Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 4* Ausgegeben in München am 27. März 2018 Jahrgang 2018
Inhalt
Qualifikationsprüfung
(II. Lehramtsprüfung) 2019 der Fachlehrer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 16. Februar 2018, Az. III.3-BS7170-4b.2 058
Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2019 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl. I 1997 S. 50, ber. KWMBl. I S. 86), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 126 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 354) und hat Wettbewerbscharakter.
Hierzu wird bekannt gegeben:
1. Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2018/2019 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2. Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 11. April 2018 bis 11. Oktober 2018. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1 Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 28. Januar 2019 bis 7. Juni 2019 statt.
Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.
3.2 Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 15. April 2019 statt.
3.3 Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 11. Juni 2019 bis 14. Juni 2019 statt.
3.4 Für die Prüfungsteilnehmer 2019, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 29. Juli 2019 festgelegt.
3.5 Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4. Zur Qualifikationsprüfung 2019 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben.
4.1 Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1 falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 10. Juli 2018.
4.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
4.2 Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
StAnz. Nr. 12
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 20. Februar 2018, Az. III.6-BP8031.1/1/54
1. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veranstaltet in den Jahren 2018 bis 2020 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern erreicht wird.
Lehrgang 49 in Heilsbronn/Mfr.
Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Juni 1999 (KWMBl. I S. 181) und körperliche und motorische Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 1998 (KWMBl. I S. 405)).
2. Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Förderzentren zur sonderpädagogischen Förderung (einschließlich der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe sowie der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste). Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte mit entsprechendem Einsatz bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.
Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 49 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber/Die Bewerberinnen sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.
3. Kriterium für die Auswahl der bis zu 30 Teilnehmer/Teilnehmerinnen ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer/Teilnehmerinnen bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen in der Regel nur eine Person berücksichtigt werden.
4. Die Ausbildung beginnt im September 2018 und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet im Juli 2020 statt.
Nach der
erfolgreichen Ausbildung können ausschließlich die Erzieher/Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger/
Heilerziehungspflegerinnen die Berufsbezeichnung „Heilpädagogischer Förderlehrer/Heilpädagogische Förderlehrerin“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).
5. Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.
6. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 4. Mai 2018 an die zuständige Regierung zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.
7. Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner/ihrer Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsantrag ist deshalb außerdem
– bei staatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1
– bei nichtstaatlichen
Bewerbern und Bewerberinnen eine schriftliche Erklärung des privaten
Schulträgers nach
beizufügen.
Den privaten Schulträgern wird empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber/von der Bewerberin eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.
Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.
8. Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber/die Bewerberinnen rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2017/2018 über die Regierungen unterrichtet.
9. Staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen oder Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:
Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen („Staatlich anerkannter Heilpädagoge“/„Staatlich anerkannte Heilpädagogin“). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber/der Bewerberinnen entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes geltenden regulären Arbeitszeit umfassen.
Mit dem
Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen/Absolventinnen über den Bereich
der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei
einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ im Abschlusszeugnis der Fachakademie und
einer mit „sehr gut“ bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die
Absolventen/die Absolventinnen die fachgebundene Hochschulreife und können nach
§ 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u. a. das Studium
für das Lehramt für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen/
Absolventinnen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes
und § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der
allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
Interessenten/Interessentinnen für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form) Ausbildung.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
.........................................................................
(Zu- und Vorname)
Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2018 bis 2020
E R K L Ä R U N G
1. Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Freistaats Bayern ausscheide.
Ich habe dann bei einem Ausscheiden während
– der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,
– des zweiten Jahres 66 2/3 %,
– des dritten Jahres 33 1/3 %
der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.
2. Breche ich – ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden – diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.
....................................... .........................................
(Ort und Datum) (Unterschrift)
..............................................................
(Name und Anschrift des Schulträgers)
Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2018 bis 2020
E R K L Ä R U N G
1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 und ggf. nach Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwandsvergütung mit Ausnahme des Versorgungszuschlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau................................ an den Wochenkursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/Frau .................................. während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.
Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .................................. während
– der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,
– des zweiten Jahres 66 2/3 %,
– des dritten Jahres 33 1/3 %
der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten zurückzuzahlen.
2. Bricht Herr/Frau ................................. – ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden – diese Zusatzausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.
......................................... ...............................................
