google Drive) für die Auswahlsitzung zur Verfügung gestellt.

 

Besichtigungstermin

Auf dem Anmeldeformular können Wunschtermine angegeben werden, an denen die Juroren eine Aufführung bzw. Probe besuchen können. Letztmöglicher Termin eines Jurybesuchs ist der 18. Mai 2017. Zwischen Eingang der Anmeldung und den genannten Sichtungsterminen müssen aus organisatorischen Gründen mindestens 3 Wochen liegen!

 

Spieldauer

Damit auf den Theatertagen ein möglichst vielfältiges Programm von Produktionen präsentiert werden kann und trotzdem noch ausreichend Zeit für Besprechungen und Fortbildung zur Verfügung steht, haben die Veranstalter die Aufführungen bei den Theatertagen auf eine Dauer von max. 50 Minuten begrenzt. Selbstverständlich sind auch deutlich kürzere Produktionen (ab 20 Minuten) und alle offenen Formate erwünscht. Längere Aufführungen können aber nur in repräsentativen Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Die Jurymitglieder beraten in Zweifelsfällen gerne hinsichtlich sinnvoller Kürzungen.

 

Gesprächsforen

Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen dienen dem Erfahrungsaustausch und der fachlichen Auseinandersetzung über verschiedenste Formen und Arbeitsweisen von Theaterunterricht. Sie werden in moderierten Gesprächsforen unter Schülern und Lehrern durchgeführt.

 

 

Theaterworkshops

Für die Schüler der eingeladenen Gruppen werden Workshops angeboten, in denen sie Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit erhalten und gemeinsam mit den Schülern der anderen Gruppen direkt erproben können.

 

Fachtagung

Die Fachtagung greift jedes Jahr ein Thema auf, das durch Vorträge, Impulsreferate und Praxisworkshops ausgewiesener Experten beleuchtet wird. Die anschließenden Fachgespräche dienen der Diskussion aktueller Entwicklungen im Schultheater und dem Fachdiskurs über didaktische und methodische Fragen des Theaterunterrichts.

 

Unterbringung

Die teilnehmenden Schüler werden in den Räumen des Kaiser-Heinrich-Gymnasiums untergebracht. Die Aufsicht übernehmen die Theaterlehrer der jeweiligen Gruppen. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der gesamten Dauer der Theatertage und zur Einhaltung der Hausordnung.

 

Verpflegung

Die Verpflegung erfolgt über den Mensabetrieb in der Schule. Der Eigenbeitrag für Unterbringung und Verpflegung beträgt 40,00 Euro pro Schüler.

 

Zuschüsse

Die Veranstalter bemühen sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Es wird dringend empfohlen, dass sich die Theatergruppen auch um eine Förderung bei den schuleigenen Fördervereinen und Elternbeiräten bemühen. Belege für Reisekosten sind unbedingt im Original aufzubewahren.

 

Ausrichtende Schule:

Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

OStD Michael Strehler, Schulleiter

Altenburger Straße 16

96049 Bamberg

Tel.: 0951-952020-0

E-Mail: khg@bnv-bamberg.de

Homepage: www.khg.bamberg.de

 

Organisationsleitung

Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an:

Andreas Kuhn und Florian Zeh

E-Mail: kuhn.zeh@theatertage-bayern.de

 

Weiterführende Informationen zu den Theatertagen der bayerischen Gymnasien sowie regionale Ansprechpartner zur fachlichen Beratung und Unterstützung bei einer Bewerbung unter www.theatertage-bayern.de

Leiter der Fördergemeinschaft

Maximilian Weig

 

Für die Landes-Eltern-Vereinigung (LEV)

Susanne Arndt, Anette Batora

 

Für den Bayerischen Philologenverband (bpv)

Michael Schwägerl, Rita Bovenz

 

Für den Fachverband Theater am Gymnasium (TAG)
Michael Aust

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor











Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie
der Mittelschulstufe an Förderzentren
und an Schulen für Kranke 2018

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. März 2017,
Az. III.2-III.6-BS7503(2018)-4b.5 475

 

A)        Mittelschule

 

1.         Rechtsgrundlage

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2018 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.

