Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 2* Ausgegeben in München am 13. Februar 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Verleihung eines Namens an die
Staatliche Realschule Wolfratshausen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. Januar 2018,
Az. IV.4-BO6210.0.W11.0673/2/8
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf Antrag der Staatlichen Realschule Wolfratshausen den Schulnamen
Isar-Loisach-Realschule
verliehen.
Der Schulname wird von der Schule ab 2. Februar 2018 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 6
Verwendung der
Verfassungsschutzberichte im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. Januar 2018, Az. IV.10-5L0504.1-1a.144 499
Der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr herausgegebene Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 kann unter den Internetadressen
www.innenministerium.bayern.de
und
www.verfassungsschutz.bayern.de
als PDF-Datei abgerufen und dort in der erforderlichen Stückzahl bestellt werden.
Die Lehrkräfte werden gebeten, den Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 in geeigneter Weise in den Unterricht einzubeziehen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung der Stelle der
Leitung des
Sachgebiets 40.1 an der Regierung von
Schwaben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Januar 2018, Az. III.3-BO7122.7/1/5
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Schwaben wird zur Bewerbung für Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern ausgeschrieben. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektorin bzw. Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Schwaben obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben bzw. folgende Bereiche:
– Umsetzung bildungspolitischer Innovationen
– Fachliche Aufgaben der Grund- und Mittelschule
– Berufsorientierungsmaßnahmen
– Fachliche Begleitung von Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung
– Organisation und Koordinierung der Lehrerfortbildung
– Organisation und fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes
– Zusammenarbeit mit den Universitäten
– Fachliche Betreuung der Schulberatung und des schulpsychologischen Dienstes
– Implementierung und Qualitätssicherung der Ganztagsangebote
– weitere Aufgaben im pädagogischen Bereich, wie z. B. Schülerwettbewerbe und Förderprogramme
– Organisation und Begleitung von Aufgaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
– Fachliche Betreuung des Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte
– Einsatz ausländischer Lehrkräfte
– Islamischer Unterricht
– Organisation und Begleitung der Fachberatung, einschließlich fachliche Betreuung der Fach- und Förderlehrkräfte
– medienpädagogisch-informationstechnische Beratung
– Fachliche Mitarbeit bei der Errichtung und Genehmigung privater Grund- und Mittelschulen
– Kooperation mit anderen Schularten
Die Bewerberin/Der Bewerber soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Weiterhin werden vorausgesetzt:
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Hohe Fachkompetenz in den Bereichen Unterrichtsqualität und Unterrichtsentwicklung
– Bereitschaft zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
– Erfahrung an organisatorischen Planungen
– Hohe Beratungs- und Führungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. März 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Stelle im Sachgebiet 40.1
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Januar 2018, Az. III.3-BO7122.6/2/2
Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der Besoldungsgruppe A 14 + AZ) im Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung" an der Regierung von Unterfranken wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und über eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin verfügen. Dem stehen Tätigkeiten als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Umsetzung bildungspolitischer Innovationen
– Fachliche Anliegen der Grund- und Mittelschule
– Fachliche Begleitung von Schulentwicklung und Evaluation
– Fortbildung
– Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes
– Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung
– Fachliche Betreuung der Beratungsdienste
– Kooperation mit anderen Schularten
– Ganztagsbetreuungsangebote
– Genehmigung von Personal an privaten Schulen
Dem Referenten/Der Referentin obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Beratungen der Schulaufsicht bei fachlichen Anliegen im Rahmen einer guten und gesunden Schule bzgl. Unfallverhütung, Prävention, Gefährdungsminimierung
– Beratung von Kommunen und Sachaufwandsträgern bei Fragen zu Neubauten bzw. Sanierungen von Sportstätten
– Bedarfsermittlung von gedeckten und ungedeckten Sportstätten
– Sportfachliche Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben und deren Realisation
– Lehrerfortbildung für den Sportunterricht und Sicherheitserziehung – auch schulamtsübergreifende und staatliche Lehrerfortbildung
– Personalplanung im Bereich der Fachberatungen für Sicherheit, Sport und Unfallverhütung
– Aufgaben der Verkehrs- und Sicherheitserziehung, Erste Hilfe
– organisatorische Aufgaben für Grund- und Mittelschulen
Da die Tätigkeitsschwerpunkte der ausgeschriebenen Referentenstelle im Bereich der Unfallverhütung und der Sicherheitserziehung liegen, sind Bewerber/Bewerberinnen mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung erwünscht. Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.
