Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 10* Ausgegeben in München am 2. Oktober 2017 Jahrgang 2017
Inhalt
Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien 2019/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. August 2017, Az. IV.5-BS5154-PRA.77 956
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2017/2019 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2019/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 20. November 2017 bis 23. Februar 2018 an der Seminarschule,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. April 2018 bis 15. Februar 2019 an der Einsatzschule,
- die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 11. März 2019 bis 7. Juni 2019 an der Seminarschule,
- das Kolloquium in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis 31. Mai 2019 und
- die mündliche Prüfung in der Zeit vom 11. März 2019 bis 7. Juni 2019 an der Seminarschule.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2017/2019, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2019/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2018/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2018/2020 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2017/2019 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:
- die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 5. November 2018 bis 23. November 2018,
- die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2019 bis 1. März 2019.
Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.
Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 15. Oktober 2018 einzuholen.
Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018/II oder 2019/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 22. Februar 2019 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 11. März 2019 bis 7. Juni 2019 an einer Seminarschule statt.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018/II oder 2019/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist
1. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2018/II bestanden haben, dass sie
1.1 sich bis spätestens 14. September 2018 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 23. November 2018 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,
1.2 der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und
1.3 mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;
2. für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2019/I bestanden haben, dass sie
2.1 sich bis spätestens 22. Februar 2019 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und
2.2 gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.
Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 22. Februar 2019 bis 7. Juni 2019 (Prüfungslehrproben) abzulegen.
Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 15. Oktober 2018 einzuholen.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018/II oder 2019/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.
V.
§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.
Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).
Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.
VI.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 39
Bayerische Lehrkräfte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 28. August 2017, Az. X.9-BP4044.1-6b.84 121 1.
Vorhaben: Der Freistaat
Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – bayerische
Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) in die nachfolgend genannten
Staaten: Brasilien Bosnien-Herzegowina Bulgarien China
(Volksrepublik) Estland Lettland Litauen Kroatien Mazedonien Montenegro Polen Rumänien Russische
Föderation Serbien Slowakische
Republik Slowenien Tschechische
Republik Ukraine Ungarn In besonders
gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne weitere, vornehmlich
zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich. Ziel der Entsendung
ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung von Deutsch
in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“
des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im
Gastland bei. Arbeitgeber der
deutschen Lehrkräfte ist im Regelfall der Träger der jeweiligen ausländischen
Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte
haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der
Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr.
Die Tätigkeit beginnt im September 2018 und kann bei Vorliegen der
hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal
sechs Jahre verlängert werden. Ungeachtet der jahresweisen Befristung der
Sonderbeurlaubung für die Auslandstätigkeit sollten Bewerberinnen und
Bewerber grundsätzlich die Bereitschaft haben, mindestens für drei Jahre im
Ausland zu unterrichten. 2.
Bewerberprofil: Die
Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte
Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. Bewerbungen
können grundsätzlich höchstens bis einschließlich Statusamt A 14 bzw.
Entgeltgruppe E 14 berücksichtigt werden. In beiden Fällen muss die
Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung
nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule
der betreffenden Schulart aufweisen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber müssen
sich im inländischen Schuldienst bewährt haben. Die Tätigkeit als
Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze
für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des
vorgesehenen Dienstantritts. Die Beherrschung
der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung.
Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse
in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die
soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen. Gemäß Art. 7
Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die
ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem
Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zweitbeurlaubung: Die Lehrkraft
muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer
erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen
Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens
zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben. 2.1 Staaten Mittel-,
Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens: Die
Lehrtätigkeit in den Gastländern konzentriert sich auf Schulen und
Sprachzentren, in denen Deutsch als Fremdsprache im jeweiligen heimischen
Schulsystem verankert ist und an denen das Deutsche Sprachdiplom I oder II
der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD I oder II) abgenommen wird. Vereinzelt
werden Landesprogrammlehrkräfte an den nationalen Lehrerfortbildungszentren und
Universitäten eingesetzt. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung
für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für
mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach
bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als
Multiplikator in der örtlichen oder regionalen Lehreraus- und Lehrerfortbildung
gesucht. In Betracht
kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der Fokussierung
des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Lehrkräfte
mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht. Einschränkung
für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis: Auf Grund der
sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik
können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht
eingesetzt werden. 2.2 Centro
de Ensino Médio Pastor Dohms, Porto Alegre/Brasilien: Wegen des
Ausbaus des Deutschunterrichts bis zur Stufe II des Deutschen Sprachdiploms der
Kultusministerkonferenz der Länder (DSD II) an den allgemein bildenden
Einsatzschulen (Sprachdiplomschulen und DSD-Projektschulen) in der Provinz Rio
Grande do Sul muss die Bewerberin bzw. der Bewerber die Lehramtsbefähigung
für Gymnasien mit der Fakultas Deutsch, Deutsch als Fremdsprache bzw.