(Ort und Datum) (Unterschrift und Stempel)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Februar 2018, Az. VI.2-BS 9153-7a.15 455
1. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2018 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2017 (GVBI. S. 382) begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2020 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. August 2016 (GVBl. S. 268) teil.
Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:
– Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 18. Juni 2018 bis Freitag, 20. Juli 2018 und von Montag, 15. Oktober 2018 bis Freitag, 15. Februar 2019 an den Seminarschulen
– die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 29. April 2019 bis Freitag, 19. Juli 2019 an den Einsatzschulen,
– die Kolloquien in der Zeit von Montag, 23. September 2019 bis Freitag, 25. Oktober 2019,
– die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 23. September 2019 bis Freitag, 25. Oktober 2019.
Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.
2. Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2018 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.
Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
3. An der Zweiten Staatsprüfung Februar 2020 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2019 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit von Montag, 29. April 2019 bis Freitag, 19. Juli 2019 ab.
Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.
Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 15. Februar 2019 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.
4. Zur Zweiten Staatsprüfung Februar 2020 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals im Februar 2019 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2019 bestanden haben, sich bis spätestens 18. Februar 2019 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.
Der Meldung sind beizufügen:
– eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,
– gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),
– gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,
– eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 29. April 2019 bis 19. Juli 2019 (Prüfungslehrproben) ab.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Februar 2018, Az. IV.10-BP1023-6b.144 515
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen folgende Stelle als hälftige Abordnung befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:
Referat GMF-5 Sonderpädagogische Förderung, Arbeitsbereich Berufliche Bildung
Aufgabenbeschreibung:
– Erarbeitung von Materialien zur sonderpädagogischen Förderung an beruflichen Schulen
– Erarbeitung von Lehrplänen für Ausbildungsberufe nach § 66 BBiG/§ 42m HwO
– Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Ansätzen zum inklusiven Unterricht in der beruflichen Bildung
– Information und Beratung von Schulen und schulischen Einrichtungen im Bereich der vorberuflichen und beruflichen Bildung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
– Information und Beratung zu Fragen der Inklusion in der beruflichen Bildung
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Kooperation mit der Regionaldirektion Bayern und den Kammern
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– theoretische und berufspraktische Kenntnisse und breite aktuelle Erfahrungen im Bereich der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung
– nachweisbar gute Kenntnis des beruflichen Bildungssystems und der beruflichen Anschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
– deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Direktorin Dr. Karin Oechslein
– Kopie per E-Mail an den Leiter der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de)
zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Februar 2018, Az. IV.10-BP4023-6b.144 516
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen folgende Stelle als hälftige Abordnung zunächst befristet auf ein Jahr neu zu besetzen:
Referat GMF-5
Förderschulen und
Schulen für Kranke – Förderschwerpunkt
körperliche und motorische Entwicklung
Aufgabenbeschreibung:
– Erstellung von förderschwerpunktspezifischen Materialien für den Serviceteil im LehrplanPLUS
– Information und Beratung zum Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und zum Einsatz von Kommunikationshilfen
– förderschwerpunkt- und schulartübergreifende Zusammenarbeit zu aktuellen sonderpädagogischen Themenfeldern
– Erarbeitung von Konzeptionen und Materialien zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege
– Information und Beratung zur interdisziplinären Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und außerschulischen Fachdiensten
– Mitwirkung bei inklusiven Modellen der Schulentwicklung
– Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
– Zusammenarbeit mit den Fachreferentinnen und Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen, Fachrichtung Körperbehindertenpädagogik mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
– theoretische und breite berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen an einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
– überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– sicheres und überzeugendes Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen
– überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Direktorin Dr. Karin Oechslein
– Kopie per E-Mail an den Leiter der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de)
zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 2. März 2018, Az. IV.10-BP4023-6b.15 341
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen befristet auf fünf Jahre folgende Vollzeitstelle neu zu besetzen:
Referat GMF-4 Sonderpädagogische Förderung
Förderschwerpunkt Lernen
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind
– fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt Lernen
– Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS
– Weiterentwicklung von Konzepten zur Diagnostik und Förderung im Förderschwerpunkt Lernen
– Konzepte für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste
– Planung und Organisation von Arbeitskreisen und Lehrplankommissionen
– konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Medizin, Therapie, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten
– Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf Lernen in Sonderpädagogischen Förderzentren und inklusiven Settings
– Pflege und Aktualisierungen des LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt Lernen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Verbeamtung bzw. unbefristete Beschäftigung im staatlichen Schuldienst in Bayern
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik
– fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Förderschwerpunkts Lernen an sonderpädagogischen Förderzentren
– überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisationsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– per E-Mail an bewerbung@isb.bayern.de zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. März 2018, Az. IV.10-BP4023-6b.15 338
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Berufliche Schulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung die folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen. Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 13/A 14:
Referat BES II Gewerblich-technische Bildung
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkt der Tätigkeit ist es, die Lehrpläne und Handreichungen für den gewerblich-technischen Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, bei der Erstellung von zentralen Prüfungen mitzuwirken, Kommissionen zu leiten sowie Fortbildungen zu planen und durchzuführen. Zusätzlich werden im Referat die Themenbereiche Zugewanderte und Wirtschaft 4.0 vertieft bearbeitet.