Weiterhin sind erwünscht:
– Hohe Beratungskompetenz
– Hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
– Vertiefte Kenntnisse aktueller Entwicklungen bei Unfallpräventionsmaßnahmen im Bereich der Grund- und Mittelschule
– Eigeninitiative
– Zusammenarbeit mit Institutionen im engeren und weiteren Umfeld im Rahmen der Unfallprävention
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. März 2018.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung von
Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 24. Januar 2018, Az. III.3-BO7126.4/13/1
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Bamberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. März 2018.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Januar 2018, Az. III-3-BO7126.7/9/7
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau sowie in der Stadt Kempten ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. März 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Besetzung von Stellen des
Ständigen
Stellvertreters im Bereich der staatlichen
Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Januar 2018, Az. V-BP5001.1-2 733
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2018 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:
1. Deutschherren-Gymnasium Aichach
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 830 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
2. Spessart-Gymnasium Alzenau
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1355 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
3. Theresien-Gymnasium Ansbach
Die Schule ist ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
4. Richard-Wagner-Gymnasium Bayreuth
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
5. Gymnasium Alexandrinum Coburg
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
6. Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 700 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
7. Gymnasium Donauwörth
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
8. Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1260 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
9. Jean-Paul-Gymnasium Hof (Funktionsnummer 1101)
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 375 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
10. Schiller-Gymnasium Hof
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
11. Gymnasium Ismaning
Die Schule ist ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 7 (derzeit etwa 270 Schülerinnen und Schüler; die Ständige Stellvertretung ist zunächst mit der Funktionsnummer 1120 in die Besoldungsgruppe A 15 eingruppiert). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
12. Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
13. Max-Planck-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 950 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
14. Rupprecht-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1140 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
15. Goethe-Gymnasium Regensburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1200 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
16. Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
17. Leonhard-Wagner-Gymnasium Schwabmünchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 870 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Schule mit dem Profil Inklusion. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
18. Herzog-Christian-August-Gymnasium Sulzbach-Rosenberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 620 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
19. Carl-Spitzweg-Gymnasium Unterpfaffenhofen in Germering
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1170 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
20. Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1250 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
21. Augustinus-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 755 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
22. Wirsberg-Gymnasium Würzburg (Funktionsnummer 1101)
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule ist Sitz der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen 10 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,
b) durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
Besetzung von Stellen des
Schulleiters im
Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Januar 2018, Az. V-BP5001.1-6.2 734
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2018 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:
1. Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 850 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
2. Aventinus-Gymnasium Burghausen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
3. Gymnasium Eckental
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1030 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
4. Gymnasium Freiham
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2019/20 mit der Jahrgangsstufe 5 auf. Sie übernimmt gegebenenfalls darüber hinaus Schülerinnen und Schüler der Nachbargymnasien, die im Schuljahr 2018/19 die Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchen. Aus schulorganisatorischen Gründen soll der Schulleiter/die Schulleiterin bereits zum August 2018 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2019 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
5. Apian-Gymnasium Ingolstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1150 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
6. Luitpold-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
7. Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 565 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
8. Luitpold-Gymnasium Wasserburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
9. Augustinus-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 755 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
10. Nikolaus-Kopernikus-Gymnasium Weißenhorn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
Ihre Aufgaben:
– pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
– Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
– Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
– Entwicklung des Schulprofils
– Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
– Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
– Leitung der Verwaltungsgeschäfte
– Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
– erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
– ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
– Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
– Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
– Erfahrungen in der Schulentwicklung
– Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
– kommunikative und soziale Kompetenz
– Innovationsbereitschaft
– hohe Belastbarkeit
– gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
– Identifikation mit dem Schulprofil
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den für das Gymnasium zuständigen Ministerialbeauftragten, an dem die Stelle ausgeschrieben ist (Zielschule), an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
In den Fällen, in denen der für die Schule des Bewerbers zuständige Ministerialbeauftragte nicht für die Zielschule zuständig ist, informiert die Schulleitung diesen durch die Übermittlung einer Kopie der Stellungnahme zu der Bewerbung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen
Ministerialbeauftragten zwei Wochen
und zur Vorlage beim
Staatsministerium vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines
Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Januar 2018, Az.V-BP5001.1-6.2 736
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2018 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler).
2. Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.
3. Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 910 Schülerinnen und Schüler).
4. Albert-Schweitzer-Gymnasium Erlangen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler).
5. Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1050 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
6. Gymnasium Höchstadt a.d. Aisch
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1040 Schülerinnen und Schüler).
7. Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 820 Schülerinnen und Schüler).
8. Valentin-Heider-Gymnasium Lindau
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler).
9. Gymnasium Miesbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 920 Schülerinnen und Schüler).
10. Dante-Gymnasium München
Die Schule ist ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 820 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Schule mit dem Profil Inklusion. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
11. Gymnasium München Nord
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau mit derzeit etwa 450 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 bis 8. Das Gymnasium ist eine Eliteschule des Sports und führt Sportförderklassen. Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.
12. Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1320 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
13. Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 790 Schülerinnen und Schüler).
14. Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.
15. Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1180 Schülerinnen und Schüler).
16. Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler).
17. Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach a.d. Pegnitz
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690 Schülerinnen und Schüler).
18. Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Schwandorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler).
19. Gymnasium Tutzing
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schülerinnen und Schüler).
20. Gymnasium Vilshofen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler).
21. Johannes-Gutenberg-Gymnasium Waldkirchen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 620 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
An folgenden Gymnasien ist zum 10. September 2018 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
1. Gymnasium Grafing
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1080 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Schule mit dem Profil Inklusion.
2. Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1320 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
Ausschreibung von Funktionsstellen an einer
staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Januar 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.4 542
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgenden Schulen zu besetzen:
1.1 Berufliche Oberschule Pfarrkirchen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Zu den Aufgaben des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin der Schulleitung an der Beruflichen Oberschule Pfarrkirchen gehört unter anderem die Erstellung der Stunden- und Vertretungspläne. Die Bereitschaft, einen aktiven Beitrag bei gesamtschulischen Aufgaben – insbesondere im Bereich Schulentwicklung – zu übernehmen und hohe kommunikative und soziale Kompetenzen und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft werden erwartet.
1.2 Berufliche Oberschule Landshut, Staatliche Berufsoberschule
Laut Geschäftsstatistik zum Oktober 2017 werden
a) an der Berufsschule I 3090 Teilzeitschülerinnen und -schüler und 58 Vollzeitschülerinnen und -schüler in den Fachbereichen Metalltechnik, Versorgungstechnik, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik, Informationstechnik, Bautechnik, Holz- und Farbtechnik, Gastronomie, Ernährung, Körperpflege und Religion/Ethik (darunter befinden sich 68 Schülerinnen und Schüler in Klassen für Asylbewerber und Flüchtlinge (BIK/BIK/V))
b) an der zweijährigen Berufsfachschule für Informatik 2 Klassen mit 46 Schülerinnen und Schüler
c) an der Berufsoberschule für Technik, Wirtschaft und Internationale Wirtschaft 267 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen
unterrichtet.
