Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 7* Ausgegeben in München am 4. Juli 2017 Jahrgang 2017
Inhalt
Ausschreibungen von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Mai 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/11/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Miesbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.
Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Mai 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/10/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekannt-machung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleich-stellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Juni 2017, Az. BP7001.1.1/9/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Rosenheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.
Die Regierungen legen alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Walter Gremm
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. Juni 2017 Az. III.3-BP7001.1.1/12/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Coburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Juni 2017, Az. III.3-BO7126.7/3/1
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.
Die Regierungen legen alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Mai 2017, Az. V.2-BP5160.9/15/2
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) führt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auch im Schuljahr 2017/18 in München und Heilsbronn jeweils vier eintägige Fortbildungsveranstaltungen durch. Dabei werden Grundkenntnisse vermittelt, die zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht an bayerischen Gymnasien notwendig sind.
Die Seminartage richten sich insbesondere an
– Pfarrerinnen und Pfarrer, die erstmalig Religionsunterricht am Gymnasium – auch nebenberuflich – erteilen,
– Religionslehrkräfte mit außerbayerischer Zweiter Staatsprüfung, die neu in den bayerischen Gymnasialdienst eintreten,
– alle Religionslehrkräfte, die nach längerer Pause wieder am Gymnasium Unterricht erteilen.
Programm und Termine
Erster Seminartag:
München: Dienstag, 26. September 2017
Heilsbronn: Donnerstag, 14. September 2017
Das Profil des Faches Evangelische Religionslehre im Zusammenhang mit den „Leitlinien“; Lehrplan; Lehrbücher und Arbeitshilfen für den evangelischen Religionsunterricht
Zweiter Seminartag:
München: Donnerstag, 19. Oktober 2017
Heilsbronn: Mittwoch, 4. Oktober 2017
Lernzielkontrolle, Leistungserhebungen und -bewertung im evangelischen Religionsunterricht: grundsätzliche Überlegungen und Behandlung konkreter Beispiele.
Dritter Seminartag:
München: Mittwoch, 15. November 2017
Heilsbronn: Dienstag, 7. November 2017
Selbstverständnis des Religionslehrers/der Religionslehrerin; seine/ihre Rolle an der Schule – Disziplin und Unterricht – Grundkenntnisse schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG, LDO, BaySchO, GSO) – Didaktisch-methodische Grundfragen.
Vierter Seminartag:
München: Montag, 11. Dezember 2017
Heilsbronn: Montag, 8. Januar 2018
Evangelische Religionslehre als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach: Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung und des Colloquiums, jeweils mit konkreten Beispielen
Tagungsort München: Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Straße 7 bis 13 (Neubau), 80333 München, Erdgeschoss; Leitung: StDin Ingrid Grill-Ahollinger
Tagungsort Heilsbronn: Religionspädagogisches Zentrum der ELKB, Neue Abtei; Leitung: StDin Erna Haag
Tagungsdauer: jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr
Auskünfte und Anmeldungen direkt bei den zuständigen Fachberaterinnen:
Für Südbayern:
StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel. (089) 5595-615, Fax (089) 5595-8615, E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de
Für Nordbayern:
StDin Erna Haag, Platen-Gymnasium,
Bahnhofsplatz 15, 91522 Ansbach, Tel. (0981) 5073, Fax (0981) 96634; privat:
Tel. (09845) 405, Fax: (09845) 987647, E-Mail: ernahaag@gmx.de
Dienstbefreiung kann, soweit es der
Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Die Fahrt wird bei staatlichen
Lehrkräften als Fortbildungsreise im Sinne des Art. 24 Bayerisches
Reisekostengesetz anerkannt. Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von
den Lehrkräften bei der zuständigen Reisekostenstelle mit einer Kopie des
Einladungsschreibens einzureichen (Kap. 0504 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72). Bei
Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz
sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie bei Kauf einer
DB-Karte (2. Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302. Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien
wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu
ermöglichen. Herbert Püls Ministerialdirektor Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26. Mai 2017, Az. IV.1-BS6154-PRA.47 102 Ausschreibung
für den Prüfungstermin 2019 I. Prüfungstermine Die
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September
2017/19 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2019
nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil. Die
Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt: - die 1.
Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 13. November 2017 bis 9. Februar
2018 an der Seminarschule, - die 2.
Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 19. März 2018 bis 6. Juli 2018 an
der Seminarschule, - die 3.
Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 11. März 2019 bis 17. Mai 2019 an
der Ein-satzschule, - das Kolloquium
in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 11. Februar 2019 bis 1. März
2019 an der Seminarschule und - die mündliche
Prüfung in der Zeit vom 29. April 2019 bis 17. Mai 2019 an der Seminarschule. Hinsichtlich der schriftlichen
Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten. II. Prüfungstermine
im Erweiterungsfach Studienreferendarinnen und
Studienreferendare der Studienseminare September 2017/19, die eine Erste
Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des
Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem
Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit
der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich
2 oder 3 (Lehrprobe) sowie 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Studienreferendarinnen und
Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine
etwaige Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen
erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der
Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. III. Wiederholung der
Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens An der Zweiten Staatsprüfung 2019 nehmen
auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite
Staatsprüfung 2018 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung
(§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder
eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten
halben Jahr einem Studienseminar September 2018/20 und im zweiten halben Jahr
einem Studienseminar September 2017/19 zugewiesen. Sie legen die
Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab: - die 1.
Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 22. Oktober 2018 bis 21. Dezember 2018, - die 2.
Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2019 bis 12. April 2019. Für die 3. Prüfungslehrprobe, das
Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I. Für den Fall, dass im Rahmen der
Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der
Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2018
einzuholen. Die sonstigen Bestimmungen von § 18
LPO II gelten entsprechend. Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 in einem
Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen
werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018 abgelegt und nicht bestanden
haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung
muss spätestens am 18. Februar 2019 beim Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung
(Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 25. März
2019 bis 10. Mai 2019 an einer Seminarschule statt. IV. Wiederholung der
Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 können
auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung
erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II). Voraussetzung für die Zulassung ist,
dass die Bewerberinnen und Bewerber 1.
sich bis spätestens 24. September 2018 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 2.
der
Meldung eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der
Zweiten Staatsprüfung und ggf. eine Bescheinigung über eine Personenstandsänderung
(z. B. Heiratsurkunde) beifügen und 3.
mit
der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte
schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst, – Prüfungsamt –, 80327 München zu richten. Diese Bewerberinnen und Bewerber für
eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite
Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und
mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 11. März 2019 bis 3. Mai 2019
(Prüfungslehrproben) abzulegen. Das Thema für eine neu zu fertigende
Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2018
einzuholen. Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 in einem
Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen
werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben
(§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 desletzten Absatzes von Abschnitt
III gelten entsprechend. V. Möglichkeit
eines Nachteilsausgleichs § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung
(APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und
Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor.
Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht
schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten,
nicht nur vorübergehenden Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten
erheblich beeinträchtigt sind. Voraussetzung für die Gewährung eines
Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend
aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine
Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss
außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des
Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu
prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und
wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht
möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen
immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden
Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen,
ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb). Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn
des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung
oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO bei der Seminarleitung zu
stellen, die diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem
Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das
Prüfungsamt. VI. Abweichen vom
allgemeinen Prüfungszeitraum In begründeten Fällen (z. B. nach
§ 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch
außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin StAnz.
Nr. 26 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 26. Mai 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.54 743 Zum Schuljahr 2017/2018 ist am
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Grundsatzabteilung
eine Vollzeitstelle als Referentin/Referent für Leseförderung zu besetzen
(Zweitausschreibung). Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet. Referentin/Referent
für Leseförderung Aufgabenbeschreibung: – Konzeptionelle
Weiterentwicklung der Förderung der Lesekompetenz in allen Fächern und
Schularten – Leitung des
schulartübergreifenden Arbeitskreises „Leseförderung und Schulbibliotheken“ – Koordinierung
der Schulbibliotheksarbeit in Bayern, u. a. der Tätigkeit der Schulbibliothekarischen
Fachberater an der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen (Bayerische
Staatsbibliothek) – Pflege und Förderung
von Kooperationen im Bereich der Leseförderung, u. a. Kooperationsvereinbarung
„Bibliothek und Schule“, Kooperationen mit außerschulischen Bildungspartnern
(z. B. Stiftungen, Börsenverein des deutschen Buchhandels – Landesverband
Bayern, Verlage) – Redaktion und
Pflege des Leseportals www.leseforum.bayern.de; Erarbeitung bzw. Pflege und Aktualisierung weiterer einschlägiger Informationsmedien (z. B. Handreichungen, Serviceteil des Lehrplans) – Organisation,
Umsetzung bzw. Unterstützung von Initiativen und Aktionen der Leseförderung (z. B.
Schulbibliothekstag, Welttag des Buches), auch hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit
– Konzeptionelle
Weiterentwicklung des sprachsensiblen Unterrichtens – Mundartförderung Vorausgesetzt werden: Fachliche Qualifikationen: – Befähigung für
ein Lehramt (1. und 2. Staatsexamen Deutsch als Unterrichtsfach in der
grundständigen Fächerverbindung) mit mindestens guten Ergebnissen – Deutlich
überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation und
Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser) – Verbeamtung auf
Lebenszeit beim Freistaat Bayern – Breite Berufserfahrung
und mehrjährige Unterrichtserfahrung als Lehrkraft an staatlichen Schulen – Vertrautheit mit
Fragen der Kompetenzorientierung im LehrplanPLUS, insbesondere mit dem schulart-
und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziel „Sprachliche Bildung“ – Nachgewiesene
Tätigkeiten in der Lehrerfort-bildung Überfachliche Qualifikationen: – Fähigkeit zu
konzeptioneller Arbeit – Aufgeschlossenheit
für Innovationen – Bereitschaft und
Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend
einzuarbeiten – Bereitschaft und
Fähigkeit, im Team zu arbeiten – Bereitschaft und
Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen – Überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten – Angemessenes
Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit – Sicherheit im
mündlichen und schriftlichen Ausdruck – Gute Beherrschung
gängiger Computeranwendungen Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig,
sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Die Ausschreibung richtet sich an
Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes in den BesGr. von A 13 bis A 14 + AZ
nach Bestehen der Probezeit. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die Stelle ist grundsätzlich
teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen
tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die
Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei
Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt – auf dem Dienstweg
und zeitgleich – direkt an das
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155,
80797 München, OStD Arnulf Zöller zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der
staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl.