Zweitsprache oder für eine moderne Fremdsprache besitzen. Die Landesprogrammlehrkraft
soll neben Unterrichtstätigkeiten auch multiplikatorische Aufgaben zur Weiterentwicklung
des Deutschunterrichts an DSD-Schulen übernehmen. Von Vorteil bei
der Bewerbung sind Erfahrungen in der Schulleitung oder in der 3.
Finanzielle
Regelung: Die staatlichen
Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern
aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt. Der jeweilige
Arbeitgeber im Gastland gewährt in Einzelfällen zusätzlich ein ortsübliches
Lehrergehalt oder bemüht sich, eine Wohnung, die dem dortigen Lebensstandard
entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Das Auswärtige Amt
gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung. Beim Centro de
Ensino Médio Pastor Dohms in Porto Alegre zahlt der Schulträger einen
Ortszuschlag. Weitere
Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie
Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt. Bewerbungen von
Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht
gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die
im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Kosten und Lasten vollständig
übernimmt. 4.
Verfahren: Interessierte
Lehrkräfte richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember
2017 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d.h. bei
Grundschulen und Mittelschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung)
an das Bayerische
Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat X.9 80327 München. Grundschul- und
Mittelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen
Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte
zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat X.9.
Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab. Das Bewerbungsschreiben sollte
enthalten: -
Wohnort, Alter, Familienstand, -
Lehramt und Fächerverbindung, -
Unterrichts- und Berufserfahrung
in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache, -
Erfahrungen in der Lehreraus- und -
Hinweise auf eine Tätigkeit im
Ausland sowie -
Ortswünsche und -
Beweggründe für die Meldung. Bei der Angabe
potenzieller Einsatzländer erhöhen sich die Vermittlungschancen durch die
Bereitschaft zur Flexibilität. Das Staatsministerium empfiehlt, mehrere Länder
bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) zu nennen. Die ausgewählten
Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2018 in einem
Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Wie die
Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen,
stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große
Herausforderung dar. Andererseits erwartet die Landesprogrammlehrkräfte auf
Grund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der
Schülerinnen und Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld, in dem noch echte Pionierarbeit
geleistet werden kann. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 28. August 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.74 848
Zum
nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Schulhalbjahr 2017/2018, ist in der
Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
folgende Stelle als unterhälftige Abordnung, befristet neu zu besetzen: Referat GA-5
„Ganztag“ Aufgabenbeschreibung: Der
Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld Qualitätssicherung und konzeptionelle
Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, in der Betreuung und Pflege des
Ganztagsportals und in der Entwicklung von Unterstützungsmaterialien in diesem
Bereich. Vorausgesetzt
werden: Fachliche Qualifikationen: -
Befähigung
für das Lehramt an Gymnasien in Bayern -
Verbeamtung
bzw. unbefristete Beschäftigung im staatlichen Gymnasialdienst -
mehrjährige
Berufserfahrung -
Erfahrungen
in der Arbeit und/oder Koordination von Ganztagsschulen -
überdurchschnittliche
fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen Überfachliche
Qualifikationen: -
Fähigkeit
zu konzeptioneller Arbeit -
Sicherheit
im Verfassen von Texten -
Engagement
und Flexibilität -
überdurchschnittliche
Belastbarkeit -
überzeugende
Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations-
und Präsentationstechniken -
Aufgeschlossenheit
für Innovationen -
sicheres
Auftreten -
Bereitschaft
und Fähigkeit zur Arbeit im Team -
Organisationsgeschick Schwerbehinderte
werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7
Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen
tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die
Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise
einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens drei
Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt -
auf
dem Dienstweg und zeitgleich -
direkt
an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße
155, 80797 München, Herrn OStD Arnulf Zöller (arnulf.zoeller@isb.bayern.de)
zu richten. Der
Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt
A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und
die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom
7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom
15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin * Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 6. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.97 141 Zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen eine
Stelle für die Dauer von in der Regel bis zu 7 Jahren im Referat Mittelschule,
gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich neu zu besetzen: Referat GMF 3, Gesellschafts-
und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich in der Mittelschule Aufgabenbeschreibung: Schwerpunkte der Tätigkeit sind -
Unterstützung
der Implementierung des LehrplanPLUS in den Fächern Geschichte/Politik/Geographie,
Wirtschaft und Beruf, Wirtschaft und Kommunikation, Technik, Ernährung und
Soziales, Buchführung, insbesondere Erstellung des Serviceteils -
Projektprüfung
an der Mittelschule -
Mitwirkung
an der Implementierung erarbeiteter Produkte -
Erarbeitung
von Unterrichtshilfen -
Kontaktpflege
zu Verlagen und Herstellern von Unterrichtsmedien -
Beratung
des Staatsministeriums -
Information
und Beratung der Schulaufsicht im Hinblick auf Implementierung und Fortbildung -
Kooperation
mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen Vorausgesetzt werden: Fachliche
Qualifikationen: -
1.