Insgesamt (mit nebenberuflichen Lehrkräften und Referendaren) unterrichten 137 Lehrkräfte an der Schule.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Die Aufgaben dieser Funktion umfassen folgende Tätigkeitschwerpunkte:
– Stundenplanerstellung und Vertretungsplanung mit „gpUntis“
– Erstellen von Statistiken
– Erarbeiten von Aufsichtsplänen für Prüfungen und gemeinsame Schulaufgaben
– Verwalten der Englisch-Gruppenprüfung
– Administration von WebUntis für die Staatliche Berufsoberschule Landshut
– Pflege der Homepage für die Staatliche Berufsoberschule Landshut
– Verwaltung der EDV-Accounts für Schüler
– Organisation schulinterner Veranstaltungen
– Wahrnehmung der Aufgaben der erweiterten Schulleitung
Von den Bewerbern/Bewerberinnen werden Erfahrung im Bereich der Schulleitung bzw. erweiterten Schulleitung und fundierte EDV-Kenntnisse in der Schulverwaltung erwartet.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation, in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 26. Januar 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.4 543
1. Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:
1.1 mit Wirkung vom 1. August 2018
Staatliche Berufsschule Main-Spessart mit den Standorten in Karlstadt und Lohr am Main
An der Staatlichen Berufsschule mit den Standorten in Karlstadt und Lohr am Main werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1570 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen und 85 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Berufsschule ist organisatorisch mit der Staatlichen Fachschule für Mechatroniktechnik verbunden, welche von 27 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht wird.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
1.2 mit Wirkung vom 16. Februar 2019
Staatliches Berufsbildungszentrum Münnerstadt mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege
Die Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege besuchen im Schuljahr 2017/18 insgesamt 309 Vollzeitschüler. Im gleichen Hause befinden sich eine private Fachakademie für Sozialpädagogik, eine Fachschule für Heilerziehungspflege sowie eine Berufsfachschule für Altenpflege mit insgesamt 282 Schülern.
Es wird erwartet, dass diese drei Schulen vom künftigen Leiter der Staatlichen Berufsfachschulen mitgeführt werden.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schule zu besetzen:
2.1 zum nächstmöglichen Zeitpunkt
2.1.1 Berufliche Schulen Landsberg am Lech mit Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall und Wirtschaft besuchen im Schuljahr 2017/18 1.630 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, wird von 677 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen 121 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
2.1.2 Berufliche Oberschule Traunstein, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule und die Staatliche Berufsoberschule führen jeweils die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung. Die Fachoberschule besuchen im Schuljahr 2017/18 642 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule wird von 168 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
2.2 mit Wirkung vom 1. August 2018
2.2.1 Berufliche Oberschule Hof, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Agrarwirtschaft und Bio- und Umwelttechnologie, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 521 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 80 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
2.2.2 Berufliche Oberschule Donauwörth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 518 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 159 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
3. Die Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgender Schule zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Cham, Außenstelle Roding
An der Außenstelle Roding der Staatlichen Berufsschule Cham werden ausschließlich Ausbildungsberufe im Berufsfeld Metall ausgebildet. Die Außenstelle Roding wird im Schuljahr 2017/18 von 538 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator für Deutsch ist in Peking in China ab dem 1. August 2018 zu besetzen:
Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2018.
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben einer Fachberaterin/Koordinatorin bzw. eines Fachberaters/Koordinators gehören:
– Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an chinesischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)
– Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm
– Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)
– Beratung der chinesischen Bildungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u.a.)
– Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken
– Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)
– Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext
– Öffentlichkeitsarbeit
Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Anforderungsprofil:
– Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik bzw. in Deutsch als Fremdsprache
– Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen
– Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben
– Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung
– Fundierte PC-Kenntnisse
– Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen chinesischen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder
– Hohe interkulturelle Kompetenz
– Beamter/in auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst
– Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle
Regelungen ADLK
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.htm
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.8, über Ihre Bewerbung.
Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 5
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.
Besondere Hinweise:
Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.
*
Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet eine Stelle als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter in Buenos Aires in Argentinien an.