S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Es wird gebeten, auch derzeit nicht an
der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu
setzen. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin * Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 1. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.30 873 Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist am
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle in
der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Gewerblich-technische Bildung für die
Dauer von in der Regel fünf bis sieben Jahren neu zu besetzen. Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte
der Besoldungsstufen A 13/A 14. Referat BES II Gewerblich-technische
Bildung Zentrale Aufgabe ist es, die Lehrpläne
und Handreichungen für diesen Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung
mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, bei der Erstellung von zentralen
Prüfungen mitzuwirken, Kommissionen zu leiten, sowie Fortbildungen zu planen
und durchzuführen. Zusätzlich werden im Referat die Themenbereiche Zugewanderte
und Wirtschaft 4.0 vertieft bearbeitet. Vorausgesetzt werden: Fachliche Qualifikationen: - 1. und 2.
Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Bereich Metall, Elektro,
Bautechnik oder eine vergleichbare Qualifikation mit mindestens guten
Ergebnissen - Mehrjährige unterrichtliche
Tätigkeit an beruflichen Schulen Überfachliche Qualifikationen: - Fähigkeit und
Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit - Engagement und
Flexibilität - Aufgeschlossenheit
für Innovationen - Sicheres
Auftreten - Bereitschaft und
Fähigkeit zur Arbeit im Team - Bereitschaft,
sich in neue Themenbereiche - Organisationsgeschick - hohe Belastbarkeit - Überzeugende
Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations-
und Präsentationstechniken Wünschenswert sind: - Erfahrungen bei
der Beschulung von Zuge-wanderten - IT-Kenntnisse
sowie Sicherheit im Umgang mit Office-Produkten - Erfahrung in der
schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung - Erfahrungen mit
QmbS oder einem vergleichbaren Qualitätsmanagementsystem Die Stelle ist grundsätzlich
teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen
tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse
der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der
Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und
zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung,
Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Thomas Hochleitner (Mailadresse:
thomas.hochleitner@isb.bayern.de) zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen
Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306)),
geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin * Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 2. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.30 877 Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist am
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung
Gymnasium eine Vollzeitstelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die
Tätigkeit ist auf fünf bis sieben Jahre befristet. Referentin/Referent
für Biologie/Chemie im Referat GYM
2: MINT Aufgabenbeschreibung: - Erarbeitung und
Implementierung von Lehrplänen - Entwickeln von
Unterrichtshilfen - Erarbeitung von
Prüfungsaufgaben - konzeptionelle
Weiterentwicklung der Fächer Biologie/Chemie - inhaltliche
Betreuung und Weiterentwicklung von fachbezogenen Internetportalen - Stellungnahmen
zu Fragen der Fächer Biologie/Chemie am Gymnasium - Stellungnahmen
zu Lehrwerken - Mitwirkung in
der Lehrerfortbildung - fachliche
Beratung Bewerben können sich verbeamtete
Lehrkräfte des Freistaates Bayern mit folgenden Qualifikationen: Fachliche Qualifikationen: - Befähigung für
das Lehramt am Gymnasium in den Fächern Biologie/Chemie (1. und 2.
Staatsexamen) - breite Berufserfahrung
als Lehrkraft am Gymnasium - mehrjährige
Unterrichtserfahrung in den Fächern Biologie/Chemie - Deutlich
überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation - Beurteilung mit
überdurchschnittlichem Prädikat - Vertrautheit mit
dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Aus-prägung Überfachliche Qualifikationen: - Fähigkeit und
Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit - Kreativität und
Aufgeschlossenheit für Innovationen - Bereitschaft,
sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten - sicheres und
überzeugendes Auftreten - Bereitschaft und
Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten, ergebnisorientiert zu führen und
fachliche Führungsverantwortung zu übernehmen - überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten - Bereitschaft und
Fähigkeit zur Arbeit im Team - Organisations-,
Kommunikations- und Verhandlungsgeschick - Sicherheit im
mündlichen und schriftlichen Ausdruck - gute
Beherrschung gängiger Computeranwendungen Die Stelle ist grundsätzlich
teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16
LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind demnach die
dienstlichen Beurteilungen. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden
Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen
tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die
Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei
Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt - auf dem
Dienstweg und zeitgleich - direkt an das
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155,
80797 München, OStD Jörg Eyrainer zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September
2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015
(KWMBl. S. 121)) beizufügen. Es wird gebeten, auch derzeit nicht an
der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu
setzen. Herbert Püls Ministerialdirektor * Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 8. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.59 420 Zum Schuljahresbeginn 2017/18 ist in der
Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung, befristet auf fünf
bis sieben Jahre folgende Vollzeitstelle neu zu besetzen: Referat GMF 5, Aufgabenbeschreibung: Schwerpunkte der Tätigkeit sind - Fachliche Fragen
zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - Überarbeitung
und Anpassung des Lehrplans für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an
die Konzeption des LehrplanPLUS - Entwicklung und
Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung - Entwicklung von
Konzepten für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw.
