Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 6* Ausgegeben in München am 23. Mai 2017 Jahrgang 2017
Inhalt
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. April 2017, Az. VI.2-BS9153-7a.30 252
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2017 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBI. S. 286, KWMBl. S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2019 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 19. Juni 2017 bis Freitag, 21. Juli 2017 und von Montag, 6. November 2017 bis Freitag, 23. Februar 2018 an den Seminarschulen,
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 16. April 2018 bis Freitag, 20. Juli 2018 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit von Freitag, 21. September 2018 bis Freitag, 26. Oktober 2018,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Freitag, 21. September 2018 bis Freitag, 26. Oktober 2018.
– Die schriftliche Hausarbeit ist in der Zeit von Montag, 20. November 2017 bis Freitag, 27. April 2018 (Abgabetermin) anzufertigen.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2017 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung Februar 2019 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2018 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 16. April 2018 bis 20. Juli 2018 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 23. Februar 2018 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung Februar 2019 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals Februar 2018 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2018 bestanden haben, sich bis spätestens 19. Februar 2018 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 23. Februar 2018 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 16. April bis 20. Juli 2018 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Einrichtung
von Einführungsklassen
im Schuljahr 2017/2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 28. April 2017, Az. V.3-BS5401.1/2/1
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die an der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.
Im Schuljahr 2017/2018 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:
Maria-Ward-Gymnasium Altötting
Spessart-Gymnasium Alzenau
Max-Reger-Gymnasium Amberg
Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach
Theresien-Gymnasium Ansbach
Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
Holbein-Gymnasium Augsburg
Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
Karlsgymnasium Bad Reichenhall
Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz
Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg
Maria-Ward-Gymnasium Bamberg
Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
Aventinus-Gymnasium Burghausen
Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
Robert-Schuman-Gymnasium Cham
Gymnasium Casimirianum Coburg
Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
Gymnasium Donauwörth
Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
Gabrieli-Gymnasium Eichstätt
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld
Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding
Gymnasium Feuchtwangen
Herder-Gymnasium Forchheim
Staatliches Gymnasium Friedberg
Hardenberg-Gymnasium Fürth
Gymnasium Füssen
Max-Born-Gymnasium Germering
Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
Dossenberger-Gymnasium Günzburg
Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Gymnasium Herzogenaurach
Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof
Gesamtschule Hollfeld
Apian-Gymnasium Ingolstadt
Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt
Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren
Allgäu-Gymnasium Kempten
Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen
Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach
Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg
Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Albertus-Gymnasium Lauingen
Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Gymnasium Lindenberg
Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt
Vöhlin-Gymnasium Memmingen
Gymnasium Miesbach
Asam-Gymnasium München
Erasmus-Grasser-Gymnasium München
Gisela-Gymnasium München
Rupprecht-Gymnasium München
Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München
Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München
Städt. Theodolinden-Gymnasium München
Staffelsee-Gymnasium Murnau
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm
Laurentius-Gymnasium Neuendettelsau
Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß
Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a. d. Aisch
Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen
Städt. Johannes-Scharrer-Gymnasium Nürnberg
Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg
Städt. Peter-Vischer-Gymnasium Nürnberg
Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
Gymnasium Ottobrunn
Gymnasium Leopoldinum Passau
Gymnasium Pfarrkirchen
Goethe-Gymnasium Regensburg
Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach a. d. Pegnitz
Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim
Karolinen-Gymnasium Rosenheim
Gymnasium Roth
Welfen-Gymnasium Schongau
Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
Gymnasium Sonthofen
Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf
Ludwigsgymnasium Straubing
Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth
Chiemgau-Gymnasium Traunstein
Senefelder-Schule Treuchtlingen
Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim
Gymnasium Tutzing
Humboldt-Gymnasium Vaterstetten
Gymnasium Veitshöchheim
Dominicus-v.-Linprun-Gymnasium Viechtach
Gymnasium Waldkraiburg
Augustinus-Gymnasium Weiden
Gymnasium Wertingen
Röntgen-Gymnasium Würzburg
St. Ursula-Gymnasium Würzburg
Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel
Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).
Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 2 Abs. 2 Nr. 3 GSO entsprechend mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen die diesbezüglich als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.
Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 26. Juli 2017 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung
von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Mai 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/2/2
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin am Staatlichen Schulamt im Landkreis Haßberge ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 19. Juni 2017.
Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Mai 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/8/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau mit einer hälftigen Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 19. Juni 2017.
Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Mai 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/4/3
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Passau ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 19. Juni 2017.
Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Mai 2017, Az. IV.9-BP4113-3.40 783
Zum 1. September 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Stelle der Abteilungsleitung von
Abt. 5: Digitale
Bildung,
Informationstechnologie
schulartübergreifend neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 14 + AZ und A 15 mit der Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen mit mehrjährigen Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Sehr gute Kenntnisse in IT-Technik sowie im Umgang mit digitalen Medien werden vorausgesetzt.
Erfahrungen in der Durchführung von Veranstaltungen der zentralen und/oder regionalen Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich „Digitaler Bildung“, sind wünschenswert.
Ein Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen ist wünschenswert.
Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation mit erfolgreichem Abschluss in Medienpädagogik oder einem vergleichbaren Studium und/oder die Fakultas Informatik bzw. mindestens Lehrerlaubnis im Fach Informationstechnologie nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.
Aufgabenbeschreibung:
Die Funktion eines Abteilungsleiters an der Akademie Dillingen umfasst im Wesentlichen grundsätzlich folgende Aufgaben:
– Vorgesetzter aller Akademiereferenten der Abteilung
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
– Koordination des Lehrgangs- und Leistungsangebots der Abteilung
– Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots der Abteilung einschließlich der Kontrolle der Lehrgangsberichte
Mit der Leitung von Abt. 5 sind folgende spezielle Aufgaben verbunden:
– Verantwortliche Koordination im Bereich der digitalen Bildung
– Weiterentwicklung des E-Learning-Bereiches
– Konzeptionelle Weiterentwicklung der digitalen Lehrgangsgestaltung (ALFRED, FIBS) und Ausbau der medialen Lehrgangsausstattung
– Technische Verantwortung für die Homepage der ALP
Mit Abteilungsleitung 5 ist die Leitung der Organisationseinheit 5.1 (Informationstechnologie, MINT) mit folgendem Profil verbunden:
5.1: Informationstechnologie, MINT
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik (MINT)
– Netzwerke als informationstechnische Verbundsysteme
– Lehrkräfte für Informationstechnologie (schulartübergreifend)
– Multiplikatoren für das Amtliche Schulverwaltungsprogramm (ASV)
– Fachberater für IT/Fachmitarbeiter für IT bzw. Informatik
– OER (Open Educational Resources), digitale Medien, digitale Schulbücher (fach- und schulartübergreifend)
– ECDL (European Computer Driving Licence)
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o.g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen sowie für neue technologische Entwicklungen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 0 89/21 86-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.40 783 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Der/Die Dienstvorgesetzte wird gebeten, zur Bewerbung Stellung zu nehmen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Mai 2017, Az. IV.9-BP4113-3.46 934
Zum 1. September 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Stelle der Abteilungsleitung von
Abt. 3: Führung/Schul- und
Personalentwicklung
schulartübergreifend neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 14 + AZ, A 15 und A 15 + AZ mit der Lehrbefähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen mit mehrjährigen Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Erfahrungen in der Durchführung von Veranstaltungen der zentralen und/oder regionalen Lehrerfortbildung und/oder Erfahrungen im Bereich der erweiterten Schulleitung sind wünschenswert.
Ein Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen ist wünschenswert.