Qualifikation
Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen
Dienstbeginn 1. August 2018 oder
zum nächstmöglichen Termin
Ende der Bewerbungsfrist 28. Februar 2018
Tätigkeitsprofil
Prozessbegleiter nehmen u.a. folgende Aufgaben wahr:
– Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion
– Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge
– Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region
– Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung
– Beratung von Schulen im Aufbau
– Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule
– Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)
– Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der jeweiligen Region und ggf. im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin
– Regelmäßige Berichterstattung
– Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen
Anforderungsprofi
Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter gelten:
– Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikation
– Leitungserfahrung
– Langjährige Unterrichtserfahrung
– Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen
– Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement
– Identifikation mit dem Pädagogischen Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes. Gr. A 14/ A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe
– Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache
Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen
Die Prozessbegleiterin/Der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über
– Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit
– Interkulturelle Kompetenz
– Teamfähigkeit
– Selbstreflexionsfähigkeit
– Durchsetzungsfähigkeit
– Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
– Hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen
– Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien
und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle
Regelungen ADLK/BPLK
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: Sandra.Luthe@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8729
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: Christina.Wengel@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8652
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8, über Ihre Bewerbung und lassen sich ggf. von ihm beraten.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 4
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.8, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsche Europäische Schule Manila (EuroCampus), Philippinen
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 9. März 2018
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 339
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Deutsch Schule New York, USA
Arbeitsbeginn: 1. August 2018
Ende der Bewerbungsfrist: 28. Februar 2018
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 351
Deutsches Internationales Abitur
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Verhandlungssichere Englischkenntnisse und Erfahrung als Schulleiterin oder Schulleiter sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8 Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung für die Schulleitung des
Franken-Landschulheim Schloss Gaibach
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein
Franken-Landschulheim Schloss Gaibach,
97332 Volkach
ab 1. August 2018
einen Schulleiter/eine Schulleiterin.
Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Sprachlichen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (ca. 690 Schüler/innen einschließlich einer Außenstelle in Gerolzhofen) und einer angeschlossenen Realschule (ca. 331 Schüler/innen) mit Realschulkonrektor. Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 150, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 95 Schüler/innen betreut.
Ihre Aufgaben:
– Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule
– Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
– Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
– weitere Entwicklung des Schulprofils
– Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat
– Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle
– Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule
– Vertretung der Internatsschule nach außen
– Dienststellenleiter i.S.d. BayPVG
Unsere Erwartungen:
– Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
– Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
– Erfahrungen in der Internatsschulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung
– Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Internatsschulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
– Erfahrungen in der Schulentwicklung
– Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
– Kommunikative und soziale Kompetenz
– Innovationsbereitschaft
– Hohe Belastbarkeit
– Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
– Identifikation mit dem Schulprofil
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/in oder Oberstufenkoordinator/in an einem Internatsgymnasium.
Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Betrifft Bewerbung eines Schulleiters/einer Schulleiterin:
Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach Bestellung ist nur in einem besonders begründeten Ausnahmefall möglich. Bei einem Versetzungsantrag werden die dienstlichen Belange an der geleiteten Schule berücksichtigt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist nicht möglich.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen (vgl. KMBek vom 19. Dezember 2006, KWMBl. I 2007 S. 7) beizulegen.
Bewerbungen sind an den
Zweckverband Bayerische Landschulheime
Elisabethstraße 25, 80796 München
(Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München)
Tel.: 0 89/2 78 14 00, Fax: 0 89/27 81 40 23
Homepage: www.bayern-internate.de
E-Mail: info@zvbl.de
zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: 2 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
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Stellenausschreibung der Stiftung Hensoltshöhe
Die Stiftung Hensoltshöhe ist ein Diakoniewerk und ein geistliches Zentrum mit über einhundertjähriger Tradition.
Ihre staatlich anerkannte Mädchenrealschule Hensoltshöhe ist eine der ältesten Realschulen in Bayern. Die christliche Schule mit derzeit circa 330 Schülerinnen in 13 Klassen führt drei Wahlpflichtfächergruppen und bietet eine qualifizierte offene Ganztagesbetreuung. Konstante Klassengemeinschaften ermöglichen persönliche Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen.
