Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 5* Ausgegeben in München am 3. Mai 2017 Jahrgang 2017
Inhalt
Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2018/2019
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. März 2017, Az. IV.2-BS6301-5.19 831
Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).
1. Anmeldung
Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
a) Schüler der Grundschulen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 7. Mai bis 11. Mai 2018;
b) Schüler der Mittelschule bzw. des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 1. August 2018; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen
a) das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,
b) das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,
c) ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
d) ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.
2. Probeunterricht
Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet vom 15. bis 17. Mai 2018 statt. Für begründete Ausnahmefälle wird in den letzten Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt.
Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.
3. Unterrichtsplanung
Die Unterrichtsplanung ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens
14. Mai 2018
dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. März 2017,
Az. III.2-III.6-BS7501(2018)-4b.5 473
A) Mittelschulen
1. Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 22. Juni 2018
Muttersprache (§ 23 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
Teil A Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben Teil B Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben |
180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten.)
8.30 bis 10.00 Uhr
10.10 bis 11.40 Uhr
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Montag, 25. Juni 2018
Englisch (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)
Teile A und B Listening Comprehension und Use of English Teile C und D Reading Comprehension und Text Production |
90 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.05 Uhr
9.15 bis 10.10 Uhr |
Dienstag, 26. Juni 2018
Deutsch (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
Teil A Sprachbetrachtung Teil B Rechtschreiben Teil C Schriftlicher Sprachgebrauch
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180 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 8.50 Uhr
8.55 bis 9.10 Uhr
9.20 bis 11.45 Uhr
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Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)
Teil A Spracharbeit Teil B Rechtschreiben Teil C Textarbeit |
110 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 8.45 Uhr
8.50 bis 9.05 Uhr
9.20 bis 10.40 Uhr
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Mittwoch, 27. Juni 2018
Mathematik (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)
Teil A Teil B |
100 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.00 Uhr 9.10 bis 10.20 Uhr |
Donnerstag, 28. Juni 2018
Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde (§ 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 MSO) |
60 Minuten Arbeitszeit 8.30 bis 9.30 Uhr |
3. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A „Sprachbetrachtung“, B „Rechtschreiben“ und C „Schriftlicher Sprachgebrauch“ auf. Prüflinge mit anerkannter Rechtschreibstörung, die gemäß § 34 Abs. 7 BaySchO Notenschutz erhalten, legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der Teil C wird anschließend von allen Prüflingen bearbeitet.
4. Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in drei Teile. Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik bilden den Prüfungsteil A „Spracharbeit“. Im Teil B „Rechtschreiben“ werden Aufgaben zu verschiedenen Rechtschreibfällen gestellt. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Prüflinge mit anerkannter Rechtschreibstörung, die gemäß § 34 Abs. 7 BaySchO Notenschutz erhalten, legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil.
Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil C „Textarbeit“ an. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher, dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen.
5. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen mit Ausnahme von Physik/Chemie/Biologie sowie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde – von der Schule festgesetzt.
6. Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2018 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2017/2018 sind:
– Donnerstag, 12. April 2018
(Leistungstest)
– Freitag, 22. Juni 2018
(Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung.
Das Angebot an möglichen Sprachen ist ab Oktober 2017 auf der Homepage des Kultusministeriums einsehbar.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
7. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2018 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 8. März 2018 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
8. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
9. Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen
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Englisch/Muttersprache
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25. September 2018: |
Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
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26. September 2018: |
Mathematik
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27. September 2018: |
Physik/Chemie/Biologie bzw. Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde |
nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.
10. Einzelprüfung in Englisch
Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.
11. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 28 Abs. 2 MSO bis spätestens zum 1. März 2018 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
B) Förderzentren
1. Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2018 an Förderzentren ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl. S. 731, ber. S. 907), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2015 (GVBl. S. 349), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden, wie sie inhaltlich in die neue MSO übernommen wurden. Die VSO-F wird angepasst werden.
2. Zeitplan
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Förderzentren sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2). Es gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit § 23 MSO festgelegten Arbeitszeiten. Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nach § 44a Abs. 2 BaySchO die Regelung im § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BaySchO anzuwenden.
Freitag, 22. Juni 2018
– Muttersprache (§ 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO)
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8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten.)
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Montag, 25. Juni 2018
– Englisch (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)
– Deutsche Gebärdensprache (§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F) |
8.30 Uhr: 90 Minuten Arbeitszeit
30 + 15 Minuten Arbeitszeit
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Dienstag, 26. Juni 2018
– Deutsch (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
– Deutsch als Zweitsprache (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)
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8.30 Uhr: 180 Minuten Arbeitszeit
8.30 Uhr: 110 Minuten Arbeitszeit
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Mittwoch, 27. Juni 2018
– Mathematik (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)
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8.30 Uhr: 100 Minuten Arbeitszeit
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Donnerstag, 28. Juni 2018
– Physik/ Chemie/Biologie – Geschichte/ Sozialkunde/Erdkunde (§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 7 1 Nr. 5 MSO)
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8.30 Uhr: 60 Minuten Arbeitszeit
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3. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfungen werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen mit Ausnahme von Physik/Chemie/Biologie sowie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde – von der Schule festgesetzt.
4. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A „Sprachbetrachtung“, B „Rechtschreiben“ und C „Schriftlicher Sprachgebrauch“ auf. Prüflinge mit anerkannter Rechtschreibstörung, die gemäß § 34 Abs. 7 BaySchO Notenschutz erhalten, legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der Teil C wird anschließend von allen Prüflingen bearbeitet.
Bisherige Regelungen zur Adaption der Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören bleiben unberührt.
5. Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache
Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 4) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 6) gelten für die Förderzentren entsprechend.
6. Deutsche Gebärdensprache
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.
7. Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2018 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 8. März 2018 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
8. Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
9. Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen
24. September 2018: |
Englisch/Muttersprache
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25. September 2018: |
Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
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26. September 2018: |
Mathematik
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27. September 2018: |
Physik/Chemie/Biologie bzw. Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde |
nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 27 Abs. 2 MSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.
10. Einzelprüfung in Englisch
Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler eines Förderzentrums, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Mittelschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 28 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.
11. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2018 an dem öffentlichen Förderzentrum mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einem staatlich anerkannten privaten Förderzentrum.