und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen/Unterrichtsfach Deutsch
in Verbindung mit einem Fach des Fächerbereichs mit soziokulturellem
Schwerpunkt (Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Arbeitslehre) -
überdurchschnittliche
dienstliche Beurteilungen -
umfassendes
Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens
sowie der aktuellen Fachdidaktik des Fächerbereichs mit soziokulturellem
Schwerpunkt (Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Arbeitslehre) -
Kenntnisse
im Bereich der pädagogischen Diagnostik -
fundierte
Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung Überfachliche
Qualifikationen: -
Fähigkeit
und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit -
Kreativität
und Aufgeschlossenheit für Innovationen -
Bereitschaft,
sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten -
sicheres
und überzeugendes Auftreten -
Bereitschaft
und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen -
überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten -
Bereitschaft
und Fähigkeit zur Arbeit im Team -
Organisations-,
Kommunikations- und Verhandlungsgeschick -
Sicherheit
im mündlichen und schriftlichen Ausdruck Die Stellenausschreibung wendet sich an
Mittelschullehrkräfte, die noch keine Funktionsträger sind. Die Stelle ist grundsätzlich
teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte
werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7
Abs. 3 BayGLG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Aussagekräftige
Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche
Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind
spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im
Amtsblatt -
auf
dem Dienstweg und zeitgleich -
direkt
an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße
155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der
staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl.
S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Herbert Püls Ministerialdirektor * Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 8. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.97 140 Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der
Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung folgende Stelle befristet für ein Jahr in unterhälftiger
Abordnung zu besetzen: Referat GMF-1
Grundschule, Deutsch als Zweitsprache
(DaZ) Aufgabenbeschreibung: Schwerpunkte der
Tätigkeit sind -
fachliche
Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule und im Bereich der Muttersprachen
und des interkulturellen Lernens -
Materialerstellung
für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache -
Zusammenarbeit
mit dem Ungarndeutschen Pädagogischen Institut -
Mitwirkung
in der Lehrerfortbildung -
Kooperation
mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen -
Kontaktpflege
zu Universitäten und Verlagen Vorausgesetzt werden: Fachliche
Qualifikationen: -
1.
und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen -
Staatsexamen
im Fach Deutsch als Zweitsprache -
mehrjährige
einschlägige Berufserfahrung -
fundierte
theoretische und berufspraktische Kenntnisse -
umfassendes
Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen
Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache. Überfachliche
Qualifikationen: -
Fähigkeit
und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit -
Kreativität
und Aufgeschlossenheit für Innovationen -
Bereitschaft,
sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten -
sicheres
und überzeugendes Auftreten -
Bereitschaft
und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen -
überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten -
Bereitschaft
und Fähigkeit zur Arbeit im Team -
Organisations-,
Kommunikations- und Verhandlungsgeschick -
Sicherheit
im mündlichen und schriftlichen Ausdruck Schwerbehinderte
werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7
Abs. 3 BayGLG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Aussagekräftige
Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche
Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind
spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im
Amtsblatt -
auf
dem Dienstweg und zeitgleich -
direkt
an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße
155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de)
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der
staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl.
S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Herbert Püls Ministerialdirektor Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 30. August 2017, Az. III.3-BO7122.6/1/2 Die Stelle des Leiters/der Leiterin des
Sachgebiets 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal" an
der Regierung von Unterfranken wird ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin
soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der bayerischen Schulaufsicht
der Grund- und Mittelschulen sowie über mehrjährige Erfahrungen in der
Personalplanung, dem Personalmanagement, der Personalversorgung sowie der
Schulorganisation aus dem Bereich der öffentlichen Grund- und Mittelschulen
verfügen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd.
Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich
möglich. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung
dieser Stelle die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin
der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 Organisation/Personal"
an der Regierung von Unterfranken frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne
erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Für
die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich Schulaufsichtsbeamte
bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische
Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und
laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an
Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung
im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt
als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw.
Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der
Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw.
Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche
Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der
Schulaufsicht gleich. Den Bewerbungen ist deshalb eine
Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Dem Sachgebiet
40.2 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
-
Organisation
der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen -
Organisation,
Beaufsichtigung und Begleitung der Klassenbildung und des Unterrichtsbetriebs -
fachliche
Beratung der Staatlichen Schulämter -
Personalplanung
und Personalzuweisung -
Vorbereitung
von Beförderungsentscheidungen -
Datenverarbeitung
in der Schulverwaltung und Schulaufsicht (ASV, ASD) -
Statistiken
zum Unterrichtsbetrieb -
Herausgabe
des Amtlichen Schulanzeigers Vorausgesetzt
für die Stelle der Sachgebietsleitung werden: -
sehr
gute EDV-Kenntnisse -
Bereitschaft
zu selbstständigem Arbeiten -
Interesse
an organisatorischen Planungsaufgaben -
hohe
Beratungskompetenz -
Team-
und Kommunikationsfähigkeit Vorausgesetzt
für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden: -
sehr
gute EDV-Kenntnisse -
Erfahrung
in Tätigkeiten der Schulaufsicht -
mehrjährige
Tätigkeit in Aufgabenbereichen, die selbstständiges Arbeiten erfordern -
Erfahrung
in organisatorischen Planungsaufgaben Für die Stelle
eines Referenten/einer Referentin sind erwünscht: -
hohe
Beratungskompetenz -
Team-
und Kommunikationsfähigkeit -
vertiefte
Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule -
Eigeninitiative
Es wird erwartet, dass der Beamte/die
Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Die ausgeschriebenen Stellen sind
grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen werden besonders aufgefordert,
sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stellen sind für die Besetzung mit
Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden
bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Staatsministerium behält sich vor,
Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und
solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten
bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber
bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich
geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs
im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt. Der Termin für die Einreichung der
Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. Oktober
2017. Die Regierung legt alle eingegangen
Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung
vor. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 31. August 2017, Az. III.3-BS7040-4b.80 403 1. Nach
Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrerinnen und Förderlehrer den
Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des
Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von
Schülerinnen und Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken
bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit. 2. Am
10. September 2018 beginnt ein weiterer Lehrgang zur Ausbildung von
Förderlehrerinnen und Förderlehrern am Staatsinstitut für die Ausbildung von
Förderlehrern. 3. Die Ausbildung
richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung
von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008
(GVBl. S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK).
Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung
von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst. Die
Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt
in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer. 4. Voraussetzungen
für die Zulassung zur Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer sind: a) ein Mindestalter
von 16 Jahren b) der Nachweis
eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes
über das Erziehungs- und Unterrichtswesen c) die
gesundheitliche Eignung für den Beruf der Förderlehrkraft d) das Bestehen
eines Eignungstests. Über die Auswahl
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am
Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Über die Termine und Inhalte
informieren die Ausbildungsstätten. Die endgültige
Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am
15. Februar 2019. 5. Ausbildungsförderung
wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils
geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler
von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen. 6. An die
Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er
dauert zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen
und Förderlehrer ab, welche als Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22
Abs. 1 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes gilt. Während des
Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter
an Seminarveranstaltungen teil. 7. Das
Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme in den
staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und
des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des
bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist. 8. Die Ausbildung
wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt: -
Staatsinstitut
für die Ausbildung von
Förderlehrern –
Abteilung I – Geschwister-Scholl-Platz
3 95445
Bayreuth -
Staatsinstitut
für die Ausbildung von
Förderlehrern –
Abteilung II – Heiliggeistgasse1 85354
Freising Bewerberinnen
und Bewerber richten ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2017 (Datum
des Poststempels) -
für
die Ausbildung in Bayreuth an das Staatsinstitut
für die Ausbildung von
Förderlehrern –
Abteilung I – Geschwister-Scholl-Platz
3 95445
Bayreuth Tel.
0921 45499, Fax: 0921 41783 E-Mail:
verwaltung@foerderlehrer.info -
für
die Ausbildung in Freising an
das Staatsinstitut für die Ausbildung von
Förderlehrern –
Abteilung II – Heiliggeistgasse
1 85354
Freising Tel.
08161 173570 Fax:
08161 40138484 E-Mail: staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de http://www.foerderlehrer-freising.de. Der Bewerbung sind beizufügen: a)
Lebenslauf (tabellarisch); b)
Nachweis des unter Nr. 4 b)
genannten mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigte Fotokopie bzw.
Abschrift); wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden
Schuljahres abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen-
oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen; c)
ein erweitertes Führungszeugnis
gemäß § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart
OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am
Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch
anschließt, sowie eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass nach
ihrer/seiner Kenntnis gegen sie/ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren
oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen
Tat anhängig ist; d)
bei Bewerberinnen und Bewerbern,
die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben,
die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; e)
bei deutschen Bewerberinnen und
Bewerbern eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises
oder des Reisepasses; f)
bei Bewerberinnen und Bewerbern,
welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind, -
der
Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich
einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen
eingeräumt haben, sind oder -
die
amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist. In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die
Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen; g)
Rückporto (1,45 €) in
Postwertzeichen. Die Kosten für diese
Unterlagen haben die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen. 9. Für Unterbringung
und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer
selbst zu sorgen. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin StAnz.
Nr. 39 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 31. August 2017, Az. III.3-BS7032.3-4b.80 402 1.