Im Rahmen der Altersnachfolge ist zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 die Stelle der
Schulleitung (m/w)
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet beinhaltet sämtliche mit der Leitung einer Realschule verbundenen Tätigkeiten, die Weiterentwicklung der Schule und die Pflege des christlichen Schulprofils.
Ihre Voraussetzungen:
– Abgeschlossenes erstes und zweites Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen oder vergleichbare Qualifikation
– Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Schulleitungstätigkeit
– Mehrjährige Berufs- und idealerweise Leitungserfahrung
– Gestaltungs- und Innovationsfreude, gutes Organisationsgeschick, Team- und Konfliktfähigkeit
– Bereitschaft, die Schule als Ganzes weiter zu entwickeln und das christliche Profil der Schule aktiv mitzugestalten
– Verständnis für die wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhänge
Wir bieten Ihnen:
– renommierte Schule mit einem engagierten Kollegium in angenehmer familiärer Atmosphäre, technisch gut ausgestattet und viel Gestaltungsspielraum
– Anstellung über die Evangelische Schulstiftung in Bayern, Bezahlung nach TVL
– Zusatzversorgungskasse für die Altersrente
Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Mail an personalabteilung@hensoltshoehe.de oder per Post an Stiftung Hensoltshöhe, Personal und Organisation, Herr Stefan Kernstock, Hensoltstraße 58, 91710 Gunzenhausen.
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Stellenausschreibung des
Erzbischöflichen
Ordinariates München
Bekanntmachung des Erzbischöflichen Ordinariates München, Ressort Bildung,
Hauptabteilung Religionsunterricht und hochschulfachliche Aufgaben,
Religionspädagogisches Seminar für Priester, Ständige Diakone und Pastoralreferenten/innen.
Wir suchen zum 1. September 2018 einen/eine:
Fachbereichsleiter/Fachbereichsleiterin
(Vollzeit).
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
–
fachliche
und organisatorische Leitung des Fachbereichs (inkl. Haushaltsplanung und
-überwachung);
–
Führen
der unterstellten Mitarbeiter/innen sowie Personalplanung, -auswahl und
-entwicklung;
– Leiten und Koordinieren der Ausbildungsmaßnahmen bezogen auf den Religionsunterricht an Grund- und Mittelschulen für Kapläne, Diakone, Pastoralassistenten/innen und Diakonatsanwärter im Rahmen des Fernstudiums;
– Planen und Durchführen von Beratungsbesuchen, Feststellungsbesuchen und Prüfungen
– Planen, Leiten und Moderieren von Fortbildungen und Seminarveranstaltungen;
– Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und staatlicher Standards;
– Kooperation mit fachwissenschaftlichen, kirchlichen und staatlichen Einrichtungen sowie eigenständige Veröffentlichungen religionspädagogischer Beiträge in Fachbüchern und Fachzeitschriften.
Ihr Anforderungsprofil:
– abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium mit Unterrichtsfach Kath. Religionslehre (erstes und zweites Staatsexamen) oder Universitätsabschluss Kath. Theologie (Diplom bzw. Magister) mit 2. kirchlicher Dienstprüfung sowie einschlägige Berufserfahrung;
– umfassende Kenntnis wesentlicher Faktoren von Lehr- und Lernprozessen sowie neuer religionspädagogischer und -didaktischer Konzepte;
– Erfahrung in der der Aus- und Fortbildung, z. B. als Praktikumslehrer/in oder Betreuungslehrer/in im Fach Kath. Religionslehre sowie in der Erwachsenenarbeit
– Kenntnisse und Fertigkeiten in Moderation und Präsentation;
– sicherer Umgang mit Verwaltungs- und Führungsaufgaben;
– Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 14 bewertet. Die Zentralverwaltungszulage wird gewährt. Eine Zuweisung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG zur Dienstleistung bei der Erzdiözese München und Freising ist möglich.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Schulrat i. K. Josef Schwaller, Tel. 089/2137-1440 und E-Mail: JSchwaller@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 28. Februar 2018 unter Angabe der Referenznummer 274-17 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
HA Personalplanung Ordinariat
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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