Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 12* Ausgegeben in München am 14. November 2017 Jahrgang 2017
Inhalt
Neubesetzung einer Teilabordnung an die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
Eignungsprüfung 2018 für
das Studium eines Sportstudiengangs an
den Hochschulen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Oktober 2017, Az. VII.4-H1611.0/20/2
Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatliche anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767), die zuletzt durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird für die Eignungsprüfung 2018 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern Folgendes bekannt gegeben:
1. Anmeldung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Die Anmeldung zur Eignungsprüfung muss bis
1. Juni 2018 (Ausschlussfrist)
erfolgt sein. 2Die Anmeldung ist ausschließlich online im Portal zur Eignungsprüfung 2018 (SPET-Portal: http://www.bayspet.de) vorzunehmen. 3Die dort ausgeführten Daten sind vollständig einzutragen. 4Das erforderliche Passbild ist im SPET-Portal hochzuladen. 5Nach fristgerechter und ordnungsgemäßer Anmeldung erfolgt nach dem Anmeldetermin die schriftliche Einladung zur Eignungsprüfung über das SPET-Portal. 6Die Identität ist bei der Eignungsprüfung durch Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. 7Das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit (siehe Nr. 2) ist bei der Überprüfung der Identität mit vorzulegen.
2. Ärztliches Attest (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Für das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit ist der im SPET-Portal (siehe dort Infoblatt zur Eignungsprüfung, Anhang I) herunterzuladende Vordruck zu verwenden. 2Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als drei Monate sein.
3. Zeitpunkt und Ort der Eignungsprüfung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)
1Die Eignungsprüfung findet am
6./7. Juli 2018 (Haupttermin)
für Bewerberinnen am Institut für Sportwissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg und für Bewerber an der Fakultät für Sport und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München statt. 2Für Bewerberinnen und Bewerber, die an diesem Termin aufgrund einer Verletzung oder Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die die Bewerberin oder der Bewerber nicht zu vertreten hat, nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen können, wird ein Nachtermin am
26./27. Juli 2018
eingerichtet. 3Die Teilnahme am Nachtermin ist ausschließlich online im SPET-Portal zu beantragen und der Nachweis der Verhinderung (z. B. ärztliches Attest) hochzuladen. 4Auf Antrag ebenfalls zum Nachtermin zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit die Prüfung am Haupttermin nicht abschließen können (unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes, spätestens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung). 5Der Antrag ist ausschließlich online im SPET-Portal zu stellen und das ärztliche Attest ist dort hochzuladen. 6Wegen des Wettbewerbscharakters der Prüfung sowie aus organisatorischen Gründen ist ein weiterer Nachtermin nicht möglich.
4. Prüfungsinhalte (zu § 12 Abs. 4 Satz 2 QualV)
Die Eignungsprüfung wird in Form einer praktischen Prüfung in den Prüfungsgebieten Geräteturnen, Leichtathletik, Tanz, Schwimmen und Sportspiele durchgeführt, für die folgende Prüfungsinhalte festgelegt werden:
4.1 Geräteturnen
Eine Pflichtübung an folgenden Geräten:
4.1.1 Männer: Reck (stirnhoch)
Kippaufschwung aus dem Vorlaufen, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Hocke
4.1.2 Frauen: Holmreck (stirnhoch)
Hüftaufschwung vorlings rückwärts, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Niedersprung, Unterschwung im Stand
Grundlage für die Bewertung sind die Bewegungsausführung, der Bewegungsfluss und die Haltung.
4.2 Leichtathletik
4.2.1 3000 m-Lauf (Männer) bzw. 2000 m-Lauf (Frauen)
4.2.2 60 m-Lauf mit Einzelstart (fliegender Start, ca. 1m Anlauf) ohne Startkommando
4.2.3 Ballweitwurf (Männer: Vollball 200 g, Frauen: Vollball 200 g), nur Schlagwurftechnik (aus dem Stand oder Anlauf), drei Versuche
4.3 Tanz
1Kürübung nach vorgegebener Musik (ca. 60 Sekunden) auf einer Fläche von 12 m x 12 m. 2Die vorgegebene Musik wird vom Prüfungsausschuss festgesetzt und im SPET-Portal bekannt gemacht. 3Grundlage für die Bewertung sind die Ausführung der gymnastisch-tänzerischen Grundformen, der Bewegungsfluss, die Übereinstimmung von Musik und Bewegung sowie die Ausnutzung des Raumes. 4Anstelle der Prüfung im Tanz kann bei der Anmeldung auch eine Prüfung in einem zweiten Sportspiel nach Nr. 4.5 gewählt werden.