 

2.         Zeitplan

Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

 

 

Montag, 18. Juni 2018

 

 

 

Teil A

Sprachbetrachtung

 

Teil B

Rechtschreiben

 

Teil C

Schriftlicher

Sprachgebrauch

 

Deutsch

(§ 29 Abs. 6 Nr. 1 MSO)

200 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis  8.50 Uhr

 

 

8.55 bis  9.10 Uhr

 

 

9.20 bis 12.05 Uhr

 

 

Dienstag, 19. Juni 2018

 

 

 

Teile A – B

Listening Comprehension and Use of English

 

Teile C – D

Reading Comprehension, Mediation and Text Production

 

Englisch

(§ 29 Abs. 6 Nr. 3 MSO)

120 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis 9.10 Uhr

 

 

 

9.20 bis 10.40 Uhr

 

 

 

 

Muttersprache

(§ 29 Abs. 2 und § 29 Abs. 6 Nr. 5 MSO)

 

120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)

 

8.30 bis 10.30 Uhr

 

 

 

Mittwoch, 20. Juni 2018

Mathematik

(§ 29 Abs. 6 Nr. 2 MSO)

150 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis 11.00 Uhr

 

 

 

3.         Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A „Sprachbetrachtung“, B „Rechtschreiben“ und C „Schriftlicher Sprachgebrauch“. Prüflinge, die auf Grund einer Rechtschreibstörung Notzenschutz gemäß § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO erhalten, legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll für diese Prüflinge ggf. der als Nachteilsausgleich gewährte Zeitzuschlag umgesetzt werden.

 

4.         Projektprüfung

Die Termine der Projektprüfung werden
– wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt. 

 

5.         Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2017/2018 bei Bedarf weiterhin durchgeführt. Das Angebot an möglichen Sprachen ist ab Oktober 2017 auf der Homepage des Kultusministeriums einsehbar.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2017/2018 sind:

-   Mittwoch, 17. Januar 2018

(1. Zwischenprüfung)

-   Mittwoch, 21. März 2018

(2. Zwischenprüfung)

-   Dienstag, 19. Juni 2018

(Abschlussprüfung)

 

6.         Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 10. November 2017 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen die Härtefallregel zutrifft, am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2018. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.

 

7.         Meldung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

8.         Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2018/2019 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 20. Juli 2018, und am Montag, 23. Juli 2018. Die notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe sollen noch im Juli durchgeführt werden.

 

9.         Nachholtermin

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung an folgenden Tagen

 

18. September 2018:

Deutsch

 

20. September 2018:

Englisch/Muttersprache

 

21. September 2018:

Mathematik

 

nachholen (vgl. § 32 Abs. 1 MSO). Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2018 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

B)        Förderzentren

 

1.         Rechtsgrundlage

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren 2018 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl. S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl. S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden, wie sie inhaltlich in die neue MSO übernommen wurden. Die VSO-F wird angepasst werden.

 

2.         Zeitplan

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 66 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten. Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nach § 44a Abs. 2 BaySchO die Regelung in § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BaySchO anzuwenden.

 

 

Montag, 18. Juni 2018

 

Deutsch:

 

 

 

 

8.30 Uhr:

200 Minuten Arbeitszeit

 

 

Dienstag, 19. Juni 2018

 

Englisch:

 

 

– nichtdeutsche

   Muttersprache:

 

 

 

 

– Deutsche

   Gebärdensprache:

 

 

 

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)

 

45 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

 

Mittwoch, 20. Juni 2018

 

Mathematik:

 

 

 

8.30 Uhr:

150 Minuten Arbeitszeit

 

 

3.         Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A „Sprachbetrachtung“, B „Rechtschreiben“ und C „Schriftlicher Sprachgebrauch“. Prüflinge, die auf Grund einer Rechtschreibstörung Notzenschutz gemäß § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO erhalten, legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll für diese Prüflinge ggf. der als Nachteilsausgleich gewährte Zeitzuschlag umgesetzt werden.

4.         Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 5) gelten für die Förderzentren entsprechend.

 

5.         Projektprüfung

Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt. 

 

6.         Deutsche Gebärdensprache

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten.

 

Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 1 MSO).

Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).

 

7.         Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 10. November 2017 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.

Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2018. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums.

 

8.         Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Förderzentren, die zum Schuljahr 2018/2019 in die 10. Klasse der Förderzentren eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 20. Juli 2018, und am Montag, 23. Juli 2018.

 

Die gegebenenfalls notwendigen Aufnahmeprüfungen sollen noch im Juli durchgeführt werden.