Fachliche
und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/ 1.1 Das
Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
beginnt im Schuljahr 2018/19 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und
Fachlehrern für Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung
erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung
kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier
Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen
Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung
für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August
2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden
Fassung. 1.2 Voraussetzungen
für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind: -
der
Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen
Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, -
die
gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Fachlehrerin bzw. eines
Fachlehrers, -
das
Bestehen eines Eignungstests. 1.3 Der
Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin
bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt,
die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein
zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren
die Ausbildungsstätten. Die endgültige
Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar
2019. 2.
Die
formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind -
für
die Ausbildung in Augsburg an
das Staatsinstitut für die Ausbildung von
Fachlehrern –
Abteilung I – Henisiusstraße
1 86152
Augsburg Tel.
0821 2422790, Fax: 0821 24227913 E-Mail:
info@fachlehrer.org http://www.fachlehrer.org -
für die Ausbildung
in Bayreuth
an
das Staatsinstitut für die Ausbildung von
Fachlehrern –
Abteilung V – Geschwister-Scholl-Platz
3 95440
Bayreuth Tel.
0921 41603, Fax: 0921 741126 E-Mail:
info@fachlehrer.de http://www.fachlehrer.de bis spätestens
17. Oktober 2017 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen
Gründen nicht mehr entgegengenommen werden. 3.
Die
Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen
bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen. 4.
Für
Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und
Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen. 5.
Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen
Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf
folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden
Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin StAnz.
Nr. 39 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 18. August 2017, Az. III.3-BO7126.1/6/2 Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw.
einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau mit
einer hälftigen Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis
Fürstenfeldbruck ist erneut zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom
24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“
konkretisiert. Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw.
Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw.
Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen
beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an
Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens
vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt
als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw.
Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit
stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher
Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder
Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Es wird erwartet, dass
der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt. Die ausgeschriebene
Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt
ist. Frauen werden besonders
aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht
zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18
Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist für die
Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Das Staatsministerium
behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen
höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere
Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen
gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines
Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst gestützt werden. Der Termin für die Einreichung
der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der
18. Oktober 2017. Die Regierung legt alle eingegangenen
Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung
vor. Herbert Püls Ministerialdirektor * Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 5. September 2017, Az. III.3-BO7126.3/4/1 Die
Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den
Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Regensburg ist zur Bewerbung
ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni
2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw.
Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw.
Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen
beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an
Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens
vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt
als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw.
Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit
stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher
Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder
Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Es
wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst
oder in angemessener Nähe nimmt. Die ausgeschriebene Stelle ist
grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen
werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist für die Besetzung mit
Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Das Staatsministerium behält sich vor,
Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und
solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten
bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber
bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich
geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs
im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt
werden. Der Termin für die Einreichung der
Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. Oktober
2017. Die Regierung legt alle eingegangen
Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung
vor. Herbert Püls Ministerialdirektor Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 8. September 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.94 617 1. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des
Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu
besetzen: 1.1 Staatliches
Berufliches Schulzentrum Bad Windsheim Das Staatliche
Berufliche Schulzentrum Bad Windsheim befindet sich in Gründung. Die
Berufsschule mit kaufmännischen Ausbildungsberufen besuchten im Schuljahr
2016/17 insgesamt 385 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Wirtschaftsschule
wurde von 273 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Stelle ist
in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht. 1.2 Staatliche
Berufsschule Bad Aibling Die Staatliche
Berufsschule Bad Aibling mit den Berufsfeldern Bau sowie Metall besuchten im
Schuljahr 2016/17 1.413 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Stelle ist
in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht. 1.3 Staatliche
Berufsschule Berchtesgadener Land in Freilassing mit Staatlicher Wirtschaftsschule
Freilassing und den Staatlichen Berufsfachschulen für gastgewerbliche Berufe
und für Hotel- und Tourismusmanagement Die Berufsschule
Berchtesgadener Land in Freilassing führt Klassen in den Berufsfeldern Bau-,