C) Schulen für Kranke
Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl. S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten nach § 44a Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BaySchO verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 17
Termine für die Anmeldung an
den
Gymnasien für das Schuljahr 2018/2019
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. März 2017, Az. V.3-BS5302.0/17/2
1. Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien werden von den Gymnasien vom 7. Mai bis 11. Mai 2018 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
2. Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- und Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
3. Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
4. Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 15. Mai bis 17. Mai 2018 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
5. Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 2 und 3 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 6 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 6 der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) in der jeweils gültigen Fassung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. März 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.27 039
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Grundsatzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung, befristet auf bis zu 5 Jahre, neu zu besetzen.
Referat Qualitätsentwicklung an Schulen:
Arbeitsbereich Erasmus+ Schulbildung (COMENIUS)
Aufgabenbeschreibung:
Hauptschwerpunkte der Tätigkeit sind die Information und die Beratung
– von Schulen, Lehrkräften und weiteren potenziellen Antragstellern über das EU-Bildungsprogramm Erasmus + Schulbildung (COMENIUS).
– von Projektträgern zum Projektmanagement und zu den Abrechnungsmodalitäten nach dem bayerischen Haushaltsrecht von Projekten aus dem Bereich Erasmus + Schulbildung (COMENIUS).
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Nationalen Koordinierungsstelle, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, den Regierungen sowie dem Pädagogischen Austauschdienst KMK ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Aufgabenspektrums.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt an bayerischen Schulen
– Mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft
– Praktische Erfahrungen mit dem EU-Bildungsprogramm Erasmus+ Schulbildung (COMENIUS) Leitaktion 1 und/oder Leitaktion 2 und eTwinning
– Gute Englischkenntnisse
– Gute EDV-Kenntnisse (gute Kenntnisse in Excel sind wünschenswert)
Überfachliche Qualifikationen:
– Sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick
– Organisationsgeschick
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Engagement und Flexibilität
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Vorzugsweise Erfahrung mit Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes in den BesGr. von A 13 bis A 14 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Arnulf Zöller (zoeller@isb.bayern.de)
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch ÄndVwV vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Kemnath
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 29. März 2017, Az. IV.4-BO6210.0.K3.0507/2/9
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Kemnath den Schulnamen
Realschule am Tor zur Oberpfalz
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 2. Juni 2017 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 17
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für die Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. April 2017, Az. X.7-M1350/26/1
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 9. März 2017 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 11) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, die im Herbst 2018 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 9. Oktober 2017 stattfinden wird.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die
1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
2. mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und
3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 9. Juli 2017 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite
möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Vorbereitungsdienste für das
Lehramt an
Gymnasien 2018 I und 2018 II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. April 2017, Az. IV.5-BS 5111-PRA.16 559
Im Jahr 2018 werden Vorbereitungsdienste (2018 I und 2018 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl. S. 477), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK) eingerichtet.
1. Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum
Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-UK), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
b) die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
c) die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
a) Dauer und Meldeschluss
– Der Vorbereitungsdienst 2018 I beginnt am 26. Februar 2018 und endet am 14. Februar 2020.
Letzter Meldetag ist der 20. September 2017.
– Der Vorbereitungsdienst 2018 II beginnt am 12. September 2018 und endet am 7. September 2020.
Letzter Meldetag ist der 12. April 2018.
b) Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 17
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. April 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/3/3
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat) in A 14 + AZ für das Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ an der Regierung von Mittelfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.
Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Mittelfranken sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1. Personalplanung und Personalzuweisung
2. Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung des 2. Staatsexamens
3. Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs an staatlichen Grund- und Mittelschulen
4. Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen
5. Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
6. Statistiken zum Unterrichtsbereich
Vorausgesetzt werden:
1. sehr gute EDV-Kenntnisse
2. hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität sowie Beratungskompetenz
3. Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 26. Mai 2017.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. April 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/1/2
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat) in A 14 + AZ für das Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation/Personal“ an der Regierung von Oberfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
1. Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
2. Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs
3. Fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter
4. Personalplanung und Personalzuweisung
5. Ausschreibung von Funktionsstellen und Auswahlverfahren bei der Besetzung
6. Überprüfung der dienstlichen Beurteilungen
7. Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
8. Statistiken zum Unterrichtsbereich
Vorausgesetzt werden:
1. sehr gute EDV-Kenntnisse
2. hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität sowie Beratungskompetenz
3. Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 26. Mai 2017.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer
Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. April 2017, Az. VI.7-BP7090-7b.39 786
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Schwaben ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen die Mitarbeit in folgenden Aufgaben:
– Schulaufsicht über die technischen, gewerblichen und kaufmännischen beruflichen Schulen bzw. Fachklassen (ohne agrarwirtschaftliche, hauswirtschaftliche und gastgewerbliche Berufe) sowie für Klassen für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und für Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge
– Mitwirkung bei der Organisation der staatlichen beruflichen Schulen sowie bei der Sprengelbildung
– Lehrerbedarfsberechnung, Personalplanung, Personalentwicklung, Klassenbildung, Mitwirkung bei Personaleinsatz und Personalangelegenheiten
– Leitung des Prüfungsamtes und Mitwirkung bei der Ausbildung des Lehrpersonals in allen Fachrichtungen der dritten und vierten Qualifikationsebene
– Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals für die technischen, gewerblichen und kaufmännischen Berufe und Schulen
– Funktionenpläne und Funktionen an beruflichen Schulen
– Statistik der beruflichen Schulen
– Schulaufsichtliche Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher beruflicher Schulen sowie Mitwirkung bei entsprechenden Bauvorhaben privater beruflicher Schulen
– Grundsätzliche Angelegenheiten der Schulausstattung
– Mitwirkung bei der finanziellen Förderung im Bereich der beruflichen Schulen
Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen, schwerpunktmäßig für die Wirtschaftsschulen und die berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie die Bau- und Ausstattungsangelegenheiten.
Sehr gute EDV-Kenntnisse, Kontakt- wie auch Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnischen Abwicklung werden erwartet. Grundkenntnisse der Schulverwaltungssoftware sind von Vorteil.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung in Betracht. Erfahrungen im Bereich der Lehrerausbildung oder in einer übertragenen Funktion sind von Vorteil.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bzw. A 15 mit Amtszulage bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 26. Mai 2017.
Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten sowie einer Stellungnahme zu den Bewerbungen dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. April 2017, Az. IV.9-BP4113-3.37 411
Zum 1. August 2017 sind an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle (a) und eine Teilabordnung (b) in der Organisationseinheit
4.4: Schulberatung,
Weiterbildung von Beratungslehrkräften,
Lese-Rechtschreib-Störung, Rechenstörung, ADHS
neu zu besetzen.
a (Stelle): Die schulartübergreifende, auf sechs Jahre befristete Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, schulartabhängig maximal bis zur Besoldungsgruppe A15, ist möglich.
b (Teilabordnung): Die schulartübergreifende, auf sechs Jahre befristete Tätigkeit erfolgt im Rahmen einer Teilabordnung.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich
für a: beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen mit der Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) und mehrjähriger Berufserfahrung als Beratungslehrkraft nach der Verbeamtung auf Lebenszeit.
für b: beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen mit der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und mehrjähriger Berufserfahrung als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe nach der Verbeamtung auf Lebenszeit.
für a und b: Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Gute Kenntnisse in den Strukturen und Aufgabenfeldern der Schulberatung und der Schullaufbahnberatung, in Formen kooperativer, diagnostischer und lösungsorientierter Gesprächsführung, in der Diagnostik von Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie in der Lernberatung und Lernförderung werden vorausgesetzt.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich Lernberatung und Gesprächsführung, sowie Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften sind wünschenswert.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– für a: Lehrkräfte aller Schularten, die eine Ausbildung zur Beratungslehrkraft gemäß § 111 LPO I (Studium der pädagogischen Qualifikation Beratungslehrkraft) in Form der Weiterbildung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen durchlaufen
– für a und b: Aktualisierung und Weiterentwicklung der Bausteine der virtuellen Beratungslehrkräfte-Ausbildung (VBA)
– für a: Fortbildung ausgebildeter Beratungslehrkräfte in den Themenbereichen Gesprächsführung, kollegiale Fallberatung, Beratung bei Fällen von Inklusion, Migration und verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern
– für b: Fortbildung von Lehrkräften, Beratungslehrkräften und Schulpsychologen in den Themenbereichen Beratung bei Lese-Rechtschreib-Störung, Rechenstörung, ADHS sowie im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern
Zu den weiteren Aufgaben der zukünftigen Akademiereferenten gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass die zukünftigen Akademiereferenten (im Fall von a: nach einer Versetzung an die Akademie) die Tätigkeit für mindestens drei Jahre wahrnehmen. Zudem wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberinnen bzw. der Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle bzw. Teilabordnung ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 0 89/21 86-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.37 411 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. April 2017, Az. IV.9-BP4113-3.19 245
Zum 1. September 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit
3.2: Personalführung (Grund-, Mittel- und Förderschule) mit Koordination der Schularten Grund- und Mittelschule
– befristet auf sieben Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich maximal bis zur Besoldungsgruppe A 15, ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen nach Bestehen der Probezeit in der Besoldungsgruppe A 13 + AZ oder höher mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Erfahrungen bei koordinierenden Tätigkeiten, in der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung sowie schulartübergreifende Erfahrungen sind wünschenswert.
Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Führungserfahrung nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Qualifizierung schulischer Führungskräfte (vor allem der Grund- und Mittelschulen, auch der Förderschulen) in den Modulen A, B und C
– Thematische Schwerpunkte der Organisationseinheit sind derzeit: Schul- und Unterrichtsentwicklung, Change Management, Kommunikation, Moderation/ Schulentwicklungsmoderatoren.
– Zielgruppen der Lehrgänge sind in erster Linie:
• Schulräte GS/MS
• Seminarleiter GS/MS/FöS
• Schulentwicklungsberater und -koordinatoren
• Schulleiterinnen und Schulleiter
– Die Aufgaben der Schulartkoordination sind abteilungsübergreifend und bestehen insbesondere in
• der akademieinternen Vertretung der Interessen und Bedürfnisse der Schularten Grund- und Mittelschule bei der Konzeption und Planung von Lehrgängen und sonstigen Fortbildungsangeboten sowie bei der Erstellung von Fortbildungsmaterial
• der internen Vernetzung der Organisationseinheiten, die Lehrgänge für die jeweilige(n) Schulart(en) anbieten.
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen v. a. zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 0 89/ 21 86-2642) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.19 245 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. April 2017, Az. IV.9-BP4113-3.39 277
Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit
5.5: E-Learning-Kompetenzzentrum
schulartübergreifend – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, schulartabhängig maximal bis zur Besoldungsgruppe A 15, ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Sehr gute Kenntnisse in der Gestaltung digitaler Lehr- und Lernarrangements werden vorausgesetzt.
Erfahrungen in der Durchführung von Veranstaltungen der Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich „Digitaler Bildung“, sind wünschenswert.
Ein Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen (Inhalte aus dem Modul A) ist wünschenswert.
Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation mit erfolgreichem Abschluss in Medienpädagogik oder einem vergleichbaren Studium und/oder die Fakultas Informatik bzw. mindestens Lehrerlaubnis im Fach Informationstechnologie nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.
Aufgabenbeschreibung:
Übernahme einer fachlichen Führung innerhalb der Organisationseinheit 5.5. und Koordination der Online-Angebote.
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Inhaltliche und mediendidaktische Weiterentwicklung der Beratungs- und Lehrgangsangebote des E-Learning-Kompetenzzentrums
– Technische Umsetzung online-gestützter Fortbildungsangebote, insbesondere unter Einsatz von Learning-Management-Systemen, Web-Konferenzsystemen und Autorenwerkzeugen
– Weiterentwicklung der Blended-Learning-Lehrgänge u. a. zur Implementierung von LehrplanPLUS
– Unterstützung von Akademiereferentinnen und Akademiereferenten der Akademie Dillingen bei der Konzeption, Durchführung und Evaluation technologiegestützter Lehrerfortbildungsmaßnahmen
– Beiträge zur Entwicklung einer zukunftsorientierten
Medienkompetenz in der Lehrerfortbildung
– Evaluation und Entwicklung von Open Educational Resources (OER) für die Lehrerfortbildung
– Entwicklung und Nutzung innovativer Fortbildungsformate wie
z. B. Massive Open Online Courses (MOOC)
– Ausbildung der Teletutoren und Online-Moderatoren
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 0 89/21 86-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.39 277 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. April 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.39 480
A) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Coburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 482 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 140 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
B) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Berufliche Oberschule für Wirtschaft München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, mit Staatlicher Wirtschaftsschule München
Die Fachoberschule besuchten im Schuljahr 2015/2016 920 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule besuchten 330 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Sowohl die Fachoberschule als auch die Berufsoberschule führen die Ausbildungsrichtungen Internationale Wirtschaft sowie Wirtschaft und Verwaltung.