Mobilen Sonderpädagogischen Dienste - Planung, Organisation
und Leitung der Lehrplankommission, von Arbeitskreisen und Koordinierung des
LehrplanPLUS Förderschule - Konzeptionelle
Mitwirkung in der Lehrerfortbildung in Zusammenarbeit mit der ALP Dillingen - Zusammenarbeit
mit den Fachreferenten der Regierungen - Beratung des
Staatsministeriums - Entwicklung von
Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege - Unterstützung
der interdisziplinären Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte,
Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten - Erarbeitung von
Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten im Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung - Koordinierung
und Begleitung der Maßnahmen im Übergang Förderschule-Beruf sowie
Berufsorientierung Individuell für den Schulbereich - Entwicklung
förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS
Grundschule Fachliche Qualifikationen: - 1. und 2.
Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen - Verbeamtung auf
Lebenszeit beim Freistaat Bayern - Fundierte
theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der
Pädagogik bei geistiger Behinderung - Mehrjährige
Unterrichtserfahrung an einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung - Überdurchschnittliche
dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser) Überfachliche Qualifikationen: - Engagement,
Flexibilität und Mobilität - Kreativität und
Aufgeschlossenheit für Innovationen - Belastbarkeit
und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung
termingebundener Aufgaben - Sicheres Auftreten
auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern - Organisationsgeschick
- Bereitschaft und
Fähigkeit zur Arbeit im Team - Fähigkeit zu
konzeptioneller Arbeit - Bereitschaft und
Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen - Sicherheit beim
Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien Die Stelle ist grundsätzlich
teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen
tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse
der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der
Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und
nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig
zu richten (thomas.lustig@isb.bayern.de). Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leisdie Leistungsfeststellung
der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011
(KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015
(KWMBl. S. 121)). Walter Gremm Ministerialdirigent Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 1. Juni 2017, Az. VI.2-BS9032-7a.51 686 Am 11. September 2018 beginnt die
bedarfsbezogene Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst bzw.
Qualifizierungsjahr bei Pflegeberufen) der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und
sozialpflegerische Berufe sowie für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe am
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern,
Abteilung IV, Ansbach. Sie richtet sich nach der Qualifikationsverordnung für
Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an
beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 8. März
2013. 1.
Stellenausschreibungen Die aufgrund der
Bedarfe zu besetzenden freien Stellen an beruflichen Schulen bzw. an
beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung werden in einem Stellenforum
ab Freitag, 17. November 2017 bis einschließlich Freitag, 15. Dezember
2017 auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst (www.km.bayern.de) unter Angabe der benötigten Fachrichtung,
der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist
ausgeschrieben. 2.
Bewerbung und Meldefrist für das Auswahlverfahren Die Bewerbung
ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage der entsprechenden
Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen
Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur solche
Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Dezember
2017 (Ausschlussfrist) alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen
nachweisen. 3.