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit mindestens guten Ergebnissen oder eine vergleichbare Qualifikation
– breite Unterrichtserfahrung in einem beruflichen Erstfach (bspw. Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik)
– mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen
– überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation und Beurteilung
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
– Engagement und Flexibilität
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– sicheres Auftreten
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche auch außerhalb der eigenen Fakultas einzuarbeiten
– Organisationsgeschick
– hohe Belastbarkeit
– überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken
Wünschenswert sind:
– IT-Kenntnisse, sowie Sicherheit im Umgang mit Office-Produkten
– Erfahrungen bei der Beschulung von Zugewanderten
– Erfahrung in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung
– Erfahrungen mit QmbS oder einem vergleichbaren Qualitätsmanagementsystem
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– per E-Mail an bewerbungen@isb.bayern.de zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Beruflichen Schulen, OStD Thomas Hochleitner (thomas.hochleitner@isb.bayern.de)
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. März 2018, Az. IV.10-BP4023-6b.15 339
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen eine unterhälftige Abordnung befristet auf zunächst ein Jahr neu zu besetzen:
Referat GMF-5 Sonderpädagogische Förderung
Schulen für Kranke – Pädagogik bei Krankheit
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind
– fachliche Fragen zu Unterricht und Erziehung an Schulen für Kranke bzw. zur Pädagogik bei Krankheit
– Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen
– konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– interdisziplinäre Zusammenarbeit von Schulen für Kranke, Schulen, Jugendhilfe, Medizin, Therapie und Fachdiensten
– Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen an Schulen und Klassen für Kranke, für jahrgangsübergreifende Klassen mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Schularten sowie für den Übergang von der Klinikschule zur Stammschule
– Entwicklung von Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS zum Thema Pädagogik bei Krankheit
– Entwicklung von Konzepten für Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Erkrankungen und psychischen Belastungen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Verbeamtung bzw. unbefristete Beschäftigung im staatlichen Schuldienst in Bayern
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen oder ein anderes Lehramt bei vergleichbarer beruflichen Erfahrung
– fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pädagogik bei Krankheit, im Besonderen bei der Adaption von Unterrichtsinhalten für spezifische Krankheitsbilder
– fundierte theoretische Kenntnisse im Hinblick auf Krankheitsbilder und therapeutische Ansätze
– überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisationsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit und fundierte Erfahrung beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– per E-Mail an bewerbung@isb.bayern.de zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. März 2018, Az. IV.10-BP4023-6b.15 340
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen befristet auf fünf Jahre folgende unterhälftige Abordnung neu zu besetzen:
Referat GMF-4 Sonderpädagogische Förderung
Förderschwerpunkte Hören und Sehen
Aufgabenbeschreibung:
Schwerpunkte der Tätigkeit sind
– fachliche Fragen zu den Förderschwerpunkten Hören und Sehen
– Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS
– Weiterentwicklung von Konzepten zur Diagnostik und Förderung in den Förderschwerpunkten Hören und Sehen
– Adaption von Prüfungsaufgaben
– Entwicklung von Konzepten für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste der Förderschwerpunkte Hören und Sehen
– Planung und Organisation von Arbeitskreisen und Lehrplankommissionen
– konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung
– Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen
– Beratung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendhilfe, Medizin, Therapie, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten
– Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung, Therapie und Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf Hören und Sehen in Förderzentren und in inklusiven Settings
– Pflege und Aktualisierungen des LehrplanPLUS für die Förderschwerpunkte Hören und Sehen
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Verbeamtung bzw. unbefristete Beschäftigung im staatlichen Schuldienst in Bayern
– 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen nach dem Studium der Hör- bzw. Sehgeschädigtenpädagogik
– fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Förderschwerpunkte Hören und/oder Sehen (Hör- und Sehgeschädigtenpädagogik)
– überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen
– fundierte Kenntnisse in DGS und hörgeschädigtenspezifischen Arbeitsweisen und/oder sehbehindertenspezifischen Arbeitsweisen
Überfachliche Qualifikationen:
– Engagement, Flexibilität und Mobilität
– Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben
– sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern
– Organisationsgeschick
– Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team
– Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
– Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen
– Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt
– auf dem Dienstweg und zeitgleich
– per E-Mail an bewerbung@isb.bayern.de zu richten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen, ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 27. Februar 2018, Az. III.3-BS7154-4b.8 281
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2019 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-K) in der jeweils geltenden Fassung für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2017 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder eine Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen bzw. Mittelschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben, die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ab.
Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind sowie die Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.
Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.
Hierzu wird bekannt gegeben:
1. Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Fürth, Regensburg und Würzburg statt.
2. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
2.1 Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 28. Januar 2019 bis 7. Juni 2019,
Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe – Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.
2.2 das Kolloquium in der Zeit vom 18. März 2019 bis 31. Mai 2019,
2.3 die mündliche Prüfung in der Zeit vom 11. Juni 2019 bis 14. Juni 2019.
In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.
3. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 11. April 2018 bis zum 11. Oktober 2018.
4. Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2017 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 16. Januar 2019 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
5. Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:
Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben.
5.1 Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:
5.1.1 falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 10. Juli 2018,
5.1.2 falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
5.2 Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 2 und Nr. 3 (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.
6. Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222), sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 12
41. Filmtage bayerischer Schulen 2018
vom 11. bis 13. Oktober 2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 7. März 2018, Az.: XI.8-BS4434.1-6a.14 825
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist auf die 41. Filmtage bayerischer Schulen hin. Die Anerkennung der Teilnahme durch Lehrkräfte im Hinblick auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegt dem Dienstvorgesetzten.
Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.
Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden.
Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:
41. Filmtage bayerischer Schulen 2018 – Ausschreibung
In diesem Jahr werden zum 41. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, ein Forum für schulische Filmgruppen und eine medienpädagogische Fortbildungsveranstaltung für alle interessierten Lehrkräfte. Die Filmtage sind Deutschlands traditionsreichstes und Bayerns größtes Schülerfilmfestival.
Einsendeschluss für Schülerfilme: 10. August 2018 (Poststempel)
Die 41. Filmtage finden vom 11. bis 13. Oktober 2018 in Holzkirchen (Lkr. Miesbach) statt.
Beginn: Donnerstag, 11. Oktober 2018, 17.00 Uhr
Ende: Samstag, 13. Oktober 2018, 16.00 Uhr
Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen e.V. sowie der Verein Drehort-Schule e.V..
Ausrichtende Schule ist die
Oberland-Realschule Holzkirchen,
Probst-Sigl-Straße 3, 83607 Holzkirchen
Telefon: (08024) 477310
Telefax: (08024) 4773120
E-Mail: filmtage@rshk.de
Die Leitung der Filmtage obliegt StR (RS) Sebastian Wanninger von der Oberland-Realschule Holzkirchen.
Durch die Vorführung, Erläuterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Als Anerkennung und Förderung der weiteren Filmarbeit werden Geldpreise vergeben. Außerdem dienen besondere Filme und Workshops der Aus- bzw. Fortbildung der Teilnehmer.
Wie schon in den letzten Jahren können die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung von Referendaren und Lehramtsanwärtern besucht werden, um hier die ganze Bandbreite medienpraktischer Arbeit in Augenschein zu nehmen und sowohl erste Versuche als auch ausgereifte Produktionen kennenzulernen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Produktionen, die von einzelnen Schülern bzw. Schülerinnen oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung einer Lehrkraft der betreffenden Schule selbstständig erdacht, gefilmt und vorführfertig bearbeitet wurden.
Die Teams, deren Filme von der Vorjury der Filmtage ausgewählt worden sind, melden sich bis spätestens Freitag, 21. September 2018 bei der Oberland-Realschule Holzkirchen mit dem Onlineformular auf http://www.filmtage-bayerischer-schulen.de an. Nähere Informationen über den Ablauf der Filmtage und die Unterbringungsmöglichkeiten sind ebenfalls dort einzuholen.