Die Wirtschaftsschule wurde im Schuljahr 2015/2016 von 289 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Der Weitere Ständige Vertreter/die Weitere Ständige Vertreterin wird als Ständiger Vertreter/Ständige Vertreterin des Schulleiters an der Staatlichen Wirtschaftsschule eingesetzt werden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden
Zum Beruflichen Schulzentrum gehören die Staatliche Berufsschule, an der kaufmännische und gewerblich-technische Klassen sowie Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis und Berufsintegrationsklassen für junge Migranten geführt werden, die Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe mit ca. 80 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Fachakademie für Übersetzen und Dolmetschen mit ca. 50 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsschule besuchen ca. 3.200 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen sowie ca. 60 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Der Weitere Ständige Vertreter/die Weitere Ständige Vertreterin wird schwerpunktmäßig für die Berufsfachschule und die Fachakademie zuständig sein.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
C) Die Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel
An der Außenstelle Wunsiedel der Staatlichen Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel werden im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 29 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und 316 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen in den Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Fahrzeugtechnik, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und Berufsintegrationsklassen unterrichtet. Zum Schuljahr 2017/2018 kommen noch die Schüler/Schülerinnen des Fachbereichs Hauswirtschaft hinzu.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bei der Besetzung der Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Besetzung von Funktionsstellen
bei den
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. April 2017, Az. V.9-BO5121.0/1
Folgende Funktionsstellen bei
Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind
jeweils zum
1. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Fachreferent/Fachreferentin Latein
Fachreferent/Fachreferentin Englisch
2. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-West
Fachreferent/Fachreferentin Chemie
Fachreferent/Fachreferentin Katholische Religionslehre
Medien- und informationstechnische/r Berater/Beraterin (MIB)
3. Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz
Fachreferent/Fachreferentin Kunsterziehung
4. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberfranken
Mitarbeiter/Mitarbeiterin RLFB und Praktikumsamt
Fachreferent/Fachreferentin Physik
Fachreferent/Fachreferentin Griechisch
5. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Unterfranken
Fachreferent/Fachreferentin Biologie
Fachreferent/Fachreferentin Sozialkunde
6. Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben
Fachreferent/Fachreferentin Geschichte
Fachreferent/Fachreferentin Sozialkunde
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt und der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützen den Ministerialbeauftragten bzw. die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.
Besonderes Anforderungsprofil des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt:
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt nimmt im Auftrag des Ministerialbeauftragten vor allem folgende beide Aufgaben wahr:
1. Organisation der Regionalen Lehrerfortbildung
2. Leitung des Praktikumsamtes
Darüber hinaus unterstützt der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin den Ministerialbeauftragten bei weiteren schulaufsichtlichen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise:
– Beratung der Schulen in Fragen der Schulentwicklung
– Mitwirkung bei der Planung von Direktorentagungen und Dienstbesprechungen der Fachreferenten
– Auswertung von Leistungsergebnissen der Schulen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Schul- und Unterrichtsqualität
– Mitarbeit bei den Aufgaben, die der/die Ministerialbeauftragte im Rahmen der externen Evaluation wahrnimmt
Erwartet werden Grundkenntnisse im Schulrecht und im Bereich der Schulorganisation, Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich rasch und umfassend in den Bereich der Dienststelle einzuarbeiten.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll über eine mindestens dreijährige Erfahrung an einer Schule verfügen. Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss bereit sein, sich an das Jean-Paul-Gymnasium Hof versetzen zu lassen.
Besonderes Anforderungsprofil des Fachreferenten/der Fachreferentin:
Ihre Aufgaben als Fachreferent/Fachreferentin:
– Unterstützung der Dienststelle des Ministerialbeauftragten, u. a. als Impulsgeber für die Unterrichtsentwicklung im Sinne fachlicher Führung – mit Vernetzung über den MB-Bezirk hinaus, u. a. zur Sicherstellung bayernweit gültiger fachlicher Standards (vgl. Punkt 7 der Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten an den Gymnasien vom 9. Juli 2015); ggf. Leitung eines Regionalteams in Abstimmung mit der MB-Dienststelle;
– fachwissenschaftliche und fachdidaktische Führung, u. a. fachliche Impulse für die Planung der regionalen Lehrerfortbildung (auch in Abstimmung mit ISB und ALP), Organisation und Leitung der Fachbetreuertagungen;
– fachwissenschaftliche und fachdidaktische Beratung der Lehrkräfte, insbesondere der Fachbetreuer/Fachbetreuerinnen;
– Zusammenarbeit mit MB-Fachreferenten und MB-Fachreferentinnen an der MB-Dienststelle und weiteren fachlichen Führungskräften wie Seminarlehrern, u. a. mit Blick auf die Verdeutlichung fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsziele bzw. überfachlicher Aufgaben;
– fachliche Schulaufsicht (u. a. Schulbesuche, Respizienz, Bearbeitung von Beschwerdefällen).
Ihr Profil als Fachreferent/Fachreferentin:
– erfolgreiche Unterrichtstätigkeit am Gymnasium mit breitem Unterrichtseinsatz (Erfahrungen in allen Altersstufen einschließlich Oberstufe); Erfahrungen als Fachbetreuerin bzw. Fachbetreuer sind wünschenswert;
– nachgewiesene gute oder sehr gute fachwissenschaftliche (bzw. für Kunst/Musik: wissenschaftlich-künstlerische; für Sport: wissenschaftlich-sportpraktische) und fachdidaktische Kenntnisse und Kompetenzen im jeweiligen Fach;
– ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten sowie kommunikative und soziale Kompetenzen (insbesondere Konflikt- und Integrationsfähigkeit, Bereitschaft zur fachlichen Vernetzung über den MB-Bezirk hinaus);
– überzeugende Lehrerpersönlichkeit, die den gymnasialen Bildungs- und Erziehungsauftrag vertritt und damit nicht nur in fachlicher Hinsicht Vorbild für Lehrkräfte ist;
– Bereitschaft zur Fortbildung in allen für die Tätigkeit relevanten Aufgabenfeldern, auch hinsichtlich fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsziele
– Innovationsbereitschaft
– hohe Einsatzbereitschaft
– Kenntnis wesentlicher Regelungen des Schul- und Dienstrechts
– Bereitschaft, sich als fachliche Führungskraft auch in die Schulentwicklung und in die Fortbildung von Lehrkräften einzubringen
Für alle ausgeschriebenen Funktionen gilt:
Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienräte und Studienrätinnen sollen über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.