 

9.         Nachholtermin

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung am

 

18. September 2018:

Deutsch

 

20. September 2018:

Englisch/Muttersprache

 

21. September 2018:

Mathematik

 

nachholen (vgl. § 32 Abs. 1 MSO). Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2018 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

 

C)        Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl. S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378), an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten nach § 44a Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BaySchO verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor











Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 9. März 2017, Az. III.3-BP7001.1.1–4b.23 571

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 24. April 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




*




Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 9. März 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.14 590

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kulmbach mit hälftiger Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis Kronach ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. April 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor











Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. März 2017, Az. IV.9-BP4113-3.13 762

 

Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit

 

1.4: Interkulturelles, interreligiöses und soziales Lernen, Modellversuch Islamischer Unterricht, Deutsch als Zweitsprache

 

– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich maximal bis zur Besoldungsgruppe A 14 + AZ, ist möglich.

 

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt.

Gute Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache und Interkulturellem Lernen und Lehren werden vorausgesetzt.

Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im o. g. Bereich, und Erfahrung im Bereich der Sprachförderung sind wünschenswert.

Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein grundständiges Studium oder ein Erweiterungsstudium in der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.

 

Aufgabenbeschreibung:

Planung, Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:

-    Deutsch als Zweitsprache (schulartübergreifend; Prüfertätigkeit im Staatsexamen DaZ; Kooperation mit allen bayerischen Universitäten)

-    Pädagogisches Fachpersonal in Übergangs-, Deutschförder- und Regelklassen

-    Fachbetreuer und Schulaufsichtsbeamte mit dem Aufgabenschwerpunkt „Migration“

-    Interkulturelle Bildung an allen Schularten

-    Interreligiöses und Soziales Lernen

-    Modellversuch Islamischer Unterricht

 

Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten gehören unter anderem:

-           Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-           fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen

-           Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-           Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern

-           Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-           Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:

-           ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft

-           Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

-           Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

-           Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen

-           ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

-           ein hohes Maß an Teamfähigkeit

-           Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-           Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.13 763 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Adolf Schicker

Ministerialdirigent











Neubesetzung einer Abordnungsstelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. März 2017, Az. IV.9-BP4113-3.13 763

 

Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine ganze Abordnungsstelle in der Organisationseinheit

 

5.5: E-Learning-Kompetenzzentrum

 

für den Bereich Grundschule und Mittelschule
– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Eine Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich maximal bis zur Besoldungsgruppe A 14 + AZ, ist möglich.

 

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt.

Gute Kenntnisse in der Gestaltung digitaler Lehr- und Lernarrangements werden vorausgesetzt.

Eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation mit erfolgreichem Abschluss in Medienpädagogik/-didaktik oder einem vergleichbaren Studium sowie Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich „Digitaler Bildung“, sind wünschenswert.

 

Aufgabenbeschreibung:

-    Planung, Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

-    Inhalte und Zielgruppen der Tätigkeit:

       Inhaltliche und mediendidaktische Weiterentwicklung der Beratungs- und Lehrgangsangebote des E-Learning-Kompetenzzentrums

       Technische Umsetzung online-gestützter Fortbildungsangebote, insbesondere unter Einsatz von Learning-Management-Systemen, Web-Konferenzsystemen und Autorenwerkzeugen

       Weiterentwicklung der Blended-Learning-Lehrgänge u. a. zur Implementierung von LehrplanPLUS

       Unterstützung von Akademiereferentinnen und Akademiereferenten der Akademie Dillingen bei der Konzeption, Durchführung und Evaluation technologiegestützter Lehrerfortbildungsmaßnahmen

       Beiträge zur Entwicklung einer zukunftsorientierten Medienkompetenz in der Lehrerfortbildung

       Evaluation und Entwicklung von Open Educational Resources (OER) für die Lehrerfortbildung

       Entwicklung und Nutzung innovativer Fortbildungsformate wie z. B. Massive Open Online Courses (MOOC)

 

Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten gehören unter anderem:

-           Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-           fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen

-           Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-           Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern

-           Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-           Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:

-           ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft

-           Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

-           Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

-           Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen

-           ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

-           ein hohes Maß an Teamfähigkeit

-           Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-           Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.13 763 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Adolf Schicker

Ministerialdirigent











Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. März 2017, Az. IV.9-BP4113-3.13 760

 

Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit

 

5.7: Medienpädagogik, Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung

 

– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich maximal bis zur Besoldungsgruppe A 14 + AZ, ist möglich.

 

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt.