Es besteht Einverständnis damit, dass Lehrern und Schülern der ausgewählten Filmgruppen am Freitag, den 12. Oktober 2018 und ggf. am Donnerstag, den 11. Oktober 2018 am Nachmittag (Anreise) Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gewährt wird. Diese Teilnahme kann für die einzelnen Filmgruppen auch zur – nicht verbindlichen – Schulveranstaltung erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen dafür Sorge, dass alle Gruppen (auch volljährige Schüler) von einer für sie verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, der die Aufsichts- und Fürsorgepflicht obliegt.
Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während des Festivals und zur Beachtung der Hausordnung der gastgebenden Schule.
Die Teilnehmer entrichten (unabhängig von der Verweildauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen) einen pauschalen Unkostenbeitrag von 10 Euro pro Person und erhalten damit die Möglichkeit der Unterbringung im Schulhaus der Oberland-Realschule Holzkirchen (Isomatte und Schlafsack sind mitzubringen) und die Berechtigung zur Teilnahme an der Gruppenverpflegung. Reisekosten können nicht erstattet werden.
Es besteht ferner Einverständnis, dass Teilnehmern an der Aus-/Fortbildungsveranstaltung Beurlaubung vom Unterricht gewährt wird, sofern es der Schulbetrieb erlaubt. Interessenten melden sich spätestens bis Montag, 24. September 2018 per Mail an der Oberland-Realschule Holzkirchen und über FIBS an. Die Zahl der Teilnehmer für die Aus-/Fortbildungsveranstaltung ist auf 30 begrenzt.
Für die teilnehmenden Lehrkräfte schließt sich eine Fortbildung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen vom 10. Dezember 2018. bis 12. Dezember 2018 an: Lg. A211-4.5/18/95/373 – „Filmkultur an bayerischen Schulen – medienpädagogische Fortbildung für Teilnehmer an den 41. Filmtagen der bayerischen Schulen“. Sie widmet sich in vertiefender Weise der Filmarbeit an bayerischen Schulen und insbesondere den auf den Filmtagen gezeigten Filmen. Es wird gebeten, sich rechtzeitig direkt nach den Filmtagen über FIBS anzumelden.
Teilnahmebedingungen für Schulfilmgruppen:
Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrkräfte, die sie betreut und beraten haben. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Filmteams (maximal 5 Schüler pro Film), deren Filme von der Vorjury zugelassen wurden.
Es besteht eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Einsendungen: Pro Lehrkraft können maximal vier Filme eingesandt werden.
Die Filme werden beim Festival in Full-HD (1920x1080) präsentiert.
Eingesandt werden sollten Videofilme oder Videodateien in den Formaten Quicktime, Mpeg-4 H.264, ProRes 422 in den Auflösungen 720x576, 1280x720 oder 1980x1080. Diese Formate ermöglichen eine optimale Wiedergabequalität beim Festival. Außerdem können auch Video-DVDs eingesandt werden.
Nicht akzeptiert werden AVI- und MKV-Dateien, Video-CDs und S-Video-CDs. Beim Festival wird im 16:9-Seitenverhältnis projiziert, Filme im 4:3-Format werden mit einer Letterbox versehen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, die Filmdateien über das Internet zu übertragen. Hierfür empfehlen wir die Verwendung von WeTransfer (wetransfer.com) oder einer Dropbox (dropbox.com).
Die Filme müssen in der endgültigen Vorführfassung per WeTransfer, oder Dropbox-Link bis spätestens 10. August 2018 an filmtage@rshk.de gesendet werden. Es können auch andere Übertragungsservices verwendet werden.
Die Dateien müssen mit dem Filmtitel versehen sein und über die Kommentarfunktion müssen zusätzlich Schuladresse, Titel, Name der betreuenden Lehrkraft aufgeführt werden.
Nur bei unüberbrückbaren Problemen mit dem Onlinetransfer können die Filme auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) bis spätestens Freitag, 10. August 2018 (Poststempel) unter folgender Adresse an die Vorjury gesandt werden:
Oberland-Realschule Holzkirchen,
Filmtage bayerischer Schulen
Probst-Sigl-Straße 3, 83607 Holzkirchen
Auf jedem Filmspeichermedium (nicht nur auf der Schutzhülle) müssen Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, nachbearbeitete Vorführfassungen nachzureichen.