Holz- und Fahrzeugtechnik, Ernährung und Wirtschaft. Diese besuchten im
Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.388 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Sie ist
mit der Wirtschaftsschule Freilassing (14 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen),
der Staatlichen Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe (16
Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie der Staatlichen Berufsfachschule
für Hotel- und Tourismusmanagement (79 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen)
organisatorisch verbunden. Die Stelle ist
in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht. 2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des
Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgender Schule zu
besetzen: Staatliche
Berufsschule Lauingen mit Staatlicher Berufsfachschule für Technische Assistenten
für Informatik Die Berufsschule
mit den Berufsfeldern Bau, Chemie, Elektro, Metall sowie Wirtschaft wurde im
Schuljahr 2016/17 von 2.047 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die
Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik besuchten 36
Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler. Die Stelle ist
in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht. Gleichzeitig
wird die mit Bekanntmachung vom 12. September 2017 (KWMBeiblatt) unter
2.2.1 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der
Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule Lauingen
mit Staatlicher Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik
zurückgenommen. Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte
und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung
für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung
nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und
Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche
Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben,
nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an
staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung
zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006
(KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die
Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung
auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber
bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder
in unmittelbarer Umgebung nehmen. Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der
Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in
einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des
Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit
einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen
werden. Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der
Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen
Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den
Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von
Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die
Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung. Zu den
Bewerbungen ist Stellung zu nehmen: a)
von der Schulleitung, die die
Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das
Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger
als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die
fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin,
insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine
Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die
Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer
Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten
dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.), b)
gegebenenfalls von der zuständigen
Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen
zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist
gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die
Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist, c)
von der Regierung, gegebenenfalls
im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle
zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen
und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen, d)
gegebenenfalls vom zuständigen
Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin
eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen;
die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den
Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich
die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim
Staatsministerium vorzulegen, Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei
überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den
Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. Herbert Püls Ministerialdirektor Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 12. September 2017, Az. IV.9-BP4113-3.100 523 Zum 1. Dezember 2017 ist an der
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die
Stelle der Direktorin oder des Direktors (Besoldungsgruppe B 3) neu zu
besetzen. Die ALP ist die
zentrale Fortbildungseinrichtung in Bayern für die Lehrkräfte aller Schularten
und Fächer mit Ausnahme von Sport und Religion. Der ALP obliegen im Auftrag des
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende
Aufgaben: -
Koordination
der Lehrerfortbildung -
Konzeption,
Organisation und Durchführung von jährlich ca. 1200 Präsenz- sowie zahlreichen
Online-Lehrgängen -
Qualifikation
von Führungskräften im Bildungsbereich -
Schulung
von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren -
Beratung
im Bereich der Informationstechnik (Hard- und Software) sowie der Medienpädagogik -
Zusammenarbeit
mit Partnern im In- und Ausland -
Außenstelle
des Prüfungsamtes. Die Direktorin bzw. der Direktor ist verantwortlich
für alle Personal- und Haushaltsangelegenheiten und leitet den gesamten Lehr-,
Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb an der ALP. Sie bzw. er ist
Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter für alle an der Akademie tätigen Beamtinnen
und Beamten im pädagogischen und Verwaltungsbereich. Anforderungsprofil: Bewerben können sich beim Freistaat
Bayern verbeamtete Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 15 + AZ bzw. A 16,
die momentan im bayerischen Schuldienst tätig sind. Ein Gesamtprädikat in der
letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser wird vorausgesetzt. Aktuelle Erfahrungen in der Funktion als
Schulleiterin bzw. Schulleiter sowie vertiefte Erfahrungen in der zentralen
Lehrerfortbildung werden vorausgesetzt. Erfahrungen im Qualitätsmanagement und
Change Management, im Bereich der Digitalen Bildung sowie fundierte
Verwaltungskenntnisse und Kenntnisse im kaufmännischen Bereich sind wünschenswert. Zudem werden
folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt: -
ein
überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft,
Belastbarkeit und Innovationskraft -
überzeugendes
Auftreten als Führungskraft sowie ein besonders konstruktiver Führungsstil, der
lösungsorientiert unterschiedliche Interessen und Erwartungshaltungen
berücksichtigt -
ein
besonders hohes Maß an Organisations- und Planungsvermögen sowie Entscheidungsfreude -
ausgeprägte
kommunikative Kompetenz in Wort und Schrift -
die
Fähigkeit und Bereitschaft zur erfolgreichen Umsetzung von
Verwaltungsvorschriften und -vorgaben Ferner werden
erwartet: -
wirtschaftliches
Handeln gemäß den Maßgaben der bayerischen Haushaltsgesetzgebung -
Fähigkeit
und Bereitschaft zur konzeptionellen Arbeit, insbesondere bei der bedarfsgerechten
qualitätsorientierten Weiterentwicklung und Stärkung der Lehrerfortbildung in
Bayern -
vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst als aufsichtführender Behörde sowie den vielfältigen Partnern
der bayerischen Lehrerfortbildung Sollten mehrere Bewerberinnen bzw.
Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein,
wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Es wird erwartet, dass der Wohnort der
Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort
gewährleistet. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3
BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist eine aktuelle
dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten
eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung
der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011
(KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli
2015 (KWMBl. S. 121)). Für weitere Auskünfte steht Herr OStR
Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne
Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen
Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden
Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe
des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.100 523 bis spätestens drei Wochen nach
Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst Referat IV.9 Salvatorstraße 2 80333 München. Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an Herbert Püls Ministerialdirektor Neubesetzung einer Abordnungsstelle am Zum 26. Februar 2018 ist in Referat III.2 Mittelschule,
Unterricht für ausländische des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
Bes.Gr. A 13 + AZ/A 14 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre
befristeten Abordnung neu zu besetzen. Aufgabenbeschreibung: -
Mitwirkung
an der Umsetzung der bayerischen Mittelschule -
Organisation
und Konzeption der Abschlüsse der Mittelschule -
Übergang
von der Mittelschule zu den anderen Schularten -
Unterricht
und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit nicht deutscher Muttersprache an
bayerischen Schulen (einschließlich Vorkurs Deutsch) -
Förderung
der Kinder beruflich Reisender -
Beantwortung
von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern
sowie von Landtagsanfragen -
Erarbeitung
von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit
zu den o. g. Themenbereichen -
Teilnahme
und aktive Mitwirkung an fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen Vorausgesetzt werden: Fachliche
Qualifikationen: -
Befähigung
für das Lehramt an Mittelschulen -
Gesamtprüfungsnote
mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische
Qualifikation -
letzte
dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung:
„Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ -
mindestens
fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule Überfachliche
Qualifikationen: -
Fähigkeit
und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten -
Fähigkeit
zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber
rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen
Verwaltungshandelns -
überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten -
überdurchschnittliche
Kenntnisse im Bereich EDV -
Fähigkeit
zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit -
überzeugendes
und sicheres Auftreten -
Teamfähigkeit -
Sicherheit
im
mündlichen und schriftlichen Ausdruck Die
ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten
Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern
durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist. Aussagekräftige Bewerbungen sind
innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im
Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-M1122/112/1-III.2 auf
dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst Ref. I.1 Salvatorstraße 2 80333 München zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls
eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen
Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306),
geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121))
beizufügen. Die Ausschreibung richtet sich
ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der
Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis). Die Schulleitungen werden gebeten, den
Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben. Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt
(Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung. * Neubesetzung einer Abordnungsstelle am Zum 26. Februar 2018 ist in Referat IV.3 –
Staatliches Lehrpersonal des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
Bes.Gr. A 13/A 13 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre
befristeten Abordnung neu zu besetzen. Aufgabenbeschreibung: -
Verwaltung
des Lehrpersonals an staatlichen Realschulen, einschließlich Funktionsstellen
und erweiterter Schulleitung -
Unterrichtsversorgung
der staatlichen Realschulen, einschließlich Bedarfsanalysen und Stellenplanung -
Mitwirkung
beim Vollzug der Lehrerdienstordnung im Bereich der Realschulen -
Einsatz
der EDV für Aufgaben der Personalverwaltung und der Unterrichtsversorgung im
Bereich der Realschulen -
Erarbeitung
von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen Vorausgesetzt werden: Fachliche
Qualifikationen: -
Befähigung
für das Lehramt an Realschulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerverbindungen
mit dem Fach Mathematik oder dem Fach Informatik -
Gesamtprüfungsnote
mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische
Qualifikation -
sichere
und umfassende EDV-Kenntnisse Überfachliche
Qualifikationen: -
Fähigkeit
und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten -
Fähigkeit
zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber
rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen
Verwaltungshandelns -
Überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und
während der Sommermonate (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der
staatlichen Realschulen für das jeweils neue Schuljahr) -
Interesse
für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule -
Fähigkeit
zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit -
überzeugendes
und sicheres Auftreten -
Teamfähigkeit -
Sicherheit
im
mündlichen und schriftlichen Ausdruck Die
ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten
Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern
durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist. Aussagekräftige Bewerbungen sind
innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im
Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/111/1-IV.3 auf dem
Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst Ref. I.1 Salvatorstraße 2 80333 München zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls
eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen
Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306),
geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121))
beizufügen. Die Ausschreibung richtet sich
ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der
Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis). Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt
(Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung. * Neubesetzung einer Abordnungsstelle am Zum 26. Februar 2018 ist in Referat V.7 (Fachreferat für
Mathematik, Physik und des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung
neu zu besetzen. Aufgabenbeschreibung: -
fachliche
Fragen der Fächer Mathematik und Physik (u. a. Prüfungen, Lehrplan, Schulbuchzulassung) -
Mitwirkung
bei der Personalplanung für die staatlichen Gymnasien -
Beantwortung
von schriftlichen und telefonischen Anfragen, z.B. von Schulen oder Eltern,
oder auch von Landtagsanfragen Vorausgesetzt werden: Fachliche
Qualifikationen: -
Befähigung
für das Lehramt an Gymnasien, Fakultas in Physik und Mathematik -
Gesamtprüfungsnote
und jeweilige Fachnoten mindestens 2,0, überdurchschnittliche dienstliche
Beurteilung -
mehrjährige
berufliche Erfahrung am Gymnasium Überfachliche
Qualifikationen: -
Fähigkeit
und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert
einzuarbeiten - Fähigkeit
zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber
rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen
Verwaltungshandelns -
Fähigkeit
zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit -
überdurchschnittliche
Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten -
gutes
Zeitmanagement -
Aufgeschlossenheit
für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen -
überzeugendes
und sicheres Auftreten -
Teamfähigkeit -
Sicherheit
im
mündlichen und schriftlichen Ausdruck Die
ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten
Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern
durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist. Aussagekräftige Bewerbungen sind
innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im
Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/113/1-V.7 auf
dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst Ref. I.1 Salvatorstraße 2 80333 München zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls
eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen
Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert
durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen. Die Ausschreibung richtet sich
ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der
Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis). Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060)
gerne zur Verfügung. * Stellenausschreibung Die folgende Stelle für
Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen: Deutsche Schule Kiew, Ukraine Arbeitsbeginn: 1.