Gute Kenntnisse in einem möglichst breiten Spektrum der medienpädagogischen Fachgebiete werden vorausgesetzt. Zudem sind Kenntnisse in folgenden Bereichen wünschenswert:

-    Computer- und Netzwerktechnologie sowie Datensicherheit im schulischen Kontext

-    Medienrecht und Datenschutz

-    Medien-Bearbeitungssoftware und Internetanwendungen

-    Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“

-    Unterrichtserfahrung auf dem Gebiet innovativen, multimedialen Lernens

 

Sehr wünschenswert sind Erfahrungen in der Lehrerfortbildung.

Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine Erweiterungsprüfung im Fach Medienpädagogik nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.

 

Aufgabenbeschreibung:

-    Fachliche Betreuung der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkräfte aller Schularten gem. KMBek „Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung in Bayern“ vom 26. Juni 2007

-    Ausbildung der Medienpädagogisch-informationstechnischen Beratungslehrkräfte (MIBs) nach § 114, LPO I

-    Ausrichtung von Lehrgängen zum gesamten Spektrum der Medienpädagogik für Lehrkräfte aller Schularten in Abstimmung mit anderen Fachreferaten der ALP

-    Entwicklung innovativer Fortbildungskonzepte insbesondere im Bereich des Mobilen Lernens und der Digitalen Schule

-    Fachliche Betreuung, Aus- und Fortbildung der Multiplikatoren für den Datenschutz aller Schularten

-    Beratung von Lehrkräften, Schulleitungen und allen Ebenen der Schulverwaltung aller Schularten zu Medienkonzepten (Medienentwicklung als Teil der Schulentwicklung), medientechnischen, medienrechtlichen und medienerzieherischen Fragen

 

Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten gehören unter anderem:

-           Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-           fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen

-           Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-           Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-           Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:

-           ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft

-           Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

-           Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

-           Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen

-           ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

-           ein hohes Maß an Teamfähigkeit

-           Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-           Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, ggf. Erweiterungsprüfung in Medienpädagogik und/oder anderer einschlägiger akademischer Qualifikationen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.13 760 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Adolf Schicker

Ministerialdirigent











Ausschreibung der Stelle als Leiterin/Leiter
der Staatlichen Schulberatungsstelle
für Niederbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 13. März 2017, Az. IV.9-BS4305.5-6a.25 592

Die Stelle der Leiterin/des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern ist zum 1. August 2017 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern zugeordnet. Der Dienstort ist Landshut. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für Niederbayern zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Niederbayern.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studien-direktor als Leiterin/Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle).

 

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136).

 

Der Leiterin/dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.

 

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

-    die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,

-    die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,

-    die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,

-    beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,

-    mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten,

-    die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.

 

 

 

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) sowie Beamtinnen/Beamte am ISB und an der ALP Dillingen und an Staatlichen Schulberatungsstellen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

-    Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

-    Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)

-    mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus

 

Besonders erwünscht sind:

-    Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften bzw. in der Seminarausbildung

-    Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere der Fortbildung von Beratungslehrkräften und/oder Schulpsychologen

-    Erfahrungen mit den Themen Lehrergesundheit, Krisenintervention, Inklusion, Migration und/oder Begabtenförderung

 

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

-    sehr gute organisatorische Fähigkeiten

-    Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit

-    Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

-    überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen

 

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

 

Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern dem Staatsministerium vor.

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr OStR Michael Kirchmeir (Tel.: 089/2186-2716) gerne zur Verfügung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim Ministerialbeauftragten für die

Gymnasien in Niederbayern

vier Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)

sechs Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor











Ausschreibung der Stelle
einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien
an der Staatlichen Schulberatungsstelle
für Niederbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 13. März 2017, Az. IV.9-BS4305.5-6a.25 593

 

Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern ist zum 1. August 2017 und für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern zugeordnet. Der Dienstort ist Landshut. Die Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Niederbayern.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454 I, geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 KWMBl. S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:

 

-    Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

-    Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

-    Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung)

-    Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften

-    Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

-    Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien

-    aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe

-    Nachweis über die notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation

 

Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (i. d. R. Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

 

Besonders berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Seminarausbildung im Fach Schulpsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder im Gebiet Psychologie tätig waren oder sind bzw. die Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit haben.

 

Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

 

Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Niederbayern zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Niederbayern unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. IV.9) vor.