Zusätzlich muss jeder eingesandte Film bis zum 10. August 2018 gesondert auf www.filmtage-bayerischer-schulen.de online angemeldet werden.
Der Einsender bestätigt mit der Absendung des Onlineformulars, dass er alle Rechte an den eingereichten Arbeiten besitzt und gegen bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht verstoßen hat. Aus rechtlichen Gründen muss diese Bestätigung bei der Anmeldung an der Rezeption zu Beginn des Festivals auch schriftlich vorgelegt werden. Hierzu ist das auf der Festivalhomepage (filmtage-bayerischer-schulen.de) bereitgestellte Formular zu verwenden. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Für Schäden oder Verlust während des Transports oder der Online-Übertragung trägt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage können ggf. Datenträger der Filme wieder abgeholt werden.
Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Dokumentationen sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ästhetischer Gestaltung liegen. Die Dauer der eingereichten Filme darf 25 Minuten nicht übersteigen.
Auswahl der eingereichten Filme und Festlegung der Preisträger:
Die Vorjury, bestehend aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen e.V., Drehort Schule e.V., weiteren Personen des filmischen Umfelds sowie Schülern, wird aus den eingeschickten Filmen ein Festivalprogramm erstellen, das zum einen aus den nominierten Wettbewerbsbeiträgen („Hauptprogramm“) besteht, zum anderen aber auch die nicht nominierten Filme umfasst, die im Themenprogramm („Horizonte“) gezeigt werden und für die während der Filmtage ein medienpädagogisches Angebot eingerichtet wird, das auch für alle übrigen Teilnehmer offen ist. Sollte die Zahl der eingereichten Filme die Struktur des Festivals überfordern, kann die Vorjury Filme ablehnen. Die Entscheidungen der Vorjury und der Wettbewerbsjury sind nicht anfechtbar.
Die Autoren der ausgewählten Filme werden spätestens bis zum 12. September 2018 per Mail benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht persönlich bei den Filmtagen anwesend sind, können nicht in das Programm genommen werden.
Die Wettbewerbsjury, die aus den nominierten Filmen die Preisträger der Förderpreise auswählt, besteht aus Repräsentanten der Veranstalter, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus Vertretern weiterer Medien. Sie wird von den Veranstaltern berufen. Der Filmpreis des Publikums wird von der Gesamtzahl der Festivalteilnehmer aus allen Beiträgen (Hauptprogramm und Horizonte) gewählt.
Weitere Informationen unter:
www.filmtage-bayerischer-schulen.de
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.18 989
1. Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:
Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden II
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Weiden II besteht aus der Staatlichen Wirtschaftsschule Eschenbach und der Staatlichen Wirtschaftsschule Weiden. Die Staatliche Wirtschaftsschule Eschenbach besuchen im Schuljahr 2017/18 251 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Weiden wird im laufenden Schuljahr von 380 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Der Einsatz des Weiteren Ständigen Vertreters erfolgt als Ständiger Vertreter des Schulleiters an der Staatlichen Wirtschaftsschule Eschenbach.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
2. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. September 2018 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Landshut, Staatliche Fachoberschule
Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Internationale Wirtschaft, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 972 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a) von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c) von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
d) gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
e) gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Ausschreibung von Funktionsstellen
an einer staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.18 990
1. Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Ingolstadt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Stelle des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung setzt sich jeweils aus folgendem Aufgabenschwerpunkt zusammen:
1.1. Qualitäts- und Sicherheitsmanagement
Erwartet wird die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägter Führungskompetenz. Die Bereitschaft, einen aktiven Part bei gesamtschulischen Aufgaben zu übernehmen, sowie zu enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den weiteren Mitgliedern des Schulleitungsteams, den sonstigen Funktionsträgern und dem Kollegium wird vorausgesetzt.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen insbesondere über vertiefte Kenntnisse im Bereich der schulischen Qualitätsentwicklung (QMBS oder Vergleichbares), im Projektmanagement sowie im Bereich des Sicherheitsmanagements und der Öffentlichkeitsarbeit einer Schule besitzen.