August 2018 Ende der Bewerbungsfrist: 27.
Oktober 2017 Zweisprachige Schule mit integriertem
Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel Klassenstufen: 1 bis 10 Schülerzahl: 100 Abschlüsse und Berechtigungen im
Sekundarbereich I Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe 1 Aufbau der gymnasialen Oberstufe wird
angestrebt Qualifikation Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I
und II BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden
Entgeltgruppen des TV-L Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind
erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit
kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Die Stelle kann nur in
Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren: Formulare für die Bewerbung stehen im
Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach
auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die
Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
(ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der
Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses
für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9,
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden. Um direkte Übersendung einer
Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für
Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die
ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen
können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens
vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA
vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln
(Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in
der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit
Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im
Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und
erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die
ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare
Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die
Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn
erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber
höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für
eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis
der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der
für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe
erforderlich. * Stellenausschreibung Deutsche Schule Valparaiso, Chile Arbeitsbeginn: 1. Februar
2018 Ende der Bewerbungsfrist: 27. Oktober
2017 Landessprachige Schule mit verstärktem
Deutschunterricht Sekundarabschluss des Landes Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I
und II Gemischtsprachiges International
Baccalaureate Klassenstufen: 1 bis 12 Schülerzahl: 1076 Qualifikation Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I
und/oder II BesGr. A 14/A 15 bzw. die
entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind
erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit
kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Die Stelle kann nur in
Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Für die Stellenausschreibung gilt
folgendes Bewerbungsverfahren: Formulare für die Bewerbung stehen im
Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach
auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die
Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
(ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der
Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses
für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9,
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden. Um direkte Übersendung einer
Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für
Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die
ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen
können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens
vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA
vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln
(Vermittlung). Bewerberinnen und Bewerber müssen die in
der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit
Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im
Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und
erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die
ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare
Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die
Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn
erforderlich. Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber
höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für
eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis
der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der
für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe
erforderlich. *
Stellenausschreibung An der Erzbischöfliche
Pater-Rupert-Mayer-Realschule in Pullach ist zum nächstmöglichen Termin jedoch
spätestens zum 1. August 2018 die Stelle der
Schulleiterin/des Schulleiters neu zu besetzen. Das Aufgabengebiet beinhaltet
alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und
darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung
des christlichen Schulprofils. Gesucht wird eine
überzeugende katholische Führungspersönlichkeit, - die als voll
ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über
umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in
der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen
Arbeitsrecht - die fähig und
bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger,
dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die
Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten
Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in
christlicher Verantwortung zu gestalten - die aktiv am
Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag
einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes
Schulprofil weiterentwickelt. Geboten wird - ein
Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken
aller Mitglieder der Schulfamilie - eine
Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater
Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres
christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags - ein Kollegium
der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch
möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene. Das Dienstverhältnis und die Vergütung
richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen
(ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen
Realschuldienstes möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei
gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Nähere Informationen erhalten Sie
bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung
der Erzdiözese München-Freising: Tel. 0 89/21 37 - 13 68 und E-Mail: skrump@eomuc.de. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen
erbitten wir bis spätestens 15. November 2017 unter Angabe der Referenznummer
178-17 an: Erzbischöfliches Ordinariat München Personal Einrichtungen und Verwaltung Postfach 33 03 60, 80063 München Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
(Landesprogrammlehrkräfte) für Schulen und
Lehrerbildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas,
Zentral- und Ostasiens
sowie nach Brasilien ab dem Schuljahr 2018/19
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Lehreraus- und -fortbildung.
-fortbildung,
Neubesetzung einer freien Stelle am Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung
für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ausschreibung von Stellen im
Sachgebiet 40.2
an der Regierung von Unterfranken
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ausbildung von
Förderlehrerinnen und
Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Kunsterziehung
bzw. Sport
Ausschreibung von
Schulratsstellen
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ausschreibung der Stellen für
Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
christian.hofrichter@stmbw.bayern.de.
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Schüler und für Kinder beruflich Reisender
(3. Stufe)
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
der Realschulen
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Informatik, Lehrerausbildung,
Lehrpersonalreferat I)
im deutschen Auslandsschulwesen
im deutschen Auslandsschulwesen
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München,
Telefon
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu
vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform
Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische
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