Zulassungsverfahren für die einzelnen Fachrichtungen 3.1
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Zum Auswahlverfahren bzw. zur Einstellungsprüfung
für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische
Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und
sozialpflegerische Berufe sowie für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe kann
zugelassen werden, wer – die
Deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen
oder der Schweiz bis zur Einstellung besitzt und – die
allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf
einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und – bei Beginn
des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der
Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und
Heimat. 3.2
Besondere
Zulassungsvoraussetzungen 3.2.1
Fachlehrerinnen
und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe Zur Einstellungsprüfung
für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für
gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer 3.2.1.1
die
Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat; an
die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer
öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten,
und 3.2.1.2
über
eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss
der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung
zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung
enthalten sein, und 3.2.1.3 die
Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit
Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses). 3.2.2
Fachlehrerinnen
und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung Zur
Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
für Ernährung und Versorgung kann zugelassen werden, wer 3.2.2.1 eine mit Erfolg
abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Ernährungs- und
Versorgungsmanagement oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene
Meisterprüfung nachweist und 3.2.2.2 über eine
mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss
der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung
zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung
enthalten sein, und 3.2.2.3 die
Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit
Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses). 3.2.3
Fachlehrerinnen
und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe Zur
Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe kann zugelassen werden,
wer 3.2.3.1 ein
einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat und 3.2.3.2 nach dem
einschlägigen Studium eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche
Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachweisen kann; wurde vor dem Studium
erfolgreich eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder eine
vergleichbare Aufstiegsfortbildung absolviert, wird dies auf die notwendige
dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium angerechnet. 3.2.4
Fachlehrerinnen
und Fachlehrer für Gesundheitsberufe Zur
Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
für Gesundheitsberufe kann zugelassen werden, wer 3.2.4.1 eine berufliche
Erstausbildung in dem einschlägigen Gesundheitsberuf erfolgreich abgeschlossen
sowie hinreichend einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von in der
Regel mindestens 200 Stunden absolviert oder ein einschlägiges Studium an einer
Hochschule erfolgreich beendet hat und 3.2.4.2 über eine
mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss
der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung
zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildungen
enthalten sein. Im Fall eines erfolgreich absolvierten einschlägigen Studiums
genügt eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach
Beendigung des Studiums außerhalb des Schuldienstes; und 3.2.4.3 die
Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit
Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses). 3.2.5
Fachlehrerinnen
und Fachlehrer für Pflegeberufe Für das
Qualifizierungsjahr der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe, das im
Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses absolviert wird, kann zugelassen
werden, wer 3.2.5.1 eine Ausbildung
zur Pflegefachkraft erfolgreich absolviert und 3.2.5.2 ein
einschlägiges Studium der Pflegepädagogik oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen
hat und 3.2.5.3 mindestens sechs
Monate Berufspraxis entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung, die auch neben
dem Studium erworben werden kann, nachweist. 4.
Auswahlverfahren,
Einstellungsprüfung Für die Aufnahme
in den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer ist neben den allgemeinen
und besonderen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen eine erfolgreich
absolvierte Einstellungsprüfung nötig, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen
und Bewerber die Eignung zur Qualifikation für den Einstieg in der dritten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft im Geschäftsbereich
des Staatsministeriums als Fachlehrerin bzw. als Fachlehrer an beruflichen
Schulen besitzen. Bewerberinnen und Bewerber für das Qualifizierungsjahr der
Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe absolvieren keine Einstellungsprüfung. Die
Einstellungsprüfung wird im Auftrag des Staatsministeriums von einem im
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. IV eingerichteten
Prüfungsausschuss durchgeführt. Die Einstellungsprüfung kann einmal je
Auswahljahr abgelegt werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der
Auswahlprüfung entstehen, können nicht erstattet werden. 4.1
Prüfungsinhalt Die
Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Qualifikation zur
Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung
und Versorgung oder für Gesundheitsberufe (ohne Abschluss eines einschlägigen,
erfolgreichen Studiums) anstreben, aus einem Lehrversuch und einem
schriftlichen Deutschtest. Für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin
bzw. zum Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe oder
für Gesundheitsberufe (bei Nachweis eines einschlägigen, erfolgreichen
Studiums) anstreben, besteht sie aus einem Lehrversuch. 4.1.1
Lehrversuch,
Prüfungsort Der Lehrversuch
wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an der der spätere Einsatz der
Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und
höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und
(insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des
Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch
eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Auswahlprüfung nicht
bestanden und kann am Deutschtest nicht mehr teilnehmen. 4.1.2
Deutschtest,
Prüfungsort Der Deutschtest
wird zentral vom Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur diejenigen
Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben. Die
Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest
bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest
eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit
die Auswahlprüfung nicht bestanden. 4.2
Geltung
der Einstellungsprüfung, Wiederholung Das Ergebnis der
Einstellungsprüfung gilt für Bewerberinnen und Bewerber für das laufende Kalenderjahr.
Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden. 4.3
Nachteilsausgleich Für die
Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit)
für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte schwerbehinderte
Menschen ist eine entsprechende Antragstellung notwendig. 4.4
Ergebnis
des Auswahlverfahrens Das
Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Einstellungsprüfung
bestanden wurde (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 4 ggf. i. V. m.
§ 6 Abs. 5 Satz 4 QualVFl). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst
bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin StAnz.
Nr. 26 Änderung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2017, Az. IV.5-BS5111-PRA.16 559 I Die Bekanntmachung zum
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien 2018 I und 2018 II nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 11. April
2017 (KWMBeibl. 5/2017*, StAnz. Nr. 17/2017) wird wie folgt geändert: In Nr. 2 Buchst. a) Spiegelstrich 1 Satz 2
wird die Angabe „20.“ durch die Angabe „26.“ ersetzt. Walter Gremm Ministerialdirigent StAnz.