Für die Bewerbung auf die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin bestehen darüber hinaus folgende Anforderungen:
– Nachweis über eine gute oder sehr gute wissenschaftliche (bzw. für Kunst/Musik: wissenschaftlich-künstlerische; für Sport: wissenschaftlich-sportpraktische) Qualifikation im einschlägigen Fach bzw. Gebiet sowie
– mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit am Gymnasium nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Erfahrungen in der Fachbetreuung sind wünschenswert.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Berücksichtigt wird bei der Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin darüber hinaus auch die wissenschaftliche Qualifikation im einschlägigen Fach. Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen guten oder sehr guten wissenschaftlichen (bzw. für Kunst/Musik: wissenschaftlich-künstlerischen; für Sport: wissenschaftlich-sportpraktischen) Qualifikation wird in der Regel über die entsprechende Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung erbracht, kann aber ggf. durch weitere wissenschaftliche (bzw. wissenschaftlich-künstlerische/wissenschaftlich-sportpraktische) Qualifikationen im relevanten Fachbereich (in der Regel Promotion, Habilitation, einschlägige fachwissenschaftliche Publikationen) ergänzt werden.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Funktionen MIB und Fachreferent/Fachreferentin soll an einer Schule im Aufsichtsbezirk des jeweiligen Ministerialbeauftragten beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden Aufsichtsbezirk versetzen zu lassen.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2014) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. I S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) ist beizufügen.
Um einen einheitlichen Vollzug der geänderten Beurteilungsrichtlinien zu gewährleisten, wird gebeten, sich vor Erstellung einer Anlassbeurteilung ins Benehmen mit der zuständigen MB-Dienststelle zu setzen.
b) durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. April 2017, Az. VI.7-BP7090-7b.39 798
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Schwaben ist zum 1. August 2017 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Der Sachgebietsleiterin/Dem Sachgebietsleiter im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Schwaben sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
– Schulaufsicht über die technischen, gewerblichen und kaufmännischen beruflichen Schulen bzw. Fachklassen (ohne agrarwirtschaftliche, hauswirtschaftliche und gastgewerbliche Berufe) sowie für Klassen für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und für Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge
– Mitwirkung bei der Organisation der staatlichen beruflichen Schulen sowie bei der Sprengelbildung
– Lehrerbedarfsberechnung, Personalplanung, Personalentwicklung, Klassenbildung, Mitwirkung bei Personaleinsatz und Personalangelegenheiten
– Leitung des Prüfungsamtes und Mitwirkung bei der Ausbildung des Lehrpersonals in allen Fachrichtungen der dritten und vierten Qualifikationsebene
– Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals für die technischen, gewerblichen und kaufmännischen Berufe und Schulen
– Funktionenpläne und Funktionen an beruflichen Schulen
– Statistik der beruflichen Schulen
– Schulaufsichtliche Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher beruflicher Schulen sowie Mitwirkung bei entsprechenden Bauvorhaben privater beruflicher Schulen
– Grundsätzliche Angelegenheiten der Schulausstattung
– Mitwirkung bei der finanziellen Förderung im Bereich der beruflichen Schulen
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte neben herausragenden fachlichen Qualifikationen über gute EDV-Kenntnisse, Verhandlungsgeschick, ein sicheres und gewinnendes Auftreten, Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, eine hohe Konfliktfähigkeit, eine ausgeprägte Teamfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnischen Abwicklung verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit gewerblich-technischer Fachrichtung in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Mitglied der erweiterten Schulleitung) und Verwaltungserfahrung in einem anderem, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachgeordneten Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 16 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung oder dem Ministerialbeauftragten ist der 26. Mai 2017.
Sie/Er leitet eine Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und eine Bewerberübersicht zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und – soweit verfügbar – den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Haus der Bayerischen Geschichte
Zum 1. August 2017 ist
im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst – Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Das HdBG ist in das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegliedert und zählt zu den führenden Kultureinrichtungen des Freistaates Bayern. Jährlich werden die Bayerischen Landesausstellungen veranstaltet und zahlreiche Publikationen zur Geschichte Bayerns veröffentlicht. Das HdBG konzipiert zudem das neue „Museum der Bayerischen Geschichte“, das 2018 in Regensburg eröffnet wird. Als Teil des Museums werden mit der Bavariathek ein modernes Medienarchiv, ein Online-Angebot und ein Schulungszentrum mit medienpädagogischem Schwerpunkt geplant. Hier werden die Inhalte der Ausstellung mit digitalisiertem Quellenmaterial vertieft und in einem Medienlabor vor Ort eigene Projekte umgesetzt. (Mehr Informationen unter www.hdbg.de)
Aufgabenbeschreibung:
Mitarbeit bei den Projekten des HdBG:
– Erarbeitung von Inhalten,
– Entwicklung didaktischer/pädagogischer Angebote insbesondere für Schulen,
– Betreuung von Schulprojekten,
– Durchführen von Lehrerfortbildungen und anderen Multiplikatorenveranstaltungen,
– Betreuung der pädagogischen Arbeit vor Ort,
– Weiterentwicklung von Angeboten des Hauses der Bayerischen Geschichte für Schulen wie Unterrichtsmaterialien, Internetangebote, Geschichte frei Haus.