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Niederbayern vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr OStR Michael Kirchmeir (Tel.: 089/2186-2716) gerne zur Verfügung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim Ministerialbeauftragten

für die Gymnasien in Niederbayern

vier Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)

sechs Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor











Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. August 2017 ist

 

in Referat IV.3
- Staatliches Lehrpersonal der Realschulen

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 13+AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-      Verwaltung des Lehrpersonals an staatlichen Realschulen, einschließlich Funktionsstellen und erweiterter Schulleitung

-      Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen, einschließlich Bedarfsanalysen und Stellenplanung

-      Mitwirkung beim Vollzug der Lehrerdienstordnung im Bereich der Realschulen

-      Einsatz der EDV für Aufgaben der Personalverwaltung und der Unterrichtsversorgung im Bereich der Realschulen

-      Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik oder dem Fach Informatik

-      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0

-      Sichere EDV-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und während der Sommermonate (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen für das jeweils neue Schuljahr)

-      Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule

-      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-      Überzeugendes und sicheres Auftreten

-      Teamfähigkeit

-      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/97/1/IV.3 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. September 2017 ist

 

in Referat IV.5 - Prüfungsamt

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Das Prüfungsamt ist u. a. zuständig für die Abwicklung der Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter und für den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Gymnasien und Realschulen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-    Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

-    Projektmanagement und Entwicklung von IT-Verfahren im Rahmen der Organisation und Durchführung der Staatsprüfungen

-    Zusammenarbeit mit Universitäten bei der Ausgestaltung von Lehramtsstudiengängen als auch mit Seminarschulen zu Fragen der Seminarausbildung

-    Mitarbeit bei der Behandlung von Grundsatzfragen zur Lehrerbildung in Bayern, aber auch im Zusammenhang mit der Lehrerbildung in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-    Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik, Physik oder Informatik

-    Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-    Interesse an schulart- und fächerübergreifenden Themen zur Lehrerbildung

-    IT-Erfahrung und gute Programmierkenntnisse

-    Gute Englischkenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-    Teamfähigkeit

-    Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

-    Fähigkeit zu analytisch-strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

-    Technisches Verständnis und Bereitschaft zur Einarbeitung in die Nutzung großrechnerähnlicher EDV-Anlagen

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-    Überzeugendes Auftreten und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten

 

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/96/1/IV.5 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Medellin, Kolumbien

 

Arbeitsbeginn:                              2. Januar 2018

Ende der Bewerbungsfrist:         2. Mai 2017

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 941

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass wenigstens eine der nachfolgend benannten Anforderungen erfüllt ist:

Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie).

 

Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

2.     Deutsche Schule Hurghada-Red Sea, Ägypten

 

Arbeitsbeginn:                              19. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         2. Mai 2017

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 9

Schülerzahl: 119

Schule befindet sich im Aufbau

Deutsches Sprachdiplom

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Schulleitungserfahrung ist erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.




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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Beginn des Schuljahrs 2017/2018 ist in der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (Dienstort Gunzenhausen/Mittelfranken) folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referent/Referentin im Referat Q-4
„Externe und interne Evaluation der Einzelschule“ (Schwerpunkt: Realschule)

 

Dem Referat obliegt die inhaltliche und fachliche Betreuung der Evaluatoren. In enger Abstimmung mit dem Staatsministerium ist es für das Konzept der externen und internen Evaluation im Gesamtrahmen von Qualitätsentwicklung und -sicherung verantwortlich.

Im Einzelnen nimmt das Referat folgende Aufgaben wahr:

-           Betreuung und Beratung der Evaluationsteams hinsichtlich der Praxis der Evaluation, insbesondere des Einsatzes der Instrumente, der Erstellung der Evaluationsberichte sowie der Erarbeitung von Ziel- und Handlungsvereinbarungen zur Qualitätsverbesserung der einzelnen Schule

-           Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatoren

-           Sicherung der Konzepttreue und der Qualität der Externen Evaluation

-           Enge Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen mit mindestens guten Ergebnissen

-         Verbeamtung im staatlichen Schuldienst des Freistaats Bayern

-         Berufserfahrung als Lehrkraft an der Realschule

-         Kenntnisse über Schulentwicklung und Evaluation

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen zu Schule und Bildung

-         Aufgeschlossenheit für empirisch gestütztes Arbeiten

-         Fähigkeit und Bereitschaft zum Arbeiten im Team

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie in den gängigen Kommunikationstechniken

-         Sicheres und angemessenes Auftreten

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes nach Bestehen der Probezeit.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisetätigkeiten anfallen.

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Frau Professor

Dr. Eva-Maria Lankes zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).




