Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 1* Ausgegeben in München am 23. Januar 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Globalausschreibung des Kursangebots des Pädagogischen Austauschdienstes 2018:
Romanisten in Italien
Ausschreibung
von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. November 2017, Az. III.3-BO7126.1/17/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 13. Februar 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. Dezember 2017, Az. VI.2-BS9101-7a.109 831
Im Jahr 2018 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), durchgeführt.
I.
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. – die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird,
1. – zum Zweck der Nachqualifikation
nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden
Vorbereitungs-
dienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst September 2018 beginnt am 11. September 2018 und endet am 7. September 2020.
Letzter Meldetag ist der 11. April 2018.
2. Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Bewerbung ist nur online möglich unter
formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 3
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. Dezember 2017, Az. VI.2-BS9153-7a.127 201
I.
Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2017 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2019 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2016 (GVBl. S. 268) teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis 13. Juli 2018 an den Seminarschulen,
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 3. Dezember 2018 bis 29. März 2019 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit vom 1. März 2019 bis 12. April 2019,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 1. März 2019 bis 12. April 2019.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
II.
Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2017 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
III.
An der Zweiten Staatsprüfung 2019 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2018 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 3. Dezember 2018 bis 29. März 2019 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 1. Oktober 2018 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
IV.
Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2018 bestanden haben sich bis spätestens 17. September 2018 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.
Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 1. Oktober 2018 einzuholen.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 3. Dezember 2018 bis 29. März 2019 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LP II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Zweite Staatsprüfung 2019
für das Lehramt für Sonderpädagogik nach der
Lehramtsprüfungsordnung II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Dezember 2017, Az. III.6-BS8154.0/1/1
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2019 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2017 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428) zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2016 (GVBl. S. 268) durchgeführt.
Hierzu wird bekanntgegeben:
1. Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.
2. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
– die
Prüfungslehrproben in der Zeit vom
14. Januar 2019 bis 10. Mai 2019
– das Kolloquium
in der Zeit vom
1. April 2019 bis 10. Mai 2019
– die mündlichen
Prüfungen in der Zeit vom
7. Mai 2019 bis 24. Mai 2019
In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
4. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.
5. Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2017 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2019 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).
Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.
An der Zweiten Staatsprüfung 2019 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2018 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
6. Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.
6.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen
- falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2018,
- falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
6.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
7. Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 3
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 29. Dezember 2017, Az. IV.1-BS6111-PRA.134 892
Im Jahr 2018 wird der Vorbereitungsdienst (September 2018/2020) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.
I.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl. S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Vorbereitungsdienst September 2018/2020
1. Der
Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:
11. September 2018 bis 7. September 2020
Ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar ist nicht möglich.
2. Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:
Letzter Meldetag (Ausschlussfrist): 11. April 2018
3. Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Prüfungsamt, Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen, erhalten.
4. Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.
Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst
bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis
ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es
a) zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und
b) an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Prüfungsamt, Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen, zu senden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen. Einzelheiten, speziell zum Termin, können den Anmeldeunterlagen entnommen werden.
5. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.
Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 3
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 29. Dezember 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.141 236
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Donauwörth mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie
Die Staatliche Berufsschule mit den Berufsfeldern Ernährung, Gesundheit, Holz, Metall, Mono sowie Wirtschaft wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.816 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie besuchten 45 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 24. Februar 2018 an folgenden Schule zu besetzen:
2.1 Staatliches Berufliches Schulzentrum Wasserburg am Inn mit Staatlicher Berufsschule und Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie
Die Staatliche Berufsschule führt die Berufsfelder Fahrzeugtechnik, Metall sowie Monoberufe und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.955 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie besuchten 39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht
2.2 Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt mit Staatlicher Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Beruflicher Oberschule Kitzingen (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule), Staatlicher Wirtschaftsschule Kitzingen, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt sowie mit Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt
Die Staatliche Berufsschule führt die Berufsfelder Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Mono sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 2.100 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die dazugehörige Staatliche Fachoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, besuchten 269 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 62 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. 239 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchten im Schuljahr 2016/17 die Staatliche Wirtschaftsschule. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 50 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von 48 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
3. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land in Lauf a.d. Pegnitz mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe, Staatlicher Wirtschaftsschule sowie mit Staatlicher Fachoberschule
Die Staatliche Berufsschule Lauf a.d. Pegnitz führt die Berufsfelder Bau, Chemie, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz, Körperpflege, Metall, Mono sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.978 Teilzeitschülern/ Teilzeitschülerinnen besucht. Die angegliederte Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe besuchten 16 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Wirtschaftsschule besuchten 38 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 309 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
Ausschreibung
einer Stelle im
Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. Januar 2018, Az. III.3-BO7122.6/1/8
Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30. August 2017 (KWMBeibl. Nr. 10/2017) erfolgte Ausschreibung eines Referenten bzw. einer Referentin im Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Unterfranken wird mangels Bewerber, die das geforderte Anforderungsprofil erfüllen, insoweit aufgehoben. Gleichzeitig wird diese Stelle neu zur Bewerbung ausgeschrieben:
Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der Besoldungsgruppe A 14+AZ) im Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal" an der Regierung von Unterfranken wird ausgeschrieben.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und sich im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin bewährt haben. Dem stehen Tätigkeiten als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
– Organisation, Beaufsichtigung und Begleitung der Klassenbildung und des Unterrichtsbetriebs
– Fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter
– Personalplanung und Personalzuweisung
– Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen
– Datenverarbeitung in der Schulverwaltung und Schulaufsicht (ASV, ASD)
– Statistiken zum Unterrichtsbetrieb
– Herausgabe des Amtlichen Schulanzeigers
Vorausgesetzt werden:
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Erfahrung in Tätigkeiten der Schulaufsicht
– Mehrjährige Tätigkeit in Aufgabenbereichen, die selbstständiges Arbeiten erfordern
– Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben
Folgende Eigenschaften sind sehr erwünscht:
– Hohe Beratungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– Vertiefte Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule
– Eigeninitiative
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. Februar 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Globalausschreibung des
Kursangebots des Pädagogischen Austauschdienstes 2018:
Romanisten in Italien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. Januar 2018, Az. IV.9-BP4160.8-31 725
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst macht auf das Kursangebot des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) in Italien im Jahr 2018 aufmerksam.
1. Allgemeine Informationen
Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig. Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.
Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (zum Teil in gekürzter Form) wiedergegeben:
Der Pädagogische Austauschdienst bittet um Verständnis, dass das Kursangebot in Italien nur in Form einer vorsorglichen Ausschreibung angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine kulturvertraglich vereinbarte Maßnahme, die sich alljährlich zu etwa gleichen Bedingungen und etwa gleichen Terminen wiederholt. Die Details der Veranstaltung gehen erfahrungsgemäß erst im Frühsommer ein, so dass eine präzise Ausschreibung dann nicht mehr möglich wäre.
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es voraussichtlich Teilstipendien, die Kurs- und Aufenthaltskosten abdecken. Reisekosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
– Fremdsprachenlehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen
– Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendienprogramm des PAD im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.
– Ein Eingangsniveau von B2 gemäß GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) ist unabdingbare Voraussetzung.
2. Ausschreibung
Kurs für Romanisten (vorsorgliche Ausschreibung):
Fortbildungskurs für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien
(voraussichtlich Perugia)
evtl. |
|||
18 |
Teilstipendium |
3. Bewerbung
Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des Kurses und voraussichtlichen Termins schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München
E-Mail:
tatjana.schachermeier@stmbw.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen können auch direkt aus dem Internet heruntergeladen werden: https://www.kmk-pad.org/programme/fortbildungskurse-fuer-italienischlehrkraefte-in-italien.html
Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum oben genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az.: IV.9-BP4160.8-31 725 vollständig einzureichen bei der oben genannten Adresse des Staatsministeriums.