Nr. 26 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 8. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.59 421 Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist in
der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung eine befristete Vollzeitabordnung zu
besetzen: Referat GMF-2.3
Mittelschule – Sprachen, Deutsch als Zweitsprache Aufgabenbeschreibung:
Hierzu
gehört im Einzelnen: - Fachliche Fragen
zu Deutsch als Zweitsprache, Muttersprachen und interkulturelles Lernen in der
Mittelschule - Fachliche Fragen
zu Kindern und Jugendlichen, die als ehemals Flüchtende und Asylbewerber
beschult werden - Unterstützung
der Implementierung des neuen LehrplanPLUS für Deutsch als Zweitsprache - Materialerstellung
für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache - Prüfungserstellung
im Bereich der Mittelschule (Deutsch als Zweitsprache, Muttersprachen) - Konzeptionelle
Mitwirkung in der Lehrerfortbildung - Planung, Organisation
und Leitung von Arbeitskreisen - Beratung des
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst Vorausgesetzt
werden: Fachliche
Qualifikationen: - 1. und 2.
Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschule mit mindestens guten
Ergebnissen - Staatsexamen im
Fach Deutsch als Zweitsprache - Verbeamtung auf
Lebenszeit beim Freistaat Bayern - Möglichst
mehrjährige einschlägige Berufserfahrung - Fundierte
theoretische und berufspraktische Kenntnisse - Umfassendes
Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen
Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache. - Überdurchschnittliche
dienstliche Beurteilung (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser) Überfachliche
Qualifikationen: - Fähigkeit und
Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit - Kreativität und
Aufgeschlossenheit für Innovationen - Bereitschaft,
sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten - Sicheres und
überzeugendes Auftreten - Bereitschaft und
Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen - Überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten - Bereitschaft und
Fähigkeit zur Arbeit im Team - Organisations-,
Kommunikations- und Verhandlungsgeschick - Sicherheit im
mündlichen und schriftlichen Ausdruck - Sicherheit beim
Umgang mit modernen Medien und Kommunikationstechnologien Die Stelle ist grundsätzlich
teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen
tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die
Zeugnisse aller Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen
nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg
und zeitgleich nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn
ID Thomas Lustig zu richten (thomas.lustig@isb.bayern.de). Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der KMBek vom
7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom
15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen. Walter Gremm Ministerialdirigent Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 16. Juni 2017, Az. VI.4-BS9500-4-7.52 710 1.
Die
Abschlussprüfung 2018 nach WSO in der aktuell geltenden Fassung findet
an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt: Fach Übungsunter-nehmen, schriftliche
Hausarbeit Themenfestlegung Abgabetermin Prüfungsgespräche Montag, 5. März 2018 Montag, 30. April 2018 Montag, 4. Juni 2018 bis Freitag, 8. Juni 2018 Übungsunter-nehmen, praktische
Prüfung Prüfungstermin Montag, 11. Juni 2018 bis Freitag, 15. Juni 20181) Englisch, mündliche
Prüfung Prüfungstermin Montag, 18. Juni 2018 bis Freitag, 22. Juni 2018 Ersatzfremd-sprache Prüfungstermin Freitag, 22. Juni 2018 Deutsch Prüfungstermin Montag, 25. Juni 2018 Betriebswirt-schaftliche
Steuerung und Kontrolle Prüfungstermin Dienstag, 26. Juni 2018 Englisch, schriftliche
Prüfung Prüfungstermin Mittwoch, 27. Juni 2018 Mathematik Prüfungstermin Donnerstag, 28. Juni 2018
Neubesetzung einer frei
werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– auch über die eigene Fakultas hinaus – einzuarbeiten
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Vorbereitungsdienste für das Lehramt
an Gymnasien 2018 I und 2018 II
des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. April 2017, Az. IV.5-BS5111-PRA.16 559
Abordnung an das Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Abschlussprüfung 2018 an Wirtschaftsschulen
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
1)Bei einer sehr großen Anzahl von Prüflingen kann der Prüfungszeitraum für die praktische Prüfung im Fach Übungsunternehmen bis zum Dienstag, 19. Juni 2018 ausgeweitet werden. Dies sollte allerdings nur in Ausnahmen der Fall sein und ist von der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu genehmigen.
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8:30 Uhr. Nähere Regelungen zu den einzelnen Prüfungen (schriftlich, praktisch und mündlich) ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
2. Für die Abschlussprüfung 2018 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) in der aktuell geltenden Fassung.
2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2018 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen (unter Beachtung der Wahlmöglichkeit des Ablegens der Abschlussprüfung im Fach Übungsunternehmen oder Mathematik).
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen
– Englisch,
– Wirtschaftsgeographie,
– ein weiteres Pflichtfach und
– ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
3. Die Abschlussprüfung 2018 nach WSO in der bis 31. Juli 2015 gültigen Fassung findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
Fach |
Prüfungstermin |
Englisch, mündliche Prüfung |
Montag, 18. Juni 2018 bis Freitag, 22. Juni 2018
|
Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig)
|
Montag, 18. Juni 2018 bis Donnerstag, 21. Juni 2018 |
Ersatzfremdsprache Deutsch |
Freitag, 22. Juni 2018 Montag, 25. Juni 2018
|
Betriebswirtschaft |
Dienstag, 26. Juni 2018
|
Englisch, schriftliche Prüfung
|
Mittwoch, 27. Juni 2018 |
Mathematik (M-Zweig)
|
Donnerstag, 28. Juni 2018 |
Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig)
|
Freitag, 29. Juni 2018 |
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8:30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
4. Für die Abschlussprüfung 2018 an den Wirtschaftsschulen gilt:
4.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) (siehe § 82 Abs. 2 Satz 2 der WSO in der aktuell geltenden Fassung).