Dienstort ist zunächst Augsburg, Zeuggasse 7 am Haus der Bayerischen Geschichte und voraussichtlich ab Sommer 2018 Regensburg am Museum der Bayerischen Geschichte.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Fächerverbindungen mit dem Fach Geschichte
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule
– Erfahrungen im außerschulischen Bildungsbereich sind erwünscht
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überzeugendes Auftreten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-M1122/98/1 – HdBG auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2017 ist
im Referat „Kultusministerkonferenz“
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Mitwirkung bei der inhaltlichen Vorbereitung der Sitzungen des Plenums, der Amtschefskonferenz und der Amtschefskommissionen der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie der Steuerungsgruppe gemäß Art. 91b Abs. 2 des Grundgesetzes (Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich)
– Mitwirkung bei der Ausübung der länderübergreifenden Koordinatorenfunktion Bayerns auf KMK-Ebene sowie bei sonstigen KMK-Angelegenheiten
– Unterstützung des Ministerialdirektors bei der Ausübung seiner KMK-bezogenen Sondermandate
– Konzeptionelle Mitarbeit bei inhaltlichen und strukturellen Fragen des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) und des Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB)
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerkombination mit Wirtschaft und Recht oder Deutsch
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Interesse an schulart- und fächerübergreifenden Themen
– Mehrere Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule
Überfachliche Qualifikationen:
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
– Fähigkeit zu analytisch-strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Überzeugendes Auftreten und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1–M1122/100/1/KMK auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine Teilzeitstelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.
Referentin/Referent für Französisch
im Referat GYM 4:
Moderne Fremdsprachen
Aufgabenbeschreibung:
– Erarbeitung und Implementierung von Lehrplänen
– Entwickeln von Unterrichtshilfen
– Erarbeitung von Prüfungsaufgaben
– konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Französisch
– inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung von fachbezogenen Internetportalen
– Stellungnahmen zu Fragen des Faches Französisch am Gymnasium
– Stellungnahmen zu Lehrwerken
– Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– fachliche Beratung
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des Freistaates Bayern mit folgenden Qualifikationen:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Französisch (1. und 2. Staatsexamen)
– breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium
– mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Französisch
– Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Ausprägung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten, ergebnisorientiert zu führen und fachliche Führungsverantwortung zu übernehmen
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind demnach die dienstlichen Beurteilungen.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Jörg Eyrainer
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306)) beizufügen.
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
*
Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet neu zu besetzen:
Referat „Ganztag“/Serviceagentur Ganztag
Aufgabenbeschreibung:
Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, in der Betreuung und Pflege des Ganztagsportals, in der Entwicklung von Unterstützungsmaterialien sowie der Konzeption und Durchführung von Fachveranstaltungen mit Bezug zu schulischen Ganztagsangeboten.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen in Bayern
– Verbeamtung bzw. unbefristete Beschäftigung im staatlichen Schuldienst, mehrjährige Berufserfahrung
– Erfahrungen in der Arbeit und/oder Koordination von schulischen Ganztagsangeboten
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Sicherheit im Verfassen von Texten
– Engagement und Flexibilität
– überdurchschnittliche Belastbarkeit
– überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– sicheres Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisationsgeschick
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Arnulf Zöller (arnulf.zoeller@isb.bayern.de)
zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2017/18 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige Abordnung zeitlich befristet auf in der Regel fünf bis sieben Jahre neu zu besetzen:
Referentin/Referent
im Referat
RS-2 Mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich mit
der Fächerkombination Mathematik/Chemie
Arbeitsbereich Mathematik und Chemie
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Mathematik/Chemie
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Mathematik und Chemie
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen
– mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude an theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zur Arbeit im Team
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisationsgeschick
– sicheres Auftreten
– fundierte EDV-Kenntnisse
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Abteilung Realschule, Herrn Abteilungsleiter ID Günter Frey zu richten (E-Mail: guenter.frey@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der BesGr. A 13/A 13 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
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Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 13/A 14.
Referat BES-3 Kaufmännische Bildung
Zentrale Aufgabe ist es, die Lehrpläne und Handreichungen für diesen Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, bei der Erstellung von zentralen Prüfungen mitzuwirken, Kommissionen zu leiten sowie Fortbildungen zu planen und durchzuführen.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Einschlägige Diplom- bzw. Masterprüfung und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation mit mindestens guten Ergebnissen
– Mehrjährige, unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen
Überfachliche Qualifikationen:
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Präzises Arbeiten
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Engagement und Flexibilität
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Sicheres Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisationsgeschick
– Belastbarkeit
– Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Wünschenswert sind:
– Unterrichtserfahrung an einer beruflichen Schule
– Erfahrung in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
– Erfahrungen mit QmbS oder einem vergleichbaren Qualitätsmanagementsystem
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Thomas Hochleitner (Mailadresse: thomas.hochleitner@-isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
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Stellenausschreibung
Die Anna Barbara von Stettenschen Stiftungen sind eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, gehören dem Diakonischen Werk und der Evangelischen Schulstiftung in Bayern an und sind Träger des A. B. von Stettenschen Instituts mit einem Gymnasium und einer Realschule für Mädchen. Beide Schulen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen.
Zum 1. September 2017 ist am A. B. von Stettenschen Institut die Stelle
der ständigen Stellvertretenden Schulleiterin/ des ständigen Stellvertretenden Schulleiters
neu zu besetzen.
Die Funktion wird geprägt durch die Unterstützung der Gesamtschulleitung bei allen Führungs- und Leitungsaufgaben, durch schulartübergreifende Aufgaben und einen eigenständigen Verantwortungsbereich am Gymnasium.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die das evangelische Profil des A. B. von Stettenschen Instituts mitverantwortet (die Mitgliedschaft in einer Kirche aus der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist Voraussetzung), das pädagogische Konzept des Stetten-Instituts weiterentwickelt sowie strategisch und wirtschaftlich denkt.
Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BayBesG bzw. der Entgeltgruppe E 15 TV-L jeweils in Verbindung mit einer Amtszulage bewertet und mit der Berufsbezeichnung Studiendirektor(in) im Kirchendienst verbunden. Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Befähigung zum gymnasialen Lehramt in Bayern ab Besoldungsstufe A 14 bzw. ab einer vergleichbaren Einstufung. Sofern die Laufbahnvoraussetzungen erfüllt sind, kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern erfolgen. Schwerbehinderte Bewerber(innen) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bei Interesse richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Angabe der Fächerverbindung bis zum 26. Juni 2017 an die Vorsitzende der Administration der A. B. von Stettenschen Stiftungen, Frau Stadtdekanin Kasch, Am Katzenstadel 18, 86152 Augsburg. Bei Hausbewerbungen ist der Dienstweg einzuhalten. Über die Besetzung der Stelle entscheidet die Administration.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Stadtdekanin Kasch (0821-450175110), die Schulleiterin Frau OStDin i. K. Kummer (0821-5010730) und die Geschäftsführerin Frau Leis (0821-5010760) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen über das A. B. von Stettensche Institut finden Sie auch unter www.stetten-institut.de.