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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle, als unterhälftige Abordnung, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:

 

Referat Qualitätsentwicklung an Schulen:

Arbeitsbereich Schulberatung

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Das Tätigkeitsfeld umfasst die Bearbeitung einschlägiger Themen, z. B. Hochbegabung, Mobbing, Lese-Rechtschreib-Störung, sowie die Unterstützung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Bereich der Schulberatung. Weiterhin zählt die Bereitstellung von Materialien für Beratungslehrkräfte bzw. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu den Aufgaben dieses Arbeitsbereichs.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-    1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt in Verbindung mit der Lehrbefähigung Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt mit mindestens guten Ergebnissen

-    Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)

-    mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich

-    Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

 

 

Überfachliche Qualifikationen, insbesondere:

-    ein überdurchschnittliches Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

-    Engagement und Flexibilität

-    die Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und ein hohes Organisations- und Planungsgeschick

-    Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche Themen und für Innovationen

-    ein sicheres Auftreten

-    ein hohes Maß an Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

-    Erfahrung mit wissenschaftlichen, möglichst empirischen Arbeitsmethoden

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-    auf dem Dienstweg und zeitgleich

-    direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Arnulf Zöller (arnulf.zoeller@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).




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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
 Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2017/2018 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Grundsatzabteilung eine Stelle als Referentin/Referent für Leseförderung zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

Referentin/Referent für Leseförderung

 

 

Aufgabenbeschreibung:

-    Konzeptionelle Weiterentwicklung der Förderung der Lesekompetenz in allen Fächern und Schularten

-    Leitung des schulartübergreifenden Arbeitskreises „Leseförderung und Schulbibliotheken“ 

-    Koordinierung der Schulbibliotheksarbeit in Bayern, u. a. der Tätigkeit der Schulbibliothekarischen Fachberater an der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen (Bayerische Staatsbibliothek)

-    Pflege und Förderung von Kooperationen im Bereich der Leseförderung, u. a. Kooperationsvereinbarung „Bibliothek und Schule“, Kooperationen mit außerschulischen Bildungspartnern (z. B. Stiftungen, Börsenverein des deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern, Verlage)

-    Redaktion und Pflege des Leseportals www.leseforum.bayern.de; Erarbeitung bzw. Pflege und Aktualisierung weiterer einschlägiger Informationsmedien (z. B. Handreichungen, Serviceteil des Lehrplans)

-    Organisation, Umsetzung bzw. Unterstützung von Initiativen und Aktionen der Leseförderung (z. B. Schulbibliothekstag, Welttag des Buches), auch hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit

-    Konzeptionelle Weiterentwicklung des sprachsensiblen Unterrichtens

-    Mundartförderung

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-    Befähigung für ein Lehramt (1. und 2. Staatsexamen) mit mindestens guten Ergebnissen

-    Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation und Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

-    Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-    Breite Berufserfahrung und mehrjährige Unterrichtserfahrung als Lehrkraft an staatlichen Schulen

-    Vertrautheit mit Fragen der Kompetenzorientierung im LehrplanPLUS, insbesondere mit dem schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziel „Sprachliche Bildung“

-    Nachgewiesene Tätigkeiten in der Lehrerfort­bildung

 

Überfachliche Qualifikationen:

-    Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-    Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend einzuarbeiten

-    Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten

-    Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Angemessenes Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-    Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes in den BesGr. von A 13 bis A 14 + AZ nach Bestehen der Probezeit.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-    auf dem Dienstweg und zeitgleich

-    direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, OStD Arnulf Zöller

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl S. 121)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.




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Stellenausschreibung

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid, 97353Wiesentheid

 

zum 1. August 2017 einen Ständigen Stellvertreter/eine Ständige Stellvertreterin des Schulleiters.

 

Das Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium, einem Sprachlichen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil (ca. 525 Schüler/Schülerinnen).

 

Im Internat (mit Internatsleiterin) werden ca. 90, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 65 Schüler/Schülerinnen betreut.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, bei der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als (stellvertretender) Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten/Beamtinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Internatsschule sowie bei der Vertretung der Internatsschule nach Außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG).

 

Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sowie Erfahrungen im Bereich Bauwesen und Beschaffungen sind ebenso wie Verwaltungserfahrung wünschenswert.

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/Fachbetreuerin, Oberstufenkoordinator/Oberstufenkoordinatorin oder Internatsleiter/
Internatsleiterin an einem Internatsgymnasium.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Bewerber/von der Bewerberin eine Anlassbeurteilung zu beantragen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Telefon: 089-278140-0, Fax: 089-27 81 40-23, Homepage: www.bayern-internate.com, E-Mail: info@zvbl.de , zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: Zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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