4.4 Schwimmen
100 m-Schwimmen auf Zeit (Freistil)
4.5 Sportspiele
Überprüfung der Spielfertigkeiten in einem der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball
1Bei der Anmeldung kann zwischen den Sportspielen gewählt werden. 2Die Prüfungsform wird vom Prüfungsausschuss festgelegt und im SPET-Portal bekannt gemacht; organisatorisch notwendig werdende Veränderungen bleiben vorbehalten. 3Die Prüferinnen und Prüfer haben das Recht, zur Sicherung des Prüfungszwecks in den Sportspielen beurteilungsadäquate Situationen zu arrangieren sowie ggf. zusätzlich die Demonstration von spielspezifischen Techniken zu fordern. 4Grundlage der Bewertung in den einzelnen Sportspielen sind die Ausführung der wichtigsten technischen Elemente und deren Anwendung im Spiel sowie spielgerechtes individual- und gruppentaktisches Angriffs- und Abwehrverhalten.
5. Wertungstabellen (zu § 12 Abs. 2 Satz 1 QualV)
Die Bewertung messbarer Leistungen erfolgt anhand der Wertungstabellen laut Anhang.
6. Prüfungsergebnis (zu § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 QualV)
Die Eignungsprüfung ist nicht bestanden, wenn
6.1 in einem oder mehreren der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 nicht mindestens die Endnote 4 erreicht wurde oder
6.2 in den Teilprüfungen 3000 m-Lauf (Männer) bzw. 2000 m-Lauf (Frauen) nach Nr. 4.2.1 nicht mindestens die Note 4 erreicht wurde.
1Wurde in nur einem der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 die Endnote 5 erreicht, so kann sie durch eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,50 ausgeglichen werden; von dieser Ausgleichsmöglichkeit ist das Prüfungsgebiet Schwimmen nach Nr. 4.4 ausgenommen. 2Ein Ausgleich ist nur bei vollständiger Teilnahme an der Eignungsprüfung möglich.
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 tritt die Bekanntmachung über die Eignungsprüfung für das Studium eines Sportstudiums an den Hochschulen in Bayern vom 19. Oktober 2016 (KWMBeibl. Nr. 12, S. 240) außer Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor
Leichtathletik
60m-Lauf (Sekunden)
Note |
Männer |
Frauen |
1 |
bis 7,40 |
bis 8,70 |
2 |
7,41 – 7,60 |
8,71 – 8,90 |
3 |
7,61 – 7,80 |
8,91 – 9,10 |
4 |
7,81 – 8,00 |
9,11 – 9,30 |
5 |
8,01 – 8,20 |
9,31 – 9,50 |
6 |
ab 8,21 |
ab 9,51 |
Ballweitwurf (Meter)
Note |
Männer |
Frauen |
1 |
ab 62,00 |
ab 41,00 |
2 |
61,99 – 57,00 |
40,99 – 37,00 |
3 |
56,99 – 52,00 |
36,99 – 33,00 |
4 |
51,99 – 47,00 |
32,99 – 29,00 |
5 |
46,99 – 42,00 |
28,99 – 25,00 |
6 |
ab 41,99 |
ab 24,99 |
3000m-Lauf (Minuten) – Männer/
2000m-Lauf (Minuten) – Frauen
Note |
Männer (3000 m) |
Frauen (2000 m) |
1 |
bis 10:30 |
bis 08:30 |
2 |
10:31 – 11:10 |
08:31 – 09:00 |
3 |
11:11 – 11:50 |
09:01 – 09:30 |
4 |
11:51 – 12:30 |
09:31 – 10:00 |
5 |
12:31 – 13:10 |
10:01 – 10:30 |
6 |
ab 13:11 |
ab 10:31 |
Schwimmen (Minuten):
|
Männer (100 m) |
Frauen (100 m) |
Note |
Freistil |
Freistil |
1 |
bis 1:21,0 |
bis 1:31,0 |
2 |
1:21,1 – 1:29,0 |
1:31,1 – 1:39,0 |
3 |
1:29,1 – 1:37,0 |
1:39,1 – 1:47,0 |
4 |
1:37,1 – 1:45,0 |
1:47,1 – 1:55,0 |
5 |
1:45,1 – 1:53,0 |
1:55,1 – 2:03,0 |
6 |
ab 1:53,1 |
ab 2:03,1 |
Neubesetzung einer
frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Oktober 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.106 872
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Abordnungsstelle im Umfang von fünf Wochenstunden Unterrichtspflichtzeit in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat allgemeinbildende Fächer für ein Jahr zu besetzen. Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 13/A 14:
Referat BES I Allgemeinbildende Fächer
Aufgabenbeschreibung:
Als Schwerpunkte der Tätigkeit sind Materialien für den Bereich „Berufssprache Deutsch“ für die Berufsintegration zu erstellen, zu bearbeiten und das dazugehörige Portal zu betreuen.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Diplomprüfung bzw. Masterstudiengang und 2. Staatsprüfung für das Lehramt Wirtschaft an beruflichen Schulen oder eine vergleichbare Qualifikation
– mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen
– Unterricht in einer Klasse für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge
Überfachliche Qualifikationen:
– Erfahrung im Content-Management und der Betreuung von Internetauftritten