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Stellenausschreibung
An der Erzbischöflichen St.-Ursula-Mädchenrealschule in Lenggries ist zum 1. August 2017 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
− die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht
− die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
− die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
− ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
− eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
− ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 0 89/21 37 - 13 68 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2017 unter Angabe der Referenznummer 297-16 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Stellenausschreibung
Auf Wunsch der Augustinum Gruppe erfolgt folgende Ausschreibung:
Die Evangelische Friedrich Oberlin Fachoberschule in München-Pasing mit etwa 365 Schülerinnen und Schülern ist staatlich anerkannt in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung mit F 13. Träger der Schule sind die Evangelische Landeskirche in Bayern und das Augustinum.
Wir suchen zum
Schuljahr 2017/2018 eine
Stellvertretende Schulleitung (m/w)
Ihre Aufgaben
– Vertretung und Unterstützung der Schulleitung bei sämtlichen Leitungs- und Verwaltungsaufgaben
– Qualitätsmanagement und Berichtswesen
– Kontinuierliche Weiterentwicklung der Schule
– Akquise neuer Schüler und Schülerinnen sowie intensive Schüler- und Elternarbeit
Ihr Profil
– Eine Führungspersönlichkeit mit der Befähigung zum Lehramt für Gymnasien oder für berufliche Schulen
– Sie können eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit vorweisen
– Sie haben bereits Erfahrung in der Schulverwaltung
– Kenntnisse in den einschlägigen EDV-Programmen (Lehrer-, Schülerdatei, Stunden- und Vertretungsplan) sind von Vorteil, die Bereitschaft zur intensiven Einarbeitung und Fortbildung wird erwartet
– Sie sind innovativ, und unternehmerisches Denken und Handeln gewohnt
– Bereitschaft das Profil einer evangelischen Schule mit ausgeprägter Sozialkompetenz, überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit zu verkörpern und weiterzuentwickeln
– Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist Bedingung
Ihr Kontakt
Die Vergütung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach TV-L und staatlichen Eingruppierungsrichtlinien. Staatliche Lehrkräfte können unter Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn beurlaubt werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und der Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ist eine Übernahme in das Kirchenbeamtenverhältnis möglich.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind an Anja Ratteit, Augustinum gGmbH, Stiftsbogen 74, 81375 München zu richten (E-mail: bewerbung@augustinum.de). Für Fragen erreichen Sie uns unter der 089/7098-227.
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Stellenausschreibung
Die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg ist Träger von Katholischen Schulen und Internaten im Bereich der Erzdiözese Freiburg. Zum 1. August 2017 ist am Mädcheninternat der Schulstiftung (ca. 100 Schülerinnen) an der Heimschule Kloster Wald, 88639 Wald, die Stelle
der Internatsleiterin/
des Internatsleiters
neu zu besetzen.
Aufgaben der Internatsleiterin/des Internatsleiters:
– pädagogische und organisatorische Leitung des Internats und des der Schule angeschlossenen Horts
– Personalverantwortung und Personalführung
– Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentanz der Einrichtung nach außen und innen
– Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes und des christlichen Profils der Einrichtung
– Elternarbeit
– Mitarbeit im Leitungsgremium der katholischen Schulen und Internate der Schulstiftung
Erwartet wird:
– akademische Ausbildung im sozialen, pädagogischen oder theologischen Bereich
– fundierte Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen
– Kenntnisse grundlegender lerntheoretischer, pädagogischer und psychologischer Konzepte der Kinder- und Jugendarbeit
– Erfahrungen in konzeptioneller und organisatorischer Institutionsentwicklung
– Verantwortungsbewusstsein und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
– Englischkenntnisse
– glaubwürdiges christliches Engagement
Geboten wird:
– eine längere Phase der Einarbeitung unter der bisherigen Leitung
– Fortbildungsmöglichkeiten
– ein der Ausbildung und der Funktion entsprechendes Entgelt
– eine kleine Dienstwohnung bzw. Vermittlung einer Wohnung
Die Heimschule Kloster Wald ist nach eigenen Angaben eine der renommiertesten Mädchenschulen mit Internat in Deutschland. Sie wird von Schülerinnen aus ganz Deutschland, aus Europa und aus außereuropäischen Ländern besucht. Neben dem Gymnasium absolvieren die Schülerinnen eine Handwerksausbildung, die sie mit dem Gesellenbrief abschließen.
Die Heimschule liegt im idyllischen Hinterland des Bodensees, 25 km nördlich von Überlingen.
Bewerbungen katholischer Interessentinnen/Interessenten werden erbeten unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens 15. Mai 2017 an die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg, Münzgasse 1, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/2188-216.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.schulstiftung-freiburg.de.
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Stellenausschreibung
Die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg ist Träger von Katholischen Schulen und Internaten im Bereich der Erzdiözese Freiburg. Zum 1. August 2018 ist an der Heimschule Kloster Wald, einem staatlich anerkannten Gymnasium mit ca. 500 Schülerinnen, die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
(Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor, BesGr. A 16 LBesG BW)
neu zu besetzen.
Die Heimschule Kloster Wald ist ein allgemeinbildendes Gymnasium mit sprachlichem und naturwissenschaftlichem Profil, einer 4. Jahrgangsstufe der Grundschule und einem Hort an der Schule. Die Heimschule Kloster Wald ist nach eigenen Angaben eine der renommiertesten Mädchenschulen mit Internat in Deutschland. Sie wird von Schülerinnen aus ganz Deutschland, aus Europa und aus außereuropäischen Ländern besucht. Neben dem Gymnasium absolvieren die Schülerinnen eine Handwerksausbildung, die sie mit dem Gesellenbrief abschließen.
Die Heimschule liegt im idyllischen Hinterland des Bodensees, 25 km nördlich von Überlingen.
Erwünscht sind Bewerbungen von katholischen Persönlichkeiten, die eine dieser Schulart entsprechende Qualifikation besitzen, über organisatorische Fähigkeiten verfügen und die Bereitschaft mitbringen zu einer bewusst gelebten Verantwortung für christliche Bildung und Erziehung. Beamtinnen bzw. Beamte des Landes Baden-Württemberg können nach Angaben des Schulträgers an die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg beurlaubt werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungsschreiben mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 23. Juni 2017 an die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg, Münzgasse 1, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/2188-216.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.schulstiftung-freiburg.de.