1.2. Systembetreuung
Erwartet wird die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägter Führungskompetenz. Die Bereitschaft, einen aktiven Part bei gesamtschulischen Aufgaben – insbesondere im Bereich der Schul- und CI-Entwicklung – zu übernehmen, sowie zu enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den weiteren Mitgliedern des Schulleitungsteams, den sonstigen Funktionsträgern und dem Kollegium wird vorausgesetzt.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen insbesondere umfassende Erfahrungen in der Administration von Schulnetzwerken mitbringen sowie die laufenden Digitalisierungsprozesse der Schule aktiv mitgestalten. Gute Kenntnisse im Design und in der technischen Realisierung einer Homepage sowie eine ICDL/ECDL-Zertifizierung sind wünschenswert.
2. Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Neu-Ulm, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind Planung und Durchführung vielfältiger schulorganisatorischer und verwaltungstechnischer Aufgaben, Beratung und Unterstützung der Schulleitung, aktive Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen sowie Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung, insbesondere auch als Mitglied der erweiterten Schulleitung.
Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägten sozialen und kommunikativen Kompetenzen. Neben großer Freude im Team innovativ zu arbeiten, sollte der Bewerber/die Bewerberin auch Erfahrung in den Bereichen Schulentwicklung und Qualitätsmanagement (QmbS) aufweisen sowie über langjährige Erfahrung mit Unterricht und organisatorischen Rahmenbedingungen an der FOS/BOS verfügen. Die Bereitschaft, sich einschlägige Kenntnisse im Bereich des Schulrechts zu erwerben, wird vorausgesetzt.
Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2019/2020
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2018, Az. VI.6-BS9610-6-7a.4 466
1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 18. Februar bis 1. März 2019 entgegengenommen.
2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 13. März 2019 statt.
4. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2019 statt.
5. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2019 statt.
6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2019 statt.
7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 12
Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. März 2018, Az. IV.9-BP4113-3.22 005
Zum 1. August 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit
3.2 Personalführung
(Grundschule, Mittelschule und Förderschule) mit Koordination der Schularten Grundschule und Mittelschule
– befristet auf acht Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 15, ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen nach Bestehen der Probezeit in der Besoldungsgruppe A 13 + AZ oder höher mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.
Erfahrungen bei koordinierenden Tätigkeiten, in der zentralen und/oder regionalen Lehrerfortbildung und Schulentwicklung sowie schulartübergreifende Erfahrungen sind wünschenswert.
Ein Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen ist wünschenswert.
Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Führungserfahrung nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:
– Qualifizierung schulischer Führungskräfte (vor allem der Grund- und Mittelschulen, auch der Förderschulen) in den Modulen A, B und C
– Thematische Schwerpunkte der Organisationseinheit sind derzeit: Change Management, Kommunikation, Moderation
– Zielgruppen der Lehrgänge sind in erster Linie:
• Schulräte GS/MS
• Seminarleiter GS/MS/FöS
• Schulentwicklungsberater und -koordinatoren
• Schulleiterinnen und Schulleiter GS/MS/FöS
– Die Aufgaben der Schulartkoordination sind abteilungsübergreifend und bestehen insbesondere in
• der akademieinternen Vertretung der Interessen und Bedürfnisse der Schularten Grund- und Mittelschule bei der Konzeption und Planung von Lehrgängen und sonstigen Fortbildungsangeboten sowie bei der Erstellung von Fortbildungsmaterial.
• der internen Vernetzung der Organisationseinheiten, die Lehrgänge für die jeweilige(n) Schulart(en) anbieten.
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen v.a. zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Lehrgängen
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Frau OStRin Rieder (Tel.: 0 89/2186-2642) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.22 005 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Akademieleitung Dr. Alfred Kotter
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
katharina.deck@stmbw.bayern.de und
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. März 2018, Az. III.3-BO7126.2/4/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. April 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 12. März 2018, Az. III.3-BO7126.3/8/1
Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Regensburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.
Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. April 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
*
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. März 2018, Az. III.3-BO7126.1/20/1
Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Ebersberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 20. April 2018.
Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 13. März 2018, Az. IV.9-BP4113-3.17 812
Zum 1. September 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine ganze Abordnungsstelle in der Organisationseinheit
2.6
Ernährung/Hauswirtschaft/
Gesundheit/Soziale Berufe
für den Bereich berufliche Schulen – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen einer Vollabordnung. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.
Anforderungsprofil:
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fakultas „Gesundheit und Pflege“ oder „Ernährung und Hauswirtschaft“ oder „Sozialpädagogik“ in der Besoldungsgruppe A 13 mit mehrjähriger Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt.