Achtung: Wenn die o.g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung an den PAD.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung der Leitung des
Sachgebiets staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht an
der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport die Leitung des Sachgebiets staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Planung, Organisation, Koordinierung und Evaluation von Maßnahmen der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht einschließlich Ausschreibungen sowie des Einsatzes der Referenten
– Programmerstellung im Rahmen der Gesamtplanung der staatlichen Lehrerfortbildung
– Unterstützung des Staatsministeriums bei der Analyse und Weiterentwicklung staatlicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Sportunterricht
– Erarbeitung von Informationsmaterial im Rahmen des Sachgebiets
– Führung von Dienstbesprechungen
– Mitwirkung bei dienstlichen Beurteilungen
– Fragestellungen im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht
Vorausgesetzt werden:
– mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegte 2. und – sofern abgelegt – 1. Staatsprüfung für ein Lehramt in einer Fächerkombination mit Sport
– Erfahrungen im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung (z.B. Einsatz als Referentin bzw. Referent)
– mehrjährige Berufserfahrung
– überdurchschnittliche Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
– Engagement, Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement
– Fähigkeit zu strukturiertem Denken und Handeln
– überfachlich ausgewiesene Führungseignung
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– sicheres, überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit
– Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Organisations- und Verhandlungsgeschick
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Sicherheit im Umgang mit modernen Kommunikations- und Präsentationstechnologien
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern.
Im Rahmen der Heimatstrategie 2015 ist die Eingliederung der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport zum 1. September 2019 in das Bayerische Landesamt für Schule in Gunzenhausen vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird eine entsprechende Umzugsbereitschaft vorausgesetzt bzw. die Bereitschaft, im Zuge der Einarbeitung die Dienstgeschäfte bis zum 31. August 2019 am Dienstort München wahrzunehmen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Ref. VI.10
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306, geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgenden sieben Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
1. Deutsche Internationale Schule Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 349
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
2. Neue Deutsche Schule Alexandria, Ägypten
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: derzeit 1 bis 11, zukünftig 1 bis 12
Schülerzahl: 244
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB): Erstmalig Ende Schuljahr 2018/2019
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
3. Deutsche Internationale Schule Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 489
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
4. Deutsche Schule Kiew, Ukraine
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 10
Schülerzahl: 100
Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I
Aufbau der gymnasialen Oberstufe wird angestrebt
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
5. Deutsche Schule Shanghai, China
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 643
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Deutsches Internationales Abitur
Deutsche Fachhochschulreife an der Fachoberschule im Aufbau
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
6. Deutsche Schule Hurghada-Red Sea, Ägypten
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 11, zukünftig 1 bis 12
Schule befindet sich im Aufbau
Schülerzahl: 117
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB): Erstmalig Ende Schuljahr 2018/2019
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Schulleitungserfahrung ist erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
– Drittbewerbungen sind zulässig –
7. Deutsche Schule Ankara, Türkei
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 153
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgenden drei Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator für Deutsch und die Stelle als Beraterin/Berater für den Deutschunterricht in Atlanta sind zu besetzen:
1. Minsk in Weißrussland
zum 1. August 2018
2. Nowosibirsk in der Russischen Föderation zum 18. August 2018
3. Shanghai in China zum 1. August 2018
4. Atlanta in den USA zum 1. August 2018
Die Bewerbungsfrist für die Stellen endet am 28. Februar 2018.
Ausschreibung der Stellen in Minsk, Nowosibirsk und Shanghai, bei denen Drittbewerbungen zulässig sind:
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben einer Fachberaterin/Koordinatorin bzw. eines Fachberaters/Koordinators gehören:
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den Schulen der jeweiligen Länder sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm
– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)
– Beratung der Bildungsbehörden im jeweiligen Land bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.)
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache
– Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das DSD-Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
Die Stellen können nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
Arbeitgeberleistungen: Finanzielle Regelungen ADLK
Ausschreibung der Stelle in Atlanta:
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben einer Beraterin bzw. eines Beraters für den Deutschunterricht gehören:
– Enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft und dem Goethe-Institut bei der Umsetzung der neuen Förderstrategie des Auswärtigen Amtes
– Zusammenarbeit mit den übrigen deutschen Auslandsvertretungen im Zuständigkeitsbereich, Mittlerorganisationen (z.B. DAAD) sowie einheimischen Institutionen und Verbänden, die im Zuständigkeitsbereich für den Deutschunterricht verantwortlich sind
– Nachwuchsförderung
– Öffentlichkeitsarbeit
– Beratung und Betreuung von US-Schulen bei der Initiierung von neuen Deutschprogrammen sowie der Unterstützung von bestehenden Programmen in enger Kooperation mit den einheimischen Bildungsbehörden (insbesondere mit dem Department of Education Georgia) sowie mit einheimischen Lehrkräften im Zuständigkeitsbereich
– Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen und Immersionsschulen
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zur Methodik/Didaktik Deutsch als Fremdsprache im Allgemeinen und zum DSD-Programm im Besonderen
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
– Fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der im Zuständigkeitsbereich eingesetzten Lehrkräfte (PLK)
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltmitteln; Berichtswesen)
Anforderungsprofil:
– Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen amerikanischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Verhandlungssichere Englischsprachkenntnisse
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
Arbeitgeberleistungen: Finanzielle Regelungen ADLK
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html.