4.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
4.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2018 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 3 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
– Volkswirtschaft,
– ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
– ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO. Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 26
Ausschreibung der Stellen
für Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Juni 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.62 562
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:
1. mit sofortiger Wirkung
Staatliche Berufsschule Bad Aibling
Die Staatliche Berufsschule Bad Aibling mit den Berufsfeldern Bau sowie Metall besuchen im Schuljahr 2016/17 1.413 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. mit Wirkung vom 1. August 2017
2.1 Staatliches Berufliches Schulzentrum Traunstein mit Staatlicher Berufsschule III Traunstein, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege sowie mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik
Die Staatliche Berufsschule III Traunstein mit dem Berufsfeld Agrar besuchen im Schuljahr 2016/17 232 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.
Die Berufsfachschule für Ernährung wird von 74 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Berufsfachschule für Kinderpflege von 151 und die Berufsfachschule für Sozialpflege von 44 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen. Die Fachakademie für Sozialpädagogik besuchen im laufenden Schuljahr 115 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.2 Staatliche Berufsschule II Memmingen mit Staatlicher Wirtschaftsschule
Die Berufsschule II Memmingen führt Klassen in den Berufsfeldern Gesundheit und Wirtschaft. Diese besuchen im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.048 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Wirtschaftsschule Memmingen besuchen im Schuljahr 2016/17 376 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:
1. mit sofortiger Wirkung
Staatliche Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit Staatlicher Wirtschaftsschule und Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege
Die Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit den Standorten Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber und Bechhofen führt die Berufsfelder Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Wirtschaft. Im laufenden Schuljahr 2016/17 besuchen insgesamt 1.574 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen die Berufsschule. Dazu gehört die Staatliche Wirtschaftsschule Dinkelsbühl mit 226 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 41 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2. mit Wirkung vom 1. August 2017
2.1 Staatliche Berufsschule II Memmingen mit Staatlicher Wirtschaftsschule
Die Berufsschule II Memmingen führt Klassen in den Berufsfeldern Gesundheit und Wirtschaft. Diese besuchen im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.048 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Wirtschaftsschule Memmingen besuchen im Schuljahr 2016/17 376 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.2 Staatliche Berufsschule Erding
Die Berufsschule Erding mit den Berufsfeldern Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Körperpflege, Metall sowie Wirtschaft besuchen im Schuljahr 2016/17 insgesamt 2.404 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht
2.3 Staatliche Berufsschule Mindelheim mit Außenstellen in Bad Wörishofen und Memmingen
Die Staatliche Berufsschule Mindelheim mit den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Metall und Wirtschaft besuchen im Schuljahr 2016/17 2.049 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.
Dazu gehört die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Mindelheim mit 67 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.
Die Außenstelle Bad Wörishofen besteht aus der Berufsschule für Hotel- und Gaststättengewerbe und der Staatlichen Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement (60 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen).
Zur Außenstelle Memmingen gehören die Berufsfachschule für Kinderpflege (79 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen), die Berufsfachschule für Sozialpflege (41 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (69 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen).
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Ebenso werden bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ; gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Funktionsstellen an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Juni 2017, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.62 560
A) Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Ostbayern, in Straubing, ist mit Wirkung vom 1. September 2017 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Bei entsprechender Bewährung ist eine Beförderung nach A 15 mit Amtszulage möglich.
Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht und in der Beratung der Schulen, insbesondere auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung.
Erwartet wird, dass der Bewerber/die Bewerberin über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.
Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung und im schulischen Qualitätsmanagement, sowie ausgeprägte IT-Kompetenz werden vorausgesetzt. Die Lehrbefähigung für Mathematik oder Informatik oder eine Naturwissenschaft ist wünschenswert.
Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Straubing, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.
B) Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgenden Schulen zu besetzen:
1. Berufliche Oberschule Ansbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Aufgabenschwerpunkte sind die Stunden- und Vertretungsplanung und die Nutzung relationaler Datenbanken für die Schulverwaltung sowie die Administration der Lehr- und Lernplattform Fronter. Erwartet werden eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, ausgeprägte Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz.
2. Berufliche Oberschule Würzburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Führungskraft. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über fundierte EDV-Kenntnisse zum Umgang mit Schulverwaltungsprogrammen verfügen. Vorausgesetzt werden Erfahrungen mit der Schulentwicklung (QmbS) beziehungsweise vertiefte Kenntnisse darüber sowie einschlägige Kenntnisse im Schulrecht.