Erfahrungen in der Durchführung von Veranstaltungen der zentralen und/oder regionalen Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich Gesundheit und Pflege, Sozialpädagogik bzw. Ernährung und Hauswirtschaft, sind wünschenswert.
Ein Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen ist wünschenswert.
Lehrkräfte, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in nachweisen können, werden vorrangig berücksichtigt.
Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:
– ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
– Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)
– Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben
– Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen
– ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen
– ein hohes Maß an Teamfähigkeit
– Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen,
– Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Aufgabenbeschreibung:
Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Berufsfeldern bzw. für folgende Zielgruppen:
– Gesundheits- und Pflegewissenschaften
• Begleitung der Neuordnung der Pflegeberufe
• Ausbildungsberufe im Berufsfeld Gesundheit
• Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, u. a. Pädagogisches Seminar
– Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften, Ernährung und Versorgung
– Sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe
– Ausbildungsberufe in den Berufsfeldern Agrar, Körperpflege, Bekleidung und Chemie
– Berufliche Oberschule, Ausbildungsrichtung Gesundheit
– Alltagskompetenz und Lebensökonomie
Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:
– Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten
– fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o.g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP
– Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)
– Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern
– Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Lehrgängen
– Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse
Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).
Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.
Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.17 812 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an
Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Akademieleitung Dr. Alfred Kotter
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen
sowie in Kopie an
Bayerisches Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.
Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
katharina.deck@stmbw.bayern.de und
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet eine Stelle als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter in Rom, Italien, an.
Qualifikation
Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen
Dienstbeginn 1. August 2018 oder zum
nächstmöglichen Termin
Ende der
Bewerbungsfrist 20. April 2018
Tätigkeitsprofil
Prozessbegleiter nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:
– Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion
– Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge
– Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region
– Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung
– Beratung von Schulen im Aufbau
– Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule
– Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)
– Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der Region und ggf. im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin
– Regelmäßige Berichterstattung
– Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen
Anforderungsprofil
Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter gelten:
– Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikation
– Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)
– Langjährige Unterrichtserfahrung
– Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen
– Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement
– Identifikation mit dem Pädagogischen Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)
– Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Bes. Gr. A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) bzw. unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe
– Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache
Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen
Die Prozessbegleiterin/Der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über
– Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit
– Interkulturelle Kompetenz
– Teamfähigkeit
– Selbstreflexionsfähigkeit
– Durchsetzungsfähigkeit
– Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
– Hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen
– Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien
und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Die Laufzeit des Grundvertrags beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.
Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK
Ansprechpartner:
für Informationen zur Stelle:
E-Mail: Sandra.Luthe@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8729
für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
E-Mail: Christina.Wengel@bva.bund.de
Tel.: 022899-358-8652
Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.
Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8, über Ihre Bewerbung und lassen sich ggf. von ihm beraten.
Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das
Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 4
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.8, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.
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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen
Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:
Pestalozzi-Schule Buenos Aires, Argentinien
Arbeitsbeginn: 1. Februar 2019
Ende der Bewerbungsfrist: 20. April 2018
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 875
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)
Qualifikation
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse und eine zum Unterrichtseinsatz im GIB befähigende Lehrqualifikation sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.
Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8 Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
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Stellenausschreibung der
Maria-Ward-Stiftung
An der Realschule der Maria-Ward-Stiftung in Würzburg ist zum 1. August 2018 die Stelle
der
Stellvertreterin/des Stellvertreters
der Schulleiterin
neu zu besetzen.
Die staatlich anerkannte Maria-Ward-Realschule in Würzburg führt einen technischen, kaufmännischen, sprachlichen und hauswirtschaftlichen Zweig. Der Maria-Ward-Schule ist eine offene Ganztagsschule angegliedert. An der Realschule werden derzeit 417 Schülerinnen von 36 Lehrkräften unterrichtet.
Der Schulträger sucht eine verantwortungsbewusste, katholische, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung sind erwünscht. Bereitschaft zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern wird erwartet.
Die Identifikation mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft und den Werten der katholischen Kirche sowie die Beteiligung am kirchlichen Leben sind vorausgesetzt.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 20. April 2018 erbeten an die Maria-Ward-Stiftung, Brentanoplatz 8/10, 63739 Aschaffenburg. Rückfragen sind möglich unter 06021/3136-15 oder zimlich@mws-ab.de.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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