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.8, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 5
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.8, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
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Stellenausschreibung
An der Maria-Ward-Realschule, Stadtplatz 101, 84489 Burghausen, der Maria-Ward-Schulstiftung ist zum 1. August 2018 die Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
zu besetzen.
Die Realschule besuchen derzeit 628 Schülerinnen und Schüler. Die Schule führt die Wahlpflichtfächergruppen I, II, III a und III b. Den Unterricht erteilen 43 Lehrkräfte in 24 Klassen.
Außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung werden von der/dem Bewerber/in
– die Fähigkeit, die Realschule auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes kooperativ zu führen und nach außen authentisch und wirkungsvoll zu vertreten,
– eine im katholischen Glauben verwurzelte Führungspersönlichkeit mit umfangreicher pädagogischer Erfahrung,
– überzeugendes Engagement in der Weiterführung des Schulprofils in der Tradition Maria Wards,
– die Stärkung unserer Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung zu lebensbejahenden Persönlichkeiten,
– die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kollegium, den Eltern, allen schulischen Gremien und dem Schulträger
erwartet.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Bitte, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. Februar 2018 an den Schulträger:
Maria-Ward-Schulstiftung
Neue Rieser Straße 27
94034 Passau
Telefon: 0851/50 19 75-14
Fax: 0851/50 19 75-55
E-Mail: heichberger@mariaward-haus-passau.de
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Stellenausschreibung
Wir suchen für die Erzbischöfliche Maria-Ward-Realschule Nymphenburg in München zum 1. August 2018 einen/eine
Schulleiter/Schulleiterin.
Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München und Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 28. Februar 2018 unter Angabe der Referenznummer 317-17 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Stellenausschreibung
Wir suchen für die Erzbischöfliche Theresia-Gerhardinger-Realschule in Weichs zum 1. August 2018 einen/eine
Schulleiter/Schulleiterin.
Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München und Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 28. Februar 2018 unter Angabe der Referenznummer 317-17 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Stellenausschreibung
Wir suchen für die Erzbischöfliche Fachoberschule Franz von Assisi in Freilassing zum 1. August 2018 einen/eine
Schulleiter/Schulleiterin.
Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.
Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,
– die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht
– die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
– die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Wir bieten an unserer Schule
– ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
– eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
– ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München und Freising: Tel. 089/2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 28. Februar 2018 unter Angabe der Referenznummer 316-17 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personal Einrichtungen und Verwaltung
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Ausschreibung einer Stelle
im Religionspädagogischen Zentrum in Bayern (RPZ)
Wir suchen für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 1. September 2018 eine/einen Beamtin/Beamten oder Angestellte/n in Vollzeit als
Wissenschaftliche Referentin/Wissenschaftlichen Referenten für den Bereich Mittelschule.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
– Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen
– konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
– Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre
– Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene
– Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern
– Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen
– Unterstützung der Bereiche Übergangssysteme und Beschulung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Wir erwarten von Ihnen ein mit dem II. Staatsexamen abgeschlossenes Studium für das Lehramt an Mittelschulen mit Missio canonica oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Pädagogik oder der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master). Eine Promotion ist wünschenswert. Sie haben einschlägige Berufserfahrung (Unterricht an Mittelschulen) sowie vertiefte Kenntnisse in religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben und können Kommissionen sowie Arbeitsgruppen moderieren und leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig. Sie gehören der katholischen Kirche an und identifizieren sich mit ihren Zielen und Inhalten.
Wir bieten einen vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz sowie eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit zahlreichen Zusatzleistungen, z. B. betriebliche Altersversorgung, Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 29. Januar 2018 mit Angabe der Referenz 01-18, bevorzugt per E-Mail (Anhänge einer E-Mail-Bewerbung können ausschließlich als pdf-Format berücksichtigt werden), an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personalplanung Ordinariat
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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