3. Berufliche Oberschule Amberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Bewerberin/der Bewerber soll insbesondere über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Nachteilsausgleichs, der Inklusion, der Außendarstellung der Schule, der Betreuung des Internetauftrittes, der Gewinnung und Pflege von Schulpartnerschaften und der Überwachung des Haushaltsbudgets einschließlich des Beschaffungswesens verfügen.
Erwartet werden überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Juni 2017, Az. VI.2-BS9153-7a.54 446
Im Februar 2018 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), die zuletzt durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146) geändert worden ist, durchgeführt.
1. Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1.1 die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 85 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
1.2 zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
1.3 die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
2. Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren
2.1 Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst Februar 2018 beginnt am 19. Februar 2018 und endet am 14. Februar 2020.
Letzter Meldetag ist der 19. September 2017.
2.2 Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
3. Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 26
Ausschreibung der Stelle
des Ministerialbeauftragten für die
Beruflichen Oberschulen in Ostbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. Juni 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.62 561
Die Stelle des Ministerialbeauftragten/der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern und des Schulleiters/der Schulleiterin der Beruflichen Oberschule Straubing (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule) ist mit Wirkung vom 1. August 2017 zu besetzen:
An der Fachoberschule Straubing (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Sozialwesen sowie Gestaltung) werden im Schuljahr 2016/17 665 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen unterrichtet und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Sozialwesen) 145 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe B 3 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Eine mindestens fünfjährige Erfahrung als Schulleiter/Schulleiterin an Beruflichen Oberschulen, bevorzugt im Aufsichtsbezirk Ostbayern, ist erforderlich.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Staatsministerium einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 26. Februar 2018 ist
in Referat II.4
Bildungsstatistik, quantitative Fragen der
Bildungsplanung
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
- Durchführung von schulartübergreifenden statistischen Auswertungen (z. B. zu Schülern, Klassen und Lehrern) auf Basis der jährlich an den Schulen erhobenen Amtlichen Schuldaten
- Aufbereitung und Kommentierung von Auswertungsergebnissen für die
• Beantwortung von Anfragen zur Bildungsstatistik (z. B. von Landtagsabgeordneten)
• Analyse quantitativer Entwicklungen im Schulbereich als Grundlage für bildungs-politische Entscheidungen
• Veröffentlichung von statistischen Informationsbroschüren
- Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Institutionen (z. B. ISB, Landesamt für Statistik, KMK) im Rahmen vielfältiger bildungsstatistischer Themen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik, Physik oder Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik
- mindestens gutes Ergebnis in der Gesamtprüfungsnote
- Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik (v. a. Microsoft Excel oder vergleichbare Tabellenkalkulationsprogramme)
- Bereitschaft zur vertieften Einarbeitung in Datenbank-Anwendungen (u. a. Microsoft Access)
Überfachliche Qualifikationen:
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
- Fähigkeit zur Analyse komplexer Sachverhalte
- Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
- Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
- Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
- Überzeugendes Auftreten
- Teamfähigkeit
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1–M1122/105/1-II.4 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Bilbao
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 539
Deutsche Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Internationales Abitur
Sekundarabschlüsse des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind er-wünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahr-genommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Medellin, Kolumbien
Arbeitsbeginn: 2. Januar 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 15. August 2017
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutsch-unterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 941
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass wenigstens eine der nachfolgend benannten Anforderungen erfüllt ist:
Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie).
Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zulässig.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personal-bogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
*
Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Schule Málaga, Marbella, Spanien
Arbeitsbeginn: 20. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 31. August 2017
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 564
Deutsche mittlere Abschlüsse
Deutsche allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein
Landschulheim Kempfenhausen, 82335 Berg
ab 24. Februar 2018 (Schulhalbjahr 2017/18)
einen Schulleiter/eine Schulleiterin.
Das Landschulheim Kempfenhausen besteht aus einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit gebundener Ganztagsschule (ca. 635 Schülerinnen und Schüler). Im Internat mit Internatsleiterin werden ca. 100, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 45 Schülerinnen und Schüler betreut.
Ihre Aufgaben:
- Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule
- Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
- Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
- weitere Entwicklung des Schulprofils
- Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat
- Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle
- Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule
- Vertretung der Internatsschule nach außen
- Dienststellenleiter i.S.d. BayPVG
Unsere Erwartungen:
- Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
- Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung
- Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Internatsschulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
- Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- Hohe Belastbarkeit
- Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
- Identifikation mit dem Schulprofil
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/Fachbetreuerin oder Oberstufenkoordinator/in an einem Internatsgymnasium.
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Betrifft Bewerbung eines Schulleiters/einer Schulleiterin:
Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach Bestellung ist nur in einem besonders begründeten Ausnahmefall möglich. Bei einem Versetzungsantrag werden die dienstlichen Belange an der geleiteten Schule berücksichtigt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist nicht möglich.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen dienstlichen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München)
Tel.: 0 89 / 2 78 14 00, Fax: 0 89 / 27 81 40 23,
Homepage: www.bayern-internate.de, E-mail: info@zvbl.de,
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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