– sicherer Umgang mit Desktop-publishing-Programmen wie z. B. In-Design
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Engagement und Flexibilität
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– sicheres Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche auch außerhalb der eigenen Fakultas einzuarbeiten
– Organisationsgeschick
– Belastbarkeit
– überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Wünschenswert sind:
– Kenntnisse im Bereich Datenbanken
– Unterrichtserfahrung an einer Berufsschule oder Beruflichen Oberschule
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Thomas Hochleitner (thomas.hochleitner@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Stefan Graf
Ministerialdirigent
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Oktober 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.106 869
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung zu besetzen:
Referat BES IIGewerblich-technische
Bildung – Elektrotechnik
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkt der Tätigkeit ist es, die Lehrpläne und Handreichungen für diesen Bereich zu erarbeiten sowie ihre Einführung zu begleiten. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, bei der Erstellung von zentralen Prüfungen mitzuwirken, Kommissionen zu leiten, sowie Fortbildungen zu planen und durchzuführen. Zusätzlich werden im Referat die Themenbereiche Zugewanderte und Wirtschaft 4.0 vertieft bearbeitet.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Bereich Elektrotechnik oder eine vergleichbare Qualifikation mit mindestens guten Ergebnissen
– mehrjährige, unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Engagement und Flexibilität
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– sicheres Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche auch außerhalb der eigenen Fakultas einzuarbeiten
– Organisationsgeschick
– hohe Belastbarkeit
– überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Wünschenswert sind:
– IT-Kenntnisse, sowie Sicherheit im Umgang mit Office-Produkten
– Erfahrungen bei der Beschulung von Zugewanderten
– Erfahrung in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
– Erfahrungen mit QmbS oder einem vergleichbaren Qualitätsmanagementsystem
Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte des Freistaats Bayern in den Besoldungsstufen A 13/A 14.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Thomas Hochleitner (thomas.hochleitner@isb.bayern.de) zu richten.
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Stefan Graf
Ministerialdirigent
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Oktober 2017, Az. III.3-BO7126.3/5/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Tirschenreuth ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 11. Dezember 2017.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Oktober 2017, Az. III.3-BO7126.1/15/2
Zweitausschreibung
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Rosenheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 11. Dezember 2017.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Oktober 2017, Az. VI.6-BS9500-6-7a.94 647
1. Die Abiturprüfung 2019 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 27. Mai 2019 |
8.00 bis 13.00 Uhr |
Mathematik: |
Dienstag, 28. Mai 2019 |
09.00 bis 12.00 Uhr |
Biologie: |
Mittwoch, 29. Mai 2019 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Betriebswirtschaftslehre |
Mittwoch, 29. Mai 2019 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Pädagogik/Psychologie: |
Mittwoch, 29. Mai 2019 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Gestaltung: |
Mittwoch, 29. Mai 2019 |
8.00 bis 13.15 Uhr |
Physik: |
Mittwoch, 29. Mai 2019 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Internationale |
Mittwoch, 29. Mai 2019 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Gesundheitswissenschaften: |
Mittwoch, 29. Mai 2019 |
9.00 bis 12.00 Uhr |
Englisch: |
Freitag, 31. Mai 2019 |
9.00 bis 10.30 Uhr |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 6. Mai bis 24. Mai 2019 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2019 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2019 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen. Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.
5. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
6. Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
7. Zeugnisdatum für die Hochschulreife ist Montag, der 8. Juli 2019. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 17. Oktober 2017, Az. VI.6-BS9500-6-7a.94 648
1. Die schriftliche Fachabiturprüfung 2019 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:
Deutsch: |
Montag, 27. Mai
2019 |
Mathematik: |
Dienstag, 28.
Mai 2019 |
Biologie: |
Mittwoch, 29.
Mai 2019 |
Betriebswirtschaftslehre |
Mittwoch, 29.
Mai 2019 |
Pädagogik/Psychologie: |
Mittwoch, 29.
Mai 2019 |
Darstellung |
Mittwoch, 29.
Mai 2019 |
Physik: |
Mittwoch, 29.
Mai 2019 |
Internationale |
Mittwoch, 29.
Mai 2019 |
Gesundheitswissenschaften: |
Mittwoch, 29.
Mai 2019 |
Englisch: |
Freitag, 31.
Mai 2019 |
2. Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 6. Mai bis 24. Mai 2019 durchgeführt werden.
3. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2019 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
4. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
5. Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.
6. Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Montag, der 8. Juli 2019. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45
Ausschreibung der Stellen für Schulleiter
und Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. Oktober 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.116 192
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
1.1 Staatliche Berufsschule II Traunstein
Die Staatliche Berufsschule II Traunstein führt Klassen mit den Berufsfeldern Gesundheit sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.554 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.2 Staatliche Berufsschule Landsberg am Lech mit Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall und Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2016/17 1.650 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Fachoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, wurde von 725 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie sowie Sozialwesen, Technik und Wirtschaft und Verwaltung besuchten 136 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
2.1 Staatliche Berufsschule II Traunstein
Die Staatliche Berufsschule II Traunstein führt Klassen mit den Berufsfeldern Gesundheit sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.554 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.2 Staatliche Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit Staatlicher Wirtschaftsschule und Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege
Die Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit den Standorten Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber und Bechhofen führt die Berufsfelder Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Wirtschaft. Im Schuljahr 2016/17 besuchten insgesamt 1.574 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen die Berufsschule. Dazu gehört die Staatliche Wirtschaftsschule Dinkelsbühl mit 226 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege in Rothenburg o. d. Tauber mit 41 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
2.3 Staatliche Berufsschule I Kempten mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik
Die Staatliche Berufsschule I Kempten ist eine gewerblich-technische Berufsschule für Auszubildende aus den Berufsfeldern Druck, Elektro sowie Metall. Sie wurde im Schuljahr 2016/17 von 2.281 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik besuchten 23 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Oktober 2017, Az. III.3-BS7040-4b.88 130
1. Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach und München) gelten folgende Grundsätze:
1.1 Zwei Jahre ergänzende fachliche und pädagogische Ausbildung mit Abschluss der fachlichen und pädagogischen Prüfungen im 2. Studienjahr.
1.2 Mit erfolgreich abgelegter I. Lehramtsprüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Kommunikationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.
2. Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Musik/Kommunikationstechnik bzw. Englisch/Kommunikationstechnik (Ansbach) und die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Sport/Kommunikationstechnik bzw. Englisch/Kommunikationstechnik oder Englisch/Sport (München) gilt Folgendes:
2.1 Erstes Jahr fachliche Ausbildung im Zweitfach Kommunikationstechnik bzw. Sport.
Zweites Jahr pädagogische Ausbildung.
2.2 Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
– der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
– entsprechende berufliche Erstausbildung,
– das Bestehen eines Eignungstests.
4. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
– für die Ausbildung in München
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung II –
Am Stadtpark 20
81243 München
Tel.: 089 - 126 52 590,
Fax: 089 - 126 52 593
E-Mail: büro@stif2.de
– für die Ausbildung in Ansbach
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 - 97258 03,
Fax: 0981 - 97258 333
E-Mail:
AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de
bis 1. März 2018 einzureichen.
5. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung geleistet.
6. An die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Oktober 2017, Az. III.3-BS7040-4b.88 131
1. Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Gestaltung/Ernährung/Kommunikationstechnik gelten folgende Grundsätze:
1.1 Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre:
Drei Jahre fachliche Ausbildung in den Fächern Gestaltung, Ernährung und Kommunikationstechnik mit Abschluss der fachlichen Prüfung in diesen Fächern.
Im vierten Jahr endet die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung.
1.2 Zusätzlich kann im 4. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
– der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
– das Bestehen eines Eignungstests.
3. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind an das
Staatsinstitut für die Ausbildung
von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 - 97258 03,
Fax: 0981 - 97258 333
E-Mail:
AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de
bis 17. November 2017 zu richten.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Homepage des Staatsinstituts, Abteilung III unter http://staatsinstitut.de.
4. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung und zwar nach den für Schülerinnen und Schüler an den Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
5. An die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45
Parlamentsseminare 2018
der Bayerischen Landeszentrale für
politische Bildungsarbeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Oktober 2017, Az. IV.9-BP4153-3.100 528
Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2018 zwei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch:
– 132. Parlamentsseminar vom 13. bis 15. März 2018 (Anmeldeschluss: 9. Februar 2018)
– 133. Parlamentsseminar vom 5. bis 7. Juni 2018 (Anmeldeschluss: 4. Mai 2018)
Diese Seminare sollen
– das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen,
– die Rolle der Länder – hier: des Freistaates Bayern – im Bundesstaat darstellen und
– den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln.
An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt. Im Übrigen erfolgt die Auswahl nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen.
Die erforderliche Dienstbefreiung sowie die Anerkennung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegen dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. Vor der Anmeldung ist daher die Genehmigung des Dienstvorgesetzten einzuholen, der diese schriftlich auf dem Anmeldeformular bestätigt.
Die Anmeldung erfolgt bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, welche die Teilnehmergruppe zusammenstellt. Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, LZ 3, Frau Elke Kapell, Praterinsel 2, 80538 München, weitergeleitet. Hierfür soll das Anmeldeformular für Parlamentsseminare verwendet werden, das im Internet unter
http://www.blz.bayern.de/blz/veranstaltungen/parlamentsseminare/index.asp
zur Verfügung steht.
Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet.
Im Falle der Verhinderung aus
unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen
Die Kosten der Übernachtung (Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens Fahrt mit Deutsche Bahn AG 2. Klasse) trägt die Landeszentrale.
Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Staatliche Prüfung für
Schneesportlehrer 2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Oktober 2017, Az. VI.11-BK7200-3.99 625
Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in der Zeit vom 23. bis 28. März 2018 in Garmisch eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 41), durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 20. und 21. März 2018 in München an der TUM geprüft.
Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 26. Februar 2018 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.
Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2. amtliches Führungszeugnis – nicht älter als drei Monate;
3. ärztliches Zeugnis – nicht älter als drei Monate –, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;
4. ein Passbild – Name und Anschrift auf der Rückseite;
5. Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 (BayAPOFspl);
6. Nachweis über wettkämpferische Betätigung – Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski Alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und
7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.
Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.
Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 20 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 380,-- € erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.
Bankverbindung:
Bayern LB München
IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66
BIC (Swift-Code) der Bayern LB: "bylademm"
Empfänger:
Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2018
PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2018“ anzugeben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45
Neubesetzung einer
Teilabordnung
an die Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23.10.2017, Az. IV.9-BP4113-3.100 531
Zum 26. Februar 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Teilabordnung (50 % der UPZ) in der Organisationseinheit
1.9: Musik, Kulturelle Bildung
für den Bereich Gymnasium – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Teilabordnung ist grundsätzlich beförderungsfähig. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte im Fach Musik mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien in den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Gute Kenntnisse in den Bereichen Kompetenzorientierung und digitale Bildung sowie schulartübergreifende Grundkenntnisse für das Fach Musik werden vorausgesetzt. Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Weiterbildungsmaßnahmen zur musikpädagogischen Qualifikation der Lehrkräfte aller Schularten
– Didaktik und Methodik des Musikunterrichts an allen Schularten unter besonderer Berücksichtigung des LehrplanPLUS
– Didaktik und Methodik der digitalen Bildung im Musikunterricht aller Schularten
– schulartspezifische Projekte zu aktuellen Themen
– Profilbildung des Musikunterrichts im Rahmen kultureller Bildung
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 0 89/21 86-21 38) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.100 531 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen
zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
christian.hofrichter@stmbw.bayern.de.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Oktober 2017, Az. IV.9-BP4113-3.100 532
Zum 26. Februar 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Teilabordnung (50 % der UPZ) in der Organisationseinheit
3.7: Personalführung (Bereich Gymnasium)
für den Bereich Gymnasium – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Teilabordnung ist grundsätzlich beförderungsfähig. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien in den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Gute Kenntnisse im Bereich der Kommunikation sowie erste schulische Führungserfahrung werden vorausgesetzt.