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Stellenausschreibung
Die Erzdiözese Bamberg sucht für das staatlich anerkannte Maria-Ward-Gymnasium Bamberg zum 1. August 2017
eine Schulleiterin/einen Schulleiter.
Das Maria-Ward-Gymnasium Bamberg der Erzdiözese Bamberg ist ein Mädchengymnasium mit 717 Schülerinnen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 und in der gymnasialen Qualifikationsphase, an dem derzeit 73 Lehrerinnen und Lehrer unterrichten. Es führt einen sprachlichen und einen wirtschaftswissenschaftlichen Zweig. Der Maria-Ward-Schule ist eine Offene Ganztagesschule mit insgesamt 9 Gruppen angegliedert.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch hochqualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern, die nach Möglichkeit über Erfahrungen in der Schulverwaltung und schulischer Mitverantwortung verfügen sollte. Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche sowie überzeugendes Engagement in der verantwortlichen Gestaltung und Weiterentwicklung des Schulprofils, basierend auf der Tradition Maria Wards, werden vorausgesetzt. Die Aufgeschlossenheit für zeitgemäße pädagogische Konzepte, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und Fortentwicklung von Elementen des Marchtaler Plans, ist für die Schulträgerin wesentlich. Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber ein ausgeprägtes Organisationstalent sowie Freude an Innovationen und Ideenreichtum besitzt und aktiv in die Tätigkeit einbringt. Bedeutsam sind für die Schulträgerin ein klarer, teambezogener und integrativer Führungsstil sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur gewinnbringenden Zusammenarbeit mit allen schulischen und außerschulischen Partnern. Ein besonderer Stellenwert kommt dabei auch der vertrauensvollen Kooperation mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft, der Maria-Ward-Realschule Bamberg, der Erzdiözese Bamberg als Schulträgerin und den Schwestern der Congregatio Jesu zu.
Die Schulträgerin bietet eine Besoldung nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen ABD in der Besoldungsgruppe A 16. Eine Beurlaubung aus dem staatlichen Gymnasialdienst ist grundsätzlich möglich.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den einschlägigen Unterlagen werden bis zum 20. Mai 2017 erbeten an die Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht, Herrn Ordinariatsrat Hans-Dieter Franke, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg.
Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer 0951/502-2401 möglich.
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Stellenausschreibung
Auf Wunsch der Evangelischen Schulstiftung in Bayern erfolgt folgende Ausschreibung:
Die Evangelische Schulstiftung in Bayern mit Sitz in Nürnberg ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie hat den Zweck, gemeinsame Aufgaben der Träger von über 160 kirchlichen und diakonischen, allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und Erziehungseinrichtungen in Bayern zu koordinieren und, soweit erforderlich, selbst wahrzunehmen. Sie ist insbesondere Anstellungsträger für das pädagogische Personal vieler Schulträger und trägt Verantwortung für pädagogische Grundsatzfragen, Fortbildung und Qualitätsentwicklung. Sie berät im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die Träger in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und vertritt die gemeinsamen Interessen der Schulträger gegenüber den staatlichen Stellen und innerhalb der Kirche.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Position des/der
hauptamtlichen Vorstandsvorsitzenden (m/w)
der Evangelischen Schulstiftung in Bayern neu zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch den Stiftungsrat.
Ihre Aufgaben:
Als hauptamtliches Vorstandsmitglied sind Sie zusammen mit zwei ehrenamtlichen Vorständen für die Leitung und Weiterentwicklung der Stiftung nach den Grundsätzen des christlichen Glaubens verantwortlich. Sie übernehmen mit dem Leitungsteam die operative und strategische Steuerung der Aufgaben. Weiter tragen Sie aktiv zur positiven Entwicklung des evangelischen Schulwesens auf der Basis der Beschlüsse des Gesamtvorstandes und des Stiftungsrates bei. Sie verantworten den Bereich Pädagogik und Schulentwicklung. Darüber hinaus vertreten Sie die Stiftung nach außen und pflegen die Verbindungen zu kirchlichen, diakonischen und außerkirchlichen Stellen, Ministerien, Verbänden und Organisationen. Sie unterhalten regelmäßig Kontakte zu Trägern und Schulleitungen, die in der Stiftung zusammengeschlossen sind und nehmen die dienstrechtliche Verantwortung des Anstellungsträgers wahr und wirken in Beurteilungskommissionen mit.
Ihr Profil:
Wir suchen eine impulsgebende Persönlichkeit mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium (Theologie und/oder Pädagogik), die eine längere Berufserfahrung in einer Leitungstätigkeit nachweisen kann und Mitglied der evangelischen Kirche ist. Erforderlich ist Erfahrung mit dem Bereich des Schulwesens. Wir erwarten hohe kommunikative und konzeptionelle Führungsqualitäten, Kooperationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, sicheres Einfühlungs- und Urteilsvermögen und die Fähigkeit das evangelische Schulwesen gegenüber Politik und Öffentlichkeit angemessen zu vertreten.
Wir bieten:
Eine anspruchsvolle Leitungsaufgabe an der Schnittstelle von Schule, Kirche und Diakonie, die Mitwirkung am Bildungsauftrag der Kirche und an der zukünftigen Gestaltung des evangelischen Schulwesens in einem sich stark wandelnden Umfeld, sowie die Herausforderung durch große gesellschaftliche Themen wie Inklusion, demographischer Wandel und religiöse Vielfalt. Sie werden unterstützt durch ein engagiertes und fachkompetentes Team. Die Besoldung ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe A 16 möglich bzw. die Vergütung bemisst sich nach einer vergleichbaren Eingruppierung nach TV-L.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Vorsitzende des Stiftungsrats, Präsident Michael Bammessel, gerne zur Verfügung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte, gerne per E-Mail, bis spätestens zum 31. Mai 2017 an den Stiftungsratsvorsitzenden, Präsident Michael Bammessel, Pirckheimerstraße 6, 90408 Nürnberg; (bammessel@diakonie-bayern.de).
Weitere Informationen finden Sie ferner unter www.essbay.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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