Aufgabenbeschreibung:
Die Funktion eines Abteilungsleiters an der Akademie Dillingen umfasst im Wesentlichen grundsätzlich folgende Aufgaben:
– Vorgesetzter aller Akademiereferenten der Abteilung
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
– Koordination des Lehrgangs- und Leistungsangebots der Abteilung inklusive E-Learning-Angebote (in Zusammenarbeit mit der Leitung des E-Learning-Kompetenzzentrums)
– Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots der Abteilung einschließlich der Kontrolle der Lehrgangsberichte
Mit der Leitung von Abt. 3 sind folgende spezielle Aufgaben verbunden:
– Ansprechpartner für Angelegenheiten der KMK und für Bildungsstandards
– Verantwortung für die Halbjahresprogramme (Personalführung) in Kooperation mit Abteilung 1
– Öffentlichkeitsarbeit
– Inhaltliche Verantwortung für die Homepage der ALP
– Schulentwicklung
Mit Abteilungsleitung 3 ist die Leitung
der Organisationseinheit 3.1 (Personalführung und
-entwicklung) mit folgendem Profil verbunden:
3.1: Personalführung und -entwicklung (alle Schularten)
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung v.a. in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Entwicklung von neuen Fortbildungsformaten und -themen für die Abteilung
– Identifikation und Vorqualifikation: Nachwuchsführungskräfte, Funktionsinhaber mit erster Führungserfahrung (Modul A)
– Berufliche Weiterentwicklung: Fortbildung erfahrener Schulleiterinnen und Schulleiter und der Schulaufsicht (Modul C)
– Aus- und Fortbildung pädagogischer Führungskräfte, v.a. Schulleiter, auch im Rahmen internationaler Lehrgänge, insbesondere im Rahmen von EU-Programmen und im Auftrag der KMK/des PAD
– Koordination des Modul A-Lehrgangsformats „Schule verantwortlich mitgestalten“
– Konzeption und Durchführung von Schulleiterkongressen bzw. Schulleitertagen sowie Schulaufsichtssymposien für Führungskräfte aller Schularten, auch in Zusammenarbeit mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 0 89/21 86-2642) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.46 934 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Der/Die Dienstvorgesetzte wird gebeten, zur Bewerbung Stellung zu nehmen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Mai 2017, Az. IV.9-BS4305.11-6a.48 976
Die Stelle der Leiterin/des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis ist zum 1. September 2017 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost zugeordnet. Der Dienstort ist München. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für die Stadt und den Landkreis München zuständig und Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in München (Stadt und Landkreis).
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor als Leiterin/Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle).
Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136).
Der Leiterin/dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.
Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:
– die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,
– die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,
– die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,
– beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht,
– mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten,
– die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes (einschließlich Schulaufsichtsdienst) sowie Beamtinnen/Beamte am ISB, an der ALP Dillingen und an den Staatlichen Schulberatungsstellen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
– Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen oder Volksschulen
– Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)
– mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus
Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass das Amt durch die Bewerberin/den Bewerber für mindestens fünf Jahre ausgeübt wird.
Besonders erwünscht sind:
– Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften bzw. in der Seminarausbildung
– Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere der Fortbildung von Beratungslehrkräften und/oder Schulpsychologen
– Erfahrungen mit den Themen Lehrergesundheit, Krisenintervention, Inklusion, Migration, Begabtenförderung und/oder Extremismusprävention
Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:
– sehr gute organisatorische Fähigkeiten
– Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen
Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).
Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost dem Staatsministerium vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr OStR Michael Kirchmeir (Tel.: 089/2186-2716) gerne zur Verfügung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
vier Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9)
sechs Wochen
nach Erscheinen des Amtsblatts.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Mai 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.47 224
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Staatliches Berufliches Schulzentrum Bad Windsheim
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Bad Windsheim befindet sich in Gründung. Die Berufsschule mit kaufmännischen Ausbildungsberufen besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 385 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.
Die Wirtschaftsschule wurde von 273 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule
Die Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule, wird im Schuljahr 2017/2018 ihren Schulbetrieb aufnehmen. Als Ausbildungsrichtungen werden zunächst Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Bei Vorliegen der Schülerzahlen ist eine Beförderung bis in das Besoldungsamt A 16 möglich.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule
Die Berufliche Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule, wird im Schuljahr 2017/2018 ihren Schulbetrieb aufnehmen. Als Ausbildungsrichtungen werden zunächst Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen geführt.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Bei Vorliegen der Schülerzahlen ist eine Beförderung bis in das Besoldungsamt A 15 mit Amtszulage möglich.
C) Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Haßfurt mit Staatlicher Berufsschule, Berufsfachschule für Kinderpflege, Berufsfachschule für Sozialpflege, Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und Berufsfachschule für Technische Assistenten/Assistentinnen für Informatik
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Haßfurt besteht aus der Berufsschule und aus vier Berufsfachschulen.
Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall, Mono sowie Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2015/2016 1199 Teilzeitschülerinnen/Teilzeitschüler. Die Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 54 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Berufsfachschule für Sozialpflege von 45 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung von 51 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Technische Assistenten/Assistentinnen für Informatik von 36 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stellen an der Beruflichen Oberschule Germering, Staatliche Fachoberschule, wird mehrjährige Erfahrung in der Verwaltung und ggf. Führung einer Beruflichen Oberschule gefordert.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich e Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2017/18 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Vollzeitstelle in der Abteilung Realschule neu zu besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-1
Sprachlicher Bereich mit der
Fächerkombination
Englisch/Französisch, Arbeitsbereich Englisch
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Englisch
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Englisch und Französisch
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen
– mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude an theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisations- und Kommunikationsgeschick
– sicheres und überzeugendes Auftreten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– fundierte EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7. Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Günter Frey zu richten
(E-Mail:guenter.frey@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der BesGr. A 13/A 13 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2017/18 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Vollzeitstelle in der Abteilung Realschule zeitlich befristet auf in der Regel fünf bis sieben Jahre neu zu besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-2
Mathematisch-naturwissenschaftlicher
Bereich mit der Fächerkombination
Mathematik und naturwissenschaftlichem
Zweitfach
Arbeitsbereich Mathematik
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Mathematik
– Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen mit der Fächerkombination Mathematik und naturwissenschaftlichem Zweitfach
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen
– mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung
– Erfahrungen beim Erstellen von zentralen Testaufgaben sind vorteilhaft
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude an theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Organisations- und Kommunikationsgeschick
– sicheres und überzeugendes Auftreten
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– fundierte EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7. Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Günter Frey zu richten (E-Mail:guenter.frey@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der BesGr. A 13/A 13 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet eine Stelle als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter an einem Standort einer Deutschen Schule in den Fortbildungsregionen Fernost und Südostasien an.
Qualifikation
Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen
Arbeitsbeginn
Region Fernost: 1. Februar 2018
Region Südostasien: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist ist jeweils der:
28. Juli 2017
Tätigkeitsprofil
Prozessbegleiter nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:
– Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion
– Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge
– Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region
– Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung
– Beratung von Schulen im Aufbau
– Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule
– Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)
– Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der jeweiligen Region und ggf. im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin
– Regelmäßige Berichterstattung
– Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen
Anforderungsprofil
Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter gelten:
Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikation
– Langjährige Unterrichtserfahrung
– Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen
– Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement
– Identifikation mit dem Pädagogischen Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur BesGr. A 4/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe
– Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache
Erwünscht sind Erfahrungen:
– in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen
– Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)
– im Auslandsschuldienst
Die Prozessbegleiterin/Der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über
– Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit
– Interkulturelle Kompetenz
– Teamfähigkeit
– Selbstreflexionsfähigkeit
– Durchsetzungsfähigkeit
– Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
– Hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen
– Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien
und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: Sandra.Luthe@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8729
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: Christina.Wengel@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8652
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter bzw. der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 4
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsch-Schweizerische Internationale Schule Hongkong, China
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel und internationalem Zweig
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 1130
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Deutsches Sprachdiplom I und II
Berufsbildender Zweig
Englischsprachiger Zweig mit IB
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 6 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Kenntnisse des Internationalen Bakkalaureat Programms der IBO sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
__________________________________________________________________________________________________________________
Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
__________________________________________________________________________________________________________________