Erfahrungen mit koordinierenden Tätigkeiten, z. B. im Rahmen der Schulentwicklung, im Schulleitungsteam oder in der Lehreraus- und/oder -fortbildung sind wünschenswert.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Qualifizierung schulischer Führungskräfte (vorrangig des Gymnasiums) in den Modulen A, B und C
– Kommunikation, Konfliktmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Teamführung und -entwicklung, Erweiterte Schulleitung.
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau OStRin Rieder (Tel.: 0 89/21 86-26 42) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.100 532 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
adelheid.rieder@stmbw.bayern.de.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 26. Februar 2018 ist
in Referat VI.1
Grundsatzfragen, Planung,
überregionale und internationale
Angelegenheiten
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Konzeption und Durchführung statistischer Erhebungen an beruflichen Schulen
– Statistische Auswertungen, Analysen und Ergebnisdarstellung
– Mitarbeit in sonstigen Bereichen des Referats
– Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen z. B. von Schulen, Kommunen oder auch von Landtagsanfragen mit Bezug zu den Aufgaben des Fachreferats
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
– mindestens gutes Ergebnis in der Gesamtprüfungsnote, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Kenntnisse in den Anwendungen der Schulverwaltung und der Erstellung der Schulstatistik
– Gute Kenntnisse in der Erstellung komplexer Excel-Anwendungen und im Umgang mit Datenbanken
– Mehrjährige Erfahrung im Unterricht an einer beruflichen Schule
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und vernetztem Denken und Handeln
– Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen
– Überzeugendes und sicheres Auftreten
– Teamfähigkeit
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/117/1-VI.1 auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Haus der Bayerischen Geschichte
Zum 26. Februar 2018 ist
im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.
Das HdBG ist in das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegliedert und zählt zu den führenden Kultureinrichtungen des Freistaates Bayern. Jährlich werden die Bayerischen Landesausstellungen veranstaltet und zahlreiche Publikationen zur Geschichte Bayerns veröffentlicht. Das HdBG konzipiert zudem das neue „Museum der Bayerischen Geschichte“, das 2018 in Regensburg eröffnet wird. Als Teil des Museums werden mit der Bavariathek ein modernes Medienarchiv, ein Online-Angebot und ein Schulungszentrum mit medienpädagogischem Schwerpunkt geplant. Hier werden die Inhalte der Ausstellung mit digitalisiertem Quellenmaterial vertieft und in einem Medienlabor vor Ort eigene Projekte umgesetzt. (Mehr Informationen unter www.hdbg.de)
Aufgabenbeschreibung:
Mitarbeit bei den Projekten des HdBG:
– Erarbeitung von Inhalten,
– Entwicklung didaktischer/pädagogischer Angebote insbesondere für Schulen,
– Betreuung von Schulprojekten,
– Durchführen von Lehrerfortbildungen und anderen Multiplikatorenveranstaltungen,
– Betreuung der pädagogischen Arbeit vor Ort,
– Weiterentwicklung von Angeboten des Hauses der Bayerischen Geschichte für Schulen wie Unterrichtsmaterialien, Internetangebote, Geschichte frei Haus.
Dienstort ist am HdBG in 86150 Augsburg, Zeuggasse 7.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Fächerverbindungen mit dem Fach Geschichte
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation
– Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule
– Erfahrungen im außerschulischen Bildungsbereich erwünscht
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit
– Überzeugendes und sicheres Auftreten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/119/1-HdBG auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.
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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Internationale Schule Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 1. Dezember 2017
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 489
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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